Schlagwort: Warnhinweise

  • E-Zigarette nur für Volljährige

    DEN HAAG // Elektronische Zigaretten und Wasserpfeifen werden für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in den Niederlanden verboten.

    Die Maßnahme wird Medienberichten zufolge im Mai 2016 in Kraft treten. Dabei stützt sich die Regierung auf eigene Studien, heißt es. Weiterhin wird ein Werbeverbot für E-Zigaretten und Warnhinweise auf den Verpackungen vorgeschrieben.
    red

    (DTZ 51/15)

  • DTZ-Eilmeldung: BMEL legt Referenten-Entwurf vor

    BERLIN // Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) grundsätzlich 1:1 in deutsches Recht umsetzen. So sieht es der jetzt vorgelegte offizielle Referenten-Entwurf für ein neues Tabakgesetz vor. Der Teufel steckt allerdings im Detail.

    So wurden einzelne Punkte zwar angepasst, in zahlreichen anderen geht der Entwurf weiterhin über eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus. Ein ganz wichtiger Aspekt, die Problematik einer Fristverlängerung für die Produktionsumstellung, wurde nicht berücksichtigt.

    Doch bis Mai 2016 ist das Ganze nicht mehr zu schaffen. Denn für die Umstellung auf die neuen Warnhinweise benötigt die Industrie gemäß Gutachten der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK), je nach Produkt, zwischen 15 und 20 Monaten.

    Das ursprünglich vom BMEL beabsichtigte Verbot für Außenwerbung ist im Rahmen der TPD-Umsetzung nicht mehr geplant. Stattdessen soll die Außenwerbung durch ein Änderungsgesetz ab Juli 2020 verboten werden. Die Einschränkung der Kinowerbung soll aber bereits ab Inkrafttreten dieses Gesetzes gelten. Werbespots für Tabakerzeugnisse sollen dann nur noch in Filmen für Erwachsene gezeigt werden dürfen.

    Ebenso sollen Samplings für Zigaretten und Feinschnitt zu Werbezwecke ab Mai 2016 untersagt werden; für andere Tabakerzeugnisse, zum Beispiel für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak, gelte das Verbot ab 2020.

    Regelung für Mentholprodukte
    Nicht komplett gestrichen wurde in dem jetzt präsentierten Referentenentwurf die Übergangsfrist für Mentholprodukte bis Mai 2020. Allerdings wurde dieser Punkt nur unzureichend geregelt. Denn er betrifft in der jetzigen Fassung nur Menthol auf Tabaksträngen, bei vielen Mentholerzeugnissen erfolgt die Anwendung jedoch in anderer Form, zum Beispiel über Packungsinlays, was dann ab Mai 2016 untersagt wäre.

    Bei Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak soll Artikel 11 der EU-Tabakproduktrichtlinie übernommen werden. Demnach würde es keine kombinierten Bild- und Textwarnhinweise außen auf den Packungen geben, jedoch größere Textwarnhinweise. Auch innen sieht die TPD 2 Textwarnhinweise vor.
    da

    (DTZ 47/15)

  • BTWE-Kampagne zur Tabakproduktrichtlinie

    KÖLN // Schon die Originalfassung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) stellt den Tabakwaren-Fachhandel vor enorme Herausforderungen. Doch das für die Umsetzung der TPD in deutsches Recht federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will noch darüber hinausgehen und stellt damit den Tabakwarenfacheinzelhandel vor existenzielle Probleme.

    Wie DTZ bereits berichtete, sind unter anderem folgende Verbote und Beschränkungen geplant:
    Bild-Warnhinweise auf Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak. Seitens der EU sind sie nur für Zigaretten und Feinschnitt vorgesehen.

    Verbot von Mentholzigaretten in Deutschland bereits ab Mai 2016. Die EU-Richtlinie sieht hingegen für das Verbot von Mentholzigaretten eine Übergangsfrist bis 2020 vor.

    Aktiv werden
    Dagegen wendet sich der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) mit einer Aktionskampagne. Er fordert deshalb Tabakwaren-Fachhändler auf, gegen TPD 2 aktiv zu werden: „Kontaktieren Sie Abgeordnete aus Ihrer Region und schreiben Sie den Mitgliedern des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft, was Sie von diesen Maßnahmen halten.“

    Wichtige Argumentationshilfe dazu gibt ein Anschreiben des BTWE-Präsidenten Rainer von Bötticher an Christian Schmidt, den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Diesen Brief und eine Liste der Mitglieder des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft finden Sie unten stehend. Abschließend bittet der BTWE die Tabakwarenhändler darum, ihm unter der E-Mail [link|mailto:btwe@einzelhandel.de ]btwe@einzelhandel.de [/link] ihre Aktivitäten mitzuteilen. red

    Die Mitglieder-Liste des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages mit Anschrift des Büros im Bundestag und Wahlkreis finden Sie [lpdf|73]hier.[/lpdf]

    Offener Brief von Rainer von Bötticher

    Sehr geehrter Herr Minister Schmidt,
    mein Name ist Rainer von Bötticher, ich bin als Inhaber der Firma M. Niemeyer Cigarren geschäftsführend tätig und ehrenamtlich als Präsident des Bundesverbandes Tabakfacheinzelhandel (BTWE e.V.). In dieser Funktion richte ich diese Zeilen an Sie.

    Der BTWE vertritt 7000 Tabakwareneinzelhändler in Deutschland mit rd. 25.000 Arbeitsplätzen. Mit großer Besorgnis nehmen wir den Referenten-Entwurf zur EU-TPD 2 zur Kenntnis, in dem über die vorgelegte europäische Tabakproduktrichtlinie hinausgehend zusätzlich reguliert wird.

    Im Einzelnen schmerzen uns im Wesentlichen folgende Punkte:

    1. Unzureichende Umstellungsfristen für die Wirtschaft
    Die Frist zur Umsetzung der geänderten Regelungen ist für die Hersteller- wir wie hören – zu knapp bemessen und in der verfügbaren Zeit nicht zu bewältigen. Es ist somit zu befürchten, dass ab dem Stichtag zur Umstellung (20. Mai 2016) der Einzelhandel nicht in ausreichender Menge mit TPD-konformer Ware beliefert werden kann und es somit zu empfindlichen Umsatzeinbußen und damit zu Verlusten käme.

    2. Verbot von Marketing am Verkaufsort
    Hinsichtlich des§ 18 muss eine Klarstellung erfolgen. Es muss weiterhin möglich sein, dem Konsumenten, der über 18 Jahre und Raucher ist, mit Marketingmaßnahmen am Verkaufsort anzusprechen und ihn über Qualität und Eigenschaften des Produktes zu informieren. Ansonsten würde jede Differenzierung der Produkte am Markt unmöglich gemacht werden. Nur so wird gewährleistet, dass der Endverbraucher sich objektiv sachlich über die Produkteigenschaften informieren kann.

    3. Verbot der Außen- und Kinowerbung
    Ein solches Werbeverbot für legale Tabakerzeugnisse würde die Grundlagen der freien Marktwirtschaft außer Kraft setzen und den Wettbewerb der Tabakhersteller massiv beeinträchtigen.
    Der Fachhandel befürchtet, dass dann nur noch der Preis Marketinginstrument der Industrie ist, mit der Folge, dass Margenverluste zu erheblichen betriebswirtschaftlichen Problemen im Fachhandel führen und seine Existenz bedrohen.

    4. Einführung von Schockbildern auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak
    Wir sind gegen Schockbilder auch auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak, weil sie ein legales Genussmittel „für den älteren Herrn" unverhältnismäßig diskriminieren. Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabake werden nicht inhaliert und maßvoll von älteren Menschen genossen. Insofern ziehen bei dieser Produktgruppe Jugend- und Gesundheitsschutz-Argumente nicht. Unsere Läden, die sich über ein breites Sortiment mit hoher Beratungskompetenz definieren, würden gegenüber den Kunden und übrigens auch gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Gruselkabinett mutieren. Schockbilder auch auf Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake würden an den Grundfesten des Anspruchs eines Tabakwarenfachgeschäftes als Genussoase rütteln und die Existenz tausender Fachhändler akut gefährden.

    5. Abverkaufsfristen für den Handel
    Es handelt sich bei Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak um ein sehr vielfältiges, breit sortiertes Sortiment mit vielen „Langsamdrehern". Wir kämen mit der Übergangsfrist von 1 Jahr nicht hin. Ware müsste zurückgenommen, vernichtet werden zu unübersehbaren hohen Kosten … Wir fordern für diesen Sortimentsbaustein einen unbefristeten Übergang.

    Sehr geehrter Herr Minister Schmidt, wir sind unbedingt für Gesundheits- und Jugendschutz und auch für die Regulierung eines risikobehafteten Produktes, aber bitte doch maßvoll, verhältnismäßig und verantwortungsvoll gegenüber der Tabakwirtschaft. Schon die Originalfassung der TPD 2 stellt uns vor enorme Herausforderungen, und ich hatte die bisherigen politischen Signale so verstanden, dass Deutschland 1 : 1 umsetzt. Der deutlich darüber hinausgehende Referentenentwurf stellt den Tabakwarenfacheinzelhandel vor existenzielle Probleme. Ich möchte Sie im Sinne unserer Mitglieder, häufig lange am Markt tätige Familienbetriebe, bitten, dieses zu berücksichtigen und zu korrigieren.

    Unseres Erachtens bedeuten die Referentenentwürfe zu TPD 2 Eingriffe des Staates in die Sortimentsstruktur einer ganzen Branche zum Nachteil der Endverbraucher. Unsere Einzelhandelsorganisationen HDE und BTWE haben in jüngster Vergangenheit bereits dezidierte Stellungnahmen zu allen relevanten TPD-Themen gegenüber BMWI und BMEL abgegeben. Es ist mir ein besonderes Anliegen, aus unternehmerischer Sicht meine extreme Besorgnis zum Ausdruck zu bringen: Ich betreibe „M. Niemeyer Cigarren" in 4. Generation mit aktuell 77 Filialen im nordwestdeutschen Raum. Wir haben 400 Mitarbeiter. Im letzten Jahr hatten wir unser 150. Firmenjubiläum. Mein ältester Sohn ist vor 2 Jahren ins Unternehmen eingestiegen mit dem Ziel, es erfolgreich weiterzuführen. Die Felssteine, die uns nunmehr in den Weg geworfen werden, lassen uns an unserer Zukunft zweifeln…

    Gern können Sie sich die Philosophie meines Unternehmens mittels des Imagefilms auf unserer Homepage einmal zu Gemüte führen.

    Ich erlaube mir, Ihnen beigefügt zwei Branchen-Genussmagazine zur Kenntnisnahme zu überreichen. Wie würde sich das Kulturgut Tabak mit Schockbildern auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak in unseren Geschäften, den Humidoren und Lounges darstellen? Ästhetisch der Super-Gau!

    Gern stehe ich für weitere Auskünfte, auch für ein persönliches Gespräch, zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rainer v. Bötticher
    M. Niemeyer Cigarren

    (DTZ 34/15)

  • Regulierung schafft Trottel

    HAMBURG // Die Hamburger Gesundheits- und Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, Alexander Neubacher, Redakteur „Der Spiegel“, und Alexander Dröge, Leiter Recht/Verbraucherpolitik des Markenverbandes, stellten beim Innovations Campus der Handelskammer Hamburg ihre Positionen zu aktuellen Entwicklungen im Verbraucherschutz und die Auswirkungen staatlicher Regulierung auf die verschiedenen Branchen dar.

    Prüfer-Storcks setzte sich für Regulierung ein. Verbraucherschutz müsse den mündigen Bürger informieren. Für sie ermöglicht Verbraucherschutz Kontrollen, Transparenz und Information. Besonderes Augenmerk legte sie auf die Regulierung von Tabakprodukten, wobei sie ihre Thesen mit Zahlen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) untermauerte.

    Alexander Neubacher steht überbordender, staatlicher Regulierung kritisch gegenüber. Er zeichnete das Bild vom „Trottelbürger“, dem eigenständiges Denken und Eigenverantwortung durch Überregulierung abgenommen werden sollten. Zudem, bezog der Nichtraucher Neubacher eindeutig Stellung gegen die Tabakproduktdirektive.

    Alexander Dröge vom Markenverband widmete sich den drei übergeordneten Themenfeldern Warnhinweise, Werbeverbot und zunehmenden Regulierungsbestrebungen der Weltgesundheitsorganisation WHO. Er stellte die Regulierungsfrage vor allem aus Sicht von Markenartiklern und juristischer Sicht in Frage. Die Tabakproduktdirektive sei eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung und eine Einschränkung der Kommunikation zwischen Herstellern und Konsumenten. Das betreffe Tabakprodukte ebenso wie weitere, von der WHO als kritisch eingestufte Güter wie Alkohol oder Zucker.
    red

    (DTZ 30/15)

  • TPD 2 schießt am Ziel vorbei

    KÖLN // Die geplante Verschärfung der EU-Tabakproduktrichtlinie sorgt für absolutes Unverständnis in der Branche. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) fordert eine Nachbesserung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    Obwohl die Tabakproduktrichtlinie den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gebe Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake von Bildwarnhinweisen auszunehmen, setzte der vorgelegte Gesetzestext den Artikel 11 der Richtlinie nicht um, so der BTWE.
    Darin regle die Tabakproduktrichtlinie die Warnhinweise für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak und verzichte bei diesen Produkten auf Bildwarnhinweise. Für diese Regulierungsmöglichkeit gebe es in Erwägungsgrund 26 der Richtlinie einen eindeutigen Beleg, schreibt der BTWE in seinem Kommentar.

    „Es sollte weiterhin möglich sein, Rauchtabakerzeugnisse, mit Ausnahme von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, die hauptsächlich von älteren Verbrauchern und kleinen Bevölkerungsgruppen konsumiert werden, von bestimmten Kennzeichnungsbestimmungen auszunehmen, solange es keine wesentliche Änderung der Umstände bezüglich der Verkaufsmengen oder der Konsumgewohnheiten bei jungen Menschen gibt. Für die Kennzeichnung dieser anderen Tabakerzeugnisse sollten eigene Regeln gelten“, zitiert der Verband aus der Richtlinie.

    Aus Sicht des tabakführenden Facheinzelhandels ist eine extensive Ausweitung von Warnhinweisen weder gesundheits- noch wirtschaftspolitisch zielführend. Eine derartige Maßnahme würde einen staatlichen Eingriff in bestehende Marktstrukturen darstellen. Im Ergebnis würde dies zu einer Sortimentsverarmung im Handel zulasten des Endverbrauchers führen.
    Deshalb fordert der BTWE die Möglichkeiten des Artikels 11 anzupassen. Eine solche Regelung ist vor dem Hintergrund der Vielzahl an Verpackungsformaten in der mittelständischen Zigarrenindustrie wirtschaftlich nicht umzusetzen. Sie verletzte das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

    Die Ausweitung der Warnhinweise sei nicht zielführend und stelle einen staatlichen Eingriff in bestehende Marktstrukturen dar.

    Hinzukomme, dass die Abverkaufsfrist von nur einem Jahr für Produkte wie zum Beispiel „langsamdrehenden“ Zigarren, Pfeifentabak etc. nicht umsetzbar sei. Der BTWE fordert daher eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
    pi

    (DTZ 28/15)

  • Zigarettenmarken verschwinden

    HAMBURG // Viele Zigarettenmarken werden vom Markt genommen, weil sie sich vor dem Hintergrund der neuen Tabakproduktrichtlinie nicht mehr lohnen.

    Diese TPD 2 wird von der Mehrheit der Hersteller als Begründung dafür angegeben. Die Richtlinie der Europäischen Kommission wird ab nächstem Jahr in nationales und damit auch in deutsches Recht umgesetzt. Dann werden auf zwei Drittel der Zigarettenpackungen Fotos und Warnhinweise gedruckt. Ein derart radikaler Schritt lohnt sich nicht für alle Marken, heißt es.

    „Es gibt Nischenmarken, bei denen die Umstellung im Verhältnis zum Marktanteil einfach zu teuer sein wird“, sagte Ralf Wittenberg, Vorstandsvorsitzender bei British American Tobacco der „Welt“. BAT bietet in Deutschland 16 Marken an. Davon werden, so Wittenberg, am Ende sechs übrig bleiben.

    Ähnlich ist die Situation bei der Reemtsma Cigarettenfabrik. Die Hamburger wollen sich gegebenenfalls von Nischenmarken trennen, berichtet die „Welt“. Davon sind den Angaben zufolge Marken wie Route 66, Fairwind, Eckstein, Juno ohne Filter und Salem betroffen.

    Philip Morris überprüft regelmäßig sein Markenportfolio. Mit der TPD 2 habe dies nichts zu tun, sagte eine Firmensprecherin auf Anfrage der Tageszeitung.

    Bei Japan Tobacco International sind ebenfalls Veränderungen vor dem Hintergrund der neuen Tabakproduktrichtlinie geplant. „Wie alle Marktteilnehmer so werden auch wir durch die Richtlinie unsere Menthol-Produkte langfristig nicht mehr anbieten“, sagte Heike Maria Lau, Director Corporate Affairs & Communications der „Welt“.
    red

    (DTZ 27/15)

  • Deutscher Widerstand gegen irische Einheitspackung

    BERLIN (DTZ/red). Deutsche Politiker und Vertreter der Werbewirtschaft haben in einem offenen Brief an den irischen Botschafter Michael Collins in Berlin ihre Sorge über die geplante Einführung der Einheitspackung für Tabakprodukte in Irland ausgesprochen.

    Das Plain Packaging (deutsch: Einheitspackung) werde die Verbraucher verärgern und die Wirkung der Warnhinweise verringern, heißt es. Durch die genormten Verpackungen würde der Tabakmarkt mit gefälschten Produkten überschwemmt werden und dies würde die Gesundheit der Konsumenten gefährden, warnt der Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW).

    (DTZ 34/14)

  • Wasserpfeife ausreichend reguliert

    BRÜSSEL (DTZ/red). Die EU-Kommission beobachtet den Wasserpeifen-Konsum innerhalb ihrer Mitgliedstaaten. Sollte es zu einem nachweislichen Anstieg im Umsatz oder beim Verbrauch bei Jugendlichen kommen, wird sie, vor dem Hintergrund der neuen Tabakproduktrichtlinie (TPD 2), die Inhaltsstoffe des Wasserpfeifentabaks strikter regulieren.

    Damit reagiert die Kommission nur zum Teil auf die Anfrage eines italienischen EU-Parlamentsabgeordneten, berichtet die Online-Ausgabe des „Tobacco Reporter“. Sergio Paolo Francesco Silvestristo hatte eine strengere Regulierung für das Produkt in der neuen Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) gefordert. Er beruft sich bei seinen Ausführungen auf Studienergebnisse einer mexikanischen Universität. Diese behaupten, dass der Wasserpfeifen- oder Shisha-Konsum ähnlich einzuordnen sei wie der von herkömmlichen Zigaretten.

    Das Brüsseler Gremium betont in seiner Antwort, dass bereits jetzt Text-Warnhinweise auf Wasserpfeifentabakpackungen gedruckt werden und verweist auf die TPD 2, die ab Mai in Kraft tritt und zusätzliche Bild-Warnhinweise vorschreibt. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, die Inhaltsstoffe strenger zu kontrollieren, falls der Konsum unter Jugendlichen signifikant ansteige.
    Die EU-Kommission plant keine gezielte Kampagne über Wasserpfeifen, schreibt der „Tobacco Reporter“.

    (DTZ 16/14)

  • Tabakproduktrichtlinie verabschiedet

    BRÜSSEL (DTZ/da/kes). Am 14. März wurde das besiegelt, was nahezu alle in der Tabakbranche erwartet hatten: Nach dem Europäischen Parlament hat auch der Ministerrat die neue Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) verabschiedet.

    Nach dem Beschluss des Rats tritt TPD durch die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (plus 20 Tage) in Kraft. Das wird voraussichtlich im Mai sein. Innerhalb von spätestens zwei Jahren muss die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Riesige Warnhinweise mit Schockbildern auf Zigaretten- und Feinschnittpackungen werden dann Realität. Für verschiedene Punkte der TPD gibt es mehrjährige Übergangsfristen. So muss das „Track & Trace“-System, das eine Rückverfolgung von Zigaretten und Feinschnitt bis zum Einzelhändler vorsieht, bis Frühjahr 2019 umgesetzt werden. Hersteller anderer Produkte haben zehn Jahre Zeit. Mentholzigaretten und Menthol-Feinschnitt erhalten eine Übergangsfrist von sechs Jahren.

    Für die E-Zigarette bedeutet die umstrittene Richtlinie, dass künftig die einzelnen Mitgliedstaaten entscheiden können, ob sie die elektronische Zigarette als Medizin- oder Tabakprodukt regulieren. Im letztgenannten Fall, unterläge das E-Produkt den gleichen Richtlinien wie das Tabakprodukt. Darüber hinaus können die einzelnen EU-Staaten den Online-Handel mit Tabakprodukten oder tabakähnliche Produkten einschränken.

    Hintergrund der drastischen Maßnahmen ist der Jugendschutz. Fachleute zweifeln an der nachhaltigen Wirkung der Richtlinie. Etwa Drago Azinovic, Präsident der EU-Region von Philip Morris International (PMI): „Statt einer weiteren Harmonisierung des Binnenmarkts, also eines erklärten Ziels der Richtlinie, werden die in der TPD vorgesehenen Maßnahmen kaum zu einer Verbesserung der öffentlichen Gesundheit beitragen und sogar noch mehr Verbraucher in den nicht regulierten Schwarzmarkt für Tabakerzeugnisse verdrängen.“

    In der „Bild“-Zeitung äußert sich Dr. Michale Barczok vom Berufsverband der Lungenärzte in Deutschland: „Die Erfahrung mit den Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen in Deutschland haben gezeigt, dass eine gewisse Desensibilisierung, eine Abstumpfung eintritt.“

    (DTZ 12/14)

  • EU-Parlament stimmt der TPD zu

    STRASSBURG (DTZ/da). Das Europäische Parlament hat am 26. Februar erwartungsgemäß der neuen EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) zugestimmt.

    Damit werden die von der EU-Kommission in Brüssel initiierten Maßnahmen zu Lasten der Raucher und der Tabakbranche immer wahrscheinlicher. Dazu zählen unter anderem Bild- und Text-Warnhinweise, die mindestens 65 Prozent der Vorder- und Rückseiten von Zigaretten- und Feinschnittpackungen einnehmen, das Verbot von Menthol-Zigaretten und Menthol-Feinschnitt (nach einer Übergangsfrist von sechs Jahren) sowie ein Track- und Trace-System, das die Rückverfolgbarkeit der Produkte über die gesamte Lieferkette bis zum Einzelhandel vorsieht.

    Sollte auch der Ministerrat am 14. März die TPD billigen, tritt die Richtlinie, nachdem sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden ist (plus 20 Tage), in Kraft. Die Umsetzungsfrist in nationales Recht beträgt ab diesem Zeitpunkt gerechnet zwei Jahre. Die Industrie hat dann ein weiteres Jahr als Abverkaufsfrist.

    DTZ wird in der nächsten Ausgabe ausführlich berichten.

    (DTZ 09/14)