Schlagwort: Bildwarnhinweise

  • Anti-Bevormundungs-Demo in Brüssel

    BRÜSSEL (DTZ/vi). Die EU hat Ende 2012 die sogenannte EU-Tabakproduktrichtlinie 2 (TPD2) auf den Weg gebracht, die u. a. flächenfüllende Bildwarnhinweise für Zigarettenpackungen und Feinschnitt beinhaltet. Darüber hinaus ist ein komplettes Verbot für alle zugesetzten Aromen geplant.[p][/p]

    Mit TPD 2 startet Brüssel nicht nur erneut einen sehr schmerzhaften Angriff auf die Interessen der Tabakbranche. TPD 2 ist zudem ein zusätzlicher Schritt auf dem Weg der Entmündigung des Bürgers. Daher ist es wichtig, durch ein zahlreiches Erscheinen ein Zeichen zu setzen![p][/p]

    Die European Confederation of Tobacco Retailers (CEDT) hat daher zu einer Demonstration aufgerufen, die am 22. Januar 2013 in Brüssel stattfinden wird. Der CEDT liegen bereits feste Zusagen aus Frankreich (1000 Händler), Italien (800), Polen (100) und Spanien (200) vor. Die Organisation MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) unterstützt diese Aktion und ruft die Mitarbeiter der gesamten deutschen Tabakbranche sowie Verbraucher und Genussraucher auf, an dieser Demonstration teilzunehmen.[p][/p]

    Die Teilnehmer der Demonstration werden sich am 22. Januar um 11.30 Uhr am Square Frère Orban, dem Brüsseler Sitz der CEDT, versammeln und von dort aus ihren etwa einstündigen Marsch zum Rond point Schuman beginnen. Dort werden die weitreichenden Folgen resultierend aus TPD 2 innerhalb von Ansprachen und Interviews mit der Presse problematisiert. Im Anschluss werden sich die Teilnehmer der Demonstration zum Arc du Cinquantenaire begeben, um dann wieder ihre Rückreise anzutreten. Das Ende der Veranstaltung wird voraussichtlich um 16 Uhr sein. [p][/p]

    Marc Benden, 1. Vorstand von MUT, fährt am 22. Januar nach Brüssel und lädt zur Mitfahrt ein. Abfahrt ist gegen 8.30 Uhr an der Cigarworld Lounge der Tabac Benden GmbH in der Burghofstraße 28 in Düsseldorf-Bilk. Je nach Teilnehmerzahl geht es mit dem Pkw oder einem Bus nach Brüssel. Marc Benden bittet jene, die eine Mitfahrgelegenheit benötigen oder selber anbieten möchten, mit ihm Kontakt aufzunehmen (Mail: info@cigarworld.de Telefon: 02 11 / 15 93 985).[p][/p]

    Auch die Ermuri organisiert Fahrten zur Demonstration nach Brüssel. Sie sponsert Busse ab Dortmund und Köln und sorgt auch für die Verpflegung der Reiseteilnehmer. Der Bus in Dortmund startet am 22. Januar um 7.00 Uhr, ZOB am Hauptbahnhof, Steinstraße. Zusteigen ist in Oberhausen um 8.15 Uhr, CentrO, Centroallee 254, möglich. Abfahrt in Köln ist um 7.45 Uhr, Hauptbahnhof, Trankgasse. Weitere Teilnehmer können um 8.30 Uhr in Bergheim-Niederaußem (Voltastraße/Ohmstraße 71) zusteigen. Die Rückreise nach Deutschland mit den Bussen ist gegen 16 .00 Uhr geplant. Interessenten sollten sich bis zum 17. Januar bei der Ermuri (Mail: info@ermuri.com, Telefon: 052 31 / 96 76–0) anmelden.[p][/p]
    DTZ 03/13

  • Europas Tabakwarenfachhändler demonstrieren in Brüssel

    BRÜSSEL (DTZ/fh). Die Europäiache Kommission hat Ende letzten Jahres den Entwurf zur Änderung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) veröffentlicht, der u.a. flächenfüllende Bildwarnhinweise für Zigarettenpackungen und Feinschnitt beinhaltet. Die European Confederation of Tobacco Retailers (CEDT) hat daher zu einer Demonstration aufgerufen, die am 22. Januar in Brüssel stattfinden wird. Der CEDT liegen bereits feste Zusagen aus Frankreich (1 000 Händler), Italien (800), Polen (100) und Spanien (200) vor. MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) unterstützt diese Aktion und ruft die Mitarbeiter der gesamten deutschen Tabakbranche auf, an dieser Demonstration teilzunehmen.[p][/p]

    Die Teilnehmer der Demonstration werden sich um 11.30 Uhr am Square Frère Orban, dem Brüsseler Sitz der CEDT, versammeln und von dort aus ihren etwa einstündigen Marsch zum Rond point Schuman beginnen. Dort werden die weitreichenden Folgen, resultierend aus der EU-Tabakproduktrichtlinie 2, im Rahmen von Ansprachen und Interviews mit der Presse problematisiert. Im Anschluss werden sich die Teilnehmer der Demonstration zum Arc du Cinquantenaire begeben, um dann wieder ihre Rückreise anzutreten. Das Ende der Veranstaltung wird voraussichtlich um 16 Uhr sein.[p][/p]

    Mit TPD 2 startet Brüssel nicht nur erneut einen sehr schmerzhaften Angriff auf die Interessen der Tabakbranche. TPD 2 ist zudem ein zusätzlicher Schritt auf dem Weg der Entmündigung des Bürgers. Daher ist es wichtig, dass durch eine zahlreiche Teilnahme an der Demonstration der Widerstand aller Interessengruppen dokumentiert wird.[p][/p]
    DTZ 02/2013

  • US-Berufungsgericht kippt Gesetz zu Bildwarnhinweisen für Zigaretten

    WASHINGTON (DTZ/pnf). Der Bundesberufungsgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington hat am Freitag letzter Woche entschieden, dass die Regierung den Zigarettenherstellern keine großen grafischen Warnhinweise auf den Packungen vorschreiben darf.

    Damit wurde ein von der Food and Drug Administration (FDA) initiiertes Gesetz für ungültig erklärt, das die Produzenten verpflichten wollte, durch Ekelbilder wie schwarzgefärbte Lungen oder verfaulte Zähne die Konsumenten vom Zigarettenkonsum abzuhalten.

    In der Gerichtsentscheidung, die durch eine Mehrheit vom 2 zu 1 der drei RichterInnen fiel, wurde vor allem darauf verwiesen, dass die FDA nicht beweisen konnte, dass durch den Aufdruck der abstoßenden Warnungen tatsächlich, wie von ihr behauptet, der Zigarettenkonsum zurückgehe. Gleichzeitig verstoße das Gesetz gegen die Rechte der Unternehmen hinsichtlich einer selbstbestimmten Information. Kläger waren die Tabakkonzerne Reynolds USA, Lorillard, Commonwealth Brands, Liggett Group und Santa Fe Natural Tobacco.

    Während die Hersteller den Gerichtsentscheid sehr begrüßten, wollte sich die US-Gesundheitsbehörde zunächst nicht dazu äußern. Das Justizministerium will das Urteil zunächst prüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Auseinandersetzung weiter bis vor den Obersten US-Gerichtshof gebracht wird.

    Mit dem Urteil ist aber ein neuer Meilenstein gesetzt worden, nachdem zuvor ein australisches Gericht für dieses Land die Diskriminierung durch Schockbilder und Plain Packaging zugelassen hatte und auch die EU über indirektes Plain Packaging in Form großer Bildwarnhinweise im Rahmen der Überarbeitung der Tabak-Produktrichtlinie nachdenkt.

    (DTZ 35/12)

  • FDA darf Warnhinweise vorschreiben

    CINCINNATI (DTZ/red). Ein US-Bundesberufungsgericht hat am Montag in Cincinnati die Ansprüche der US-Regierung bestätigt Tabakprodukte zu kontrollieren und die Bildwarnhinweise auf Zigarettenpackungen zu verschärfen.

    Die Entscheidung des sechsten Bezirksgerichts in Cincinnati (Ohio) unterstützt den gesetzlichen Auftrag der FDA (Arznei- und Lebensmittelbehörde; engl. Food and Drug Administration), berichtet diese Woche das „Wall Street Journal“ (WSJ) in seiner Online-Ausgabe. Die Verordnung verletzte nicht das Recht der Zigarettenindustrie auf freie Meinungsäußerung, heißt es.

    Das aktuelle Urteil in Cincinnati hält fest, dass die Schockbilder 50 Prozent im oberen Bereich der Vorder- und Rückseite der Zigarettenpackung bedecken sollen. Es trifft den Angaben zufolge keine Entscheidung über die von der FDA vorgeschlagenen neun Bild-Warnhinweisen, sondern hat das US-Tabakgesetz im Allgemeinen, inklusive der Warnhinweise, erörtert.

    Vor einem Monat kam ein Bundesrichter in Washington D.C. in einem davon unabhängigen Prozess zu einem gegenteiligen Urteil und lehnte eine entsprechende Verordnung ab. Der Richter sah darin eine Verletzung auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die US-Regierung ging in Berufung. Dieser Fall konzentriert sich auf die Text- und Bildwarnhinweise wie sie von der FDA vorgeschlagen werden.

    Die US-Behörde FDA soll seit 2009 die Anti-Tabak-Richtlinien der USA umsetzen. Für landesweite Kritik sorgte die FDA-Verordnung, die der Zigarettenindustrie im ab September 2011 neun Text- und Bildwarnhinweise auf die Vorder- und Rückseite der Packungen diktieren wollte. Die Umsetzung der Verordnung wurde verschoben, da ein US-Richter sie als verfassungswidrig eingestuft hat.
    Demgegenüber stehen die zurzeit üblichen schwarz-weisen Textwarnhinweise, die ein einem separaten kleinen Kasten auf die Packung gedruckt werden, so das WSJ.

    Die Tabakindustrie klagt gegen die FDA-Verordnung und sieht in den von der FDA vorgeschlagenen Text- und Bildwarnhinweisen eine Verletzung des ersten Zusatzartikels der amerikanischen Verfassung, der das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet.

    Beobachter vermuten, dass der Oberste Gerichtshof der USA das letzte Wort im Fall der gesetzlichen Tabak-Regulierungen haben werde.

    (DTZ 12/12)

  • US-Bundesrichter stoppt Bildwarnhinweise

    WASHINGTON (DTZ/red). Der US-Bundesrichter Richard Leon stoppt die Einführung der Bildwarnhinweise für Zigarettenpackungen – vorerst. Mit einer zeitweiligen Aussetzung folgt der Richter in seiner Begründung den Klägern, die darin eine Verletzung der Redefreiheit sehen und die Regierungspläne als verfassungswidrig erachten.

    Die Chancen der vier Kläger, Reynolds American Inc., Lorillard Inc., Ligett Group LLC und Commonwealth Brands Inc., seien Medienberichten zufolge sehr gut. Richter Leon fordert die US-Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration) eine Neufassung der Richtlinien zu erarbeiten. Andernfalls könnten die Unternehmen ihre Klage gewinnen, so Leon.

    Als die FDA diesen Juni neun Bildwarnhinweise der Öffentlichkeit präsentierte, hat sie damit auch die größten Veränderung innerhalb der US-Zigarettenverpackungs-Richtlinien der letzten 25 Jahre initiiert.
    Die Schockbilder sollen ab September 2012 die Hälfte der Vorder- und der Rückseite der Zigarettenpackung bedecken sowie 20 Prozent der gedruckten Werbung mit farbigen Bildwarnhinweisen füllen.

    Der US-Kongress hatte die Behörde damit beauftragt entsprechende Bilder zu entwickeln und sie damit für die Durchsetzung der Regulierung der Tabakprodukte verantwortlich gemacht.

    Zwei Monate später reichten die Tabakunternehmen Klage ein mit der Begründung, dass die Hersteller durch die Vorschrift gezwungen würden die Anti-Tabak-Pläne der Regierung zu unterstützen und öffentlich zu verkünden.
    Die Klage der Industrie auf Redefreiheit habe Medienberichten zufolge gute Chancen letztendlich vor dem Obersten US-Gerichtshof verhandelt zu werden.

    (DTZ 45/11)

  • Bildwarnhinweise ohne Wirkung

    HOBART (DTZ/red). Der Einsatz von Bildwarnhinweisen zur Abschreckung auf Zigarettenpackungen funktioniert nicht. Zu dieser nüchternen Feststellung kommt Dr. Harry Stanton und bezieht sich konkret auf die aktuelle Diskussion in Australien über die Vergrößerung der Schockbilder auf Zigarettenpackungen von derzeit 30 auf künftig 75 Prozent der Packungs-Vorderseite.

    Diese Angst-Kampagnen verängstigen vor allem Kinder, die durch die grafischen Maßnahmen der australischen Anti-Raucher-Politik traumatisiert würden. „Diese Bilder können bei Kindern unter acht Jahren Schäden verursachen, haben aber wenig Einfluss auf Raucher selbst", sagt der klinische Psychologe in der tasmanischen Tageszeitung „Mercury“.

    (DTZ 38/11)

  • Tabakbranche informiert

    BERLIN (DTZ/vi). Im Rahmen ihrer Aktionskampagne „Dürfen wir nicht mehr selbst entscheiden?“, mit der die Tabakwirtschaft gegen die von der EU geplanten drastischen Regulierungsmaßnahmen Stellung bezieht, veranstalteten die beteiligten Verbände, Organisationen und Unternehmen am Mittwoch letzter Woche eine Pressekonferenz in Berlin.

    Vor bedauerlicherweise nur in geringer Zahl erschienenen Medienvertretern erklärte BTWE-Präsident Rainer von Bötticher: „Mit ihren Plänen bevormundet die EU-Kommission Handel und Verbraucher in beispielsloser Weise. Die vorgesehenen Maßnahmen vernichten zudem tausende Arbeitsplätze in Tabakfachhandel, Kiosken und Tankstellen.“

    Arbeitsplatzverluste befürchtet auch die Gewerkschaft NGG. Entschieden sprachen sich die Teilnehmer gegen Einheitspackungen und große Bildwarnhinweise aus. DZV-Geschäftsführerin Marianne Tritz: „Eine Vergrößerung der Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen wäre die Einführung von Plain Packaging durch die Hintertür, beides führt im Ergebnis zu einem markenfreien Produkt.“

    (DTZ 46/10)

  • Widerstand gegen Pläne der EU- Kommission

    BRÜSSEL (DTZ/da). Gegen die Absicht der EU-Kommission, den Rauchern und der Tabakbranche noch mehr Daumenschrauben anzulegen, regt sich Protest. In Österreich wollen die Trafikanten mit einem Aktionsfolder „Jetzt NEIN sagen“ Konsumenten dazu bewegen, im Internet für ihre Rechte abzustimmen und sich gegen eine Verschärfung der Tabak-Produktrichtlinie auszusprechen. Auch in Deutschland will die Tabakbranche die von den Maßnahmen betroffenen Unternehmen in Industrie und Handel sowie die Verbraucher zum Widerstand aufrufen.

    Der Deutsche Zigarettenverband (DZV), der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR), der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ), der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), Philip Morris und die Gewerkschaft NGG haben ein gemeinsames Grundsatzpapier entwickelt, das demnächst als Flyer u. a. über den Tabakwaren-Fachhandel verteilt werden soll.

    Aufklärungsarbeit
    Darüber hinaus soll es eine kostenlose Telefonhotline geben, die bald freigeschaltet werde. Außerdem wird eine Internet-Seite eingerichtet, auf der die geplante EU-Richtlinie in deutscher Übersetzung nachzulesen ist und wo erklärt wird, wie man bis zum 17. Dezember 2010 Stellungnahmen zum Konsultationsverfahren an die EU-Kommission abgeben kann.

    Der Widerstand richtet sich vor allem gegen folgende Pläne der EU-Kommission:
    • Bildwarnhinweise, die in sämtlichen Mitgliedstaaten eingeführt werden sollen.
    • Einheitsgeschmack, womit die Verbote bzw. Regulierungen von Zusatzstoffen gemeint sind.
    • Plain Pagaging, sprich Einheitspackungen, auf denen Bilder und sämtliche farbige Wortmarken verboten sind.
    • Werbe- und Präsentationsverbot von Tabakwaren am Verkaufsort, was im Klartext heißt, dass Tabakprodukte im Laden nicht mehr gezeigt werden dürften.
    • Verbot von Zigarettenautomaten.

    Die EU-Kommission will Rauchern und Tabakbranche offenbar massive Fesseln anlegen und könnte am Ende weit über das Ziel des Nichtraucherschutzes hinaus reichenden Maßnahmen gegen beide beschließen.

    Dallis VorhabenZum Hintergrund: Derzeit überarbeitet die Kommission die Tabak-Produkt-Richtlinie 2001/37/EG, in der die Herstellung, Aufmachung und der Verkauf von Tabakerzeugnissen geregelt sind. Dazu gehören zum Beispiel Warnhinweise, die Offenlegung von Zusatzstoffen oder das Verbot von Bezeichnungen wie „mild“ und „light“.

    Bereits zu Beginn der Konsultationsphase zur Überprüfung besagter Produktrichtlinie hat sich EU-Gesundheits- und Verbraucherschutzkommissar John Dalli für noch schärfere Regulierungen ausgesprochen. In diesem Zusammenhang hat er u. a. Ekelfotos auf Tabakpackungen befürwortet und gefordert, dass Zigaretten nicht mehr sichtbar in einem Geschäft ausgestellt werden dürften.

    „Diskriminierung von Tabakwaren“Entschieden gegen derartige Pläne wendet sich BTWE-Präsident Rainer von Bötticher. „Ein Präsentationsverbot zwingt den Fachhändler zu kostenintensiven Umbauten. Dem Verkauf unter der Ladentheke würde die Produktinformation als wichtiges Kaufkriterium für den Konsumenten zum Opfer fallen. Beides bedeutet das Aus für viele kleine Einzelhändler!“ Die Warenpräsentation, individuelle Fachberatung und Produktdifferenzierung über eine sichtbare Markenvielfalt statt weißer Einheitspackung seien die Garanten für eine gute Beratung, die kontrollierte Abgabe und den gelebten Jugendschutz im Fachhandel, so von Bötticher.

    Er betont, dass der Tabakwaren-Facheinzelhandel für Information, Aufklärung und Prävention statt Verbote stehe. „Verbote drängen Tabakwaren in die Ecke der organisierten Kriminalität!“ Eindringlich warnt der BTWE-Präsident: „Die Pläne der Europäischen Kommission zur Diskriminierung von Tabakwaren durch die Einheitspackung und das Präsentationsverbot bevormunden Handel und Verbraucher in beispielloser Weise und führen zur Existenzvernichtung tausender Arbeitsplätze im Tabakfachhandel, in Kiosken und Tankstellen.“

    (DTZ 42/10)

  • MUT-Tagung in Kassel

    KASSEL (DTZ/vi). Die Interessengemeinschaft MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) führt am 1. März ab 10.00 Uhr ihre Jahrestagung im Hotel Gude in Kassel durch. Auf der Tagesordnung stehen u.a. MUT-Aktionen für Bundestags-, EU- und Landtagswahlen.

    Aspekte sind dabei Arbeitsplatzschutzverordnung, Bildwarnhinweise, Innovationsklausel, Nichtraucherschutzgesetze, Einheitsbesteuerung, Plainpacks und die Zusammenarbeit mit Verbänden. Gastreferent ist der EU-Parlamentarier H. Nassauer. Anmeldung für Mitglieder und Interessenten bei Geschäftsführer Frank Hidien, Tel. 0731-53096, E-Mail:

    [link|mailto:hidien@mut4all.de]hidien@mut4all.de[/link].

    (DTZ 07/09)