Schlagwort: Nichtraucherschutzgesetze

  • FDP sammelt 10.000 Unterschriften gegen NRW-Rauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die Zeit wird knapp, doch die FDP lässt nicht locker. Mit 10.000 Unterschriften protestieren die Liberalen kurz vor der Abstimmung im Landtag gegen eine Verschärfung des aktuellen Nichtraucherschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

    Wenn die Abgeordneten in Düsseldorf am Donnerstag, den 29. November zu Punkt 4 der Tagesordnung kommen, beschäftigen sie sich in zweiter Lesung mit der Gesetzesänderung zum Rauchverbot. Trotz zahlreicher Proteste scheint eine Beschlussfassung im Sinne der rot-grünen Landesregierung unausweichlich, die ein striktes Rauchverbot ohne Ausnahme für die Gastronomie wünscht.

    Die FDP bleibt bei ihrem Nein zur Gesetzesänderung. Die gesammelten Unterschriften und Protestmails gegen das Vorhaben der Landesregierung seien ein „klares Signal“ gegen das „Bevormundungsgesetz“, zitiert der „Kölner Stadt-Anzeiger“ FDP-Generalsekretär Marco Buschmann. Bereits jetzt seien 80 Prozent der Gastronomie in NRW rauchfrei und in öffentlichen Gebäuden gelte ein Rauchverbot, heißt es. Wo Wohlfreiheit möglich sei, soll es sie auch geben, sagt Buschmann.

    (DTZ 48/12)

  • Anhörung zum Nichtraucherschutzgesetz in NRW teilweise mit „harten Bandagen"

    DÜSSELDORF (DTZ/fh). In der vergangenen Woche fand im NRW-Landtag zu Düsseldorf eine Anhörung zu der von der Rot/Grünen Landesregierung geplanten Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes statt. Das verschärfte Gesetz will das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden, insbesondere in der Gastronomie ohne jede Ausnahme verbieten.

    An der Anhörung nahmen eine Reihe von Verbänden und Interessenvertreter aus der Tabakbranche teil, wie der BdZ, MUT, JTI und BDTA. Sodann Sprecher der Ärztekammern, des Nichtraucherschutzbundes und der Dehoga NRW. Die Landtagsparteien haben das Recht, Interessenvertreter ihrer Wahl als sogenannte Gutachter einzuladen. Ausschließlich die anwesenden Ausschussmitglieder aller Parteien dürfen Fragen an die Gutachter stellen, welche ansonsten kein eigenes Rederecht haben. Somit blieben Aussagen wie „bei E-Zigaretten wird Tabak verbrannt“ unwidersprochen.

    Vorgebracht wurden seitens der Befürworter des neuen Gesetzes die altbekannten Argumente, welche auf der umstrittenen „Passivrauchstudie“ beruhen. Martina Pötschke-Langer vom Dt. Krebsforschungszentrum und ihre Begleitung Dietmar Jazbinsek gaben die meisten Redebeiträge ab. Jazbinsek ist Journalist und Mitglied bei lobbycontrol.

    Gebetsmühlenartig wurden bei der Anhörung Studien wie jene von der DRK über den angeblichen Rückgang von einschlägigen Krankheiten durch existierende scharfe Nichtrauchergesetze zitiert. Bis hin zum Third Hand Smoke durch Prof. Rasche von der Ärztekammer Nordrhein, wonach Räume, Wände, Möbel toxisch verseucht wären, wenn dort geraucht wird und damit beispielsweise das morgendliche Putzpersonal vergiftet würde.

    Oder aber: Wenn in der Gastronomie geraucht würde, lägen dort so hohe toxische Werte vor, dass im Vergleich ein Chemiearbeiter gezwungen wäre, an seinem Arbeitsplatz eine Gasmaske zu tragen! Eine geradezu hysterische, wohl kaum wissenschaftlich haltbare Aussage von Frau Pötschke-Langer.

    Fragen zu „geschlossenen Gesellschaften“
    Marc Benden, 1. Vorstand von MUT, und Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie, wurden nur einmal befragt zum Thema geschlossene Gesellschaften. Ein heikler Punkt, wenn es um die Festlegung eventueller Ausnahmen geht, da die Raucherclubs in NRW höchstrichterlicherseits gescheitert sind und gedanklich von den Politikern in der Regel mit geschlossenen Gesellschaften gleich gesetzt werden. Immer wieder kam der Punkt der Vollzugsprobleme auf, nämlich die Ausnahmen ausreichend kontrollieren zu können. Pötschke-Langer betonte wiederholt, dass dies momentan nicht möglich sei und auch nicht geschähe.

    Der ausführliche Vortrag von Herrn Meinsen als Vertreter des BFT ging u.a. auf eine aktuelle repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ein, wonach über 70 Prozent der Bürger mit dem existierenden Gesetz einverstanden seien. Indem er Politikern vorwarf, sich nicht an den Mehrheiten der Bevölkerungsmeinung zu orientieren, handelte er sich allerdings einen Rüffel des Vorsitzenden des Ausschusses Günter Garbrecht ein. Zudem „outete“ ihn Jazbinsek als Tabaklobbyist, weil er als Sprecher des Aktionsbündnisses während der Abstimmung in Bayern tätig war und ein Genussmagazin verlege, das zahlreiche Tabakanzeigen enthielte. Daraufhin erhielt wiederum Jazbinsek einen Rüffel des Vorsitzenden, weil der Zweck und Sinn einer Anhörung nicht sei, den Gegner persönlich anzugreifen.

    Eine grundsätzliche positive Tendenz für die Befürworter des neuen Gesetzes war insofern spürbar, dass die „Passivrauchstudie“ nicht erfolgreich angezweifelt wurde. Prof. Romano Grieshaber, Autor des Buches „Passivrauchen – Götterdämmerung de Wissenschaft“, war nicht als Gutachter geladen, war aber als Zuhörer anwesend und hatte eine Stellungnahme eingereicht. Die Minimierung oder Eliminierung auch des kleinsten Risikos war das Ziel vieler Ausschussmitglieder. Der Vertreter des Bundes Dt. Karneval musste beispielsweise wegen insistierender Nachfragen einräumen, dass die Veranstaltungen zwar grundsätzlich für Besucher ab 18 Jahren stattfänden, zu Beginn aber in der Regel Kindertanzgruppen für fünf Minuten auftreten.

    Diese fünf Minuten im Umfeld von rauchenden Erwachsenen war für eine fragende SPD-Abgeordnete ein Horror-Szenario. Ein Arzt ergänzte, dass Kinder ohnehin häufiger atmen würden als Erwachsene und dies sich noch verschärfe, wenn sie sich beim Tanzen körperlich anstrengten. Ungeklärt blieb die Frage, ob sich die gleiche Abgeordnete mehr erzürnen würde, wenn dieselben Kinder bei der winterlichen Abfahrt auf den draußen wartenden Bus stoßen, der wegen der Klimaanlage den Motor laufen lässt. Wahrscheinlich wäre bei einer entsprechenden Frage die „Diesel-Studie“ zitiert worden, wonach in einem geschlossenen Raum gerauchte Zigaretten toxischer seien als ein eben dort laufender Diesel-Motor.

    Schilder schützen Kinder
    Die spannende Frage der Kompetenzüberschreitung warf der nicht anwesende Oberbürgermeister von Düsseldorf in seiner schriftlichen Stellungnahme auf. Ob nämlich das neue Gesetz nicht den Rahmen sprenge, wenn es nicht mehr nur um Nichtraucherschutz, sondern auch um Gesundheitsschutz ginge. Hiermit meinte er das geplante Rauchverbot auf Spielplätzen, weil spielende Kinder weggeworfene Zigarettenkippen verschlucken könnten und damit eine starke Nikotinvergiftung erhalten würden. Die Regelung auf den Spielplätzen wurde heftig diskutiert. Eine Befürworterin sprach von „Schilder schützen Kinder“.

    Sie musste aber einräumen, dass diese Schilder zwar rauchende Mütter oder Väter davon abhalten würde, Zigarettenkippen in den Sand zu werfen, nicht aber Jugendliche, die dort dann abends ihre Treffen abhalten würden. Im Kern eine bizarre Diskussion, denn wozu dann Schilder, wenn man davon ausgehen darf, dass betroffene Eltern keine Zielgruppe dieser Schilder sein sollten. Konsequenterweise hätte dieselbe Rednerin dann ein Rauchverbot für Eltern zu Hause fordern müssen, denn dort dürfte die Gefahr durch offene volle Aschenbecher viel größer sein. Diese Forderung wurde dann in einem WDR-Interview durch Helmut Weber vom Nichtraucherschutzbund erhoben. Es sei keine private Angelegenheit, dass Eltern ihre Kinder durch Passivrauch krank machen dürften. Dies sei vielmehr ebenso öffentlich wie andere „kriminelle Dinge in Innenräumen“.

    Derartige Kompetenzüberschreitungen ist der Betrachter geneigt, auch Frau Pötschke-Langer zu unterstellen, wenn ihre Begleitung Dietmar Jazbinsek das Sterben der Kleingastronomie nicht mit dem Rauchverbot begründet, sondern weil Hartz IV-Empfänger sich ihr Bier in der Eckkneipe nicht mehr leisten könnten und andere Gäste lieber zu Hause twittern oder Facebook besuchen!
    Insider wissen zu berichten, dass derartige Ausschüsse eher als gelebte Demokratie zu betrachten sind denn als Ergänzung des schon vorhandenen Fachwissens der Ausschussmitglieder. Immerhin wurde die Sitzung wegen der großen Teilnahme durch Zuschauer und Presse akustisch in einen anderen Raum übertragen.

    Am 31.10. wird der Ausschuss die Ergebnisse bewerten, am 21.11. wird der Gesundheitsausschuss abschließend tagen und damit dann maßgeblich die Abstimmung im Landtag prägen.

    (DTZ 40/12)

  • Erste Lesung des NRSG im NRW-Landtag

    DÜSSELDORF (DTZ/pnf). Am Mittwoch dieser Woche findet im nordrhein-westfälischen Landtag die erste Lesung des geänderten Nichtraucherschutzgesetzes statt.

    Der Gesetzentwurf sieht ein ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie sowie in öffentlichen Einrichtungen (hier mit wenigen Ausnahmen z.B. in stationären Einrichtungen) vor. CDU und FDP hatten bereits im Vorfeld teils heftige Kritik an dem neuen Gesetzentwurf geäußert. Inzwischen hat sich auch die Piratenpartei dem Protest angeschlossen.

    „Wir lehnen es ab, dass SPD und Grüne derart tief in die Privatsphäre der Bürger und in die wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit von Gastronomen eingreifen können, zitiert die „Rheinische Post“ den Sprecher des Arbeitskreises Drogenpolitik NRW der Piraten, Andreas Rhode. Die Partei wendet sich auch dagegen, dass E-Zigaretten unter die Nichtraucherschutzbestimmungen fallen sollen.

    (DTZ 27/12)

  • Mut fragt bei CDU nach

    MAINZ (DTZ/red/fh). Die NRW-Landtagswahl am 13. Mai wird von der Tabakwirtschaft und der Gastronomie besonders aufmerksam beobachtet. Wobei die Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes durch Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand. MUT, die Initiative Mittelständischer Unternehmen der Tabakwirtschaft hat ähnlich wie zur Bundestags- und Europawahl (2009) den Parteien Fragen gestellt, die auch auf die spezifischen Bedürfnisse der Branche eingehen. Im Folgenden veröffentlicht die Tabak Zeitung (DTZ) die Äußerungen der CDU:[p][/p]
    „Die CDU-geführte Landesregierung hat 2008 erstmals einen gesetzlichen Nichtraucherschutz eingeführt, der sich bewährt hat.
    Die Minderheitsregierung hatte geplant, das geltende Nichtraucherschutzgesetz zu novellieren und ein uneingeschränktes Rauchverbot festzusetzen. Die Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte und Raucherclubs sollten aufgehoben werden. Die Einrichtung von Raucherräumen sollte nicht mehr möglich sein.
    Das Thema Nichtraucherschutz wird emotional debattiert. Umso wichtiger ist, dass klar ist, worüber gestritten wird und worüber nicht.[p][/p]
    Nicht gestritten wird über die Gesundheitsschädlichkeit von Tabakrauch. Sie ist bewiesen. Die Liste von Krankheiten, auch von Krankheiten zum Tod, die auf Rauchen zurückgehen, ist bekannt und lang. Deshalb wird auch nicht gestritten über den Vorrang des Nichtraucherschutzes. Der Schutz der Menschen vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen hat Vorrang vor der Ermöglichung von Angeboten für Raucher in Gaststätten. Kein Nichtraucher soll vor der Alternative stehen, entweder auf den Besuch einer Gaststätte zu verzichten oder gesundheitsschädlichen Tabakrauch einatmen zu müssen. Das war der Grund für das Nichtrauchschutzgesetz von 2008. Über den Vorrang des Nichtraucherschutzes waren sich alle Fraktionen im Landtag einig. [p][/p]
    Strittig war eine andere Frage: Soll der vorrangige Nichtraucherschutz durch ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten durchgesetzt werden? Das ist der Weg, den die Minderheitsregierung einschlagen wollte. Oder soll der vorrangige Nichtraucherschutz einhergehen mit der nachrangigen und deshalb ausnahmsweisen Möglichkeit von Rauchgelegenheiten in bestimmten Gaststätten oder bei bestimmten Anlässen? Das ist der Weg des Gesetzes von 2008, den die CDU unverändert für richtig hält.[p][/p]
    Ein Nichtraucherschutzgesetz soll gewährleisten, dass Nichtraucher uneingeschränkt am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ohne sich gegen ihren Willen einer Gesundheitsgefährdung durch Tabakrauch auszusetzen. Wenn es ausreichende Möglichkeiten für Nichtraucher gibt, in Gaststätten ohne Rauchbelästigung zu essen und zu trinken, dann ist in der Gastronomie dieses Ziel erreicht. Und genau dieses Ziel ist mit dem Gesetz von 2008 erreichbar. Darum geht es.[p][/p]
    Das Nichtraucherschutzgesetz zielt nicht auf ein Tabakverbot oder auf Suchtbekämpfung bzw. Umerziehung von Rauchern. Es geht nicht einmal darum, Raucher vor sich selbst zu schützen. Das Gesetz von 2008 lässt zu, dass auch Raucher – etwa 30 Prozent der Bevölkerung – eine Kneipe finden, in der sie sich eine Zigarette anzünden können.[p][/p]
    Wenn die Regierung Kraft diese Möglichkeit durch ein striktes Rauchverbot abschaffen wollte, dann hätte sie einen Schritt getan, der zum Nichtraucherschutz nicht erforderlich ist. Und deshalb sollte dieser Schritt auch nicht getan werden. Zum Nichtraucherschutz würde es ausreichen, für eine nach Geist und Buchstaben strikte Einhaltung des Gesetzes von 2008 zu sorgen. Das Argument, das Gesetz von 2008 sei wegen der Ausnahmen nicht umsetzbar, ist ein fadenscheiniger Vorwand. Die Wahrheit ist: Die Regierung Kraft wollte es gar nicht umsetzen. Sie wollte nicht nur Nichtraucher schützen. Sie wollte Rauchern die Möglichkeit nehmen, zu rauchen. Das ist ein anderes Ziel als der Nichtraucherschutz. Damit sollte hier ein Weg der Bevormundung beschritten werden, den der Gesetzgeber nicht beschreiten sollte.[p][/p]
    Wenn es Menschen gibt, die abends bei einem Bier in der Eckkneipe gerne eine Zigarette rauchen und wenn sie damit keinen Nichtraucher belästigen und keinem Nichtraucher einen Gaststättenbesuch unmöglich machen, dann mag man sagen: Sie tun etwas Unvernünftiges und Gesundheitsschädliches, was sie besser nicht tun sollten. Aber es ist nicht Sache des Parlaments, sie per Nichtraucherschutzgesetz zu erziehen.
    Das ausgewogene Gesetz von 2008 bleibt richtig. Es muss richtig umgesetzt werden.“[p][/p]

    DTZ 18/12

  • Das Horrormärchen vom bösen Passivrauch

    MAINZ (DTZ/cs). Kritiken am Passivrauch hat es in den vergangenen Jahren vereinzelt immer wieder gegeben, doch nur selten kamen diese von so glaubwürdiger Stelle wie von Prof. Dr. Romano Grieshaber. Der Vorwurf, er stecke mit der „Tabaklobby“ unter einer Decke, greift bei ihm nicht.

    Der Mediziner hat in seinem Leben noch nie geraucht und war vor seinem Ruhestand als Präventionsexperte für die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten zuständig. Dort kümmerte er sich um rund vier Millionen Mitglieder, darunter Gaststättenpersonal, die Versicherungsschutz gegen alle Unfälle und Erkrankungen genossen.

    [pic|330|l|||Romano Grieshabers „Passivrauchen: Götterdämmerung der Wissenschaft“.|||]
    Daher wusste er: Kellnerinnen und Kellner erkranken nicht häufiger an Lungenkrebs als andere. Er ging der Sache auf den Grund und kam zu dem Ergebnis: Die Debatte um den Passivrauch ist haltlos. Mit der Veröffentlichung seines Buches „Passivrauchen: Götterdämmerung der Vernunft“ musste er bis zu seiner Pensionierung warten, um seinen Job nicht zu riskieren. Doch jetzt liegen die Tatsachen auf dem Tisch. DTZ hat seine wichtigsten Thesen einmal zusammengefasst.

    Laut den Ergebnissen einer Schrift des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg aus dem Jahr 2005 sterben pro Jahr 3301 Menschen in Deutschland an den Folgen des Passivrauches. Eine stolze Zahl, die den Autor Romano Grieshaber seinerzeit stutzig machte. Wenn man diesen Angaben Glauben schenken würde, dann würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass Menschen, die an einem Ort beschäftigt sind, wo mehr geraucht wird, also etwa in der Gastronomie, häufiger den Passivrauchtod sterben als in anderen Berufsgruppen. So untersuchte Grieshaber Statistiken, die über die verschiedenen Berufsgruppen erworben worden waren und kam zu dem Ergebnis: Kellner und Kellnerinnen weisen keine erhöhte Krankheitshäufigkeit auf. Dies veranlasste Grieshaber, die Zusammenhänge um die angebliche tödliche Gefahr des Passivrauchens näher unter die Lupe zu nehmen.

    Die Rolle des DKFZ bei der WHO
    Im Laufe seiner Nachforschungen hatte er mit allerhand Anfeindungen zu tun, nicht zuletzt mit dem Krebsforschungszentrum selbst. Warum? An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass das Deutsche Krebsforschungszentrum, anstatt als unabhängige Forschungseinrichtung zu fungieren, sozusagen als verlängerter Arm der Weltgesundheitsorganisation (WHO) arbeitet. Seit ungefähr 40 Jahren arbeitet die WHO fieberhaft (die Ironie ist beabsichtigt) an der Auslöschung des Rauchens von Tabak. Es hat also einen ganz bestimmten Hintergrund, weshalb sich in den letzten Jahren der Passivrauch zu einer der tödlichsten Gefahren Deutschlands entwickelt hatte. 3301 Tote durch Passivrauch. Diese Zahl hallt nach, setzt sich fest. War vorher der Raucher für Nichtraucher höchstens der unliebsame Stinker, befürchten sie heute schon durch geringste Tabakpartikel in ihrer Umwelt zu Tode kommen zu können.

    Den Raucher untragbar machen
    Die Strategie der WHO ging also auf: Erst wenn die Nichtraucher befürchten, ihre eigene Gesundheit stehe auf dem Spiel, halten sie das Rauchen in ihrer Umgebung für untragbar. Der Raucher wird mit dieser Taktik also nach und nach verdrängt.

    Was viele in Deutschland so nicht wissen: Schuld an dieser Misere ist die Unterzeichnung des „WHO-Rahmenabkommens zur Eindämmung des Tabaksgebrauchs“ welches am 16. Dezember 2004 von der Bundesrepublik unterschrieben und am 27. Februar 2005 rechtsverbindlich wurde. Darin „erkennen die Vertragsparteien an, dass Passivrauchen zu Krankheit, Invalidität und Tod führt“. Weiterhin muss „ein Rahmen für Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs geschaffen werden, die von den Vertragsparteien auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene einzuleiten sind, um die Verbreitung des Tabakkonsums und des Passivrauchens stetig und wesentlich zu vermindern.“ Stetig ist hier das Schlüsselwort.

    Falsche Berechnung
    Obwohl die wissenschaftliche Methodik stark anzuzweifeln ist, die zur Ermittlung der Gefahr des Passivrauchs führte, muss die Bundesrepublik sich diesem Abkommen beugen. Bei der Klärung der Gefährlichkeit wurde ein großer Fehler gemacht. Der Statistik liegt fälschlicherweise die Annahme zugrunde, allein der Passivrauch führe zum Tod und argumentiert daher monokausal. Darüber hinaus treten die meisten der Todesfälle bei alten Menschen auf. Die Sterblichkeit kann also auch altersbedingt sein. Dieser, sagen wir einmal, nicht ganz unwichtige Punkt wurde jedoch nicht berücksichtigt.

    Da das Abkommen schon unterschrieben ist und auch Kritiker kein Chance haben, sich gegen diese Tatsachen zu wehren, wird also nun stetig versucht, dem Passivrauch ergo dem Rauchen den Garaus zu machen. Man denke da zum Beispiel an das Gastonomierauchverbot. In manchen Unterzeichnerländern Europas gehen Überlegungen sogar schon soweit, den Tabakrauch sogar aus ihrem Privatbereich zu verbannen. Denn: was sich stetig zurückentwickelt, verschwindet irgendwann. Antitabakaktivisten behaupten nun sogar, durch die Nichtraucherschutzgesetze seien Herzkrankheiten jetzt schon deutlich zurückgegangen. Einer ernsthaften statistischen Betrachtung halten diese Ergebnisbehauptungen laut Grieshaber jedoch nicht stand.

    Bevormundungspolitik
    Vielmehr wird dem Autor bewusst, wie stark sich durch die ständigen Reglementierungen eine Bevormundungspolitik entwickelt. Der selbstbestimmte Mensch war gestern! Überwiegt der angestrebte Nutzen „Nichtraucherschutz“ der Tatsache, dass dadurch Millionen von Menschen ihre freie Selbstbestimmung verlieren, obwohl die Untersuchungsbefunde der des DKFZ offensichtlich nicht korrekt sind? Hinzukommt, dass viele sensationsgeile Medien einfach dem Kanon des DKFZ ungeprüft folgen anstatt diese zu reflektieren und dann zu entlarven.

    Wer stirbt, ist selber Schuld
    Die Richtung ist für Grieshaber offensichtlich. In einer Gesundheitspolitik, in der jede Erkrankung und jedes Gebrechen auf eigenes Fehlverhalten zurückzuführen ist, anstatt polykausal zu argumentieren, kann es am Ende nur ein Ergebnis geben: Wer stirbt, ist selber Schuld! Im Umkehrschluss hieße das dann auch, dass das korrekte Befolgen aller Gesundheitsempfehlungen zu ewigen Leben führen würde. So plädiert Grieshaber vor allem an die Wissenschaft, mit scheinbaren Wahrheiten zu brechen und offensichtlichen Denk- und Statistikfehlern auf den Grund zu gehen.

    Zum Buch: Romano Grieshabers „Passivrauchen: Götterdämmerung der Wissenschaft“, Publimkomz, 280 Seiten, gibt es für 19,95 im Handel. Jede Seite ist es wert, gelesen zu werden. Grieshaber zeigt die unterschiedlichsten Fakten und Widerlegungen auf, die selbst Kenner der Thematik gespannt weiterlesen lässt. Ob ein Probeexemplar nach Heidelberg gegangen ist?
    ISBN: 978-3-00-037605-4

    (DTZ 16/12)

  • Bundesweites Kneipensterben

    ERFURT/HAMBURG/BREMEN (DTZ/red). Laut Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sank im Freistaat Thüringen seit dem Millennium die Zahl der Schankwirtschaften um 31,6 Prozent auf nur noch 813 im Jahr 2010, was unter anderem dem veränderten Freizeitverhalten aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes zuzuschreiben ist. Trotzdem soll das bisher befristete Nichtraucherschutzgesetz zur unbefristeten Verlängerung vorgelegt werden.[p][/p]
    Auch in Bremen hat seit der Jahrtausendwende nahezu ein Drittel aller Kneipen schließen müssen. Waren es 2001 noch 485 Kneipen, so gab es 2010 nur noch 380. [p][/p]
    In Hamburg musste im selben Zeitraum sogar fast jede zweite Kneipe schließen. Hier sank die Zahl von 1500 auf 748 Schankbetriebe.[p][/p]
    (DTZ 15/12)

  • BdZ auf Facebook

    BONN (DTZ/red). Anlässlich der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hat der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) eine Informations- und Diskussionsplattform auf Facebook gestartet. Unter „Zigarren-und Zigarillogenießer – gegen ein absolutes Rauchverbot in NRW“ wird für eine faire und sachgerechte Ausgestaltung des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW geworben.[p][/p] Außerdem sollen verschiedene Aspekte von Genusskultur diskutiert und produktspezifische Besonderheiten der Zigarre kommuniziert werden.[p][/p]
    Die Seite bietet die Möglichkeit, bereits bestehenden Unmut über ein mögliches absolutes Rauchverbot zu bündeln. Außerdem soll die Thematik einem größeren Personenkreis näher gebracht werden. [p][/p]Landtagsabgeordnete sollen gezielt angesprochen und um Stellungnahmen gebeten werden. Vor der Wahl werden die auf der Seite öffentlich gemachten Sorgen und Nöte der Nutzer dann „in die Politik getragen“. [p][/p]

    Die Seite kann unter dieser Adresse besucht werden: www.facebook.com/zigarrengenuss (aus Jugendschutzgründen ist die Seite nur für eingeloggte Nutzer über 18 Jahren sichtbar).[p][/p]
    (DTZ 15/12)

  • Tagung mit dem Motto: Mehr MUT zum Genuss

    FÜRTH (DTZ/fok). Mit deutlich über 30 Teilnehmern fand die diesjährige Tagung der Mittelständischen Unternehmen der Tabakwirtschaft (MUT) in Fürth Anfang dieser Woche eine rege Resonanz für ihre Zielsetzung, in einem regulatorisch geprägten Umfeld ihrer Kundschaft, nämlich den genussorientierten Rauchern, den Rücken zu stärken.

    Dabei ging der Blick nach vorn, und die schmerzhafte Niederlage der Toleranzbefürworter beim bayerischen Volksentscheid war für die Beteiligten Anlass, die Ursachen nüchtern zu analysieren und daraus neue Anregungen für künftige Aktivitäten zu entwickeln. Wie schwierig es weltweit geworden ist, den Genuss von hochwertigen Tabakprodukten wie Zigarren und die Freiheit ihrer Konsumenten zu verteidigen, machte Zigarren-Doyen Heinrich Villiger in einem sehr informativen und detaillierten Referat deutlich.

    Bei Gesprächen mit der Politik zeige sich sehr häufig weit gehendes Verständnis für die Belange der Genussraucher, aber wenig Bereitschaft, diese Erkenntnisse auch in die politische Praxis einfließen zu lassen. U.a. ging Villiger auf die drohenden Radikalvorschläge in Sachen Tabakproduktrichtlinie, wie Plain Packs, Werbe-/Präsentationsverbote am POS und großformatige Bildwarnhinweise ein, die nun auch andere Teile der Tabakbranche aus ihrer bisher eher zurückhaltenden Position aufgeschreckt habe.

    Es gelte hier mit guten sachlichen Argumenten die katastrophalen Folgen solcher nicht gerechtfertigten Maßnahmen zu verdeutlichen. So rechnet Villiger mit drastischen Folgen für die Arbeitsplätze, die z.B. bei den Premiumzigarren weltweit rund 30 000 Beschäftigte in der Produktion umfassen. Villiger appellierte an die Branche, politisch aktiver zu werden. Auch Rechtsberater Axel Heim empfahl verstärktes Engagement und betonte die Bedeutung von Allianzen. Weiter stellte er die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit bezüglich etlicher Pläne der EU, was mit einem Rechtsgutachten möglichst bald geklärt werden sollte, eine Aufgabe, der sich die Gesamtbranche stellen müsse. Mit Blick auf drohende Verschärfungen der Gastrorauchverbote sieht Heim die Aktivitäten von MUT vor allem auf Länderebene besonders gefordert.

    Dabei sollten die Mitglieder von MUT ihre Stärken nutzen: Der Fachhandel sei ortsverbunden, bodenständig und habe mit vielen seiner Kunden einen engen Kontakt, den es zu nutzen gelte. Konkret sprach er dabei die Situation in NRW an, wo die neue Regierung eine Überarbeitung des Nichtraucherschutzgesetzes eingeleitet hat und vor allem den Raucherclubs in der Gastronomie das Aus drohe. Hier skizzierte Heim strategische Ansätze für die Arbeit von MUT, wie er sie auch mit einem weiteren Zeithorizont für Aktivitäten in Richtung EU vorschlug. Weiter informierte Heim über aktuellen Stand und künftige strategische Ausrichtung beim Fachversand mit hochwertigen Tabakgenussprodukten. Breiten Raum nahm die Diskussion von Maßnahmen ein, mit denen man den Genussrauchern den Rücken stärken könne.

    So schlug Zigarrenhersteller Steffen Rinn vor, die Aufleger in Zigarrenkisten für diesbezügliche Botschaften zu nutzen, was von der Runde positiv aufgegriffen wurde. Im Rahmen der Regularien stand die Wiederwahl des MUT-Vorstandsvorsitzenden Oliver Kopp an. Dieser wurde von den Mitgliedern einstimmig wieder in den Vorstand gewählt und in seiner Vorsitzfunktion bestätigt.

    (DTZ 09/11)

  • Irritationen beim Thema Gastrorauchverbote

    DÜSSELDORF/BERLIN (DTZ/pnf). Die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Die Grünen) hat das Angebot des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), sich aktiv an der angekündigten Diskussion mit Verbänden und Interessengruppen über des Novellierung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes zu beteiligen, brüsk abgelehnt.

    Der DZV werde keine Einladung zum Gespräch erhalten, sagte Steffens, „es käme ja auch keiner auf die Idee, mit der Automobilindustrie über die Erweiterung von Fußgängerzonen zu reden“. Das Gespräch will sie mit direkt Betroffenen wie den Gastwirten führen. In einem Bericht an den Landtag hat Steffens sich in Bezug auf die bestehenden Regelungen zur Einschränkung des Rauchens in der Gastronomie dafür ausgesprochen, die Ausnahme vom Gastrorauchverbot für Raucherclubs, von denen es rund 4 900 in NRW gebe, aufzuheben.

    Als Argument führt sie vor allem Probleme mit der Kontrolle an. Auch die Ausnahme für Festzelte stellt sie in Frage. Die Ausnahmen für die Kleingastronomie will Steffens jedoch weiter bestehen lassen. Weiter plädiert die Ministerin dafür, die im bisherigen Gesetz genannte Möglichkeit des technischen Nichtraucherschutzes (Luftreinigungsanlagen) entfallen zu lassen.

    In ihrem Fazit erwähnt sie auch die Einführung eines totalen Gastrorauchverbots als Alternative. Auf Bundesebene zeigte sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen offen für die Prüfung eines fraktionsübergreifenden Vorstoßes von Bundestagsabgeordneten, ein totales Gastrorauchverbot über die Regelung des Arbeitsschutzes bundesweit durchzudrücken.

    (DTZ 07/11)

  • Kein Rauchverbot in Fußgängerunterführung

    STUTTGART (DTZ/red). Die Grünen sind mit der Forderung nach einem Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage am Stuttgarter Hauptbahnhof gescheitert. Eine Erweiterung des Nichtraucherschutzgesetzes auf öffentliche Verkehrsflächen und Fußgängerunterführungen wurde von der Landesregierung als „nicht angemessen“ abgelehnt. Die Passage sei nicht vollständig umschlossen und falle somit nicht in den Geltungsbereich des Nichtrauchschutzgesetzes.

    Bereits vor drei Jahren hatte es Diskussionen um eine Ausweitung des Nichtraucherschutzes in der Passage gegeben. Jedoch hatte man sich damals dagegen entschieden, da sonst die öffentliche Widmung der Fläche hätte geändert werden müssen – mit der Folge, dass die Polizei nicht mehr für deren Überwachung zuständig ist.

    (DTZ 37/10)