Schlagwort: Raucher

  • Rauchverbot verfassungswidrig

    HAMBURG/KARLSRUHE (DTZ/red). Für Hamburgs Raucher wird der Restaurant-Besuch wieder gemütlicher. Statt vor der Tür dürfen sie in einem separaten Raum ihren Tabak zum Menü genießen.

    Demnach müssen Restaurantbetreiber in der Hansestadt die gleiche Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen haben wie Betreiber von reinen Schankwirtschaften. Das hat das Bundesverfassungsgericht Medienberichten zufolge in einem am Dienstag veröffentlichen Beschluss entschieden.

    Die Richter erklärten eine Bestimmung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz von Passivrauchern für verfassungswidrig (Az. 1 BvL 21/11).

    Bisher durften nach einer bundesweit einmaligen Regelung in Hamburg nur reine Schankwirtschaften wie beispielweise Kneipen oder Bars, die kein Essen anbieten, getrennte Raucherräume einrichten.

    Dies verstoße gegen die Freiheit der Berufsausübung in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschieden die Richter. Eine vergleichbare Regelung gibt es nach Angaben des Gerichts in anderen Bundesländern nicht. Entweder herrscht dort ein striktes Rauchverbot oder die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen sei zulässig, unabhängig davon, ob in der Gaststätte Speisen angeboten werden oder nicht.

    Anlass war die Klage einer Hamburger Wirtin einer Gaststätte in einem Autohof. Sie wollte einen getrennten Raum als Raucherraum deklarieren, da 80 Prozent ihrer Gäste Raucher seien. Die Lkw-Fahrer könnten problemlos auf raucherfreundliche Lokale in den benachbarten Bundesländern ausweichen. Durch das strikte Gesetz habe sie eigenen Angaben nach viele Stammkunden verloren.

    Die Hamburger Gesundheitsbehörde will das Urteil prüfen.

    (DTZ 08/12)

  • Kuwait verbannt Raucher aus der Öffentlichkeit

    KUWAIT CITY (DTZ/red). In Kuwait ist das Rauchen in der Öffentlichkeit seit Anfang dieser Woche verboten. Im Zusammenhang mit dem Rauchverbot müssen Betreiber von Cafés, Restaurants und Hotels separate Räume für Raucher einrichten.

    Die Verordnung verbietet den Tabakgenuss und das Rauchen von Wasserpfeifen (Shishas) auf Plätzen, in Flughäfen, Cafés, Restaurants, Einkaufszentren und Erholungsgebieten.

    Mit diesem Schritt habe das Industrie- und Handelsministerium die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden umgesetzt und das Rauchverbt auf das gesamte Emirat ausgedehnt, berichtet der Online-Dienst „gulfnews.com“.

    Bei Nichtbeachtung droht der Staat rechtliche Schritte einzuleiten, die allerdings in der Presse nicht näher beschrieben werden. Für die Einhaltung des Gesetzes sorgen Kontrolleure, die alle öffentlichen Plätze und Räume überwachen, heißt es.

    (DTZ 07/12)

  • Arabische Hoffnung für englische Raucher

    LONDON (DTZ/red). In England herrschen frostige Temperaturen beim Rauchgenuss. Noch müssen die meisten Raucher per Gesetz seit 2007 im Freien stehen, wenn sie ihrer Vorliebe nachgehen. Das könnte sich mit dem ersten Hotel in London ändern, das sich auf Tabakgenießer spezialisieren will.

    Das Projekt der Arab Investments, einem Zusammenschluss aus saudi-arabischen und kuwaitischen Unternehmern, soll eine Oase für Raucher werden, die bisher von der Regierung und der Gesellschaft herum geschubst wurden, sagt Khalid Affara, CEO der Investorengruppe im Gespräch mit der „Financial Times Online“.

    Die luxuriöse Herberge werde südliche des Hyde Parks in Nachbarschaft zum Buckingham Palace entstehen und neben separaten Zigarren- und Zigaretten-Terrassen auch einen großen begehbaren Humidor besitzen.

    „Wir sehen eine Marktnische darin angenehme Räume zu schaffen, in denen Menschen, die Tabak genießen wollen, sich wohlfühlen“, sagt Affara.

    Khalid Affara, der sich selbst als enthusiastischer Zigarren-Aficionado bezeichnet, will eigenen Angaben nach den Klimaraum mit exquisiten Zigarren aus Kuba und der Dominikanischen Republik bestücken.

    (DTZ 07/12)

  • Rauchverbot für Raucherclubs

    MÜNCHEN (DTZ/red). Das strikte bayerische Rauchverbot gilt auch für Rauchervereine und Raucherclubs.

    Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az.: Vf. 26-VII-10) festgehalten und wies damit eine Popularklage beim Verfassungsgerichtshof ab.

    Der Kläger wollte eine Ausnahmegenehmigung für Rauchervereine und –clubs durchsetzen. Als Begründung führte er an, dass Gaststätten und Vereinsräume, zu denen nur „eine nach bestimmten Kriterien abgrenzbare Personengruppe Einlass erhalte“, nicht öffentlich zugänglich seien und von daher nicht unter die Verordnung fallen würden.

    Die Richter wiesen den Antrag ab und halten fest, dass das strikte Rauchverbot in Gaststätten mit der Bayerischen Verfassung vereinbar sei. Die Regelung „soll Besucher von Gaststätten vor den gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen schützen“. Dazu darf der Gesetzgeber „dieses Ziel auch in Gaststättenräumen verfolgen, die den Mitgliedern von Rauchervereinen oder -clubs vorbehalten sind“, heißt es.

    Darüber hinaus sei das Rauchen in so genannten „geschlossenen Gesellschaften“ zulässig, da sie gegenüber den „offenen Rauchervereinen“ nur einen bestimmten zumeist mit Einladung begrenzten Personenkreis betreffen, der zu einem festgelegten Termin zusammenkomme.

    (DTZ 06/12)

  • Petition gegen Einheitspackung

    CAMBRIDGE (DTZ/red). In Großbritannien ist die Einheitspackung für Tabakprodukte ein Thema, das nicht nur von der Politik diskutiert wird. Spätestens seit der Entwicklung in Australien bringt es die Interessengruppen der Pro- und Contra-Fraktionen auf die Barrikaden.

    Aktuell kündigt das englische Aktionsbündnis [link|http://www.forestonline.org/]Forest[/link] (Freedom Organisation for the Right to Enjoy Smoking Tobacco) für Februar eine Internet- Kampagne an, die den Kritikern der staatlich verordneten Verpackung (engl. Plain Packaging) eine Stimme im geben will. Unter [link|http://www.handsoffourpacks.com]Hands off our Packs [/link]kann sich jeder an die Regierung wenden, wenn die öffentliche Anhörung im Frühling beginnt.

    Forest-Chef Simon Clark zweifelt an einer repräsentativen Darstellung solange die Anhörung nur staatlich organisiert ist. „Mit unserer Internetseite wollen wir den Normalbürgern und Konsumenten die Chance geben zu sagen was sie darüber denken“, sagt Clark.

    Die Petition ist eine Antwort auf eine Aktion der Befürworter der einheitlichen Zigarettenpackungen, heißt es auf der Forest-Homepage. Im Januar hatten verschiedene englische Anti-Raucher-Gruppierungen wie Smokefree South West, Action on Smoking and Health (ASH) und die British Heart Foundation mit der Kampagne „Plain Packs Protect“ Stimmung für das Gesetzesvorhaben einer einheitlichen Verpackung gemacht.

    (DTZ 05/12)

  • Gewerkschaft lehnt Rauchverbot ab

    ESSEN (DTZ/pnf). Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im Ruhrgebiet ist gegen ein absolutes Rauchverbot in der nordrhein-westfälischen Gastronomie.

    Sie sagt entschieden Nein zu entsprechenden Plänen der rot-grünen Landesregierung, die nach bayerischem Vorbild den Tabakgenuss in Gaststätten, auf Volksfesten und Karnevalsveranstaltungen per Gesetz komplett untersagen will . Die NGG befürchtet ein „Kneipensterben“ und damit einhergehend den Verlust von Arbeitsplätzen in der Gastronomie, aber auch bei Brauereien, in der Getränkewirtschaft und der Tabakbranche.

    Die Gewerkschaft spricht sich dafür aus, die Gästen selbst entscheiden zu lassen, ob sie ein Raucherlokal oder eine Nichtraucher-Einrichtung besuchen möchten. Der Nichtraucher-Schutz sei wichtig, jedoch schieße ein totales Rauchverbot weit über das Ziel hinaus, heißt es bei der NGG. Die derzeitige Regelung, wonach das Rauchen nur in kleinen Kneipen (unter 75 Quadratmetern) und in Raucher-Nebenräumen gestattet ist, werde von der Bevölkerung akzeptiert.

    (DTZ 05/12)

  • CDU in NRW lehnt verschärften Nichtraucherschutz ab.

    [p]DÜSSELDORF (DTZ/cs). Der CDU-Fraktionsvorsitzende Karl-Josef Laumann distanziert sich von den Bestrebungen der rot-grünen Landesregierung, den Nichtraucherschutz weiter zu verschärfen. Das geltende Gesetz sei gut, betont Laumann in einem Schreiben an einen Abgeordneten, weshalb man Raucher nicht wie Kriminelle verfolgen solle. Damit zielt er vor allem auf das Vorhaben, auch die Sonderregelung in Festzelten zu unterbinden. [/p]

    [p](DTZ 01/12)[/p]

  • Gefälschte Gizeh gelb-Blättchen aufgetaucht

    GUMMERSBACH (DTZ/fnf). Vor kurzem sind in mehreren nordrhein-westfälischen Städten Fälschungen des Markenartikels Gizeh gelb aufgetaucht. Die Prüfung der Ware durch die Qualitätssicherung der Gizeh Raucherbedarf GmbH ergab, dass diese nicht in der österreichischen Blättchen-Produktionsstätte des Markenherstellers gefertigt wurde.

    Die gefälschte Ware ist bei genauem Hinsehen schon durch einen Fehldruck auf der Verpackung erkennbar. Es handelt sich um Ware von deutlich geringerer Qualität. Gizeh geht der Verbrauchertäuschung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auf den Grund und bittet den Handel, bei Zweifeln an der Warenherkunft die Hotline anzurufen (0800-4493466) oder eine E-Mail an [link|mailto:info@gizehonline.de ] info@gizehonline.de [/link] zu senden oder den Gizeh-Außendienst anzusprechen. Das Unternehmen bietet dem Handel den Tausch zweifelhafter Ware (möglichst mit Hinweis auf die Bezugsquelle) gegen Originalware an.

    Gizeh-Geschäftsführer Christian Hinz erläutert: „Wir nehmen diesen Sachverhalt sehr ernst und haben die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet. Gefälschte Ware schädigt den Ruf der Marke – und des Verkäufers. Das ist kein Kavaliersdelikt.“ Hinz warnt auf Grund der laufenden Ermittlungen vor unbekannten Bezugsquellen und einmaligen Niedrigpreis-Angeboten. Hier sei nicht sichergestellt, dass es sich um Original-Ware von Gizeh handelt. Bringt ein Händler wissentlich gefälschte Ware auf den Markt, kann er auch für die Täuschung seiner Kunden zur Verantwortung gezogen werden. Daher warnt der Geschäftsführer den Handel vor der Verbreitung gefälschter Gizeh-Heftchen und bittet den Handel, das Unternehmen über zweifelhafte Ware und Unsicherheit hinsichtlich der Bezugsquelle zu informieren.

    In einem Brief an den Handel erläutert er seinen Appell: „Die Kunden verbinden mit unserer Marke Gizeh gelb unverwechselbare Qualitätsmerkmale. Die Einhaltung des Markenversprechens dient Kunden, Händlern und Produzenten. Daher bitten wir Sie um Unterstützung bei der Klärung der Plagiatsfälle.“ Der Gizeh-Außendienst kann eine erste Überprüfung der Ware vornehmen. Er steht dem Handel für Auskünfte zur Warenqualität zur Verfügung. Die Fälschung weist im hellgelben Muster oberhalb der Pyramide eine dunkelgelbe Spitze auf, beim Original ist die hellgelbe Fläche unten abgeflacht.

    (DTZ 50/11)

  • ARD reagiert auf Anzeige

    BERLIN (DTZ/red). Altbundeskanzler Helmut Schmidt raucht aus Überzeugung. Auch in der Talk-Sendung von Günther Jauch im Oktober. Ein Grund warum eine Nichtraucherinitiative nach der Ausstrahlung die ARD und ihre Intendantin Monika Piel angezeigt hat. Die Sendeanstalt weist die Vorwürfe von sich.

    Das Forum Rauchfrei verstehe geschickt die eigenen Interessen in die Öffentlichkeit zu transportieren. „Obwohl weder der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, noch gar einer Straftat auch nur ansatzweise vorliegen, und die ARD-Vorsitzende schon gar nicht die richtige Adressatin sein kann“, zitiert der „Berliner Kurier“ eine ARD-Sprecherin.
    Schmidt sei eine herausragende Persönlichkeit, die „im Programm nicht fehlen kann und sollte, und zwar so, wie er ist.“

    (DTZ 50/11)

  • Gizeh gelb: Fälschungen in NRW entdeckt

    GUMMERSBACH (DTZ/pi). Vor Kurzem sind in mehreren
    nordrhein-westfälischen Städten Fälschungen des Markenartikels Gizeh
    gelb aufgetaucht. Die Prüfung der Ware durch die Qualitätssicherung
    der Gizeh Raucherbedarf GmbH ergab, dass diese nicht in der österreichischen
    Blättchen-Produktionsstätte des Markenherstellers gefertigt
    wurde.

    Die gefälschte Ware ist bei genauem Hinsehen schon durch einen
    Fehldruck auf der Verpackung erkennbar. Es handelt sich um Ware
    von deutlich geringerer Qualität. Gizeh geht der Verbrauchertäuschung
    mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auf den Grund und bittet
    den Handel, bei Zweifeln an der Warenherkunft die Hotline anzurufen
    (0800-4493466) oder den Gizeh-Außendienst anzusprechen.

    Das Unternehmen bietet dem Handel den Tausch zweifelhafter Ware (möglichst
    mit Hinweis auf die Bezugsquelle) gegen Originalware an.
    Gizeh-Geschäftsführer Christian Hinz erläutert: "Wir nehmen diesen
    Sachverhalt sehr ernst und haben die erforderlichen rechtlichen Schritte
    eingeleitet. Gefälschte Ware schädigt den Ruf der Marke – und des
    Verkäufers. Das ist kein Kavaliersdelikt."

    Hinz warnt auf Grund der laufenden Ermittlungen vor unbekannten Bezugsquellen und einmaligen
    Niedrigpreis-Angeboten. Hier sei nicht sichergestellt, dass es sich um
    Original-Ware von Gizeh handelt.

    Christian Hinz: „Für unsere Fachleute ist klar, dass diese minderwertigen
    Heftchen nicht in unserer österreichischen Produktionsstätte hergestellt
    wurden. Es handelt sich also auf jeden Fall um eine Verbrauchertäuschung.“
    Bringt ein Händler wissentlich gefälschte Ware auf den Markt, kann er auch
    für die Täuschung seiner Kunden zur Verantwortung gezogen werden.

    Daher warnt der Geschäftsführer den Handel vor der Verbreitung gefälschter
    Gizeh-Heftchen und bittet den Handel, das Unternehmen über zweifelhafte
    Ware und Unsicherheit hinsichtlich der Bezugsquelle zu informieren.

    In einem Brief an den Handel erläutert er seinen Appell: „Die Kunden
    verbinden mit unserer Marke Gizeh gelb unverwechselbare Qualitätsmerkmale.
    Die Einhaltung des Markenversprechens dient Kunden, Händlern
    und Produzenten. Daher bitten wir Sie um Unterstützung bei der Klärung der
    Plagiatsfälle.“

    Der Gizeh-Außendienst kann eine erste Überprüfung der Ware vornehmen.
    Er steht dem Handel für Auskünfte zur Warenqualität zur Verfügung.
    Zusätzlich hat Gizeh unter 0800-4493 466 eine Hotline eingerichtet, bei der
    der Handel Informationen einholen oder bei Zweifel an einer vorhandenen
    Warenqualität anrufen kann. Nachrichten per E-Mail an [link|mailto:info@gizehonline] info@gizehonline[/link] .
    de werden ebenfalls sofort bearbeitet.

    (DTZ 49/11)