Schlagwort: Nikotin

  • Ein unmoralisches Verbot

    CANBERRA // In einem öffentlichen Brief kritisiert eine Gruppe internationaler Wissenschaftlern die australische Regierung und ihre Maßnahmen gegen E-Zigaretten.

    Dabei geht es den vierzig Akademikern, die zum Teil auch aus Australien kommen, darum, die Bedeutung der E-Zigaretten als weniger gesundheitsschädliche Alternative zur herkömmlichen Tabak-Zigarette hervorzuheben, berichtet das britische Online-Portal „Skynews“. In ihrem Schreiben an die Therapeutic Goods Administration (TGA) bezeichnen sie das Verbot als „diskriminierend“ und „unmoralisch“. Die TGA ist als Regulierungsbehörde für medizinische Produkte und Geräte dem australischen Gesundheitsministerium zugeordnet.

    „Ich kann der Logik nicht folgen, warum Nikotin in einer Tabakzigaretten weiter verfügbar ist, während Nikotin in E-Liquids gesetzlich verboten ist“, sagt Professor Ann MacNeill vom Kings College London.

    In Australien sind E-Zigaretten-Geräte gesetzlich erlaubt; der Verkauf und der Besitz von Nikotin-Liquids sind allerdings verboten.
    red

    (DTZ 37/16)

  • E-Verbot aufgehoben

    NOTTINGHAM // Verbote müssen nicht immer endgültig sein. Ein Beweis dafür ist die Entscheidung des The Nottingham University Hospital Trusts, den Konsum von elektronischen Zigaretten auf ihrem Gelände wieder zuzulassen.

    Die britische Klinik-Gruppe hatte erst vor zwei Jahren ein Verbot für E-Produkte in ihren Gebäuden und auf den angeschlossenen Flächen ausgesprochen. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Bericht von Public Health England. Darin plädieren die staatlichen englischen Gesundheitsexperten für die E-Zigarette als Alternative zu herkömmlichen Tabakprodukten.
    Dr. Stephan Fowlie, Medizinischer Direktor der Klinik-Gruppe betont: „Wir haben die Pflicht, unseren Patienten und Mitarbeitern zu helfen, eine gesunde Lebensweise anzustreben. Daher können wir die potenziellen Vorteile der E-Zigarette als Nikotin-Ersatz-Therapie nicht ignorieren.“

    Das Rauchen von Tabakprodukten ist in den Kliniken und auf dem Gelände der Krankenhäuser des Nottingham University Hospital Trust weiterhin untersagt.

    red
    (DTZ 20/16)

  • US-Forscher räumen mit Vorurteilen zur E-Zigarette auf

    NEWARK // Die E-Zigarette wird eher von Ex-Rauchern als von Rauchern konsumiert, während Nichtraucher so gut wie nie dampfen werden. Das sind Ergebnisse einer Studie, die im Auftrag der US-Hochschulen Rutger School of Public Health und dem Schroeder Institute for Tobacco Research and Policy Studies durchgeführt wurde.

    In dem Bericht räumen die Forscher mit zahlreichen Vorurteilen gegenüber dem elektronischen Genuss auf. Wie zum Beispiel der These, dass Raucher die E-Zigarette zusätzlich zur herkömmlichen Zigaretten nutzen.
    Tatsächlich, so die Wissenschaftler, überwiegen beim E-Konsum ehemalige Raucher: 13 Prozent der Ex-Raucher gaben an, jetzt zu dampfen. Demgegenüber konsumieren 3,5 Prozent der Raucher E-Produkte parallel zum herkömmlichen Tabakprodukt, heißt es.

    Weiterhin ist die Anzahl derjenigen Erwachsenen, die niemals Tabakprodukte geraucht haben, aber E-Zigarette dampfen, „extrem niedrig.“ Lediglich 0,4 Prozent der Konsumenten betreffe dies.

    Fazit der Forscher: Die E-Zigarette sei eine Alternative zum herkömmlichen Tabakkonsum und unterstütze den Konsumrückgang, betonen sie. Ein Blick auf den Einsatz von Nikotin-Ersatzprodukten wie Nikotin-Kaugummis oder -Pflaster zeige dies: Knapp 93 bis 97 Prozent der Nutzer rauche trotzdem wieder.
    red

    (DTZ 47/15)

  • E-Zigaretten beliebter denn je

    MAINZ // Die E-Zigarette ist weltweit auf Wachstumskurs. Allein im vergangenen Jahr verzeichnete die Branche weltweit ein Plus von 59 Prozent auf umgerechnet 5,5 Milliarden Euro.

    In ihrem größten Absatzmarkt, den USA, konnten die Anbieter ihren Umsatz 2014 auf rund 2,4 Milliarden Euro verdoppeln, berichtet der „Telegraph“ und beruft sich auf aktuelle Zahlen von Euromonitor International.

    Ähnlich die Entwicklung in Großbritannien. Als ein Anzeichen, dass die Verbraucher das Vaping, deutsch Dampfen, dem konventionellen Rauchen vorziehen, führt Euromonitor an, dass der Umsatz im Vereinigten Königreich im vergangenen Jahr um 75 Prozent auf umgerechnet 646 Millionen Euro angestiegen ist. Dabei scheint die E-Zigarette unter Anderem als Nikotin-Ersatz herzuhalten.

    Der Griff zum E-Produkt geht laut der Daten der Marktforscher auch zulasten der Nikotin-Ersatz-Produkte, wie Pflaster und Kaugummi. Deren Umsatz fiel im gleichen Zeitraum in Großbritannien um drei Prozent auf 193 Millionen Euro.
    red

    (DTZ 26/15)

  • Bayern will E-Zigarette erst ab 18 zulassen

    MÜNCHEN (DTZ7red). Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml plädiert dafür, den Verkauf von nikotinhaltigen E-Produkten an Unter-18-Jährige zu verbieten.

    Der Verkauf dieser Produkte an Minderjährige ist bislang nicht verboten, unabhängig davon wie die Zusammensetzung der jeweiligen Inhaltsstoffe ist.
    „Die Gefahr von E-Shishas darf nicht unterschätzt werden. Diese harmlose wirkenden Mini-Wasserpfeifen können gesundheitsschädigende Stoffe enthalten“, sagt Huml. Bayern setzet sich beim „Bund dafür ein, die gegenwärtige Gesetzeslücke zu schließen“, betont sie.

    (DTZ 20/14)

  • EU-Kommission will e-Zigarette stärker regulieren

    BRÜSSEL (DTZ/red). Die EU-Kommission will den Konsum elektronischer Zigaretten massiv einschränken.

    Damit setzt sie sich über die Entscheidung des EU-Parlaments hinweg. Die geplanten Regelungen würden 2017 greifen und Medienberichten zufolge die maximale Nikotin-Konzentration von 30 mg/ml, wie es das Parlament geplant hatte, auf 20 mg/ml reduzieren. Laut Herstellern sind davon alle zurzeit auf dem Markt befindlichen Produkte betroffen. Hinzukommt, das unter anderen nur Aromen akzeptiert werden, die in so genannten Nikotin-Ersatztherapien zugelassen sind.

    Die Kommissionsmitglieder lehnen die e-Zigarette in ihrer aktuellen Variante ab, da der Konsum dem der herkömmlichen Zigarette ähnlich sei, argumentieren sie. Dies geht aus dem vertraulichen Entwurf hervor, der der britischen Tageszeitung „The Telegraph vorliegt. Die Kommission will die tabakfreie Alternative durch die neue Tabakproduktrichtlinie regulieren, auch wenn das Produkt selbst keinen Tabak enthält.

    Im Gegensatz dazu appellieren europäische Ärzte an die EU-Entscheider die e-Zigarette im freien Handel zu belassen. Allein in Frankreich unterzeichneten 100 Mediziner ein entsprechendes Schreiben, das in der französischen Tageszeitung „Le Parisien“ veröffentlicht wurde. Insgesamt berfürworten die Unterzeichner, die in Großbritannien, Frankreich, Polen, Griechenland, Belgien und Italien lehren und praktizieren, die elektronische Zigarette als weit weniger gefährlich als Tabak, Alkohol, fetthaltige oder zuckerhaltige Lebensmittel.

    (DTZ 49/13)

  • BAT investiert 125 Millionen Euro in rauchlose Zukunft

    LONDON (DTZ/red). British American Tabacco (BAT) investiert umgerechnet 125 Millionen Euro in die Entwicklung rauchloser Produkte und will bis Ende 2014 eine entsprechende Alternative zur Zigarette vorstellen.

    Das zweitgrößte privatwirtschaftliche Tabakunternehmen weltweit reagiert damit auf das veränderte Rauchverhalten der Konsumenten, das durch Rauchverbote und Steuern beeinflusst wird, berichtet die „Financial Times“ (FT).

    Im Gespräch mit der Financial Times hält CEO Nicandro Durante fest, dass BAT verschiedene alternative Forschungsschwerpunkte zur herkömmlichen Zigarette habe. Dazu gehören die nichtbrennbare Zigarette und der Nikotin-Inhalator, zitiert die FT den BAT-Geschäftsführer.

    Kurz nachdem Durante im März 2011 CEO von BAT wurde, gründete er Nicoventures. Die BAT-Tochter, die sich der Entwicklung von Zigaretten-Alternativen widmet, will bis Ende 2014 einen Nikotin-Inhalator auf den Markt bringen.

    Das Geschäft mit den rauchlosen Produkten ist ausbaufähig, glaubt der CEO. Mit bis zu 40 Prozent veranschlagt er den Anteil der Geschäftseinnahmen für diese Alternative-Produkte – allerdings erst in 20 Jahren.

    Wichtig sei es auf die Bedürfnisse der Kunden zu achten, sagt Durante. „Wenn Sie die ihre Konsumenten nicht zufriedenstellen, werden Sie sie nicht für sich und ihre Produkte gewinnen.“

    Mittlerweile hat auch die Konkurrenz reagiert. Imperial Tobacco ist mit einem nicht bezifferten Anteil an einem E-Zigaretten-Unternehmen beteiligt während Japan Tobacco International ein Handelsabkommen mit einem Unternehmen eingegangen ist, das Nikotin-Zerstäuber produziert, heißt es.

    (DTZ 40/12)

  • Kölner Verwaltungsgericht: E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    KÖLN (DTZ/pnf). Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem kürzlich den Beteiligten zugestellten Urteil entschieden, dass die sogenannte „E-Zigarette“ auch dann kein zulassungsbedürftiges Arzneimittel ist, wenn die enthaltenen Liquid-Depots Nikotin enthalten (Az.: 7 K 3169/11).

    Geklagt hatten ein Hersteller sowie ein Vertriebsunternehmer, deren Produkte in Form und Farbe einer herkömmlichen Zigarette ähneln. Diese bestehen aus einer Hülle, einem elektronisch gesteuerten Verdampfer mit Akku sowie einem Papierfilter mit dem integrierten Liquid-Depot. Die „E-Zigarette“ wird nach dem Zusammenbau wie eine Zigarette gebraucht, wobei die durch den Akku erzeugte Wärme die im Depot befindliche Flüssigkeit verdampft. Der Benutzer atmet beim Inhalieren einen Aerosoldampf ein, der Tabakaromen und Nikotin enthält.

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn als für die Arzneimittelzulassung zuständige Bundesbehörde hatte in einem vergleichbaren Fall verbindlich festgestellt, dass es sich bei nikotinhaltigen „E-Zigaretten“ um Arzneimittel handele und diese Auffassung in einem Schreiben an die Kläger bekräftigt. Infolge dessen kam es zu strafrechtlichen Ermittlungen und Warnschreiben von Überwachungsbehörden der Länder.

    Das Verwaltungsgericht führt in seinem Urteil aus, Nikotin könne zwar auch ein Arzneistoff sein und als solcher auch zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden. In der Anwendungsform der „E-Zigarette“ fehle es dem Stoff jedoch an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen oder prophylaktischen Zweckbestimmung. Es gehe vielmehr darum, das Verlangen des Verwenders nach Nikotin zu befriedigen. In diesem Sinne handele es sich um ein Genussmittel. Den erforderlichen Beleg einer therapeutischen Eignung habe die Behörde nicht erbracht. Die mit dem Genuss von Nikotin und anderer Inhaltsstoffe möglicherweise verbundenen Gesundheitsgefahren allein rechtfertigten nicht die Einordnung als Arzneimittel.

    Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

    (DTZ 14/12)

  • E-Zigaretten erhitzen nicht nur Liquids, sondern auch die Gemüter

    KÖLN (DTZ/vi/fok). Wohl kaum ein Produkte, das sich an Raucher wendet, sorgt für so viel Furore wie die E-Zigarette. Der seit Herbst letzten Jahres anhaltende Nachfrage-Boom stößt auf sehr unterschiedliche Reaktionen, auch im Tabakhandel selbst.

    Begeisterte Fans stehen klarer Ablehnung gegenüber, zudem greift die Politik in einigen Bundesländern massiv ein, bis hin zum Aussprechen von Verkaufsverboten durch Gesundheitsministerien. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) hat kürzlich die Thematik aufgegriffen und, gemeinsam mit Lebensmittelrechts-Spezialisten des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL), die Rechtslage unter die Lupe genommen.

    Sie stellen fest, dass die Gesundheitsministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Thüringen und Berlin per Erlass den Verkauf von E-Zigaretten untersagt haben. So etwa in NRW, wo die für eine Untersagung zuständigen Bezirksregierungen über die Rechtsgposition informiert und gleichzeitig aufgefordert wurden, den Verkauf zu untersagen und Verstöße mit Sanktionen zu ahnden. Rechtlich wird dabei das Verbot durch § 2 Abs. 1 Nr. 2a des Arzneimittelgesetzes (AMG) begründet. Danach sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen als Arzneimittel einzustufen, die im menschlichen Körper angewendet werden oder einem Menschen verabreicht werden, um die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung zu beeinflussen.

    Nikotin wird durch das Ministerium als eine pharmakologisch wirksame Substanz eingestuft und unterliege damit den arzneimittelrechtlichen Regelungen. Sie dürften im Geltungsbereich des AMG nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen sind (§ 21 Abs. 1 AMG). Als Vertriebsweg kämen dann für die nikotinhaltigen Liquids nur Apotheken in frage. Fehle eine solche Zulassung, so dürften die Produkte nicht in Verkehr gebracht werden, ein Verstoß sei gem. § 96 Nr. 5 AMG strafbar.

    Doch gegen diese Argumentation gibt es heftigen Widerspruch z.B. vom Verband des e-Zigarettenhandels. Dieser hebt hervor, dass es sich bei den von seinen Mitgliedern angebotenen E-Zigaretten um Genussmittel handle, die von ihren Nutzern nicht im pharmakologischen Sinn wie etwa zur Rauchentwöhnung eingesetzt werden. Nach Auffassung des Verbandes des e-Zigarettenhandels fehlt den Erlassen eine zwingende gesetzliche Grundlage. Letztlich werden Gerichte entscheiden müssen, welche Argumentation auf Dauer Bestand haben wird. Auch seitens der EU-Kommission wird eine Entscheidung zur Einstufung der E-Zigaretten erwartet.

    Möglich ist auch eine differenziertere Betrachtung, wie sie etwa die Antwort des Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit auf eine BVL-Anfrage andeutet: Hier wird herausgestellt, die als E-Zigaretten bezeichneten Produkte unterschieden sich hinsichtlich Eigenschaften und Aufmachung erheblich, weshalb jeder Einzelfall geondert bewertet werden müsse. Auf Antrag einer Landesbehörde habe das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte schon Mitte 2009 eine E-Zigarette als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft.

    (DTZ 08/12)

  • Auf lange Sicht wirkungslos

    LONDON/BOSTON (DTZ/red). Die Nachricht wird die Pharmaindustrie nicht freuen: Laut einer Studie der Harvard School of Public Health sind Nikotin-Pflaster und –Kaugummis im Einsatz bei der Raucherentwöhnung relativ wirkungslos, berichtet das englische Magazin „Tobacco Control“ diese Woche.

    Das Ergebnis hat die Wissenschaftler um Gregory Connolly vom Center for Global Tobacco Control in Harvard eigenen Angaben nach selbst überrascht. „Wir haben nicht die Ergebnisse erhalten, die wir erhofft hatten“, zitiert das Magazin den Studienleiter. Zwischen 2001 und 2006 haben Connolly und seine Kollegen 787 Erwachsene wissenschaftlich begleitet, die kurz vorher Nichtraucher geworden waren.

    Dreimal wurden die Probanden im Berichtszeitraum (2001-2002, 2003 bis 2004 und 2004-2005) zu ihrem Zustand befragt. In jedem Untersuchungsabschnitt hat ein Drittel wieder zu rauchen angefangen. Dabei habe es keinen Unterschied gemacht, ob die Teilnehmer aus Willenskraft oder mit Hilfsmitteln das Rauchen aufgeben wollten oder ob sie professionelle Unterstützung hatten.

    Das bestätigt auch die These des australischen Wissenschaftlers Simon Chapmann, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Der Professor von der Universität in Sydney zweifelt den Einsatz von Medikamenten bei der Raucherentwöhnung an.

    (DTZ 02/12)