Im Jahr 2010 werden für das Glücksspiel wichtige Entscheidungen erwartet
MÜNSTER (DTZ/vi). Im Jahr 2010 stehen bedeutende Weichenstellungen im Bereich des Glücksspielwesens bevor.
Nach § 27 des Glücksspielstaatsvertrags sind die Bundesländer verpflichtet, die Auswirkungen des Vertrags bis Ende 2010 zu evaluieren. Voraussichtlich im Herbst des Jahres werden die Ergebnisse der Evaluation vorliegen. Auf ihrer Grundlage beraten die Bundesländer dann über das weitere Fortgelten des Staatsvertrags, der bis Ende 2011 befristet ist.
Suchtprävention: Staatsmonopol entspricht Anforderungen
Vor allem unter den Aspekten der Spielsuchtprävention sowie des Jugend- und Spielerschutzes ist keine schlüssige Alternative zum staatlichen Monopol ersichtlich. In diesem Sinn lassen sich auch die im Jahr 2009 ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs deuten: Die Verfassungsrichter bestätigen am 20. März 2009, dass das staatliche Monopol (am Beispiel der Sportwetten) einer suchtpräventiven Ausrichtung folgt und damit den Anforderungen des Verfassungsrechts entspricht.
Der Europäische Gerichtshof stellt in seinem „Liga Portuguesa“-Urteil vom 8. September 2009 klar, dass Glücksspielmonopole nicht gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs verstoßen und somit die Mitgliedstaaten ihre Glücksspielmärkte regulieren dürfen.
2010: wegweisender Europäischer Gerichtshof
Auch 2010 sind wieder wichtige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu erwarten. In den Rechtssachen „Betfair“ und „Ladbrokes“ hat Generalanwalt Yves Bot bereits am 17. Dezember 2009 seine Schlussanträge veröffentlicht. Darin bestätigt er die Zulässigkeit eines ausschließlich staatlichen Glücksspielangebots und stärkt damit das Modell des deutschen Glücksspielstaatsvertrags.
Von großer Bedeutung wird das Urteil des EuGH zu mehreren miteinander verbundenen Vorlageverfahren deutscher Verwaltungsgerichte sein, die auf die Klärung der Europarechtskonformität der deutschen Regelungen zum Glücksspielwesen zielen. Hier sind die Schlussanträge für den 3. März 2010 angekündigt. Bisher ist beim EuGH in seinen Entscheidungen eine klare Linie zu erkennen, die einem Staatsvertragsmodell wie in Deutschland nicht entgegensteht.
(DTZ 4/10)
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