Schlagwort: Schmuggel

  • Neue Aufklärungskampagne warnt vor Konsum illegaler Zigaretten

    MÜNCHEN // Eine große Aufklärungskampagne in Ostberlin und im Ruhrgebiet informiert Verbraucher über die Folgen des Konsums illegaler Zigaretten. Initiatoren sind der Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD) gemeinsam mit dem Forum Vernetzte Sicherheit (FVS) und der IGT – Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft, und Philip Morris.

    [pic|376|l|||Der Auftakt zur Kampagne ist mit großer Zuversicht verbunden.|||]

    Untersuchungen haben gezeigt, dass in Deutschland 2014 insgesamt rund acht Milliarden illegale Zigaretten geraucht wurden. Dies machte etwa zehn Prozent des Gesamtmarktes aus. Damit verursachte der Konsum aller gefälschten und geschmuggelten Zigaretten im vergangenen Jahr einen geschätzten Steuerausfall von rund 1,5 Milliarden Euro. Brennpunkte sind dabei das Ruhrgebiet und Ostberlin.

    Terroristen finanzieren sich mit Schmuggelzigaretten
    „Wir wollen in unserer Kampagne deutlich machen, dass mit den Erlösen noch schwerwiegendere Straftaten wie Drogen- und, Menschenhandel und sogar terroristische Aktivitäten finanziert werden“, sagt Thomas Franke, Vorsitzender des „Forums Vernetzte Sicherheit“. Er beruft sich dabei unter anderem auf die Terrorismusexpertin Louise Shelley, die jüngst gezeigt hatte, dass beispielsweise der IS in Syrien und im Irak seinen finanziellen Grundstock mit dem Schmuggel illegaler Zigaretten bestückt.

    Tobias Buller, Geschäftsführer des Lottoverbandes NRW, wies auf ein weiteres Problem hin: „Der illegale Verkauf entzieht sich jeglicher Regulierung und untergräbt gesundheitspolitische Initiativen zur Einschränkung des Tabakkonsums. Nur der autorisierte Handel kann sicherstellen, dass Zigaretten nicht an Minderjährige verkauft werden können.“ Zudem werden gefälschte Zigaretten häufig ohne jegliche Qualitätskontrollen unter unhygienischen Bedingungen mit mangelhafter Verarbeitung und qualitativ minderwertigem Materialeinsatz produziert.

    Die aktuelle Aufklärungskampagne auf hunderten Großflächenplakaten, mit Flyern im Handel und Social-Media-Maßnahmen wird in den Ballungsräumen über vier Monate auf die Problematik hinweisen. Zum offiziellen Start der Kampagne erklärte Florian Müller von Philip Morris: „Wenn der illegale Handel eingedämmt wird, profitieren alle davon: von den Herstellern – schließlich ist Tabak unser Geschäft -, über die Händler bis zum Staat. Wir setzen bewusst auf diese drastischen Motive und Inhalte, um eine maximale Aufmerksamkeit zu erreichen. Weitere Infos unter: [linkn|http://www.schmuggelkippe.de/]www.schmuggelkippe.de[/link]. red

    (DTZ 34/15)

  • 30 Jahre Schengen: „Missbrauch muss stärker bekämpft werden

    GRÄFELFING // Zum G7-Gipfels im bayerischen Elmau war das Schengen-Abkommen ausgesetzt. Eine erste Bilanz fällt verheerend aus.

    Die erste Bilanz der temporären bundesweiten Grenzkontrollen anlässlich des G7-Gipfels auf Schloss Elmau ist besorgniserregend: Von den rund 204.000 Personen, die bis zum 4. Juni kontrolliert wurden, wurden allein 2.100 vorläufig festgenommen.

    Zudem gab es mehr als 6.500 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und erhebliche Aufgriffe beim Schmuggel von Rauschgift, Betäubungsmitteln und Zigaretten1. „Die Zwischenbilanz von Bundespolizei und Zoll ist erschreckend. Ausgerechnet zum 30. Jahrestag der Unterzeichnung des Schengener Abkommens am 14. Juni zeigt sich deutlicher denn je, mit welcher kriminellen Energie eine so zukunftweisende Idee, von der rund 500 Millionen Europäer in 26 Staaten profitieren, ausgenutzt wird“, sagt Werner Barth, General Manager Philip Morris Deutschland GmbH.

    Ein Großteil der in Deutschland konsumierten illegalen Zigaretten nimmt den Weg über die Außengrenzen. Dabei handelt es sich sowohl um gefälschte als auch um geschmuggelte unversteuerte Waren. Das Ausmaß des illegalen Zigarettenhandels in der Europäischen Union ist immens, der verursachte Schaden durch entgangene Steuern liegt bei jährlich 11,5 Milliarden Euro. Der Konsum geschmuggelter und gefälschter Zigaretten in Deutschland verursacht jährliche Steuerverluste in Höhe von geschätzten 1,5 Milliarden Euro.

    Der Handel mit illegalen Zigaretten sei genauso wenig wie Drogenschmuggel ein Kavaliersdelikt und müsse konsequent bestraft werden. „Es ist an der Politik, die Rahmenbedingungen für Bundespolizei und den Zoll so zu verbessern, dass die gute Idee von Schengen nicht von Kriminellen missbraucht wird“, so Barth.
    pi

    (DTZ 25/15)

  • Russischer Zoll stoppt Schmuggel-Drohne

    KALININGRAD (DTZ/red/kes). Russische Zollbehörden verhindern den Weiterflug einer Drohne, die Schmuggelzigaretten geladen hatte.

    In der russischen Exklave Kaliningrad – zwischen Polen und Litauen an der Ostsee – wurde die illegale Fracht quasi vom Himmel geholt. Das unbemannte Fluggerät kam aus Litauen und hatte zehn Kilogramm Tabak geladen, informiert der russische Zoll. Diese Art des Schmuggel-Vertriebs wird nach Informationen der russischen Staatssicherheit FSB von kriminellen Vereinigungen in Russland und Litauen auch zum Schmuggel anderer Ware genutzt.

    (DTZ 21/14)

  • Freimengen aus Osteuropa werden begrenzt

    BERLIN (DTZ/da). Laut einem Erlass des Bundesfinanzministeriums, der heute Vormittag an die Hauptzollämter erging, wird die zollfreie Einfuhr von Zigaretten durch Reisende aus mehreren EU-Staaten begrenzt.

    Statt der bislang erlaubten 800 Zigaretten dürfen Privatpersonen ab 1. Januar 2014 aus Bulgarien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen und Rumänien für ihren Eigenbedarf nur noch maximal 300 Stück steuerfrei nach Deutschland mitbringen.

    Jährlich werden rund 21 Mrd. Stück, also etwa ein Fünftel der in Deutschland konsumierten Zigaretten nicht in der Bundesrepublik versteuert. Dem Fiskus entgingen durch Jedermann-Einfuhren und durch Schmuggel im zurückliegenden Jahr schätzungsweise zirka vier Milliarden Euro, während der legale Handel im Inland massive Einnahmeverluste hinehmen musste.

    Der Erlass von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dürfte dazu beitragen, den vor allem aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern florierenden „Ameisenhandel“ mit Zigaretten einzudämmen. In Polen kostet zum Beispiel eine Stange Marlboro nur 3,34 Euro gegenüber 5,47 Euro in Deutschland (umgerechnet auf 20 Stück).

    In den genannten Ländern ist die Tabaksteuer niedriger als der von der EU festgesetzte Mindeststeuersatz für Zigaretten. Deshalb kann Deutschland die Reisefreimengen aus diesen Staaten begrenzen.

    (DTZ 49/13)

  • TPD-Regulierung zur Bekämpfung des Schmuggels ist nicht praktikabel

    BRÜSSEL (DTZ/fok). Nicht nur die Sorge wegen geplanter überdimensionierter Bildwarnhinweise und Verboten von Menthol- und Slimzigaretten lassen in der Tabakbranche die Alarmglocken läuten: Auch auf anderen Feldern der von der EU-Kommission vorangetriebenen Tabak-Produktrichtlinie (TPD), die an und für sich sinnvoll geregelt werden könnten und sollten, droht durch wirklichkeitsferne Detailvorschriften ein kostenintensives und rechtlich bedenkliches Desaster.

    Die Rede ist hier vor allem von den geplanten Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit und zu Sicherheitsmerkmalen von Tabakprodukten im Rahmen der TPD. Diese sollen den Schmuggel von Tabakwaren verhindern oder zumindest eindämmen und gehen zurück auf das WHO-Anti-Schmuggel-Protokoll, das als Teil der Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) weltweit den Schmuggel bekämpfen soll.

    In Artikel 14 ihres Richtlinienentwurfs hat die EU-Kommission zu Rückverfolgbarkeit und zu Sicherheitsmerkmalen die Absicht formuliert, dass Packungen von Tabakerzeugnissen künftig ein individuelles Erkennungsmerkmal haben sollten, das sich nicht nachträglich verändern lässt. Dieses soll die Feststellung von
    [bul]Herstellungstag und -ort,
    [bul]Herstellungsstätte,
    [bul]Maschine, die zur Herstellung der Produkte verwendet wurde,
    [bul]geplanten Absatzweg,
    [bul]geplanten Versandweg,
    [bul]gegebenenfalls Importeur,
    [bul]Produktnamen,
    [bul]tatsächlichen Versandweg von der Herstellung bis zum Einzelhändler inkl. aller genutzten Lager,
    Identität aller Käufer von der Herstellung bis zum Einzelhändler
    Rechnungs- und Bestellnummer sowie Zahlungsbelege aller Käufer von der Herstellung bis zum Einzelhändler ermöglichen.

    Die erstgenannten Punkte sind auch im Anti-Schmuggelprotokoll der FCTC genannt, die vier letztgenannten stammen zusätzlich aus der Feder der EU-Kommission, wobei die letzten drei besonders problematisch, weil völlig realitätsfern sind.

    Nach den Plänen der Kommission müssen Hersteller und Importeure außerdem einen Vertrag mit einem unabhängigen Dritten schließen, der die entsprechenden Daten speichert und verwaltet. Dieser Datenspeicher soll den zuständigen Behörden, der Kommission und dem unabhängigen Dritten permanent zugänglich sein. Die Eignung und Leistungsfähigkeit des Letzteren wiederum soll ein externer Prüfer billigen und überwachen, bezahlt vom Hersteller. In Form Delegierter Rechtsakte will die Kommission sich außerdem vorbehalten, auch weitgehende Korrekturen des Verfahrens künftig ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments oder nationaler Entscheidungsgremien vorzunehmen.

    Für Zigaretten und Feinschnitt will die Kommission diese Regelungen im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht, also bereits 18 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, in Kraft treten lassen, und für alle andere Tabakerzeugnisse innerhalb von 5 Jahren nach Umsetzung in nationales Recht. Gegenüber den Vorgaben des Anti-Schmuggel-Protokolls der FCTC bedeutet dies eine drastische Verkürzung der Fristen, denn dieses sieht Übergangsfristen von 5 Jahren bei Zigaretten und zehn Jahren bei allen anderen 'Tabakerzeugnissen vor, jeweils ab In-Kraft-Treten, und die gilt für uns ab der Ratifizierung durch Deutschland, die für 2015 erwartet wird.
    Wo liegen die besonderen Probleme der „Track and Trace“-Pläne der EU-Kommission aus Sicht der betroffenen Marktteilnehmer. Hier ist der Fokus vor allem auf kleinere und mittelständische Unternehmen zu legen, da die Gefahr besteht, dass durch unrealistische und viel zu kostenintensive Vorgaben gerade diese Betriebe ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet werden und damit regulative Wettbewerbsbehinderung eintreten kann. Da ist an allererster Stelle die Vorgabe zu nennen, dass der Hersteller den kompletten Vertriebsvorgang bis zum Einzelhändler im voraus dokumentieren und über die Packung verschlüsselt eine individuelle Erkennung dieses Weges ermöglichen soll. Wie in allen Konsumgüterbranchen wird in der Tabakbranche zunächst die Ware produziert, dann an Großhändler geliefert, die sie wiederum an Einzelhändler weiterliefern. Die Entscheidung der direkten und indirekten Abnehmer im Handel über Abnahmemenge, Marken- und Produktversionen der abzunehmenden Mengen und den Absatzzeitpunkt fällt also deutlich später als zum Zeitpunkt der Herstellung. Vielleicht hatten die Strategen in der Kommission ja die DDR-sozialistische Planwirtschaft als Vorbild vor Augen, die genau diesen Prozess ja mit dem bekannten Erfolg realisiert hatte.

    Zu den weiteren wirklichkeitsfremden Aspekten der Kommissionspläne zählt die Dokumentation der Distributionswege bis in den Einzelhandel. Automatenbetreiber wären dabei genauso betroffen wie Großhändler mit ihren Rechnungskundenbeziehungen. Das ist auch wettbewerbsrechtlich bedenklich: Zwar versuchen die Pläne die Vertraulichkeit der Daten zu sichern. Doch das wirkt nur horizontal zwischen unmittelbaren Wettbewerbern zwischen den Herstellern. Die Großhandelsdaten aus seinen Kundenbeziehungen zum Einzelhandel werden den Herstellern jedoch absolut transparent, was durchaus wettbewerbsrechtlich bedenklich werden könnte.
    Ein entscheidender Punkt neben den genannten sind die entstehenden Kosten. Diese sind vor allem dann ausgesprochen hoch, wenn es sich um kleinere/mittelständische Unternehmen und um eine kleine Produktionsmengen handelt, die z.B. bei der Pfeifentabakherstellung zunächst einmal auf Vorrat produziert und dann nach und nach an nachfragende Groß- und Einzelhändler abgegeben werden. Massive Kostensteigerungen gerade für kleinere Unternehmen schwächen deren Wettbewerbsfähigkeit.

    Abschließend stellt sich die ganz entscheidende Frage, ob die geplanten Regulierungen den gewünschten Zielen entsprechen. Ob es also gelingt, durch die Regulierung die Mengen an geschmuggelten Zigaretten signifikant zu senken. Dazu muss zunächst einmal festgestellt werden, dass alle Fälschungen oder von vornherein für den Schwarzmarkt hergestellten Pseudo-Marken nicht durch diesen Part der Richtlinie erfasst werde, ja sogar noch einen zusätzlichen Preisvorteil durch sie erhalten würden. Dass legal hergestellten Tabakwaren auch legal versteuert vermarktet werden, ist zu begrüßen, aber auch mit deutlich weniger aufwändigen Verfahren zu erreichen.

    Wie die besonders betroffenen mittelständischen Hersteller- und Großhandelsfirmen die Gefahren durch eine überzogene Rückverfolgungsregelung sehen, ermittelte eine DTZ-Umfrage. So sagte Dr. Michael Reisen, Geschäftsführer der Großhandlung Hall Tabakwaren: „Sollte das im Richtlinienentwurf zur EU-Tabakproduktrichtlinie unter Artikel 14 vorgeschlagene System zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen tatsächlich mit den von der Kommission vorgeschlagenen Standards, Vorgaben und Umsetzungsfristen verabschiedet werden, ist dies für uns als mittelständische Tabakwarengroßhandelsbetriebe eine Katastrophe.

    Der Richtlinienentwurf sieht eine Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen bis zum ‚First Retail Outlet‘ vor. Der Zigarettenautomat wäre demnach das erste Retail Outlet, und nicht der Tourenfahrer, der seine Automaten betreut. So müsste beispielsweise bei der Bestückung von Tabakwarenautomaten künftig jede Packung direkt am Automaten einzeln eingescannt werden. Durch diesen zeitraubenden Vorgang – Verdoppelung der Aufenthaltsdauer des Mitarbeiters am Automaten – wäre die Wirtschaftlichkeit dieses Handelskanals (zu hohe Personalkosten) insgesamt in Frage gestellt.

    Auch bei der Kommissionierung der Tabakwaren für den Einzelhandel sind hohe und kostenintensive technische Voraussetzungen sowie Datenerfassungs- und Dokumentationsverpflichtungen erforderlich, um die Kommissionsvorgaben überhaupt erfüllen zu können.

    Grundsätzlich begrüßen wir jede Aktivität zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakwaren. Mit diesem Bürokratiemonster wird jedoch nur ein weiteres Parallelsystem aufgebaut, welches den Belangen des Mittelstandes auf Hersteller- und Handelssicht nicht im Ansatz Rechnung trägt. Es ist schlichtweg für den Mittelstand inoperabel. Wir plädieren daher für eine 1:1-Umsetzung der Standards, Vorgaben und Implementierungsfristen des WHO-Tabakschmuggelprotokolls zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen in Europa. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

    Die Kommission muss sich die Frage gefallen lassen: „Warum kompliziert, wenn es auch einfach(er) geht?“

    (DTZ 35/13)

  • Billigzigaretten in Österreich werden teurer

    WIEN (DTZ/cs). Billigzigaretten und Schmuggel haben Österreichs Trafikanten in der Vergangenheit hart zugesetzt. Durch die geplante Änderung des Tabakmonopolgesetzes in Österreich werden Billigzigaretten im Jahr 2013 teurer. Darüber soll heute im Nationalrat abgestimmt werden. [p][/p]
    Das bedeutet dann im Einzelnen: Billigzigarettenproduzenten müssen den Packungspreis auf mindestens 3,81 Euro pro Packung anheben oder aber in einen Solidaritätsfond (3 Euro je 1000 Zigaretten) für Trafikanten einzahlen. Es ist davon auszugehen, dass die Preise dann auf 3,85 Euro pro Packung aufgerundet werden. Ob diese Maßnahme den Trafikanten zugute kommt, wird sich in Zukunft zeigen.[p][/p]
    DTZ 46/12

  • Hersteller schlagen Alarm

    LONDON (DTZ/red). Die Tabakkonzerne schlagen Alarm. Die geplante Einführung der Einheitspackung sei ein Anschlag auf die britische Wirtschaft, sagt Jaine Chisholm Caunt, die Generalsekretärin der Tobacco Manufacturers Association (TMA).

    Die Entscheidung gegen die Tabakindustrie vor dem Obersten Gerichtshof in Australien ist eine Woche nach dem Urteil allgegenwärtig. Gerade in Großbritannien, wo das Thema seit Monaten für Gesprächsstoff in den Medien sorgt.

    Für die TMA steht Medienberichten zufolge außer Frage, dass einheitliche Verpackungen leicht zu kopieren bzw. fälschen und quasi ein Geschenk für das organisierte Verbrechen sind.

    Dem englischen Staat gingen durch illegalen Tabakhandel rund vier Milliarden Euro im Jahr verloren, was einem täglich Verlust von etwa zehn Millionen Euro entspräche – mit steigender Tendenz, rechnet Chisholm Caunt im Gespräch mit der englischen Fachzeitschrift „Packaging News“ vor.

    Wo dabei der Effekt für den Jugendschutz bleibe, immerhin das oberste Ziel der Maßnahme, sehe die TMA nicht. Im Gegenteil. Wie andere kritische Stimmen auch fürchtet der Verband eine Zunahme des Schmuggels und eine Verbreitung der illegalen Ware in England.

    Eine halbe Million Menschen habe sich in Großbritannien via Online-Abstimmung, Postkartenaktionen und E-Mails gegen das geplante Gesetz ausgesprochen, betont die TMA-Sprecherin (DTZ berichtete).

    (DTZ 34/12)

  • Anzeigen-Kampagne gegen Einheitspackung

    LONDON (DTZ/red). Japan Tobacco International (JTI) will mit einer außergewöhnlichen Presse-Kampagne die Öffentlichkeit über die Folgen der Einheitspackung (engl. Plain Packaging) für Tabakprodukte aufklären.

    Die Anzeigenmotive werden seit Anfang Juli in britischen Magazinen und anderen Presseerzeugnissen geschaltet und werfen die grundsätzliche Frage nach dem Sinn von Plain Packaging auf. Der drittgrößte Tabakkonzern weltweit investiert dafür rund 2,6 Millionen Euro.

    In Großbritannien läuft noch bis 10. August eine öffentliche Online-Abstimmung des Gesundheitsministeriums (DoH) zum Thema.

    Industrie, Handel und Nichtregierungsorganisationen kritisieren, dass die geplante Maßnahme am Ziel vorbei reguliere. Statt Jugendschutz und Einschränkung des Tabakkonsums zu unterstützen, werde dadurch die legale Wirtschaft geschwächt und im Gegenzug das organisierte Verbrechen wie der Schmuggel gestärkt.

    Die Einführung von Plain Packaging für Tabakprodukte wäre nach dem Inkrafttreten des Display Ban (dt. Präsentationsverbot von Tabakprodukten im Handel) im April bereits die zweite politische Regelung mit drastischen Folgen für die Tabakbranche in England.

    (DTZ 29/12)

  • Bei Zigarettenpreisen Deutschland im vorderen Drittel in Europa

    BERLIN (DTZ/fok). „Wo Rauch ist, ist auch teuer“, witzelte kürzlich die Financial Times Deutschland mit Blick auf die hohen Steuern und Preise für Tabakwaren. Ein Wort, das leider in weiten Teilen Europas seine Gültigkeit hat.

    Die obenstehende Übersicht macht deutlich, dass vor allem die nordeuropäischen Länder ihren Bürgern mit extrem hohen „Sündensteuern“ das Rauchen vermiesen wollen. Vielleicht liegt’s ja an den religiösen Mehrheiten in den betreffenden Ländern, denn in sieben der zehn Länder, in denen Zigaretten noch teurer als in Deutschland sind, ist die Bevölkerungsmehrheit evangelisch, und bei den Tabaksteuern kommt die puritanische Gedankenwelt mit ihrer Genussfeindlichkeit vielleicht doch noch zum Vorschein. Ausnahmen von der Regel sind Irland, Frankreich und die Niederlande, die trotz katholischer Mehrheit Anti-Raucher-Politik per Steuerhöhe betreiben.

    Den Vogel schießt Norwegen ab, wo eine 20er-Marlboro auf den Rekordpreis von umgerechnet 11,21 Euro kommt. In knapp 30 weiteren Ländern sind die Zigarettenpreise (steuerbedingt) niedriger als in Deutschland, teilweise, vor allem in Ost- und Südosteuropa, sogar gravierend.

    Das Preisgefälle ist natürlich ein Anreiz für legale und illegale grenzüberschreitende Einkäufe. So zeigt die Grafik z.B. zwischen Deutschland und Polen ein Preisgefälle bei der Marlboro (umgerechnet auf 20 Stück) von 2,30 Euro. Gegenüber Tschechien liegt die Differenz bei 1,84 Euro. Deutlich geringer, aber immer noch beachtlich ist die Preisdifferenz zu Österreich (66 Cent billiger) und Luxemburg (76 Cent billiger).

    Unverändert stammt deshalb jede fünfte Zigarette, die in Deutschland geraucht wird, aus Schmuggel und privaten Grenzeinkäufen. Vor allem verbunden mit Steuervorteilen beim Einkauf weiterer Waren, wie Benzin, Kaffee oder Spirituosen, ist der grenzüberschreitende Einkauf für viele Bürger die Gelegenheit zum Schnäppcheneinkauf, zu Lasten des Fiskus wie auch des Handels auf der „Hochsteuerseite“.

    Negativ betroffen sind in Deutschland vor allem die neuen Bundesländer sowie Bayern. In geringerem Maße, das aber schon seit langem, auch die Luxemburg-Anrainer. Umgekehrt profitiert aber auch der deutsche Handel in einigen Grenzregionen durch das Preisgefälle. Das gilt insbesondere für die Grenzregionen zu Frankreich (Preisgefälle Marlboro 1,04 Euro / 20 Stück) sowie der Schweiz, wo der enorme Wechselkursverfall des Euro das Preisgefälle auf 1,22 Euro ansteigen ließ.

    Mit der beginnenden Urlaubszeit macht sich natürlich auch im deutschen Tabakwarenhandel die Verlagerung der Zigaretteneinkäufe durch die deutschen Konsumenten in dieser Zeitspanne bemerkbar. Meist negativ, denn, wie nebenstehender Artikel zeigt, ist es eher die Ausnahme, dass deutsche Raucher sich Vorrat für den Auslandurlaub mitnehmen. Das Duty-free-Geschäft tangiert den deutschen Handel durch den Wegfall innerhalb der EU kaum noch.

    Die Haupturlaubsländer im Mittelmeerraum sind inzwischen mit ihren Preisen deutlich näher an die deutschen Zigarettenpreise herangerückt. Lediglich die kanarischen Inseln fallen mit Preisen, die bei der billigsten Marke nur ein Fünftel der deutschen Preise betragen, völlig aus dem Rahmen. Auch Griechenland ist noch deutlich billiger, sieht aber weitere Steuererhöhungen vor.

    (DTZ 27/12)

  • Kuba steigert Zigarrenausfuhr

    HAVANNA (DTZ/red). Kuba hat Medienberichten zufolge die Ausfuhr für maschinell gefertigte Zigarren dieses Jahr um 7,5 Prozent gegenüber 2009 gesteigert. Der Exportumsatz betrug demnach rund 18,8 Millionen US-Dollar (rd. 14,3 Mio. Euro).

    Nach Angaben der Empresa Cubana de Tabaco (Cubatabaco) SA stieg die Produktion auf 119,3 Mio. Stück.

    Experten vermuten, dass über zehn Prozent des kubanischen Exports an Zigarren in die USA geschmuggelt werden.

    (DTZ 51/10)