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  • Austria Tabak will Zigarettenfabrik im Hainburg/Österreich schließen

    WIEN (DTZ/fnf). Austria Tabak, österreichische Tochtergesellschaft von JTI, beabsichtigt die Schließung ihrer Zigarettenfabrikation im österreichischen Hainburg und die Verlagerung der Produktion von dort auf andere Standorte. Betroffen sind rund 240 Mitarbeiter in Hainburg und 80 in der Firmenzentrale in Wien.

    [pic|303|l|||Das Werk Hainburg muss schließen, weil die notwendigen Produktionsvolumina nicht erreicht werden können, um den kostenintensiven Standort zu erhalten.|||]

    Als Grund nennt das Unternehmen den bereits eingetretenen bzw. noch erwarteten Rückgang der versteuerten Zigarettenmengen in den europäischen Märkten. Damit mussten die Pläne von 2007, Hainburg als Zigarettenfabrik für ein jährliches Produktionsvolumen von 15-20 Mrd. Stück Zigaretten auszubauen, neu bewertet werden, führt Austria Tabak aus. Nach einer sorgfältigen Prüfung der Entwicklung der EU-Märkte habe das Unternehmen anerkennen müssen, dass dieser Plan, für dessen Erreichen zwischenzeitlich Investitionen in Mitarbeiter, Maschinen und Infrastruktur getätigt wurden, nicht länger realisierbar sei.

    Die aktuellen Produktionsprognosen für 2011 gehen nur mehr von rund 10 Mrd. Zigaretten aus. Die Gesamtkosten für die Infrastruktur der Hainburger Fabrik erlaubten daher keine kosteneffiziente Produktion mehr an diesem Standort. Austria Tabak beabsichtige daher, die Produktion zu verlagern und die Fabrik Hainburg zu schließen. Die externen Umfeldfaktoren haben sich nach Aussage von Austria Tabak seit 2007 dramatisch verändert: In den EU-Märkten ging sowohl der Konsum als auch das versteuerte Zigarettenvolumen zurück, verstärkt durch die Finanzkrise und Tabaksteuererhöhungen in ganz Europa.

    Gleichzeitig gab es einen Anstieg der nicht versteuerten Zigarettenmengen durch Schmuggel und der vermehrten Verfügbarkeit von gefälschten Produkten. Davon sind auch die Produktionsmengen in Hainburg stark betroffen, so Austria Tabak. Der österreichische Markt (entspricht ungefähr 40 Prozent der Produktion von Hainburg), der sich selbst mit zunehmend großen Herausforderungen konfrontiert sieht, konnte den Volumenrückgang der anderen Märkte nicht wettmachen: Zum einen die dramatische Tabaksteuererhöhungen im Jahr 2011, bei denen die Regierung die von Austria Tabak und den Trafikantenvertretern gemachten Vorschläge zur Steigerung des Tabaksteueraufkommens und gleichzeitig weniger drastischen Auswirkungen auf den versteuerten Zigarettenmarkt nicht berücksichtigte; zum anderen ein sehr hoher Anteil nicht in Österreich versteuerter Zigaretten – begünstigt durch die Erhöhung der Einfuhrlimits von 200 auf 800 Stück Zigaretten.

    Unter diesen schwierigen Umständen sieht Austria Tabak es als umso wichtiger, dass ihre Produkte für den österreichischen Markt kosteneffizient produziert werden. Der inzwischen erfolgte Rückzug aus dem früher recht volumenstarken Handelsmarkengeschäft von Austria Tabak in Deutschland hatte nach Aussage eines Unternehmenssprechers keinen Einfluss auf die jetzige Entscheidung. Als Konsequenz der beabsichtigten Schließung der Fabrik Hainburg wurde auch eine Bewertung der zukünftigen Anforderungen an den Wiener Standort gemacht.

    Dabei wurde in Betracht gezogen, dass es im Falle einer Schließung der Fabrik keinerlei funktionaler Unterstützung mehr dafür bedarf. Auch die Integration der österreichischen Einheit in die Konzernprozesse (Einführung von SAP und anderer Unternehmensprozesse) sei nun abgeschlossen. Austria Tabak hat allen betroffenen Mitarbeitern eine faire und angemessene Behandlung zugesichert.

    Nach der geplanten Restrukturierung will JTI weiterhin 500 Mitarbeiter beschäftigen und das führende Tabakunternehmen in Österreich sein. Der österreichische Markt sei auch in Zukunft ein wichtiger Markt für JTI mit fortgesetzten Investitionen in die Mitarbeiter und sowie Marken. Das Großhandelsunternehmen Tobaccoland und die F&E Einrichtung Ökolab seien von den angekündigten Plänen nicht betroffen.

    (DTZ 19/11)

  • Neos jetzt bei Arnold André

    BÜNDE (DTZ/pi). Eine lange Familientradition, handwerkliches Können und ein ausgeprägtes Feingefühl für Tabak – das haben die Unternehmen Arnold André aus Bünde und J. Cortès Cigars aus Belgien gemein. Ab sofort zeichnet das Haus Arnold André für den Vertrieb der Marke Neos in Deutschland verantwortlich.

    „Wir freuen uns sehr, mit unseren Fachhändlern die Erfolgsgeschichte der Neos Produktrange im deutschen Markt fortschreiben zu können. Neos ist eine ideale Ergänzung unseres bestehenden Sortiments und versetzt uns in die Lage, unsere Offerten noch individueller auf unsere Kunden abzustimmen“ so Josef Wiese, Direktor Verkauf bei Arnold André.

    Mit dieser neuen Partnerschaft endet die lange Zusammenarbeit zwischen J. Cortès Cigars und der Pöschl Tabak GmbH & Co. KG im besten Einvernehmen. Mit der Vertriebsübernahme ändern sich weder Sortiment noch Kleinverkaufspreise.

    (DTZ 19/11)

  • Durch alle juristischen Instanzen gehen

    AUGSBURG (DTZ/pi/red). Zum zweiten Mal kämpft ein Unternehmer aus dem Landkreis Neu-Ulm laut Presseberichten vor dem Verwaltungsgericht gegen ein Rauchverbot in seinen Spielhallen. Beim ersten Verfahren scheiterte er bereits. Es sei „unüblich“, dass derjenige, der Geburtstag hat, nicht an seiner Party teilnehme, sagte Nikolaus Müller, Vorsitzender der Ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg, am 15. März.

    Dieser Hinweis galt dem Kläger: Der Betreiber von mehreren Spielhallen aus dem Kreis Neu-Ulm hatte an seinem Standort Mindelheim mehrfach „Geburtstagsfeiern“ veranstaltet, ohne, dass der angebliche Jubilar anwesend war. Der Hintergrund ist folgender: Private Feste gelten als geschlossene Gesellschaften; und die sind nicht vom für die Gastronomie geltenden Rauchverbot betroffen. „Aber wo kein Jubilar, da keine geschlossene Gesellschaft“, sagte das Landratsamt Unterallgäu und verbot das Rauchen. Der Mann klagte und verlor.

    Derzeit steht seine Frau vor Gericht, wobei es diesmal um zwei Spielhallen im Kreis Neu-Ulm geht, in denen das Unternehmer-Paar denselben Trick angewandt hatte. Immerhin gibt es einen abgetrennten Bereich in der Spielhalle; Zugang hat mit einer Chipkarte nur, wer vorher ein Formular ausfüllt. In diesem wird darauf hingewiesen, dass in dem Club-Raum geraucht werde und die Gefahr des Passivrauchens bestehe. Zusätzlich wird in einem Aushang informiert, in dem Raum finde eine „geschlossene Gesellschaft“ statt – ein Schlupfloch im bis Mitte 2010 in Bayern geltenden Nichtraucherschutzgesetz.

    Seit August gilt im Freistaat allerdings der bundesweit schärfste Nichtraucherschutz – und zwar auch für Spielhallen. Raucherclubs sind demnach nicht mehr erlaubt. So jedenfalls lautet die augenscheinlich einhellige Auffassung der Landratsämter. Auch im Kreis Neu-Ulm, erklärt Landratsamt-Juristin Karen Beth. Nachdem bei Kontrollen festgestellt worden war, dass in den Spielhallen des besagten Unternehmens das rauchen nicht unterbunden wurde, hatte die Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Bußgelder verhängt.

    Damit war die rechtliche Vorgehensweise eine andere als die des Landratsamtes Unterallgäu, das mit einer Untersagungsverfügung, also einem Verbot des Raucherclubs, reagiert hatte. Im Kreis Neu-Ulm legte das Unternehmer-Paar Widerspruch gegen das Bußgeld ein, bezahlte also nicht, weshalb ein Verfahren vor dem Amtsgericht Neu-Ulm anhängig ist. Die Firma erhob sogar eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg mit dem Tenor, dass das Nichtraucherschutzgesetz auf Spielhallen nicht anwendbar sei.

    Das Landratsamt wäre in den Augen des Klägers also nicht berechtigt, zu kontrollieren, ob in den Räumen geraucht wird. Entsprechende Eilanträge hätten sowohl das VGA wie auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof München bereits zurückgewiesen, so Karen Beth vom Landratsamt. Das Unternehmer-Paar wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Anzunehmen ist jedoch , dass die Argumentation dieselbe sein wird wie am 15. März. Damals hatte der Spielhallenbetreiber argumentiert, der Passus für Freizeiteinrichtungen im aktuellen Gesetz sei identisch mit dem, was vorher galt , wonach Clubs zulässig waren.

    Der Richter argumentierte jedoch, dass Spielhallen nicht explizit erwähnt werden, beweise nichts. Der Kläger betonte, er kämpfe für die Freiheit des Einzelnen, räumte auf Nachfrage des Richters aber auch ein, dass es ihm auch um wirtschaftliche Interessen geht: Besonders im Grenzbereich zu Baden-Württemberg, wo laxere Verbote gelten, sei der Umsatz massiv eingebrochen. Der Spielhallenbetreiber zeigt sich entschlossen, das Problem einmal durch alle Instanzen zu treiben.

    Zunächst wolle er die Zulassung der Berufung beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. Letztlich müsse wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Beth will und kann ihm wenig Hoffnung machen, denn alle Urteile, die sie kenne, hätten gelautet: Das Nichtraucherschutzgesetz gilt auch für Spielhallen, ein Raucherclub ist keine echte geschlossene Gesellschaft. Bei der Organisation der bayerischen Spielhallenbetreiber, dem Automatenverband, begrüßt man den Kampf des Mitglieds, unterstreicht Vorsitzender Andy Meindl aus Gmund am Tegernsee. „Was er macht, ist völlig richtig. Der Verband sieht der Entscheidung mit Interesse entgegen.“

    (DTZ 18/11)

  • BTWE tagt in Rösrath

    KÖLN (DTZ/vi). Unter das Motto „Für Marktwirtschaft und Meinungsfreiheit“ hat der BTWE seine Jahrestagung im Geno-Hotel in Rösrath gestellt. Die Veranstaltung beginnt am 29. Mai, 12.00 Uhr mit dem internen Teil.

    Ab 14.00 eröffnet BTWE-Präsident Rainer von Bötticher den Branchendialog, der sich u.a. mit Netzwerkkulturen, Fragen eines regulierten Tabakmarktes, der Zukunft der Genuss-Sortimente und mit dem Glücksspielmonopol auseinandersetzt.

    Am 30. Mai wird ein Prognose für Deutschland 2030 präsentiert und zu Mietverhältnissen in Bahnhöfen Stellung genommen. Und in der Abschlussdiskussion beschäftigen sich Vertreter der Industrie und der Verbände mit „Neuen Strategien für neue Märkte“.

    (DTZ 18/11)

  • Titus Wouda Kuipers mit neuer Aufgabe

    HAMBURG (DTZ/fnf). Mit Wirkung zum 1. Mai 2011 übernahm Titus Wouda Kuipers als Regional Director Western Europe bei Imperial Tobacco die Verantwortung für die Bereiche Sales und Marketing für den westeuropäischen Markt.

    Dieser umfasst die Länder Großbritannien, Irland, Portugal, Frankreich, Spanien, Italien sowie die Beneluxstaaten. Titus Wouda Kuipers ist seit 1992 in unterschiedlichen Funktionen für Imperial Tobacco tätig. Richard Gretler wird weiterhin als Regional Director Central Europe fungieren und gleichzeitig Vorstandssprecher von Reemtsma bleiben. Der Nachfolger von Titus Wouda Kuipers als General Manager Deutschland/Schweiz wird in nächster Zeit bekanntgegeben.

    „Als General Manager Deutschland/Schweiz hat Titus Wouda Kuipers in den vergangenen fünf Jahren maßgeblich den Erfolg von Reemtsma beeinflusst“, stellte Richard Gretler heraus. „Unter seiner Führung wurden Umsätze und Erlöse substantiell gesteigert und die deutsche Marktposition deutlich gestärkt. Unsere Erfolgsmarke JPS ist durch eine clevere Markenführung innerhalb kürzester Zeit zur Nummer Zwei herangewachsen.

    Auch die Integration von Altadis im deutschen Markt wurde unter seiner Leitung beispielhaft umgesetzt..“ Und Titus Wouda Kuipers konstatiert: „Die vergangenen fünf Jahre bei Reemtsma waren ein Meilenstein in meiner bisherigen Karriere. Die Zeit in Deutschland hat mich sehr geprägt. Ich freue mich nun auf die neue Herausforderung als Direktor für Westeuropa.“

    (DTZ 18/11)

  • Zigarettenauslieferungen auf hohem Niveau

    MAINZ (DTZ/fok). Im April 2011 lieferten die Hersteller nach vorläufigen Schätzzahlen 7,295 Mrd. Zigaretten an den Handel aus. Das waren 11,2 Prozent mehr als im allerdings recht absatzschwachen Vorjahresmonat.

    Auf die Markenzigaretten entfielen dabei 6,354 Mrd. Stück (plus 10,7 Prozent), auf Handelsmarken ca. 941 Mio. Stück (plus 14,3 Prozent). Nach Ansicht von Branchenexperten handelt es sich bei der Steigerung im Wesentlichen um technische Effekte im Vorfeld der Tabaksteuererhöhung. So bei den meisten Automatenpackungen, die keine Preiserhöhungen vornehmen, so dass die altversteuerte Ware mit einer besseren Marge ausgestattet ist.

    Insgesamt gesehen deuten die Zahlen jedoch darauf hin, dass ein Aufbau von altpreisigen Beständen im Handel nicht ausgeprägt ist. Zum einen, weil diesem häufig das Kapital hierfür fehlt, zum anderen, weil auch keine größeren Hortungskäufe seitens der Verbraucher erwartet werden. Im Zeitraum Januar bis April 2011 kumuliert stiegen die Auslieferungen um 2,1 Prozent auf ca. 26,739 Md.Stück Zigaretten.

    Bei der Markenzigarette bezifferte sich das Auslieferungsvolumen auf 23,373 Mrd. Stück (plus 2,2 Prozent), bei den Handelsmarken auf unverändert ca. 3,36 Mrd. Stück. Beim Feinschnitt lag das Auslieferungsvolumen im April 2011 bei insgesamt 2 250 Tonnen (plus 13,0 Prozent, wofür ebenfalls vor allem technische Effekte ursächlich waren).

    Der klassische Feinschnitt kam auf ein Volumen von 1 266 Tonnen (plus 10,0 Prozent), der schnittoptimierte Tabak auf 638 Tonnen (plus 5,1 Prozent) und der volumenoptimierte Tabake auf 249 Tonnen (plus 12,2 Prozent). In den ersten vier Monaten 2011 kumuliert stieg das Auslieferungsvolumen beim Feinschnitt um 3,4 Prozent auf 8 452 Tonnen. Der klassische Feinschnitt erzielte mit 4 739 Tonnen genau die Menge im entsprechenden Vorjahrestertial, schnittoptimierter Tabak kam auf 2 432 Tonnen (minus 2,9 Prozent), volumenoptimierter Tabak auf 1 281 Tonnen (plus 37,6 Prozent).

    (DTZ 18/11)

  • „Zigarettenautomat bleibt der Lordsiegelverwahrer der Markenzigarette“

    WÜRSELEN (DTZ/fok). Der Zigarettenautomat konnte seine Stellung im ersten Quartal wieder etwas festigen. DTZ sprach hierüber mit Dr. Stephan Speckgens von Hall Tabakwaren.

    DTZ: Mit einem Marktanteil von 10,9 Prozent konnte der Automat im 1. Quartal 2011 seine Position wieder etwas festigen und lag leicht über der Vergleichszahl des Vorjahres. Zeigt das eine grundlegende Stabilisierung des Automatengeschäfts oder ist das eher durch externe Einflussfaktoren wie die Wetterverhältnisse bedingt?

    Dr. Stephan Speckgens: Nach den Jahren des stetigen Rückgangs erkennen wir darin in der Tat eine zunächst vorübergehende Stabilisierung des Automatengeschäfts auf geringerem Niveau, die vor allem auf die Investitionen des Tabakwarengroßhandels in Banknotenleser und Dokumentenleser zurückzuführen ist. Damit konnte der automatische Vertriebsweg für den Verbraucher durch zusätzliche Legitimations- und Bezahlmöglichkeiten attraktiv gehalten werden. Bereits beim Preiswechsel von 4 auf 5 DM ging ein deutlich positiver Einfluss auf die Umsatzentwicklung aus. Dies wurde in der Branche allgemein als sogenannter „Heiermann-Effekt“ (1 Heiermann = 5 DM) bezeichnet. Gemeint ist, dass bereits mit dem Einmaleinwurf eines 5 DM-Stückes der damalige Verkaufspreis erreicht wurde, wodurch sich der Verkaufsvorgang am Automaten vereinfachte. Ähnliches gilt heute für den 5-Euro-Schein, allerdings nur an den Automaten, die wir mit einem Banknotenleser versehen haben.

    (Komplettes Interview in DTZ 17/2011)

  • Facheinzelhandel forciert Online-Shops

    BERLIN (DTZ/pdh). „Immer mehr mittelständische Facheinzelhändler finden den Weg ins Internet und kombinieren ihr stationäres Ladengeschäft mit einem Online-Shop“, sagte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE. „Damit folgen sie den Verbrauchern, die heute ganz selbstverständlich mehrere Einkaufskanäle neben einander nutzen. Noch betreiben nur 15 Prozent der deutschen Einzelhändler sowohl ein Ladengeschäft als auch einen Online-Shop. Die Hälfte davon sind mittelständische Facheinzelhändler. Aber weitaus mehr Einzelhandelsunternehmen nutzen das Internet zur Anbahnung von Geschäften, zur Kundenansprache und zum Marketing.“

    Deshalb habe das Internet auch nicht zu einem generellen Bedeutungsverlust traditioneller Branchen- und Standortstrukturen geführt. Genth: „Internet-Handel und stationärer Handel profitieren von einander. Handelsunternehmen, die sowohl im stationären als auch im Online-Handel aktiv sind, werden die weitere Entwicklung des Einzelhandels signifikant prägen. Die Vermischung von stationären und Online-Angeboten wird weiter voranschreiten.“

    Aber diese Entwicklung werde in den einzelnen Branchen unterschiedlich verlaufen, stellte Genth klar: „Besonders in E-Commerce-affinen Warengruppen wie Bücher, Spielwaren, CDs, DVDs und Unterhaltungselektronik wird der Anteil der online getätigten Umsätze weiter steigen. In anderen Bereichen des Handels verläuft die Entwicklung mit deutlicher geringerer Dynamik. Auch im Internet gilt also, dass der Einzelhandel ein branchengetriebenes Geschäft ist.“

    (DTZ 17/2011)

  • USA stuft E-Zigaretten als Tabakprodukte ein

    ROCKVILLE (DTZ/red). Der Oberste Gerichtshof der USA (US Supreme Court) stuft laut einer aktuellen Pressemitteilung die elektronischen Zigaretten sowie das Zubehör als Tabakprodukte ein.

    Dazu gehören Nikotin-Kartuschen und ähnliche nikotinhaltige Produkte wie Bonbons, Pflaster, Hautkremes und Nasensprays. Die FDA (Food and Drug Administration) werde eigenen Angaben nach noch eine entsprechende Produkt-Richtlinie erarbeiten.

    (DTZ 17/2011)

  • Belgier demonstrieren gegen Verbot

    BRÜSSEL (DTZ/red). In Brüssel sind am Wochenende Wirte und Gäste sowie Tabak-Freunde auf die Straße gegangen um gegen das strikte Rauchverbot zu demonstrieren. Mehrere hundert Menschen haben sich laut Medienberichten in der Brüsseler Innenstadt versammelt und für mehr Genuss-Freiheit protestiert.

    Das belgische Verfassungsgericht hatte im März für eine Verschärfung des Rauchverbots gestimmt. Das Gesetz tritt ab 1. Juli in Kraft. Die Besitzer von Cafés und Restaurants befürchten jetzt Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent, heißt es. Bisher existierte ein Rauchverbot nur in Gaststätten, die Speisen servieren. Die Ausnahmeregelung sei eine Wettbewerbsverzerrung meinten die Richter und entschieden sich für die Verschärfung des Gesetzes.

    (DTZ 17/2011)