WASHINGTON/LAUSANNE/MONTEVIDEO (DTZ/red/kes). Philip Morris International (PMI) hat vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) – eine von fünf Organisationen der Weltbank (siehe Infokasten) – Klage gegen Uruguay eingereicht, weil die Anti-Tabak-Bestimmungen des Landes das bilaterale Investitionsschutzabkommen (BIT) mit der Schweiz verletzen.
„Bei den Rechtsvorschriften, die wir anfechten, handelt es sich um extreme und unwirksame Maßnahmen, die ein Umfeld geschaffen haben, das dem Zigaretten-Schwarzmarkt förderlich ist“, begründet das Unternehmen, dessen Firmensitz in Lausanne liegt, diesen Schritt vor der Schlichtungsstelle.
Der Konsum von Schmuggelzigaretten entspreche aktuell einem Anteil von mehr als 25 Prozent sämtlicher in Uruguay verkauften Zigaretten, heißt es. Verletzung des BIT Hinzu komme, dass die gesetzlichen Voraussetzungen im Land einer erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung im Wege stünden. Beispielsweise die gesetzliche Auflage von 2009, in der bestimmt wurde, das dieselbe Zigarettenmarken nur in einer Packungsvariante anzubieten sei.
„PMI entsprach dieser Vorschrift und nahm sieben von zwölf Markenvarianten vom Markt“, informiert der Konzern. Auf der anderen Seite habe das einheimische Tabakunternehmen in Uruguay seine existierenden Markenvarianten umbenannt und alle seine Packungen auf dem Markt gehalten. Eine Verletzung des BIT liege vor, weil der Konzern, als ausländischer Unternehmer, Schäden an seiner Investition aufgrund einer Verletzung der Investitionsschutzpflichten des Gastlandes befürchten muss. Während Philip Morris International nach eigenen Angaben alle Vorschriften des südamerikanischen Staates eingehalten habe, sei die Regierung unter Präsident José Mujica nicht gegen das rechtswidrige Verhalten des nationalen Zigarettenproduzenten vorgegangen.
„Bei unserem Rechtsstreit geht es nicht um Gesundheit gegen Geschäft. Wir wenden uns gegen Vorschriften, die nicht fair auf alle Unternehmen angewandt werden und die dem riesigen Zigaretten-Schwarzmarkt Uruguays weiteren Auftrieb geben“, sagt Even Hurwitz, Senior Vice President Corporate Affairs, PMI, zu dem Vorgang. Uruguay hat die strengsten Vorschriften gegen das Rauchen in Südamerika. So ist der Tabakgenuss nur im Freien und in Privatwohnungen erlaubt. Tabakprodukte dürfen nicht an Minderjährige unter 18 Jahren verkauft werden. Darüber hinaus bedecken Warnhinweise 80 Prozent der Zigarettenpackungen. Werbung und Sponsoring durch die Tabakfirmen sind untersagt.
(DTZ 48/10)
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