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  • Stabiler Zigarettenmarkt

    MAINZ // Nach Jahren des Rückgangs wurde 2014 die Talfahrt beim Zigarettenabsatz gestoppt. Insgesamt wurden 80 355 Millionen Zigaretten an den Handel ausgeliefert, was einer Steigerung von 0,9 Prozent entsprach.

    Besonders der Bereich der Industrie-Zigarettenmarken konnte sich stabilisieren: Mit 71 587 Millionen Stück stiegen hier die Mengen gegenüber 2013 um 1,3 Prozent. Handelszigaretten verbuchten ein Minus von 2,1 Prozent.

    Beim Feinschnitt setzte sich der seit einiger Zeit zu beobachtende Trend zum Volumentabak fort: Er erhöhte sein Mengenvolumen um 8,7 Prozent auf 8392 Tonnen. Dieser Produktgattung ist es letztlich zu verdanken, dass der gesamte Feinschnittmarkt eine konstante Entwicklung verzeichnete. Betrachtet man die Tonnage, dann sanken die Auslieferungszahlen gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozent auf 26 241 Tonnen, rechnet man den kompletten Feinschnittabsatz jedoch in Stückzahlen, so ergibt sich eine Steigerung von 1,1 Prozent auf 42 122 Millionen. Im Gegensatz zum Volumentabak war der klassische Feinschnitt mit einem Rückgang von 1,3 Prozent auf 13 264 Tonnen geringfügig im Minus. Deutliche Einbußen gab es allerdings beim schnittoptimierten Feinschnitt, der um 18 Prozent auf 4585 Tonnen absackte.
    Weiterhin im Abschwung befanden sich die Industrie-Auslieferungen an Ecozigarillos. Diese Produktspezies fiel um 5,4 Prozent auf 2275 Millionen Stück zurück.
    da

    (DTZ 05/15)

  • Lotto Hessen trotz schlechter Rahmenbedingungen im Plus

    WIESBADEN // Die hessische Lotteriegesellschaft hat ihren Umsatz im vergangenen Jahr um 0,9 Prozent von 587,3 auf 592,6 Millionen Euro steigern können. Jeder Hesse gab statistisch gesehen pro Kopf 98 Euro in den Verkaufsstellen von Lotto Hessen oder dem Onlineshop [link|http://lotto-hessen.de ]lotto-hessen.de [/link]aus, knapp einen Euro (0,87 Euro) mehr als noch 2013.

    Dennoch hatte sich der Geschäftsführer von Lotto Hessen, Heinz-Georg Sundermann, für 2014 mehr erhofft. Im Rahmen der Jahrespressekonferenz des Unternehmens am 21. Januar in Wiesbaden bewertete er das Abschneiden seiner Gesellschaft als „angesichts der durch das Glücksspielkollegium völlig unverhältnismäßigen Überregulierung und im Vergleich zur negativen Umsatzentwicklung aller staatlichen Lotteriegesellschaften recht zufriedenstellend, aber hinter den Erwartungen zurück“. Anders als Lotto Hessen verzeichneten die sechzehn im Deutschen Lotto- und Toto-Block (DLTB) zusammengeschlossen Landeslotteriegesellschaften insgesamt ein Minus von 0,6 Prozent.

    Überregulierung der staatlichen Lotteriegesellschaften
    Sundermann wandte sich erneut gegen die zunehmende Überregulierung der staatlichen Lotteriegesellschaften bei gleichzeitiger faktischer Tolerierung illegaler internetbasierter Glücksspielangebote mit Sitz im Ausland. „Hier werden Rahmenbedingungen geschaffen, die einseitig die regulierten nationalen Anbieter belasten“, beklagte er. Die aufsichtführende Behörde für das Glücksspiel in Deutschland, das sogenannte Glücksspielkollegium, fühle sich ausschließlich für staatliche Anbieter zuständig, deshalb blühe unter seinen Augen ein Milliardenschwarzmarkt ohne jede Kontrolle. Sundermann: „Einschränkungen bei der Werbung und im Internet sowie die Abgabenregelung sämtlicher Erlöse gelten nur für uns.“ Und das vor dem Hintergrund, dass der Anteil der staatlich regulierten Lotterieanbieter am gesamten deutschen Glücksspielmarkt von geschätzt über 70 Milliarden Euro von Jahr zu Jahr abnehme und nur noch bei knapp 15 Prozent liege. Im Jahr 2000 betrug der Wert noch 38 Prozent.

    Das Jahr 2015 beginnt mit der Einführung einer neuen sportlichen Lotterie in Hessen, der Deutschen Sportlotterie DSL. Lotto Hessen ist nicht nur Mitgesellschafter der Deutschen Sportlotterie gemeinnützige GmbH, sondern auch verantwortlich für die nationale Spielabwicklung der von Unternehmer Gerald Wagener und Diskus-Olympiasieger Robert Harting initiierten Soziallotterie (DTZ berichtete). Deren Erlöse sollen der Förderung olympischer und paralympischer Sportler zugute kommen, die auf Profiniveau trainieren müssen, dabei aber keine ausreichende finanzielle Absicherung erfahren.

    Zielgruppe: Sportbegeisterte Tipper ab 20 Jahren mit hoher Affinität zu sozialen Netzwerken
    Jedes Los kostet 2,50 Euro. Getippt wird eine achtstellige Gewinnkombination, bestehend aus fünf Farben der Olympischen Ringe, einer Winter- und Sommersportart und einer Medaillenkombination. Adressaten der neuen Lotterie sind vorrangig junge, sportbegeisterte Tipper ab 20 Jahren mit hoher Affinität zu sozialen Netzwerken. Seit 21. Januar sind die Lose in Hessen in allen gut 2100 Lotto-Verkaufsstellen oder unter lotto-hessen.de erhältlich. Die erste Ziehung findet am 13. Februar statt. Robert Harting, der anlässlich des Verkaufsstarts in Wiesbaden anwesend war, betonte die Notwendigkeit, Medaillenkandidaten finanziell zu fördern. Er hofft, dass neben Lotto Hessen bald auch die anderen Landeslotteriegesellschaften die DSL anbieten und damit die deutschen Spitzensportler fördern werden. Außerhalb Hessens werden die Lose der DSL derzeit ausschließlich online erhältlich sein. In Hessen sollen im ersten Jahr rund sieben Millionen Euro Umsatz erzielt werden, 30 Prozent fließen direkt in die Sportlerförderung. Beim angepeilten Umsatz kämen allein in Hessen in diesem Jahr mehr als zwei Millionen Euro für die Sportlerförderung zusammen.

    Im Jahr 2015 ist auch die Umsetzung einer weiteren Lotterie unter dem Arbeitstitel „Umweltlotterie“ geplant. Die Erlöse dieser neuen Lotterie sollen ausschließlich der Umwelt zugute kommen. Sie geht auf eine Initiative der hessischen Regierungskoalition zurück, die die Einführung einer solchen Lotterie zugunsten des Umwelt- und Naturschutzes in den Koalitionsvertrag aufgenommen hatte. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Staatskanzlei und unter Beteiligung Lotto Hessens erarbeitet derzeit ein Konzept.
    vi

    (DTZ 05/15)

  • Verbände kommentieren

    WIESBADEN // 14,623 Milliarden Euro hat der deutsche Fiskus im vergangenen Jahr von Tabakkonsumenten kassiert. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Zuwachs um gut 0,94 Prozent. Dabei hat zwar die Menge der verkauften Zigaretten abgenommen, wirklich unzufrieden kann die Branche jedoch nicht sein.

    Das bestätigt – mit Blick auf den Feinschnitt – Franz Peter Marx, Geschäftsführer des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR): „Wir freuen uns, dass das Volumen bei Feinschnitttabaken trotz steuerbedingt gestiegener Preise im Wesentlichen demjenigen des Vorjahres entspricht.“ Demnach habe sich auch 2014 gezeigt, dass maßvolle Steuerschritte dem Fiskus echte Mehreinnahmen bescheren können, sofern sie in kleinen Schritten und über mehrere Jahre erfolgen.

    Kostspielige Umsetzung
    Der VdR weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Tabaksteuer zum 1. Januar turnusmäßig erneut angehoben wurde. Welche Auswirkungen dieser Steuerschritt haben werde, bleibe „vor dem Hintergrund der kostspieligen Umsetzungsarbeiten der Tabakwirtschaft zur Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie ungewiss“. Im Klartext: Die Unternehmen könnten zumindest einen Teil ihrer Aufwendungen zusätzlich zur Steuer auf die Kleinverkaufspreise aufschlagen. Bisher haben sich jedoch vor allem die Großen der Branche nicht zu Preisschritten geäußert.

    Pfeifentabak
    Nicht ganz so rosig wie die Situation beim Feinschnitt beurteilt Marx die Lage beim Pfeifentabak. Der verzeichnete zwar ein um 13,2 Prozent auf 1359 Tonnen erhöhtes Absatzvolumen, aber: „Es handelt sich hierbei ausschließlich um ein Wachstum bei Wasserpfeifentabaken. Klassische Pfeifentabake sind leider erneut rückläufig.“
    Während der VdR die Entwicklung gelassen kommentiert, zeigt sich der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) gereizt. Der Verband, der die Interessen der mittelständisch strukturierten Hersteller und Importeure von Zigarren und Zigarillos vertritt, macht deutlich, dass die Steuerstatistik seiner Auffassung nach die reale Entwicklung „in keiner Weise widerspiegelt“. Vielmehr seien die Daten maßgeblich dadurch beeinflusst worden, dass zum 1. Januar 2015 eine EU-Definition umgesetzt werden musste, derzufolge die sogenannten Eco-Zigarillos seither als Zigaretten versteuert werden müssen. Um zumindest in den ersten Monaten des laufenden Jahres noch die günstigeren Eco-Produkte anbieten zu können, habe die Industrie entsprechende Zigarillos vorproduziert und die entsprechenden Steuerzeichen bezogen.

    Zigarren und Zigarillos
    „Von einem boomenden Markt zu reden, ist somit eine definitiv falsche Aussage“, wettert Bodo Mehrlein, BdZ-Geschäftsführer. Die Wiesbadener Statistiker hatten einen Mengenzuwachs von 8,4 Prozent auf knapp 3,86 Milliarden Stück ausgewiesen, beim Kleinverkaufswert wurde ein Plus von 8,3 Prozent auf 773,3 Millionen Euro verbucht. Demgegenüber beziffert der BdZ den Markt für klassische Zigarren und Zigarillos mit nur rund 1,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2014 sei der Absatz der BdZ-Mitglieder um 1,6 Prozent zurückgegangen.

    Fazit
    Mehrleins Fazit: Die Versteuerungsstatistik sei seit vielen Jahren durch die sogenannten Eco-Zigarillos verfälscht worden. Der Verband begrüße ausdrücklich die Definitionsänderung für Zigarren. Diese werde dazu führen, dass sich der Markt für Zigarren und Zigarillos in den nächsten Monaten auf ein wesentlich niedrigeres Volumen reduzieren werde,
    Das Statistische Bundesamt hatte zudem mitgeteilt, dass im Jahr 2014 in Deutschland 79,5 Milliarden Zigaretten versteuert worden seien – und damit die geringste Menge seit der Wiedervereinigung im Jahr 1991, als die Hersteller und Importeure Steuerzeichen für 146,5 Milliarden Stück bezogen hatten. Einen Teil des jüngsten Rückgangs führen die Statistiker auf die Steueranhebung zum 1. Januar 2014 zurück. Rauchtabak-Kritiker fordern noch höhere Aufschläge, da die volkswirtschaftlichen Kosten des Rauchens höher lägen. Bislang war aus Berlin jedoch noch nichts darüber zu hören, ob und in welchem Umfang die Tabaksteuer auch im Jahr 2016 angehoben werden soll.

    max
    (DTZ 05/15)

  • Display Ban: Präsentationsverbot kommt im April

    LONDON // In zweieinhalb Monaten verschwinden Tabakwaren in Großbritannien aus der öffentlichen Wahrnehmung. Schuld ist der Display Ban.

    Dieses Präsentationsverbot für Tabakwaren tritt ab 6. April für alle Händler in Kraft. Bisher, genauer seit 2012, waren nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von knapp 280 Quadratmetern betroffen. Dieses Jahr müssen auch kleine und mittlere Läden die Vorgaben umsetzen. Falls nicht, droht der Staat mit Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren und oder Geldbußen von knapp 6.500 Euro.

    Die Sanktionen gelten auch für diejenigen, die mit Eigenkreationen, wie Vorhängen oder Rollos vor dem Zigarettenregal, versuchen die Regulierung umzusetzen. Ein Problem, das tausende unabhängige kleine Händler betrifft, berichtet die britische Online-Zeitschrift „Talking Retail“.

    Die großen Zigarettenhersteller arbeiten bereits mit etwa 30.000 britischen Tabakhändlern zusammen und beraten sie entsprechend. So bietet Imperial Tobacco seinen Handelspartnern auf der Webseite [link|http://www.imperial-trade.com ] www.imperial-trade.com [/link]eine „Fülle von geeigneten Lösungen an“, sagt Sophie Hogg, Leiterin des Handelsmarketing bei Imperial Tobacco.

    Betroffene Händler suchen allerding unabhängig von diesen Angeboten zum Beispiels im Internet nach geeigneten Regal- beziehungsweise Präsentationslösungen. Keine gute Idee, meinen Experten. „Das Problem ist, dass die Händler zwar das Gesetz, allerdings nicht die Details seiner Umsetzung kennen“, sagt Mike Houghton, Marketingchef beim CJ Retail Solutions. Die Lösungen Marke Eigenbau reichen in der Regel nicht, um den gesetzlichen Anforderungen des Display ban zu genügen, betont Houghton gegenüber Talking Retail.
    red/kes

    (DTZ 04/15)

  • Lotto Niedersachsen: Einsätze auf Vorjahresniveau

    HANNOVER // Lotto Niedersachsen hat im zurückliegenden Jahr Spieleinsätze in Höhe von 673,2 Millionen Euro erwirtschaftet.

    Damit liegen die Einsätze für staatliche Lotterien und Sportwetten in Niedersachsen etwa genauso hoch wie im Jahr zuvor. Durchschnittlich pro Kopf und Woche gerechnet, versuchte jeder Niedersachse mit 1,66 Euro sein Glück in einer der vom Unternehmen angebotenen Spielarten.

    An die Spielteilnehmer schüttete die Lotteriegesellschaft im vergangenen Jahr insgesamt rund 323,7 Millionen Euro Gewinne aus und damit rund 1,4 Millionen Euro mehr als 2013. Dabei wurden zwölf Mitspieler zu Millionären. Insgesamt fielen 85 Großgewinne von mindestens 100.000 Euro an Spielteilnehmer aus Niedersachsen. Ein großer Gewinner ist auch die Allgemeinheit. So flossen 275,4 Millionen Euro Lotterie- und Sportwettensteuern, Glücksspielabgaben und Zweckerträge an das Land Niedersachsen beziehungsweise an die Destinatäre. Axel Holthaus, Sprecher der Geschäftsführung von Lotto Niedersachsen, zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis und bezeichnet 2014 als ein Jahr der Konsolidierung.

    Für das Jahr 2015 ist Holthaus optimistisch. Er macht deutlich, dass Lotto Niedersachsen auf die sich verändernden Kundenwünsche reagiert. „Wir sind dabei, mit verschiedenen Maßnahmen die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen“, so der Geschäftsführer. Erläuternd fügt er hinzu: „Mit den klassischen Werbeformen erreichen wir die jungen Erwachsenen nicht mehr hinreichend. Wir werden deshalb unsere Aktivitäten im terrestrischen Vertrieb und im Online-Bereich zukunftsgerichtet weiter ausbauen.“
    red

    (DTZ 04/15)

  • Stabiler Feinschnittmarkt in 2014

    BONN // Mit Blick auf die Veröffentlichung der Amtlichen Banderolenstatistik des Statistischen Bundesamtes kommentiert der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie VdR die Absatz- und Steuerzahlen im deutschen Tabakmarkt.

    Der Absatz von Feinschnitttabaken hat in 2014 mit rund 25.700 Tonnen versteuerter Menge knapp das Vorjahresniveau von 25.734 Tonnen verfehlt (minus 0,1 Prozent). Gleichzeitig stieg das Preisniveau bei Feinschnitttabaken aufgrund der Tabaksteuererhöhung vom 1. Januar 2014 um durchschnittlich 5,1 Prozent. Dadurch konnten die Tabaksteuereinnahmen aus dem Verkauf von Feinschnitttabaken in 2014 auf das Rekordniveau von über 1,8 Milliarden Euro angehoben werden (plus 4,3 Prozent).

    „Wir freuen uns, dass das Volumen bei Feinschnitttabaken trotz steuerbedingt gestiegener Preise im Wesentlichen demjenigen des Vorjahres entspricht,“ sagt Franz Peter Marx, Hauptgeschäftsführer im Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR).

    „Somit hat sich auch in 2014 gezeigt, dass maßvolle Steuerschritte dem Fiskus echte Mehreinnahmen bescheren können, sofern sie in kleinen Schritten und über mehrere Jahre erfolgen.“ Insgesamt konnte das Tabaksteueraufkommen aller Tabakerzeugnisse mit 14,263 Milliarden Euro das hohe Vorjahresniveau von 14,130 Milliarden Euro nochmals übertreffen.

    Welche Auswirkungen die jüngste Tabaksteueranhebung vom 1. Januar haben wird, bleibt u.a. vor dem Hintergrund der kostspieligen Umsetzungsarbeiten der Tabakwirtschaft zur Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie ungewiss. Den erneuten Zuwachs bei Pfeifentabaken mit einem Absatzvolumen von 1.359 Tonnen in 2014 (plus 13,2 Prozent) sieht man im VdR mit gemischten Gefühlen. „Es handelt sich hierbei ausschließlich um ein Wachstum bei Wasserpfeifentabaken. Klassische Pfeifentabake sind leider erneut rückläufig.“ so Marx weiter.
    red

    (DTZ 04/15)

  • Tabaksteuer 2014: Fiskus nimmt mehr ein

    WIESBADEN // Der Zigarettenkonsum geht zurück: 2014 wurden in Deutschland 79,5 Milliarden Zigaretten versteuert. Trotzdem hat der Staat mehr Geld eingenommen.

    Gegenüber 2013 sankt die Anzahl der versteuerten Zigaretten um 0,9 Prozent, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Gleichzeitig ging auch die Menge des versteuerten Feinschnitts im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozent leicht zurück. Dem gegenüber wächst der Pfeifentabakkonsum: Im vergangenen Jahr um 13,2 Prozent auf 1.359 Tonnen, was in erster Linie durch den Wasserpfeifentabak zustande kommt.

    Insgesamt wurden im vergangenen Jahr Tabakwaren im Verkaufswert (KVP) von 24,9 Milliarden Euro versteuert, das waren 550 Millionen Euro oder 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Betrag ergibt sich aus dem Steuerzeichenbezug von Herstellern und Händlern nach Abzug von Steuererstattungen für zurückgegebene Banderolen (Netto-Bezug).
    Der Fiskus hat durch die Tabaksteuer 2014 knapp 14,342 Milliarden Euro eingenommen, was einem Plus von 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht.

    Die Entwicklung im Berichtsjahr ist laut Destatis unter anderem auf die zum 1. Januar 2014 erfolgte Tabaksteuererhöhung für Zigaretten und Feinschnitt zurückzuführen. Pfeifentabak sowie Zigarren und Zigarillos waren von dieser Tabaksteuererhöhung nicht betroffen. Anfang 2015 wurde die Tabaksteuer für Zigaretten und Feinschnitt erneut angehoben.
    red

    (DTZ 04/15)

  • „Das wird knapp“

    Berlin // Nachdem am 19. Mai 2014 die neue EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) in Kraft getreten ist, geht es jetzt an die Umsetzung. Die Politik muss innerhalb von zwei Jahren die Vorgaben der TPD in deutsches Recht umgesetzt haben. Dieselbe Frist gilt für die Hersteller, die bis zum Stichtag 20. Mai 2016 ihre komplette Produktion umstellen und ab diesem Zeitpunkt nach den neuen Bestimmungen produzieren müssen.

    Angesichts der Komplexität der TPD und der noch offenen Umsetzungsfragen kommt die fristgerechte Produktionsumstellung einer Herkulesaufgabe gleich.

    Vorbereitung auf die TPD
    „Die Tabakindustrie ist, unabhängig von ihrer grundsätzlichen Kritik an der TPD – die unserer Auffassung nach weder dem Binnenmarkt förderlich ist noch dem Gesundheitsschutz dient – willens, unverzüglich mit den Vorbereitungen der Produktionsumstellung zu beginnen, um zum vorgegebenen Stichtag richtlinien- und gesetzeskonform zu sein. Zwingende Voraussetzung dafür ist aber, dass die noch offenen Umsetzungsfragen von der EU-Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten schnellstmöglich geregelt werden“, sagt dazu Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV).
    Dies betrifft beispielsweise die Vorgaben zu Gestaltung und Aufmachung der neuen Text- und Bildwarnhinweise auf der Vorder- und Rückseite der Packungen sowie die Vorgaben zur Anbringung der Warnhinweise auf Beuteln für Tabak zum Selberdrehen. Diese Vorgaben werden von den Herstellern zur Anpassung und Umrüstung der entsprechenden Druck- und Verpackungsmaschinerie benötigt.

    Anfang Dezember hat die Kommission ihren Zeitplan für den Erlass der notwendigen EU-Durchführungsbestimmungen bekanntgegeben. Danach ist mit deren Erlass frühestens im vierten Quartal 2015 zu rechnen. Für die Entwicklung der neuen Maschinenelemente, die Installation in den Produktionsstätten sowie das Anfahren und Austesten auf den jeweiligen Produktionslinien brauchen die Hersteller aber eine angemessene Vorlaufzeit.

    Mindestvorlaufzeit: 18 Monate
    „Wir gehen von technisch bedingten Mindestvorlaufzeiten in der Branche von 18 Monaten für Feinschnitt und von zwölf Monaten für Zigaretten aus, zumal alle Produktionslinien EU-weit zum Stichtag 20. Mai 2016 umgerüstet sein müssen. Wer solch unrealistische zeitliche Vorgaben wie die EU-Kommission macht, scheint noch nie eine Fabrik von innen gesehen zu haben“, erklärt Jan Mücke.

    Bereits heute zeichnet sich somit ab, dass den Herstellern eine rechtzeitige Umstellung ihrer Produktion nicht möglich sein wird. Auch die Planungen des in Deutschland für die Umsetzung federführend zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dürften damit Makulatur sein. Die Bundesregierung hat der Industrie versichert, dass sie sich in Brüssel dafür einsetzen wird, dass die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung geschaffen werden, so dass den Herstellern ausreichend Zeit bleibt, ihre Produktion an die neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Allerdings kann der deutsche Gesetzgeber erst dann vollständig umsetzen, wenn die fehlenden EU-Rechtsakte vorliegen.


    Industrie braucht Rechtssicherheit

    Die Verabschiedung eines neuen Tabakgesetzes, das nach den Vorstellungen des BMEL erst im März des Jahres 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet werden soll, käme eindeutig zu spät.
    Dazu stellt Jan Mücke fest: „Die Industrie benötigt jetzt zeitnah Rechtssicherheit, um zum Stichtag 20.5.2016 einen reibungslosen Übergang in der Produktion hinzubekommen. Kein Unternehmensvorstand wird Investitionen in Millionenhöhe freigeben, solange nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig feststehen. Ich appelliere an die EU-Kommission und die Bundesregierung, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit den Herstellern eine fristgerechte und vollständige Umstellung ihrer Produktion ermöglicht wird.“

    Zugleich fordert Mücke eine angemessene Beteiligung der betroffenen Industrie am weiteren Umsetzungsprozess auf Brüsseler und nationaler Ebene ein. „Angesichts des operativen Erfüllungsaufwands kann eine operable und rechtzeitige Umsetzung der TPD nur gelingen, wenn nicht über die Köpfe der Branche hinwegentschieden wird, sondern eine fachliche Zusammenarbeit mit uns gesucht wird. Wir stehen der Bundesregierung, insbesondere dem federführenden BMEL, jederzeit mit unserer Expertise zu Verfügung“, so Jan Mücke.


    Wie sinnvoll sind die Maßnahmen?

    Dies gilt auch bei einem weiteren Thema: der Einführung von Track&Trace (T&T) in der Lieferkette. Hier verlangt die TPD, dass bis 20. Mai 2019 für Zigaretten und Feinschnitttabake entsprechende Systeme aufgebaut werden, damit alle Warenbewegungen in der legalen Lieferkette anhand eines individuellen Erkennungsmerkmals auf der Einzelverpackung erfasst und verfolgt werden können.

    „Die Sinnhaftigkeit eines solchen Ansatzes zur Schmuggelbekämpfung muss grundsätzlich in Frage gestellt werden. Den Schmuggel aus Nicht-EU-Ländern, der außerhalb der legalen Lieferkette stattfindet, wird man dadurch nicht bekämpfen können. Keine einzige Schmuggelzigarette weniger wird es deshalb in Deutschland geben. Denn illegale Produzenten und Schmuggelhändler entziehen sich naturgemäß einer Kontrolle. Stattdessen werden den legalen Herstellern und Händlern unverhältnismäßige Lasten und Kosten aufgebürdet“, beurteilt Jan Mücke die neuen Regelungen.


    Partner rechtzeitig einbinden

    Damit eine Rückverfolgbarkeit bis auf Einzelpackungsebene nicht an der immensen Datenflut von Billionen von Datensätzen scheitert, ist Sachverstand von Experten gefragt. Eine operable Umsetzung setzt Fachkenntnisse auf den Gebieten des Supply Chain Management, der IT-Technologie und der Besteuerungsverfahren für Tabakerzeugnisse voraus. Die Industrie sollte – wie die Erfahrungen auf europäischer Ebene mit komplexen IT-Projekten wie EMCS oder ATLAS gezeigt haben – frühzeitig in die Beratungen einbezogen werden.

    Wie die technischen Standards und Kernelemente für die Inbetriebnahme des Track & Trace-Systems aussehen sollen, steht bislang noch in den Sternen. Jan Mücke fordert: „ Warenerfassung, Datenübermittlung und -speicherung müssen auf offenen Standards beruhen, damit eine Interoperabilität mit bereits in der Tabakindustrie eingesetzten T&T-Systemen gewährleistet ist. Nur elektronische Systeme basierend auf Packungscodierung garantieren eine sichere und verlässliche Lösung zur Kontrolle der Lieferkette. Sie könnten zukünftig auch für Zwecke der digitalen Steuererhebung sowie zur Produktauthentifizierung eingesetzt werden.“

    Knapper Zeitplan
    Die EU-Kommission hat angekündigt, dass die entsprechenden Durchführungsbestimmungen erst im 2. Quartal 2017 zu erwarten sind. „Dann wird es wirklich knapp“, befürchtet Jan Mücke, „denn ein solches Großprojekt lässt sich ohne langfristige Planungssicherheit nicht von heute auf morgen umsetzen, insbesondere nicht für die kleinen und mittleren Hersteller und Händler. Auch bei diesem Thema sollte sich die Bundesregierung gegenüber der Kommission für eine zügige Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen einsetzen.“
    red

    (DTZ 04/15)

  • Widerstand gegen höhere Gebühren

    MÜNSTER // Der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV) leistet Widerstand gegen die Gebührenerhöhung für die rund 3600 Lottoverkaufsstellen des Landes.

    Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen haben mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 die Genehmigungsgebühr für den Betrieb einer Lottoverkaufsstelle drastisch erhöht. Mussten bis dahin hundert Euro entrichtet werden, müssen die Annahmestellen im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland seitdem 1250 Euro zahlen – und das alle fünf Jahre.

    Der LTV hat sich daraufhin im November ein juristisches Gutachten besorgt. Demzufolge habe eine Klage gegen die hohe Gebühr Aussicht auf Erfolg. Der Haken an der Sache: Weder eine Annahmestelle noch der Lottoverband sind befugt, eine Klage zu erheben, sondern nur Westlotto. Doch die Lotteriegesellschaft habe ja keinerlei Schaden durch die Gebührenanhebung, heißt es beim LTV, der Gespräche mit Landtagsabgeordneten geführt und den Petitionsausschuss eingeschaltet hat.

    Am 6. Januar hat LTV-Geschäftsführer Tobias Buller schließlich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben, um Einblick in die Akte der Bezirksregierung zu erhalten und so zu erfahren, wie die Gebührenerhöhung begründet wird.
    red

    (DTZ 03/15)

  • Frankenberger in Österreich aktiv

    LINZ // Sebastian Frankenberger hat als Initiator des Volksbegehrens für Nichtraucherschutz in Bayern seine Spuren hinterlassen. Seine Kandidatur für die Kammerwahlen des Wirtschaftsbundes in Oberösterreich, sorgt für Aufsehen.

    Frankenberger steht Erfolg versprechend auf Listenplatz drei als Branchensprecher für die Fremdenführer. Seine Kandidatur steht in der Sparte Tourismus und Freizeittourismus zur Disposition – Frankenberger arbeitet als Austria-Guide-Fremdenführer in Ried und Schärding (beides Oberösterreich).

    Es sei allerdings davon auszugehen, dass sich der ehemalige ÖDP-Bundesvorsitzende und Wegbereiter des kompletten Rauchverbots in der bayerischen Gastronomie (2010) auch in die aktuelle österreichische Rauchverbotsdebatte einmischen wird, schreibt die österreichische Online-Zeitung „nachrichten.at“. „Ich unterstütze das aktuelle Vorhaben, in Österreich einen konsequenten Nichtraucherschutz einzuführen“, wird Frankenberger zitiert.

    Anders als in Bayern gibt es in Österreich nicht die Möglichkeit eines von den Bürgern ausgehenden und für die Politik bindenden Volksentscheids.
    red

    (DTZ 03/15)