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  • Tabaksteuer 2014: Fiskus nimmt mehr ein

    WIESBADEN // Der Zigarettenkonsum geht zurück: 2014 wurden in Deutschland 79,5 Milliarden Zigaretten versteuert. Trotzdem hat der Staat mehr Geld eingenommen.

    Gegenüber 2013 sankt die Anzahl der versteuerten Zigaretten um 0,9 Prozent, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Gleichzeitig ging auch die Menge des versteuerten Feinschnitts im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozent leicht zurück. Dem gegenüber wächst der Pfeifentabakkonsum: Im vergangenen Jahr um 13,2 Prozent auf 1.359 Tonnen, was in erster Linie durch den Wasserpfeifentabak zustande kommt.

    Insgesamt wurden im vergangenen Jahr Tabakwaren im Verkaufswert (KVP) von 24,9 Milliarden Euro versteuert, das waren 550 Millionen Euro oder 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Betrag ergibt sich aus dem Steuerzeichenbezug von Herstellern und Händlern nach Abzug von Steuererstattungen für zurückgegebene Banderolen (Netto-Bezug).
    Der Fiskus hat durch die Tabaksteuer 2014 knapp 14,342 Milliarden Euro eingenommen, was einem Plus von 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht.

    Die Entwicklung im Berichtsjahr ist laut Destatis unter anderem auf die zum 1. Januar 2014 erfolgte Tabaksteuererhöhung für Zigaretten und Feinschnitt zurückzuführen. Pfeifentabak sowie Zigarren und Zigarillos waren von dieser Tabaksteuererhöhung nicht betroffen. Anfang 2015 wurde die Tabaksteuer für Zigaretten und Feinschnitt erneut angehoben.
    red

    (DTZ 04/15)

  • „Das wird knapp“

    Berlin // Nachdem am 19. Mai 2014 die neue EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) in Kraft getreten ist, geht es jetzt an die Umsetzung. Die Politik muss innerhalb von zwei Jahren die Vorgaben der TPD in deutsches Recht umgesetzt haben. Dieselbe Frist gilt für die Hersteller, die bis zum Stichtag 20. Mai 2016 ihre komplette Produktion umstellen und ab diesem Zeitpunkt nach den neuen Bestimmungen produzieren müssen.

    Angesichts der Komplexität der TPD und der noch offenen Umsetzungsfragen kommt die fristgerechte Produktionsumstellung einer Herkulesaufgabe gleich.

    Vorbereitung auf die TPD
    „Die Tabakindustrie ist, unabhängig von ihrer grundsätzlichen Kritik an der TPD – die unserer Auffassung nach weder dem Binnenmarkt förderlich ist noch dem Gesundheitsschutz dient – willens, unverzüglich mit den Vorbereitungen der Produktionsumstellung zu beginnen, um zum vorgegebenen Stichtag richtlinien- und gesetzeskonform zu sein. Zwingende Voraussetzung dafür ist aber, dass die noch offenen Umsetzungsfragen von der EU-Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten schnellstmöglich geregelt werden“, sagt dazu Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV).
    Dies betrifft beispielsweise die Vorgaben zu Gestaltung und Aufmachung der neuen Text- und Bildwarnhinweise auf der Vorder- und Rückseite der Packungen sowie die Vorgaben zur Anbringung der Warnhinweise auf Beuteln für Tabak zum Selberdrehen. Diese Vorgaben werden von den Herstellern zur Anpassung und Umrüstung der entsprechenden Druck- und Verpackungsmaschinerie benötigt.

    Anfang Dezember hat die Kommission ihren Zeitplan für den Erlass der notwendigen EU-Durchführungsbestimmungen bekanntgegeben. Danach ist mit deren Erlass frühestens im vierten Quartal 2015 zu rechnen. Für die Entwicklung der neuen Maschinenelemente, die Installation in den Produktionsstätten sowie das Anfahren und Austesten auf den jeweiligen Produktionslinien brauchen die Hersteller aber eine angemessene Vorlaufzeit.

    Mindestvorlaufzeit: 18 Monate
    „Wir gehen von technisch bedingten Mindestvorlaufzeiten in der Branche von 18 Monaten für Feinschnitt und von zwölf Monaten für Zigaretten aus, zumal alle Produktionslinien EU-weit zum Stichtag 20. Mai 2016 umgerüstet sein müssen. Wer solch unrealistische zeitliche Vorgaben wie die EU-Kommission macht, scheint noch nie eine Fabrik von innen gesehen zu haben“, erklärt Jan Mücke.

    Bereits heute zeichnet sich somit ab, dass den Herstellern eine rechtzeitige Umstellung ihrer Produktion nicht möglich sein wird. Auch die Planungen des in Deutschland für die Umsetzung federführend zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dürften damit Makulatur sein. Die Bundesregierung hat der Industrie versichert, dass sie sich in Brüssel dafür einsetzen wird, dass die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung geschaffen werden, so dass den Herstellern ausreichend Zeit bleibt, ihre Produktion an die neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Allerdings kann der deutsche Gesetzgeber erst dann vollständig umsetzen, wenn die fehlenden EU-Rechtsakte vorliegen.


    Industrie braucht Rechtssicherheit

    Die Verabschiedung eines neuen Tabakgesetzes, das nach den Vorstellungen des BMEL erst im März des Jahres 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet werden soll, käme eindeutig zu spät.
    Dazu stellt Jan Mücke fest: „Die Industrie benötigt jetzt zeitnah Rechtssicherheit, um zum Stichtag 20.5.2016 einen reibungslosen Übergang in der Produktion hinzubekommen. Kein Unternehmensvorstand wird Investitionen in Millionenhöhe freigeben, solange nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig feststehen. Ich appelliere an die EU-Kommission und die Bundesregierung, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit den Herstellern eine fristgerechte und vollständige Umstellung ihrer Produktion ermöglicht wird.“

    Zugleich fordert Mücke eine angemessene Beteiligung der betroffenen Industrie am weiteren Umsetzungsprozess auf Brüsseler und nationaler Ebene ein. „Angesichts des operativen Erfüllungsaufwands kann eine operable und rechtzeitige Umsetzung der TPD nur gelingen, wenn nicht über die Köpfe der Branche hinwegentschieden wird, sondern eine fachliche Zusammenarbeit mit uns gesucht wird. Wir stehen der Bundesregierung, insbesondere dem federführenden BMEL, jederzeit mit unserer Expertise zu Verfügung“, so Jan Mücke.


    Wie sinnvoll sind die Maßnahmen?

    Dies gilt auch bei einem weiteren Thema: der Einführung von Track&Trace (T&T) in der Lieferkette. Hier verlangt die TPD, dass bis 20. Mai 2019 für Zigaretten und Feinschnitttabake entsprechende Systeme aufgebaut werden, damit alle Warenbewegungen in der legalen Lieferkette anhand eines individuellen Erkennungsmerkmals auf der Einzelverpackung erfasst und verfolgt werden können.

    „Die Sinnhaftigkeit eines solchen Ansatzes zur Schmuggelbekämpfung muss grundsätzlich in Frage gestellt werden. Den Schmuggel aus Nicht-EU-Ländern, der außerhalb der legalen Lieferkette stattfindet, wird man dadurch nicht bekämpfen können. Keine einzige Schmuggelzigarette weniger wird es deshalb in Deutschland geben. Denn illegale Produzenten und Schmuggelhändler entziehen sich naturgemäß einer Kontrolle. Stattdessen werden den legalen Herstellern und Händlern unverhältnismäßige Lasten und Kosten aufgebürdet“, beurteilt Jan Mücke die neuen Regelungen.


    Partner rechtzeitig einbinden

    Damit eine Rückverfolgbarkeit bis auf Einzelpackungsebene nicht an der immensen Datenflut von Billionen von Datensätzen scheitert, ist Sachverstand von Experten gefragt. Eine operable Umsetzung setzt Fachkenntnisse auf den Gebieten des Supply Chain Management, der IT-Technologie und der Besteuerungsverfahren für Tabakerzeugnisse voraus. Die Industrie sollte – wie die Erfahrungen auf europäischer Ebene mit komplexen IT-Projekten wie EMCS oder ATLAS gezeigt haben – frühzeitig in die Beratungen einbezogen werden.

    Wie die technischen Standards und Kernelemente für die Inbetriebnahme des Track & Trace-Systems aussehen sollen, steht bislang noch in den Sternen. Jan Mücke fordert: „ Warenerfassung, Datenübermittlung und -speicherung müssen auf offenen Standards beruhen, damit eine Interoperabilität mit bereits in der Tabakindustrie eingesetzten T&T-Systemen gewährleistet ist. Nur elektronische Systeme basierend auf Packungscodierung garantieren eine sichere und verlässliche Lösung zur Kontrolle der Lieferkette. Sie könnten zukünftig auch für Zwecke der digitalen Steuererhebung sowie zur Produktauthentifizierung eingesetzt werden.“

    Knapper Zeitplan
    Die EU-Kommission hat angekündigt, dass die entsprechenden Durchführungsbestimmungen erst im 2. Quartal 2017 zu erwarten sind. „Dann wird es wirklich knapp“, befürchtet Jan Mücke, „denn ein solches Großprojekt lässt sich ohne langfristige Planungssicherheit nicht von heute auf morgen umsetzen, insbesondere nicht für die kleinen und mittleren Hersteller und Händler. Auch bei diesem Thema sollte sich die Bundesregierung gegenüber der Kommission für eine zügige Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen einsetzen.“
    red

    (DTZ 04/15)

  • Schnellrestaurants und Zigarettenindustrie sollen 1,3 Milliarden Euro zahlen

    LONDON // Britische Abgeordnete wollen, dass McDonald’s, Wrigley und Zigarettenhersteller für die Beseitigung der Produktereste zahlen, die sie mit verursachen.

    Hierzu seien Milliarden-Euro-Investitionen notwendig, berichtet die britische Tageszeitung „The Independent. Allein in Londons Finanzdistrikt werden jährlich etwa sechs Milliarden weggeworfene Zigarettenkippen gezählt; nicht zu vergessen die Kaugummis, die allein ein Viertel aller Abfälle ausmachen und deren Beseitigung die Kommune und den Steuerzahler finanziell nicht minder fordern.

    Vor diesem Hintergrund haben sich hochrangige Vertreter der Systemgastronomie, Süßwarenbranche und der Zigarettenindustrie mit Abgeordneten des Unterhaus und der Kommunalverwaltungen Anfang des Jahres zusammengesetzt. Zunächst will man herausfinden, wie wirkungsvoll eine Abfall-Steuer ist und wie man die Verursacher mit ins Boot holen könnte. Die Einführung einer Abfall-freien-Zone rund um ein Fast-Food-Restaurant oder die finanzielle Beteiligung an öffentlichen Mülleimer sind nur zwei von vielen Überlegungen. Ziel ist es, den Steuerzahler als alleinigen Kostenträger zu entlasten, heißt es. Die Unternehmen müssten mit etwa 1,3 Milliarden Euro-Kosten für die Müllbeseitigung rechnen.

    Die zusätzlichen indirekten Kosten werden von der britischen Organisation „Keep Britain tidy“ auf umgerechnet knapp 3,8 Milliarden Euro geschätzt. Darin enthalten sind unter anderem die Auswirkungen auf das Gesundheitssystem, die Immobilienwerte und die Zunahme von Straftaten.

    Kritiker halten dagegen, dass kein Fast-Food-Restaurant ein Interesse daran habe, dass Produktabfall in seiner Nähe liege. Das schrecke Gäste ab, heißt es. Viel eher sollte weiter an der Veränderung des Kundenverhaltens gearbeitet werden. Ähnlich argumentiert auch Japan Tobacco International und fordert mehr Aufklärungskampagnen, Abfalleimer und Aschenbecher sowie eine bessere Durchsetzung bereits existierender Bußgeld-Verordnungen.
    red

    (DTZ 03/15)

  • „Das Original ist sicher“

    MÜNSTER // Westlotto begrüßt das aktuelle Münchner Glücksspiel-Urteil als wichtigen Meilenstein für die Durchsetzung von Verbraucherschutzinteressen. Denn: Dass Konsumenten, die bei nicht zugelassenen Internet-Glücksspielanbietern ihre Tipps abgeben, mit harten Konsequenzen rechnen muss, hat das Amtsgericht München bestätigt, als es einen jungen Mann verurteilte.

    Er spielte bei einem Anbieter aus Gibraltar (siehe DTZ-Ausgabe 2/15 vom 9. Januar). „Dieses Urteil zeigt vielen Spielern endlich auf, dass tatsächlich Konsequenzen für Tipper entstehen, die bei nicht zugelassenen Onlineanbietern ihren Tippschein abgeben“, so WestLotto-Geschäftsführer Andreas Kötter. Abgesehen von möglichen gerichtlichen Strafen sollten Nutzer auch wissen, dass bei den unzulässigen Internetanbietern zudem noch grundsätzliche Gefahren, beispielsweise des Datenmissbrauchs oder der ausbleibenden Geldüberweisung im Gewinnfall, bestehen können.

    Wer dagegen bei den staatlichen Lotteriegesellschaften tippe, müsse sich keine Sorgen machen. „Bei unseren Gewinnen muss niemand befürchten, dass das Geld wieder zurückgezahlt werden muss. Das Original ist sicher“, verspricht Kötter.
    red

    (DTZ 03/15)

  • Widerstand gegen höhere Gebühren

    MÜNSTER // Der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV) leistet Widerstand gegen die Gebührenerhöhung für die rund 3600 Lottoverkaufsstellen des Landes.

    Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen haben mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 die Genehmigungsgebühr für den Betrieb einer Lottoverkaufsstelle drastisch erhöht. Mussten bis dahin hundert Euro entrichtet werden, müssen die Annahmestellen im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland seitdem 1250 Euro zahlen – und das alle fünf Jahre.

    Der LTV hat sich daraufhin im November ein juristisches Gutachten besorgt. Demzufolge habe eine Klage gegen die hohe Gebühr Aussicht auf Erfolg. Der Haken an der Sache: Weder eine Annahmestelle noch der Lottoverband sind befugt, eine Klage zu erheben, sondern nur Westlotto. Doch die Lotteriegesellschaft habe ja keinerlei Schaden durch die Gebührenanhebung, heißt es beim LTV, der Gespräche mit Landtagsabgeordneten geführt und den Petitionsausschuss eingeschaltet hat.

    Am 6. Januar hat LTV-Geschäftsführer Tobias Buller schließlich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben, um Einblick in die Akte der Bezirksregierung zu erhalten und so zu erfahren, wie die Gebührenerhöhung begründet wird.
    red

    (DTZ 03/15)

  • Frankenberger in Österreich aktiv

    LINZ // Sebastian Frankenberger hat als Initiator des Volksbegehrens für Nichtraucherschutz in Bayern seine Spuren hinterlassen. Seine Kandidatur für die Kammerwahlen des Wirtschaftsbundes in Oberösterreich, sorgt für Aufsehen.

    Frankenberger steht Erfolg versprechend auf Listenplatz drei als Branchensprecher für die Fremdenführer. Seine Kandidatur steht in der Sparte Tourismus und Freizeittourismus zur Disposition – Frankenberger arbeitet als Austria-Guide-Fremdenführer in Ried und Schärding (beides Oberösterreich).

    Es sei allerdings davon auszugehen, dass sich der ehemalige ÖDP-Bundesvorsitzende und Wegbereiter des kompletten Rauchverbots in der bayerischen Gastronomie (2010) auch in die aktuelle österreichische Rauchverbotsdebatte einmischen wird, schreibt die österreichische Online-Zeitung „nachrichten.at“. „Ich unterstütze das aktuelle Vorhaben, in Österreich einen konsequenten Nichtraucherschutz einzuführen“, wird Frankenberger zitiert.

    Anders als in Bayern gibt es in Österreich nicht die Möglichkeit eines von den Bürgern ausgehenden und für die Politik bindenden Volksentscheids.
    red

    (DTZ 03/15)

  • Kubanische Zigarren bleiben Streitpunkt

    HAVANNA/WASHINGTON // Mit einer historischen Kehrtwende scheinen Barack Obama, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, und Kubas Staatschef Raúl Castro die Jahrzehnte dauernde Feindschaft zwischen den USA und dem Karibikstaat beenden zu wollen.

    Allerdings seien zwei zentrale Probleme des US-Handelsembargos noch nicht gelöst – sagte Castro im Rahmen der Verhandlungen: So dürfen die Amerikaner bei der Rückreise aus Kuba Waren im Wert von bis zu 400 Dollar mitnehmen. Und kubanische Zigarren dürfen nur zum Eigengebrauch in die USA eingeführt werden. red

    (DTZ 02/15)

  • Geregelte Rauch-Zeiten jetzt auch für Wohnungseigentümer?

    MÜNCHEN // Nicht nur rauchenden Mietern droht Ungemach, wie im landesweit bekannten gewordenen Fall von Friedrich Adolfs, der aktuell kurz vor dem Rauswurf steht – auch das Rauchen in der Eigentumswohnung kann nach einem, noch nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München, zeitlich beschränkt sein.

    Die Münchner Richter entschieden, dass dem Eigentümer permanentes Rauchen untersagt werden kann. Denn die übrigen Wohnungsinhaber im Haus hätten einen Anspruch darauf, nicht dauerhaft dem Rauch ausgesetzt zu sein. Daher sei es rechtens, dem Raucher zeitliche Vorgaben zu machen. Im vorliegenden Fall soll der Eigentümer rauchfreie Zeiten von 11 Uhr bis 13 Uhr, von 17 Uhr bis 19 Uhr sowie von 23 Uhr bis 7 Uhr einhalten. (Az.: 485C28018/13) red

    (DTZ 02/15)

  • Brasiliens Raucher im Visier

    SÃO PAULO // Ausgerechnet Brasilien: In dem Land, das seit Jahren den Titel des weltweit führenden Tabakexporteurs hält, wurde nun eines der härtesten Gesetze der südlichen Welthalbkugel gegen den Tabakgenuss eingeführt. Seit wenigen Wochen wurde dort das Rauchen durch das sogenannte „Lei Antifumo“ im ganzen Land stark eingeschränkt.

    Das Gesetz trat Anfang Dezember in Kraft und verbietet das Rauchen in geschlossenen Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden. Das gilt sowohl für öffentliche als auch für privat oder geschäftlich genutzte Räumlichkeiten. Der Genuss von Zigaretten, Zigarillos und anderen Tabakprodukten wird somit faktisch in allen Bars, Klubs und Restaurants verboten.

    Religiöse Rituale eine der wenigen Ausnahmen
    Die Regelung sieht nur wenige Ausnahmen vor. Darunter fallen Tabakwarenläden, Forschungsinstitute, Filmsets sowie Kliniken und Krankenhäuser, in denen Patienten rauchen dürfen. Allerdings gibt es hierfür Auflagen: Die Räume müssen über starke Rauchabzugsgeräte verfügen, dort dürfen weder Lebensmittel noch Getränke verkauft werden. Eine Ausnahme wurde ebenfalls für den Tabakgenuss während religiöser Riten geschaffen. Damit sind vor allem aus Afrika eingewanderte Rituale gemeint, bei denen traditionell Zigarren geraucht werden.

    Das Gesetz verbietet auch die Einrichtung von Raucherkabinen und erstreckt sich auch auf die Benutzung von Nargileh-Tabak. Fortan dürfen Brasilianer also lediglich zuhause, auf der Straße oder in Tabakfachgeschäften rauchen. Wirten, die sich nicht an das Verbot halten, drohen drakonische Geldstrafen zwischen 60.000 und 450.000 Euro sowie der Entzug des Gewerbescheins.

    Dagegen will nun der brasilianische Verband der Bar- und Restaurantbesitzer Abrasel vor Gericht gehen. „Das Gesetz schränkt die individuelle Freiheit des Einzelnen ein, ein legales Produkt zu konsumieren“, sagt Verbandschef Paulo Solmucci. Die Geldstrafen seien zudem viel zu hoch, beklagt sich Solmucci: „Sie könnten die Gastronomen in die Ruin treiben“.

    „Wie Kriminelle behandelt“
    Bisher hatten lediglich neun Bundesstaaten Antirauchergesetze verabschiedet, darunter die wirtschaftlich starken Regionen São Paulo und Rio de Janeiro. Nun gilt die Regelung landesweit – und sorgt für viel Wirbel. „Ich bin Raucherin und habe immer die Nichtraucher respektiert, doch nun werde ich plötzlich wie eine Kriminelle behandelt“, beschwert sich Leserin Silvania Arman in einem Kommentar auf der Website der Tageszeitung O Estado de S. Paulo. mar

    (DTZ 02/15)

  • Schwarzmarkt Ruhrgebiet

    ESSEN // Das Ruhrgebiet zählt europaweit zu den größten Schwarzmärkten für Zigaretten. Die Essener Zollfahndung hat im vergangenen Jahr mehr als 20 Millionen Zigaretten sichergestellt. Dem Staat entgehen durch den illegalen Handel Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich.

    Gelagert werde die Ware oft in Großgaragen am Rand des Ruhrgebiets. Die Zigaretten würden wie zum Beispiel in Berlin im Straßenhandel angeboten. Darüber hinaus zusätzlich in Vereinen, am Arbeitsplatz oder innerhalb von Familien. Meist seien die Zigaretten gefährlicher als handelsübliche Ware, weil sie oft gefährliche Inhaltsstoffe enthielten, sagt das Zollkriminalamt. red

    (DTZ 02/15)