Schlagwort: E

  • Verbände für Werbeverbot

    BERLIN // Ein Bündnis von 13 Verbänden und Organisationen fordert ein umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten.

    In einem gemeinsamen Appell an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD sprechen sich die Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Kinderrechtsorganisationen dafür aus, über die bereits bestehenden Tabakwerbeverbote hinaus ein Tabakaußenwerbeverbot, ein Werbeverbot im Kino sowie ein Promotion- und Sponsoringverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten gesetzlich abzusichern.

    Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk, der Deutschen Krebshilfe, dem Deutschen Krebsforschungszentrum, dem IFT Nord und der Deutschen Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten haben unter anderem das Netzwerk Rauchfrei Plus, die Fachstelle für Suchtprävention Berlin, der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, die Verbraucherorganisation Sum-OfUs und das Projekt Unfairtobacco den Appell unterzeichnet.

    Tabakwerbung und die Werbung für E-Zigaretten seien insbesondere für Jugendliche und Kinder attraktiv und machten ein umfassendes Verbot unumgänglich. Zur Unterstützung des Appells überreichte die Organisation SumOfUs mehr als 50 000 Unterschriften an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler.

    vi

    (DTZ 06/19)

  • Niederlage für Planta

    LUXEMBURG // Der Europäische Gerichtshof hat vor wenigen Tagen entschieden: Das EU-Verbot von aromatisierten Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen ist rechtmäßig.

    Das Berliner Unternehmen Planta hatte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt, weil es in unterschiedlichen Fristen – Produkte mit einem Marktanteil von mehr als drei Prozent müssen erst 2020 endgültig vom Markt genommen werden, alle anderen sind bereits seit 2016 verboten – eine Ungleichbehandlung sah. Die Berliner Richter hatten den Fall nach Luxemburg verwiesen.

    Die Juristen stellten fest, dass eine Unterscheidung nach Verkaufsmengen zulässig sei. Der Unionsgeber sei berechtigt gewesen, schrittweise vorzugehen, „um den Verbrauchern von Erzeugnissen mit hohen Verkaufsmengen ausreichend Zeit zu geben, zu anderen Erzeugnissen zu wechseln“, hieß es. Das fragliche Verbot stelle zudem zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs dar; diese sei jedoch gerechtfertigt, da sie Folge des Abwägens der wirtschaftlichen Auswirkungen gegen das Erfordernis, die menschliche Gesundheit zu schützen, sei.

    Außerdem könnten sowohl alle Informationen über Geschmack und Geruch sowie gegebenenfalls das Aufbringen von aromabezogenen Marken durch die EU-Staaten verboten werden.


    red

    (DTZ 06/19)

  • „Wachstum von 25 Prozent“

    BERLIN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im fünften Teil der DTZ-Serie kommt Dustin Dahlmann, Vorsitzender beim Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG), zu Wort.

    2018 ist der E-Zigarettenmarkt um 40 Prozent gewachsen. Und für 2019 rechnet die Branche mit einem Wachstum von mindestens 25 Prozent. Dies sind Ergebnisse einer Umfrage, die das BfTG vor kurzem durchgeführt hat. Voraussetzung für diese Entwicklung sind die politischen Rahmenbedingungen, unter denen sich der innovative und junge E-Zigarettenmarkt entwickeln kann.


    Anteil der Online-Händler sinkt

    Der größte Teil der E-Zigaretten-Unternehmen vertreibt seine Produkte ausschließlich über den stationären Handel (42 Prozent). Der Anteil der reinen Online-Händler hat sich damit in den letzten Jahren deutlich verringert. Mittlerweile bietet nur noch etwa ein Fünftel der Unternehmen Geräte, Komponenten oder Liquids ausschließlich über das Internet an, während 37 Prozent der Händler zweigleisig ausgerichtet sind und ihre Produkte sowohl online als auch stationär vertreiben. Diese Tendenz wird sich 2019 verstärken. Der Fachhandel bietet für umstiegswillige Raucher die beste Beratungskompetenz und liefert einen guten Produkt-Überblick für Einsteiger und fortgeschrittene Nutzer.

    Das BfTG ist Gründungsmitglied des unabhängigen europäischen E-Zigarettenverbands IEVA (Independent European Vape Alliance) und übernimmt den Vorstandsvorsitz sowie die Geschäftsführung. Der Verband wurde 2018 mit dem Ziel gegründet, eine gemeinsame europäische Plattform unabhängiger E-Zigarettenverbände zu schaffen, um so geeint für die Interessen der Industrie und des Handels einzutreten und hinsichtlich der Regulierung mit einer Sprache zu sprechen. 2019 wird der Verband weiter wachsen und damit die Voraussetzungen für eine einheitliche und bessere Ansprache der Gesetzgeber erweitern.

    Wichtige Themen
    Wichtige Themen für unsere Mitglieder sind auch 2019 die politischen Debatten über eine mögliche Verschärfung der Regulierung in Deutschland. Die E-Zigarette besitzt ein großes Gesundheits- und Wirtschaftspotenzial. Andere europäische Staaten wie Großbritannien, die Niederlande und Belgien haben dies erkannt und fördern die E-Zigarette als Alternative zum Tabakkonsum. Politische Entscheider in Deutschland setzen die E-Zigarette jedoch in wichtigen Regulierungsfragen mit der Tabakzigarette gleich, also mit einem Produkt, gegenüber dem die E-Zigarette eine deutlich risikoärmere Alternative darstellt. Dies ist nicht sinnvoll, und wir werden auch 2019 weiter intensiv daran arbeiten, Vorurteile durch Fakten zu ersetzen.

    Ein Beispiel für Fehlregulierung, das die Branche belastet, ist die Sechs-Monats-Frist. Händler, die neue E-Zigaretten in die EU einführen wollen, müssen nach der Anmeldung der Produkte sechs Monate warten, bevor sie diese verkaufen können. Doch der Kundenmarkt wartet nicht. Zahlreiche Privatimporte einzelner Geräte – vorbei am Zoll – sind die Realität. Unternehmen in Drittstaaten bieten die Neuerscheinungen direkt nach dem Launch an. Hier ist ein fluktuierender Nebenmarkt entstanden, der diesen Aspekt der Regulierung obsolet macht und die deutsche E-Zigarettenbranche erheblich benachteiligt. 2019 werden wir uns für die Abschaffung dieser Regelung stark machen.


    Rund die Hälfte der Umsteiger dampft Menthol oder Süßaromen

    Aromen sind wichtig für den Umstieg auf die E-Zigarette. Nach einer Umfrage des Bundesgesundheitsministeriums konsumieren 81 Prozent der Ex-Raucher Fruchtliquids. Rund die Hälfte der Umsteiger dampft Menthol oder Süßaromen wie Kuchen oder Gebäck. Bei längerer Nutzung entdecken die Dampfer den besseren Geschmack des E-Zigarettendampfs im Vergleich zu Tabakrauch und werden so in ihrem Willen zum Tabakstopp bestärkt. Diese Fakten zeigen, wie wichtig aromatisierte Liquids für den Handel sind. Das BfTG wird in der Debatte um Aromen weiter Gewicht darauf legen, möglichen Gesetzesänderungen hin zu einem Aromenverbot entschieden entgegenzutreten.

    E-Zigarettenwerbung ist aktuell bereits erheblich eingeschränkt. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen des BfTG leiden darunter, da sie kaum noch Möglichkeiten haben, auf ihr Geschäft aufmerksam zu machen. Doch selbst diese Einschränkung geht einigen politischen Vertretern noch nicht weit genug. Analog zum Tabak wird auch bei E-Zigaretten ein komplettes Werbeverbot diskutiert. Dies hemmt die wirtschaftliche Entwicklung der jungen Branche. Darüber hinaus sorgt ein Werbeverbot dafür, dass weniger Raucher von der weniger schädlichen Alternative erfahren und umsteigen. Wir plädieren bei dieser und allen weiteren Debatten für eine explizite Entkopplung der Tabak- und E-Zigarettenthemen in der politischen Regulierung.

    Nur neun EU-Staaten besteuern aktuell E-Zigaretten. Folge: Die Verbraucher wechseln von national besteuerten Händlern zu ausländischen, unbesteuerten Anbietern. Denn Steuern machen E-Zigaretten für den Verbraucher teurer. Mit einer E-Zigaretten-Steuer in Deutschland würde sich ein klarer Wettbewerbsnachteil für die kleinen und mittelständischen E-Zigaretten-Unternehmen ergeben. Deshalb werden wir uns auch 2019 dafür einsetzen, dass E-Zigaretten und Liquids nicht besteuert werden.
    6. Das BfTG setzt sich auch 2019 für die Interessen der Branche ein. Mit der Unterstützung weiterer Unternehmen, die von einer Förderung der E-Zigarette profitieren, können wir noch mehr erreichen.

    vi

    (DTZ 06/19)

  • Procigar Festival im Februar

    SANTIAGO // Die dominikanische Zigarrenindustrie veranstaltet vom 17. bis zum 22. Februar das diesjährige Procigar Festival.

    Auf dem Programm stehen Besichtigungen von Tabakplantagen und Fabriken namhafter Zigarrenhersteller in La Romana und Santiago de los Caballeros. Dazu zählen unter anderem die Unternehmen Altadis (Tabacalera de Garcia), Davidoff, General Cigar, La Aurora und La Flor Dominicana. Auch ein Besuch der im Jahr 2001 von den Familien Fuente und Newman gegründeten Kinder-Hilfsorganisation Cigar Family Charitable Foundation gehört dazu.

    Abgerundet wird das Programm des Procigar Festivals durch Zigarren-Tastings, Seminare, Galadinner, Abenteuertouren und einiges mehr.

    red

    (DTZ 05/19)

  • EU-Vorgaben für Plastik und Zigarettenfilter

    BRÜSSEL/STRASSBURG // Die EU schränkt die Verwendung von Einwegplastik drastisch ein: Der Umweltausschuss hat die EU-Richtlinie zur Vermeidung von Plastikmüll angenommen. Das Verbot soll in Deutschland greifen, sobald die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt ist.

    Dies dürfte bis spätestens 2021 der Fall sein. Demnach sollen künftig EU-weit neun verschiedene Plastik-Einwegprodukte verboten werden: Trinkhalme, Besteck, Teller, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für den Kaffee, dünne Plastiktüten, Wattestäbchen, Getränkeverpackungen aus erweitertem Polystyrol und so genanntes „oxo-abbaubares Plastik“ – ein Material mit Metallbeimischung. Darüber hinaus sollen auf Produkten wie Trinkbechern und Tabakfiltern Entsorgungsempfehlungen aufgedruckt werden, um das achtlose Wegwerfen zu verhindern und auf die Recyclebarkeit des Artikels hinzuweisen. Hersteller von Zigarettenfiltern, die Plastik enthalten, fallen unter die erweiterte Herstellerverantwortung und müssen die Kosten für die Beseitigung der Zigarettenstummel übernehmen.

    Ferner muss die Zigarettenverpackung eine Markierung tragen, dass Zigaretten nicht einfach weggeworfen werden dürfen.

    red

    (DTZ 05/19)

  • Schwaches Anlagejahr

    MAINZ // Aufkeimende konjunkturelle Unsicherheit, der Handelsstreit zwischen den USA und China sowie die angespannte Lage zwischen neuen Produkten und harter Regulierung haben Tabak-Anlegern das vergangene Jahr verhagelt.

    Im Vergleich zum breit gestreuten Welt-Index MSCI World schnitten alle relevanten Branchen-Aktien deutlich schlechter ab.

    Am besten erging es noch JTI, dicht gefolgt von der breiter aufgestellten Reemtsma-Mutter Imperial Brands. Skeptisch zeigten sich die Börsianer mit Blick auf Philip Morris („rauchfreie Zukunft“) und auf die vom Brexit betroffene BAT.

    max

    (DTZ 05/19)

  • Ahnungsloses Berlin

    BERLIN // Auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Gero Hocker hat die Fraktion der FDP eine sogenannte Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Dabei ging es um die praktische Umsetzung der Meldepflicht für E-Zigaretten. Nun liegen die Antworten des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vor.

    Von echten Antworten allerdings kann kaum die Rede sein, denn immer wieder tauchen Aussagen auf wie: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Informationen vor“ oder „Im Übrigen geht die Bundesregierung davon aus, dass (…) die Behörden der Länder auf Grund der dort vorhandenen sachlichen und personellen Kompetenz zu einer sachgerechten und effizienten Handhabung der neuen tabakrechtlichen Vorschriften in der Lage sind.“ Fazit: Die Bundesregierung weiß nicht, was in Sachen Meldepflicht für E-Zigaretten in den Bundesländern und in anderen EU-Staaten vorgeht.

    Der Branchenverband Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) stellt dennoch fest, mit der Anfrage sei ein erster wichtiger Schritt dahingehend erfolgt, dass untersucht werde, wie effizient und praxisfest die europaweit geltende Stillhaltefrist wirklich sei. Das BfTG führt aus, die Antworten auf die einzelnen Fragen zeigten die Notwendigkeit zur Aufklärung hinsichtlich eines wichtigen Themas für einen stark wachsenden deutschen Wirtschaftszweig.

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG, erklärte dazu: „Das Ziel der Anfrage der FDP bestand darin, Aufmerksamkeit für ein Thema zu erzielen, das der Branche seit Jahren schwer zu schaffen macht. Dies hat funktioniert, denn die Wahrnehmung für die Sinnlosigkeit der Sechsmonatsfrist wurde erhöht. Das ist ein Erfolg, auf dem wir in der gezielten Ansprache aufbauen können. Wir werden alles dafür tun, dass diese Form der Fehlregulierung beendet wird.“

    pi

    (DTZ 05/19)

  • Stabiler Markt für Zigarren

    BERLIN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im vierten Teil der DTZ-Serie kommt Bodo Mehrlein, Geschäftsführer beim Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ), zu Wort.

    Auch wenn es mehr als schwierig ist, die Marktentwicklung für das Jahr 2019 vorauszusehen, geht der BdZ für Zigarren und Zigarillos von einem stabilen bis leicht rückläufigen Markt für diese Produktgruppe aus. Eine ähnliche Entwicklung hatte es schon im Jahr 2018 gegeben. Das Statistische Bundesamt hatte zwar einen Zuwachs von 6,5 Prozent für Zigarren und Zigarillos ausgewiesen. Der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) betont aber, dass es sich bei diesen Zahlen nur um den Bezug von Steuerzeichen handelt, der eben nicht den langfristigen, tatsächlichen Absatz widerspiegelt.

    Positive Entwicklung
    Gerade bei einem kleinen Nischenmarkt wie dem der Zigarre beeinflussen kurzfristig Entwicklungen überproportional die Statistik. Die positive Entwicklung bei den Versteuerungszahlen ist unter anderem auf zwei größere Neueinführungen zurückzuführen. Diese haben zu einem anfänglichen starken Bezug an Steuerzeichen geführt; der BdZ geht aber in den kommenden Monaten davon aus, dass sich die Bezüge von Steuerzeichen wieder auf ein normales Niveau reduzieren werden.

    In diesem Zusammenhang weist der BdZ auf die langfristige Entwicklung der Versteuerungszahlen hin, die zeigt, dass sich seit über zehn Jahren der Absatz von Zigarren und Zigarillos einschließlich der niedrigpreisigen Ecozigarillos durch verschiedene finanzpolitische Maßnahmen deutlich reduziert. Dazu gehören Maßnahmen wie die Einführung beziehungsweise Erhöhung der Mindeststeuer und die Änderung der Produktdefinition. Die Absatzzahlen aus dem Jahre 2007 haben sich durch die Reduzierung der Ecozigarillos mehr als halbiert. Der traditionelle Markt verbleibt dagegen seit vielen Jahren in einem stabilen beziehungsweise leicht rückläufigen Zustand.

    Nischenprodukte mit Potenzial
    Obwohl Zigarren und Zigarillos als reine Genussartikel nur eine kleine Nische im Tabakmarkt darstellen, sehen sich die mittelständischen Familienunternehmen immer wieder mit neuen Herausforderungen konfrontiert. In diesem Zusammenhang muss häufig festgestellt werden, dass solche Regulierungsmaßnahmen besonders für die mittelständische Zigarrenindustrie vollkommen unverhältnismäßig und wirtschaftlich kaum umzusetzen sind. Als aktuelles Beispiel mit besonderer Brisanz ist hierbei die Etablierung eines Systems der Rückverfolgbarkeit zu nennen. Der eigentliche Ansatz zur Bekämpfung von Tabakschmuggel erscheint zwar nachvollziehbar, trifft aber auf Zigarren und Zigarillos nicht zu, da es bei diesen Produkten keinerlei Schmuggel gibt. Außerdem wurde durch die fehlende Harmonisierung bei den Durchführungsrechtsakten und den jetzt folgenden nationalen Umsetzungen gänzlich das immer wieder von der EU postulierte Gebot der Harmonisierung verletzt, so dass letztlich für die mittelständischen Unternehmen ein gravierendes Handelshemmnis bei der Verbringung von Waren in andere Mitgliedstaaten aufgebaut wurde. Dies trifft die deutsche Zigarrenindustrie besonders stark, da diese sehr exportorientiert ist – so geht mittlerweile jede zweite in Deutschland hergestellte Zigarre ins Ausland.

    Übergangsfrist für Track & Trace
    In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das System für Track & Trace bei Zigarren und Zigarillos erst im Jahr 2024 greift und die Abverkaufszeit für Altware zwei Jahre beträgt. Somit hat die Zigarrenindustrie eine längere Übergangsfrist, was allerdings die eigentliche Problematik der Umsetzung nicht relativiert.

    Eine weiteres Thema sind die immer wieder neu aufflammenden Diskussionen um ein Tabakwerbeverbot. Auch wenn die Mitgliedsfirmen des Zigarrenverbandes keine Außenwerbung betreiben, setzt sich der BdZ aus rein ordnungspolitischen Erwägungsgründen für eine Beibehaltung der aktuellen Regelungen ein, da ein Verbot von Werbung immer auch einen Eingriff in den freien Wettbewerb darstellt. In diesem Zusammenhang betont der BdZ die Bedeutung der kostenlosen Abgabe von Rauchproben für seine Mitgliedsfirmen, da es absolut nachvollziehbar ist, dass Konsumenten vor dem Kauf eines hochwertigen Produktes dieses auch probieren möchten. Da Zigarren und Zigarillos nicht von Jugendlichen geraucht werden, stellt die Abgabe von Rauchproben kein Risiko für die Einhaltung des Jugendschutzes dar.

    Der Bundesverband der Zigarrenindustrie vertritt als einer der ältesten Verbände in der Tabakbranche die Interessen der meist mittelständischen familiengeführten Unternehmen der Zigarrenindustrie; Mitgliedsfirmen sind Hersteller, aber auch Importeure oder Vertriebsgesellschaften. Der BdZ betont in all seinen politischen Kommunikationen, dass Zigarren und Zigarillos reine Genussartikel sind, die – so belegen es Statistiken – meist von Männern gehobenen Alters und auch nur gelegentlich geraucht werden. Die fehlende Jugendschutzproblematik und die Besonderheiten einer von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägten Zigarrenindustrie sollten die Grundlage für Ausnahmen bei der Regulierung bilden.

    Daher legt der BdZ Wert darauf, dass die Interessen für Zigarren und Zigarillos auch nur durch ihn vertreten und nicht durch andere Verbände oder angedachte Verbandskonstruktionen verwässert werden. Firmen, die noch nicht Mitglied im Bundesverband der Zigarrenindustrie sind, sind eingeladen, die Tätigkeiten des Verbandes zu unterstützen.

    vi

    (DTZ 05/19)

  • Altersverifikation in Echtzeit

    FRANKFURT // Hohe Conversion, geringe Abbruchraten und einen großen Käuferkreis wünscht sich jeder Online-Händler. Deshalb gilt es, die Hürden bis zum Kaufabschluss so gering wie möglich zu halten. Doch bei digitalen Inhalten für Erwachsene oder Waren wie Spirituosen und Tabakerzeugnisse sieht der Gesetzgeber strenge Altersnachweise vor.

    Der E-Commerce-Spezialist [link|http://www.madco.de] Madco (www.madco.de)[/link] hat deshalb eine innovative Software-Erweiterung für Shop-Betreiber entwickelt.

    Bequem, kostengünstig und ohne Medienbruch
    Auf Basis der Deutsche Bank API (db API) bietet dieses Zusatzmodul einen laut Anbieter smarten neuen Weg der Altersverifikation: bequem, kostengünstig und ohne Medienbruch. „Die User Experience von Online-Shops ist der Schlüssel, um die Conversion Rate zu steigern. Dazu zählt ein schneller und unkomplizierter Altersnachweis. Diesen bietet die Deutsche Bank API (siehe Kasten) mit ihrem Produkt Age Certificate“, erklärt Mason Zinke, Chief Executive Officer der Madco GmbH. Das Start-up-Unternehmen ist seit mehr als zehn Jahren am Markt. Seine Mitarbeiter verfügen über Erfahrungen in den Bereichen Design und Programmierung von Online-Shops, die auf Shopware basieren.

    Die Frage, wie man aus Besuchern Kunden macht, steht für alle Shopbetreiber an erster Stelle. Eine Herausforderung bildet hierbei die gesetzlich vorgeschriebene Altersprüfung, die hohe Abbruchraten am ‧Ende des Bestellvorgangs verursacht. Denn die Altersüberprüfung mittels Personalausweis hat ihre Grenzen. Nicht jeder potenzielle Käufer ist bereit, sein Alter per Personalausweis zu verifizieren. Um die Conversion-Rate der Online-Händler zu verbessern, suchte Madco nach einer Alternative. Und zwar keine, die den Einsatz weiterer Hardware oder Apps erforderlich macht, den internationalen Käuferkreis einschränkt oder mit hohen Kosten für die Shop-Betreiber verbunden ist.


    Bearbeitung in Echtzeit

    Zunächst beschäftigte sich das Madco-Team mit dem Video- und Post-Ident-Verfahren, kam aber zu dem Schluss: Sowohl der Gang zur Post als auch die Installation einer App zwecks Altersnachweis per Video sind zeitaufwendig und wenig nutzerfreundlich. Bei der Altersverifizierung des API-Programms der Deutschen Bank habe die Sache anders ausgesehen: Hier beantworte die Schnittstelle in Echtzeit auf Basis verifizierter Kundendaten des Geldinstituts, ob eine Person das erforderliche Alter hat oder nicht.

    Die Mitarbeiter der E-Commerce-Agentur kamen zu dem Schluss: Diese Form des Echtzeit-Altersnachweises ist schnell und einfach. Die Endnutzer müssen lediglich den jeweiligen Online-Shop mit wenigen Klicks dazu berechtigen, ihr Alter über die Deutsche Bank zu bestätigen. Das beschleunigt den Bestellvorgang und erhöht die Conversion-Rate, sprich den prozentualen Anteil der Kaufinteressenten, die bei dem Besuch einer Webseite zu Käufern werden oder allgemein eine bestimmte Aktion ausführen.

    Gemeinsam mit Madco hat die Deutsche Bank die API-Produktidee in einem Pilotprojekt zu einer maßgeschneiderten Schnittstelle in Live-Umgebung weiterentwickelt. Nach der Registrierung im Developer Portal probierte Madco das Age Certificate mit simulierten Testdaten aus, mit dem Ziel, das Verfahren an reale Marktbedürfnisse anzupassen.


    Strenge Regulierung und Sicherheitsvorgaben

    In Rekordzeit durchlief das anschließend an die Markterfordernisse angepasste und erweiterte API-Produkt den bankinternen Zulassungsprozess. Aufgrund strenger Regulierung und Sicherheitsvorgaben handelt es sich dabei um einen komplexen Vorgang, der in diesem Fall jedoch keine vier Wochen dauerte. Nach weiteren 14 Tagen erhielt das Start-up Madco die Freigabe für seine Weiterentwicklung, die auf dem Produkt Age Certificate der Deutschen Bank basiert.

    Dann konnte Madco das fertige Plug-In seinen Kunden, den Betreibern von Online-Shops, über den Shopware-Store anbieten. Online-Händler können die neue Madco-Lösung zunächst zum Testen herunterladen. Mit der Entscheidung zum Kauf füllt der Shop-Betreiber ein kleines Formular aus. Dies dient der db API dazu, das Sortiment des Shops zu prüfen. Nach rund zwei Wochen erfolgt die Freischaltung auf dem Shop. Verifiziert ein Kunde des Online-Shops auf diesem neuen Wege sein Alter, entrichtet der Shop-Betreiber ein geringes Entgelt, das über Madco abgerechnet wird.

    red

    (DTZ 04/19)

  • Unterstützung

    MAINZ // Unter enormem Zeitdruck bereiten derzeit Hersteller und Handel die Umsetzung der elektronischen Nachverfolgung von Tabakwaren vor. Auch der Einzelhandel muss sich dabei registrieren lassen (DTZ 3/2019).

    Hilfe bietet der Großhandel: Wer sich mit den Formularen überfordert fühlt, der sollte sich an die zuständigen Außendienstmitarbeiter wenden. Alle Großhändler helfen gern.

    red

    (DTZ 04/19)