Bünde informiert zum nächsten Steuerschritt

BÜNDE (DTZ/pnf/fok). Die Steuerzeichenstelle Bünde hat in einem Schreiben an Verbände und Unternehmen der Tabakbranche Termindetails im Zusammenhang mit dem nächsten Schritt der fünfstufigen Tabaksteuererhöhung mitgeteilt.

Diese nächste Tabaksteuererhöhung wird am 1. Januar 2012 wirksam werden. Die Steuerzeichenstelle informiert, dass der Restbedarf an (alten) Steuerzeichen für den Bezugszeitraum bis einschließlich 31. Dezember 2011 rechtzeitig, spätestens jedoch bis zum 18. November 2011 und nur im erforderlichen Maße anzumelden bzw. mit Steueranmeldung zu bestellen ist (§ 32 Abs. 4 TabStV).

Weiterhin macht die Steuerzeichenstelle darauf aufmerksam, dass der Bedarf an neuen Steuerzeichen für die Zeit ab 1. Januar 2012 rechtzeitig anzumelden bzw. mit Steueranmeldung zu bestellen ist. Die neuen Steuerzeichen für Zigaretten, Feinschnitt und Zigarren/Zigarillos können frühestens ab dem 1. November 2011 bezogen werden, sofern die Bestellfristen des § 32 TabStV zu beachten sind. Beim Pfeifentabak, der nicht von der Steuererhöhung betroffen sein wird, sind die neu gekennzeichneten Steuerzeichen sofort erhältlich.

Alle Steueranmeldungen bzw. Bedarfsmeldungen für neue Steuerzeichen, gültig ab 1. Januar 2012, sollen bis 31. Dezember 2011 deutlich mit der Anmerkung „Neu“ gekennzeichnet werden. Alle übrigen Steueranmeldungen/Bedarfsmeldungen sind deutlich mit dem Hinweis „Alt“ zu kennzeichnen. Damit sollen Verwechslungen ausgeschlossen werden.

(DTZ 37/11)

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