MÜNCHEN (DTZ/fnf). Das Bundesverfassungsgericht hat den Glücksspielstaatsvertrag der Länder für verfassungsgemäß erklärt und eine Verfassungsbeschwerde eines kommerziellen Sportwettenvermittlers nicht zur Entscheidung angenommen (Az. BvR 2410/08). Dem Kläger, einem Veranstalter aus Malta, war bereits 2005 durch Niedersachsen die Vermittlung von Sportwetten untersagt worden. Dieses Verbot focht er in mehreren Instanzen bisher vergeblich an.
Mit einer Verfassungsbeschwerde hatte er nun versucht, das Verbot während der noch laufenden Gerichtsverfahren aussetzen zu lassen. Dies lehnten die Richter ab: Der Staatsvertrag entspreche den verfassungsrechtlichen Anforderungen, konsequentes Vorgehen gegen illegale kommerzielle Wettangebote sei nicht zu beanstanden.
(DTZ 15/09)
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