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  • Branche bleibt optimistisch

    RÖSRATH // Unter dem Motto „Von der Wertschätzung zur Wertschöpfung“ stand in diesem Jahr die Tagung des BTWE Branchendialogs. Zahlreiche Teilnehmer aus Industrie, Verbänden und natürlich dem Handel kamen in Rösrath zusammen, um Fachvorträge zu verfolgen und mit anderen Mitgliedern der Branche ins Gespräch zu kommen.

    Nach der Begrüßung durch BTWE-Präsident Rainer von Bötticher referierte Dirk Falke, Justiziar des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), über den aktuellen Stand der Warenrückverfolgbarkeit im Tabakwarenhandel. Nach einem Überblick über die relevanten Gesetze und Vorschriften sowie die Gründe für das sogenannte „Track & Trace“ – insbesondere den Kampf gegen illegale Produkte – kam Falke zu dem Aspekt, der aktuell alle Marktteilnehmer interessiert: Wann und wie kommt das Verfahren?

    Die schlechte Nachricht vorweg: Am Zeitplan hat sich nichts geändert und es wird nach Einschätzung Falkes auch dabei bleiben. In den nächsten Wochen wird ein Gesetzentwurf vorgelegt, der ab September das Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Damit ist der Zeitdruck enorm, denn erst am 6. März 2019 sollen die technischen Spezifikationen und Schnittstellen zur zentralen Datenbank bekanntgegeben werden, danach sind Anpassungen und Probeläufe möglich.

    Aber: Einiges an Informationen ist bereits bekannt und dürfte auch nicht mehr geändert werden. Alle Unternehmen (Wirtschaftsteilnehmer) müssen sich registrieren lassen, auch jede Einrichtung (für den Handel jedes Geschäft, jeder Automat) muss eine eindeutige Registrierungsnummer bekommen. Fest stehe aber auch, so Falke, dass „jeder Warenein- und -ausgang gescannt werden muss“ – allerdings nur bis zum Großhandel oder Distributeur. Der Einzelhandel ist mit seinen Verkaufsstellen ausgenommen. Ausnahme: Ein Händler betreibt ein Zentrallager und agiert somit quasi wiederum als Distributeur.

    Das Ausliefern von Waren ohne Track & Trace-Merkmale wird ab 20. Mai 2019 verboten sein, der Handel erhält eine einjährige Übergangsfrist für den Abverkauf „alter“ Erzeugnisse. Guido Bündgen, Lekkerland-Manager und Vorsitzender im „Track & Trace Arbeitskreis Handel“, verwies auf den nach seiner Einschätzung „äußerst ambitionierten Zeitplan“. Bündgen machte zudem deutlich, dass es beim Registrieren bei der zuständigen Bundesdruckerei eine Erleichterung für den Einzelhändler gibt: Er kann andere Wirtschaftsteilnehmer damit beauftragen. Bündgen kündigte denn auch an, dass sein Unternehmen das ab Anfang 2019 für seine Kunden übernehmen könne.

    Nehmen einer ganzen Reihe bekannter Punkte zeichnen sich allerdings auch viele ungeklärte Fragen ab. Bündgen zählte unter anderem das Behandeln von Retouren, das Ausbuchen gestohlener Erzeugnisse und den Umgang von Paketdiensten mit Tabaksendungen auf. Auch auf die jeweiligen Kreisveterinärämter kommen dabei neue Herausforderungen zu: Sie dürften nämlich mit der Kontrolle beauftragt werden.

    Die Bedeutung der Marke für den Verkauf von Tabakwaren stellten André Sorge, Verkaufsdirektor bei Philip Morris, sowie Andreas Thoma, Chef Handelsmarketing und Vertrieb bei BAT, in den Fokus ihrer Vorträge. Sorge betonte, dass sich der Zigarettenmarkt in einer schwierigen Phase befinde. Zwischen 2000 und 2017 habe der Tabakmarkt insgesamt rund 28 Prozent verloren, bei der Zigarette seien es 45 Prozent gewesen. Sorge: „Das ist dramatisch!“ Der Rückgang sei vor allem eine Folge der „exzessiven und drakonischen Regulierung“.

    Allerdings, machte Sorge ebenfalls deutlich, sei Deutschland in Sachen Konsumentenansprache im europäischen Vergleich eine „Insel der Glückseligen“. Trotzdem müsse die Industrie reagieren, denn klassische Tabakwaren träfen immer weniger den Zeitgeist. Gesünder und fitter wollten die Konsumenten sein, das zeige sich nicht nur bei Tabak (leichte Produkte, additivfrei), sondern auch bei vielen anderen Erzeugnissen, zum Beispiel bei Softdrinks.

    Dieser Trend könne oft nur mit erheblichen Investitionen umgesetzt werden. Für die Entwicklung des Tabakerhitzers Iqos und anderer risikoreduzierter Produkte habe Philip Morris seit 2007 mehr als 3,5 Milliarden US-Dollar (rund 2,8 Milliarden Euro) ausgegeben. Das soll sich auszahlen. Sorge sagte, sein Unternehmen strebe an, mit rauchfreien Produkten bis zum Jahr 2025 auf einen Umsatzanteil von etwa 30 Prozent zu kommen – derzeit liege die Rate bei rund vier Prozent. Auch der Handel müsse sich mittelfristig dieser Entwicklung anpassen, denn, so Sorge: „Es gibt keinen Plan B.“ Er forderte den Handel auf, man solle die Zukunft gemeinsam gestalten. Abschließend zeigte er ein kurzes Video, das mit den Worten endete: „Light your last Marlboro!“ („Zünden Sie Ihre letzte Marlboro an!“) Eine intensive Diskussion schloss sich an.

    Andreas Thoma nahm die Teilnehmer der Jahrestagung in eine in weiten Teilen digitale Zukunft mit. Grund: Trotz eines insgesamt rückläufigen Absatzes zeigten sich etablierte Marken bei wachsendem Umsatz stabil. Das funktioniere in heutiger Zeit allerdings nur, wenn die Bedürfnisse der Konsumenten erfüllt würden. Thoma machte das an einigen Zahlen fest. So bewegten wir uns im Durchschnitt pro Tag mittlerweile 4,52 Stunden im Internet, 38 Millionen Bundesbürger nutzten regelmäßig soziale Medien, täglich würden weltweit über 95 Millionen Instagram-Nachrichten gepostet.

    Tatsächlich werde „online“ immer wichtiger – zur Informationsbeschaffung, für die Meinungsbildung, für die Produktsuche. Immerhin: 30 Prozent der Nutzer, die sich im Internet informieren, kaufen letztlich lieber im stationären Einzelhandel.

    Es sei wichtig, dass die Marke dem Konsumenten das Gefühl vermittle, sie spreche ihn individuell an. Außerdem müsse sie Extras bieten und interaktiv „nutzbar“ sein. Als Beispiel einer – gelungenen – Kommunikation führte Thoma die Kampagne #eiskaltdurchgezogen an, mit der Lucky Strike mehr als drei Millionen Nutzer pro Monat erreiche und auf Facebook über 100 000 Likes gesammelt habe.

    Zum Abschluss des ersten Seminartages referierte Peter Dersche, Geschäftsführer der John-Aylesbury-Gruppe, über den Verbund erfolgreicher Einzelhändler, der sich dem Motto „erlesene Qualität“ verschrieben hat. Die Gruppe wurde 1974 von sieben Facheinzelhändlern gegründet und hat aktuell 45 Gesellschafter. Mehr als 50 Anteile, das unterstrich Dersche, würden nicht ausgegeben.

    max

    Lesen Sie den vollständigen Artikel in der Printausgabe DTZ 24/18.

    (DTZ 24/18)

  • „Pfeifen Timm“ sagt Tschüss

    HAMBURG // „Pfeifen Timm“ ist in Hamburg Geschichte. Das letzte Fachgeschäft unter diesem Namen schloss Ende Mai.

    25 Jahre bestand der Tabakwaren-Shop im Elbe-Einkaufszentrum, nun ist Schluss. Eine Nachfolge als Tabak-Spezialgeschäft ist nicht geplant. Der Name „Pfeifen Timm“ stand im Norden für Tabakgeschichte und für attraktive, auf Tabakwaren spezialisierte Fachgeschäfte. Der 2014 verstorbene Gründer Thomas Timm startete in den 1980er-Jahren den Auf- und Ausbau von vier Filialen in exponierten Lagen der Hamburger Innenstadt und führte die Firma zu großer Bekanntheit. Später übernahm das Unternehmen Dan Pipe aus Lauenburg an der Elbe diese Geschäfte.

    Nach Schließungen fast aller Filialen ging das letzte Geschäft des Namens „Pfeifen Timm“ in den Besitz des Zigarrenimporteurs und Tabakproduzenten Kohlhase & Kopp über.

    Der bedeutende Zigarrenimporteur und Tabakproduzent Kohlhase & Kopp betreibt außerdem das Fachgeschäft „Tabacalera Hanseatica“ im renommierten Hamburger Hanseviertel. Die Kundschaft von „Pfeifen Timm“ hat dieses recht noble Tabakwaren-Spezialgeschäft im Zentrum der Hansestadt als Alternative.

    kdp

    (DTZ 23/18)

  • Es liegt was in der Luft

    RELLINGEN // Nein, man bildet es sich nicht ein: Schon vor der Tür der Firma Kohlhase & Kopp riecht es höchst aromatisch. Und zwar nach Pfeifentabak. Man erschnuppert zwar keine bestimmte Mischung, aber das natürliche, süße Odeur von frischem Tabak steigt einem in die Nase. Und tritt man erst mal ein, wird es immer stärker.

    Tabak ist vor allem eins: ein Naturprodukt. Und als solches stellt es an die, die damit umgehen, höchste Herausforderungen. Dies sind bei Kohlhase & Kopp neben den Lagermeistern Alfons Bonus und Peter Wohlentin als „Herren über die Tabakproduktion“ der Mischmeister Thomas Nitsche. Und der weiß: „Es gibt allein 110 Qualitätsstufen bei Virginia-Tabaken.“ Nitsche arbeitet eng in Abstimmung mit Bonus und Wohlentin. Und er hat ein feines Näschen, das sich auch durch den vor Ort permanent in der Luft hängenden Tabakduft hindurchschnüffelt und akribisch darauf achtet, dass jede Mischung, die das Haus verlässt, den hohen Ansprüchen des Hauses Kohlhase & Kopp entspricht.

    Zuerst ist festzustellen, dass alles, was hier passiert, zum größten Teil per Hand geschieht – und zwar von der Arbeit des Mischmeisters bis zu den Damen, die den Tabak abwiegen, in die Dosen füllen und diese dann mit den Etiketten bekleben. Da wundert es einen fast, im Nebengebäude keinen Schmied zu hören, der die Metalldosen noch von Hand zusammendengelt oder einem Kunstmaler beim Tuschen der Aufkleber über die Schulter zu sehen.

    Das vollständige DTZ-Spezial „Pfeifentabak“ lesen Sie in der DTZ-Printausgabe 23/18.

    jgw

    (DTZ 23/18)

  • Posh verliert erste Runde

    HAMBURG // Im Prozess zwischen Innocigs und Posh Global – es geht um die Registrierung von E-Zigaretten und Liquids – hat das Landgericht Hamburg nun ein Urteil gesprochen. Dabei bekam Innocigs in allen Punkten recht.

    Posh-Global-Geschäftsführerin Antje Hersch sagt dazu: „Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg zur Registrierungspflicht für E-Zigaretten und Liquids haben wir zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich waren wir auch für diesen Urteilsausgang vorbereitet und haben bereits Maßnahmen eingeleitet, um unsere Kunden kurzfristig weiterhin mit der gewohnten Sortimentsvielfalt beliefern zu können.“ Hersch kündigte an, in Berufung zu gehen.

    Innocigs-Geschäftsführer Dennis Dahlmann: „Posh Global ist Ihren Verpflichtungen als Importeur von E-Zigaretten nicht nachgekommen und hat sich dadurch einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschafft. Die Registrierung von E-Zigaretten ist nicht nur aufwendig und kostenintensiv, sondern muss auch sechs Monate vor dem Verkaufsstart erfolgen. Dadurch hat Posh Global zudem Händler in Gefahr gebracht hat, die abgemahnt werden können oder eine Ordnungswidrigkeit gemäß Paragraph 35 Absatz 2 Nummer 11 Tabakerzeugnisgesetz begehen, die mit bis zu 5000 Euro bestraft werden kann.“


    max

    (DTZ 23/18)

  • Viel Arbeit für die Branche

    RÖSRATH // „Von der Wertschätzung zur Wertschöpfung“ lautete der Titel der BTWE-Jahrestagung, zu der sich zahlreiche Teilnehmer in Rösrath zusammengefunden hatten. Wir geben die Grundsatzrede von BTWE-Präsident Rainer von Bötticher in Auszügen wieder.

    Ausdrücklich begrüßte BTWE-Präsident Rainer von Bötticher in Rösrath die Vertreter der Industrie. Dabei bewertete er positiv, dass die Zigarette durch tabaksteuergetriebene Preiserhöhungen in den letzten Jahren und durch eine autonome Preiserhöhung im Jahr 2018 insgesamt ein in jüngerer Zeit noch nicht dagewesenes Spannenniveau erreicht habe.

    Für den Feinschnitt äußerte von Bötticher den Eindruck, dass seine Vernunftappelle zum Teil gefruchtet hätten, denn auch hier habe es unlängst eine autonome Preiserhöhung gegeben, die dringend erforderlich war. Von Bötticher weiter: „Dennoch ist die Preisabständigkeit zwischen Stick-Zigarette und Stick-Feinschnitt nach wie vor zu hoch. Hier ist Luft nach oben, und, liebe Industrie: Wettbewerbsspielchen mit Grammaturen und Packungsgrößen brauchen wir nicht wirklich.“

    Mit Blick auf die zahlreichen neuen Produkte am Markt machte von Bötticher deutlich, dass der Facheinzelhandel etwa 97 Prozent seiner Umsätze mit klassischen Tabakwaren erziele. Daher warne er vor einer Ausschließlichkeitsaussage zugunsten von E-Zigaretten und Heat-not-burn-Produkten. Der Fachhandel solle sich aber unbedingt mit den „Next Generation Products“ befassen und damit seiner Beratungsfunktion gerecht werden, sich von anderen Vertriebskanälen positiv abgrenzen und sich zukunftsorientiert positionieren. Insgesamt hoffe die Branche auf einen guten Sommer und eine heitere WM, die die Umsätze ankurbeln könnte.

    Mit Blick auf das geplante Track & Trace-Verfahren verwies von Bötticher auf den „sehr ambitionierten Zeitplan“. Erst im Januar des kommenden Jahres würden voraussichtlich die letzten Details feststehen. Aber am 20. Mai 2019 solle alles fehlerfrei laufen. „Vier Monate, um eine neu entwickelte Software korrekt zum Laufen zu bringen? Jeder, der schon mal ein neues EDV-System in seinem Unternehmen eingeführt hat, weiß, dass das ein Ding der Unmöglichkeit ist.“

    Zudem seien viele Details nicht abschließend geklärt: So müsse die EU aus allen akzeptierten Datenbankbetreibern den sogenannten Master-Provider auswählen. Bei ihm sollen alle Daten aller Hersteller zusammenlaufen, also wird er auch die Datenbankstruktur vorgeben. Deshalb stehe auch nicht fest, welche Unternehmen am 20. Mai ihre Vorbereitungen abgeschlossen haben werden.

    Von Bötticher dankte der Unternehmensgruppe Dr. Eckert, die stellvertretend für die Branche Widerstand gegen eine Überregulierung demonstriert und dann auch noch einen wichtigen Sieg vor Gericht erzielt habe. Dabei ging es um die Produktkarten. Zwar habe die Gegenseite Berufung eingelegt, er sei jedoch optimistisch für den Ausgang des zweiten Verfahrens.

    Ferner streifte von Bötticher den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes. Das Ziel: Außenwerbung und Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sollen verboten, die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden. Der BTWE-Präsident stellte fest: „Es kann nicht sein, dass in Deutschland erstmals nicht mehr für ein legales und gegenüber Erwachsenen frei handelbares Produkt geworben werden darf.“ Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) befürchte auch, dass der Preis auf der Verpackung zum dominanten Marketing-argument der Hersteller werde. Das Argument Jugendschutz sei dagegen in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar.

    Angesichts der zahlreichen Regulierungsangriffe tue die Tabakfamilie gut daran, alle Kräfte zu bündeln, um gegenüber der Politik kraftvoll aufzutreten. Insofern sei die jüngste Initiative zur Gründung eines Dachverbandes im Prinzip zu begrüßen. Allerdings: „Als Handelsverband Tabak sind wir unserem Dachverband ,Handelsverband Deutschland, HDE‘ angeschlossen, und das bedeutet, dass wir keinen zweiten Dachverband brauchen. Das Mandat des Einzelhandels ist vergeben.“ Auch der BDTA wolle nicht mit unter das Dach eines neuen Dachverbandes schlüpfen.

    Stetig wachsende Zahl von Big-Packs und Maxipackungen
    Schließlich unterstrich von Bötticher, dass ihm die stetig wachsende Zahl von Big-Packs und Maxipackungen Sorgen bereitet: Wurde etwa 2016 kaum mehr als jede fünfte Zigaretten-Packung mit 26 bis 40 Stück Inhalt verkauft, lag der Marktanteil im vergangenen Jahr schon bei 29,8 Prozent. Am stärksten verloren haben die Originalpackungen, die 19 bis 20 Zigaretten enthalten. Ihr Anteil ging von 37,1 auf 30,2 Prozent zurück, das ist ein Minus von 18,6 Prozent.

    Beim Feinschnitt sehe es ähnlich aus. Produkte mit großem Packungsinhalt und viel Luft gewönnen dazu. Von Seiten der Industrie höre man dazu, dass die Konsumenten diese Großpackungen forderten. Als Folge würden die Kunden in immer größeren Abständen in die Geschäfte kommen, traditionelle Zusatzkäufe in Tabakwarenfachgeschäften zwangsläufig zurückgehen und sich in andere Betriebsformen verlagern.

    max

    (DTZ 23/18)

  • Neuer Name in Trier

    TRIER // Ab sofort „firmiert“ Landewycks Marketingleiter unter dem Namen Stefan Morandini, vormals Stefan Wirtz.

    Damit trägt der zweifache Familienvater Stefan Morandini auch auf dem Papier der „familiären Fusion“ Rechnung. Morandini wird natürlich auch unter seinem neuen Namen in bewährter Art und Weise seine Aufgaben als Head of Marketing des Trierer Traditionshauses wahrnehmen.

    fnf

    (DTZ 22/18)

  • Gesetzentwurf wird diskutiert

    BERLIN // Die Grünen wollen die Werbung für Tabak einschränken. In einem Gesetzentwurf (19/1878), der am Donnerstag, 7. Juni, in die erste Lesung geht, fordert die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen ein Verbot von Außen- und Kinowerbung für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten sowie deren Nachfüllbehälter.

    Zudem soll die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden, heißt es in der Vorlage, die 45 Minuten lang im Plenum beraten werden soll. Danach wird der Entwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Ob die Federführung beim Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft oder beim Ausschuss für Gesundheit liegen wird, ist noch strittig.

    Deutschland sei das einzige Land in der EU, in dem großflächige Außenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino noch immer erlaubt seien, heißt es in der Vorlage. Damit verstoße Deutschland gegen internationale Abkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs.

    Mit dem Gesetz sollen „vermeidbare Risiken für die menschliche Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen reduziert werden“, schreiben die Abgeordneten weiter. Die Initiative diene dazu, den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern.

    red
    (DTZ 22/18)

  • Noch kein Urteil

    HAMBURG // Im Rechtsstreit zwischen Innocigs und Posh Global (DTZ berichtete) gab es bis Redaktionsschluss noch kein Urteil. Am 29. Mai hatte das Landgericht Hamburg verhandelt, die Entscheidung jedoch auf den 1. Juni vertagt.

    Es geht um die Frage, ob Posh Global, ein Mitglied des Firmengeflechts um die börsennotierte Gesellschaft Ströer, alle Produkte ordnungsgemäß angemeldet hat. Innocigs hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Düsseldorfer erwirkt, über deren Widerspruch wurde nun mündlich verhandelt. Nach dem Eindruck von Beobachtern war das Gericht dabei durchaus um eine Einigung bemüht. Allerdings war insbesondere das Hamburger Unternehmen Innocigs nicht zu einem Einlenken bereit.

    Von Innocigs war vor der zweiten Verhandlungsrunde keine Stellungnahme zu erhalten. Die Geschäftsführerin der Düsseldorfer Posh Global, Antje Hersch, teilte mit: „Wir können bestätigen, dass die heutige Gerichtsverhandlung am Landgericht Hamburg zur Registrierungspflicht für E-Zigaretten und Liquids stattgefunden hat. Wir erwarten am Freitag, den 1. Juni, die Urteilsverkündung durch das Landgericht Hamburg und können das laufende Verfahren in der Zwischenzeit nicht weiter kommentieren.“

    DTZ wird Sie natürlich auf dem Laufenden halten.

    max

    (DTZ 22/18)

  • WestLotto trägt Gebühren

    MÜNSTER // „Wir freuen uns, dass wir im Dialog mit WestLotto eine Lösung gefunden haben, gemeinsam den Herausforderungen der Zukunft begegnen zu können.“ So kommentiert Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV), den Durchbruch in einem Streit, der seit 2016 auch gerichtlich zwischen dem Verband und WestLotto ausgetragen wird.

    Auslöser für die Auseinandersetzung war die Erhöhung der amtlichen Genehmigungsgebühren zum Betrieb einer Lotto-Annahmestelle im Oktober 2014 von ursprünglich 100 Euro auf 1250 Euro. Unmut und Diskussionen bei Lotto-Annahmestellen in ganz Nordrhein-Westfalen riefen den LTV auf den Plan. In vielen Gesprächen mit der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, Politikern, Annahmestellenbetreibern sowie Vertretern von WestLotto wurde gemeinsam erörtert, wie man gemeinsam das staatliche Lotteriemonopol und die Lotto-Annahmestellen stärken und zukunftssicher gestalten könne.

    Vereinbart wurde in einem ersten Schritt, dass WestLotto rückwirkend ab Oktober 2014 die Genehmigungsgebühren zum Betrieb von Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen vollständig übernehmen wird. Andreas Kötter, Sprecher der Geschäftsführung von WestLotto, bewertet das Ergebnis der Gespräche: „Wir möchten das Lotto-Annahmestellennetz zukunftssicherer machen. Mit dieser Entscheidung senden wir ein nachhaltiges Signal an die Annahmestellen, gemeinsam sind wir starke Partner auf Augenhöhe. Gerne möchten wir zukünftig in weiteren Gesprächen erörtern, welche Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung möglich sind.“

    Buller-Langhorst, der die Mitglieder im Rahmen der jährlichen LTV-Mitgliederversammlung am 27. Mai in Essen über das Ergebnis informierte, nahm dann auch den Auftrag der Mitgliederversammlung entgegen, den Rechtsstreit mit WestLotto für erledigt zu erklären. Der für den 18. Juni anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Münster erübrigt sich somit.

    pi

    (DTZ 22/18)

  • Maßvoll regulieren

    BRÜSSEL // Rückenwind für die E-Zigarette aus dem europäischen Parlament: Mehrere italienische EU-Abgeordnete (Christ- und Sozialdemokraten) haben in einer schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission deutlich gemacht, welche Bedeutung die elektronischen Verdampfer bei der Rauchentwöhnung haben.

    Sie sprechen von 7,5 Millionen Rauchern, die auf die weniger schädliche Alternative umgestiegen seien.

    Im Zusammenhang mit der anstehenden Regulierung dieser Produktgruppe fordern die Parlamentarier mittelbar, die geringere Belastung mit Schadstoffen beim Aufstellen neuer Vorschriften zu berücksichtigen. Außerdem sollten klassische Zigaretten, E-Zigaretten und Tabakprodukte der nächsten Generation gemäß ihrer Schädlichkeit und im Einklang mit der TPD 2 reguliert werden.

    red

    (DTZ 21/18)