Rauchverbotsgegner brauchen Einigkeit
MÜNCHEN/BERLIN (DTZ/pnf/fok). Der Schock sitzt tief nach dem verlorenen Votum in Bayern. Die Gegner eines totalen Gastrorauchverbot suchen nach Erklärungen, machen die Lethargie der Raucher und der Verfechter eines toleranten Miteinanders als Ursache für die Niederlage aus.
Andere kritisieren die zu offene Kommunikation des Aktionsbündnisses oder den zu geringen Einsatzwillen von Aktionspartnern. Doch eines ist klar: Selbstzerfleischung ist das letzte, was die Gegner eines totalen Rauchverbots brauchen können. Denn nach dem Volksentscheid in Bayern, der letztlich von lediglich 23 Prozent der stimmberechtigten Bürger entschieden wurde, haben nun bundesweit die Aktivisten für ein totales Gastrorauchverbot wieder Aufwind.
Emotional geführte öffentliche Debatte kontraproduktiv
Das Grundproblem ist, dass die öffentliche Debatte absolut emotional geführt wird. MUT-Vorsitzender Oliver Kopp hat völlig Recht, wenn er feststellt, dass die Schlagworte Freiheit und Toleranz in einer auf vielen Feldern verunsicherten Gesellschaft ihre Zugkraft eingebüßt haben. Und dass es wichtiger ist, die erwiesene wissenschaftliche Fragwürdigkeit von Studien, die überzogene gesundheitlichen Risiken durch Passivrauch behaupten und damit die Basis für totale Gastrorauchverbote bilden, stärker herauszustellen.
Es ist zu hoffen, dass die von Verboten besonders betroffene Gastronomie, Getränkewirtschaft und die Tabakbranche jetzt nicht resigniert das Handtuch wirft. In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, hat die neue Minderheitskoalition aus SPD und Grünen eine deutliche Verschärfung der bestehenden Regelungen angekündigt.
SPD-Bundestagsparlamentarier planen erneuten Vorstoß
Und in Berlin traf sich eine Parlamentariergruppe um die SPD-Bundestagsabgeordneten Lothar Binding und Angelika Graf, um erneut einen Vorstoß für ein bundesweites gesetzliches Gastrorauchverbot auf den Weg zu bringen. Die Politiker sprachen dabei auch eine fraktionsübergreifende Initiative im Bundestag an.
Die Bundesdrogenbeauftragte Mechtild Dyckmans (FDP) hat die Verfassungsmäßigkeit eines einseitig vom Bund geregelten Nichtraucherschutzgesetzes bezweifelt. „Es ist richtig, dass das Bundesarbeitsministerium die Kompetenzen für Regelungen in der Arbeitsstättenverordnung hat, aber verfassungsrechtlich ist es natürlich etwas schwierig, ob jetzt eine Bundesregelung die Entscheidungen, die die Länder schon im Gaststättenrecht getroffen haben, aushebeln kann“, sagte sie im ARD-Morgenmagazin. Der Bund werde versuchen, gemeinsam mit den Ländern eine Regelung mit weniger Ausnahmen zu erzielen.
(DTZ 28/10)