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  • Auf Hygiene kommt es an

    DUISBURG // Reinigung Hygieneexperte CWS bietet einen neuen Service an: Unternehmen erhalten regelmäßig Hygienemasken, die von den Mitarbeitern getragenen werden. Danach werden sie wieder abgeholt, gewaschen, hygienisch in Netzen mit Barcode versehen und erneut ausgeliefert.

    Praktisch und effizient
    Dies sei praktisch, nachhaltig und diene dem Schutz von Mitarbeitern und Kunden. „Dieser Service entlastet die Mitarbeiter. Und ist außerdem gut für die Umwelt außerdem, schließlich sind Einwegmasken auch ein Müll-Problem.“

    Unternehmen, die einen textilen Dienstleister wie zum Beispiel CWS oder Mewa in Anspruch nehmen, müssen dringend dessen Vorgaben zum Umgang mit potenziell kontaminierter Wäsche beachten.

    Tipps für Unternehmen
    Für Unternehmen, die ihre Arbeitskleidung selbst waschen oder dies ihren Mitarbeitern überlassen, gibt CWS wichtigsten Tipps:

    [bul]Jeder Mitarbeiter soll immer nur seine eigene Berufskleidung tragen (nichts tauschen oder ausleihen) und sie auch nur während der Arbeit tragen, nicht noch auf dem Heimweg. Privatkleidung und Berufsbekleidung sind strikt voneinander zu trennen.

    [bul]Berufskleidung und Privatwäsche nie zusammen waschen, idealerweise auch nicht in der gleichen Maschine.

    [bul]Die Berufskleidung sollte mit der höchstmöglichen Temperatur gewaschen werden, mindestens aber bei 60 Grad Celsius, besser bei 90 Grad Celsius – und mit einem Vollwaschmittel, rät das Robert-Koch-Institut. Extrem wichtig ist auch das Trocknen der Wäsche – schließlich benötigen Viren Feuchtigkeit, um zu überleben.

    red

  • 800-Quadratmeter-Regelung vom Tisch

    BERLIN // Nachdem kleinere Läden seit dem 20. April beziehungsweise in manchen Bundesländern ein paar Tage später wieder öffnen dürfen, wird dies nun auch Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern wieder erlaubt.

    Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 6. Mai geeinigt. Um die Ansteckungsgefahr an Covid-19 zu verringern, soll es aber Auflagen geben. Dazu zählen neben Hygieneregeln und Maskenpflicht auch eine Begrenzung der Zahl von Kunden und Mitarbeitern in den Geschäften.

    Heftige Kritik
    An der 800-Quadratmeter-Regelung hatte es bundesweit heftige Kritik gehagelt. Zuletzt hatten sich Gerichte damit auseinandergesetzt, so etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der das Verkaufsverbot für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt hatte.

    pi

  • Hamburger Gericht kippt Beschränkung für große Läden

    HAMBURG // Zur Eindämmung des Coronavirus müssen Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern derzeit ihre Verkaufsflächen begrenzen. Das Hamburger Verwaltungsgericht glaubt nicht, dass dies dem Infektionsschutz dient.

    Eilantrag gegen Schließung
    Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag stattgegeben, mit dem die Betreiberin eines Sportwarengeschäfts in der Hamburger Innenstadt gegen die Schließung ihres Geschäfts kämpft. Der Hamburger Senat hatte am 20. April eine Verordnung erlassen, die es nur Geschäften mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern erlaubt, komplett wieder zu öffnen. Größere Geschäfte, wie das der Klägerin, sollen ihre Fläche auf 800 Quadratmeter begrenzen.

    Regelung verletzt Berufsfreiheit
    Laut Verwaltungsgericht verletzt die Regelung die Berufsfreiheit der Klägerin. Die Nutzung der Verkaufsfläche im reduzierten Umfang sei zudem nicht geeignet, dem Zweck des Infektionsschutzes zu dienen, heißt es in dem Urteil. Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus ließen sich in großflächigen Handelsgeschäften ebenso gut einhalten wie in kleineren Einrichtungen, schreibt das Gericht. Oder sogar besser.

    red

  • Keine Großveranstaltungen

    BERLIN // Die Stadt Berlin untersagt Veranstaltungen ab einer Größe von 5000 Teilnehmern bis mindestens zum 24. Oktober. Betroffen davon ist der Berlin Marathon, aber auch Messen wie zum Beispiel die Internationale Funkausstellung – World of Consumer Electronics (IFA), die im September stattfinden sollte.


    Bundesländer und Städte

    Nachdem zuvor bereits das Oktoberfest in München abgesagt wurde, ist nach der Entscheidung der Stadt Berlin damit zu rechnen, dass weitere Städte und Bundesländer diesem Beispiel folgen werden. Nach den Erfahrungen der vergangenen Wochen in der Coronakrise wird eine bundesweite Fristverlängerung für das derzeit bis zum 31. August geltende Verbot von Großveranstaltungen, wozu größere Messen und Volksfeste zählen, immer wahrscheinlicher.

    red

  • Wissenschaftler warnen vor Corona-App

    MAINZ // Rund 300 Wissenschaftler warnen in einem offenen Brief vor einer möglichen Überwachung durch Corona-Warn-Apps.

    Sie befürchten Medienberichten zufolge Missbrauch durch die Speicherung von Daten auf einem zentralen Server. Ihre Forderung: Es dürften nur so viele Daten gesammelt werden, wie zum Eindämmen der Pandemie notwendig seien. Insbesondere stellen sich die Wissenschaftler gegen das Projekt PEPP-PT, das die Entwicklung nationaler Corona-Apps vorsieht. Die Technologie sei "nicht offen und transparent genug".

    Dezentrale Lösung
    Stattdessen befürworten die Unterzeichner eine dezentrale Lösung, bei der lediglich die Smartphones von Betroffenen miteinander kommunizieren. Daten zu Begegnungen sollen dabei das Handy nicht verlassen. Die Branchenverbände Bitkom und BVDW kritisieren das Verhalten der Wissenschaftler: Die Entwicklung der Apps dürfe "nicht durch langwierige akademische Debatten hinausgezögert werden".

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser!

    Beginn von Woche 4 im Lock-down – und die Disziplin der Menschen im Land sinkt allmählich. Das mag am schönen Wetter liegen, am Blick über die Grenzen in Länder wie Österreich oder Spanien und einfach daran, dass vielen zu Hause die Decke auf den Kopf fällt. Vor allem aber deuten viele die Vorschläge des Think Tanks Leopoldina als Empfehlung für einen konkreten Einstieg aus dem Ausstieg. Ob die heftig diskutierte Maskenpflicht da einen sinnvollen Beitrag leistet, mag dahingestellt sein.


    Testen, testen, testen

    Immerhin: Seit Ostern übersteigt die Zahl der offiziellen Genesenen jene der bekannten Infizierten. Immer noch allerdings sind diese Daten mit großen Unsicherheiten behaftet. Daher bleibt es dabei: Wir müssen testen, testen, testen. Und die Forschung vorantreiben. Gestern meldeten China und die USA drei erfolgversprechende Vorstöße in Sachen Impfstoff. Und auch medikamentös könnten Pharma-Unternehmen dem Virus auf den Leib rücken.

    Mühsamer Weg zu den Hilfsgeldern
    Es soll jede Menge Geld an Firmen in Not verteilt werden. Doch die Beträge kommen offenbar längst nicht immer bei den potenziellen Empfängern an. So hat eine Berliner Web-Agentur beschrieben, wie mühsam der Weg zu den Hilfsgeldern war: Antragstellung mitten in der Nacht, da der Server sonst überlastet war, zwei Rückfragen nach einer Woche, Bewilligung eines Darlehens über 330.000 Euro. Klingt gut? Soweit schon, doch für den Abschluss des Kredites ist ein persönlicher Termin erforderlich, der aktuell kaum zu erhalten ist. Und vor allem: Jeder der beiden Gesellschafter der Firma soll persönlich in voller Höhe haften. Die Firma nahm daraufhin Abstand. Kein Wunder.

    Ich wünsche Ihnen einen guten Start in den neuen Tag.

    Herzlich
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Branche im steten Wandel

    MAINZ // Seit diesem Jahr müssen Kassensysteme über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen (DTZ berichtete).

    Dieses Sicherheitsmodul schließt Manipulationen aus. Weiterhin neu ist die Meldepflicht für jede verwendete Kasse beim zuständigen Finanzamt. Darüber hinaus besteht die Belegausgabepflicht. All dies führt zu Umstellungen, derer die Anbieter von Kassensystemen rechtzeitig Herr werden müssen. DTZ hat sich umgehört, wie die Reaktionen und Vorgehensweisen der Firmen sind.
    Lesen Sie mehr im DTZ-Special "Kassensysteme" in der Printausgabe DTZ 13/20.

    kh

    (DTZ 14/20)

  • Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr

    Wir bedanken uns bei Ihnen, unseren Lesern und Geschäftspartnern, für einen lebendigen und intensiven Dialog im Jahr 2019.
    Haben Sie ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr.
    Wir freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.

  • Riccardo ist unabhängig

    MAINZ // Das Unternehmen Riccardo Retail aus Neubrandenburg ist nicht verkauft worden. Auf Nachfrage von DTZ bekräftigte Geschäftsführer Stefan Götz: „Ich bin alleiniger Gesellschafter.“ Das Unternehmen sei durchaus in der Lage, sich selbst zu finanzieren.

    Zuletzt hatte es Gerüchte gegeben, Riccardo sei an BAT verkauft worden. Götz: „Dies ist nicht korrekt.“

    red

    (DTZ 50/19)

  • „Geld-Spiele für Minderjährige sind uns ein Dorn im Auge“

    MÜNSTER // Für Westlotto steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen ganz oben. Im Interview erläutert Axel Weber, Leiter Responsible Gaming des staatliche Lotterieanbieters, weshalb Westlotto ein Verbot von Geld-Glücksspielen für Kinder fordert.

    Warum äußert sich Westlotto zu dem Thema Spiele-Apps?
    Axel Weber: Westlotto legt als staatlicher Lotterieanbieter Wert auf umfassenden Kinder- und Jugendschutz. Dieser ist im Bereich des Glücksspiels besonders wichtig, da der Konsum von Glücksspielen in jungen Jahren das Risiko eines späteren Suchtverhaltens erhöht. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, diesem Risiko entgegenzuwirken.

    Was ist die Kritik an Geld-Glücksspiel für Kinder?
    Weber: Wir sind der Auffassung, dass Glücksspiel oder glücksspielähnliche Produkte nicht für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Diese Auffassung wird durch die Wissenschaft gestützt. Wir kritisieren, dass Coin Master und andere ähnliche Spiele, dies ignorieren und junge Menschen so bedenkenlos unnötigen Gefahren ausgesetzt werden können: der Gefahr der Verschuldung und der Entwicklung eines Suchtverhaltens.

    Was tut Westlotto, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen?
    Weber: Von unserem Glücksspielangebot sind Menschen unter 18 Jahren ausgeschlossen. Das stellen wir durch Schulungen von Mitarbeitern und Partnern sowie regelmäßige Testkäufe sicher. Auch beim Spielen im Internet sorgen wir durch Identifizierungs- und Authentifizierungsmaßnahmen dafür, dass Minderjährige nicht teilnehmen können. Außerdem setzen wir auf Prävention und engagieren uns für Aufklärung an Schulen. Westlotto unterstützt die sogenannten „Smart Camps“. Hier werden Schüler von Experten wie professionellen Trainern oder Sportlern aus der E-Sport-Szene, Youtubern und Instagramern geschult.

    Warum steht Coin Master in der Kritik?
    Weber: Bei Coin Master werden aktiv kostenpflichtige In-App-Käufe beworben, durch die Kinder und Jugendliche leicht in die Schuldenfalle tappen können. Außerdem werden Kinder und Jugendliche, ohne die nötige Reife zu haben, systematisch an das Thema Glücksspiel herangeführt.

    Woher könnte mein Kind Coin Master überhaupt kennen?
    Weber: Viele beliebte Youtuber und andere sogenannte Influencer in den sozialen Medien machen Werbung für Coin Master, zum Beispiel Pietro Lombardi, Simon Desue, die PrankBros und Bibi mit „Bibis Beauty Palace“. Also Personen, die sich eindeutig an eine sehr junge Zielgruppe wenden. Dieter Bohlen und Daniela Katzenberger sind weitere Prominente, die für das Spiel werben.

    Ist Glücksspiel nicht für Kinder und Jugendliche verboten?
    Weber: Ja, aber bei Coin Master handelt es sich nur um sogenanntes „simuliertes Glücksspiel“, da es keine Geldgewinnmöglichkeit gibt und der Ausgang des Spiels von einem Algorithmus bestimmt wird. „Simuliertes Glücksspiel“ ist für Kinder und Jugendliche nicht verboten – unserer Meinung nach eine bedenkliche Lücke im Jugendschutzgesetz.

    Wo wird Coin Master angeboten?
    Weber: Im App Store von Apple und im Google-Play-Store.


    Was kann ich tun, wenn mein Kind Coin Master oder andere jugendgefährdende Spiele spielt?

    Weber: Information und Aufklärung bieten die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter bzga.de oder auch die Webseite jugendschutz.de.

    Wer steckt hinter Coin Master, und wie erfolgreich ist die Firma?
    Weber: Ein Unternehmen namens Moon Active. An ihm sind Manager beteiligt, die bereits führende Funktionen bei großen Firmen der verbotenen Online-Glücksspielbranche hatten, zum Beispiel bei Bwin. Coin Master macht zirka 280 Millionen US-Dollar Umsatz. Das Spiel wurde bereits millionenfach auf Smartphones heruntergeladen und liegt im Google Play Store auf Platz 1 der erfolgreichsten Apps.

    Gibt es noch weitere Spiele, die ähnlich funktionieren?
    Weber: Ja, zum Beispiel Coin Kings, Coin Trip oder Coin Hunter.

    pnf

    (DTZ 49/19)