Schlagwort: Raucher

  • Mitarbeiter verhindern Rauchverbot

    BRUCK (DTZ/red). Dem Einsatz der Mitarbeiter ist es zu verdanken, dass ein striktes Rauchverbot auf einem Firmengelände in Österreich ausbleibt.

    In der Papierfabrik Norske Skog in Bruck an der Mur darf künftig noch in der Mittagspause geraucht werden, da sie als Freizeit der 500 Beschäftigten gilt, berichtet die „Kleine Zeitung“. Eine zusätzliche Raucherpause durch Ausstempeln sei nicht vorgesehen, heißt es. Geraucht werden darf in zehn ausgewiesenen Raucherzonen. Ursprünglich hatte der skandinavische Konzern ein komplettes Rauchverbot für die gesamte Arbeitszeit angestrebt.

    (DTZ 29/14)

  • Glücksspiel: EU soll Wildwuchs bekämpfen

    BRÜSSEL (DTZ/vi). Die Europäische Kommission (KOM) hat ihre Empfehlung zum Verbraucher-, Spieler- und Jugendschutz für das Online-Glücksspiel veröffentlicht. Diese betreffen zum Beispiel Sportwetten, Online-Kasinos und Lotterien. Den Mitgliedstaaten werden strengere Regeln vorgeschlagen, etwa bei der Werbung und beim Sponsoring. Um Minderjährige vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen, schlägt die EU-Behörde den Nationalstaaten unter anderem Alters- und Identitätskontrollen vor.

    In Deutschland wie auch in den meisten EU-Staaten dürfen nur Volljährige an Glücksspielen teilnehmen. Nach EU-Angaben hat das Internet-Glücksspiel inzwischen einen Marktanteil von zwölf Prozent.

    Die Empfehlungen der Kommission haben keinen Richtliniencharakter, sondern sind lediglich Tipps. Eine EU-Gesetzgebung im Glücksspiel-Sektor gibt es nicht.
    Vor dem Hintergrund der EU-Empfehlung unterstreichen die Lotteriegesellschaften im Deutschen Lotto- und Totoblock die Bedeutung eines besonders hohen Verbraucherschutzniveaus in diesem sensiblen Sektor und appellieren an den deutschen Gesetzgeber und die Aufsichten sowie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Online-Glücksspielsektor auch weiterhin entsprechend der nationalen Besonderheiten individuell zu regulieren, auch wenn dies besonders restriktive Maßnahmen erfordert.

    „Wir erkennen die Bemühungen der KOM an, im Bereich des Glücksspiels den Standard des Verbraucherschutzes zu verbessern – aber bitte nach oben und nicht nach unten aufweichen“, fordern Michael Burkert und Peter Jacoby, derzeitige Federführer im Deutschen Lotto- und Totoblock sowie Geschäftsführer der Saarland-Sporttoto GmbH. Sie kritisieren: „Mit dieser Empfehlung erhalten Mitgliedstaaten mit hohem Verbraucherschutz keine Hilfe von Seiten der KOM, den Wildwuchs im Online-Sektor zu bekämpfen.“ Allerdings hätten sich Wirtschaftsinteressen gegenüber echten Verbraucherschutzinteressen durchgesetzt. Länder und Gebiete wie Malta und Gibraltar hätten Hunderten von Online-Anbietern Lizenzen verliehen. Diese würden ihre Dienste ohne die erforderliche nationale Konzession anbieten beziehungsweise nationale Verbote ignorieren. In vielen Mitgliedstaaten würden diese illegalen Angebote einen Großteil des Online-Marktes ausmachen.“

    Für die Lotteriegesellschaften ändert sich mit Veröffentlichung der Empfehlung im Hinblick auf den Glücksspielstaatsvertrag nichts. Die Mitgliedstaaten würden dem Subsidiaritätsprinzip gemäß weiterhin zuständig für die Regulierung des Glücksspielmarktes bleiben – und dies Online und Offline. „Wir können nur hoffen, dass die deutschen Aufsichten ihrer Aufgabe zum Schutz der legalen Anbieter nachkommen und entsprechend ihrer Möglichkeiten gegen illegale Anbieter vorgehen sowie Maßnahmen gegen exzessive Verbrauchertäuschung ergreifen“, so Burkert und Jacoby.

    Marion Caspers-Merck, Geschäftsführerin von Lotto Baden-Württemberg, stellt im Zusammenhang mit der Empfehlung der EU-Kommission fest, dass es in Deutschland seit Jahren ein Vollzugsdefizit beim Kampf gegen illegale Glücksspielanbieter gibt. Gleichzeitig erinnerte sie an die kürzlich getroffene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Nationalstaaten ihren Glücksspielsektor eigenständig gestalten dürfen. Caspers-Merck: „Dies werte ich als eindeutige Bestätigung für den geänderten Glücksspielstaatsvertrag. Jetzt müssen dessen Vorgaben umgesetzt und der Wildwuchs der vergangenen Jahre konsequent eingegrenzt werden. Nur wenn die gesetzlichen Regeln effizient durchgesetzt werden, ist der Verbraucher-, Spieler- und Jugendschutz zu garantieren.“

    (DTZ 29/14)

  • Urteil im Raucher-Prozess am Donnerstag

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die Frage ob Friedhelm Adolfs in seiner Wohnung bleiben darf oder nicht, klärt das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag.

    Dem 75-jährigen Rentner wurde nach 40 Jahren seine Wohnung gekündigt. Als Begründung führte die Vermieterin die Belästigung durch Zigarettenrauch an. Sie habe ihm über Monate mit Abmahnungen darauf aufmerksam gemacht. Adolfs bestreitet dies. Zwar habe man ihn wegen des Rauchs im Treppenhaus angesprochen, allerdings nie mit einer Kündigung gedroht. Eine Abmahnung ist allerdings nur dann wirksam, wenn diese Drohung mitenthalten ist.
    Zudem bestätigte das Gericht bereits, dass zu viel Zeit zwischen der wirksamen schriftlichen Abmahnung und der ausgesprochenen Kündigung durch die Vermieterin vergangen sei.

    Diese Woche wird in Düsseldorf die Frage entschieden, ob der rauchende Mieter Recht bekommt – oder nicht.

    Durch seinen Protest wurde Adolfs bundesweit bekannt. In erster Instanz hatte er vor dem Amtsgericht verloren. Zur Begründung hieß es, zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt, der Mieter habe allerdings zu wenig gelüftet und damit das Recht auf körperliche Unversehrtheit seiner Nachbarn verletzt. Die fristlose Kündigung sei damit gerechtfertigt.

    (DTZ 26/14)

  • Ministerium bleibt zuständig

    BERLIN (DTZ/max). Die ersten 100 Tage der neuen Bundesregierung sind vorbei. Doch immer noch sind einige Zuständigkeiten unklar. Immerhin: „Es ist klar, dass der Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verbleibt“, heißt es aus der Hauptstadt.

    Allerdings werde immer noch über Details verhandelt (bis Redaktionsschluss dieser Zeitung). Mit der Klärung der Grundsatzfrage jedoch ist auch ersichtlich: Das Thema „Tabak“ wird auch künftig im Landwirtschaftsministerium behandelt, die Verlagerung ins Justizministerium ist vom Tisch. Offen bleibt, wie das zuständige Referat künftig bezeichnet wird, wahrscheinlich bleibe es bei der aktuellen Benennung, so die Aussage aus Berlin.

    (DTZ 13/14)

  • Formfehler rettet Raucher

    DÜSSELDORF (DTZ/kes). Friedhelm Adolfs darf aller Voraussicht nach in seiner Wohnung bleiben. Das Landgericht Düsseldorf lehnte in der Berufung das Räumungsurteil des Amtsgerichts Düsseldorf wegen eines Formfehlers bei der Kündigung ab.

    In der mündlichen Verhandlung hat Richter Ralf Wernscheid eine fristlose Kündigung für unwirksam erklärt. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss ein Vermieter die Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist aussprechen. Im Fall Adolfs habe zwischen Abmahnung und fristloser Kündigung mehr als ein Jahr gelegen. Dies ist zu lang, informiert das Landgericht. Die Vermieterin und ihre Anwältin können innerhalb von drei Wochen in einem Schriftsatz auf Wernscheids Ausführungen reagieren.

    Vielleicht helfe eine „geringfügige Veränderung an der Wohnungstür“, um eine Geruchsbelästigung im Haus zu vermeiden, zitiert der „Kölner Stadtanzeiger“ Richter Wernscheid.

    Das Urteil soll am 13. März, 8:45 Uhr im Saal 2111 im Landgericht Düsseldorf verkündet werden.

    (DTZ 06/14)

  • Fast jeder dritte Erwachsene ist ein Raucher

    BONN (DTZ/pnf). Fast jeder dritte Erwachsene in Deutschland ist Raucher.

    Laut aktuellen Daten des Gesundheitsmonitors vom Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) greifen 22 Prozent, also mehr als ein Fünftel aller Befragten regelmäßig zur Zigarette, acht Prozent rauchen gelegentlich.

    (DTZ 02/14)

  • Der prominenteste Raucher der Republik

    MAINZ (DTZ/jgw). Als der damalige SPD-Kanzlerkandidat Björn Engholm 1993 aufgrund der Barschel-Affäre zurücktrat, wünschten sich nicht nur manche Sozialdemokraten die Rückkehr von Altkanzler Helmut Schmidt ins Amt, der damals bereits 75 Jahre alt war.

    Auch heute würde er wohl beste Umfragewerte erzielen – warum, zeigt das berührende Portrait „Helmut Schmidt – Lebensfragen“, das die ARD dem Altkanzler zu seinem 95. Geburtstag am 23. Dezember dieses Jahres widmet. Im Gespräch mit Giovanni di Lorenzo, der nur als Stimme aus dem Off zu hören ist, erinnert sich Schmidt an sein Leben, von dem er lange Jahre als Homo Politicus in den Dienst des Staates, der Gesellschaft stellte. Sein 1888 geborener Vater fragte mal Schmidts Frau, was dieser denn in Bonn sei: „So etwas wie Bismarck?“ Und angesprochen auf das Wichtigste im Leben sagt der Jubilar etwas, was er an mehreren Stellen wiederholt: „Sich selbst eine Aufgabe stellen, sie begreifen und bestmöglichst erfüllen.“

    Helmut Schmidt wird zweifelsohne als Kanzler der Bundesrepublik Deutschland in die Annalen eingehen – anders vielleicht als der Kanzler der Einheit, Helmut Kohl, der ihn 1982 aus dem Amt drängte. Schmidt erinnert sich auch daran: leise, langsam, aber stets bestimmt – und abgeklärt. Der Film streift die private wie politische Biografie und gibt dem Altkanzler das Wort, was dieser zuweilen auch beredt schweigend führt.

    (Lesen Sie den vollständigen Text in der Printausgabe DTZ 52/13)

  • Raucherstreit in Düsseldorf geht weiter

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Dem Düsseldorfer Rentner und Raucher Friedhelm Adolfs (75) droht die fristlose Kündigung seiner Wohnung.

    Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Am 31. Juli hatte das Düsseldorfer Amtsgericht der persönlichen Freiheit von Adolfs klare Grenzen gesetzt. Zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt, aber es habe seine Grenzen im Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn. Wer den Hausflur verpestet, wenig lüfte, auf Beschwerden und Abmahnungen nicht reagiere, der muss die Konsequenzen tragen, heißt es.

    Jetzt steht die nächste juristische Runde an. Adolfs und sein neuer Anwalt Martin Lauppe-Assmann stehen am 19. Dezember vor dem Düsseldorfer Landgericht als Berufungsinstanz. Lauppe-Assmann ist zuversichtlich. Auf seiner Homepage äußert er den Unmut über den Umgang mit seinem Mandanten und stellt einen Spendenaufruf ins Netz.

    Mit einer Entscheidung ist2013 nicht mehr zu rechnen, sagt eine Sprecherin des Landgerichts.

    (DTZ 49/13)

  • „Rekordjahr“ für Tabakwaren-Facheinzelhandel

    HAMBURG (DTZ/fnf). Seit 2002 erheben der BTWE, British American Tobacco Germany und Unternehmensberater Ralf Finken den Betriebsvergleich für den Tabakwarenfachhandel. Der BAT BTWE Betriebsvergleich 2012 zeigt wieder einmal sowohl gute als auch negative Tendenzen. Zunächst die guten: Der Rohertrag ist weiter gestiegen und das Betriebsergebnis ein großer Erfolg. Negativ bleiben hingegen die weiterhin abnehmende Kundenzahl pro Woche sowie die rückläufigen Ergebnisse im Kernsortiment Presse.

    Erfreulich ist die Entwicklung bei Zigaretten und Other Tobacco Products (OTP). Beide Segmente haben spürbar zugelegt. Sorge macht weiterhin das Pressesortiment. Nach einer leichten Erholung in den beiden vorangegangenen Jahren liegt ihr Umsatzanteil seit Erhebung des Betriebsvergleiches nun auf einem historischen Tiefstand. Bei angenommenen sechs Öffnungstagen liegt der Rohertrag im Pressesortiment bei 40 Euro täglich.

    Der RohertragDie Entwicklung des Rohertrages (Umsatz minus Wareneinsatz) ist ein wichtiges Barometer für den Geschäftserfolg und gleichzeitig eine zentrale Kennziffer der Unternehmenskalkulationen. 2012 ist der Rohertrag deutlich gestiegen und erzielte mit 22,70 Prozent einen neuen Höchstwert seit Erhebung des BAT BTWE Betriebsvergleichs. Die Ursachen liegen in den Bereichen Provisionserlöse, sonstige Sortimente und RBA. Diese haben Bestwerte erzielt und heben den Rohertrag auf die historische Marke. Einmal mehr zeigt sich, wie wichtig die ständige Erneuerung und das aktive Steuern der Geschäfte ist.

    Kosten und BetriebsergebnisDie Entwicklung der Kosten sowie das Betriebsergebnis 2012 sind die positive Botschaft des diesjährigen Betriebsvergleiches. Insgesamt hat die Branche ein sensationelles Ergebnis erzielt. Die Kosten haben sich im Vergleich zu den letzten Jahren nur in einem Bereich stark verändert. In den Lohnkosten. Diese sind in Summe stark gestiegen. Nicht jedoch prozentual. Das sehr gute Ergebnis ist also diesmal nicht einem verbesserten Kostenmanagement geschuldet, sondern einem höheren Rohertrag.

    Die betrieblichen Leistungsziffern umfassen Faktoren wie Personal- und Raumleistung oder die Kundenfrequenz. Sie geben Aufschluss über den Erfolg, den Mitarbeiter erzielen, über die Qualität der Nutzung der Flächen sowie die Entwicklung der wöchentlichen Kundenzahl. Damit sind sie eine wichtige Messlatte für Verbesserungen. Sie sind folglich zentrale Kennziffern für den Betriebserfolg.

    Die Anzahl der Wochenkunden bleibt das Sorgenkind im Tabakwarenfacheinzelhandel. Seit der Erhebung der Daten für den BAT BTWE Betriebsvergleich ist sie auf einem erneuten historischen Tiefstand gesunken und hat seit 2002 um mehr als 1 000 Kunden pro Woche abgenommen.

    Der Umsatz pro Kunde und Kaufakt ist erneut gestiegen. Die schon klassische Umsatzsteigerung auf Basis von Preiserhöhungen mal außer Acht gelassen, ergibt sich an dieser Stelle ein sehr positives Bild in der Rohertragssteigerung.

    BTWE: Appell für Erhalt der Nachhaltigkeit bei ErträgenDie positive Geschäftsentwicklung der am BAT-BTWE-Betriebsvergleich 2012 beteiligten Tabakwaren-Einzelhandelsunternehmen freut den Branchenverband BTWE ganz besonders. Geschäftsführer Willy Fischel: „Hier zeigt sich, dass der Tabakwaren-Einzelhandel in der Lage ist, mit kluger Sortimentspolitik und Optimieren der von ihm beeinflussbaren Kostenstrukturen auch existenzsichernde Betriebsergebnisse zu erwirtschaften und damit die gesellschaftlichen Nahversorgerfunktionen ebenso gut zu gewährleisten wie effiziente Distribution und wirksame Verbraucheransprache. Dazu ist aber auch ein politisches und wirtschaftliches Umfeld notwendig, das dem Handel die erforderliche Ertragskraft lässt. In 2012 war dies relativ gut gewährleistet. Im Jahr 2013 führten Marktentwicklung und preispolitische Entscheidungen im ersten Halbjahr zu Rückgängen sowohl auf Absatz- wie auch auf Ertragsseite. Inzwischen zieht das Geschäft wieder an, und wir hoffen, dass der Fachhandel die Delle im zweiten Halbjahr wieder möglichst weitgehend ausgleichen kann. Angesichts der Verunsicherung durch die Signale der politischen Landschaft – vor allem in Sachen TPD und Rauchverbote – braucht der Fachhandel aber mehr denn je den engen Schulterschluss zu seinen Partnern auf Hersteller- bzw. Lieferantenseite. Das bedeutet vor allem das Schaffen und Erhalten von Nachhaltigkeit in der Gestaltung der Vertragsbeziehungen mit ausreichenden Margen für den Handel. Die Profitabilität muss wieder in den Vordergrund rücken vor kurzfristigem Marktanteilsdenken.“

    Eine ausführlichere Darstellung des BAT BTWE Betriebsvergleichs in tabellarischer Form sowie ein ergänzendes Interview mit Unternehmensberater Ralf Finken finden Sie auf Seite 4 dieser Ausgabe.

    (DTZ 41/13)

  • Flashmob gegen Raucher-Diskriminierung

    WIEN (DTZ/red). Der VCPÖ ruft am 3. Oktober um 12 Uhr zu einem Flashmob gegen die Raucher-Diskriminierung vor dem Haas Haus auf dem Stephansplatz in Wien auf. Das Ganze dauert nur wenige Minuten und richtet sich gegen die TPD2.

    Bereits 220 Teilnehmer haben ihr Kommen angekündigt und wollen mit ihren Rauchgenuss, ob Zigarette, Pfeife, Zigarre oder anderes, protestieren, informiert der Verband der Cigarren- & Pfeifenfachhändler Österreichs (VCPÖ . „Aber bitte pünktlich“, mahnt VCPÖ-Präsident Klaus W. Fischer. Ein Flashmob dauert nur wenige Minuten, anschließend gehen die Teilnehmer ihrer Wege, „als wäre nichts geschehen“, betont Fischer.

    Dies ist die „letzte spektakuläre Aktion vor der TPD 2 Abstimmung im EU-Parlament am 8. Oktober“, die der Verband der Cigarren- & Pfeifenfachhändler Österreichs (VCPÖ) unterstützt.

    „Wir protestieren damit gegen ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie und gegen Schockbilder auf Zigarettenpackungen! Wir Österreicher sind zufrieden mit dem aktuellen Tabakgesetz und wollen uns von niemandem bevormunden lassen“, schreibt VCPÖ-Präsident Klaus W. Fischer in seinem Aufruf. Wer sich anmelden möchte, kann dies unter [link|https://www.facebook.com/events/166152313587556/?fref=ts]https://www.facebook.com/events/166152313587556/?fref=ts [/link],ist aber nicht Bedingungen, so Fischer.

    (DTZ 40/13)