Bünde: Bedarf mindestens acht Wochen vorher anmelden
BÜNDE (DTZ/vi). Mit Blick auf die aller Voraussicht nach Mitte Juli 2009 in Kraft tretende Änderung des Tabaksteuergesetzes mit neuen Mindestinhalten für Zigarettenpackungen auf 19 Stück und Feinschnitt auf 30 Gramm und den daraus resultierenden neuen Kleinverkaufspreisen hat die Steuerzeichenstelle Bünde Hersteller, Importeure und Verbände darauf hingewiesen, dass die hierfür benötigten neuen Steuerzeichen rechtzeitig bestellt werden müssen.
Steuerzeichenbestellungen acht Wochen vor Bedarf
Ein pünktlicher Steuerzeichenbezug könne nur gewährleistet werden, wenn die Steuerzeichenbestellungen mindestens acht Wochen vor Bedarf (Bedarfsmeldungen bzw. Steueranmeldungen) erfolgen. Weiter weist die Steuerzeichenstelle nochmals darauf hin, dass im Handel befindliche Kleinverkaufspackungen mit 17 oder 18 Stück Zigaretten oder Kleinverkaufspackungen mit weniger als 30 Gramm Feinschnitt noch bis zum 31. Dezember 2009 im Steuergebiet zum Verbrauch an die Konsumenten abgegeben werden können. Nach diesem Zeitpunkt müssen diese Produkte aus dem Handel entfernt werden.
Verwaltung führt Stichproben durch
Die Verwaltung behält sich vor, stichprobenartige Prüfungen vorzunehmen. Das Handling mit Ware in unterschiedlichen Preisstellungen wird Industrie und Handel im Sommer und Herbst vor große Herausforderungen stellen. Zeitweise dürften dann im Handel bei der OP 17er altpreisig, 17er neupreisig und die neuen 19er-Packungen unterwegs sein. Im Bundesfinanzministerium will man sehr aufmerksam die Mengensteuerung der Steuerzeichenbezieher verfolgen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen, falls sich Bestellungen von 17er-Steuerzeichen deutlich über dem Normalbedarf bei einzelnen Beziehern abzeichnen.
(DTZ 20/09)
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