Jamaika spielt Anti-Raucher-Reggae

Saarland: Koalition beschließt absolutes Gastrorauchverbot

SAARBRÜCKEN (DTZ/pnf). Die saarländische Regierungskoalition von CDU, FDP und den Grünen hat eine drastische Verschärfung der Raucherregelung für die Gastronomie beschlossen. Auf Drängen des Junior-Partners Die Grünen wurde trotz heftiger Proteste von Gastwirten und Bürgern ein Gesetz verabschiedet, das ein totales Raucherverbot in Gaststätten vorsieht und auch für Vereinsheime, Diskotheken, Festzelte, Beherbergungsbetriebe, Spielhallen und Spielcasinos gilt, wenn dort eine Gaststätte betrieben wird.

Das Gesetz wird am 1. Juli 2010 in Kraft treten. Übergangsregelungen sind lediglich für Gaststätten vorgesehen, die in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage in Nebenräume für Raucher investiert haben. Diese dürfen noch bis Ende 2011 weiter betrieben werden. Bei Verstößen gegen das neue Gesetz drohen empfindliche Strafen, bis hin zum Entzug der Gaststättenkonzession.

Absurde Voraussetzung
Für die saarländischen Bürger ist es schon absurd, dass Die Grünen angesichts massiver anderer Probleme ausgerechnet das absolute Gastroraucherverbot (sowie die Abschaffung der Studiengebühren) zur Voraussetzung ihrer Regierungsbeteiligung gemacht und sich damit auch durchgesetzt haben.

CDU und FDP betonen zwar jetzt, sie hätten gerne eine liberalere Regelung speziell für die Kleingastronomie vorgezogen, aber mit Blick auf die Machtbeteiligung sind sie umgefallen wie ein volltrunkener Radfahrer und faseln dabei noch von „Kompromiss“.

Opposition entdeckt Herz für Raucher
Erstaunliches hat sich in der Opposition getan. SPD und Linke, in anderen Bundesländern, zum Beispiel Bayern, meist Befürworter rigoroser Gastrorauchverbote, haben im Saarland ihr Herz für Raucher und Wirte entdeckt und kritisieren die neue Regelung als unangemessen und überzogen.

Die Linke spricht gar von „Kneipenvernichtungs- und Jobkillergesetz“, das außerdem den Bürger entmündige. Sie übernimmt damit die Argumente des saarländischen Hotel- und Gaststättenverbandes, der bereits im Vorfeld vor starken negativen Auswirkungen auf Betriebe und Arbeitsplätze gewarnt hat. Der Verband kündigte nun an, juristische Schritte gegen das neue Gesetz zu überprüfen, um individuelle Verlängerungen der Übergangsfristen zu erreichen.

(DTZ 7/2010)

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