Schlagwort: Verbot

  • New York verbietet e-Zigaretten

    NEW YORK CITY (DTZ/red). Die Stadtverwaltung von New York City verbietet den Konsum von elektronischen Zigaretten in Restaurants, Bürogebäuden und öffentlichen Orten.

    Damit wird das bisherige Rauchverbot künftig auch auf die e-Zigarette ausgeweitet. Die Verordnung für die elektronische Variante tritt Medienberichten zufolge in vier Monaten in Kraft.

    (DTZ 02/14)

  • BTWE warnt vor Arbeitsplatzverlusten

    KÖLN (DTZ/vi). Laut aktuellen Medienberichten unterstützt die Bundesregierung das Verbot der gerade bei älteren Menschen beliebten Menthol-Zigaretten.

    Hingegen gibt es – anders als ursprünglich in Medienberichten dargestellt – keine Entscheidung zu Schockbildern. Der BTWE zeigt Unverständnis für extreme Maßnahmen zur Tabakregulierung und warnt vor unbeabsichtigten Konsequenzen.

    Nach seiner Ansicht sollen Tabakwaren zwar umfassend, verantwortungsbewusst und unter Berücksichtigung aller Konsequenzen reguliert werden. Extreme Maßnahmen, wie übergroße Schockbilder und Warnhinweise sowie das Verbot von Mentholzigaretten seien für die gesundheitspolitischen Ziele jedoch kontraproduktiv, zudem fehle der wissenschaftliche Nachweis über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.

    „Gerade ein Verbot von ganzen Produktreihen wie Mentholzigaretten ist ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt, der schon heute erschreckende Ausmaße angenommen hat. Der Jugendschutz wird durch den Schwarzmarkt völlig unterwandert. Mentholzigaretten werden vornehmlich von älteren Konsumenten bevorzugt, was gegen das Argument des Jugendschutzes spricht“, sagt Rainer von Bötticher, Präsident des BTWE.

    Die Maßnahmen der EU-Kommission schränkten Verbraucher direkt in ihrer Auswahl ein und nähmen ihnen wichtige Informationsmöglichkeiten. Der BTWE geht davon aus, dass dies dazu führt, dass Produkte stärker über den Preis kommuniziert werden.

    „Ein solcher Preiskampf bei einer gleichzeitigen Einschränkung des Sortiments führt zu einer Marktverschiebung. Der Tabak-Fachhandel ist mit seinen rund 8 000 Händlern und 25 000 Arbeitsplätzen Leidtragender einer solch einseitigen Politik“, so von Bötticher. Die größten gesundheitspolitischen Erfolge würden mit umfassenden Informations- und Präventionsmaßnahmen erreicht. So belegt eine Langzeitstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dass der Anteil jugendlicher Raucher derzeit auf einem historischen Tiefstand ist und sich allein in den letzten zehn Jahren halbiert hat.

    Andere nationale Parlamente haben bereits Kritik an den Plänen der EU-Kommission geäußert. Am kommenden Freitag tagt der EU-Ministerrat um über die TPD zu beraten.

    (DTZ 25/13)

  • Grüne wollen Zigarettenautomaten verbieten

    BERLIN (DTZ/red). Die Grünen kritisieren die aktuelle Alterskontrolle beim Tabakkonsum und plädieren in einem Fraktionsantrag an den Bundestag für ein Verbot von Zigarettenautomaten.

    Das berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ am Wochenende. Danach gehen die Grünen davon aus, dass das derzeitige System keine Abschreckung für Minderjährige ist und daher „nicht effektiv“ ist. Etwa ein Viertel der Jugendlichen würden den Umfragen zufolge die Beschränkungen umgehen.

    Während der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding den Grünen-Vorschlag begrüßte, kritisierte Rainer Brüderle, den Angaben zufolge überzeugter Nichtraucher, den Entwurf scharf: „Die Verbotsphantasien der Grünen werden immer absurder. Wir leben in einem freien Land und nicht in einer grünen Besserungsanstalt“, zitiert der „Berliner Kurier“ den FDP-Fraktionschef.

    Ähnlich auch die Reaktion in den Medien. Wer Zigarettenautomaten verbieten will, gleichzeitig aber die Freigabe von Cannabis unterstütze, mache sich unglaubwürdig, kommentieren „Bild“ und „Berliner Zeitung“ den Grünen-Plan.

    Seit 2007 können Zigaretten nur noch mit Hilfe von EC-Karten oder anderen Chipkarten am Automaten gezogen werden. Rauchen ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 350.000 Automaten. 2004 waren es noch doppelt so viele.

    (DTZ 19/13)

  • Gericht stoppt Softdrink-Verbot

    NEW YORK CITY (DTZ/red). Das Aus kam quasi kurz vor dem Anpfiff. Am Montagabend, wenige Stunden bevor das umstrittene Verbot übergroßer Softdrink-Becher in Kraft trat, stoppte ein New Yorker Gericht das Gesetz.

    Richter Milton Tingling vom Manhattan Supreme Court sah keinen nachhaltigen Effekt darin, dass zuckerhaltige Getränke in Bechern mit mehr als 407 Milliliter Inhalt nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Stadt hatte im September 2012 erlassen, am 12. März 2013 sollte es in Kraft treten.

    Ein herber Rückschlag für New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg, urteilen die Medien. Das Verbot „überfrachtet mit willkürlichen und unberechenbaren Konsequenzen“ zitieren US-Medien aus der Begründung des Richters. Gegen das Gesetz hatte ein Zusammenschluss von Gastronomie-Verbänden und Getränkeherstellern geklagt.

    Mit der Verordnung wollte Bloomberg den Angaben nach die Fettleibigkeit der New Yorker Bevölkerung eindämmen. Die geplante Einschränkung beim Kauf zuckerhaltiger Getränke erstreckte sich auf Restaurants, Schnellimbissketten und öffentliche Orte wie Sportstadien und Kinos. Demgegenüber ist der Verkauf großer Flaschen mit Limonade und anderen zuckerhaltigen Getränken in Lebensmittelgeschäften und Supermärkten uneingeschränkt möglich gewesen.

    Medienberichten zufolge kündigte Bürgermeister Michael Bloomberg an, sobald als möglich Einspruch gegen das Urteil einzureichen.

    (DTZ 11/13)

  • TPD 2 – zurück zum Absender

    BERLIN (DTZ/da). Die EU-Kommission überschreitet mit ihren Plänen zur Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) nicht nur ihre Kompetenzen und schießt weit über das Ziel hinaus, sie vernichtet damit auch die Existenzgrundlage tausender Tabakwarenhändler und gefährdet rund 25 000 Arbeitsplätze im Fachhandel.

    Das verdeutlichten Repräsentanten des Branchenbündnisses „Entscheiden Sie selbst“ gegenüber den Medien auf einer Pressekonferenz am 24. Januar in Berlin.

    Diesem Branchenbündnis gehören unter anderem die Verbände der Tabakwirtschaft, die Philip Morris GmbH und die Gewerkschaft NGG an. Unter der Moderation von Matthias Heddenhausen vom Deutschen Zigarettenverband (DZV) wiesen BTWE-Präsident Rainer von Bötticher, DZV-Geschäftsführer Dr. Dirk Pangritz, VdR-Vorsitzender Patrick Engels und Hubert Bleile, Vorsitzender des Bundesverbands deutscher Tabakpflanzer auf die drastischen Folgen für die Tabakbranche hin.

    Laut Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission sollen die Warnhinweise auf Verpackungen drastisch vergrößert werden. Schockbilder und Warntexte würden künftig auf mindestens 75 Prozent der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Feinschnittpackungen prangen. Außerdem sollen Textwarnhinweise jeweils 50 Prozent der Packungsseitenflächen einnehmen.

    Dazu erklärte Rainer von Bötticher, Präsident des Bundesverbandes des Tabakwareneinzelhandels und geschäftsführender Gesellschafter des Fachhandelsunternehmens Niemeyer, vor den Journalisten: „Wenn TPD 2 Wirklichkeit wird, dann befinden sich meine Mitarbeiter statt in einem Tabakwarengeschäft in einer Art Gruselkabinett. Da können Sie sich gut vorstellen, wie meine Mitarbeiter sich fühlen werden, aber auch wie unsere Kunden dies empfinden werden. Bei den rund 8 000 bundesdeutschen Tabakwaren-Fachhändlern geht die Angst um, ihre rund 25 000 Mitarbeiter fürchten um ihre Arbeitsplätze und der Konsument wird massiv von der EU bevormundet.“

    Nach dem vorgesehenen Verbot von charakteristischen Aromen dürfen künftig keine Zigaretten, Feinschnitttabake und rauchlose Tabakprodukte mit einem charakteristischen Aroma verkauft werden, das dem Produkt einen Tabak-untypischen Geschmack verleihen könnte. Damit wären auch Menthol-Zigaretten, aromatisierter Feinschnitt und der traditionelle Schnupftabak verboten. In den Augen von Dirk Pangritz macht das Verbot von Mentholzigaretten keinen Sinn. Nicht nur, dass eine umfassende wissenschaftliche Bewertung fehle, auch das Argument „Jugendschutz“ greife nicht, da Mentholzigaretten überwiegend von Älteren geraucht würden.

    Patrick Engels, Vorstandsvorsitzender des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie, machte deutlich, dass ein Verbot von charakteristischen Aromen für viele Feinschnittmarken das Aus bedeuten würde. Der traditionelle deutsche Schnupftabak würde vernichtet. Engels: „Bei einem Verbot von traditionellen Zusatzstoffen, wie Menthol und vieler klassischer Fruchtaromen könnten viele Schnupftabake nicht mehr hergestellt werden. Das wäre ein Verbot von Schnupftabaken durch die Hintertür, da die Aromen ein grundlegender Bestandteil aller Schnupftabake sind.“

    Auch Hubert Bleile, Vorsitzender des Bundesverbandes deutscher Tabakpflanzer (BdT), blickt mit Sorge in die Zukunft. „Ein Verbot von Zusatzstoffen führt langfristig zu einer Verdrängung der in Deutschland produzierten Tabake, deren Qualität immer weiter verbessert wurde.“

    Bestimmte Aspekte der Verpackung und des Aussehens der Zigaretten sollen laut TPD vereinheitlicht werden. Das gilt zum Beispiel für die Größe von Zigarettenpackungen (mindestens 20 Stück). Darüber hinaus müssten die Zigarettenpäckchen quaderförmig sein, während für Feinschnitttabake nur noch „rechteckige Beutel“ ab 40 Gramm zulässig und Dosen verboten wären.

    Zigaretten mit einem Durchmesser von weniger als 7,5 mm gelten nach dem Vorschlag der Kommission als irreführend und dürften nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Damit wären sogenannte Slim-Formate nicht mehr erlaubt. EU-weit wären allein von einem Ende von Menthol- und Slimzigaretten über zehn Millionen Konsumenten betroffen.

    Auch die Verpackungen aller rauchlosen Tabakprodukte müssten auf beiden Seiten Warnungen vor Gesundheitsrisiken tragen.

    Als sehr kritisch bewertet das Branchenbündnis auch die von der EU-Kommission vorgesehenen „delegierten Rechtsakte“ in einer Vielzahl von Artikeln der TPD 2. Das hätte letztlich zur Folge, dass die EU-Kommission die Richtlinie durch Verordnungen ergänzen oder nach eigenen Vorstellungen an neue Entwicklungen anpassen könne, ohne dabei die demokratisch legitimierten gesetzgebenden Organe der EU, wie das Europäische Parlament und den Ministerrat vorher zu konsultieren. „Der demokratische Prozessablauf wird ausgehebelt“, so Dirk Pangritz. Und Rainer von Bötticher ergänzte: „Das hat diktatorische Züge.“

    Die Repräsentanten des Branchenbündnisses waren sich einig, dass die Kommission mit ihren Vorschlägen keine Verbesserung im Verbraucherschutz erreichen wird und letztlich auch den Schmuggel fördert.

    In der Bevölkerung stößt das Vorhaben der EU-Kommission bereits heute auf Ablehnung. Laut einer repräsentativen Blitzumfrage der Forsa Gesellschaft für Sozialforschung im Auftrag des Branchenbündnisses „Entscheiden Sie selbst“ unter 1 002 Nichtrauchern und Rauchern sehen mehr als Dreiviertel (76 Prozent) in riesengroßen Schockfotos keine wirksame Maßnahme, um Raucher vom Rauchen abzuhalten. Und 80 Prozent äußerten sich kritisch zum Verbot von Slim- und Mentholzigaretten.

    „Die EU-Kommission geht offenbar zu weit, das sagen auch die Bürger“, stellte Pangritz fest, während Engels dazu aufforderte, TPD 2 zurückzuweisen. In Anlehnung an einen Song von Elvis Presley erklärte er: „Return to sender“, also zurück nach Brüssel.

    (DTZ 05/13)

  • Schockbilder: Freiburger Fachhändler informiert die Medien

    FREIBURG (DTZ/koh). Braun gefärbte Lungen, verfaulte Zähne und vor Blindheit starr gewordene Augäpfel. Geht es nach Tonio Borg, dem neuen EU-Gesundheits- und Verbraucherschutzkommissar, werden Bilder davon spätestens 2015 auf Zigarettenschachteln in der gesamten Europäischen Union aufgedruckt sein. Ebenfalls Teil dieses Vorstoßes im Rahmen der EU-Tabak-Produktrichtlinie ist die Abschaffung von bestimmten Sonderformaten.[p][/p]

    Um auf das Vorhaben des EU-Kommissars aufmerksam zu machen, gab Gerhard Huber, Geschäftsführer von Stefan Meier Tabakwaren in Freiburg, am 8. Januar eine Pressekonferenz in seinem Fachgeschäft. Journalisten von verschiedenen Zeitungen, das SWR-Fernsehen und TV Südbaden waren anwesend. [p][/p]

    Für Huber sind die Zigarettenschachteln erst der Anfang. „Wenn sich diese Warnhinweise durchsetzen, können wir bald auch auf Süßigkeiten und Spirituosen mit ähnlichen Bildern rechnen“, sagt er. Schon jetzt finden sich auf manchen Whiskyflaschen kleine Hinweise, dass die Getränke nicht für Schwangere gedacht sind.[p][/p]

    Borgs Pläne umfassen nicht nur die Einführung von Schockbildern, wie sie u. a. in Kanada und Australien bereits üblich sind, sondern auch die Abschaffung von Slim-Zigaretten, sowie sämtliche Sorten mit Geschmackszusätzen wie Menthol oder Vanille. Er begründet dies damit, dass Rauchen für Jugendliche so unattraktiv wie möglich sein soll. Für Huber ein sinnloser Zug: „Ein Verbot von Mentholzigaretten aus Jugendschutzgründen ist für uns nicht nachvollziehbar, da Mentholraucher zu 90 Prozent ältere Raucher sind“, erklärt er.[p][/p]

    „Die Absichten des EU-Kommissars drohen gerade den Fachhändlern die Existenzgrundlage zu entziehen. Heutzutage kann der Fachhandel vor allem mit einem breiten Sortiment punkten, einer der wenigen Vorteile gegenüber Supermärkten und Tankstellen. Bei Einheitszigaretten wäre dieser Vorteil futsch, dann hat es der Tabakwareneinzelhandel noch schwerer“, befürchtet Huber und fügt hinzu: „Bei solchen Plänen fragt man sich schon fast, warum die EU Rauchen nicht gleich ganz abschaffen will.“ Für den Tabakhändler in der 3. Generation ist die Antwort klar: Auf die Steuereinnahmen kann man nicht verzichten, alleine über 14 Milliarden Euro jährlich an Tabaksteuern in Deutschland. [p][/p]

    Ob die Schockbilder tatsächlich eingefleischte Raucher davon abhalten würden weiter zu rauchen ist unklar. Es ist wahrscheinlicher, dass sie stattdessen zu Etuis und anderen Verpackungsmöglichkeiten greifen, wie es auch schon vor Jahren bei Einführung der größeren Textwarnhinweise der Fall war. Oder, was ebenfalls sicher nicht im Sinne der EU ist, die Leute fangen wieder damit an, die Bilder zu sammeln: „Die Lunge habe ich schon, geben Sie mir das Raucherbein.“[p][/p]
    DTZ 03/2013

  • Unsichtbare Zigaretten ab April 2013

    LONDON/EDINBURGH (DTZ/red). Ab April 2013 dürfen Zigaretten in schottischen Geschäften nicht mehr öffentlich gezeigt werden.

    Der Zigarettenhersteller Imperial Tobacco hatte gegen die Einführung des gesetzlich vorgeschriebenen Display ban für Tabakwaren in Schottland vor dem Obersten Gerichtshof des Königreichs geklagt. Die Klage wurde Medienberichten zufolge Mitte Dezember abgewiesen.

    Der Hersteller kritisierte, dass das schottische Parlament keine Befugnis gehabt habe, dieses Gesetz zu verabschieden. Dem widersprachen die Richter jetzt.

    2010 hatten die Parlamentarier dem „Tobacco and Primary Medical Services (Scotland)“ zugestimmt und damit ein Verbot für die Präsentation von Tabakwaren und das Aufstellen von Zigarettenautomaten verabschiedet.
    In den übrigen Landesteilen Großbritannien wie England und Wales ist das Gesetz, d.h. der Display ban und das Aufstellverbot von Zigarettenautomaten, bereits für große Geschäfte in Kraft. 2015 sollen kleine Ladenlokale folgen.

    (DTZ 51/52/12)

  • EU hält am Snus-Verbot fest

    BRÜSSEL (DTZ/red). Die EU-Kommission will am Verkaufsverbot für Snus festhalten. Nach Informationen des „Wall Street Journals“ will Brüssel an seiner mittlerweile 20-jährigen Regelung nicht rütteln.

    Snus darf zwar in Schweden, seit 1992 nicht aber in 27-Mitglieds- Ländern der Europäischen Union verkauft werden.

    Die schwedische Handelsministerin Ewa Björling betont im Gespräch mit der Zeitung die Vorteile des Snus gegenüber Zigaretten hat, und dass er eine „sicherere Alternative“ zu anderen Tabakprodukten sei.

    (DTZ 38/12)

  • Limonaden-Kreuzzug bringt New Yorker auf die Barrikaden

    NEW YORK (DTZ/red). Michael Bloomberg macht sich keine Freunde. Der Mann, der das Rauchen aus dem öffentlichen Leben New Yorks verbannt hat, geht mit seiner jüngsten Forderung, dem Verbot für übergroße zuckerhaltige Getränke, vielen Bürgern zu weit.

    Vorläufiger Höhepunkt in der Gesundheits-Debatte ist eine ganzseitige Anzeige mit Bloombergs Konterfei in der Tracht eines beleibten und betagten Kindermädchens (engl. Nanny). Diese wurde vom „Center for Consumer Freedom“, einer Vereinigung, die sich für die Freiheit der Verbraucher einsetzt, in den Print-Medien der Millionenmetropole platziert. Der Lacherfolg ist der „Nanny-Bloomberg“ sicher, heißt es.

    Der Bürgermeister selbst, sieht sich Medienberichte zufolge in seinem Vorstoß und der folgenden Aufmerksamkeit bestätigt. Allein das Kleid, das er in der Anzeige trägt sei „wenig schmeichelhaft“. Ein Verbot der sogenannten XXL-Getränke (rd. 1,3 Liter) sei notwendig, da sechs von zehn New Yorkern übergewichtig oder fettleibig seien, meint er.

    Sein Vorschlag reiht sich nahtlos in die von ihm bereits angestoßenen und existierenden Einschränkungen und Verbote wie die Angabe der Kalorien in Fast Food-Mahlzeiten, das Verbot für sogenannte trans-Fettsäuren in Restaurantküchen und das Rauchverbot in der Gastronomie, in öffentlichen Parks und Stränden. Einschränkungen, die die Bürger und Hersteller scheinbar kritiklos hinnahmen.

    Doch das Limonaden-Verbot geht Verbraucherschützern, Gastronomen und der Lebensmittelindustrie definitiv zu weit, heißt es. Die Menschen fühlen sich ihrer Eigenverantwortlichkeit beraubt, sagt Rick Berman vom „Center for Consumer Freedom“.

    (DTZ 23/12)

  • „Kampf gegen geplante Überregulierung“

    Display ban: TMCC Germany forciert Klageverfahren in Großbritannien

    BADEN BADEN (DTZ/pi). Das Thema Display ban ist europaweit ein heißes Eisen. In Großbritannien hat die inzwischen abgelöste Labour-Regierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, dass mittlerweile von der neuen Regierungskoalition aus Tories und Liberalen jedoch wieder in Frage gestellt wird. Tabakwarenhersteller haben Klagen gegen das Gesetz eingebracht. Hierzu erreichte die DTZ ein Beitrag von Lutz Weidensdörfer, Geschäftsführer TMCC GmbH Germany, den wir im Folgenden veröffentlichen:

    „Neben British American Tobacco UK Ltd, klagt auch TMCC Germany gegen das quasi totale Verbot des Displays von Tabakprodukten am Point of Sale von dem die Mehrheit der Verkaufsgeschäfte in England betroffen sein wird. Das Verbot ergibt sich aus Sektion 21 des Health Act 2009, den Regelungen zur Tabakwerbung und Promotion (Display regulations) und anderen spezialgesetzlichen Regelungen, die zusammengefasst als „Display ban“, also Display-Verbot bezeichnet werden.

    Das Display ban verbietet die Zurschaustellung, bzw. Präsentation von Tabakprodukten in England, Wales und Nordirland. Ab dem 1. Oktober 2011 gilt dies für Geschäfte mit mehr als 280 Quadratmetern Fläche und ab dem 1. Oktober 2013 auch in den übrigen Geschäften. Nur geringfügige Ausnahmen in der Präsentation sind möglich. Die Ausnahmen können jedoch nur als homöopathisch bezeichnet werden.

    Winzige Präsentationsfläche
    Eine Präsentation von Tabakprodukten soll beispielsweise nur dann möglich sein, wenn ein volljähriger Kunde explizit danach fragt, bzw. weitergehende Informationen haben möchte. Nur eine kleine Präsentationsfläche von bis zu 0,75 Quadratmetern ist erlaubt. Die Informationen, die auf dieser Präsentationsfläche erscheinen dürfen, sind auch beschränkt. Lediglich in einer höchsten vier Millimeter hohen schwarzen Schrifttype und auf einer weißen Fläche von maximal neun Quadratzentimetern dürfen ausschließlich Markenname und Packungsinhalt angegeben werden. Markenlogos, Slogans, Farben, Symbole in jedweder Form sind verboten.

    Die Folgen dieser prohibitiven Regulierung sind offensichtlich. Insbesondere kleine Geschäfte, die auf die schnell kaufende Laufkundschaft ausgerichtet sind, werden Einbußen bis zur Geschäftseinstellung erleiden, da der Kunde nicht weiß, ob seine Marke vorrätig ist.

    Auch für die Hersteller ist diese Verbotspolitik katastrophal, da Einführungen neuer Marken praktisch nahezu unmöglich werden. Dies gilt natürlich erst Recht für Hersteller, die gerade beginnen ihre Exportaktivitäten zu entfalten.

    Regelung macht Markteintritt zwecklos
    Dies war auch der Grund, dass sich die TMCC dazu entschlossen hat, das Klageverfahren zu forcieren. Die geplante Einführung der Zigaretten Skavenbeck in England, deren Marketingkonzept auch die sichtbare Kommunikation über die Farben ist, diese Sichtbarkeit dem Verbraucher zu vermitteln, würde bei der Umsetzung einer solchen Regelung zwecklos sein. Besonders der Slogan von Skavenbeck „colours of communication“ steht damit als Sinnbild für den Kampf gegen die geplante Überregulierung.

    Es ist nicht nachvollziehbar, wie das Gesetzesvorhaben mit den Grundsätzen des freien Wettbewerbs, insbesondere den europarechtlichen Grundsatz des freien Warenverkehrs zu vereinbaren ist. Ist es nicht die EU, die sich die Erhöhung des Wettbewerbs auf die Fahne geschrieben hat? Durch die in England vorgesehene Regelung wird dies ins Gegenteil verkehrt. Markenvielfalt, die damit verbundenen Eigentumsrechte der Hersteller und das Recht des Verbrauchers auf Produktvielfalt werden konterkariert.

    „Na dann … Prost Mahlzeit!“
    Wie grotesk diese Regelungen sind, zeigt folgender Vergleich: Stellen Sie sich vor, es wird ein neuer Whiskey oder ein neues Bier auf dem deutschen Markt eingeführt, nur: Der Hersteller und der Handel dürfen das Produkt gar nicht zeigen oder in jedweder Form bewerben. Na dann … Prost Mahlzeit!

    So ruhen die Hoffnungen darauf, dass nicht nur das Klageverfahren Erfolg hat, sondern auch die deutsche Regierung im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ihre Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsbeschränkungen zum Ausdruck bringt.“

    (DTZ 29/10)