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  • Mit Romanen, Comics und Rätseln den Umsatz steigern

    MAINZ (DTZ/schu). Weshalb sind Romane, Comic und Rätsel, das so genannte RCR-Sortiment, sowohl für den Kunden als auch für den Einzelhändler so wichtig? Für den Verbraucher bedeutet das Angebot nahezu 100 Prozent reinen Lesestoff, denn die Presseprodukte haben quasi keinen Anzeigenumsatz und leben somit voll von den Vertriebserlösen.

    Und für den Einzelhandel bedeutet RCR bares Geld. Viele Händler wären sicherlich überrascht, wenn sie erführen, dass der Umsatzanteil mit Romanen, Comics und Rätseln rund zehn Prozent des Gesamtumsatzes ausmachen kann. Und das, obwohl man doch früher immer abschätzig von den „Groschenromanen“ gesprochen hat.

    Im DTZ-Special „Rätsel und Romane“ erklären RCR-Experten, wie sich der Umsatz auch mit einfachen Mitteln steigern lässt und warum Roman-Käufer zu den treuesten Kunden gehören.

    (DTZ 30/14)

  • Milliardenstrafe für Reynolds

    MIAMI (DTZ/red). Der US-Konzern R.J. Reynolds Tobacco Company soll 23 Milliarden Dollar Schadenersatz an die Witwe eines Kettenrauchers zahlen.

    Die Frau hatte während des vierwöchigen Prozesses dem Hersteller vorgeworfen, ihren Mann nicht ausreichend vor den Folgen des Rauchens gewarnt zu haben. Ihr Mann sei über 20 Jahre von Zigaretten abhängig gewesen. Er starb 1996, 36 Jahre alt, an Lungenkrebs. Seine Witwe reichte die Klage allerdings erst zwölf Jahre später ein.

    Ein Gericht in Miami im US-Bundesstaat Florida sprach der Frau jetzt 23 Milliarden Dollar, umgerechnet knapp 17 Milliarden Euro Schadenersatz zu. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der zweitgrößte US-Zigarettenproduzent absichtlich die Gesundheitsgefahren verheimlicht habe.

    „Die Höhe der zugesprochenen Schadenersatzsumme ist vollkommen übertrieben“, sagte Reynolds Vizepräsident J. Jeffery Raborn der „New York Times“. Sie sei nach dem Verfassungsrecht auch nicht zulässig. Das Urteil sei völlig unangemessen und nicht mit den vorgelegten Beweisen vereinbar.

    (DTZ 30/14)

  • Neues Dampf-Erlebnis mit Landewyck

    TRIER (DTZ/pi). Als erster Tabak- und Zigarettenproduzent in Deutschland lanciert Heintz van Landewyck aus Trier mit Fiesta eine eigene E-Zigaretten-Marke.

    Die Trierer präsentieren dem Handel unter dem Label Fiesta fünf Einweg-E-Zigaretten und sechs nachfüllbare E-Zigaretten (mit USB-Ladekabel). Ergänzt wird das Sortiment um fünf Liquids in verschiedenen Geschmacksrichtungen.

    Die Fiesta-Liquids sind nikitonhaltig und werden in zertifizierten deutschen Laboren produziert. Alle Fiesta-Produkte wurden durch das Landewyck-Tabak-Experten konzipiert und geschmacklich verfeinert.

    „Als verantwortungsvoller Produzent von Tabakwaren weist Landewyck die Fiesta-Produkten allesamt mit Warnhinweisen aus und setzt sich im Handel für eine Weitergabe ausschließlich an Personen über 18 Jahre ein“, informiert das Unternehmen. Fiesta wird zunächst im Großraum Köln-Koblenz-Trier eingeführt.

    (DTZ 30/14)

  • Inter-tabac ist ausgebucht

    DORTMUND (DTZ/red). Die Westfalenhallen Dortmund GmbH bleibt mit der Inter-tabac auf Erfolgskurs: Die Tabakmesse ist für 2014 bereits ausgebucht – trotz erweiterter Ausstellungsflächen.

    Die internationale Fachmesse hatte bereits im Vorjahr einen Besucher- und Ausstellerrekord erzielt. Dieses Jahr wird es während der Messetage zwei Sonderschauen geben, die auf eigenen Themenflächen gezeigt werden: Die Sonderschau „Zigarettenautomat“, die mit Unterstützung des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) veranstaltet wird, bietet Anbietern und Herstellern ein Forum. Und mit der Sonderschau „Verpacken/Verpackungen“ folgt die Veranstalterin dem verstärkten Interesse zu diesem Thema. Vorgestellt werden hier Hersteller von Verpackungen, wie Zigarettenschachteln, Dosen und Vakuumverpackungen, sowie Unternehmen, die sich mit vorgelagerten Prozessschritten beschäftigen.

    (DTZ 30/14)

  • Mehr Zigaretten, Zigarillos und Pfeifentabak versteuert

    WIESBADEN (DTZ/red). Die Zahlen stehen im Plus: Das statistische Bundesamt (Destatis) meldet für das zweite Quartal sowohl für Zigaretten, als auch für Zigarren und Zigarillos und insbesondere für Pfeifentabak einen kräftigen Absatzanstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Zwischen April und Juni wurden 2,7 Prozent mehr Zigaretten versteuert als im vergleichbaren Vorjahresquartal, nämlich knapp 20,171 Milliarden Stück. Ein deutliches Plus verzeichnet der Absatz von Zigarren und Zigarillos mit 15,2 Prozent oder 1,013 Milliarden Stück, meldet Destatis. Ein Grund dafür könnte sein, dass im Bereich Ecozigarillos auf Halde produziert wird, da ab dem nächsten Jahr der steuerliche Vorteil gegenüber der Zigarette wegfällt. Einen deutlichen Anstieg in Folge mit 24,9 Prozent auf 320 Tonnen meldet die Wiesbadener Behörde beim Pfeifentabak. Dieses Wachstum geht im Wesentlichen auf das Konto von Wasserpfeifentabak. Auch der Feinschnitt legte im Vergleich zum Vorjahresquartal zu. Die versteuerte Menge stieg um 2,4 Prozent auf 6 522 Tonnen an.

    Im zweiten Quartal 2014 wurden insgesamt Tabakwaren im Kleinverkaufswert von 6,2 Milliarden Euro versteuert. Das waren 306 Millionen Euro beziehungsweise 5,2 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt hat das Finanzministerium von April bis Juni knapp 3,634 Milliarden Euro eingenommen.

    (DTZ 30/14)

  • Mitarbeiter verhindern Rauchverbot

    BRUCK (DTZ/red). Dem Einsatz der Mitarbeiter ist es zu verdanken, dass ein striktes Rauchverbot auf einem Firmengelände in Österreich ausbleibt.

    In der Papierfabrik Norske Skog in Bruck an der Mur darf künftig noch in der Mittagspause geraucht werden, da sie als Freizeit der 500 Beschäftigten gilt, berichtet die „Kleine Zeitung“. Eine zusätzliche Raucherpause durch Ausstempeln sei nicht vorgesehen, heißt es. Geraucht werden darf in zehn ausgewiesenen Raucherzonen. Ursprünglich hatte der skandinavische Konzern ein komplettes Rauchverbot für die gesamte Arbeitszeit angestrebt.

    (DTZ 29/14)

  • EU verklagt Dänemark

    DÄNEMARK (DTZ/red). Die Europäische Kommission verklagt Dänemark, weil das Königreich den Verkauf von Snus toleriert.

    Als EU-Mitglied hat sich die Regierung in Kopenhagen allerdings dazu verpflichtet, den Verkauf von Snus zu verbieten. Allein Schweden genießt eine Ausnahmeregelung innerhalb der 28 EU-Länder. Dem Snus-Produzenten wurde bei seinem EU-Beitritt 1990 diese Erlaubnis garantiert.

    Dänemark hatte, trotz Ermahnung durch die EU, es zwei Jahre lang versäumt, ein entsprechendes Verkaufsverbot auf den Weg zu bringen, berichtet „Euroactiv“. Daher habe sich die Kommission jetzt entschlossen den Fall vor das höchste EU-Gericht, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu bringen. Es wird erwartet, dass die Richter den Fall in den nächsten Monaten prüfen.

    (DTZ 29/14)

  • Glücksspiel: EU soll Wildwuchs bekämpfen

    BRÜSSEL (DTZ/vi). Die Europäische Kommission (KOM) hat ihre Empfehlung zum Verbraucher-, Spieler- und Jugendschutz für das Online-Glücksspiel veröffentlicht. Diese betreffen zum Beispiel Sportwetten, Online-Kasinos und Lotterien. Den Mitgliedstaaten werden strengere Regeln vorgeschlagen, etwa bei der Werbung und beim Sponsoring. Um Minderjährige vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen, schlägt die EU-Behörde den Nationalstaaten unter anderem Alters- und Identitätskontrollen vor.

    In Deutschland wie auch in den meisten EU-Staaten dürfen nur Volljährige an Glücksspielen teilnehmen. Nach EU-Angaben hat das Internet-Glücksspiel inzwischen einen Marktanteil von zwölf Prozent.

    Die Empfehlungen der Kommission haben keinen Richtliniencharakter, sondern sind lediglich Tipps. Eine EU-Gesetzgebung im Glücksspiel-Sektor gibt es nicht.
    Vor dem Hintergrund der EU-Empfehlung unterstreichen die Lotteriegesellschaften im Deutschen Lotto- und Totoblock die Bedeutung eines besonders hohen Verbraucherschutzniveaus in diesem sensiblen Sektor und appellieren an den deutschen Gesetzgeber und die Aufsichten sowie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Online-Glücksspielsektor auch weiterhin entsprechend der nationalen Besonderheiten individuell zu regulieren, auch wenn dies besonders restriktive Maßnahmen erfordert.

    „Wir erkennen die Bemühungen der KOM an, im Bereich des Glücksspiels den Standard des Verbraucherschutzes zu verbessern – aber bitte nach oben und nicht nach unten aufweichen“, fordern Michael Burkert und Peter Jacoby, derzeitige Federführer im Deutschen Lotto- und Totoblock sowie Geschäftsführer der Saarland-Sporttoto GmbH. Sie kritisieren: „Mit dieser Empfehlung erhalten Mitgliedstaaten mit hohem Verbraucherschutz keine Hilfe von Seiten der KOM, den Wildwuchs im Online-Sektor zu bekämpfen.“ Allerdings hätten sich Wirtschaftsinteressen gegenüber echten Verbraucherschutzinteressen durchgesetzt. Länder und Gebiete wie Malta und Gibraltar hätten Hunderten von Online-Anbietern Lizenzen verliehen. Diese würden ihre Dienste ohne die erforderliche nationale Konzession anbieten beziehungsweise nationale Verbote ignorieren. In vielen Mitgliedstaaten würden diese illegalen Angebote einen Großteil des Online-Marktes ausmachen.“

    Für die Lotteriegesellschaften ändert sich mit Veröffentlichung der Empfehlung im Hinblick auf den Glücksspielstaatsvertrag nichts. Die Mitgliedstaaten würden dem Subsidiaritätsprinzip gemäß weiterhin zuständig für die Regulierung des Glücksspielmarktes bleiben – und dies Online und Offline. „Wir können nur hoffen, dass die deutschen Aufsichten ihrer Aufgabe zum Schutz der legalen Anbieter nachkommen und entsprechend ihrer Möglichkeiten gegen illegale Anbieter vorgehen sowie Maßnahmen gegen exzessive Verbrauchertäuschung ergreifen“, so Burkert und Jacoby.

    Marion Caspers-Merck, Geschäftsführerin von Lotto Baden-Württemberg, stellt im Zusammenhang mit der Empfehlung der EU-Kommission fest, dass es in Deutschland seit Jahren ein Vollzugsdefizit beim Kampf gegen illegale Glücksspielanbieter gibt. Gleichzeitig erinnerte sie an die kürzlich getroffene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Nationalstaaten ihren Glücksspielsektor eigenständig gestalten dürfen. Caspers-Merck: „Dies werte ich als eindeutige Bestätigung für den geänderten Glücksspielstaatsvertrag. Jetzt müssen dessen Vorgaben umgesetzt und der Wildwuchs der vergangenen Jahre konsequent eingegrenzt werden. Nur wenn die gesetzlichen Regeln effizient durchgesetzt werden, ist der Verbraucher-, Spieler- und Jugendschutz zu garantieren.“

    (DTZ 29/14)

  • Neuordnung bei Tabakkonzernen

    NEW YORK (DTZ/red). Megafusion in den USA? Für die Tabakkonzerne Altria, Reynolds, Imperial, Lorillard und BAT könnte sich in absehbarer Zukunft Einiges ändern. Grund: Reynolds (Camel, Pall Mall) verhandelt mit der Nummer 3 des amerikanischen Marktes Lorillard über ein Zusammengehen.

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    Effektiv würde Reynolds den bisherigen Wettbewerber übernehmen. Das neue Unternehmen könnte dann in Sachen Umsatz dem amerikanischen Platzhirschen Altria auf die Pelle rücken (siehe Tabelle). Zwar beherrscht der Marktführer 51 Prozent in den USA, die wichtigste Marke Marlboro ist so stark wie die folgenden zehn Marken zusammen. Aber: Die Kombi Reynolds/Lorillard brächte es immerhin auf 42 Prozent.

    Profitieren dürfte auch Imperial. Die Briten wollen nämlich ihre Position in den USA stärken und wollen Marken des möglichen Fusionspartners übernehmen. Damit könnte auch der Widerstand der Kartellbehörden niedrig gehalten werden. Und BAT? Der Konzern besitzt 42 Prozent an Reynolds, ist also an einem erfolgreichen Geschäftsmodell sehr interessiert. Und das dürfte – insbesondere mit den Schwerpunkten Menthol und E-Zigarette – gegeben sein. Profitiert haben die Briten ohnehin schon: Seit es im März erste Gerüchte über eine mögliche Fusion gab (DTZ berichtete), stieg der Wert des Reynolds-Anteils um rund 7,8 Milliarden Dollar. Dass BAT versuchen wird, das neue Gebilde ganz unter seine Fittiche zu bekommen, halten Analysten für unwahrscheinlich. Aber eine andere Spekulation bahnt sich ihren Weg: BAT könnte sich um Imperial Tobacco bemühen.

    Wie auch immer die Übernahmebestrebungen ausgehen – der Markt wird gehörig durcheinander gewirbelt.

    (DTZ 29/14)

  • Kleinere Päckchen oder höhere Preise

    MAINZ (DTZ/red). Nächste Runde bei den Preiserhöhungen, die in Folge der jüngsten Tabaksteuererhöhung zum Jahresbeginn von Seiten des Handels längst erwartet worden war. Nun hat auch Japan Tabacco International (JTI) Preisschritte angekündigt.

    Die Kölner reduzieren entweder den Inhalt von Päckchen um eine Zigarette oder heben die sogenannten Kleinverkaufspreise (KVP) um 20 Cent pro Packung an. Damit einher gehen zwei Schritte zur Portfoliooptimierung: Benson & Hedges Black Slide und B&H Silver Slide werden künftig für 5,00 Euro je 19 Stück angeboten; diese überproportionale Anhebung des Preises – KVP plus 20 Cent und gleichzeitiges Reduzieren des Inhalts auf 19 Stück – sollen die Marge deutlich verbessern. Zudem werden Winston Classic Big Pack L, Winston Blue Big Pack L und Club Filter Big Pack L nun als OP-Varianten (19 Stück für 5,00 Euro) angeboten, die bisherigen Packungsgrößen (18 Stück für 4,80 Euro sowie 20 Stück für 5,00 Euro) somit zusammengeführt.

    BAT passt Preise oder Inhalt bei Feinschnitt an
    BAT hatte bereits im Juni die gestiegene fiskalische Belastung bei einigen Feinschnitt-Marken an die Konsumenten weitergereicht. Ab September sollen nun auch die verbliebenen Produkte preislich angepasst werden. Zusätzlich werden die Hamburger den „Pall Mall Allround Frischeturm“ komplett aus dem Feinschnitt-Sortiment nehmen.

    Wie üblich erfolgt die Auslieferung fließend nach Abverkauf der altpreisigen Produkte. Neue Packungen oder Umkartons werden in den ersten Wochen zudem besonders gekennzeichnet.

    (DTZ 29/14)