Schlagwort: Rauchverbot

  • Raucherclubs im Aus

    DÜSSELDORF/KÖLN/HAMBURG (DTZ/red). Für 400 Raucherclubs in Köln ist diese Woche der Anfang vom Ende ihrer raucherfreundlichen gastronomischen Existenz gekommen: Mit blauen Briefen fordert die Stadtverwaltung die Wirte auf, das Rauchen in ihrem Lokal zu verbieten.

    Medienberichten zufolge haben die Gastronome zwei Wochen Zeit eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben und an die Stadt zurückzuschicken. Bei Weigerung steht das Ordnungsamt vor der Tür und mit ihm die Androhung eines Zwangsgeldes von 2 000 bis 5 000 Euro. In Düsseldorf sind es Pressemeldungen bis zu 1 000 Euro und – sollte das nicht wirken – droht im nächsten Schritt sogar der Entzug der Lizenz.

    Hintergrund ist das Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Münster. Im Gegensatz dazu gibt es im Norden der Republik mehr Toleranz für Raucher, schreibt die „Welt“. In Hamburg registriert das dafür zuständige Bezirksamt „deutlich weniger Anzeigen wegen Verstößen gegen das Rauchverbot“, heißt es.

    Waren es Mitte Anfang 2010 noch 30 Beschwerden pro Monate, meldeten im April 2011 nur drei Gaststättengäste Verstöße. Weniger Wirte zeigten sich gegenseitig an und das Rauchen werde zunehmend wieder toleriert, heißt es als Erklärung.

    (DTZ 21/11)

  • Durch alle juristischen Instanzen gehen

    AUGSBURG (DTZ/pi/red). Zum zweiten Mal kämpft ein Unternehmer aus dem Landkreis Neu-Ulm laut Presseberichten vor dem Verwaltungsgericht gegen ein Rauchverbot in seinen Spielhallen. Beim ersten Verfahren scheiterte er bereits. Es sei „unüblich“, dass derjenige, der Geburtstag hat, nicht an seiner Party teilnehme, sagte Nikolaus Müller, Vorsitzender der Ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg, am 15. März.

    Dieser Hinweis galt dem Kläger: Der Betreiber von mehreren Spielhallen aus dem Kreis Neu-Ulm hatte an seinem Standort Mindelheim mehrfach „Geburtstagsfeiern“ veranstaltet, ohne, dass der angebliche Jubilar anwesend war. Der Hintergrund ist folgender: Private Feste gelten als geschlossene Gesellschaften; und die sind nicht vom für die Gastronomie geltenden Rauchverbot betroffen. „Aber wo kein Jubilar, da keine geschlossene Gesellschaft“, sagte das Landratsamt Unterallgäu und verbot das Rauchen. Der Mann klagte und verlor.

    Derzeit steht seine Frau vor Gericht, wobei es diesmal um zwei Spielhallen im Kreis Neu-Ulm geht, in denen das Unternehmer-Paar denselben Trick angewandt hatte. Immerhin gibt es einen abgetrennten Bereich in der Spielhalle; Zugang hat mit einer Chipkarte nur, wer vorher ein Formular ausfüllt. In diesem wird darauf hingewiesen, dass in dem Club-Raum geraucht werde und die Gefahr des Passivrauchens bestehe. Zusätzlich wird in einem Aushang informiert, in dem Raum finde eine „geschlossene Gesellschaft“ statt – ein Schlupfloch im bis Mitte 2010 in Bayern geltenden Nichtraucherschutzgesetz.

    Seit August gilt im Freistaat allerdings der bundesweit schärfste Nichtraucherschutz – und zwar auch für Spielhallen. Raucherclubs sind demnach nicht mehr erlaubt. So jedenfalls lautet die augenscheinlich einhellige Auffassung der Landratsämter. Auch im Kreis Neu-Ulm, erklärt Landratsamt-Juristin Karen Beth. Nachdem bei Kontrollen festgestellt worden war, dass in den Spielhallen des besagten Unternehmens das rauchen nicht unterbunden wurde, hatte die Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Bußgelder verhängt.

    Damit war die rechtliche Vorgehensweise eine andere als die des Landratsamtes Unterallgäu, das mit einer Untersagungsverfügung, also einem Verbot des Raucherclubs, reagiert hatte. Im Kreis Neu-Ulm legte das Unternehmer-Paar Widerspruch gegen das Bußgeld ein, bezahlte also nicht, weshalb ein Verfahren vor dem Amtsgericht Neu-Ulm anhängig ist. Die Firma erhob sogar eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg mit dem Tenor, dass das Nichtraucherschutzgesetz auf Spielhallen nicht anwendbar sei.

    Das Landratsamt wäre in den Augen des Klägers also nicht berechtigt, zu kontrollieren, ob in den Räumen geraucht wird. Entsprechende Eilanträge hätten sowohl das VGA wie auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof München bereits zurückgewiesen, so Karen Beth vom Landratsamt. Das Unternehmer-Paar wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Anzunehmen ist jedoch , dass die Argumentation dieselbe sein wird wie am 15. März. Damals hatte der Spielhallenbetreiber argumentiert, der Passus für Freizeiteinrichtungen im aktuellen Gesetz sei identisch mit dem, was vorher galt , wonach Clubs zulässig waren.

    Der Richter argumentierte jedoch, dass Spielhallen nicht explizit erwähnt werden, beweise nichts. Der Kläger betonte, er kämpfe für die Freiheit des Einzelnen, räumte auf Nachfrage des Richters aber auch ein, dass es ihm auch um wirtschaftliche Interessen geht: Besonders im Grenzbereich zu Baden-Württemberg, wo laxere Verbote gelten, sei der Umsatz massiv eingebrochen. Der Spielhallenbetreiber zeigt sich entschlossen, das Problem einmal durch alle Instanzen zu treiben.

    Zunächst wolle er die Zulassung der Berufung beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. Letztlich müsse wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Beth will und kann ihm wenig Hoffnung machen, denn alle Urteile, die sie kenne, hätten gelautet: Das Nichtraucherschutzgesetz gilt auch für Spielhallen, ein Raucherclub ist keine echte geschlossene Gesellschaft. Bei der Organisation der bayerischen Spielhallenbetreiber, dem Automatenverband, begrüßt man den Kampf des Mitglieds, unterstreicht Vorsitzender Andy Meindl aus Gmund am Tegernsee. „Was er macht, ist völlig richtig. Der Verband sieht der Entscheidung mit Interesse entgegen.“

    (DTZ 18/11)

  • Belgier demonstrieren gegen Verbot

    BRÜSSEL (DTZ/red). In Brüssel sind am Wochenende Wirte und Gäste sowie Tabak-Freunde auf die Straße gegangen um gegen das strikte Rauchverbot zu demonstrieren. Mehrere hundert Menschen haben sich laut Medienberichten in der Brüsseler Innenstadt versammelt und für mehr Genuss-Freiheit protestiert.

    Das belgische Verfassungsgericht hatte im März für eine Verschärfung des Rauchverbots gestimmt. Das Gesetz tritt ab 1. Juli in Kraft. Die Besitzer von Cafés und Restaurants befürchten jetzt Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent, heißt es. Bisher existierte ein Rauchverbot nur in Gaststätten, die Speisen servieren. Die Ausnahmeregelung sei eine Wettbewerbsverzerrung meinten die Richter und entschieden sich für die Verschärfung des Gesetzes.

    (DTZ 17/2011)

  • Zigarre vom Rauchverbot ausgenommen

    TEGUCIGALPA (DTZ/jo). Das erst vor zwei Monaten auf Drängen der Weltgesundheitsorganisation eingeführte Rauchverbot in Honduras soll sich künftig nur noch auf die Zigarette beschränken. Die Politik hat das Rauchen von Zigarren unter freiem Himmel und in Tabak-Manufakturen wieder freigegeben. Damit hat sich die Regierung von den Argumenten der Vereinigung der Tabakproduzenten Aprotabacoh überzeugen lassen, wie deren Präsidentin Maya Selva jetzt exklusiv der DTZ bestätigte.

    Für Honduras ist die Produktion von Zigarren das viertgrößte Exportgut, das jährlich 70 Millionen Dollar einbringt. Die Branche sorgt in dem Land mit nur knapp acht Millionen Einwohnern für immerhin 20 000 Arbeitsplätze und ist eine der modernsten. „Es ist ein wichtiger und positiver Sektor für unsere Wirtschaft“, sagt Maya Selva. Einen weiteren Ausschlag für die Ausnahmegenehmigung soll auch die Popularität des ersten Zigarrenfestivals im Land gegeben haben, zu dem im Februar Teilnehmer aus 18 Ländern angereist waren.

    Nur wenige Wochen später zumindest entschied der Congress, dass es bei Zigarren nicht ums Rauchen, sondern um den Geschmack geht und diese künftig nicht mehr unter das Rauchverbot fallen. Und was sagt die Weltgesundheitsorganisation zu der neuen Regelung in Mittelamerika? „Keine Ahnung“, sagt Maya Selva, „aber ich bin überzeugt, dass unsere Zigarren eine großartige Tradition repräsentieren, und es ist eine Schande, dass sie gleich gesetzt werden mit dem Tabak, aus dem Zigaretten gemacht sind.“ Als einzigem Land weltweit ist das in Honduras künftig nicht mehr der Fall.

    (DTZ 16/11)

  • Bayern: Keine Chance für Gastro-Rauchkultur

    MÜNCHEN (DTZ/pnf/fok). Die Hoffnungen auf eine Lockerung des rigiden Gastrorauchverbots in Bayern haben erneut einen Dämpfer erlitten. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaats wies in einer am Montag bekannt gegebenen Entscheidung die Klage einer Kneipeninhaberin gegen das totale Rauchverbot in Bayerns Gastronomie mit der Begründung ab, die derzeit geltende Regelung verstoße nicht gegen die Bayerische Verfassung.

    Die Wirtin hatte mit ihrer Beschwerde die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung mit der Verfassung angezweifelt, da hierdurch ein unzulässiger Zwangsschutz der Bürger erfolge und ein striktes Rauchverbot wegen fehlender Ausnahmen für Raucherkneipen unangemessen sei. Doch die Richter beriefen sich bei ihrer Entscheidung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber die Möglichkeit einräume, dem Gesundheitsschutz Vorrang vor anderen Rechten, wie der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, einzuräumen.

    Diese Möglichkeit wurde in Bayern nach dem Volksentscheid ergriffen und sei auch mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, so die Richter. „Eine stärkere Belastung von Inhabern bestimmter Arten von Gaststätten bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz ist angesichts der für alle geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ das Gericht. Die Frage, ob und inwieweit tatsächlich eine gesundheitliche Gefährdung durch Passivrauchen in der Gastronomie entstehe, wurde von dem Gericht nicht geprüft.

    (DTZ 16/11)

  • Opfer der Verbotspolitik

    NÜRNBERG (DTZ/da). Christine Klever, Betreiberin der Casa del Habano in Nürnberg, wird zum Opfer der massiven bayerischen Anti-Tabakpolitik. Sie stellt am 18. April 2011 den gastronomischen Betrieb in ihrer Zigarren-Lounge ein und konzentriert sich wieder ausschließlich auf den Einzelhandel und ihren Online-Shop.

    Aufgrund des totalen Rauchverbots im Freistaat hat sie zirka 95 Prozent ihrer Gäste in der Lounge verloren, weil diese dort nur noch Getränke konsumieren, aber nicht mehr rauchen dürfen. Vor fünf Jahren hat Christine Klever in bester Lage am Nürnberger Hauptmarkt ein 250 Quadratmeter großes Genussparadies auf zwei Stockwerken eröffnet. In der unteren Ebene ist ein Einzelhandelsgeschäft mit begehbarem Humidor. Hier bleibt der Rauchgenuss weiterhin möglich.

    Auf der zweiten Etage befindet sich die Zigarren-Lounge mit Barbetrieb und Klimaraum. Dort könnten in Zukunft private oder geschäftliche Veranstaltungen stattfinden. Vier Mitarbeitern kostet die Verbotspolitik den Job. Ihnen musste die Betreiberin wegen Aufgabe der Zigarren-Lounge kündigen.

    (DTZ 14/11)

  • In Spanien wenig Akzeptanz für Rauchverbot

    LAS PALMAS (DTZ/red). Das spanische Rauchverbot stößt auf wenig Gegenliebe. Viele Raucher wollen das neue Anti-Tabak-Gesetz nicht akzeptieren, schreibt das Online-Magazin „Comprendes“.

    Beispielsweise sind von Februar bis April etwa 3 000 Inspektionen wegen des Antirauchgesetzes vorgesehen. Allein im Februar wurden auf den Kanaren 815 Inspektionen durchgeführt, bei denen es zu 21 Bußgeldforderungen kam. Im Januar und Februar wurden insgesamt 38 Strafen auf der Inselgruppe verhängt. Zur Tendenz in den nächsten Monaten wollen sich die Behörden laut Presseangaben nicht äußern.

    (DTZ 13/11)

  • Absolutes Rauchverbot im Saarland rechtens

    SAARBRÜCKEN (DTZ/red). In allen Gaststätten des Saarlands gilt ab sofort ein absolutes Rauchverbot. Der saarländische Verfassungsgerichtshof erklärte zu Beginn dieser Woche das von der schwarz-gelb-grünen Regierungskoalition im Februar 2010 beschlossene Nichtraucherschutzgesetz für verfassungskonform und widersprach damit Verfassungsbeschwerden mehrere Gastwirte.

    Bis zum 1. Dezember dieses Jahres gilt allerdings noch eine Übergangsregelung für Gaststätten, die zwischen November 2007 und November 2009 entsprechende Nebenräume für Raucher eingerichtet hatten.

    Die Begründung der Richter für die Abweisung der Verfassungsbeschwerde fußt darauf, dass die Judikative den Gesundheitsschutz höher einschätzt als die Freiheitsrechte von Rauchern, meldete die „Süddeutsche Zeitung“. Somit gehört die saarländische Nichtraucherschutz-Gesetzgebung zu den schärfsten in der Bundesrepublik. Ursprünglich sollte es schon im Juli 2010 in Kraft treten; per Eilentscheid hatte der Verfassungsgerichtshof die Einführung aber gestoppt, um die Klage der Gastronomen zu verhandeln.

    Indessen sieht die Saar-SPD die Rauchverbotsdebatte noch nicht beendet. Zwar sei das Urteil nun zu akzeptieren, äußert sich SPD-Landeschef Heiko Maas, die Partei stehe aber weiterhin kritisch zum von der Landesregierung verschärften Nichtraucherschutzgesetz.

    (DTZ 13/11)

  • Irritationen beim Thema Gastrorauchverbote

    DÜSSELDORF/BERLIN (DTZ/pnf). Die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Die Grünen) hat das Angebot des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), sich aktiv an der angekündigten Diskussion mit Verbänden und Interessengruppen über des Novellierung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes zu beteiligen, brüsk abgelehnt.

    Der DZV werde keine Einladung zum Gespräch erhalten, sagte Steffens, „es käme ja auch keiner auf die Idee, mit der Automobilindustrie über die Erweiterung von Fußgängerzonen zu reden“. Das Gespräch will sie mit direkt Betroffenen wie den Gastwirten führen. In einem Bericht an den Landtag hat Steffens sich in Bezug auf die bestehenden Regelungen zur Einschränkung des Rauchens in der Gastronomie dafür ausgesprochen, die Ausnahme vom Gastrorauchverbot für Raucherclubs, von denen es rund 4 900 in NRW gebe, aufzuheben.

    Als Argument führt sie vor allem Probleme mit der Kontrolle an. Auch die Ausnahme für Festzelte stellt sie in Frage. Die Ausnahmen für die Kleingastronomie will Steffens jedoch weiter bestehen lassen. Weiter plädiert die Ministerin dafür, die im bisherigen Gesetz genannte Möglichkeit des technischen Nichtraucherschutzes (Luftreinigungsanlagen) entfallen zu lassen.

    In ihrem Fazit erwähnt sie auch die Einführung eines totalen Gastrorauchverbots als Alternative. Auf Bundesebene zeigte sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen offen für die Prüfung eines fraktionsübergreifenden Vorstoßes von Bundestagsabgeordneten, ein totales Gastrorauchverbot über die Regelung des Arbeitsschutzes bundesweit durchzudrücken.

    (DTZ 07/11)

  • Viele Stimmen für eine Lösung

    AUGSBURG/WOLNZACH (DTZ/kes). „Die Stimmung in Augsburg war super!“ Heinrich Kohlhuber, Vorsitzender des Bundesvereins Gastronomie und Genuss (BVGG) und einer der Mitorganisatoren der Demonstration gegen die bayerische Verbotspolitik (siehe DTZ 05/11) am 7. Februar in der Fuggerstadt, ist begeistert. Rund 700 Teilnehmer waren in der Innenstadt unterwegs“, sagt er im Gespräch mit DTZ.

    Lautstarker Protest
    Mit Transparenten und Schildern in den Händen, auf denen für Fairness und Respekt geworben wurde, skandierten Wirte, Gäste und Raucher „Rauchverbot ist Kneipentod“, als sie durch die Innenstadt zogen. Wer konnte, hatte kleine Kreuze mitgebracht, um auf die Existenznöte der Wirte in Bayern hinzuweisen. Sogar ein Sarg wurde auf dem Marsch vom Bahnhofsplatz durch die Innenstadt, am Rathaus vorbei zur Biermanufaktur Riegele gesichtet.

    [pic|286|l|||Mit Transparenten und Kreuzen zogen die Teilnehmer durch die Innenstadt.|||]

    „Der Zug war zweitweise 500 Meter lang“, sagt Kohlhuber. Zu Ausschreitungen sei es zu keinem Zeitpunkt gekommen. Insgesamt sei alles „sehr anständig“ abgelaufen sagt er. An ein oder zwei Kreuzungen kam der Verkehr zum erliegen, als der Protestzug für mehr Freiheit und weniger Verbotspolitik über die Straßen strömte. In den Häusern am Rand der Protestmeile gingen die Fenster auf, Menschen auf der Straße blieben stehen und ließen sich das Schauspiel nicht entgehen. „Wir haben Aufmerksamkeit erregt“, freut sich Kohlhuber.

    Zum Finale, das in der Brauerei Riegele stattfand, war der Andrang allerdings zu groß. „Wir hatten nur 200 Sitzplätze für die Podiumsdiskussion zur Verfügung“, sagt Kohlhuber, der gemeinsam mit den Demonstranten für die Rechte der Wirte auf die Straße ging. Letztlich mussten einige draußen bleiben. Auf dem Podium waren nur wenige Lokalpolitiker vertreten. Die meisten haben abgesagt“, bedauert Kohlhuber. Allerdings habe er die Zusage der Anwesenden Karl Heinz Engle, parteiloser Stadtrat und offizieller Vertreter des Oberbürgermeisters, Markus Arnold (FDP) und Hubert Dorn (Bayernpartei) für eine Teilnahme an einem Runden Tisch erhalten.

    Geschlossene Gesellschaft
    Die Chance will Kohlhuber nutzen und erneut seinen Lösungsvorschlag, die geschlossene Gesellschaft, auf den sprichwörtlichen Tisch legen. „Mir ist wichtig, dass wir hier mit den Verantwortlichen ins Gespräch kommen und die Wirte ihre Sorgen loswerden“, sagt Kohlhuber. Und die Sorgen werden nicht weniger, weiß er. Ein Dauerthema in der Branche sind die Kontrollen in der Gastronomie.

    „Die Wirte sind unsicher und die Kontrolleure legen die Sachlage falsch aus.“ Wiederholt sei es zu Anzeigen gekommen, die nach Ansicht des BVGG-Vorsitzenden an den Haaren herbeigezogen seien. Für die Aufklärung und die Sache will er bis an die Spitze der bayerischen Politik gehen: „Ich suche das Gespräch mit Dr. Markus Söder.“ Der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Gesundheit hatte bereits das Vergnügen mit dem BVGG zu sprechen. Zum Bedauern von Kohlhuber habe dieser Termin keine Veränderung der festgefahrenen Situation gebracht. Kein Grund für ihn aufzugeben. Im Gegenteil.

    (DTZ 06/11)