Kategorie: Uncategorized

  • TPD-Regulierung zur Bekämpfung des Schmuggels ist nicht praktikabel

    BRÜSSEL (DTZ/fok). Nicht nur die Sorge wegen geplanter überdimensionierter Bildwarnhinweise und Verboten von Menthol- und Slimzigaretten lassen in der Tabakbranche die Alarmglocken läuten: Auch auf anderen Feldern der von der EU-Kommission vorangetriebenen Tabak-Produktrichtlinie (TPD), die an und für sich sinnvoll geregelt werden könnten und sollten, droht durch wirklichkeitsferne Detailvorschriften ein kostenintensives und rechtlich bedenkliches Desaster.

    Die Rede ist hier vor allem von den geplanten Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit und zu Sicherheitsmerkmalen von Tabakprodukten im Rahmen der TPD. Diese sollen den Schmuggel von Tabakwaren verhindern oder zumindest eindämmen und gehen zurück auf das WHO-Anti-Schmuggel-Protokoll, das als Teil der Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) weltweit den Schmuggel bekämpfen soll.

    In Artikel 14 ihres Richtlinienentwurfs hat die EU-Kommission zu Rückverfolgbarkeit und zu Sicherheitsmerkmalen die Absicht formuliert, dass Packungen von Tabakerzeugnissen künftig ein individuelles Erkennungsmerkmal haben sollten, das sich nicht nachträglich verändern lässt. Dieses soll die Feststellung von
    [bul]Herstellungstag und -ort,
    [bul]Herstellungsstätte,
    [bul]Maschine, die zur Herstellung der Produkte verwendet wurde,
    [bul]geplanten Absatzweg,
    [bul]geplanten Versandweg,
    [bul]gegebenenfalls Importeur,
    [bul]Produktnamen,
    [bul]tatsächlichen Versandweg von der Herstellung bis zum Einzelhändler inkl. aller genutzten Lager,
    Identität aller Käufer von der Herstellung bis zum Einzelhändler
    Rechnungs- und Bestellnummer sowie Zahlungsbelege aller Käufer von der Herstellung bis zum Einzelhändler ermöglichen.

    Die erstgenannten Punkte sind auch im Anti-Schmuggelprotokoll der FCTC genannt, die vier letztgenannten stammen zusätzlich aus der Feder der EU-Kommission, wobei die letzten drei besonders problematisch, weil völlig realitätsfern sind.

    Nach den Plänen der Kommission müssen Hersteller und Importeure außerdem einen Vertrag mit einem unabhängigen Dritten schließen, der die entsprechenden Daten speichert und verwaltet. Dieser Datenspeicher soll den zuständigen Behörden, der Kommission und dem unabhängigen Dritten permanent zugänglich sein. Die Eignung und Leistungsfähigkeit des Letzteren wiederum soll ein externer Prüfer billigen und überwachen, bezahlt vom Hersteller. In Form Delegierter Rechtsakte will die Kommission sich außerdem vorbehalten, auch weitgehende Korrekturen des Verfahrens künftig ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments oder nationaler Entscheidungsgremien vorzunehmen.

    Für Zigaretten und Feinschnitt will die Kommission diese Regelungen im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht, also bereits 18 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, in Kraft treten lassen, und für alle andere Tabakerzeugnisse innerhalb von 5 Jahren nach Umsetzung in nationales Recht. Gegenüber den Vorgaben des Anti-Schmuggel-Protokolls der FCTC bedeutet dies eine drastische Verkürzung der Fristen, denn dieses sieht Übergangsfristen von 5 Jahren bei Zigaretten und zehn Jahren bei allen anderen 'Tabakerzeugnissen vor, jeweils ab In-Kraft-Treten, und die gilt für uns ab der Ratifizierung durch Deutschland, die für 2015 erwartet wird.
    Wo liegen die besonderen Probleme der „Track and Trace“-Pläne der EU-Kommission aus Sicht der betroffenen Marktteilnehmer. Hier ist der Fokus vor allem auf kleinere und mittelständische Unternehmen zu legen, da die Gefahr besteht, dass durch unrealistische und viel zu kostenintensive Vorgaben gerade diese Betriebe ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet werden und damit regulative Wettbewerbsbehinderung eintreten kann. Da ist an allererster Stelle die Vorgabe zu nennen, dass der Hersteller den kompletten Vertriebsvorgang bis zum Einzelhändler im voraus dokumentieren und über die Packung verschlüsselt eine individuelle Erkennung dieses Weges ermöglichen soll. Wie in allen Konsumgüterbranchen wird in der Tabakbranche zunächst die Ware produziert, dann an Großhändler geliefert, die sie wiederum an Einzelhändler weiterliefern. Die Entscheidung der direkten und indirekten Abnehmer im Handel über Abnahmemenge, Marken- und Produktversionen der abzunehmenden Mengen und den Absatzzeitpunkt fällt also deutlich später als zum Zeitpunkt der Herstellung. Vielleicht hatten die Strategen in der Kommission ja die DDR-sozialistische Planwirtschaft als Vorbild vor Augen, die genau diesen Prozess ja mit dem bekannten Erfolg realisiert hatte.

    Zu den weiteren wirklichkeitsfremden Aspekten der Kommissionspläne zählt die Dokumentation der Distributionswege bis in den Einzelhandel. Automatenbetreiber wären dabei genauso betroffen wie Großhändler mit ihren Rechnungskundenbeziehungen. Das ist auch wettbewerbsrechtlich bedenklich: Zwar versuchen die Pläne die Vertraulichkeit der Daten zu sichern. Doch das wirkt nur horizontal zwischen unmittelbaren Wettbewerbern zwischen den Herstellern. Die Großhandelsdaten aus seinen Kundenbeziehungen zum Einzelhandel werden den Herstellern jedoch absolut transparent, was durchaus wettbewerbsrechtlich bedenklich werden könnte.
    Ein entscheidender Punkt neben den genannten sind die entstehenden Kosten. Diese sind vor allem dann ausgesprochen hoch, wenn es sich um kleinere/mittelständische Unternehmen und um eine kleine Produktionsmengen handelt, die z.B. bei der Pfeifentabakherstellung zunächst einmal auf Vorrat produziert und dann nach und nach an nachfragende Groß- und Einzelhändler abgegeben werden. Massive Kostensteigerungen gerade für kleinere Unternehmen schwächen deren Wettbewerbsfähigkeit.

    Abschließend stellt sich die ganz entscheidende Frage, ob die geplanten Regulierungen den gewünschten Zielen entsprechen. Ob es also gelingt, durch die Regulierung die Mengen an geschmuggelten Zigaretten signifikant zu senken. Dazu muss zunächst einmal festgestellt werden, dass alle Fälschungen oder von vornherein für den Schwarzmarkt hergestellten Pseudo-Marken nicht durch diesen Part der Richtlinie erfasst werde, ja sogar noch einen zusätzlichen Preisvorteil durch sie erhalten würden. Dass legal hergestellten Tabakwaren auch legal versteuert vermarktet werden, ist zu begrüßen, aber auch mit deutlich weniger aufwändigen Verfahren zu erreichen.

    Wie die besonders betroffenen mittelständischen Hersteller- und Großhandelsfirmen die Gefahren durch eine überzogene Rückverfolgungsregelung sehen, ermittelte eine DTZ-Umfrage. So sagte Dr. Michael Reisen, Geschäftsführer der Großhandlung Hall Tabakwaren: „Sollte das im Richtlinienentwurf zur EU-Tabakproduktrichtlinie unter Artikel 14 vorgeschlagene System zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen tatsächlich mit den von der Kommission vorgeschlagenen Standards, Vorgaben und Umsetzungsfristen verabschiedet werden, ist dies für uns als mittelständische Tabakwarengroßhandelsbetriebe eine Katastrophe.

    Der Richtlinienentwurf sieht eine Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen bis zum ‚First Retail Outlet‘ vor. Der Zigarettenautomat wäre demnach das erste Retail Outlet, und nicht der Tourenfahrer, der seine Automaten betreut. So müsste beispielsweise bei der Bestückung von Tabakwarenautomaten künftig jede Packung direkt am Automaten einzeln eingescannt werden. Durch diesen zeitraubenden Vorgang – Verdoppelung der Aufenthaltsdauer des Mitarbeiters am Automaten – wäre die Wirtschaftlichkeit dieses Handelskanals (zu hohe Personalkosten) insgesamt in Frage gestellt.

    Auch bei der Kommissionierung der Tabakwaren für den Einzelhandel sind hohe und kostenintensive technische Voraussetzungen sowie Datenerfassungs- und Dokumentationsverpflichtungen erforderlich, um die Kommissionsvorgaben überhaupt erfüllen zu können.

    Grundsätzlich begrüßen wir jede Aktivität zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakwaren. Mit diesem Bürokratiemonster wird jedoch nur ein weiteres Parallelsystem aufgebaut, welches den Belangen des Mittelstandes auf Hersteller- und Handelssicht nicht im Ansatz Rechnung trägt. Es ist schlichtweg für den Mittelstand inoperabel. Wir plädieren daher für eine 1:1-Umsetzung der Standards, Vorgaben und Implementierungsfristen des WHO-Tabakschmuggelprotokolls zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen in Europa. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

    Die Kommission muss sich die Frage gefallen lassen: „Warum kompliziert, wenn es auch einfach(er) geht?“

    (DTZ 35/13)

  • Imperial Tobacco verkauft weniger Zigaretten

    BRISTOL (DTZ/red). Der britische Tabakkonzern Imperial Tobacco meldet einen Rückgang seiner Umsätze. Als Gründe nennt Europas zweitgrößter Zigarettenhersteller unter anderen Sparmaßnahmen, Arbeitslosigkeit und den wachsenden illegale Handel mit Tabakwaren.

    Das Unternehmen verzeichnet für das Geschäftsjahr einen Rückgang des Volumens um sieben und der Einnahmen um drei Prozent.

    Das Unternehmen befinde sich im „härtesten Jahr, an das sie sich erinnern könn e“, zitiert „The Scotsman“ Firmenchefin Alison Cooper. Trotz der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hält sie an ihren Prognosen für das laufende Jahr fest und kündigt die Einführung eines rauchfreien elektronischen Produkts für 2014 an.

    (DTZ 34/13)

  • f6-Protest gegen Tabakproduktrichtlinie (TPD 2)

    DRESDEN (DTZ/red). Auch in Dresden werden die Pläne für eine Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) abgelehnt.

    In einem Schreiben an das EU-Parlament weist der Betriebsrat der f6 Cigarettenfabrik auf die Gefahren für Arbeitsplätze und Umsatz hin, berichtet die „Lausitzer Rundschau“. „Tabakprodukte müssen reguliert werden, aber was nun von der EU vorgeschlagen wird, empfinden wir als völlig überzogen und nicht zielführend“, zitiert die Zeitung den Betriebsrat.

    Laut einer Studie des Unternehmensberaters Roland Berger im Auftrag von Philip Morris International gefährden die EU-Pläne 175.000 Arbeitsplätze in Europa. Darüber hinaus sei als Folge mit einem Steuerausfall von bis zu fünf Milliarden Euro zu rechnen.

    Die Dresdner Zigarettenfabrik beschäftigt 400 Mitarbeiter.

    (DTZ 34/13)

  • Saubere Luft und keine Gäste

    BONN/NEUSS (DTZ/red). Die Kritik am Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen reißt nicht ab. Vergangenes Wochenende sind mehrere hundert Menschen in Bonn und Neuss gegen staatliche Gängelei und den Fortbestand der lokalen Gastronomie auf die Straße gegangen.

    Statt Gästen und Umsatz, sind saubere Luft und rückläufiger Ausschank die bittere Realität, die viele Gastwirte in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Mai erleben, berichten die Medien. Die Existenzangst geht um. Vielen reicht es jetzt und machten in Bonn und Neuss jeweils 500 Menschen ihrem Ärger Luft. Bei den Protesten in den Innenstädten ging es nicht nur um das Rauchverbot, sondern auch um die staatliche Bevormundung.

    In Neuss sorgten Herbert Napp, Bürgermeister, der „Vesuv von Neuss“ und Friedhelm Adolfs, der Düsseldorfer, dem seine Vermieterin wegen seines Rauchens die Wohnung gekündigt wurde (der Prozess geht am 19. Dezember weiter), für Begeisterung beim Publikum.

    Napp machte in seiner Rede klar, dass es inzwischen ein „regelrechtes Denunziantentum gegen Raucher“ gebe und appellierte an Rücksicht gegenüber dem rheinischen Brauchtum. Der Düsseldorfer Adolfs musste zahlreiche Autogramme geben und philosophierte in einem gemeinsamen Interview mit Napp über ein mögliches Rauchverbot im Himmel, schreibt die „Bild“-Zeitung.

    Weitere Demonstrationen gegen das NRW-Rauchverbot sind für 7. September in Krefeld und Köln und 14. September in Düsseldorf geplant, heißt es.

    (DTZ 34/13)

  • Rainer v. Bötticher appelliert an EU-Abgeordnete in Sachen TPD

    BREMEN / BRÜSSEL (DTZ/pnf). Rainer von Bötticher ist nicht nur Präsident des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels, sondern auch und vor allem mittelständischer Unternehmer. Als solcher kämpft er für den Erhalt von Rahmenbedingungen, die die Existenz seiner 72 Filialgeschäfte und die damit verknüpften mehrere hundert Arbeitsplätze auch künftig noch möglich machen.

    Drastische Gefahr droht diesen aber durch überzogene Regulierungen im Rahmen einer Änderung der Tabak-Produktrichtlinie, die die EU-Kommission auf den Weg gebracht hat. Eine der wenigen Möglichkeiten, hier existenzgefährdende Härten noch abzumildern, liegt in den Händen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die am 10. September über die Richtlinie abstimmen. Daher hat Rainer von Bötticher in einem Brief an die EU-Abgeordneten seiner Region den dringenden Appell gerichtet, sich bei ihrer Entscheidung gegen eine übertriebene Regulierung auszusprechen. DTZ veröffentlicht diesen Brief im folgenden im Wortlaut; er kann durchaus als Ermunterung und Anregung für die zahlreichen Fachhändler, Unternehmer und Mitarbeiter der Tabakbranche dienen, die EU-Abgeordneten ihrer Region persönlich anzusprechen. Eine unkomplizierte Möglichkeit, dies zu tun, zeigt die von Philip Morris initiierte Website [link|http://www.was-noch.eu] www.was-noch.eu.[/link]

    „Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
    sehr geehrter Herr Abgeordneter,

    in Kürze stehen die Beratungen und die Abstimmung über die vorgeschlagene EU-Tabakproduktrichtlinie Teil 2 (TPD 2) im Europäischen Parlament an. Als Bürger, Wähler und geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter eines in Norddeutschland mit 72 Filialen tätigen Traditionsunternehmens wende ich mich auf diesem Wege in größter Besorgnis an Sie. Die geplante TPD 2 würde, wenn sie wie vorgeschlagen durchkäme, mein Unternehmen existentiell bedrohen.

    Wir führen Tabakwaren, Presse, Lotto und z.T. hochwertige Spirituosen sowie Postdienstleistungen in unseren Filialen und sind ein reines Handelsunternehmen, welches an die Endverbraucher abgibt. Ich bin in vierter Generation tätig, mein Sohn ist zum 1. Juli dieses Jahres in unser Familienunternehmen eingetreten. Wir beschäftigen 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begehen am 1. April 2014 unser 150-jähriges Firmenjubiläum.

    Insbesondere folgende Punkte aus dem TPD 2-Entwurf sehen wir extrem kritisch:

    1.) Überdimensional große Schockbilder, die die legale Marke enteignen, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Laden vor Ort in einem Gruselkabinett arbeiten lassen und über die nicht der wissenschaftliche Beweis erbracht ist, dass sie Menschen vom Rauchen abhalten.

    Die Schockbilder verdrängen das über Jahrzehnte aufgebaute Markenimage. Nicht mehr dieses steht dann zukünftig im Wettbewerb, sondern allein der Preis. Mit der Folge, dass es Preissenkungen geben wird, was im Sinne des Jugendschutzes nicht gewollt sein kann. Diese Preissenkungen gingen zudem zu Lasten unserer Marge und würden unsere Existenz bedrohen…

    2.) Verbot von Slim- und Mentholzigaretten, was uns als Fachhandel die Möglichkeit nimmt, uns mit Spezialitäten von anderen Vertriebskanälen, wie z.B. dem Lebensmittelhandel und der Tankstelle vom breiten Sortiment her gesehen abzugrenzen. Wir werden immer vergleichbarer und damit auch ersetzbarer. Dabei wollen die Konsumenten uns als Nahversorger.

    Kürzlich haben sich 210 000 Konsumenten (davon im übrigen 20 % Nichtraucher!) bundesweit durch ihre Unterschrift in Tabakwarenfachgeschäften gegen weitere Regulierungen ausgesprochen. Das legale Produkt Tabak ist nämlich bereits reguliert durch Warnhinweise, Werbeverbote und den sinnvollen und notwendigen Jugendschutz, den wir tagtäglich in unseren Filialen leben…

    3.) Delegierte Rechtsakte, die die EU-Kommission legitimiert, ohne Parlament und Rat mit einzubeziehen weitere Regulierungen einfach so strikt vorzunehmen. Das hat m.E. mit Demokratie nichts mehr zu tun, das hat eher diktatorische Tendenzen…

    Wenn TPD 2 wie vorgeschlagen durchkommt, sehen wir die ganz große Gefahr des Überlappens auf weitere Branchen und Gebiete des menschlichen Zusammenlebens. M.E, steht mit TPD 2 die Freiheit des mündigen Bürgers und damit ein ganzes Stück Demokratie auf dem Spiel.

    Als Mensch und Wähler möchte ich nicht in einem Staat oder einer Staatengemeinschaft leben, der oder die mir vorgibt, was ich zu tun oder zu lassen habe. Das möchte ich in einer Demokratie selbst entscheiden können. Ich hoffe auf eine liberale Gesellschaft, die von Aufklärung, Toleranz und Rücksichtnahme geprägt ist – und nicht von Ver- und Geboten – und gebe die Hoffnung nicht auf, dass wir uns dieses erhalten. Der TPD 2-Entwurf reguliert in unverhältnismäßiger und überzogener Weise ein legales Produkt in einem funktionierenden Markt.

    Ich erbitte Ihre Stimme gegen ein so übertriebenes „Regulierungswerk“.

    R.v.Bötticher"

    (DTZ 34/13)

  • Tabaksteuereinnahmen entwickelten sich im Juli tendenziell besser

    WIESBADEN (DTZ/fok). Es ist noch nicht die Trendwende, aber im Juli 2013 zeigt sich auch bei der Tabakwarenbesteuerung eine Entwicklung, die vor allem unter wertmäßiger Betrachtung ein helleres Licht wirft.

    Bei den Tabaksteuereinnahmen wurde im Juli der bisher höchste Monatsbetrag im laufenden Jahr erreicht. Mit 1,209 Mrd. Euro lag er dennoch um 1,5 Prozent unter dem starken Vorjahresmonat. Dabei stiegen die Einnahmen aus der Zigarette minimal um 0,1 Prozent, während sie bei Feinschnitt um 12,2 Prozent geringer waren.

    In den ersten sieben Monaten 2013 kumuliert ergaben sich netto Tabaksteuereinnahmen von 6,932 Mrd. Euro; das waren 2,0 Prozent bzw. 145 Mio. Euro weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Damit liegen die Einnahmen noch weitgehend in den von den Steuerexperten erwarteten Bandbreiten.

    Bei dem Blick auf den Steuerzeichenbezug ist zu beachten, dass der Juli 2013 mit einem sehr starken Monat im Vorjahr verglichen werden muss. So wurde im Juli 2013 mit Banderolen für insgesamt 7,213 Mrd. Zigaretten zwar eine Jahreshöchstzahl erreicht, im Vergleich zum Vorjahresmonat bedeutet dies aber gleichwohl einen Rückgang um 2,3 Prozent. Der Kleinverkaufswert dieser Zigaretten stieg aufgrund der zwischenzeitlich vorgenommenen Preisanpassung um 1,3 Prozent auf 1,826 Mrd. Euro. Kumuliert für den Zeitraum Januar bis Juli 2013 lag die versteuerte Menge bei 43,842 Mrd. Stück (minus 5,0 Prozent) zum Kleinverkaufswert von 10,908 Mrd. Euro (minus 2,9 Prozent).

    Ganz ähnlich wie bei der Zigarette entwickelte sich der Feinschnittbezug: Trotz hoher Menge von 2 295,4 Tonnen im Juli 2013 wurde der besonders starke Vorjahresmonat um 8,6 Prozent verfehlt. Auch der Kleinverkaufswert lag mit 298,2 Mio. Euro um 3,5 Prozent niedriger als im Vergleichsmonat 2012. Im Zeitraum Januar bis Juli 2013 kumuliert wurden Banderolen für 14 209,1 Tonnen Feinschnitt (minus 5,6 Prozent) im Kleinverkaufswert von 1,822 Mrd. Euro (minus 1,2 Prozent) bezogen.

    (DTZ 34/13)

  • Zigarettenschmuggel verdrängt wieder stärker das legale Geschäft

    BERLIN (DTZ/fok/vi). Sowohl im ersten als auch im zweiten Quartal 2013 stieg der Anteil nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten am hiesigen Konsum an. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal ermittelte die von den deutschen Zigarettenherstellern in Auftrag gegebene und von TÜV Berlin/Brandenburg überwachte Entsorgungsstudie eine deutliche Zunahme des Anteils von Schmuggel und privaten Grenzeinfuhren am Gesamtzigarettenkonsum. Im ersten Quartal lag dieser Anteil bei bundesweit 22,0 (Vorjahresquartal 19,1 Prozent); im zweiten Quartal bezifferte er sich auf 20,7 (20,1) Prozent. Damit zeigt sich, dass der rückläufige Absatz im legalen Inlandsmarkt, der im ersten Halbjahr 2013 um 6,8 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres geschrumpft war, eine deutliche Entsprechung beim Wachstum von „Schmuggel & Co.“ findet. [p][/p]Spektakuläre Aufgriffe des Zolls in den letzten Wochen zeigen, dass hier enorme Mengen häufig gefälschter Ware unterwegs sind, und dass die organisierte Kriminalität versucht, den Fiskus mit immer neuen Schmuggelmethoden auszutricksen. Erst vor wenigen Wochen hatten z.B. Zollfahnder im Hamburger Hafen sechs Container aufgespürt,die insgesamt 53 Millionen nicht versteuerte Zigaretten enthielten. Der verhinderte Steuerschaden wird auf ca. 12 Mio. Euro geschätzt. Da nimmt sich ein Fall von der vergangenen Woche fast bescheiden aus: Ein auf der Autobahn A12 nahe Frankfurt/Oder kontrollierter Lastwagen hatte tatsächlich, wie in den Ladepapieren angegeben, Lampengehäuse geladen. Statt Leuchtmitteln steckten allerdings 1,3 Millionen Schmuggelzigaretten in den Kisten.[p][/p]
    Zurück zur Entsorgungsstudie: Diese zeigt für das zweite Quartal 2013 einen Anstieg der „Nichtbesteuerten“ sowohl für die alten Bundesländer (von 13,7 auf 14,1 Prozent) als auch für die neuen Bundesländer (von 44,2 auf 45,4 Prozent). Dabei katapulierten sich die ohnehin schon extrem hohen Anteile von Schmuggel & Co. in den östlichen Ländern nochmals nach oben. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt stiegen sie von 48,2 auf 49,4 Prozent. In Thüringen und Sachsen erhöhten sie sich von 39,3 auf 44,9 Prozent. Lediglich in Berlin reduzierte sich der ermittelte Anteil von 44,4 auf 38,9 Prozent.[p][/p]
    In den alten Bundesländern ist vor allem Bayern hat betroffen. Hier stieg der Anteil der „Nichtversteuerten“ von 22,0 auf 27,3 Prozent. Auch in Nordrhein-Westfalen wuchs der Anteil von 12,2 auf 13,0 Prozent. In den restlichen westdeutschen Gebieten gab es allerdings eine leichten Rückgang. [p][/p]
    Wie hart der Schmuggel nicht nur die Staatskasse , sondern auch und vor allem den legalen Tabakwarenhandel in Deutschland bedroht, zeigt die Aussage eines ostdeutschen Händlers, der im Rahmen der BTWE-Jahrestagung als seinen vordringlichsten Wunsch eine effektivere Bekämpfung des Zigarettenschmuggels genannt hatte.[p][/p]
    DTZ 33/13

  • Smarter Tipp: Lotto Baden-Württemberg startet mobilen Internetauftritt

    STUTTGART (DTZ/vi). Rufen Smartphone-Nutzer die Seite www.lotto-bw.de auf, werden sie automatisch auf das für sie optimierte Portal weitergeleitet. Dort ist die Spielteilnahme am Klassiker Lotto 6aus49, der europäischen Lotterie Eurojackpot, der täglichen Lotterie Keno und der Rentenlotterie Glücksspirale möglich. Auch die Abfrage von Gewinnen und Quoten gehört zum Umfang des neuen Angebots. „Der Siegeszug der Smartphones ist in vollem Gang“, erklärte Marion Caspers-Merk, die Geschäftsführerin der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. „Die mobilen Alleskönner machen schon fast zwei Drittel aller Handys im Land aus. Deshalb ist es nur konsequent, dass wir unser Online-Angebot anpassen“, so die Lotto-Chefin weiter.[p][/p]

    Mittels Orts- bzw. Postleitzahlangabe kann im Portal die nächstgelegene Lottoverkaufsstelle angezeigt werden. „Auf diese Funktion legen wir ganz besonderen Wert“, betonte Caspers-Merk. „Denn unsere Annahmestellen liefern das, was im Internet mitunter zu kurz kommt: eine kompetente Beratungsleistung.“[p][/p]

    Die Lotto-Chefin erläuterte, das für mobile Endgeräte optimierte Portal sei der nächste Schritt der langfristig angelegten Online-Strategie. „Weitere Schritte werden folgen. Wir möchten den baden-württembergischen Spielteilnehmern im Netz einen modernen und kundenfreundlichen Auftritt bieten.“ So ist laut Caspers-Merk noch im Herbst 2013 der Relaunch der Homepage www.lotto-bw.de geplant. Der optimierte Auftritt kann mit den gängigen Smartphone-Betriebssystemen (z. B. Android, iOS, WindowsPhone) genutzt werden. Ein Wechsel zur Web-Version ist jederzeit möglich, um das gesamte Online-Angebot von Lotto Baden-Württemberg abzurufen.[p][/p]

    Seit September 2012 kann man seinen Tipp im Internet wieder bei Lotto Baden-Württemberg abgeben. Rund 50 000 Kunden haben sich bislang auf www.lotto-bw.de registriert und in einer der Lottoverkaufsstellen im Land identifiziert. Die Staatliche Toto-Lotto GmbH hatte ihr Online-Angebot zuvor wegen gesetzlicher Vorgaben einstellen müssen. Die seit 1. Juli 2012 veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen gestatten den Internetvertrieb unter strengen Auflagen wieder.
    [p][/p]
    DTZ 33/13

  • Piraten wollen Tabakwerbung entern

    ULM (DTZ/fh). Wie auch bei anderen bundespolitischen Themen zeigen sich die Piraten nicht einheitlich. Sie verweisen zum Beispiel auf ihr Engagement in NRW gegen das Nichtraucherschutzgesetz: „Das neue Nichtraucherschutzgesetz ist ein Paradebeispiel, wie die rot-grüne Landesregierung die Menschen in NRW bevormundet.“ [p][/p]Und führen aber weiter aus: „Zum Nichtrauchergesetz gibt es bei den Piraten eine lebhafte Diskussion und sehr unterschiedliche Meinungen. Die bisher beschlossenen Positionen drücken jedoch klar den Wunsch nach einem gesellschaftlichen Konsens aus.“ Erfreulich ist die Piraten-Meinung zu Bildwarnhinweisen: „Es gibt keine Forderung der Piraten nach Bildwarnhinweisen auf Verpackungen von Tabakprodukten.“ Allerdings fordern die Piraten „ein allgemeines Werbeverbot für alle Drogen“ und beziehen hier auch „Tabak und Nikotin“ mit ein.[p][/p]
    DTZ 33/13

  • Petrus lässt Tabakgeschäft im Juli wieder richtig brummen

    MAINZ (DTZ/fok). Der Juli 2013 brachte weit überdurchschnittlich viele Sonnentage, und nach dem nasskalten Frühjahr und Frühsommer nun endlich Gelegenheit für ausgiebiges Außer-Haus-Vergnügen. Dazu zählt für die Tabakgenießer ganz eindeutig auch der Outdoor-Konsum von Zigarren, Feinschnitt, Zigarren und Pfeifen im Kreise von Freunden oder auch alleine. Die Auslieferungszahlen der Hersteller signalisieren: Der Juli 2013 zeigte sich von der besten Seite und brachte einen spürbaren Anstieg des Zigaretten- und Feinschnittabsatzes. Insgesamt bezifferte sich die Auslieferungen an den Handel in diesem Monat auf 7,524 Mrd. Stück Zigaretten; das waren 6,1 Prozent mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Dabei entfielen 6,694 Mrd. Stück Zigaretten auf Markenzigaretten (plus 6,7 Prozent). Vorläufige Schätzungen gehen bei den niedrigpreisigen Zigaretteneigenmarken des Handels von einem Volumen von ca. 831 Mio. Stück aus (plus 1,6 Prozent).[p][/p]
    Dennoch konnte bei Fabrikzigaretten der Absatzrückgang in der ersten Jahreshälfte nicht aufgeholt werden. Kumuliert für den Zeitraum Januar bis Juli 2013 beliefen sich die Auslieferungen an Fabrikzigaretten auf 45,928 Mrd. Stück und damit waren sie um 4,9 Prozent niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Absatz der Industriemarken bezifferte sich dabei auf 40,800 Mrd. Stück (minus 4,3 Prozent), der der Handelsmarken auf schätzungsweise 5,128 Mrd. Stück (minus 9,4 Prozent). [p][/p]
    Der Feinschnittmarkt wartet dagegen mit einer stabilen Entwicklung auf: Im Juli 2013 wurden insgesamt 2 399 Tonnen Feinschnitt ausgeliefert; das waren 5,1 Prozent mehr als im Juli 2012. Hiervon profitierten alle Feinschnittsegmente: Auf klassischen Feinschnitt entfielen 1 212 Tonnen (plus 2,7 Prozent), auf schnittoptimierten Feinschnitt 527 Tonnen (plus 1,9 Prozent) und auf Volumentabak 660 Tonnen (plus 12,6 Prozent). Deutlich angestiegen ist auch der Absatz an Handelsmarkenfeinschnitt. Dieser erreichte ein Auslieferungsvolumen von schätzungsweise 642 Tonnen (plus 9,6 Prozent).[p][/p]
    Kumuliert für die ersten sieben Monate 2013 erreichte der Feinschnittmarkt wieder ein kleines Plus: Mit insgesamt 15 473 Tonnen stieg der Absatz um 0,3 Prozent. Auf klassischen Feinschnitt entfielen dabei 7 737 Tonnen (minus 4,3 Prozent), auf schnittoptimierten Tabak 3 418 Tonnen (minus 6,3 Prozent) und auf Volumentabake 4 319 Tonnen (plus 16,8 Prozent). Die Menge des ausgelieferten Handelsmarkenfeinschnitts wird auf 4 078 Tonnen geschätzt (minus 4,9 Prozent). [p][/p]
    Nach wie vor von den starken Preiserhöhungen in der Vergangenheit gezeichnet (wegen Mindeststeuereinführung bzw. -anhebung) ist der Markt der besonders preisgünstigen Filtercigarillos. Diese „Ecos“ verzeichneten im Juli 2013 noch einen Absatz von 220 Mio. Stück (minus 2,2 Prozent); im Zeitraum Januar bis Juli 2013 kumuliert waren es 1,348 Mrd. Stück (minus 11,8 Prozent).[p][/p]
    Eine zusätzlich „technische“ Ursache für die guten Monatszahlen bei Zigaretten und Feinschnitt ist in der im Vergleich zum Vorjahr höheren Zahl an Werktagen zu sehen, was üblicherweise auch die Auslieferungsmenge erhöht.[p][/p]
    Branchenexperten warnen derzeit davor, die guten Juli-Zahlen zu überinterpretieren. Die Preiserhöhungen der letzten Monate ließen eher erwarten, dass die rückläufige Mengenentwicklung noch nicht ganz abgeschlossen sei.[p][/p]
    DTZ 32/13