Schlagwort: Tabaksteuer

  • Die Kosten des Rauchens für die Gesellschaft

    DORTMUND // Das Rauchen belastet nicht, sondern entlastet eher die Sozialversicherten und Steuerzahler. Das sagt Florian Steidl, der an der Hochschule Rhein Main lehrt. Steidl referierte zu diesem Thema auf der diesjährigen MUT-Mitgliederversammlung, zu der der Vorsitzende und Geschäftsführer Horst Goetschel gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Cay Uwe Vinke und Marco Schum nach Dortmund eingeladen hatte. DTZ druckt nachfolgend eine Zusammenfassung des Vortrags von Steidl ab.

    Mithilfe einer Längsschnittbetrachtung von Querschnittsdaten werden bei der Untersuchung erstmals die extern anfallenden Nettokosten des Rauchens in Deutschland saldiert. Die Berechnung ist ausgabenorientiert und berücksichtigt die gegebenen institutionellen Rahmenbedingungen. Sie basiert weitgehend auf Datenmaterial für Deutschland. Im Ergebnis führt Rauchen netto eher zu einer Entlastung als zu einer Belastung von Sozialversicherten und Steuerzahlern.

    Funktion einer Pigou-Steuer
    Weitere Tabaksteuererhöhungen lassen sich daher aus bloßer Kostenperspektive schwer rechtfertigen. In Deutschland hat die Tabaksteuer aufgrund ihrer Aufkommensstärke von zuletzt etwa 14 Milliarden Euro im Jahr große fiskalische Bedeutung. Die Tabaksteuer wird freilich nicht nur zu Einnahmezwecken erhoben, sie soll daneben eine gesundheitspolitische Lenkungsfunktion übernehmen. Tabakrauchen führt nicht nur zu Krankheiten, sondern auch zu einem vorzeitigen Tod. Beide Effekte lösen sowohl Kosten als auch Ersparnisse in den Systemen der sozialen Sicherung und der Beamtenversorgung aus, die im Allgemeinen nicht den Rauchern individuell angelastet werden, sondern der Gemeinschaft der Versicherten und den Steuerzahlern. Die Tabaksteuer übernimmt daher auch die Funktion einer Pigou-Steuer. Sie preist die externen Kosten des Tabakkonsums ein, sprich: jene Kosten, die nicht von den Rauchern selbst getragen werden.

    Raucher wälzen über die Sozialversicherung und die Beamtenversorgung die fiskalischen Folgekosten erhöhter Sterblichkeit auf die Nie-Raucher ab. Allerdings entstehen durch die durchschnittlich kürzere Lebenserwartung von Rauchern auch Ersparnisse in der Sozialversicherung und der Beamtenversorgung. Die Saldierung dieser Kosten und Ersparnisse ergibt die externen Nettokosten des Rauchens. Die bisherige Forschung berücksichtigt nicht die verkürzte Lebenszeit der Raucher und überschätzt mithin die Kosten des Rauchens.

    Welche Effekte des Tabakkonsums sind unter Beachtung der institutionellen Gegebenheiten in Deutschland extern? Wie hoch ist das externe Kosteninkrement bei Berücksichtigung der Frühsterblichkeit von Rauchern? Welche Schlüsse ergeben sich daraus für die Ausgestaltung einer Tabaksteuer?

    Lebenserwartung von Rauchern
    Eingebettet in einen wohlfahrtsökonomischen Referenzrahmen werden die Bestandteile einer Externalitätenrechnung unter Beachtung der institutionellen Ausgestaltung des Sozialversicherungssystems und der Beamtenversorgung in Deutschland identifiziert. Die Berechnung der tabakkonsumbedingten Sterblichkeit ergibt 99 000 Todesfälle pro Jahr. Rauchen verkürzt die Lebenserwartung der Männer um durchschnittlich 5,6 Jahre. Bei Frauen sind es 4,4 Jahre.

    Der gewählte Modellansatz simuliert aufgrund der schwierigen Datenlage einen Lebenszyklus, bei dem der Bevölkerungsquerschnitt des Basisjahres 2011 auf einen Längsschnitt umgelegt wird. Für jedes Altersjahr der gegebenen Realbevölkerung aus Aktiv-, Ex- und Nie-Rauchern (Status-quo-Bevölkerung) sowie der strukturell identischen Modellpopulation aus Nie-Rauchern werden Einzelbarwerte der jeweils über den Restlebenszyklus anfallenden Ausgaben für medizinische Leistungen, gesetzliche Renten und Beamtenpensionen ermittelt und über alle Alter kumuliert. Die Differenz der Gesamtbarwerte der Status-quo-Bevölkerung und der Nie-Raucher-Bevölkerung ergibt die abgezinsten externen Nettokosten des Rauchens. Die Ergebnisse sind indikativ und gelten unter den im Jahr 2011 herrschenden institutionellen Rahmenbedingungen, den getroffenen Modellannahmen sowie den verfügbaren Daten. Der kumulierte Barwert der externen Nettokosten des Rauchens beider Geschlechter beläuft sich auf -36,4 Milliarden Euro.

    Zusätzliche Aufwendungen
    Rauchen führt demnach zu negativen externen Nettokosten, das heißt Einsparungen aus der Perspektive der Steuer- und Beitragszahler. Darin enthalten sind auf der Kostenseite insbesondere medizinische Mehrkosten in Höhe von 65,2 Milliarden Euro, 18,5 Milliarden Euro Zusatzaufwendungen an Erwerbsminderungsrente sowie 53,0 Milliarden Euro an Witwenrenten.

    Die Nettoersparnisse an Altersrenten und Ruhegehältern belaufen sich auf 158,4 beziehungsweise 35,5 Milliarden Euro. Dieser auch als „Death benefit“ bezeichnete Effekt überkompensiert die Summe aller Kostenkomponenten. Männliche Raucher verursachen unter dem Strich knapp acht Mal höhere Einsparungen als weibliche Raucher. Der Barwert aller Tabaksteuereinnahmen beträgt 375,7 Milliarden Euro und übersteigt die Summe der aggregierten externen Nettokosten des Rauchens bei weitem. Tabaksteuern lassen sich demnach aus einer an den externen Nettokosten des Rauchens orientierten Perspektive nur schwer motivieren.

    Das ist auch dann der Fall, wenn statt rationalen Rauchern ein Verhalten unterstellt wird, das keinem zeitkonsistenten Konsumplan unterliegt. Raucher rauchen dann stets mehr als geplant. Abhilfe schafft eine Tabaksteuer, die neben den externen Nettokosten auch einen Teil der privaten Kosten internalisiert. Der absolute Unterschied zwischen den externen Nettokosten und den Tabaksteuereinnahmen ist jedoch so groß, dass die Einnahmen die Summe aus externen Kosten und den individuellen Schäden, die der zeitinkonsistente Teil der Raucherschaft nicht ins Kalkül zieht, übersteigen dürften. Die Variation der gewählten Parameter in einer Sensitivitätsanalyse bestätigen die Ergebnisse. red

    (DTZ 18/19)

  • Mehreinnahmen durch Tabaksteuer

    WIESBADEN // Der deutsche Staat hat im ersten Quartal 11,6 Prozent mehr Geld durch die Tabaksteuer eingenommen als im Vorjahreszeitraum. Die Produzenten forderten in den ersten drei Monaten Steuerzeichen im Wert von 3,62 Milliarden Euro an, teilte das Statistische Bundesamt mit.

    Die Menge der produzierten Zigaretten legte um 10,6 Prozent auf 18,6 Milliarden Stück zu. Für Pfeifentabak lag die Steigerung sogar bei 58 Prozent, weil hier die Wasserpfeifentabake besonders nachgefragt wurden.

    Das bedeute aber nicht zwingend, dass auch mehr geraucht werde, erklärten die Statistiker. Es werde nur der Bezug der Steuerzeichen durch die Hersteller registriert. Wann die Waren in den Verkauf kommen, sei unklar. Schwankungen seien üblich.

    red

    (DTZ 17/19)

  • Schwacher Monat

    BERLIN // Die ersten beiden Monate des Jahres haben bei Zigarren (+17,5 Prozent im Januar und +3,3 Prozent im Februar) sowie Pfeifentabak (98,7 Prozent / 57,9 Prozent) für höhere Tabaksteuereinnahmen gesorgt. Weniger erfreulich fiel die Zwischenbilanz bei Zigaretten (-37,6 / -2,8 Prozent) und Feinschnitt (-15,1 / -0,9 Prozent) aus. Unterm Strich sanken die Tabaksteuererträge des Fiskus im Februar um 2,2 Prozent.

    Hoffen lässt der Blick auf den Netto-Bezug von Steuerzeichen. Er legte im Februar bei Zigaretten um 17,9 Prozent zu. Bei Feinschnitt allerdings resultierte ein Rückgang um 7,4 Prozent (Januar: +6,9 Prozent).

    red

    (DTZ 13/19)

  • „Kein Anlass für Aktionismus“

    BERLIN // In der Hauptstadt wird der Ruf nach stärkerer Regulierung für die Tabakbranche immer lauter. DTZ sprach mit Gero Hocker, für die FDP Mitglied des Bundestages und Sprecher im Ausschuss für Landwirtschaft und Ernährung der FDP-Bundestagsfraktion, über Werbeverbote, entmündigte Verbraucher und alternative Produkte.

    Die Tabakbranche ist reguliert wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig. Halten Sie die Auflagen für angemessen?
    Dr. Gero Hocker: Der Konsum von Tabakerzeugnissen ist mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden und deshalb ist eine passgenaue Regulierung selbstverständlich sinnvoll. Mir ist im Deutschen Bundestag auch kein Abgeordneter bekannt, der ernsthaft das Abgabeverbot an Minderjährige oder die Regelung der zulässigen Zusatzstoffe zur Disposition stellen würde. Dennoch gilt es festzuhalten: Deutschland ist gemeinsam mit einigen anderen Ländern der EU bei der Regulierung bereits jetzt Vorreiter.


    Können Sie das an einem Beispiel festmachen?

    Hocker: Ja, so konnten zusammen mit freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen in den vergangenen Jahren große Erfolge erzielt werden, die sich erfreulicherweise in dauerhaft sinkenden Zahlen bei jugendlichen Rauchern niederschlagen. Für ideologisch bedingten Aktionismus besteht keinerlei Anlass.

    Gegner von Werbeverboten, Schockbildern und so fort vertreten die Auffassung, dadurch würde letztlich der mündige Verbraucher entmündigt. Wie sehen Sie das?
    Hocker: Sehen Sie: Informationen sind das A und O für einen mündigen Verbraucher. Der Wegfall von Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidemissionswerten auf Zigarettenpackungen im Zuge der EU-Tabakrichtlinie war deshalb ein Schritt in die falsche Richtung. Das gilt auch für ein Totalwerbeverbot, wie es im Moment politisch diskutiert wird.

    Wie begründen Sie das?
    Hocker: Fehlende Werbemöglichkeiten zementieren die Marktmacht etablierter Unternehmen und erschweren es den risikoärmeren Innovationen, ihren Fuß in die Tür zu bekommen. Dass ausgerechnet die SPD die „Großen“ schützen möchte und die Grünen bei ihrem Gesetzesentwurf den Gesundheitsaspekt völlig außer Acht lassen, ist schon bemerkenswert.


    Was halten Sie davon, dass der Staat seinen Bürgern erklären möchte, was gut und was schlecht für sie ist?

    Hocker: Es muss klar sein, dass mit dem Erreichen der Volljährigkeit eine stärkere Verantwortung für das eigene Handeln einhergeht. Eine Art Nanny State lehne ich entschieden ab. Dieser würde jede Verbraucherentscheidung vorgeben – vom Tabakprodukt über den Zuckeranteil in der Limonade bis zur Verpackungsgröße von Fertigprodukten. Solche Freiheitseinschränkungen der Politik haben nicht nur schädliche Nebenwirkungen, sondern wollen den Bürger auch für dumm verkaufen.

    Wenn es um Werbeverbote geht – müssten dann nicht konsequenterweise Tabakwaren komplett verboten werden? Stattdessen kassiert der Staat bei der Tabaksteuer kräftig ein …
    Hocker: Das Leben ist voller Risiken – vom Tabakwarenkonsum über Alkoholgenuss bis zur Schokolade am Abend oder zu kurvenreiche Ausfahrten mit meinem Motorrad am Wochenende. Die Politik hat aber nicht Richter darüber zu sein, wie mündige Bürger ihre Zeit zu verbringen haben. Ich behaupte, dass in allen vier genannten Beispielen die langfristig möglichen Auswirkungen hinlänglich bekannt sind und dass dennoch die Entscheidung für Tabak, Alkohol, Schokolade oder Motorrad bewusst getroffen wird.

    Das ist die Freiheit des Einzelnen.
    Hocker: Genau, und eben diese Entscheidungsfreiheit macht das Leben aus und ist aus meiner Sicht eine Frage der Selbstbestimmung. Wenn ein Kollege im Ausschuss diesen Umstand regelmäßig kritisiert und die Tabakunternehmen als raffgierig darstellt, muss ich zudem des Öfteren schmunzeln: Ungefähr 75 Prozent des Verkaufspreises fließen an den Staat, der im Vergleich zu den Unternehmen kein Risiko trägt, aber dem Verbraucher weitaus stärker in die Tasche greift.

    max

    Lesen Sie das vollständige Interview in DTZ 09/19.

  • Gemischte Aussichten im November

    WIESBADEN // Das Tabaksteueraufkommen ist im November im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,4 Prozent leicht gestiegen. Mit Blick auf den Vormonat sind die Einnahmen allerdings um 4,0 Prozentpunkte gefallen (Oktober 5,4 Prozent).

    Insgesamt konnte der Fiskus im November rund 1,20 Milliarden Euro für die Staatskasse verbuchen. Davon entfallen auf die Zigarette knapp 1,04 Milliarden Euro, beim Feinschnitt waren es knapp 138 Millionen Euro. Nachdem sich die Unternehmen zuletzt etwas zurückhaltend mit Steuerzeichen eingedeckt hatten (September netto 1,24 Milliarden Euro, Oktober 1,21 Milliarden Euro), zog der Bezug im November mit 1,31 Milliarden Euro wieder etwas an.

    kes

    (DTZ 50/2018)

  • Fiskus freut sich

    BERLIN // Ein relativ verkaufsstarker Oktober hat dem Fiskus solide Erträge bei der Tabaksteuer verschafft.

    Insgesamt lagen die Einnahmen des Bundes aus dem Bereich bei knapp 1,3 Milliarden Euro und damit 5,4 Prozent über den Zahlen des Vorjahrs. Vor allem bei Zigaretten (fast 1,1 Milliarden Euro, ein Plus um 6,1 Prozent) verzeichneten die Statistiker eine deutliche Zunahme gegenüber Oktober 2017.

    Erfreulich: Nach drei Monaten mit negativen Absatzentwicklungen in Folge verbuchte der Pfeifentabak (inklusive Shisha-Tabak) mit 19,3 Prozent auf 11,5 Millionen Euro ein erhebliches Plus. Optimistisch ist die Industrie auch für die Zukunft: Gegenüber dem Vergleichsmonat legte der Nettobezug von Steuerzeichen um 1,3 Prozent zu, wobei es bei Zigaretten keine Veränderung gab.

    red

    (DTZ 47/18)

  • Kompetenz liegt bei der Zollbehörde

    BERLIN // Nicht nur die Bezeichnung ist sperrig, auch mit der Umsetzung hapert es: Das Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakerzeugnisse, kurz Track & Trace, beschäftigte jetzt den Bundesrat.

    Am 20. Mai 2019 soll es für Zigaretten und Feinschnitt in Kraft treten, 2024 greift es für Pfeifentabak und Zigarren. Ein Gesetzentwurf liegt vor, zu dem die Ländervertretung vor kurzem Stellung genommen hat. Ziel des Entwurfs ist es, europäische Vorgaben zu Tabakerzeugnissen in das deutsche Recht umzusetzen. Im Detail geht es unter anderem darum, ein System zur Rückverfolgbarkeit einzuführen und dass Tabakerzeugnisse künftig mit einem Sicherheitsmerkmal zu versehen sind.

    In seiner 970. Sitzung hält der Bundesrat fest, dass allein die Zollbehörden für die Bekämpfung des Tabakschmuggels und die Aufdeckung von Steuerbetrug zuständig sind. Zur Begründung heißt es, sie allein „verfügen bereits über die erforderliche Sach- und Fachnähe zur Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben über Erkennungs- und Sicherheitsmerkmale“. Der Zoll sei bereits für die Überprüfung der Steuerzeichen zuständig. Demgegenüber erteilt der Bundesrat der vorgesehenen Regelung die „Tabaküberwachungsbehörden“ zur Kontrolle des Track-&-Trace-Systems einzusetzen, eine Absage. Gemeint sind damit Verbraucherschutz- und Gesundheitsgremien. Diese seien zuständig für den „gesundheitlichen Verbraucherschutz und verfügen nicht über derartige Kompetenzen.“ Um das nötige Know-how aufzubauen, müsste zusätzliches Personal einstellt und ausgebildet werden.

    „Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren in das Tabakerzeugnisgesetz eine Zuständigkeitsübertragung auf die Zoll- und Finanzbehörden (§33 Absatz 1 des Tabaksteuergesetzes in Verbindung mit § 209 Absatz 1 der Abgabenordnung den Zollbehörden) für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem aufzunehmen.“

    Weiter heißt es, dass die Bundesdruckerei die Identifikationscodes herstellt und diese an die Wirtschaftsteilnehmer abgibt. Sie soll darüber hinaus auch individuelle Erkennungsmerkmale für Einzelverpackungen und aggregierte Verpackungen generieren und ausgeben.

    Bundesregierung legt Entwurf vor
    Die Bundesregierung legt einen Entwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vor. Die Vorlage soll den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen unterbinden sowie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedsstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen angleichen, heißt es in einer Mitteilung an die Presse.

    Demnach soll eine Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal erfolgen.

    red

    (DTZ 39/18)

  • Steueraufkommen sinkt

    WIESBADEN // Die Tabaksteuereinnahmen sind im August im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 6,2 Prozent zurückgegangen. Das größte Minus mit 100 Millionen (7,9 Prozent) entfiel auf Zigaretten.

    Die Einnahmen des Fiskus beim Pfeifentabak sanken um 13,6 Prozent auf 7,22 Millionen Euro. Positiv verlief dagegen die Entwicklung bei Zigarren und Zigarillos, die um 10,5 Prozent auf 9,99 Millionen Euro zulegten. Das Steueraufkommen bei Feinschnitt war stabil.

    Aufs Gesamtjahr betrachtet gehen die Steuereinnahmen gegenüber dem Zeitraum Januar bis August 2017 bei Zigaretten um 1,1 Prozent auf 7,44 Milliarden Euro zurück. Bei Zigarren und Zigarillos beträgt der Rückgang 0,7 Prozent, bei Feinschnitt sind es rund 1,5 Prozent. Beim Pfeifentabak dagegen verzeichneten die Statistiker eine leichte Zunahme um knapp 0,5 Prozent – nicht zuletzt aufgrund des Wasserpfeifentabaks.

    Der Netto-Bezug von Steuerzeichen sank im Vergleich zum Vorjahresmonat insgesamt um 3,7 Prozent. Vor allem im Juni hatten sich die Hersteller und Importeure allerdings recht großzügig eingedeckt (im Vorjahresvergleich plus 10,9 Prozent). Auch gegenüber dem Juli 2018 ging es bei den Steuerzeichen bergauf.

    max

    (DTZ 38/18)

  • Steueraufkommen erholt

    WIESBADEN // Die Branche hat sich zum Ende des ersten Halbjahres verstärkt mit Steuerzeichen für Tabakwaren eingedeckt. Das geht aus der aktuellen Tabaksteuerstatistik hervor.

    Demnach lag der Netto-Bezug der Steuerzeichen insgesamt um 10,9 Prozent über den Werten des Vorjahres, absolut lag das Gesamtaufkommen im Juni bei gut 1,3 Milliarden Euro. Allerdings besteht insbesondere fürs erste Quartal auch noch Aufholbedarf.

    Die Einnahmen des Bundes bei der Tabaksteuer sanken im ersten Halbjahr um rund zwei Prozent auf 6,137 Milliarden Euro. Dabei ging das Aufkommen bei Zigaretten – mit 5,161 Milliarden Euro der größte Posten – ebenfalls um zwei Prozent zurück. Bei Feinschnitt lag die Veränderung bei einem Minus von 2,5 Prozent.

    Erfreulich die Tendenz bei Pfeifentabak, getrieben vor allem durch die Nachfrage nach Shisha-Tabak: Hier stiegen die Steuereinnahmen des Bundes um fast 4,1 Prozent auf knapp 44 Millionen Euro. max

    (DTZ 29/18)

  • Viel Arbeit für die Branche

    RÖSRATH // „Von der Wertschätzung zur Wertschöpfung“ lautete der Titel der BTWE-Jahrestagung, zu der sich zahlreiche Teilnehmer in Rösrath zusammengefunden hatten. Wir geben die Grundsatzrede von BTWE-Präsident Rainer von Bötticher in Auszügen wieder.

    Ausdrücklich begrüßte BTWE-Präsident Rainer von Bötticher in Rösrath die Vertreter der Industrie. Dabei bewertete er positiv, dass die Zigarette durch tabaksteuergetriebene Preiserhöhungen in den letzten Jahren und durch eine autonome Preiserhöhung im Jahr 2018 insgesamt ein in jüngerer Zeit noch nicht dagewesenes Spannenniveau erreicht habe.

    Für den Feinschnitt äußerte von Bötticher den Eindruck, dass seine Vernunftappelle zum Teil gefruchtet hätten, denn auch hier habe es unlängst eine autonome Preiserhöhung gegeben, die dringend erforderlich war. Von Bötticher weiter: „Dennoch ist die Preisabständigkeit zwischen Stick-Zigarette und Stick-Feinschnitt nach wie vor zu hoch. Hier ist Luft nach oben, und, liebe Industrie: Wettbewerbsspielchen mit Grammaturen und Packungsgrößen brauchen wir nicht wirklich.“

    Mit Blick auf die zahlreichen neuen Produkte am Markt machte von Bötticher deutlich, dass der Facheinzelhandel etwa 97 Prozent seiner Umsätze mit klassischen Tabakwaren erziele. Daher warne er vor einer Ausschließlichkeitsaussage zugunsten von E-Zigaretten und Heat-not-burn-Produkten. Der Fachhandel solle sich aber unbedingt mit den „Next Generation Products“ befassen und damit seiner Beratungsfunktion gerecht werden, sich von anderen Vertriebskanälen positiv abgrenzen und sich zukunftsorientiert positionieren. Insgesamt hoffe die Branche auf einen guten Sommer und eine heitere WM, die die Umsätze ankurbeln könnte.

    Mit Blick auf das geplante Track & Trace-Verfahren verwies von Bötticher auf den „sehr ambitionierten Zeitplan“. Erst im Januar des kommenden Jahres würden voraussichtlich die letzten Details feststehen. Aber am 20. Mai 2019 solle alles fehlerfrei laufen. „Vier Monate, um eine neu entwickelte Software korrekt zum Laufen zu bringen? Jeder, der schon mal ein neues EDV-System in seinem Unternehmen eingeführt hat, weiß, dass das ein Ding der Unmöglichkeit ist.“

    Zudem seien viele Details nicht abschließend geklärt: So müsse die EU aus allen akzeptierten Datenbankbetreibern den sogenannten Master-Provider auswählen. Bei ihm sollen alle Daten aller Hersteller zusammenlaufen, also wird er auch die Datenbankstruktur vorgeben. Deshalb stehe auch nicht fest, welche Unternehmen am 20. Mai ihre Vorbereitungen abgeschlossen haben werden.

    Von Bötticher dankte der Unternehmensgruppe Dr. Eckert, die stellvertretend für die Branche Widerstand gegen eine Überregulierung demonstriert und dann auch noch einen wichtigen Sieg vor Gericht erzielt habe. Dabei ging es um die Produktkarten. Zwar habe die Gegenseite Berufung eingelegt, er sei jedoch optimistisch für den Ausgang des zweiten Verfahrens.

    Ferner streifte von Bötticher den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes. Das Ziel: Außenwerbung und Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sollen verboten, die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden. Der BTWE-Präsident stellte fest: „Es kann nicht sein, dass in Deutschland erstmals nicht mehr für ein legales und gegenüber Erwachsenen frei handelbares Produkt geworben werden darf.“ Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) befürchte auch, dass der Preis auf der Verpackung zum dominanten Marketing-argument der Hersteller werde. Das Argument Jugendschutz sei dagegen in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar.

    Angesichts der zahlreichen Regulierungsangriffe tue die Tabakfamilie gut daran, alle Kräfte zu bündeln, um gegenüber der Politik kraftvoll aufzutreten. Insofern sei die jüngste Initiative zur Gründung eines Dachverbandes im Prinzip zu begrüßen. Allerdings: „Als Handelsverband Tabak sind wir unserem Dachverband ,Handelsverband Deutschland, HDE‘ angeschlossen, und das bedeutet, dass wir keinen zweiten Dachverband brauchen. Das Mandat des Einzelhandels ist vergeben.“ Auch der BDTA wolle nicht mit unter das Dach eines neuen Dachverbandes schlüpfen.

    Stetig wachsende Zahl von Big-Packs und Maxipackungen
    Schließlich unterstrich von Bötticher, dass ihm die stetig wachsende Zahl von Big-Packs und Maxipackungen Sorgen bereitet: Wurde etwa 2016 kaum mehr als jede fünfte Zigaretten-Packung mit 26 bis 40 Stück Inhalt verkauft, lag der Marktanteil im vergangenen Jahr schon bei 29,8 Prozent. Am stärksten verloren haben die Originalpackungen, die 19 bis 20 Zigaretten enthalten. Ihr Anteil ging von 37,1 auf 30,2 Prozent zurück, das ist ein Minus von 18,6 Prozent.

    Beim Feinschnitt sehe es ähnlich aus. Produkte mit großem Packungsinhalt und viel Luft gewönnen dazu. Von Seiten der Industrie höre man dazu, dass die Konsumenten diese Großpackungen forderten. Als Folge würden die Kunden in immer größeren Abständen in die Geschäfte kommen, traditionelle Zusatzkäufe in Tabakwarenfachgeschäften zwangsläufig zurückgehen und sich in andere Betriebsformen verlagern.

    max

    (DTZ 23/18)