Schlagwort: Tabakerzeugnisse

  • BVTE fordert Verschiebung des Werbeverbots

    BERLIN // Die für diese Woche im Bundestag vorgesehene 1. Lesung des Gesetzentwurfs über ein umfassendes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten sendet laut BVTE ein fatales Signal in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise.

    Belastungs-TÜV
    „Im aktuell vielfach beschworenen Belastungs-TÜV neuer Regelungsvorhaben in der Corona-Krise muss diesem Gesetz zwangsläufig das Prüfsiegel verweigert werden,“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Jan Mücke heute in Berlin und forderte eine Verschiebung des Vorhabens.

    Kommunikation
    Die mit dem Gesetzentwurf geplanten weitreichenden Verbote der kommerziellen Kommunikation für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten betreffen nicht nur die Hersteller und Händler dieser Produkte.

    Geplante Verbote
    Den Kommunen, den Kinos und der Gastronomie, die allesamt von den Auswirkungen der Pandemie mit besonderer Wucht getroffen wurden, drohen durch die geplanten Verbote zusätzliche finanzielle Einbußen.

    Die Vermarktung öffentlicher Werbeflächen in Städten und Gemeinden werde durch das Außenwerbeverbot massiv negativ beeinträchtigt. Das vorgesehene Kinowerbeverbot sorge für weitere Einnahmeausfälle bei den gegenwärtig nur mit sehr eingeschränkter Platzkapazität arbeitenden Lichtspielhäusern. In der durch Corona schwer getroffenen Gastronomie soll Tabakwerbung in Außenbereichen, zum Beispiel auf Sonnenschirmen, ebenfalls künftig untersagt werden und sorge damit für zusätzliche Einnahmeausfälle.

    Die Stadt Dortmund habe vor kurzem ermitteln lassen, dass ein Werbeverbot für Tabak, E-Zigaretten, Alkohol und Glücksspiel zu jährlichen Mindereinnahmen im städtischen Haushalt von knapp einer Million Euro führen würde. Dies sind Mittel, die angesichts wegbrechender Gewerbesteuereinnahmen dringend benötigt werden, erklärt der BVTE.

    Zusätzliche Belastung
    Von Vorhaben, die zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft sowie Städte und Gemeinden verursachen, müsse im Interesse einer möglichst schnellen Bewältigung der Wirtschaftskrise vorläufig Abstand genommen werden, so der Bundesverband. Dies habe der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD bereits am 22. April ausdrücklich festgehalten.

    Zeitnahe Verschiebung
    „Eine zeitliche Verschiebung der vorgesehenen Maßnahmen bringt eine spürbare Entlastung für die betroffenen Unternehmen, aber auch die kommunalen Kassen. Die Ideen für neue Werbeverbote stammen aus einer anderen Zeit vor der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. Sie sind mitten in der Krise töricht, ordnungspolitisch völlig falsch und schaden der deutschen Wirtschaft zusätzlich. Auf alle Maßnahmen, die die Konjunktur in der aktuellen Lage zusätzlich belasten, muss jetzt verzichtet werden“, so BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.

    Bundestag
    Der Gesetzentwurf der CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes soll am 29. Mai erstmalig im Parlament beraten werden. Für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten sieht der Entwurf weitreichende Werbeverbote etwa auf Plakaten oder im Kino vor. Von den Verboten sollen auch Nachfüllbehälter für E-Zigaretten betroffen sein, die weder Nikotin noch Tabak enthalten.

    pi

  • Korrektur: EU-Verbot für Menthol

    MAINZ // Auf der DTZ-Homepage wurde im Beitrag „Aus für Menthol“ falsch berichtet. Korrekt heißt es: „Zum 19. Mai 2020 endet die Übergangsfrist für die Verwendung von Menthol in Rauchtabakerzeugnissen.

    So ist es ab dem 20. Mai 2020 verboten, Mentholhaltige Rauchtabakerzeugnisse (u.a. Zigaretten, Zigarillos, Wasserpfeifentabak) in den Verkehr zu bringen.

    Grundlage dafür ist folgender Rechtstext: Tabakerzeugnisverordnung § 4 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 4 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa in Verbindung mit § 34", informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    red

  • Erfolgreiche Zoll-Bilanz

    BERLIN // Mit seiner Jahresbilanz für das Jahr 2019 hat der deutsche Zoll nach eigener Einschätzung ein Zeugnis seiner Leistungsfähigkeit vorgelegt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Auf unseren Zoll ist Verlass. Das gilt auch und gerade unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Krise.“


    Erfreuliche Ergebnisse

    Colette Hercher, Präsidentin des Zolls, ergänzte auch mit Blick auf die aktuelle Krisen-Situation: „Die Ergebnisse des vergangenen Jahres sind erfreulich. Jetzt in der Krise gilt es jedoch, nach vorne zu schauen und alles Notwendige für das Funktionieren unseres Gemeinwesens beizutragen. Dessen ist sich die Zollverwaltung sehr bewusst. Wir alle arbeiten unter den in dieser Zeit geltenden besonderen Bedingungen weiterhin mit Hochdruck daran, die für unsere Unternehmen so wichtigen Lieferketten zuverlässig zu bedienen, die von der Bundesregierung beschlossenen Erleichterungen schnell und adressatengerecht umzusetzen, Zollkriminalität weiterhin zuverlässig zu bekämpfen und nicht zuletzt Steuern zuverlässig zu erheben.“

    Schwerpunkte der Bilanz
    Die Schwerpunkte der Bilanz für das Jahr 2019 im Einzelnen: Mit über 141 Milliarden Euro hat der Zoll im vergangenen Jahr fast 45 Prozent der Steuereinnahmen des Bundes eingenommen. Den größten Anteil an den Einnahmen hatten mit 65,8 Milliarden Euro die Verbrauchsteuern.

    Über 250 Millionen Zollabfertigungen
    Bei über 250 Millionen Zollabfertigungen im Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten im Gesamtwert von über einer Billion Euro stellten die Zöllner im vergangenen Jahr – neben vielen weiteren Schmuggelgütern – erneut Rekordmengen an Rauschgift sicher. So haben die Kokainsicherstellungen von mehr als zehn Tonnen an den deutschen Häfen ein Rekordniveau erreicht und reihen sich in die Rekordaufgriffe in anderen europäischen Häfen ein.

    Auch im Einsatz gegen den Zigarettenschmuggel war der Zoll 2019 erfolgreich. Er stellte 60 Millionen illegale Zigaretten sicher – 2017 waren es 77, 2018 dann 62 Millionen. Im Wesentlichen entfiel auf Tabakerzeugnisse bei 14 Beschlagnahmen ein Warenwert von fast 127,5 Millionen Euro.


    red

  • „Keine Alternative“

    BREMEN // Ein Tabakwerbeverbot, das auch E-Zigaretten und Shishas umfasst, hat Rainer Hambrecht gefordert. Der Chefarzt im Klinikum Links der Weser in Bremen argumentiert unter anderem damit, dass E-Zigaretten eine Vielzahl an Schadstoffen enthielten, „über deren Gefahrenpotenzial wir noch nicht viel wissen, weil es noch keine Studien gibt“.

    Nach Auffassung des Mediziners sind E-Zigaretten „alles andere als eine gesunde Alternative“.

    Wohlwollend steht Hambrecht der bremischen Grünen-Bundestagsabgeordneten Kirsten Kappert-Gonther gegenüber, die sich für ein Werbeverbot stark macht. Dieses Verbot soll für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie die Abgabe kostenloser Tabakerzeugnisse gelten.

    tk

    (DTZ 29/19)

  • Ein Blick ins Netz lohnt sich

    MAINZ // Jetzt ist sie online: Die [link|http://t1p.de/b9vl]Liste der mitgeteilten Tabakerzeugnisse[/link] ist seit kurzem öffentlich zugänglich.

    Hersteller oder Importeure von Tabakerzeugnissen sind verpflichtet, im zentralen EU-Notifizierungsportal, dem „EU-CEG“ (EU Common Entry Gate), den zuständigen Behörden unter anderem Produkteigenschaften inklusive der Zusammensetzung sowie toxikologischen Daten und Verkaufszahlen mitzuteilen.

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht die dort vorliegenden Daten entsprechend Paragraph 32 Tabakerzeugnisverordnung. Die dort aufgelisteten Angaben stehen im Netz, wie sie mitgeteilt wurden. Für die Richtigkeit der Informationen ist laut BVL der Übermittler verantwortlich. Die Übereinstimmung der Produkte mit den rechtlichen Anforderungen liegt in der Verantwortung des Herstellers oder Importeurs. Eine stichprobenartige Kontrolle erfolgt von den zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer.

    Da gegenwärtig dem BVL die Daten von Tabakerzeugnissen zu Zusatzstoffen und Emissionswerten noch nicht in einer weiter zu verarbeitenden Form vorliegen, werden derzeit nur Markenname und Produkttyp der im EU-CEG mitgeteilten Produkte veröffentlicht. Neuartige Tabakerzeugnisse brauchen in Deutschland eine Zulassung, daher sind in der Liste nur solche Tabakerzeugnisse enthalten die bereits zugelassen wurden. In Deutschland sind Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch nicht zugelassen, und werden daher nicht gelistet.

    Da bisher noch nicht alle Daten von E-Zigaretten und E-Liquids und anderen Inhaltsstoffen in einer weiter zu verarbeitenden Form vorliegen, werden nur Markenname, Name und Adresse des Herstellers oder Importeurs und Produkttyp der mitgeteilten Produkte veröffentlicht. Die Produkte müssen sechs Monate vor dem Inverkehrbringen mitgeteilt werden. Gelistet werden daher nur Produkte, deren Mitteilungsdatum bereits mindestens sechs Monate zurückliegt. Die Produkt-Daten bestätigen laut BVL nicht, dass die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Einhaltung der Vorgaben liegt beim Anbieter.

    pi

    (DTZ 44/18)

  • Kompetenz liegt bei der Zollbehörde

    BERLIN // Nicht nur die Bezeichnung ist sperrig, auch mit der Umsetzung hapert es: Das Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakerzeugnisse, kurz Track & Trace, beschäftigte jetzt den Bundesrat.

    Am 20. Mai 2019 soll es für Zigaretten und Feinschnitt in Kraft treten, 2024 greift es für Pfeifentabak und Zigarren. Ein Gesetzentwurf liegt vor, zu dem die Ländervertretung vor kurzem Stellung genommen hat. Ziel des Entwurfs ist es, europäische Vorgaben zu Tabakerzeugnissen in das deutsche Recht umzusetzen. Im Detail geht es unter anderem darum, ein System zur Rückverfolgbarkeit einzuführen und dass Tabakerzeugnisse künftig mit einem Sicherheitsmerkmal zu versehen sind.

    In seiner 970. Sitzung hält der Bundesrat fest, dass allein die Zollbehörden für die Bekämpfung des Tabakschmuggels und die Aufdeckung von Steuerbetrug zuständig sind. Zur Begründung heißt es, sie allein „verfügen bereits über die erforderliche Sach- und Fachnähe zur Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben über Erkennungs- und Sicherheitsmerkmale“. Der Zoll sei bereits für die Überprüfung der Steuerzeichen zuständig. Demgegenüber erteilt der Bundesrat der vorgesehenen Regelung die „Tabaküberwachungsbehörden“ zur Kontrolle des Track-&-Trace-Systems einzusetzen, eine Absage. Gemeint sind damit Verbraucherschutz- und Gesundheitsgremien. Diese seien zuständig für den „gesundheitlichen Verbraucherschutz und verfügen nicht über derartige Kompetenzen.“ Um das nötige Know-how aufzubauen, müsste zusätzliches Personal einstellt und ausgebildet werden.

    „Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren in das Tabakerzeugnisgesetz eine Zuständigkeitsübertragung auf die Zoll- und Finanzbehörden (§33 Absatz 1 des Tabaksteuergesetzes in Verbindung mit § 209 Absatz 1 der Abgabenordnung den Zollbehörden) für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem aufzunehmen.“

    Weiter heißt es, dass die Bundesdruckerei die Identifikationscodes herstellt und diese an die Wirtschaftsteilnehmer abgibt. Sie soll darüber hinaus auch individuelle Erkennungsmerkmale für Einzelverpackungen und aggregierte Verpackungen generieren und ausgeben.

    Bundesregierung legt Entwurf vor
    Die Bundesregierung legt einen Entwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vor. Die Vorlage soll den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen unterbinden sowie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedsstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen angleichen, heißt es in einer Mitteilung an die Presse.

    Demnach soll eine Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal erfolgen.

    red

    (DTZ 39/18)

  • Kommission setzt Track & Trace um

    BRÜSSEL // Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember den Delegierten Rechtsakt sowie die Durchführungsrechtsakte zur Rückverfolgbarkeit und zum Sicherheitsmerkmal formal angenommen.

    Die Sicherheitsanforderungen des „Track & Trace“-Systems sollen für Zigaretten und Feinschnitt spätestens am 20. Mai 2019 und für alle anderen Tabakerzeugnisse spätestens am 20. Mai 2024 umgesetzt sein.

    Nach Ansicht von EU-Gesundheits-Kommissar Vytenis Andriukaitis werden sich Tabakerzeugnisse in der Europäischen Union mithilfe eines individuellen Erkennungsmerkmals für jedes Produkt in der legalen Lieferkette leicht rückverfolgen lassen. Deshalb sind unter anderem pro Packung künftig mindestens fünf Arten von Authentifizierungselementen vorgeschrieben. red

    (DTZ 51/17)

  • Gegen Schmuggel

    BERLIN // Der Zigarettenschmuggel soll international effektiver bekämpft werden. Dazu soll das „Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen“ von November 2012 ratifiziert werden. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor. Ziel ist die effiziente Überwachung der Lieferkette für Tabakerzeugnisse.

    Geplant sind demnach ein Lizenz- beziehungsweise Kontrollsystem sowie ein weltweites Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem für Tabakprodukte. Das Protokoll regelt zudem Buchführungspflichten und die Verfolgung von Verstößen gegen Protokollbestimmungen.
    Das Protokoll geht zurück auf Artikel 15 des Rahmenübereinkommens vom 21. Mai 2003 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, gegen alle Formen des illegalen Handels mit Tabakprodukten – insbesondere gegen Schmuggel, illegale Herstellung und Fälschung – vorzugehen.

    Der ständige Vertreter Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York habe das Protokoll am 1. Oktober 2013 unterzeichnet. Ende 2016 hätten 54 Vertragsparteien das Protokoll unterschrieben, 25 Vertragsparteien hätten es zu dem Zeitpunkt bereits ratifiziert. pnf

    (DTZ 16/17)

  • „Kleine Anfrage“, umfangreiche Antwort

    BERLIN // Knapp 232 Millionen Euro wurden im Jahr 2015 für Werbung, Promotion und Sponsoring zur Vermarktung von Tabakerzeugnissen in Deutschland ausgegeben.

    Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/11368) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11063) hervor, die sich auf Angaben des Deutschen Zigarettenverbandes an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung stützt.

    Weiter heißt es in der Antwort auf Grundlage des Tabakatlas Deutschland 2015 des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz), dass die Krankheitskosten durch das Rauchen auf insgesamt 22,76 Milliarden Euro zu beziffern seien. Auf Grundlage einer Schätzung des Krebsforschungszentrums wird für das Jahr 2013 von rund 121  000 Todesfällen aufgrund des Rauchens ausgegangen.

    red

    (DTZ 11/17)

  • Deutsche im Mittelfeld

    LUXEMBURG // Die europäische Statistikbehörde Eurostat hat die Zahl der Raucher unter die Lupe genommen. Ergebnis: EU-weit konsumieren 24,9 Prozent aller Menschen ab 15 Jahren Tabakerzeugnisse, davon 19,2 Prozent täglich.

    Am geringsten ist die Raucherquote mit 16,7 Prozent in Schweden, gefolgt von Großbritannien (17,2 Prozent) und Finnland (19,3 Prozent). Deutschland liegt in Sachen Raucherquote mit 21,7 Prozent auf dem siebten Platz.

    Die meisten Raucher im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung weisen demnach Griechenland (32,6 Prozent) und Bulgarien (34,7 Prozent) auf. Große Unterschiede gibt es bei den Anteilen rauchender Männer und rauchender Frauen. Besonders ausgeprägt ist die Differenz in Litauen, wo 40,3 Prozent der Männer, aber nur 12,3 Prozent der Frauen rauchen; das sind 28,0 Prozentpunkte. Ähnlich deutlich ist der Unterschied in Rumänien (27,3 Prozentpunkte) und Zypern (47,7 Prozentpunkte).
    red

    (DTZ 50/16)