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  • 2022 kommt starkes Wachstum

    MAINZ // Mitten in der „vierten Welle“ der Corona-Pandemie aktualisieren die wichtigen Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Prognosen. DTZ hat sie sich angeschaut.

    Ökonomische Lage
    Besonders gut ist die ökonomische Lage gerade nicht, das zeigen der Blick auf die Börsen, die Lieferengpässe, die hohen Inzidenzen und die enormen Inflationsraten (siehe auch Seite 3 dieser Ausgabe). Und so rechnet etwa das Hamburgische WeltWirtschafts Institut (HWWI) jetzt nur noch mit einem Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von 2,8 Prozent für 2021. Zum Vergleich: Vor einem Jahr hieß es noch, die Wirtschaftsleistung werde 2021 wohl um 4,0 Prozent steigen. Ein kleiner Unterschied? Der macht immerhin gut 40 Milliarden Euro aus – das ist ein ganzes Stück mehr, als etwa das zweitgrößte Budget im Bundeshaushalt, das das Verteidigungsministerium ausgeben kann. Aber im kommenden Jahr wird, glaubt man den Hanseaten, ein sattes Plus von 3,5 Prozent resultieren. Dabei werden die privaten Konsumausgaben im laufenden Jahr stagnieren, 2022 dagegen um 4,7 Prozent nach oben schießen. Dazu das HWWI: „Die privaten Haushalte haben ihre während der vorangegangenen Lockdowns gezeigte Kaufzurückhaltung zu lockern begonnen und sie dürften ihr Konsumverhalten weiter normalisieren sowie ihre Sparquote reduzieren.“

    BIP-Wachstum
    Etwas skeptischer ist dagegen das Ifo Institut, das für 2021 nur noch mit einem BIP-Wachstum von 2,5 Prozent rechnet. Die Münchner schreiben: „Der Nachholbedarf im Bereich des Warenkonsums dürfte eher begrenzt sein. So waren die Käufe von Waren im Durchschnitt der sechs Quartale seit Beginn der Coronakrise nicht eingebrochen und in etwa so hoch wie in den anderthalb Jahren zuvor.“ Immerhin: Nach Meinung der Ifo-Experten steht 2022 Jahr ein BIP-Plus von 5,1 Prozent zu erwarten.

    Insgesamt scheint sich allmählich jedoch vorsichtiger Pragmatismus durchzusetzen. „Der wirtschaftliche Schaden wird wohl nicht so verheerend ausfallen wie im vergangenen Winter, dank der Impfungen und weil viele Unternehmen sich auf einen Geschäftsbetrieb unter Pandemiebedingungen eingestellt haben“, meint etwa das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).


    Kieler Institut für Weltwirtschaft

    Und beim Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) heißt es, die vierte Welle der Corona-Pandemie treffe die Wirtschaft in Deutschland und im Euroraum zwar spürbar, der Schaden dürfte aber wohl geringer ausfallen als in den Infektionswellen davor: „Die ökonomischen Schmerzen der Pandemie werden von Welle zu Welle kleiner.“ Trotzdem gehen die Nordlichter fürs vierte Quartal des laufenden Jahres und fürs erste Quartal 2022 nur noch von „allenfalls einer Stagnation“ aus.

    Allerdings dürften künftig auch statistische Effekte eine Rolle spielen. So wird die Inflation im kommenden Quartal wohl schon dadurch rund ein Prozent niedriger liegen als zurzeit, weil die zeitweilige Reduzierung der Mehrwertsteuer dann keine Rolle mehr spielt. Und vor allem im zweiten und dritten Quartal 2021 gab es eine deutliche Erholung, die sich 2022 in niedrigeren Wachstumsraten des BIP widerspiegeln dürfte.

    GfK-Konsumklimaindex
    Auf den Handel kommen jedenfalls kurzfristig schwierigere Zeiten zu. „Der GfK-Konsumklimaindex taucht für den Dezemberwert wieder von +1,0 (November) auf –1,6 Punkte ab. Dies trifft den Einzelhandel gerade zum wichtigen Weihnachtsgeschäft besonders hart, da im November und Dezember generell der Löwenanteil der Jahresumsätze erzielt wird“, stellt die Stuttgarter Privatbank Ellwanger und Geiger fest. Immerhin habe die Konsumlust privater Verbraucher maßgeblich dazu beigetragen, dass das BIP im dritten Quartal um 1,7 Prozent gewachsen ist.

    max

  • 2 G-Regeln rechtswidrig?

    BERLIN // Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Gutachten der Rechtsanwaltkanzlei Noerr kommt zu dem Ergebnis, dass 2 G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig sind.

    Nicht verhältnismäßig
    „2 G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2 G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Gutachten sieht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Darüber hinaus liegt demnach auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts vor. Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen sei. Das Gutachten betont, dass 2 G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet.

    Massive Umsatzeinbußen
    Genth: „Die Politik muss den Tatsachen Rechnung tragen und darf jetzt nicht auf Autopilot schalten. Mit 2 G drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent.“ Viele Handelsunternehmen wären dann in ihrer Existenz bedroht.

    Sollten sich die politisch Verantwortlichen allen Argumenten verschließen und doch auf 2 G im Einzelhandel setzen, fordert der HDE deutlich bessere Coronahilfen für die Branche. Genth: „Wenn 2 G deutschlandweit beim Einkauf eingeführt wird, dann braucht es aus rechtlichen Gründen umfassende Entschädigungsregelungen. Das muss deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse.“

    vi

  • Neue Regeln in China

    PEKING // Werden E-Zigaretten aus chinesischer Produktion bald teurer? Das zumindest lässt ein Dekret des Staatsrates vermuten. Denn im November ist ein Gesetz in Kraft getreten, dass E-Zigaretten den Vorschriften des sogenannten Tabakmonopolgesetzes unterwirft.

    Verbraucherschutz
    Vordergründig soll damit der Verbraucherschutz betont werden; tatsächlich aber gehen Beobachter davon aus, dass es der Staat nicht zuletzt auf hohe zusätzliche Steuereinnahmen abgesehen hat.

    Bislang haben sich Produzenten, Groß- und Einzelhändler in diesem Segment in einer Art Grauzone bewegt. Chinesische Medien begrüßten den Schritt. Mit den nun geltenden Regularien werde die Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette standardisiert, hieß es.

    Volumen von rund 8,38 Milliarden Yuan
    Chinas E-Zigaretten-Markt hat ein Volumen von rund 8,38 Milliarden Yuan (knapp 1,2 Milliarden Euro). In dem Land werden Dampfgeräte und Liquids hergestellt und verkauft, sowie exportiert. Wie das Dekret im Markt ankam zeigt der Blick auf die Aktie des chinesischen E-Zigaretten-Giganten RELX Technology, die nach der Ankündigung um 15 Prozent abstürzte.

    red

  • „Relevante Infos fehlen“

    BERLIN // Das Bundesernährungsministerium präsentiert auf seiner Website eine Tabakzusatzstoff-Datenbank, deren Inhalte seit über zehn Jahren veraltet sind. Das teilt das Netzwerk Rauchen mit. Dort fänden sich bei Industriezigaretten auch die Nikotin-, Teer- und Kohlenmonoxidwerte, die 2016 EU-weit Platz für die Ekelbilder auf den Packungen machen mussten. Der Haken: Die Einträge verharren auf dem Stand von 2011.

    Netzwerk Rauchen übt Kritik
    Netzwerk Rauchen, die einzige Verbraucherschutzorganisation für Tabakgenießer im deutschsprachigen Raum, kritisiert diesen Zustand. In den vergangenen zehn Jahren habe sich eine Menge bei den Tabakwaren geändert. Diverse Produkte würden nicht mehr oder unter einer anderen Bezeichnung vertrieben, neue seien auf den Markt gekommen. Menthol sei seit 2020 verboten, Gehalte etwa an Nikotin hätten sich bei einzelnen Marken verändert. „Die völlig veraltete Datenbank der Bundesregierung führt also Verbraucher in die Irre, statt sie aufzuklären“, empört sich Christoph Lövenich vom Netzwerk Rauchen.

    Österreich informiert Verbraucher
    Die aktuellen Daten lägen bei der EU-Kommission. Der österreichischen Bundesregierung sei es gelungen, diese den Verbrauchern im Internet zur Verfügung zu stellen. Laut österreichischen Behörden würden die Angaben zu den entsprechenden Werten monatlich aktualisiert. Man greife hierfür auf einen Datenspeicher bei der Europäischen Union zu. Dazu sehe sich das deutsche Bundesernährungsministerium (BMEL) allerdings nicht in der Lage. Auf Nachfrage von Netzwerk Rauchen hatte das Ministerium erklärt, es sei „zurzeit nicht möglich, die gemeldeten Daten (…) elektronisch herunterzuladen und dadurch der Öffentlichkeit auf der Webseite zugänglich zu machen“. Man arbeite an einer Lösung.

    Deutsche Bürokratie überfordert
    „Die deutsche Bürokratie ist offenbar von der Digitalisierung völlig überfordert“, kritisiert Michael Löb, Bundesvorsitzender von Netzwerk Rauchen. „Die Aktualisierung einer Datenbank scheint in Berlin so viel Zeit zu kosten wie der Bau eines Flughafens.“ Netzwerk Rauchen fordert, dass das BMEL dem österreichischen Vorbild folgt und die für die deutschen Verbraucher relevanten Informationen endlich auf dem neuesten Stand präsentiert. Bei dieser Gelegenheit sollten dem Verein zufolge auch die Inhaltsstoffe beziehungsweise Werte von Dreh- und Stopftabak angegeben werden. Netzwerk Rauchen selbst unterhält übrigens seit 2016 eine Datenbank auf seiner Website, wo Verbraucher die Werteangaben für Zigaretten finden.

    vi

  • „Der Markt ist 2021 recht stabil“

    MAINZ // Wie sieht die Situation für die Zigarrenindustrie aus? Diese Frage stellen sich viele Fachhändler. Antworten gab jetzt Bodo Mehrlein, Geschäftsführer im Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ), beim Gespräch mit DTZ.

    Herr Mehrlein, welche Bedeutung hat die Zigarre heute – insbesondere in einer so verwirrenden Welt, wie sie sich uns gerade zeigt?
    Bodo Mehrlein: Sie meinen die Situation rund um die Pandemie? Während Corona hatten wir 2020 recht positive Absatzzahlen in Deutschland. Die Menschen greifen in solchen Zeiten häufiger zu einer guten Zigarre, aber auch zu Spirituosen, zu hochwertiger Schokolade … Das ist für viele ein Ventil, um Stress abzubauen und sich mal etwas Gutes zu gönnen.

    Sie betrachten Zigarren und Zigarillos als Genussartikel für besondere Momente?
    Mehrlein: Genau. In dieser schwierigen Zeit dient die Zigarre durchaus auch als Stütze und Seelentröster.

    Sie haben schon die leicht höheren Umsätze angesprochen. Können Sie den Markt zahlenmäßig umreißen?
    Mehrlein: Wenn wir auf die Versteuerungsstatistik blicken, stellen wir fest: 2020 war ein sehr positives Jahr. Dabei stellen wir einen Trend zu hochwertigen Zigarren fest. Hinzu kommt, dass die Menschen nicht in den Urlaub gefahren sind und während dieser vier bis sechs Wochen die Produkte im Inland gekauft haben und nicht am Reiseziel, etwa in Spanien oder Italien. Urlaub kostet Geld, und dieses eingesparte Geld haben viele Menschen für hochwertige Luxusartikel eingesetzt. Für 2021 liegen noch keine Zahlen vor, aber der Markt dürfte sich eher stabil bis leicht rückläufig zeigen.

    Welche Produkte waren besonders gefragt? Machen Sie Trends aus?
    Mehrlein: Interessanterweise zog sich das eigentlich durch alle Produktgattungen. Die Schnelldreher hatten gute Chancen, denn als die Fachhändler während der Pandemie geschlossen hatten, haben eher die Produkte Umsätze generiert, die an der Tankstelle oder im Lebensmittelhandel erhältlich sind. Auf der anderen Seite sind auch hochwertige Zigarren – etwa Limited Editions – gerade im Internethandel sehr gut gelaufen.

    Gibt es weitere Entwicklungen?
    Mehrlein: Grundsätzlich erkennen wir seit vielen Jahren einen Trend zum Zigarillo und bei Longfillern und Zigarren insgesamt zu eher kurzen Produkten wie Robustos. Das ist der Tatsache geschuldet, dass die Momente, in denen man eine Zigarre genießen kann, immer kürzer werden.

    Wie ist es denn mit Zigarren-Events? Die sind ja in den vergangenen Monaten zu kurz gekommen. Genießen die Menschen ihre Zigarren häufiger in den eigenen vier Wänden oder im eigenen Garten?
    Mehrlein: Das ist richtig. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen waren Zigarren-Lounges und ähnliche Orte größtenteils geschlossen. So haben sich viele Leute in kleinen Gruppen im Privaten getroffen. Und es kann sehr schön sein, auf der Terrasse zu sitzen, einen leckeren Rum zu trinken und eine Zigarre dazu zu genießen.


    Außerdem waren viele Menschen im Homeoffice …

    Mehrlein: Wenn man im Büro ist, gibt es meist deutliche Beschränkungen, wenn es ums Rauchen geht. Im Homeoffice nutzt der eine oder andere zehn Minuten Pause für eine Zigarre oder ein Zigarillo.


    Welche Rolle hat in dieser Zeit das Thema Online-Verkostungen gespielt?

    Mehrlein: Tatsächlich wurden solche Events in den sozialen Medien häufig angeboten. Solche Angebote sind natürlich interessant. Ich weiß nicht, wie viele Teilnehmer diese Veranstaltungen letztlich hatten, aber ich denke, da gab es durchaus erfolgreiche Verkostungen.


    Können Sie sagen, wie die Struktur der Zigarrenraucher ist?

    Mehrlein: Das Gros der Raucher von Zigarren und Zigarillos sind Männer gehobenen Alters. Das geht aus dem Eurobarometer aus dem vergangenen Jahr hervor, also offiziellen Daten. Fest steht: Es sind keine Jugendlichen, keine jungen Raucher, die zu Zigarren und Zigarillos greifen, und es handelt sich um reine Genussartikel. Zudem werden Zigarren nur gelegentlich und zu besonderen Anlässen geraucht. Sehr wichtig ist für uns: Zigarren, Zigarillos und Tabakpfeifen sind keine Einstiegsprodukte.

    Ein anderes Thema: Sie sprechen für den Bundesverband der Zigarrenindustrie. Wie groß ist diese Organisation?
    Mehrlein: Wir haben 16 Mitglieder. Darunter sind auch einige Vertriebsgesellschaften, also Firmen, die nicht selbst in Deutschland herstellen, sondern die Produkte von Herstellern im Ausland auf den deutschen Markt bringen. Aber es gehören auch deutsche Hersteller dazu. In der jüngeren Zeit haben wir drei neue Mitglieder gewinnen können und es gibt weitere Interessenten.


    Um wen handelt es sich?

    Mehrlein: Das ist die Firma Cortes aus Belgien, die auch in Deutschland Produkte vertreibt; außerdem Zigarren Kings aus München und Dalay Zigarren aus Saarbrücken.

    Damit sind wahrscheinlich die wichtigsten Unternehmen der Branche bei Ihnen organisiert?
    Mehrlein: Grundsätzlich ist das richtig, aber es gibt immer noch einige Hersteller und Importeure, die wir gerne ins Boot holen würden, um unsere Schlagkraft zu erhöhen. Erst vor kurzem haben wir in Mannheim ein Treffen veranstaltet, bei dem es um IT-Lösungen – nicht zuletzt mit Blick auf die anstehende Umsetzung von Track & Trace – ging. Dazu haben wir auch die Firmen eingeladen, die nicht Mitglied im BdZ sind. Also: Es wäre erfreulich, wenn noch ein paar dazukommen würden, aber wir sind schon jetzt schlagkräftig.


    Was sind die größten Herausforderungen im deutschen Markt, mit denen Sie sich aktuell herumschlagen?

    Mehrlein: Das wichtigste – nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union – ist Track & Trace, das wir bis 2024 umgesetzt haben müssen. Der 20. Mai ist der Stichtag, da gibt es kein Verschieben und kein Ändern mehr, da rennt die Zeit. Für die Unternehmen der Branche bedeutet das jede Menge Arbeit und vor allem Kosten.

    Gibt es denn Unterschiede zum Beispiel zur Zigarette?
    Mehrlein: Im Regelwerk gibt es fast keine Unterschiede – aber wir müssen erst 2024 umsetzen und nicht 2019. Unsere bereits ausgelieferten Produkte dürfen nach Inkrafttreten der neuen Regeln zwei Jahre im Handel abverkauft werden, nicht nur ein Jahr wie Zigaretten und Feinschnitt. Außerdem müssen Produkte, die aus einer manuellen Fertigung kommen, nicht mit einem sogenannten Anti-Tampering Device kontrolliert werden.


    Damit soll auch Schmuggel verhindert werden.

    Mehrlein: Ja – das System der Rückverfolgbarkeit soll den Schmuggel bekämpfen. Allerdings habe ich immer darauf hingewiesen, dass es bei Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak keinen Schmuggel gibt. Insofern ist das für unsere Produkte ein sinnloses Regelwerk. Und weil das Ganze sehr, sehr teuer wird, haben wir die Befürchtung, dass nicht alle Hersteller oder Vertreiber oder Importeure das wirtschaftlich schultern können.

    Was wird das die Branche in Deutschland kosten?
    Mehrlein: Das müssen wir abwarten. Es muss ja in Hardware und Software investiert werden, es müssen teilweise neue Arbeitsplätze eingerichtet werden. Maschinen müssen umgebaut und Abläufe neu organisiert werden. Also da kommen neben den Fixkosten für die Umsetzung auch einige laufende Kosten auf die Branche zu.

    Gibt es weitere Herausforderungen?
    Mehrlein: Viele! Wir haben bereits das Tabakwerbeverbot umgesetzt – mit einzelnen Ausnahmen für unsere Produkte. Wir haben das Tabaksteuermodernisierungsgesetz umgesetzt. Jetzt sind wir alle gespannt, was letztlich in den Verträgen der Ampel-Koalition stehen wird. Grundsätzlich sollte sich hier die Politik zurückhalten, denn wie gesagt haben wir gerade erst eine Regulierungswelle hinter uns, und die Tabakprodukte sind eigentlich vollumfänglich durchreguliert.

    Und was tut sich auf europäischer Ebene?
    Mehrlein: Die meisten Dinge in der Tabakregulierung beginnen in Brüssel. Deswegen sind wir als BdZ selbst und über den europäischen Verband dort aktiv und aufmerksam.

    Welche Themen beschäftigen Sie konkret?
    Mehrlein: Da gibt es einen grundsätzlich sehr lobenswerten Plan zur Bekämpfung von Krebs. Der umspannt viele Themenfelder, vom Arbeitsplatz über Alkohol und Freizeitgestaltung bis hin natürlich zum Tabak. Da werden verschiedenste Instrumente angesprochen und wir befürchten, dass es da zu Forderungen nach Plain Packaging, höheren Tabaksteuern oder Aromenverboten kommt. Des Weiteren sind wir natürlich mit der Tabaksteuerrichtlinie befasst. Dort erwarten wir in Kürze einen ersten Richtlinienentwurf der EU-Kommission. Und schließlich hat die EU-Kommission einen Bericht zur Tabakproduktrichtlinie erstellt. Aus dem könnte abgeleitet werden, dass die TPD 2 überarbeitet werden muss. Da müssen wir abwarten, ob die TPD 3 noch vor der Europawahl 2024 verabschiedet werden soll oder es noch bis zum Ende des Jahres 2024 dauert, bis ein erster Entwurf vorgelegt wird.

    Sie haben den europäischen Verband erwähnt. Wie ist denn da die Zusammenarbeit?
    Mehrlein: Wir pflegen eine sehr enge und vor allem aktive Zusammenarbeit mit dem europäischen Zigarrenverband ECMA. Einige unserer Mitgliedsfirmen sind dort ebenfalls Mitglied, und der BdZ ist sogenannter Beobachter – wie auch andere nationale Zigarrenverbände. Es gibt ja noch einige nationale Zigarrenverbände, so dass jedes Organisieren wichtig ist.

    Wo gibt es denn solche Interessenvertretungen?
    Mehrlein: In Belgien, in Frankreich, in Dänemark, in den Niederlanden und natürlich bei uns in Deutschland. Beim europäischen Verband haben wir als BdZ kein Stimmrecht, aber wir arbeiten ausgesprochen gut zusammen. Außerdem ist der BdZ selbst auch im Transparenzregister in Brüssel registriert und vor Ort aktiv.


    Was gibt es sonst Neues aus Ihrem Verband?

    Mehrlein: Wir haben ein neues Vorstandsmitglied. Oliver Haas von STG hat ja neue Aufgaben im Unternehmen auf europäischer Ebene übernommen. Für ihn ist der neue Country Manager für STG in Deutschland, Gleb Pugacev, nachgerückt. Außerdem wird der BdZ eine Broschüre mit Hintergründen und Argumenten pro Zigarre veröffentlichen. Diese wird nicht nur vom BdZ eingesetzt werden, sondern kann in Zukunft auch von interessierten Fachhändlern direkt beim Verband bezogen und dann an politisch interessierte Zigarrenkonsumenten verteilt werden. Hierüber werden wir noch gesondert und zeitnah informieren.

    Können Sie beschreiben, was Ihr Verband den Mitgliedern bietet?
    Mehrlein: Grundsätzlich lastet auf der Tabakbranche starker Druck. Anderen Branchen wie die Alkoholindustrie, Zucker, Süßigkeiten und dergleichen geht es nicht viel besser. Aber wir stehen stark unter Beobachtung. Deswegen ist ein Schulterschluss der Branche sinnvoll, damit man mit einer Stimme spricht. Das ist ein echter Mehrwert.


    Und der BdZ war ja auch sehr erfolgreich.

    Mehrlein: Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder Ausnahmen für Zigarren und Zigarillos generieren können. Das sieht man in der TPD ebenso wie bei der Tabaksteuer und bei Track & Trace. Ohne uns, behaupte ich, hätte es wahrscheinlich die fünf Jahre Übergangsfrist und die zwei Jahre Abverkaufsfrist bei Track & Trace nicht gegeben.

    Außerdem arbeiten Sie politisch …
    Mehrlein: Ja, wir versuchen, Zigarre und Zigarillo im politischen Berlin als das zu platzieren, was es ist: als Kultur und Genussgut für erwachsene Konsumenten. Wir veranstalten ja verschiedene Events, vor allem unseren parlamentarischen Abend. Der letzte liegt wegen der Pandemie eine Weile zurück; er stand unter der Schirmherrschaft der Botschaft der Dominikanischen Republik. Ich glaube, bei solchen Veranstaltungen wird der Politik klar, welche Rolle Zigarren und Zigarillos zum Beispiel gerade in den Herstellerländern spielen, wie viele Arbeitsplätze daran hängen. Das sind in der Dominikanischen Republik hunderttausende.

    Wann findet der nächste Abend statt?
    Mehrlein: Tja, der sollte Anfang Januar mit der Botschaft von Honduras sein. Aufgrund der Corona-Situation haben wir aber beschlossen, diesen ins Frühjahr beziehungsweise in einen Zeitraum zu verschieben, in dem eine Veranstaltung ohne jedes Risiko durchgeführt werden kann. Jedenfalls wollen wir bei diesen Veranstaltungen sowohl unsere Interessen in allen politischen Entscheidungsgremien vertreten, aber auch das Produkt mit all seinen Besonderheiten präsentieren.

    Herr Mehrlein, wir bedanken uns für das Gespräch.


    kes / max

  • Zigarren-Kunst 2022

    MAINZ // Der „Modern Art“-Kalender von Villiger macht Lust auf das Jahr 2022. Auf zwölf farbenprächtigen Kalenderblättern führt Rozana Dos Santos den Betrachter durch das kommende Jahr. Mit etwas Glück hängt die Zigarren-Kunst bald auch bei Ihnen.

    Orginale in der Privatsammlung Heinrich Villigers
    Die Originale hat die gebürtige Brasilianerin in Acryl auf Leinwand gefertigt. Je ein Longfiller aus dem Villiger-Sortiment begleitet die Motive. Darüber hinaus wurden zwei Seiten zu Beginn und am Ende des Kalenderjahrs für ein Zigarrenregister reserviert. Dos Santos, die als „außergewöhnliche Malerin zeitgenössischer Kunst“ beschrieben wird, malt seit zwölf Jahren und lebt in Waldshut-Tiengen. Die abgebildeten Werke der 56-Jährigen befinden sich in der Privatsammlung Heinrich Villigers.

    Wenn Sie an der Verlosung teilnehmen möchten, schicken Sie uns eine E-Mail an dtz@konradin.de oder Postkarte an DTZ, Stichwort „Kalender 2022“, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz.

    Einsendeschluss ist der 7. Dezember 2021. Unter allen Einsendungen werden zehn Kalender verlost. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    kes

  • Cannabis im Handel?

    KÖLN // Bei der von SPD, Grünen und FDP geplanten Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken empfiehlt sich der Tabakwaren-Facheinzelhandel in Zukunft als erstrangiger Vertreiber.

    Verlässlicher Partner
    Torsten Löffler, Präsident des Handelsverbandes Tabak (BTWE), erklärt in diesem Zusammenhang: „Wenn die nächste Bundesregierung die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken einführt, sind wir als Facheinzelhändler ein verlässlicher Partner. Unsere Mitarbeiter verkaufen tagtäglich und zuverlässig Tabakwaren, Lotto, Toto und Co. nach den geltenden Jugendschutzvorgaben. Auch bei der Vermarktung von Cannabisprodukten können wir ein sicherer Vertriebsweg sein.“

    Der Handelsverband Tabak steht zu Gesprächen über die sichere und verantwortungsbewusste Vermarktung in lizenzierten Geschäften bereit. Die Koalitions-Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege der Ampelparteien hatte sich zuletzt auf eine geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken geeinigt.

    vi

  • Gesetznovelle liegt vor

    BERLIN // Jetzt liegt sie vor, die geplante Novellierung des Bundesinfektionsschutzgesetzes. In diesem Zusammenhang begrüßt der Handelsverband Deutschland (HDE) das vorgesehene Fragerecht für Arbeitgeber zur Kontrolle der 3 G-Regel im Grundsatz.

    Die geplante Verpflichtung für Arbeitgeber, die 3 G-Regel am Arbeitsplatz im Betrieb täglich zu überwachen und den ungeimpften Beschäftigten zudem unter Umständen auch noch zweimal in der Woche eine Testung abzunehmen, hält der HDE aber trotz der aktuell schwierigen Lage für nicht angemessen und vollkommen praxisfern.


    Geimpft, genesen oder getestet

    Laut dem Entwurf der möglichen Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP dürfen Arbeitgeber und Beschäftigte Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur geimpft, genesen oder getestet und unter Mitführung des entsprechenden Nachweises betreten. Arbeitgeber müssen die Einhaltung der Verpflichtungen täglich überwachen und regelmäßig dokumentieren. Soweit erforderlich, dürfen diese Daten dann auch zur Anpassung des betrieblichen Hygienekonzepts auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung verwendet werden.

    „Das Fragerecht für Arbeitgeber ist zwingend notwendig und längst überfällig. Nicht nachvollziehbar wäre jedoch, wenn Arbeitgeber den Status der Beschäftigten täglich kontrollieren sollen. Die meisten Beschäftigten sind doch ohnehin vollständig geimpft, deshalb ist eine tägliche Kontrolle übertrieben“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Vollkommen unverständlich sei aber vor allem die zuletzt in den Entwurf eingeflossene Änderung, nach der die Arbeitgeber den ungeimpften Beschäftigten in Präsenz unter Umständen zweimal pro Woche Tests durch entsprechend geschultes Personal abnehmen müssten. „Das ist in der Praxis kaum zu organisieren. Müssten die ungeimpften Beschäftigten alle ihre täglichen Tests stattdessen selbst organisieren und auch bezahlen, wäre der Impfdruck auf diese Personengruppe ungleich höher“, erklärt Genth.

    vi

  • Großes Investitionspaket für den stationären Handel

    MÜNSTER // Was wäre ein Tabakwaren-Fachhändler ohne Zigarren und was eine Lotto-Annahmestelle ohne Tippschein? Beide sind auf ihre Kunden angewiesen und haben es schwer in Zeiten des steigenden Online-Einkaufs. Da ist es besonders wichtig, sich für die Zukunft zu wappnen. Das findet auch Westlotto und stellt ein Investitionspaket zusammen, das es so bisher in der Geschichte der Westlotterie noch nicht gegeben hat. DTZ hat dazu mit dem Sprecher der Geschäftsführung Andreas Kötter und dem Vertriebsleiter Andreas Schmidt gesprochen.


    Wie hoch ist die Investition von Westlotto insgesamt?

    Andreas Kötter: Seit Anfang November und noch bis Ende 2026 werden rund 48 Millionen Euro in das stationäre Vertriebsnetz fließen. Mit diesem bislang größten Investitionspaket stärkt Westlotto den stationären Handel und bekennt sich damit nachhaltig zur Zukunft der 3200 Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen.


    Wird die klassische Annahmestelle also auch weiter Bestand haben – trotz eines breiten Angebots an Online-Wetten?


    Kötter: Die Annahmestelle hat eine Zukunft, sie hat eine herausragende Relevanz und wird diese, trotz Online, behalten, davon bin ich überzeugt. Es gibt viele Stammspieler, aber Lotto ist auch ein Impulsprodukt – das merken wir vor allem, wenn der Gewinntopf gerade voll ist. Lottospielen ist ein persönlicher Faktor, ein Ritual, mit einem Traum verbunden. Und daher werden auch beide Kanäle langfristig nebeneinander her funktionieren können – das terrestrische und das Online-Spiel. Ich bin zuversichtlich, dass es so bleibt.
    Andreas Schmidt: Das Lottospielen ist ein Erfolgskreislauf, der Routinen bedient. Der funktioniert gut in der Kombination von online und stationär. Man holt den Kunden digital ab – und erreicht so alle Altersgruppen. Die Annahmestellen bieten dann täglich ein sicheres und komfortables Spielerlebnis vor Ort. Sie sind Vertriebskanal und Werbeträger, aber auch Partner des Vertrauens. Deshalb möchten wir sie unterstützen und nachhaltig fit für die Zukunft machen.

    Wie sieht die Unterstützung durch Westlotto konkret aus?
    Kötter: Finanziert wird ein Bündel abgestimmter Maßnahmen, das sich aus einer im Herbst 2020 durchgeführten Befragung unter Betreibern der Westlotto-Annahmestellen sowie einer Vielzahl von intensiven Gesprächen und Verhandlungen einer eigens ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe ergeben hat. Es entstand ein Investitionspaket, das insgesamt drei Bausteine umfasst.


    Wie sehen diese Bausteine aus?

    Kötter: Der erste Baustein umfasst die Vergütung. Hier haben wir etwa Prämien für Serviceleistungen der Annahmestellenleiter oder die Erhöhung der Provision auf Kundenkarten geplant, um die Kundenbindung zu stärken. Es wird in eine zeitgemäße Kundenansprache investiert.
    Schmidt: Ein großer Vorteil unserer Kundenkarte ist etwa, dass Gewinner direkt kontaktiert werden können. Und es gibt gezielte Aktionen zu bestimmten Tagen, die bereits in der Vergangenheit zu einer deutlich höheren Frequenz geführt haben. Davon profitieren natürlich auch die anderen Sortimente. Und das wollen wir weiter ausbauen. Kunden sollen gezielt und persönlich schriftlich angesprochen und auf attraktive Angebote aufmerksam gemacht werden.

    Was umfasst der zweite Baustein?
    Kötter: Der zweite Baustein ist die Sicht- und Auffindbarkeit im Internet. Wir stärken den Marktauftritt unserer Vertragspartner. Hier werden verschiedene Schulungen, etwa über eigene Homepages, für die Annahmestellen angeboten. Ein wichtiger Punkt ist auch die Sichtbarkeit im Internet. Hier haben wir eigens einen externen Dienstleister engagiert, der für ein einheitliches Design sorgt und sich darum kümmern wird, dass die Lotto-Annahmestellen vernünftig und schnell, etwa über Suchmaschinen, gefunden werden können. Wenn ich eine Annahmestelle in der Umgebung suche, möchte ich schnelle und nahe Ergebnisse haben.
    Schmidt: Bei der Suche fängt das bestmögliche Lottoerlebnis des Kunden bereits an. Und das sollte sich dann in der Annahmestelle fortsetzen.

    Wie sieht der dritte Baustein aus?
    Kötter: Der dritte Baustein umfasst den Ladenbau. Auch hier ist das „bestmögliche Lottoerlebnis“ das oberste Ziel. In den kommenden fünf Jahren werden alle Annahmestellen mit einem modernen Westlotto-Ladenbau ausgestattet, der individuellen und höchsten digitalen Ansprüchen gerecht wird. Der Pitch dazu läuft schon.

    Damit sind die Weichen von Ihrer Seite gestellt?
    Kötter: Genau. Mit diesem nie dagewesenen Investitionspaket für Vertriebsmaßnahmen setzen wir ein Zeichen für die gemeinsame Zukunft Westlottos und der Annahmestellen. Wir stärken damit die Westlotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen als das wichtigste Bindeglied zu unseren Kunden.

    Welche dieser Maßnahmen laufen denn bereits und welche stehen noch an?
    Kötter: Die Projekt-Ausschreibung bei den Ladenbauern läuft bereits auf vollen Touren. Eine Internetfirma für die Online-Sichtbarkeit wurde beauftragt. Die direkte finanzielle Beteiligung ist schon erfolgt, die Kundenservicepauschale wurde ausgezahlt. Wir sind schon mittendrin in der Umsetzung.

    Das Gespräch führte Katrin Heß.

  • Zahl der Kurzarbeiter niedriger

    NÜRNBERG // Betriebsbefragungen ermöglichen ein zeitnahes Erfassen der Kurzarbeit und ihrer Nutzung, noch bevor amtliche Zahlen vorliegen. Erste befragungsbasierte Hochrechnungen während der Corona-Phasen im Frühjahr und Sommer 2020 haben die Zahl der Kurzarbeitenden allerdings deutlich überschätzt. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.


    Kurzarbeit äußerst flexibles Instrument

    Für August 2020 lag die IAB-Hochrechnung bei 3,3 Millionen und die Hochrechnung des Ifo Instituts bei 4,6 Millionen, während die festgeschriebene Zahl der Statistik der Bundesagentur für Arbeit mit 2,5 Millionen Kurzarbeitenden deutlich niedriger war. „Kurzarbeit ist ein äußerst flexibles Instrument und ihre zeitnahe Erfassung komplex“, erklärt IAB-Direktor Bernd Fitzenberger.

    Eine wichtige Ursache für eine Überschätzung besteht darin, dass es einen Unterschied zwischen der abgerechneten und der berichteten Kurzarbeit gibt. „Im Mittel nennen die Betriebe in der Befragung eine höhere Zahl an Kurzarbeitern, als sie später gegenüber der Bundesagentur für Arbeit abrechnen“, sagt Fitzenberger. Das könnte einerseits daran liegen, dass die Firmen zum Zeitpunkt der Befragung die Angestellten mit Anspruch auf Kurzarbeitergeld nicht genau eingrenzen können. Andererseits lässt auch der Begriff „Kurzarbeit“ den Unternehmen Interpretationsspielraum.


    Geringfügig Beschäftigten

    „Verschiedene Personengruppen können nach Einschätzung der Befragten ,kurz arbeiten‘, aber keinen rechtlichen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Das kann zum Beispiel bei Inhabern oder geringfügig Beschäftigten der Fall sein, aber auch bei Personen, die Krankengeld beziehen“, berichtet IAB-Forscher Christian Kagerl.

    Überschätzungen bei der Zahl der Kurzarbeitern können außerdem dadurch entstehen, dass Firmen mit Kurzarbeit in der Corona-Krise überdurchschnittlich häufig an der IAB-Befragung teilnehmen. „Für Betriebe mit Kurzarbeit ist das Thema besonders relevant. Daher ist eine vergleichsweise hohe Teilnahmebereitschaft von Unternehmen mit Kurzarbeit plausibel“, so das IAB.


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