Schlagwort: Shisha

  • Steueraufkommen erholt

    WIESBADEN // Die Branche hat sich zum Ende des ersten Halbjahres verstärkt mit Steuerzeichen für Tabakwaren eingedeckt. Das geht aus der aktuellen Tabaksteuerstatistik hervor.

    Demnach lag der Netto-Bezug der Steuerzeichen insgesamt um 10,9 Prozent über den Werten des Vorjahres, absolut lag das Gesamtaufkommen im Juni bei gut 1,3 Milliarden Euro. Allerdings besteht insbesondere fürs erste Quartal auch noch Aufholbedarf.

    Die Einnahmen des Bundes bei der Tabaksteuer sanken im ersten Halbjahr um rund zwei Prozent auf 6,137 Milliarden Euro. Dabei ging das Aufkommen bei Zigaretten – mit 5,161 Milliarden Euro der größte Posten – ebenfalls um zwei Prozent zurück. Bei Feinschnitt lag die Veränderung bei einem Minus von 2,5 Prozent.

    Erfreulich die Tendenz bei Pfeifentabak, getrieben vor allem durch die Nachfrage nach Shisha-Tabak: Hier stiegen die Steuereinnahmen des Bundes um fast 4,1 Prozent auf knapp 44 Millionen Euro. max

    (DTZ 29/18)

  • Die Start-ups der Tabakbranche

    BERLIN // In der Tabakfamilie gibt es Nachwuchs: Der [link|http://www.wpt-verband.de ]Verband Deutscher Wasserpfeifentabak-Manufakturen und -Händler e.V.[/link] vertritt in Berlin die Interessen der Shisha-Tabakbranche.

    Der Verband hat überwiegend kleine und mittelständische Mitgliedsunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet. Hauptstadtrepräsentanz und Verbandsgeschäftsführung wurden Sven Plaeschke übertragen. Er ist zugleich Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Tabakpflanzer, der bereits seit 2014 ein Hauptstadtbüro unterhält.

    Eine Interessenvertretung speziell für die Hersteller von Wasserpfeifentabak gab es bislang nicht. „Mit unserem Verband kümmern wir uns um die besonderen Belange einer in Deutschland relativ jungen Branche“, erklärt Plaeschke. Es sei von besonderer Bedeutung, dass es nun überhaupt einen Ansprechpartner am Sitz von Parlament und Regierung gibt.

    „Mit der TPD 2 und deren Umsetzung in deutsches Recht findet der Begriff Wasserpfeifentabak nun erstmals konkretere Würdigung im Gesetzestext. Nur gab es bislang keine Branchenvertretung, mit der der Gesetzgeber in den Dialog hätte treten können.“

    Genuss-Mittel Wasserpfeifentabak
    Nach Auffassung des Verbandes unterscheidet sich Wasserpfeifentabak in vielen Aspekten von anderen Tabakprodukten. Auch das Konsumverhalten müsse differenziert betrachtet werden. „Selten sieht man jemanden, der sich beim Warten auf den Bus noch schnell eine Shisha gönnt“, begründet Plaeschke, weshalb Wasserpfeifentabak noch viel mehr als Genussmittel betrachtet werden müsse. Beim Shisha-Rauchen ginge es überwiegend um gelegentlichen Genuss in Gesellschaft. Auf seiner Website schreibt der Verband: „Die Konsumenten schätzen neue Kreationen und die Abwechslung und nicht die Berauschung mit Nikotin.“

    Der Wasserpfeifentabakmarkt ist von einer großen Vielfalt geprägt. Die Hersteller bringen regelmäßig neue Marken und Mischungen heraus. Bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen im Hinblick auf Rezepturen, Verpackungen und Produktionsanlagen ist dies für die kleinen und mittelständischen Manufakturen eine besondere Herausforderung. Denn während die vergleichsweise wenigen großen Zigarettenhersteller ihr Geschäft mit einer immer kleiner werdenden Anzahl von Marken mit jeweils großen Absatzzahlen machen, ist es in der Shisha-Branche umgekehrt. Viele Unternehmen sind von der Größe her wie Start-ups zu betrachten. Neue Vorgaben des Gesetzgebers belasten sie daher finanziell besonders stark. Angemessene Umsetzungsfristen sind für die Branche also existenziell.

    Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Menge des versteuerten Pfeifentabaks im Jahr 2017 deutlich an (plus 28,7 Prozent). „Dazu gehören neben traditionellem Pfeifentabak auch Wasserpfeifentabak und neuartige Pfeifentabakprodukte“, so die Statistiker. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 wurden in Deutschland nur 1,1 Prozent mehr Zigaretten versteuert als im Jahr 2016. Hier zeichnet sich ein Trend ab. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, bestätigt das. „Der Trend zum Shisha-Rauchen hat sich in den letzten Jahren verstärkt, doch noch immer unterschätzen viele Konsumenten und Bar-Betreiber die Gefahren. Im vergangenen Jahr mussten beispielsweise über 40 Patienten allein im Universitätsklinikum Düsseldorf aufgrund einer Kohlenmonoxidvergiftung behandelt werden“, schreibt Mortler auf ihrer Website.

    Verband will auch Shisha-Bars vertreten
    Als Branchenorganisation will der neue Verband auch die Anliegen von Shisha-Bars vertreten. Aber wie begegnen die Interessenvertreter der Kohlenmonoxid-Problematik? Die Meldungen über Kohlenmonoxidvergiftungen seien besorgniserregend, sagt Plaeschke, „weil manche Bar-Betreiber mit der Gesundheit ihrer Gäste fahrlässig umgehen“. Man müsse die Gefahren und Risiken klar einordnen: „Sich für den Genuss von Wasserpfeifentabak als Gast in eine Shisha-Bar zu begeben, ist eine bewusste Entscheidung. Jeder Gast weiß, dass Tabakgenuss gesundheitsschädigend sein kann. Er denkt aber nicht daran, dass ein Betreiber seine Bar möglicherweise schlecht führt und seine Gäste unkalkulierbaren, direkten Gefahren aussetzt, indem er keine Kohlenmonoxidmelder und keine ausreichenden Lüftungsanlagen vorhält.“ Der Verband plädiert daher für eine Selbstverpflichtung der Shisha-Bar-Betreiber zur Installation und regelmäßigen Wartung von Lüftungsanlagen und Warnmeldern. Er erarbeitet derzeit Leitlinien für sachgerechtes und genussvolles Shisha-Rauchen und will ein Verbands-Gütesiegel mit klaren Qualitätsanforderungen zum Betreiben einer Shisha-Bar einführen. „Im Hinblick auf die notwendigen Anlagen prüfen wir, inwieweit die technischen Regeln für Gasinstallationen herangezogen werden können. Denn wie bei einer Gasheizungsanlage in Wohnungen entsteht eben auch beim Verbrennen von Shisha-Kohle das gefährliche, farb-, geschmack- und geruchlose Kohlenmonoxid, das nach draußen geleitet werden muss.“ Für die meisten Shisha-Bar-Betreiber sei das ohnehin eine Selbstverständlichkeit, so Plaeschke. „Aber über ordnungsgemäß betriebene Bars wird eher selten berichtet.“

    red

    (DTZ 12/18)

  • Tabaksteuer bringt Fiskus 14,4 Milliarden Euro

    WIESBADEN // Da reibt sich der Fiskus die Hände: Das Tabaksteueraufkommen ist im vergangenen Jahr um 1,2 Prozent auf rund 14,4 Milliarden Euro gestiegen. Einschließlich Mehrwertsteuer haben Raucher damit mehr als 17 Milliarden Euro zum Bundeshaushalt beigetragen.

    Bei Zigaretten war ein Plus von 1,8 Prozent auf gut 12,3 Milliarden Euro zu verzeichnen. Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) führt dies unter anderem auf die jährliche Mindeststeueranpassung bei der Zigarette zurück. Zugleich nahm der Zigarettenabsatz um 1,1 Prozent auf 75,8 Milliarden Stück um immerhin 800 Millionen zu. Allerdings weist der DZV auch darauf hin, dass der Steuerzeichenbezug, der die Basis der statistischen Berechnungen bildet, in den vergangenen Jahren aufgrund der Regulierung durch die TPD2 stark schwankte. Daher sei ein direkter und valider Vergleich zu den Vorjahreswerten nicht möglich. Vom DZV hieß es dazu: „Langfristig gehen wir davon aus, dass der Zigarettenmarkt leicht rückläufig sein wird. Neuartige Tabakerzeugnisse und Produktinnovationen wie die E‐Zigarette beeinflussen den Tabakmarkt weiter und sorgen für eine Erweiterung des Produktportfolios unserer Mitgliedsunternehmen.“

    Auf den ersten Blick schwach zeigte sich die Steuer im Bereich „Zigarre/Zigarillo“ mit einem Minus von 5,8 Prozent auf 91 Millionen Euro. Experten weisen jedoch darauf hin, dass es hier zu Verzerrungen durch die Eco-Zigarillos kommt (siehe Stellungnahme des BdZ).

    Auch beim Feinschnitt sank das Tabaksteueraufkommen etwas. Hier war in der Vergangenheit zu beobachten, dass besonders preisbewusste Raucher sich weg von Make-your-own- und Roll-your-own-Produkten und zurück zu günstigen Fabrikzigaretten orientierten. Das schlägt sich in einem Rückgang um 3,2 Prozent auf 1,8 Milliarden Euro nieder. Das Volumen der netto bezogenen Steuerzeichen schrumpfte um 3,7 Prozent auf 24250 Tonnen.

    Beim Pfeifentabak schließlich schossen die Tabaksteuereinnahmen um 31,7 Prozent nach oben. Der Grund ist dabei im anhaltenden Trend zum Shisha-Rauchen zu finden. Die verkaufte Tabakmenge lag bei etwa 3200 Tonnen – eine Steigerung gegenüber 2016 um 28,7 Prozent.

    (DTZ 2/2018)

  • Weniger Tabaksteuer

    BERLIN // Die Tabaksteuereinnahmen des Bundes sind im vergangenen Jahr um 4,9 Prozent auf knapp 14,2 Milliarden Euro gesunken. Das teilt das Statistische Bundesamt mit. Besonders deutlich fiel das Minus bei Zigaretten aus: Dort sank das Steueraufkommen um 5,8 Prozent.

    Bei der Menge der netto bezogenen Steuerzeichen sank die Stückzahl für Zigaretten um 7,7 Prozent auf wenig über 75 Milliarden. Das ist zwar deutlich mehr als die jährlich rund zwei Prozent Schwund, mit denen die Industrie kalkuliert. Aber: Durch das Tabakerzeugnisgesetz kam es zu erheblichen Vorzieheffekten ins Jahr 2015 und in die ersten Monate 2016. Effektiv rechnet die Branche allerdings immer noch von einem Absatzrückgang um bis zu fünf Prozent.

    Stabiler Feinschnitt
    Im Gegensatz dazu zeigte sich das Segment Feinschnitt erfreulich stabil: Unterm Strich stand bei den Steuerzeichen ein Minus von 1,1 Prozent auf knapp 25 200 Tonnen Tabak.

    Deutlich erfreulicher zeigte sich die Situation bei Zigarren und Zigarillos: Hier resultierte zum Jahresende ein Plus von 3,2 Prozent auf etwas mehr als drei Milliarden Stück.
    Kleiner Haken: Nach internen Statistiken der Industrie war der tatsächliche Absatz rückläufig. Bodo Mehrlein, Geschäftsführer beim Bundesverband der Zigarrenindustrie, verwies darauf, dass sich der Absatz dieser Produkte in den vergangenen Jahren aufgrund finanzpolitischer Maßnahmen (Mindeststeuer, neue Produktdefinition) reduziert habe.

    BdZ: Zigarren und Zigarillos sind Genussartikel
    Peter Wörmann, Vorsitzender des BdZ und selber Zigarrenhersteller in Bünde, hebt hervor: „Zigarren und Zigarillos sind Genussartikel und werden hauptsächlich von Männern gehobenen Alters und meist nur gelegentlich geraucht – ein Jugendschutzproblem liegt bei diesen Produkten also nicht vor. Aus diesem Grunde sollte das Kulturgut Zigarre auch von weiteren strengeren Regulierungsmaßnahmen ausgenommen werden.“

    Besonders stark zeigte sich laut Statistischem Bundesamt der Pfeifentabak. Die Summe der Steuerzeichen legte – vor allem aufgrund des Shisha-Tabaks – um 45,6 Prozent zu.

    (DTZ 03/17)

  • MUT fordert Änderung der Steuer-Statistik

    NÜRNBERG // Horst Goetschel, Vorsitzender und Geschäftsführer von MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft), hat im Januar ein Gespräch im Bundesministerium der Finanzen. Dabei geht es insbesondere um das Thema Pfeifentabak inklusive Shisha-Tabak.

    Goetschel will in Berlin die Problematik der Steuer-Statistik beim Pfeifentabak ansprechen. „Die Statistik wird durch Shisha-Tabak und durch das neue Philip-Morris-Produkt iQos verfälscht. So entsteht der Eindruck, Pfeifentabak ist ein Wachstumsmarkt. Das trifft jedoch nicht zu. Im Gegenteil: Klassischer Pfeifentabak ist rückläufig“, stellt der MUT-Vorsitzende klar. Denn die in der Statistik aufgeführten starken Zuwächse gingen ausschließlich auf das Konto von Wasserpfeifentabak und iQos. Deshalb will MUT darauf hinwirken, dass diese beiden anders erfasst und in Zukunft nicht mehr in der Steuer-Statistik für Pfeifentabak aufgeführt werden.
    da

    (DTZ 01/17)

  • TPD 2-Vorgaben wirbeln denZigarettenabsatz kräftig durcheinander

    WIESBADEN // Nach einem Plus von 22 Prozent im ersten Vierteljahr 2016 wurden im zweiten Quartal 15,4 Prozent weniger versteuerte Zigaretten produziert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden weiter mitteilt, gab es auch bei Feinschnitt sowie bei Zigarren und Zigarillos Rückgänge in der Menge.

    Der Fiskus nahm ebenfalls weniger ein.
    Gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum ging die versteuerte Menge an Zigaretten um 15,4 Prozent auf 17,255 Milliarden Stück zurück; der versteuerte Verkaufswert sank um 12,1 Prozent auf 4,736 Milliarden Euro. Das deutliche Minus erklärt sich laut Destatis durch die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) zum 20. Mai. Die neuen rechtlichen Bestimmungen, die unter anderem Warnhinweise mit Schockbildern vorsehen, erforderten eine technische Umstellung der Produktion. Aus diesem Grund kam es in den ersten Monaten des laufenden Jahres zu einer Vorratsproduktion von Zigaretten und damit einhergehend zu einem erhöhten Absatz von Steuerzeichen. Im zweiten Quartal gab es den Umkehreffekt und einen Rückgang. Fasst man die ersten sechs Monate zusammen, so lag der Nettobezug an Steuerzeichen allerdings mit 36,908 Milliarden Zigaretten um 402 Millionen Stück über dem ersten Halbjahr 2015.

    Beim Feinschnitt weist Destatis für das zweite Quartal 2016 ein leichtes Minus der versteuerten Menge von 0,4 Prozent auf 6418 Tonnen aus. Der Verkaufswert stieg im selben Zeitraum um 3,7 Prozent auf 951,7 Millionen Euro. Zigarren und Zigarillos verzeichneten gegenüber dem zweiten Quartal des vergangenen Jahres in der Menge ein Minus von 8,3 Prozent auf 645 Millionen Stück, und beim versteuerten Verkaufswert eine minimale Steigerung von 0,4 Prozent auf 152,8 Millionen Euro. Hier wird die Versteuerungsstatistik allerdings bereits schon seit mehreren Jahren durch die Ecozigarillos verfälscht.

    Ähnlich verhält es sich beim Pfeifentabak, wo das Bild durch den Wasserpfeifentabak verzerrt wird. Die ausgewiesene Steigerung von 50,2 Prozent auf 634 Tonnen in der Menge und von 67,6 Prozent auf 67,2 Millionen Euro im Wert gehen ausschließlich auf das Konto von Shisha-Tabak.
    Insgesamt wurden im zweiten Quartal 2016 Tabakwaren im Kleinverkaufswert von 5,9 Milliarden Euro versteuert. Das waren 600 Millionen Euro oder 9,1 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

    Nicht nur die Tabakbranche, sondern auch der Fiskus verliert durch die TPD  2: Er verbuchte im zweiten Quartal Einnahmen an Tabaksteuern in Höhe von 4,138 Milliarden Euro nach 5,913 Milliarden Euro im ersten Vierteljahr 2015. Von Januar bis Juni spülte die Tabaksteuer knapp 6,858 Milliarden Euro in den Staatssäckel und damit fast 1,28 Milliarden Euro weniger als in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres. TPD  2 könnte dem deutschen Staat bis zum Ende des Jahres ein ordentliches Loch in die Kasse reißen.
    da

    (DTZ 28/16)

  • Verhaltener Optimismus

    WIESBADEN // Ein eher uneinheitliches Bild zeigt die aktuelle Tabaksteuerstatistik (Monat Oktober). Demnach hat der Fiskus bei Zigaretten knapp 1,18 Milliarden Euro kassiert – und damit 2,6 Prozent mehr als im Vorjahresmonat.

    Ein sattes Plus von 41,9 Prozent auf 5,25 Millionen Euro brachte der Pfeifentabak dem Staat, wobei diese Tabakart weiter vom Run auf Shisha-Tabak profitiert. Sowohl bei Zigaretten als auch beim Pfeifentabak war der Oktober aus Sicht der Steuereintreiber der bislang stärkste Monat des Jahres.
    Schwächer zeigte sich dagegen der Feinschnitt, der zum Oktober 2014 immerhin 3,7 Prozent weniger Steuern brachte; in absoluter Zahl waren es fast 170 Millionen Euro. Der Rückgang bei Zigarren und Zigarillos lag bei 30,4 Prozent auf 9,67 Millionen Euro, wobei die Statistik durch den Wegfall der Steuervorteile auf Eco-Zigarillos und dem damit verbundenen Nachfrageeinbruch verfälscht wird.

    Vorischtig optimistisch stimmt der Blick auf den Netto-Bezug von Steuerzeichen. Er lag im Oktober bei Zigaretten um 1,6 Prozent über dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum, bei Pfeifentabak sogar um 67,1 Prozent höher.
    red

    (DTZ 46/15)

  • Rauchverbot in Österreich bedeutet Aus für Shisha-Bars

    WIEN // Seit einigen Jahren gibt es einen Boom an Shisha-Bars in Wien. Doch mit dem neuen Tabakgesetz, das im Mai 2018 in Kraft treten wird, wird auch das Rauchen von Wasserpfeife verboten sein. Das bringt den zahlreichen Shisha-Bars in Österreich das Aus.

    „Wenn das Rauchergesetz in Kraft treten wird, müssen wir schließen. Die Leute kommen nur her, um Shisha zu rauchen, nicht wegen einer Cola“, berichtet ein betroffener Gastwirt, der sich im Klaren ist, dass er in drei Jahren seine Kunden verlieren wird.

    Ab Mai 2018 gilt in der Gastronomie in Österreich absolutes Rauchverbot, dies gilt auch für Wasserpfeifen. Im Nichtraucherschutzgesetz heißt es: „Die Regelungen des Rauchverbotes erstrecken sich auch auf die Verwendung von Wasserpfeifen.“

    Die Wirte hoffen, dass es eine Ausnahmegenehmigung wie etwa in Deutschland und Belgien gibt, wo nicht-nikotinhaltige Wasserpfeifen in Lokalen erlaubt sind.

    (DTZ 36/15)

  • Tabaksteuer im April

    WIESBADEN // Erfreuliche Zahlen für April: Das Statistische Bundesamt meldet, dass der Fiskus Tabaksteuereinnahmen in Höhe von 1,32 Milliarden Euro erzielte. Das waren 5,4 Prozent mehr als im April vergangenen Jahres.

    Laut Statistik wurden Steuerbanderolen für 6,7 Milliarden Zigaretten (netto) bezogen. Das waren 0,3 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum 2014. Bei versteuerten Zigarren und Zigarillos schrumpfte der Absatz um 27,4 Prozent auf 235,4 Millionen Stück. Dieser Rückgang hängt in starkem Maße mit den Ecozigarillos zusammen. Für sie hatte die Industrie im vergangenen Jahr Banderolen im größeren Umfang für die Vorproduktion bezogen.

    Beim Feinschnitt meldet die Behörde für April einen Zuwachs um 11,3 Prozent auf 2280 Tonnen. Der Absatz beim Pfeifentabak legte um 31,8 Prozent auf 131,4 Tonnen deutlich zu. Dieses Wachstum geht wahrscheinlich im Wesentlichen auf das Konto von Shisha-Tabak.
    red

    (DTZ 22/15)

  • Verbot gilt auch für Raucherclubs

    KARLSRUHE // Auch für öffentlich zugängliche Veranstaltungen von Raucherclubs gilt ein Rauchverbot. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe festgestellt und die Verfassungsbeschwerde des Vereins zur „Förderung der arabischen und asiatischen Gastronomiekultur“ nicht zur Entscheidung angenommen.

    Der Verein war nach der Einführung eines totalen Rauchverbots in der bayerischen Gastronomie gegründet worden. Für einen Jahresbeitrag von einem Euro konnten die Mitglieder in seiner Shisha-Bar rauchen. Gegen den Betreiber der Shisha-Bar wurde im Mai 2011 ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro verhängt. Der Verein legte daraufhin in Karlsruhe Beschwerde ein. Diese wurde vom Gericht jedoch wegen fehlender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen.
    (red)

    (DTZ 44/14)