WASHINGTON (DTZ/red). Die Klage der U.S. Food and Drug Administration (FDA) gegen elektronische Zigaretten wurde von einem amerikanischen Bundesgericht abgewiesen. Nach Ansicht des Richters überschritt die FDA ihre Kompetenzen, als sie Importe der eZigaretten aus China an der US-Grenze abwies (siehe auch DTZ 43/09).
Die FDA hatte argumentiert, dass die elektronische Zigarette ein Medizinprodukt sei, das strengeren Sicherheits- und Kontrollstandards unterworfen ist, als herkömmliche Zigaretten.
Dagegen klagten zwei der betroffenen Importeure, die darauf bestanden, dass ihre Produkte als Zigaretten zu klassifizieren sind und damit nicht der Kontrolle durch das FDA unterliegen, die Importbehinderungen folglich unrechtmäßig seien.
Dieser Argumentation folgte Bundesrichter Richard Leon. Er befand, dass „die eZigarette ein funktionales Äquivalent zur traditionellen Zigarette“ darstellt. Da elektronische Zigaretten somit nicht der FDA-Kontrolle unterliegen, dürfe die Bundesbehörde auch nicht deren Import blockieren.
(DTZ 3/10)
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