Bundesrat hat Mindestinhalten zugestimmt

BERLIN (DTZ/fok). Der Bundesrat hat am 12. Juni 2009 das 4. Gesetz zur Änderung der Verbrauchssteuergesetze verabschiedet und damit auch der Anhebung der Mindestinhalte für Zigarettenpackungen auf 19 Stück sowie dem neuen Mindestinhalt für Feinschnittpackungen von 30 Gramm zugestimmt.

Nach dem damit erfolgten Abschluss des parlamentarischen Verfahrens muss das Gesetz nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. In Kraft tritt es mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Dies wird voraussichtlich Mitte Juli der Fall sein. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Zigaretten- und Feinschnittpackungen hergestellt werden, die den neuen Mindestinhaltsregelungen entsprechen. Für den Handel gilt eine Ausverkaufsfrist für die Altpackungen bis zum 31. Dezember 2009.

(DTZ 25/09)

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