Schlagwort: Werbeverbot

  • Aufklärung ist das A und O

    BERLIN // Der Verband des EZigarettenhandels (VdeH) ist auf der InterTabac mit einem Stand vertreten. DTZ hat mit dem neuen Geschäftsführer Dac Sprengel über die Herausforderungen für die Branche gesprochen.

    Herr Sprengel, der VdeH vertritt die Branche mit Ihnen an der Spitze bereits seit 2011. Kürzlich sind Sie nun vom Vorstandsvorsitzenden zum Geschäftsführer des Verbands geworden – wie kam es dazu?

    Dac Sprengel: Ende letzten Jahres haben wir uns personell breiter aufgestellt, um der fortschreitenden Professionalisierung unserer Branche auch weiterhin gerecht zu werden. Dabei wurde ich zum hauptberuflichen Geschäftsführer ernannt und kann nun die Verbandsarbeit entsprechend intensiver vorantreiben.

    DTZ: Was sind aktuell die Schwerpunkte Ihrer Arbeit?
    Sprengel: Nach wie vor, die Interessen unserer Mitglieder bei politischen Entscheidungsträgern zu vertreten. Dafür stehe ich laufend in Kontakt zu hochrangigen Politikern aus Regierung und Parlament, zum Beispiel mit relevanten Bundestagsabgeordneten aus dem Gesundheitsausschuss sowie Vertretern des Gesundheitsministeriums.


    Die da wären?

    Sprengel: Es gilt weiterhin, Aufklärungsarbeit zu leisten und unbegründete Ängste vor der E-Zigarette abzubauen. Zudem wollen wir ein Werbeverbot und überzogene Steuern verhindern und setzen uns dafür ein, dass Fehlregulierungen wie die Sechs-Monats-Frist erkannt und behoben werden.

    Gibt es daneben auch konkrete Hilfestellung für den Arbeitsalltag ihrer Mitglieder?
    Sprengel: Selbstverständlich. Und nicht ausschließlich für unsere Mitglieder. Zur InterTabac 2018 veröffentlichen und verteilen wir in Halle 1, Stand B20, beispielsweise den „Leitfaden zur Kennzeichnung von Liquids und Vorläuferprodukten“, den eine unserer Expertengruppen erarbeitet hat. Darin stellen wir eine kompakte Sammlung der aktuellen Bestimmungen zur Verfügung, die es beim Inverkehrbringen von Liquids, Aromen, Basen, Shots und Shortfills in Deutschland einzuhalten gilt. So vertiefen wir das fachspezifische Wissen bei Herstellern, Händlern und auch den politisch Verantwortlichen, was der gesamten Branche zugutekommt.


    red

    (DTZ 38/18)

  • Werbeverbot kommt nicht

    BERLIN // Ein gesetzliches Verbot der Tabakwerbung an Außenflächen wird es unter einer neuen Großen Koalition offenbar nicht geben. Darauf haben sich nach Informationen des „Spiegel“ die Abgesandten von CDU/CSU und SPD geeinigt.

    Die Unterhändler hatten zwar bereits den Passus „Wir werden das Tabakaußenwerbeverbot umsetzen“ vorgesehen. In der Schlussfassung des Koalitionsvertrags taucht der Satz nicht mehr auf. Laut „Spiegel“ wurde er auf Druck der Unionsfraktionsspitze gestrichen.

    Deutschland ist das einzige EU-Mitglied, in dem die Tabakindustrie auf Plakaten werben darf. In der abgelaufenen Legislaturperiode hatte sich das Kabinett auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der Tabakwerbung ab 2020 verbieten sollte. Das Gesetz wurde aber nicht beschlossen.

    red

    (DTZ 07/18)

  • „Weiter Pionierarbeit leisten“

    MAINZ // Wie schon in den vergangenen Jahren hat Die Tabak Zeitung Vertreter der wichtigen Branchenverbände gebeten, für unsere Leser einen Ausblick aufs Jahr 2018 zusammenzustellen. In dieser Ausgabe finden Sie den zweiten Teil unserer kleinen Serie. Folge 2: das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG).

    Wir blicken zuversichtlich ins neue Jahr. Das Fundament hierfür haben die beim Bündnis für tabakfreien Genuss organisierten kleinen und mittelständischen Unternehmen in den letzten Jahren gelegt. Per Pionierarbeit für die E-Zigarette und mit einer Menge Mut und Tatkraft bei der Einführung innovativer Produkte in den Markt. Der Wettbewerb zwischen den Markt-Akteuren verspricht dabei, auch im nächsten Jahr lebendig zu werden – sei es im Großhandelsbereich oder bei den Herstellern von Liquids. Dass dieser Wettbewerb zwischen allen Teilnehmern – inklusive der Tabak-Industrie – gleichberechtigt abläuft, liegt aber nicht nur in ihrer Hand. Hier muss auch die Politik in Berlin und Brüssel mitgestalten.

    Ein wichtiges Thema sind die Steuern. Genauer: eine EU-Novelle für eine neue Tabaksteuerrichtlinie, die auch die E-Zigarette betreffen kann. Zum Jahresende gab es hierzu eine gute Nachricht: Wie das BfTG Anfang Dezember bei einem Gespräch in Brüssel erfahren hat, mehren sich in der EU-Kommission die Stimmen gegen eine Besteuerung der E-Zigarette in den Mitgliedstaaten im Rahmen der Novelle. Spannend wird jetzt, ob und wie die Bundesregierung die Brüsseler Empfehlung aufnehmen wird. Seit Jahren stagnieren die Einnahmen aus der Tabaksteuer. Das steigert das Risiko, dass der Blick auf die E-Zigarette gerichtet wird. Eine solche Besteuerung würde den Preis für die E-Zigarette anheben und so direkt zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber der etablierten Tabak-Branche führen. Denn: Raucher entscheiden auch per Blick ins Portemonnaie, ob sie zur weniger schädlichen E-Zigarette wechseln sollen oder doch aus Gewohnheit beim Tabak bleiben. Das Steuerthema bleibt somit Top-Thema für das BfTG.

    Eine weitere Herausforderung könnte 2018 das politisch kontrovers diskutierte Werbeverbot für Tabak- und E-Zigaretten bleiben. Wird die neue Bundesregierung den Plan eines strikteren Werbeverbots noch einmal aufgreifen? Bislang ist das offen. Die letzte Große Koalition in Berlin war hierzu gespalten – ein Gesetzentwurf, der sich für ein Verbot aussprach, blieb auf der Zielgeraden liegen. Fest steht: Für unsere noch relativ junge Branche ist Werbung ein wichtiger Kanal, um vor allem gegenüber Rauchern eine Wahrnehmung zu den gesundheitlichen Potenzialen unseres Produkts zu schaffen. Das BfTG wird daher als Branchenverband auch 2018 mit voller Kraft gegen eine Verschärfung des Werbeverbots für E-Zigaretten argumentieren.

    Apropos Werbung: Die massive Präsenz von Heat-not-burn-Produkten wie Iqos auf Plakatwänden, in Zeitungen und weiteren Medien on- und offline ist für unsere Branche ohne Frage eine Herausforderung. Wir werden daher weiter offen kommunizieren: Heat-not-burn ist und bleibt Tabak – nur anders verpackt. Raucher, die eine Alternative zum Tabak suchen, müssten eher zur E-Zigarette wechseln. Die ist 100 Prozent tabakfrei. Und: Sie ist nachweislich die am wenigsten schädliche Alternative im Vergleich zur Tabak-Zigarette – inklusive Heat-not-burn.

    In puncto Produktinformation wird auch der Tabakwaren-Fachhandel eine tragende Rolle spielen. Dabei erkennen auch immer mehr Händler das Potenzial der E-Zigarette und nehmen das Erfolgsprodukt in ihr Portfolio auf – Tendenz steigend. Der Vorteil: Durch das Know-how der Fachhändler vor Ort werden die Kunden aus erster Hand kompetent zur E-Zigarette informiert und können so entscheiden, ob sie von der Tabak- zur E-Zigarette wechseln wollen.

    Unser Vorsatz für 2018? Weiter Pionierarbeit leisten! Mit dem Halbwissen zum Produkt aufräumen. Unsere Mitgliederbasis ausbauen. Als einziger tabakunabhängiger Verband der Branche können wir am überzeugendsten pro E-Zigarette argumentieren. Genau das werden wir mit hoher Schlagzahl 2018 weiter tun.

    pi

    (DTZ 02/18)

  • Noch kein Werbeverbot

    BERLIN // Das Verbot von Tabakwerbung im Außenbereich ist vom Tisch – zumindest vorerst. Das haben Unionspolitiker auf der Jahrestagung des Markenverbandes bestätigt.

    Demnach wird das Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet. Das schreibt die „Lebensmittel Zeitung“. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte bislang darauf gedrungen, den Entwurf möglichst rasch durchs Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Damit sollte die Situation in Deutschland an die in anderen Ländern der Europäischen Union angeglichen werden. Dem Entwurf zufolge soll von 2020 an die Werbung auf Plakaten und Litfaßsäulen verboten werden – auch für E-Zigaretten.

    CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer betonte, es sei „gut, dass das Verbot nicht kommt“. Auch sein CDU-Amtskollege Peter Tauber machte deutlich, dass es keine neuen Werbeverbote geben solle. Dies habe seine Partei beschlossen.

    Ganz ähnlich äußerte sich Christian Flisek, der für die SPD im Bundestag sitzt. Er sagte, seiner Meinung nach dürfe es keine weiteren Verbote geben. Aber: Am 25. Juni kommen die SPD-Mitglieder in Dortmund zu ihrem Wahl-Parteitag zusammen; dort könne die Position sich im Rahmen des kommenden Regierungsprogramms ändern.

    Michael Kellner von den Grünen sieht dagegen Handlungsbedarf: „Ich bin für ein Verbot von Tabakwerbung im öffentlichen Raum“, führte er aus. Der Politische Geschäftsführer der Partei kritisierte, dass Deutschland in diesem Punkt nun zusammen mit Bulgarien Schlusslicht in der EU sei.

    Pragmatisch zeigte sich dagegen Nicola Beer, Generalsekretärin der FDP: „Was konsumiert werden darf, sollte auch beworben werden dürfen.“

    red

    (DTZ 23/17)

  • Drogenbeauftragte fordert Werbeverbot für Tabak

    BERLIN // Marlene Mortler (CSU) will Zigarettenwerbung auf öffentlichen Flächen verbannen. Die Drogenbeauftragte hat die Kommunen aufgefordert, die Außenwerbung zu verbieten. Im Bundestag liegt ein entsprechender Gesetzentwurf aktuell vor.

    Der Entwurf wurde bereits vom Kabinett verabschiedet, allerdings gibt es noch keinen Lesungstermin. Während die SPD drängt, hält sich die Union zurück. In der Partei herrscht Uneinigkeit über den Gesetzentwurf, den Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) eingebracht hat.
    red

    (DTZ 15/17)

  • BTWE lädt zum Branchendialog

    RÖSRATH // Traditionell trifft sich die Tabakbranche auf der Jahrestagung des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) in Rösrath bei Köln.

    Sie findet diesmal am 5. und 6. Juni statt. Rund 150 Fachhändler, Kollegen der Einzelhandelsorganisation, Vertreter der Partnerverbände sowie die maßgeblichen Partner aus der Industrie diskutieren hier Themen, die der Branche auf den Nägeln brennen.

    Das Schwerpunktthema am Sonntag ist die EU-Tabak-Produktrichtlinie. Im Fokus steht dabei die Frage, wie Politik, Handel und Industrie die Richtlinie in die Praxis umsetzen. Außerdem auf der Tagesordnung: das von der Bundesregierung geplante Werbeverbot.

    Der Montag ist ganz dem Verbands-Jubiläum gewidmet: Der BTWE besteht seit 125 Jahren und begrüßt hochrangige Vertreter der Branchenverbände sowie aus Handel und Industrie als Laudatoren.

    Zum Abschluss beleuchtet Manfred Lütz, Bestseller-Autor, Psychiater, Psychotherapeut, Theologe und Chefarzt die Risiken und Nebenwirkungen des Gesundheitswahns.
    vi

    (DTZ 18/16)

  • E-Zigarette nur für Volljährige

    DEN HAAG // Elektronische Zigaretten und Wasserpfeifen werden für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in den Niederlanden verboten.

    Die Maßnahme wird Medienberichten zufolge im Mai 2016 in Kraft treten. Dabei stützt sich die Regierung auf eigene Studien, heißt es. Weiterhin wird ein Werbeverbot für E-Zigaretten und Warnhinweise auf den Verpackungen vorgeschrieben.
    red

    (DTZ 51/15)

  • Spots erst ab 18

    BERLIN // Jetzt kommt das Werbeverbot für Tabakprodukte offenbar durch die Hintertür. Zwar dürften entsprechende Auflagen in der nationalen Umsetzung der TPD 2 wohl fehlen. Dafür aber haben sich offenbar der zuständige Fachminister Christian Schmidt (Landwirtschaft und Ernährung) sowie das Bundeskanzleramt darauf geeinigt, im kommenden Jahr ein Werbeverbot durch ein eigenes Gesetz auf den Weg zu bringen.

    Demnach könnte ab Sommer 2020 die sogenannte Außenwerbung – etwa auf Plakaten – komplett verboten werden. In Kinovorstellungen dürften Werbespots für Zigaretten nur noch in Vorstellungen mit Filmen ab 18Jahren gezeigt werden. Damit würde die seit 2006 geltende Regelung noch einmal deutlich verschärft. Der Deutsche Zigarettenverband hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Branche sich ohnehin eine „strenge Selbstregulierung“ auferlegt hat.
    red

    (DTZ 46/15)

  • Schottischer Händlerverband kritisiert Werbe-Restriktionen

    EDINBURGH // Die schottische Regierung plant weitreichende Einschränkungen für elektronische Zigaretten. Im Gespräch ist auch ein Werbeverbot.

    Der schottische Händlerverband die Scottish Grocers Federation (SGF) ist alarmiert. Sie kritisieren, dass entsprechende Vorschläge ohne wissenschaftlich fundierte Beweise beschlossen werden. Dagegen sprechen sich die Händler für ein Mindestalter beim E-Zigarettenverkauf aus. red

    (DTZ 36/15)

  • Ernährungsministerium will EU-Monster TPD füttern

    BERLIN // Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat aktuell einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht vorgelegt. Entgegen den bisherigen Ankündigungen soll die Richtlinie nicht eins zu eins übernommen, sondern verschärft werden.

    [pic|375|l|||Das Bundesernährungsministerium schießt über die EU-Vorgaben hinaus und will unter anderem die Kino- und Außenwerbung verbieten.|max||]

    Dies betrifft drei Punkte: Zum einen sollen die kombinierten Text- und Bildwarnhinweise außen auf den Packungen nicht nur für Zigaretten und Feinschnitt gelten, sondern auch für Pfeifentabak sowie für Zigarren und Zigarillos. Zum zweiten soll es ein Verbot von Außen- und Kinowerbung sowie von Samplings bei Promotions geben. Und zum dritten soll die in der EU-Richtlinie vorgesehene Übergangsfrist für das Verbot von Menthol-Produkten wegfallen und diese Erzeugnisse bereits ab 20. Mai nächsten Jahres nicht mehr erlaubt sein dürfen.

    Anders als bei Zigaretten und Feinschnitt schreibt die EU-Richtlinie bei Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos nicht zwingend Warnhinweise außen auf der Packung vor, sondern lässt diese im Inneren zu. Von dieser Möglichkeit will das BMEL jedoch keinen Gebrauch machen und begründet dies damit, dass in Deutschland hinsichtlich der Kennzeichnungsvorschriften bislang nicht zwischen den verschiedenen Rauchtabakerzeugnissen differenziert worden sei. „Eine Fortführung der Gleichbehandlung aller Rauchtabakerzeugnisse ist damit zu rechtfertigen, dass es sich um gleichermaßen gesundheitsgefährdende Erzeugnisse handelt. Diese Verordnung schreibt folglich die kombinierten Text- und Bildwarnhinweise für alle Rauchtabakerzeugnisse verpflichtend vor“, heißt es im Gesetzentwurf.

    Völliges Unverständnis

    Bei der Zigarrenbranche und den Pfeifentabak-Anbieter, die von der Verschärfung der TPD völlig überrascht wurden, herrscht absolutes Unverständnis über die Vorlage des BMEL. Die Richtlinie gebe den nationalen Regierungen das Recht, auf Bildwarnhinweise für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake zu verzichten. Warum das Ministerium entgegen der eigenen Ankündigung einen anderen Weg einschlage, sei nicht nachzuvollziehen. „Man hat jetzt ein Regelwerk in die Ressortabstimmung gegeben, welches eine Vernichtung der mittelständischen Familienunternehmen der Zigarrenindustrie bedeutet“, stellt Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ), fest. Bei Zigarren und Zigarillos handele es sich um Produkte, die nur gelegentlich von meist männlichen Konsumenten gehobenen Alters genossen würden, ein Jugendschutzproblem liege nicht vor. Außerdem seien sie zusammen mit einem Marktanteil von nur einem Prozent reine Nischenprodukte im Tabakmarkt. Aus diesem Grunde habe die EU für Zigarren und Zigarillos diese Ausnahme vorgesehen.

    Um auf die Problematik aufmerksam zu machen, hat der BdZ die Veranstaltung des Parlamentskreises Mittelstand am 30. Juni für eine außergewöhnliche Protestmaßnahme genutzt. Statt Zigarren – wie in den Vorjahren – gab es einen Stand mit einem Trauerflor, der auf die verzweifelte Situation der Branche hinweist.

    Man hofft nun, das Blatt durch politische Überzeugungsarbeit noch wenden zu können. Denn schon die anderen Maßnahmen der Tabakproduktrichtlinie seien für die mittelständischen Unternehmen finanziell kaum zu stemmen.

    Eklatanter Eingriff

    Scharfe Kritik kommt auch vom Deutschen Zigarettenverband (DZV). Der Entwurf sehe ein komplettes Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse vor. Dies stelle einen eklatanten Bruch des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD dar. Denn die Koalitionsvereinbarung schreibe grundsätzlich eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben vor, um die deutsche Wirtschaft nicht mit weitergehenden Vorschriften zu belasten. „Sollte der Entwurf Gesetz werden, wäre dies ein wirtschaftspolitischer Dammbruch“, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. Und er fährt fort: „Erstmals dürfte damit in Deutschland für ein legales Produkt nicht mehr geworben werden. Damit würde für eine ganze Branche künftig eine beispiellose Wettbewerbsbeschränkung in Kraft treten, die in absehbarer Zeit auch auf andere kritisierte Konsumgüter wie Alkohol oder zucker- oder fettreiche Lebensmittel ausgeweitet werden dürfte.“
    Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) lehnt den Referentenentwurf ebenfalls ab, und zwar nicht nur wegen der neu ins Spiel gebrachten kombinierten Bild- und Textwarnhinweise auch für Pfeifentabak außen auf den Packungen, sondern wegen des geplanten vollständigen Werbeverbots. Darin sieht Michael von Foerster, neuer Hauptgeschäftsführer des VdR, einen massiven Eingriff in den freien Wettbewerb und in die Kommunikationsmöglichkeit für ein legales Produkt. Er betont: „Unsere Konsumenten sind zum Großteil über 30 Jahre alt. Die Tabakwerbung hierfür dient nicht dazu, neue Raucher zu gewinnen, sondern dazu, bestehende Raucher für andere Marken zu interessieren. In einer freien Gesellschaft sollte dies aus grundsätzlichen Erwägungen weiterhin möglich sein.“

    Als Bevormundung und Absage an die Souveränität der Bürger bezeichnet der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW die Pläne des BMEL, ein Totalverbot der Tabakwerbung in Deutschland einzuführen. Die noch verbliebenen Kommunikationsmöglichkeiten der Branche auf Plakaten und Kino zu untersagen, würde die Grundregeln freier Märkte außer Kraft setzen. „Tabakunternehmen produzieren und vertreiben legale Erzeugnisse. Eine vollständige Kappung des werblichen Kontakts zum erwachsenen Kunden stellt die Branche außerhalb des Systems der Marktwirtschaft“, warnt ZAW-Hauptgeschäftsführer Manfred Parteina. Ein Totalverbot der Tabakwerbung wäre ein Eingriff in den Werbemarkt von bislang nicht gekannter Tiefe, dem keine verbraucherschützenden Wirkungen gegenüberstünden. Eine solche Regelung entbehre jeglicher Rechtfertigung. Der ZAW appelliert deshalb an die Politik, derartige Pläne fallen zu lassen.
    da

    (DTZ 27/15)