Schlagwort: Tabakerzeugnisgesetz

  • Werbeverbot für Tabak gefordert

    BERLIN // Findet das Verbot für Tabakwerbung in der laufenden Legislaturperiode eine Mehrheit? DTZ hat den Entwurf von Bündnis 90 / Die Grünen vorliegen und nennt die wichtigsten Eckpunkte.

    Die Fraktion hat den Entwurf am 24. April eingereicht, einen Tag später erfolgte die Veröffentlichung als Drucksache 19/1878. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ schildert zunächst das aus Sicht der Verfasser bestehende Problem, dass Deutschland das einzige Land der Europäischen Union sei, „in dem großflächige Außenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino immer noch erlaubt“ seien. Damit verstoße Deutschland gegen internationale Rahmenabkommen. Außerdem erschwere die Werbung eine wirksame Suchtprävention.

    Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf soll demnach ein „Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter geschaffen“ werden. Außerdem soll die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden. Die Maßnahmen dieses Gesetzes dienten dazu, „den Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu verbessern“.

    Außerdem führen die Verfasser des Entwurfes ein Kapitel zu den erwarteten Kosten aus. Darin heißt es, Städte und Gemeinden vermieteten Werbeflächen und erzielten auf diese Weise Einnahmen für die kommunalen Kassen. Da jedoch auch private Unternehmen solche Flächen anböten, sei nicht festzustellen, welche Beträge den Kämmerern als Folge des geplanten Werbeverbotes entgingen.

    Genauer gehen die Autoren auf die volkswirtschaftlichen Kosten durch „Krankheiten und Gesundheitsprobleme im Zusammenhang mit dem Rauchen“ ein, die sie – in Anlehnung an eine Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrums von 2015 – mit 79,1 Milliarden Euro beziffern.

    Im eigentlichen Gesetzentwurf fällt auf, dass einerseits im Bereich E-Zigarette nicht zwischen nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids unterschieden wird. Bestehen bleibt die Möglichkeit des Fachhandels, an seinen Außenwänden zu werben.

    Im Allgemeinen Teil halten die Verfasser fest, dass der Entwurf als Ergänzung der bestehenden Werbeverbote im Hörfunk, in der Presse und anderen gedruckten Erzeugnissen sowie im Fernsehen und in digitalen Medien gedacht sei. Das neue Verbot solle – nach einer Übergangsfrist – am 1. Juli 2020 in Kraft treten. „Die mit diesen Maßnahmen einhergehenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der betroffenen Unternehmen der Tabakwirtschaft und der Werbewirtschaft, insbesondere in die Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit und der Berufsfreiheit, sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt“, schreibt die Fraktion. Zudem seien die Werbeverbote verhältnismäßig, heißt es: „Angesichts einer nur leicht rückläufigen Raucherquote sind Warnhinweise und sonstige bisher getroffene Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums trotz des hohen Schutzgutes der Pressefreiheit gegenüber der überragenden Bedeutung des Gesundheits- und Jugendschutzes keine geeignete Handlungsalternative.“

    red

    (DTZ 19/18)

  • Urteil: Niederlage für Pöschl

    KARLSRUHE // Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 5. Oktober sein Urteil in Sachen Pöschl Tabak verkündet. Das Unternehmen hatte im Herbst 2014 auf der Startseite seiner Website (www.poeschltobacco.com) ein Foto abgebildet, welches vier Personen während oder vor dem Konsum von Tabakprodukten zeigte. Dagegen hatten Verbraucherschützer geklagt.

    Zwar hatte Pöschl das Foto nach einer informellen Beanstandung durch das Landratsamt Landshut entfernt. Trotzdem hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände im Nachgang Klage wegen unzulässiger Werbung erhoben.

    Gemäß herrschender Gesetzgebung (Paragraph 19 Absatz 3 des Tabakerzeugnisgesetzes) ist es verboten, für Tabakerzeugnisse in „Diensten der Informationsgesellschaft“ zu werben. In dem Verfahren haben die Parteien darüber gestritten, ob hierunter auch die Website eines Tabakherstellers fällt. Dies war bislang höchstrichterlich nicht geklärt.

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage nach der mündlichen Verhandlung vom 29. Juni geklärt und nun sein Urteil (Aktenzeichen I ZR 117/16) verkündet. Nach Auffassung des BGH ist die Website eines Unternehmens, auf der für dessen Produkte geworben wird, ein „Dienst der Informationsgesellschaft“. Die weltweit unbeschränkt aufrufbare Startseite eines Unternehmens wende sich an die breite Öffentlichkeit und werde deshalb von dem Verbot der Tabakwerbung in Diensten der Informationsgesellschaft erfasst.

    Der BGH bestätigte allerdings gleichzeitig die Zulässigkeit von Tabakwerbung in Magazinen und Zeitschriften, welche sich nicht an die breite Öffentlichkeit wenden.

    Pöschl Tabak bedauerte diesen Ausgang des Verfahrens, da es nach Auffassung des Unternehmens diverse Gründe gab und gibt, welche einen anderen Spruch zugelassen hätten. Maßgeblich steht in diesem Zusammenhang die Frage im Raum, ob eine Unternehmens-Website nicht ein (virtuelles) Geschäftslokal ist, welches von einem Interessenten bewusst und freiwillig aufgesucht werden muss, und in dem Werbung für Tabakprodukte seit jeher und aus guten Gründen gestattet ist.


    „Notorische Bevormunder"

    Patrick Engels, geschäftsführender Gesellschafter der Pöschl Tobacco Group in der vierten Generation: „Als Verfechter des Rechtsstaates nehmen wir das Urteil des BGH mit dem diesem gegenüber gebotenen Respekt zur Kenntnis. Gleichzeitig ist allerdings festzuhalten: Tabakprodukte sind legale Konsumprodukte für erwachsene Bürger und müssen daher auch weiterhin wie alle anderen legalen Produkte in verantwortungsvoller und gesetzeskonformer Art und Weise beworben werden dürfen.“

    Engels führte weiter aus: „Speziell die nun auch höchstrichterlich als zulässig erklärte Möglichkeit von Ausnahmeregelungen ist sehr zu begrüßen, belegt sie doch, dass das Recht noch immer über dem wie auch immer motivierten Willen notorischer Verbotsanhänger und Bevormunder steht. Dass dies auch von großen Teilen der Bevölkerung so gesehen wird, zeigt die überwältigende Zahl an positiven Rückmeldungen von Mitbürgern während aller Instanzen.“

    Pöschl Tabak will sich nach eigenem Bekunden auch in Zukunft schon aus Gründen der Prinzipien des Rechtsstaates, der freien Marktwirtschaft sowie des Informationsrechtes und des Mündigkeitsrechtes der Bürger für eine offene und zugleich verantwortungsvolle Kommunikation zum Thema „Tabak“ innerhalb des herrschenden Rechtsrahmens einsetzen.

    red

    (DTZ 41/17)

  • Verbände im Zwiegespräch

    BERLIN // Gipfeltreffen in Berlin: Auf Bitten von DTZ trafen sich die Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes und des Verbandes der Rauchtabakindustrie, Jan Mücke und Michael von Foerster, zum Gespräch. Während draußen, nur wenige Meter vom Gendarmenmarkt, der Mairegen fiel, diskutierten die beiden Verbandsmanager über die Tabakproduktdirektive (TPD 2) und ihre nationale Umsetzung in Deutschland, das Tabakerzeugnisgesetz.

    Dabei fielen Begriffe wie „Katastrophe“ und „Desaster“. Sowohl Mücke als auch von Foerster bewerten die Situation als zumindest angespannt für die gesamte Branche und vor allem für den Mittelstand als existenziell bedrohlich. Und mit Track & Trace, Mentholverbot und anderen Wirtschaftsbarrieren bleibt die Lage alarmierend.

    Dennoch: Zwischen den Zeilen war zu spüren, dass die Verbandsgeschäftsführer mit einer Art realistischem Optimismus nach vorn blicken.

    Lesen Sie das gesamte Interview in der Printausgabe DTZ 20/17 auf den Seiten 5 und 6. Außerdem in dieser Ausgabe: Jede Menge Infos, Ausblicke und Stellungnahmen zu „Ein Jahr TPD 2“.

    max

    (DTZ 20/17)

  • „Kleine“ Anfrage

    BERLIN // Diese „Kleine Anfrage“ der Fraktion „Die Linke“ wird die Bundestagsmitarbeiter einige Zeit beschäftigen: Acht Abgeordnete begehren Auskunft über „Tabaklobby und Tabakregulierung“.

    Dabei geht es zunächst um die WHO-Tabakrahmenkonvention, die 2005 in Kraft getreten ist und deren Inhalte – unter anderem „ein umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung, Förderung des Tabakverkaufs und Tabaksponsoring“ – innerhalb von fünf Jahren hätten umgesetzt werden sollen. Die Unterzeichner der Kleinen Anfrage: „Dennoch finden weiterhin verkaufsfördernde Aktivitäten von Tabakerzeugnissen statt.“ Auch das Tabakerzeugnisgesetz und der zugehörige Änderungsvorschlag seien problematisch.

    Nun begehren Sahra Wagenknecht, Dietmar Bartsch und der Rest der Fraktion Auskunft in 29 Punkten mit 20 Unterpunkten zu unterschiedlichsten Themen.

    Eine Auswahl:
    [bul]Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Gewinne der Tabakindustrie seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten)?
    [bul]Wie viele Treffen fanden zwischen Vertretern der Tabakindustrie und der Bundesregierung seit Beginn der 18. Legislaturperiode statt (bitte nach Datum, Verband, Ministerien und Ebene auflisten)?
    [bul]Wie hoch waren die Parteispenden aus der Tabakindustrie in den letzten fünf Jahren (bitte nach Partei, Spender und Jahr aufschlüsseln)?
    [bul]Welche Programme fördert die Bundesregierung als wirtschaftlich realisierbare Alternative für Tabakanbauer, Tabakarbeiter sowie Einzelverkäufer?

    Den vollständigen Text der Anfrage finden Interessierte [link|https://goo.gl/L9kOUY]hier[/link].
    red

    (DTZ 07/17)

  • Erhebliche Grauzone

    MAINZ // Eine Regulierungslücke bei der E-Zigarette ist jetzt sichtbar geworden. Paragraph 14 des Tabakerzeugnisgesetzes reguliert die Anforderungen, unter welchen E-Zigaretten ab dem 20. Mai 2017 in den Verkehr gebracht werden dürfen. Am 14. April 2016 wurden mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016 / 586 die Vorschriften für ein auslauffreies Nachfüllen ergänzt. Das Problem: Die technischen Anforderungen an die Kinder-, Manipulations-, Bruch- und Auslaufsicherheit unterliegen derzeit keiner einheitlichen Norm.

    Das Überwachen der gesetzlichen Anforderungen ist dabei Aufgabe der Überwachungsbehörden der Länder.
    Thomas Bruggmann, auf E-Zigaretten spezialisierter Anwalt aus München, sieht denn auch ganz erhebliche Grauzonen. In der Haftung stünden zwar vor allem Hersteller und Importeure. Aber auch der Handel könne unter Umständen in die Pflicht genommen werden. DTZ wird weiter berichten.

    red

    (DTZ 05/17)

  • Die Branche trifft sich in Mainz

    MAINZ // Der nächste TJI Campus aus der gemeinsamen Event-Reihe von DTZ und dem Schwesterblatt Tobacco Journal International steht an: Am 23. Februar treffen sich Interessierte der Tabak- und E-Zigaretten-Branche in Mainz, um über die Auswirkungen der TPD 2 auf ihr Geschäft zu sprechen.

    Ziel ist es, den Teilnehmern einen Überblick über den Stand der nationalen Umsetzungen zu geben. Hochkarätige Referenten wie Franz Peter Marx werden Erfahrungen, Chancen und Probleme vorstellen. Der ehemalige Vorsitzende des Verbandes der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) referiert unter anderem über die aktuelle Entwicklung der TPD 2 und die Auswirkungen des Tabakerzeugnisgesetz in Deutschland.

    Die Teilnahme am TJI Campus in Mainz kostet 490 Euro, Frühbucher zahlen bis 31. Januar 440 Euro. Die Konferenzsprache ist Englisch. Mehr Infos [link|http://www.tji-campus.com]hier[/link]
    red

    (DTZ 03/17)

  • Weniger Tabaksteuer

    BERLIN // Die Tabaksteuereinnahmen des Bundes sind im vergangenen Jahr um 4,9 Prozent auf knapp 14,2 Milliarden Euro gesunken. Das teilt das Statistische Bundesamt mit. Besonders deutlich fiel das Minus bei Zigaretten aus: Dort sank das Steueraufkommen um 5,8 Prozent.

    Bei der Menge der netto bezogenen Steuerzeichen sank die Stückzahl für Zigaretten um 7,7 Prozent auf wenig über 75 Milliarden. Das ist zwar deutlich mehr als die jährlich rund zwei Prozent Schwund, mit denen die Industrie kalkuliert. Aber: Durch das Tabakerzeugnisgesetz kam es zu erheblichen Vorzieheffekten ins Jahr 2015 und in die ersten Monate 2016. Effektiv rechnet die Branche allerdings immer noch von einem Absatzrückgang um bis zu fünf Prozent.

    Stabiler Feinschnitt
    Im Gegensatz dazu zeigte sich das Segment Feinschnitt erfreulich stabil: Unterm Strich stand bei den Steuerzeichen ein Minus von 1,1 Prozent auf knapp 25 200 Tonnen Tabak.

    Deutlich erfreulicher zeigte sich die Situation bei Zigarren und Zigarillos: Hier resultierte zum Jahresende ein Plus von 3,2 Prozent auf etwas mehr als drei Milliarden Stück.
    Kleiner Haken: Nach internen Statistiken der Industrie war der tatsächliche Absatz rückläufig. Bodo Mehrlein, Geschäftsführer beim Bundesverband der Zigarrenindustrie, verwies darauf, dass sich der Absatz dieser Produkte in den vergangenen Jahren aufgrund finanzpolitischer Maßnahmen (Mindeststeuer, neue Produktdefinition) reduziert habe.

    BdZ: Zigarren und Zigarillos sind Genussartikel
    Peter Wörmann, Vorsitzender des BdZ und selber Zigarrenhersteller in Bünde, hebt hervor: „Zigarren und Zigarillos sind Genussartikel und werden hauptsächlich von Männern gehobenen Alters und meist nur gelegentlich geraucht – ein Jugendschutzproblem liegt bei diesen Produkten also nicht vor. Aus diesem Grunde sollte das Kulturgut Zigarre auch von weiteren strengeren Regulierungsmaßnahmen ausgenommen werden.“

    Besonders stark zeigte sich laut Statistischem Bundesamt der Pfeifentabak. Die Summe der Steuerzeichen legte – vor allem aufgrund des Shisha-Tabaks – um 45,6 Prozent zu.

    (DTZ 03/17)

  • Hochkarätiger Branchentreff

    MAINZ // Der nächste TJI Campus aus der gemeinsamen Event-Reihe von DTZ und dem Schwesterblatt Tobacco Journal International steht an: Am 23. Februar treffen sich Interessierte der Tabak- und E-Zigaretten-Branche in Mainz, um über die Auswirkungen der TPD 2 auf ihr Geschäft zu sprechen.

    Ziel ist es, den Teilnehmern einen Überblick über den Stand der nationalen Umsetzungen zu geben. Hochkarätige Referenten wie Franz-Peter Marx werden Erfahrungen, Chancen und Probleme vorstellen. Der ehemalige Vorsitzende des Verbandes der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) referiert unter anderem über die aktuelle Entwicklung der TPD 2 und die Auswirkungen des Tabakerzeugnisgesetz‘ in Deutschland.

    Die Teilnahme am TJI Campus in Mainz kostet 490 Euro, Frühbucher zahlen bis 31. Januar 440 Euro. Die Konferenzsprache ist Englisch. Mehr Infos[link|http://www.tji-campus.com] hier[/link].
    red

    (DTZ 02/17)

  • TPD 2 bremst Zigarettenabsatz

    BERLIN // Bei der Tabaksteuer hat der November dem Fiskus gegenüber dem Vormonat ein sattes Plus gebracht. Bei Zigaretten lagen die Netto-Steuerwerte 17,4 Prozent höher als im Oktober.

    Auch Feinschnitt (7,5 Prozent) und Pfeifentabak inklusive Wasserpfeifentabak (6,8 Prozent) legten zu. Lediglich Zigarillos und Zigarren verzeichneten ein Minus von 5,8 Prozent – vor allem aufgrund des Winters.

    Insgesamt lag das Steueraufkommen damit um 15,9 Prozent höher als im Oktober bei 1,34 Milliarden Euro. Allerdings: Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nahm das Steueraufkommen um 10,4 Prozent ab. Dafür sorgten Rückgänge bei Zigaretten (10,1 Prozent) und Feinschnitt (15,2 Prozent).

    Auf das Gesamtjahr betrachtet liegen Zigaretten zurzeit rund 5,1 Prozent hinter den Vorjahreswerten, der Tabakmarkt insgesamt zeigt sich rund 4,2 Prozent schwächer.

    Die Zigarette wird auch den Vorjahressprung über die 80-Milliarden-Grenze nicht wieder schaffen. Zu Ende November verzeichneten die Statistiker knapp 69,6 Milliarden verkaufte Stück, vor einem Jahr waren es in den ersten elf Monaten noch fast 74,1 Milliarden Zigaretten gewesen. Geschuldet ist dies vor allem dem Tabakerzeugnisgesetz.
    red

    (DTZ 49/16)

  • Widerstand gegen Werbeverbot

    BERLIN // Gegen das geplante Tabakwerbeverbot formiert sich Widerstand innerhalb der Unionsfraktion. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes, der bereits im Kabinett verabschiedet wurde und zur Abstimmung ins Parlament geht, wird vor der Sommerpause voraussichtlich nicht behandelt, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“.

    Ergänzungen zum Tabakerzeugnisgesetz

    Ergänzend zum bereits verabschiedeten Tabakerzeugnisgesetz plant die Bundesregierung ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse: Im Einzelnen soll laut Paragraph 20 a die Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbetreiber verboten werden.
    Darüber hinaus soll es laut Paragraph 20 b künftig verboten sein, Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen oder Wasserpfeifentabak gewerbsmäßig abzugeben. Die Maßnahme schließt auch rauchlose Tabakerzeugnisse sowie elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter mit ein. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass diese Produkte außerhalb von Geschäftsräumen des Fachhandels gewerbsmäßig nicht kostenlos verteilt werden dürfen.
    Weiterhin ist Werbung laut Paragraph 21 Absatz 1 mit Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern verboten.

    Die Änderungen im Paragraph 20 a müssen bis zum 1. Juli 2020 und in Paragraph 20 b Absatz 2 ab dem 20. Mai 2020 angewendet werden.

    Darüber hinaus soll das Jugendschutzgesetz dahingehend ergänzt werden, dass Werbefilme und Werbeprogramme, die für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter werben, nur im Zusammenhang mit Filmen vorgeführt werden dürfen, die von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle mit „Keine Jugendfreigabe“ gekennzeichnet worden sind.

    Widerstand innerhalb der Unionsfraktion

    In der Union herrscht Skepsis, was die Ankündigung weiterer Verbote angeht. Doch Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) will trotz dieser Ablehnung in den eigenen Reihen an den Verbotsplänen festhalten: „Mein Ziel ist und bleibt ein Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakprodukte“, zitiert die „Saarbrücker Zeitung“ den Minister.
    red

    (DTZ 27/16)