Schlagwort: Tabaksteuer

  • EU baut mehr Druck auf Dampfer auf

    BRÜSSEL // Die Europäische Kommission will den EU-Ländern ein Dampfverbot (Konsumverbot für E-Zigaretten) an öffentlichen Orten empfehlen. Das berichtet „The Telegraph“. Ziel sei es, die Raucher-/Dampferquote in allen Mitgliedsstaaten bis 2040 auf fünf Prozent zu senken. Dies geht aus einem Dokument hervor, das der britischen Tageszeitung eigenen Angabe zufolge vorliegt.

    Rauchfreie Umgebung
    Darin erwägt die Kommission, die EU-Empfehlungen für eine rauchfreie Umgebung bis 2023 zu aktualisieren, um „neue Produkte wie E-Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse“ einzubeziehen.


    Arbeitsplatz und öffentlicher Verkehr

    In dem Schreiben werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, das Rauchen und Dampfen an öffentlichen Orten, am Arbeitsplatz und im öffentlichen Verkehr zu verbieten. Die Kommission kann die Maßnahme nur empfehlen. Die jeweilige Umsetzung ist Aufgabe der 27 Mitglieder.

    Ein weiterer Vorschlag aus dem Papier: Die EU-Staaten sollen die Steuer auf neue Produkte wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer an die Tabaksteuer für bestehende Erzeugnisse angleichen.

    red

  • Branche über Gebühr belastet

    MAINZ // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In dieser Ausgabe drucken wir das letzte Statement, diesmal von Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Rauchtabakindustrie (VdR).

    Entwicklungen der vergangenen Jahre
    Wir vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie sehen mit Interesse, dass sich viele Entwicklungen der vergangenen Jahre fortsetzen werden. Dazu muss man kein Prophet sein. Die meisten muss man leider im Bereich des Negativen einordnen. Umso mehr könnte die Bundestagswahl eine Möglichkeit sein, allzu Schlimmes zu verhindern.

    Regularien, Auflagen, Verbote, …
    Keine Branche ist derart von Regularien, Auflagen, Verboten und Zeitgeist-Aktionen bedroht wie der Tabak-Markt. Wir haben zum Beispiel Track & Trace, welches alteingesessene Unternehmen auslöschte und weitere auslöschen wird, wir haben das Werbeverbot, das massiv in die Grundsätze freien Unternehmertums eingreift, und wir stehen vor der Umsetzung der sogenannten SUP-Richtlinie, von der alle Mitglieder unseres Verbandes betroffen sind, die Filter oder Produkte mit Filtern herstellen oder vertreiben.

    Hersteller gefordert
    Die Richtlinie 2019/904/EU (SUP) sieht für eine Reihe von Kunststoffprodukten – unter anderen zellulose-acetat-haltige Zigarettenfilter – die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung vor. Insbesondere sollen Hersteller dieser Einwegkunststoffprodukte zukünftig an den Kosten der Sammlung und Entsorgung in den Entsorgungssystemen der Kommunen beteiligt werden. Auch sollen weitere Warnsymbole auf Zigarettenverpackungen angebracht werden.

    Sechsstellige Summen
    Das Aufbringen der Symbole kostet unsere mittelständischen Unternehmen teilweise mittlere sechsstellige Summen. Eine weitere Problematik besteht darin, dass diese in und für alle EU-Mitgliedsstaaten sprachlich individuell erfolgen muss. Es droht ein ähnliches Chaos wie bereits bei der vollkommen überhasteten Einführung von Track & Trace in Deutschland und Europa.

    Mittelstandsfeindliche Regulierung
    Der VdR sieht diese Regulierung sehr kritisch, zumal sie erneut mittelstandsfeindlich ist. Dies soll zu einer Zeit implementiert werden, in der vieles in der Wirtschaftspolitik schlecht oder gar nicht funktioniert. Eines jedoch funktioniert sowohl EU- und vor allem deutschlandweit: die Belastung des Mittelstandes und der mittelständischen deutschen Tabakindustrie. Wir lehnen diese Richtlinie kategorisch ab.

    Der Staat als fürsorgliche Mutter
    Es ist eine Tatsache, dass seit Jahren die Wirtschaft und der Wettbewerb zunehmend reguliert werden. Dieser Mainstream hat das Ziel einer sozialistisch-ökologischen Wirtschaftsstruktur. Nicht Leistung lohnt sich, sondern das planwirtschaftliche Verteilen wird zum Prinzip erhoben. Der Staat gibt, wir empfangen: Geld durch Subventionen und Ersatzleistungen und Befehle. Hierdurch wird erreicht, dass in einer komplexer werdenden Welt Einzelne vermehrt dazu neigen, den Staat als fürsorgliche Mutter zu identifizieren, die sich um alles kümmert. Nicht umsonst sprechen die Medien von „Mutti Merkel“. Der Glaube an den mündigen Bürger wird abgelehnt. Tabak, Alkohol, Zucker, Diesel, Arzneimittel – die Liste der Gefahren, vor dem der Bürger vermeintlich geschützt werden muss, wird immer länger.

    Gesellschaftliche Auseinandersetzung
    Seit 100 Jahren führt unser Verband eine gesellschaftliche Auseinandersetzung, die weit über die Frage des Tabakkonsums hinausgeht. Das gesellschaftliche Selbstverständnis der letzten 100 Jahre hat auch eine Mündigkeitskultur hervorgerufen, die es zu verteidigen gilt. In der so oft beschriebenen freien Gesellschaft kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese aus unmündigen und hilflosen Verbrauchern besteht, die der Staat vor einer angeblich verantwortungslosen Industrie und eigenem fahrlässigen Handel beschützen muss. Diese Diskussion wird uns 2021 und darüber hinaus begleiten.


    Positive Entwicklungen

    Aber es gibt auch positive Entwicklungen: Hochwertiger Feinschnitt, Pfeifentabak, Schnupf- und Kautabak sowie Zigarren und Zigarillos werden im Wesentlichen von reinen Genussrauchern konsumiert. Die Pandemie hat dem individuellen Genuss eine neue Dimension gegeben. Die neue Lust am Zuhause geht damit einher. Und siehe da: Der Umsatz der Tabakwirtschaft ist in der Pandemie gestiegen. Die Menschen freuen sich, dass sie den Vorschriften und Gängeleien zumindest etwas entkommen können.

    Die Produkte, die von den mittelständischen Mitgliedsunternehmen des VdR hergestellt werden, passen perfekt zu diesem Trend. E-Zigaretten, Verdampfer und die Industrie-Zigarette finden sich eher in anderen Segmenten des Alltags.

    Multinationale Zigarettenkonzerne
    Multinationale Zigarettenkonzerne versuchen, die Unterschiede zwischen verschiedenen Tabakkategorien zu verwischen, und gefährden damit oft sinnvoll ausdifferenzierte Regulierungen. Ein Familienunternehmen, das ausschließlich in Deutschland produziert, hat andere Schwerpunkte als ein multinationaler, börsennotierter Großkonzern, und Schnupftabak hat nichts mit E-Zigaretten zu tun. Das hat der Gesetzgeber auch immer wieder berücksichtigt. Diese Tatsache wird in Zukunft bei der immer wieder geführten Diskussion um die Tabaksteuer an Gewicht gewinnen. Produkte, die kein Problem mit dem Jugendschutz haben, nicht zum „Kettenrauchen“ benutzt werden und auch nicht geschmuggelt werden, sollten steuerlich anders behandelt werden. Auf der anderen Seite macht es keinen Sinn, neuartige Elektro-Artikel, deren gesundheitlichen Auswirkungen im Dunkeln liegen, zu subventionieren.

    So gehen wir mit 100-jähriger Erfahrung und Routine und mit frischem Elan an die Herausforderungen und versuchen, für unsere Mitglieder, für deren Arbeitnehmer und für die Genießerinnen und Genießer in Deutschland das Beste zu erreichen.


    Michael von Foerster

  • Keine Erhöhung

    BERLIN // Derzeit liegen keine Pläne zur Erhöhung der Tabaksteuer vor. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19 / 26014) auf eine Kleine Anfrage (19 / 25566) der Fraktion Die Linke.

    Nachhaltigkeitsstrategie
    Weiter heißt es, dass sich die Regierung in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie auf eine Senkung der Raucherquote bis zum Jahr 2030 verpflichtet. Im Jahr 2015 seien zudem Ziele definiert worden, die Jugendliche und junge Erwachsene zum Nichtrauchen animieren, den Rauchstopp in allen Altersgruppen erhöhen sowie einen Schutz vor Passivrauchen gewährleisten sollen.

    red

  • Ein recht gutes Jahr

    BERLIN // Die Tabaksteuerstatistik fürs Gesamtjahr 2020 liegt vor. Dabei erreichen die Einnahmen des Fiskus in diesem Segment mit rund 14,623 Milliarden Euro einen Wert, der sogar etwas mehr als das Steueraufkommen für das Jahr zuvor erreichte.

    Kein Wunder, dass auch der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) sich über die Zahlen zum Absatz von Tabakwaren nach Steuerzeichenbezug für das Jahr 2020 freute: „Der Absatz von Zigaretten ging um 1,1 Prozent zurück im Vergleich zu 2019. Feinschnitt zum Selberdrehen oder Selberstopfen konnte mit 10,6 Prozent hingegen kräftig zulegen. Allerdings ist der Banderolenbezug nur ein Hinweis auf die produzierten Mengen und kann nur eingeschränkt den tatsächlichen Konsum messen.“

    Absatz stabil
    Der BVTE erklärt weiter, der Absatz von Tabakwaren sei insgesamt trotz Corona-Krise im Großen und Ganzen stabil geblieben, was auch an den Tabaksteuereinnahmen abzulesen sei. Das Aufkommen an Tabaksteuer bewege sich auf einem konstanten Niveau. Die rund 14,6 Milliarden Euro des Jahres 2020 seien gegenüber 2019 Mehreinnahmen von 2,7 Prozent, die der Bund für sich verbuchen könne. 2019 hatten die Einnahmen aus der Tabaksteuer 14,2 Milliarden Euro betragen.

    Der Absatz von Zigaretten sank 2020 leicht auf 73,8 Milliarden. 2019 waren noch für 74,6 Milliarden Zigaretten Steuerbanderolen bezogen worden. Der verkaufte Feinschnitt lag bei 26 328 Tonnen – im Vergleich zum Vorjahr war das ein Zuwachs von 2515 Tonnen; 2019 waren noch für 23 813 Tonnen Steuerzeichen bestellt worden.


    Pfeifentabak im zweistelligen Wachstumsbereich

    Auch andere Produktkategorien als Feinschnitt konnten, wie der BVTE deutlich macht, ihren Absatz steigern. Die Kategorie Pfeifentabak liege schon seit Jahren im zweistelligen Wachstumsbereich und habe im Vergleich zu 2019 nochmals 44,3 Prozent dazugewinnen können. Allerdings fielen in diese Kategorie nicht bloß der klassische Pfeifentabak, sondern auch Wasserpfeifentabak und die neuartigen Tabakerhitzer, die zusammengenommen hauptsächlich für den Wachstumsschub gesorgt hätten.

    Die Zigarette ist dabei das Produkt, das am höchsten besteuert wird. Der Zigarettenabsatz ist seit Jahren rückläufig. „Der erneute Rückgang ist nicht verwunderlich“, betont der BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke: „Wir rechnen jedes Jahr mit einem Konsumrückgang von einem bis drei Prozent bei der Zigarette, unabhängig davon, dass viele Fachgeschäfte in vielen Bundesländern seit der Corona-Pandemie teilweise geschlossen waren und sind.“

    Marktversorgung sicher
    Der BVTE verweist ausdrücklich darauf, dass trotz Corona-Pandemie und der Teilschließung die Marktversorgung mit Tabakwaren zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen sei. So waren und sind in einigen Bundesländern Tabakwarengeschäfte im Frühjahr und erneut seit Dezember von der Teilschließung des Einzelhandels zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. „Vor allem in der ersten Welle der Pandemie neigten auch die Raucher und Raucherinnen dazu, sich eine Bevorratung an Tabakwaren zuzulegen“, so Mücke.

    Konsumenten preissensibler
    Die Konsumenten reagieren seit der Corona-Krise preissensibler als früher. Noch nie waren so viele Menschen in ihrer Mobilität so eingeschränkt wie 2020. Viele verbrachten ihren Urlaub zuhause und konnten somit keine preiswerteren Zigaretten im Ausland kaufen. Auch die teilweise Einschränkung des kleinen Grenzverkehrs sorgte dafür, dass weitaus weniger Zigaretten in Polen und Tschechien erworben wurden.

    Entsorgungsstudie der Industrie
    Laut der Entsorgungsstudie der Zigarettenindustrie, die in einer Langzeitstudie den Anteil von nicht in Deutschland versteuerten Zigaretten untersucht, waren 2020 rund 17,2 Prozent der hierzulande gerauchten Zigaretten nicht in Deutschland versteuert. Im gleichen Zeitraum 2019 seien es, so der BVTE, noch 19,1 Prozent gewesen.

    „Durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise achten viele Verbraucher mehr auf ihre finanzielle Situation. Sie kaufen entweder die etwas günstigeren Zigaretten in Großpackungen oder weichen ganz auf den billigeren Feinschnitt zum Selberdrehen oder Selberstopfen aus“, resümiert der Verband.

    Auch der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) hat die Zahlen des Statistischen Bundesamtes unter die Lupe genommen. Er stellt fest, dass klassische Zigarren und Zigarillos sich als Genussartikel behaupten.

    Trend für Zigarren- und Zigarilloprodukte stabil bis leicht rückläufig
    Der BdZ schreibt zum Absatz von Tabakwaren im Kalenderjahr 2020, bei Zigarren und Zigarillos sei ein leichter Anstieg von 3,7 Prozent auf ein Volumen von 2,742 Milliarden Stück gegenüber 2,644 Milliarden Stück im Jahr 2019 zu verzeichnen gewesen.

    Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Verbandes, der die Interessen der mittelständisch strukturierten Hersteller, Importeure und Vertreiber von Zigarren und Zigarillos in Deutschland vertritt, ordnet die Zahlen der Versteuerungsstatistik für den Nischenmarkt ein: „Grundsätzlich zeigt der traditionelle Markt klassischer Zigarren- und Zigarilloprodukte seit fünf Jahren einen stabilen bis leicht rückläufigen Trend. In der Corona-Krise haben Home-Office und die Verschiebungen bei den Ausgaben der Konsumenten wie auch der Wegfall des Auslandsurlaubes zu einer leicht erhöhten Nachfrage nach Zigarren geführt. Ebenfalls muss bei der Bewertung des Anstieges 2020 berücksichtigt werden, dass dieser durch statistische Sonderfaktoren beziehungsweise Verschiebungen beeinflusst wurde; so hatte es noch im Vorjahr einen starken Rückgang um 12,1 Prozent gegeben.

    Insgesamt dürfte der tatsächliche Zuwachs – dies zeigen auch interne Statistiken des Verbandes – somit wesentlich geringer ausgefallen sein als durch die Versteuerungsstatistik abgebildet.“

    Wesentlich aussagestärker ist laut BdZ der langfristige Trend, der zeigt, dass diverse fiskalpolitische Instrumente – insbesondere zwei Änderungen bei der steuerrechtlichen Definition und die Einführung einer Mindeststeuer – dazu geführt haben, dass sich der Markt seit 2007 mehr als halbiert hat. Seither behaupten sich diese Produkte in der Nische für anspruchsvolle Genießer.

    Produkte vorwiegend männlicher Konsumenten
    Peter Wörmann, Vorsitzender des BdZ und selbst Zigarrenhersteller, beschreibt, dass klassische Zigarren und Zigarillos überwiegend von männlichen Konsumenten gehobenen Alters und nur gelegentlich geraucht werden. Weder gebe es bei diesem Produkt ein Problem mit dem Jugendschutz noch mit dem Schmuggel. Im Hinblick auf die strengen Regulierungen des gesamten Tabakmarktes fordert er Ausnahmen von weiteren Maßnahmen für das Kulturgut Zigarre/Zigarillo, da solche nur zu erheblichen Belastungen der mittelständisch geprägten deutschen Zigarrenindustrie führen, ohne dem eigentlichen Ziel gerecht zu werden.

    Bund erzielt höhere Einnahmen
    Mit Blick auf die monatlichen Steuerzahlen zeigen die Daten aus Berlin, dass der Bund höhere Einnahmen vor allem im Januar (allerdings auf relativ niedriger Basis) mit einem Plus von gut 87 Prozent, im Lockdown-Monat April (plus 21,5 Prozent), im Juli (plus 26,5 Prozent) sowie im Dezember (plus 21,0 Prozent) gegenüber dem Vorjahr erzielt hat. Diese Zuwächse erklären sich vor allem durch den entsprechenden Trend bei Zigaretten.

    Zugleich stimmt der Nettobezug von Steuerzeichen nach Steuerwerten für die nahe Zukunft optimistisch. Nach einem Mehr gegenüber 2019 im November um 16,9 Prozent deckten sich die Hersteller auch im Dezember um 34,5 Prozent mehr ein. Treiber der Entwicklung war hier neben Zigaretten der Pfeifentabak, in dem auch Wasserpfeifentabak und Tabak für Erhitzersysteme enthalten ist. Insgesamt könnte 2021 ein für die Branche relativ erfreuliches Jahr werden, sofern Maßnahmen zu Ladenschließungen nicht allzu lange in Kraft bleiben.

    red

  • Neue Grundlage

    BÜNDE // Die Steuerzeichenstelle in Bünde gibt unverbindlich vorab bekannt: Für den ab 15. Februar 2021 geltenden Tabaksteuertarif sind die gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreise aus dem Jahr 2020 Berechnungsgrundlage für die Mindeststeuer bei Zigaretten und Feinschnitt. Die ermittelten Kleinverkaufspreise werden auf Veranlassung des Bundesministeriums der Finanzen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreise
    Der gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreis (Paragraf 2 Absatz 2 und 3 des Tabaksteuergesetzes) beträgt für den Zeitraum vom 15. Februar 2021 bis zum 14. Februar 2022 je Zigarette 30,8996 Cent sowie 159,4326 Euro je Kilogramm Feinschnitt. Die daraus resultierende Gesamtsteuerbelastung für die Berechnung der Mindeststeuer beträgt 21,455 Cent je Zigarette und 97,477 Euro je Kilogramm Feinschnitt.

    Es gelten folgende Kennzeichnungen:

    [bul]Zigarren / Zigarillos: Regelsteuer I, Mindeststeuer B + I;
    [bul]Zigaretten: Q, V + Q;
    [bul]Feinschnitt: N, G + N;
    [bul]Pfeifentabak: G, A + G.

    red

  • Handel: Mehr Hilfen notwendig

    MAINZ // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In den folgenden Ausgaben drucken wir die Statements ab. In Folge 3: Steffen Kahnt, Geschäftsführer beim Handelsverband Tabak (BTWE).

    Zweiter Lockdown
    Der zweite Lockdown stellt den Einzelhandel mit Fokus Tabakwaren und E-Zigaretten erneut auf eine harte Probe. Die Zwangsschließungen sind eine schwere Hypothek für die Handelsunternehmer, die je nach Bundesland, Standort und Sortiment ganz unterschiedlich davon betroffen sind.

    Handel nicht allein lassen
    Die Einzelhandelsorganisation hat im Bund und in den Ländern bis zuletzt dafür gekämpft, dass Einzelhandelsgeschäfte nicht erneut geschlossen werden müssen. Bundesregierung und Länderregierungen dürfen die Händler jetzt nicht allein lassen. Die bisher vorgesehenen Gelder reichen bei weitem nicht aus, um eine Pleitewelle in den Innenstädten zu verhindern. Sonst so attraktive Geschäftslagen wie Bahnhöfe, Flughäfen oder Einkaufszentren sind zudem seit Beginn der Pandemie besonders benachteiligt und die staatlichen Hilfen bei weitem nicht ausreichend.

    Die Pandemie kostet Bund und Länder sehr viel Geld. Umso wichtiger ist es, dass auch die nächste Bundesregierung nach der Wahl in diesem Jahr bei einer Tabaksteuererhöhung verantwortungsbewusst agiert. Zwei Prämissen sind aber klar: Mehrstufige marktschonende kleine Schritte haben sich grundsätzlich bewährt. Und: Wenn die Besteuerung von E-Zigaretten kommt, muss sie europäisch angepackt werden.

    BTWE lehnt Verbot ab
    Der BTWE hat sich mit Stellungnahmen und im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Tabakwerbeverbot dafür eingesetzt, dass legale Produkte legal beworben werden dürfen. Werbeverbote für Tabakprodukte lehnt der BTWE grundsätzlich ab. Nicht zuletzt das geplante Werbeverbot für Verdampfer und Erhitzer ist gesundheitspolitisch ein Treppenwitz! Wichtiger BTWE-Erfolg: Das Recht des Fachhandels, für seine Produkte im Geschäft und im Schaufenster zu werben, wird nicht angegriffen. Der BTWE ist gespannt, wie der Fachhandel in Zukunft vom neuen Marketingmix der Hersteller profitieren wird.

    Klassische Sortimente
    Der Handel verdient immer noch 95 Prozent seines Geldes vor allem mit klassischen Sortimenten. Zigaretten, Rauchtabak, Pfeifentabak, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen und Raucherbedarfsartikel sind die Stars in unseren Geschäften. Diese Stars haben jedes Jahr mit jeder Menge Innovationen ihren großen Auftritt beim Messe-Highlight InterTabac. Aber auch wir Menschen brauchen das Dortmunder Kraftzentrum, denn Geschäfte werden zwischen Menschen gemacht. Und der persönliche Kontakt ist durch nichts zu ersetzen. Die InterTabac ist deshalb auch 2021 ein Pflichttermin für alle, die erfolgreich sein wollen. Tragen Sie sich den 16. bis 18. September 2021 fest in den Kalender ein.

    Für Klarheit sorgen
    Wie wichtig der Dialog zwischen den Wirtschaftsstufen ist, haben die letzten Wochen und Monate gezeigt. Zuletzt griffen lokale Ordnungsbehörden Handelsunternehmer an, die die neuartigen Nicotine Pouches / OND vermarkten. Hier müssen Politik und Gerichte endlich für Klarheit sorgen. Es kann nicht sein, dass der Händler am Ende der Dumme ist. Auch das seit dem Mai 2020 geltende Rückverfolgungssystem lief lange nicht ganz rund. Wir hoffen, dass die letzten Signale von den IT-Experten im Handel endlich Besserung bringen.

    Neue Produkte von großer Bedeutung
    Für den Tabakwaren-Fachhandel sind Innovationen und neue Produkte sowohl bei den klassischen Tabakwaren als auch bei neuen Produkten von großer Bedeutung. Neuigkeiten wecken die Neugier des Kunden und damit seine Bereitschaft, im Tabakwaren-Fachgeschäft einzukaufen. Sicher sind die Corona-Krise und das Tabakwerbeverbot Herausforderungen, der sich Industrie und Handel stellen müssen. Der BTWE ist jedoch auch für die Zukunft zuversichtlich, dass die Tabakfamilie Wege finden wird, um die große Vielfalt unserer Genussmittel zu erhalten und weitere innovative Produkte im Markt einzuführen.


    Steffen Kahnt

  • Risikoprofil berücksichtigen

    BERLIN // Nachdem sich der Bundestag mit dem Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die EU-Tabaksteuerrichtlinie auf E-Zigaretten auszuweiten, befasst hat, hat der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) seine Kritik an möglichen Zusatzsteuern auf E-Zigaretten wiederholt.

    Maßnahme kontraproduktiv
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH: „Wer die Zahl der Raucher im Land verringern will, kann nicht gleichzeitig neue Steuern auf E-Zigaretten befürworten. Das ist kontraproduktiv. Neue Steuern würden aktiven Rauchern den Umstieg auf ein Produkt mit deutlich niedrigerem Risikoprofil erschweren. Aktuelle Erfahrungen etwa in Großbritannien zeigen, dass sich E-Zigaretten gut zur Rauchentwöhnung eignen. Wer von der herkömmlichen auf die E-Zigarette umsteigt, verringert den Schadstoffeintrag um 95 Prozent. Unsere Position ist klar: Keine neuen Steuern auf E-Zigaretten!“

    Dobrajc wies zudem auf die schwierige Situation der Branche angesichts der Corona-Pandemie hin: „Die vielen kleinen und mittleren Unternehmen unserer Branche werden durch den Lockdown hart getroffen. Das letzte, was wir in dieser Ausnahmesituation gebrauchen können, sind neue Steuern.“

    Deutlich geringeres Risiko
    Der VdeH hatte bereits vor einigen Monaten in einer Anhörung des Finanzausschusses in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass ein nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand offensichtlich vorhandenes, im Vergleich zum Tabakrauch allerdings deutlich geringeres Risiko von E-Zigaretten, keine neue Verbrauchssteuer zu Lenkungszwecken aus Gründen des Gesundheitsschutzes rechtfertige.

    Dobrajc: „Es gibt keinen vernünftigen Grund, ein Produkt, das keinen Tabak enthält und dazu geeignet ist, Raucher von der wesentlich schädlicheren Tabakzigarette wegzubringen, in das Tabaksteuerregime einzubeziehen und mit einer zusätzlichen Steuer zu belegen.“

    vi

  • Urteil zu „Tabak-Scraps“

    DÜSSELDORF // Das Finanzgericht Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass sogenannte Tabak-Scraps kein Rauchtabak sind und somit nicht der Steuerpflicht unterliegen. Darauf weist die Juristin Kamila Matthies auf „[link|http://www.anwalt.de]anwalt.de[/link]“ hin.

    Tabak-Scraps sind unverarbeitete Stücke von Tabakblättern, die als Nebenprodukt bei der Herstellung etwa von Strips entstehen. Die Scraps werden unter anderem für Pfeifentabak verwendet.

    Im vorliegenden Fall (Az. 4 K 36/18 Vta) hatte der Zoll eine Tabaksteuer erhoben, da sie die Scraps als rauchgeeigneten Einlegetabak eingestuft hatte.

    Revision nicht möglich
    Das Gericht urteilte jedoch: Die Scraps waren nicht zum direkten Rauchen in einer Pfeife geeignet. Des Weiteren haben die Scraps auch nicht die Eignung, ohne einen weiteren industriellen Bearbeitungsvorgang unmittelbar geraucht zu werden. Die Revision beim Bundesfinanzhof ist möglich.

    red

  • „Krise mit Bravour bewältigen“

    KÖLN // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In den folgenden Ausgaben drucken wir die Statements ab. In Folge 1: Andreas Landwehr, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA).

    Track & Trace
    Im Ausblick auf das Jahr 2020 sinnierte der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) über die mangelnde Sinnhaftigkeit des europaweiten Tabakkontrollsystems zur Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten (kurz: Track&Trace) gemäß der TPD II. Diese war verbunden mit einer unverhältnismäßig kurzen Frist, die der Branche für die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen zur Verfügung gestellt wurde.

    Fehlerquote nie auf Null
    Aber es überwog auch die Zuversicht, dass die Mitglieder des BDTA bis zur endgültigen Scharfschaltung des Track & Trace-Systems in ruhigeren Gewässern fahren würden. Und tatsächlich waren die größten Stolpersteine auf Seiten des Großhandels rechtzeitig beseitigt worden. Dennoch muss der BDTA konstatieren, dass wahrscheinlich, in manchen Fällen voraussichtlich, die Fehlerquote nie auf den Nullpunkt gesenkt werden kann. Im Sinne einer weiteren Reduktion der datentechnischen Inkonsistenzen bis möglichst nahe an den Nullpunkt bedarf es auch in Zukunft einer weiteren engen Zusammenarbeit aller Teilnehmer innerhalb der Wertschöpfungskette, um den Ablauf von Track & Trace für alle Beteiligten so problemlos wie möglich zu gestalten.


    Herausforderung 2020

    Eine weitere Herausforderung war 2020, ungeachtet der Minimierung datentechnischer Fehlerquoten, die vorherrschende Corona-Pandemie, die einhergehend mit dem bestehenden Lockdown nicht nur die Freiheit eines jeden einzelnen einschränkt, sondern ebenso in ungeahntem Ausmaß die Tabakwaren-Großhändler und andere Branchenvertreter vor logistische sowie finanzielle Herausforderungen gestellt hat und auch im Jahr 2021 weiter stellen wird.


    Historischer Einschnitt

    Die im BDTA organisierten, überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen werden auch 2021 mit den Auswirkungen der Pandemie zu kämpfen haben. Selbst wenn die Pandemie eines Tages nur noch ein Relikt vergangener Erinnerungen sein sollte, so werden die von den Einschränkungen hervorgerufenen wirtschaftlichen Schäden noch jahrelang zu reparieren sein. Geschlossene oder gar insolvente Gaststätten, Kneipen und andere Lokalitäten bedeuten für den automatenaufstellenden Handel einen vielleicht irreparablen Umsatzeinbruch. Nur die Zeit wird zeigen, ob und inwieweit sich unsere Mitglieder von diesem historischen Einschnitt erholen werden.

    Am 1. Januar 2021 wird das Zweite Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes in Kraft treten und zukünftig schrittweise unter anderem Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verbieten. Der BDTA akzeptiert diese Maßnahme. Außenautomaten sind für Menschen jedes Alters im Straßenbild zu sehen. Aus Gründen des Jugendschutzes haben die Betreiber von Zigarettenautomaten daher bereits vor vielen Jahren jegliche Werbung an Außenautomaten abgeschafft. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass Wahltastenbilder ausdrücklich keine Werbung, sondern vom Gesetzgeber vorgeschriebene Produktinformationen für Kunden darstellen.


    Bundestagswahl im September

    Im September 2021 werden auch die tabakindustriellen Augen auf die Ergebnisse der Bundestagswahl gerichtet sein. Nach derzeitigem Stand scheint eine fortgeführte Große Koalition eher unwahrscheinlich zu sein. Eine gegebenenfalls neu formierte und damit neu ausgerichtete Regierung wird dahingehend für unsere Branche interessant sein, wenn neue Entscheidungsträger die mittlerweile ausgereizten, nicht-repressiven Regulierungen in Bezug auf Tabakprodukte überschreiten und prohibitive sowie paraprohibitive Regulierungen auf nationaler Ebene vorantreiben sollten.

    Verpflichtenden Markierung
    Auf europäischer Ebene wiederum erwartet die Branche neben einer verpflichtenden Markierung von Tabakprodukten mit Filtern, die Plastik enthalten, die Einführung von Verbrauchssteuern auf Tabakwaren sowie die Implementierung eines einheitlichen Steuersystems für Next Generation Products, wie E-Zigaretten, dessen Ausgestaltung und Umfang die Europäische Kommission im kommenden Jahr festlegen will.

    Nikotinhalter Alternativprodukte
    Die Einbeziehung nikotinhaltiger Alternativprodukte in die EU-Tabaksteuerrichtlinie und eine darauffolgende Umsetzung in das deutsche Tabaksteuergesetz stellt aus Sicht des BDTA einen wichtigen Baustein für eine mittel- bis langfristig angelegte Planungssicherheit des Bundes im Hinblick auf die Einnahmesituation aus der Tabaksteuer dar. Hierbei muss auf die Einrichtung einer eigenen Steuerkategorie hingearbeitet werden, die den neuartigen Produkten in Bezug auf gesundheitliches Risiko und Umgewöhnungsanreize gerecht wird.


    Alltäglicher Regulierungswahn

    Neben dem alltäglichen Regulierungswahn auf nationaler und europäischer Ebene wandelt insbesondere der automatenaufstellende Handel auf dem Pfad des steten technischen Fortschritts. Die Sparkassen entwickeln bereits neue und innovative Konzepte, um die digitale Altersverifikation für das Mobile Payment zur Marktreife zu bringen. Ohnehin verbinden sich technische Modernität mit dem Zigarettenautomaten derart, dass kontaktloses Zahlen im Jahr 2021 wohl zum unangefochtenen Standard reifen wird.

    Corona-Krise
    Trotz der Corona-Krise und einer politischen Neuausrichtung auf nationalem Boden blicken die Mitglieder des BDTA positiv auf das neue Jahr. Die Krise hat den Tabakwaren-Großhandel vor unerwartete Aufgaben gestellt, aber nie in die Knie gezwungen. Und dank der Belastbarkeit, der Ausdauer und dem Vertrauen auf seine eigenen Stärken wird der Tabakwaren-Großhandel diese und weitere Krisen mit Bravour bewältigen. Mögen wir gemeinsam auf ein erfolgreiches Jahr 2021 blicken!

    Andreas Landwehr

  • Brüssel will zusätzliche Warnhinweise

    BRÜSSEL // Dass die Tabakkonzerne bei der Entsorgung von Zigarettenfiltern herangezogen werden sollen, ist längst klar. Nun gibt es offenbar eine Vorschrift aus Brüssel, die sich gegen das sogenannte „single use plastic“, gegen Einweg-Plastik richtet. Das berichtet die „Welt am Sonntag“. Laut der Zeitung müssen ab 3.  Juli 2021 zusätzliche Warnhinweise auf allen Zigarettenpackungen aufgebracht werden.


    Farben und Schriftgröße vorgegeben

    Der Warnhinweis muss demnach mindestens 3,92 Quadratzentimeter groß sein. Die verwendbaren Farben sind ebenso vorgegeben wie die Schriftgröße und -art. Offenbar soll das Piktogramm horizontal auf die Rückseite der Zigarettenpäckchen aufgebracht werden, alternativ ist ein vertikaler Aufdruck ebenfalls zulässig.

    Durchgestrichene Hand auf rotem Untergrund
    Der Bildwarnhinweis besteht aus zwei Teilen: Links ist auf rotem Untergrund eine durchgestrichene Hand zu sehen, die im Begriff ist, eine Zigarettenkippe wegzuschnipsen. Rechts findet sich auf blauer Farbe, die vermutlich das Meer symbolisieren soll, eine Schildkröte und eine durchgestrichene Kippe. Unter den beiden Grafiken steht „Plastic in Filter“, Plastik im Filter.


    Hersteller unter Druck

    Der Vorstoß aus Brüssel bringt die Hersteller unter Druck. Denn die Europa-Politiker haben es versäumt, die entsprechende Initiative rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Laut „WamS“ hätte bereits im vergangenen Sommer ein sogenannter Implementierungsrechtsakt erlassen werden müssen. Offenbar wird dies nun erst im Januar 2021 der Fall sein. Aus den Erfahrungen mit den schon länger vorgeschriebenen Bildwarnhinweisen wird deutlich, dass die verbleibenden rund fünf Monate eigentlich viel zu knapp bemessen sind, um die Vorschriften umzusetzen. Die „WamS“ zitiert einen Reemtsma-Manager mit den Worten: „Damit die Umsetzung gut funktionieren kann, benötigen wir zwölf Monate Vorlaufzeit ab Verabschiedung des Gesetzes.“ Doch in deutsches Recht werden die EU-Vorgaben erst nach Januar 2021 übertragen werden können.

    EU-Initiative
    Die EU-Initiative kommt für die Industrie zur Unzeit. Bereits seit Monaten wehrt sich die Branche gegen die erweiterte Hersteller-Verantwortung. Das Bundesumweltministerium möchte, dass sich die Industrie an den Kosten für das Sammeln und Vernichten der Zigarettenkippen beteiligt. Die Branche argumentiert damit, dass sie bereits rund 14 Milliarden Euro jährlich in Form der Tabaksteuer an den Staat abführt. Dieses Geld müsse zumindest teilweise für die Müllbeseitigung verwendet werden. Außerdem gehen die Schätzungen für die Reinigungskosten weit auseinander.

    red