Deutschland von höheren Mindeststeuersätzen nicht betroffen
BRÜSSEL (DTZ/fok). Der Rat der EU-Finanzminister hat am Dienstag dieser Woche Beschlüsse für eine neue Tabaksteuerrichtlinie gefasst, die vor allem eine Anhebung der Mindeststeuersätze bei Zigaretten und Feinschnitt vorsieht und damit einen Schritt unternimmt, die derzeit noch weit auseinanderreichenden steuerlichen Belastungen der Tabakwaren in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten stärker anzunähern.
Bis zuletzt blieb unsicher, ob es zu einer Kompromisslösung kommt, weil vor allem die neuen EU-Länder in Mittel- und Südosteuropa sowie Griechenland Widerstand leisteten.
Zigaretten: Mindeststeuer 60 Prozent vom KVP
Die jetzt getroffene Übereinkunft sieht vor, dass die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Mindeststeuer sich künftig am gewichteten Durchschnitts-KVP der versteuerten Zigaretten bzw. Feinschnitt orientiert. Bei Zigaretten wurde die Mindeststeuer auf 60 Prozent vom KVP festgelegt. Gleichzeitig muss die Steuer mindestens 90 Euro pro 1.000 Stück betragen.
Den Ländern Bulgarien, Polen, Litauen, Lettland, Estland, Ungarn, Rumänien und Griechenland wird eine Übergangsperiode bis 2018 eingeräumt, in der sie ihre Mindestbesteuerung dieser Sätzen/Beträgen anpassen müssen.
„Trostpflaster“ Mengenbegrenzung
„Trostpflaster“ für die anderen Mitgliedstaaten, die die neuen Regelungen bereits erfüllen: Sie können ab 1. Januar 2014 eine Mengenbegrenzung von mindestens 300 Stück Zigaretten bei Privateinfuhren aus den Ländern der „Nichterfüller“ festlegen.
Dies gilt auch für Länder, die derzeit noch nicht die Regelungen erfüllen, sobald sie eine Mindeststeuer von 77 Euro pro 1.000 Zigaretten erreicht haben gegenüber den Ländern, die dies noch nicht realisiert haben.
Als Ausnahme ist auch zulässig, dass Länder deren wertmäßige Mindeststeuer bei mindestens 115 Euro/1.000 Stück liegt, die spezifische 60-Prozent-Grenze nicht erreichen müssen. Weiter wurde der spezifische Anteil auf die Bandbreite zwischen 7,5 und 76,5 Prozent der Totalsteuer inkl. MwSt. festgelegt.
Feinschnitt: stufenweise Anhebung der neuen Mindeststeuerbelastung
Beim Feinschnitt wurde eine stufenweise Anhebung der neuen Mindeststeuerbelastung beschlossen. Diese beträgt ab 2011 40 Prozent vom gewichteten Durchschnitts-KVP oder 40 Euro pro Kilogramm. Ab 2013 steigt der Prozentsatz auf 43 Prozent odert 47 Euro/kg, zwei Jahre später auf 46 Prozent oder 54 Euro, ab 2018 auf 48 Prozent oder 60 Euro und wieder zwei Jahre später auf 20 Prozent oder 60 Euro.
Bei der Zigarette erwächst aus den neuen Beschlüssen keine Notwendigkeit, in Deutschland die Mindeststeuersätze anzuheben. Dies gilt auch für den Feinschnitt, erst die Regelung ab 2018 könnte hier Regelungsbedarf hervorrufen.
Ein weiterer Beschluss betrifft die Ecocigarillos: Die Definition, wie sie derzeit in Deutschland und Ungarn Gültigkeit hat, wurde bis zum 1. Januar 2015 verlängert.
(DTZ 46/09)
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