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  • Blick hinter Labortüren

    SOUTHAMPTON // British American Tobacco
    (BAT) lädt die Öffentlichkeit zu einem virtuellen Rundgang in sein globales Forschungs- und Entwicklungszentrums im britischen Southampton ein. Per Mausklick öffnen sich Labortüren, lassen sich 360-Grad-Rundgänge starten und kommen Wissenschaftler vor Ort zu Wort.

    Ein virtuelles Erlebnis
    Das Erlebnis baue auf dem offenen und transparenten Umgang von BAT mit der Forschung auf, die die Grundlage seines risikoreduzierten Produktportfolios sei, teilt der Zigarettenhersteller mit.

    Seit 2011 haben über 3500 Menschen die Einrichtung im Süden Englands besichtigt, informiert der Produzent. Angesichts der eingeschränkten Reisemöglichkeiten biete das virtuelle Erlebnis unter [link|https://www.bat-science.com/groupms/sites/BAT_C6ZJDE.nsf/vwPagesWebLive/DOC8ZAYZ?opendocument]www.bat-science.com[/link] die Gelegenheit, die Maßnahmen zur Risikoreduzierung von Tabakprodukten (Tobacco Harm Reduction, THR) zu verstehen.

    „Durch unseren Fokus auf Wissenschaft und Forschung konnten wir erhebliche Fortschritte bei der Entwicklung und Weiterentwicklung unserer Produkte der neuen Kategorien machen“, sagt Dr. David O’Reilly, Wissenschaftlicher Direktor bei BAT. Das Unternehmen biete eine große Auswahl „risikoreduzierter Alternativen zur Zigarette an“ und stelle sicher, dass „sehr hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards eingehalten werden.“

    Mit 360-Grad-Labortouren, Animationen, Videos, Wissenschaftlerprofilen, Podcasts sei das virtuelle Besuchererlebnis eine zentrale Informationsquelle für alle, die mehr über Forschung bei BAT erfahren möchten.

    BAT investiert eigenen Angaben zufolge knapp 350 Millionen Britische Pfund, umgerechnet rund 420 Millionen Euro, jährlich in die Erforschung „alternativer nicht-brennbarer Produkte“.

    Rundgang in den Laboren
    Beim virtuellen Rundgang öffnen sich folgende Abteilungen:
    [bul]Sensorik-Labor: Dort versucht man das Produkterlebnis der Verbraucher besser zu verstehen und zu entschlüsseln. Auf diese Weise wollen die Forscher praktisch anwendbare Erkenntnisse zur Produkt- und Markenentwicklung ableiten.

    [bul]Biotechnologie-Labor: Dort führt das Team Genomsequenzierung, Metabolomik (die Erforschung sämtlicher Stoffwechselprodukte und -eigenschaften (Metabolom) von Zellen und Geweben) sowie der Bioinformatik durch und züchtet Pflanzen zu Forschungszwecken.
    [bul]Biologie-Labor: Hier testen die Mitarbeiter die Produkte der neuen Kategorien und ihre potenziellen Auswirkungen auf menschliche Zellen im Vergleich zu Zigarettenrauch.

    [bul]Akku-Labor: In dieser Einrichtung werden Akkuzellen auf Herz und Nieren geprüft, um sicherzustellen, dass sie höchsten Qualitätsstandards genügen.

    red

  • Erleichterungen bei Gewerbemieten

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu gewerblichen Mietverhältnissen während der Corona-Pandemie (Az. XII ZR 8 / 21) begrüßt und sieht sich in seiner bisherigen Auffassung bestätigt.

    Der BGH hatte deutlich gemacht, dass die Belastungen durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen in gewerblichen Mietverhältnissen nicht von vornherein ausschließlich vom Einzelhändler als Mieter zu tragen sind. Richtigerweise sind die Risiken daher zwischen den Parteien in einem angemessenen Verhältnis und unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls zu teilen. Der HDE sieht das als klaren Hinweis, dass Vermieter und Mieter in ihrem Vertragsverhältnis eine faire, ausgewogene Lastenverteilung anstreben müssen.


    Staatlichen Corona-Restriktionen

    „Das BGH-Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Es ist ein wichtiger Schritt, dass nun auch höchstrichterlich verbrieft ist, dass die finanziellen Risiken in Verbindung mit der Pandemie nicht allein auf die Mieterseite abgewälzt werden dürfen. Damit ist der Weg für eine Anpassung der Mieten in den individuellen Vertragsverhältnissen endlich grundsätzlich frei“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Entscheidung hatten zahlreiche von den staatlichen Corona-Restriktionen betroffene Einzelhändler dringend erwartet.

    Einvernehmliche Einigung mit Vermieter
    Der HDE hatte seit Beginn der Corona-Krise die Auffassung vertreten, dass die Risiken im Zusammenhang mit der Pandemie in den Mietverhältnissen nicht einseitig bei den gewerblichen Mietern abgeladen werden dürften. In der Vergangenheit wurde in vielen Handelsbetriebe festgestellt, dass eine einvernehmliche Einigung mit dem Vermieter nicht möglich war. So haben nach einer HDE-Umfrage noch Anfang 2021 trotz einer bereits erfolgten gesetzlichen Klarstellung beispielsweise 60 Prozent der von den Geschäftsschließungen betroffenen Einzelhändler vergeblich auf ein Entgegenkommen des Immobilieneigentümers gewartet.

    Rechtssicherheit für Betroffene
    „Das Urteil wird es den von den Corona-Maßnahmen hart getroffenen Händlern deutlich erleichtern, mit ihren Vermietern eine Reduzierung der Miete zu erreichen“, betont Genth. Denn auch wenn es dabeibleibe, dass der Vertragsanpassungsanspruch von der spezifischen Situation im Einzelfall abhängig sei und pauschale Lösungen damit nicht in Betracht kämen, hätten die gewerblichen Mieter mit dieser Rechtsprechung wichtige Rechtssicherheit erhalten, die wegen der Blockade zahlreicher Vermieter in den Vertragsanpassungsverhandlungen dringend notwendig gewesen sei. „Wichtig ist, dass nach der Rechtsprechung bei der Einzelfallbetrachtung nur auf das konkrete Mietobjekt abzustellen ist“, so Genth weiter.

    vi

  • „Für einen offenen Austausch“

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im fünften Teil der Reihe äußert sich Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE).

    BVTE als Dachverband der Branche
    Der BVTE als Dachverband der Branche, der für über 60 Prozent des Zigaretten- und Feinschnittmarkts steht und namhafte E-Zigaretten-Hersteller in seinen Reihen weiß, ist optimistisch ins neue Jahr gestartet, auch wenn mit der ersten Stufe des Tabaksteuermodernisierungsmodells seit 1. Januar große Herausforderungen vor uns liegen. Wir konzentrieren uns darauf, unseren Mitgliedsunternehmen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, deren Produkte bisher nicht der Tabaksteuer unterliegen und die große bürokratische und technische Hürden bis zur Mitte des Jahres zu meistern haben.


    Faktenorientierte Debatten

    Wir wünschen uns mit der neuen Bundesregierung einen offenen Austausch und mit der Wissenschaft faktenorientierte Debatten über die Chancen neuartiger Nikotinerzeugnisse wie den „Nic-Pouches“, die ein interessantes Ergänzungsprodukt für den gesamten Markt darstellen könnten. Wir halten das Prinzip der Konsumentensouveränität hoch und wünschen uns maximale Aufklärung über unsere klassischen Erzeugnisse, die viele mit großem Genuss konsumieren, und über die neuen Alternativen, die mit einer geringeren Gesundheitsbelastung an den Start gehen und damit neue Chancen eröffnen. Wir wollen gemeinsam mit der Politik neue Wege gehen und mit vielen Dialogveranstaltungen diese Chancen ausloten.

    Legalisierung von Cannabis
    Spannend wird sicher auch die Debatte über die Legalisierung von Cannabis in diesem Kontext sein. Wer Cannabis freigeben möchte, kommt um eine vernünftigere Risikoabschätzung bei klassischen Tabakerzeugnissen nicht herum. Auf diese Debatten freuen wir uns. Wir haben als Branche große Erfahrung mit dem kontrollierten Anbau von suchtgeneigten Produkten, dem überwachten Transport von Roh- und Zwischenerzeugnissen und der Überwachung der legalen Lieferkette bis zum kompetenten und dem Kinder- und Jugendschutz zu 100 Prozent verpflichteten Einzelhandel. Mit dieser Expertise sind wir einzigartige Partner für dieses Vorhaben der Ampel-Koalition.


    BVTE-Umweltschutzprojekte

    Von besonderer Bedeutung werden auch in diesem Jahr unsere Umweltschutzprojekte sein. Ich freue mich auf unsere neuen BVTE-Entsorger, die in Zusammenarbeit mit vielen örtlichen Cleanup-Initiativen sichtbar zur Verbesserung des Stadtbilds beitragen werden. Wir stellen uns schon seit einigen Jahren unserer Verantwortung als Hersteller und wünschen uns gemeinsam mit den anderen betroffenen Branchen bei der Umsetzung der EU-Einwegplastikverordnung einen wirtschaftsnahen und unbürokratischen Ansatz zur Bewältigung der Kosten für gelitterte Plastikabfälle im öffentlichen Raum.

    Alles in allem muss das Jahr 2022 unsere Wirtschaft insgesamt wieder auf den Wachstumspfad bringen. 2022 muss das Jahr werden, in dem Corona unseren Alltag nicht mehr bestimmt und wir gelernt haben, mit dem Virus zu leben und dabei ein Maximum an persönlicher und wirtschaftlicher Freiheit zurückgewonnen werden kann. Dafür wünschen wir allen Partner und Mitgliedern des BVTE alles Gute und viel Erfolg!

    vi

  • Großer Dank geht an die Annahmestellen

    KOBLENZ // Neun neue Lotto-Millionäre, 47 Gewinne von mindestens 100 000 Euro, eine Gesamtausschüttung von rund 195 Millionen Euro und etwa 141,5 Millionen Euro für das Gemeinwohl – das sind die Eckdaten des Geschäftsjahrs 2021 von Lotto Rheinland-Pfalz. Der Gesamtumsatz belief sich auf knapp 410 Millionen Euro – im Lotteriesektor bedeutet das einen leichten Rückgang von knapp ein Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

    Im Vergleich zum Vorjahr
    „Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie haben wir uns als krisenfest und verlässlich erwiesen“, blickt der rheinland-pfälzische Lotto-Geschäftsführer Jürgen Häfner zurück auf einen Jahresumsatz, der im Vergleich zum Vorjahr deswegen etwas niedriger ausgefallen ist, da 2021 eine Kalenderwoche weniger als das Vorjahr hatte und zudem die Umsätze aus der Vermittlung der Sportwette Oddset nicht mehr berücksichtigt wurden.

    „Besonders freuen wir uns, dass wir im vergangenen Jahr wieder neun Menschen zu Millionären machen konnten“, sagt Häfner. Insgesamt durften sich im vergangenen Jahr 47 Spieler über einen Gewinn von 100.000 Euro und mehr freuen. „Die Gesamtgewinnausschüttung an unsere Kunden lag im vergangenen Jahr bei über 195 Millionen Euro“, fasst Häfner zusammen und ergänzt: „Wir haben 2021 rund 39 Millionen Spielaufträge erhalten und verarbeitet.“


    Dauerbrenner Lotto 6 aus 49

    Der Geschäftsführer ist 2021 mit der Entwicklung des Spielgeschäfts zufrieden: „Besonders unser Dauerbrenner Lotto 6 aus 49 zeigt sich stabil. Hier konnten wir unser sehr gutes Vorjahresergebnis noch einmal leicht um 0,8 Prozent auf rund 202,5 Millionen Euro steigern.“ Bei der Lotterie Eurojackpot, die mit über 74 Millionen Euro erneut die zweiterfolgreichste Lotterie in Rheinland-Pfalz war, gab es zwar einen Rückgang von rund 7,5 Prozent. Grund dafür sei aber die geringere Anzahl von hohen Jackpots im vergangenen Jahr.

    Ein leichtes Minus von rund vier Prozent gab es 2021 bei der Soziallotterie Glücksspirale, die im Jahr davor allerdings auf einem sehr hohen Niveau stand. Die Glücksspirale mit rund 14,3 Millionen Euro Umsatz, die Sieger-Chance mit 2,5 Millionen Euro sowie die Umweltlotterie Bingo! (über 2,8 Millionen Euro) erzielten insgesamt einen Betrag von rund 4,7 Millionen Euro, der direkt an die Destinatäre genannten Mittelempfänger ging.

    Zu den Destinatären der Lotterien Glücksspirale und der Sieger-Chance gehören neben den Vertretern aus dem Sport, unter anderem Deutscher Olympischer Sportbund, die Deutsche Sporthilfe und Landessportbund Rheinland-Pfalz, noch die Freie Wohlfahrtspflege, der Deutsche Denkmalschutz, Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz und der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz. Bei der Lotterie Bingo! profitiert außerdem das Entwicklungspolitische Landesnetzwerk (Elan).


    Lotto Rheinland-Pfalz unterstützt Gemeinwohl

    Auch 2021 hat Lotto Rheinland-Pfalz einen großen Beitrag für das Gemeinwohl geleistet. Aus Steuern und Einnahmen aus der Veranstaltung der staatlichen Lotterien flossen dem Land knapp 137 Millionen Euro zu. „Das bedeutet: Tag für Tag unterstützen wir das Gemeinwohl in Rheinland-Pfalz mit über 387.000 Euro“, rechnet Jürgen Häfner vor.

    „Die größte Säule mit rund 80 Prozent des Gesamtumsatzes sind und bleiben die Lotto-Annahmestellen“, betont der Geschäftsführer und fügt an: „Mit dieser seit Jahrzehnten bewährten Struktur sind wir noch immer der größte Filialist im Land und bieten spielinteressierten Kunden im Rahmen des gesetzlichen Kanalisierungsauftrags ein wohnortnahes Angebot an. Damit unsere Annahmestellen zukunftssicher und für unsere Kunden attraktiv bleiben, werden wir besonders die Digitalisierung vor Ort weiter vorantreiben und mit elektronischen Kundenkommunikationssystemen für einen noch besseren Service sorgen.“ Der Geschäftsführer weiter: „Besonders bedanken möchte ich mich in diesem Zusammenhang bei den rund 6300 Arbeitskräften in den Annahmestellen für ihren herausragenden Einsatz in einem erneut schwierigen zweiten Pandemie-Jahr mit vielen neuen und komplizierten Aufgaben.“ Bei Lotto Rheinland-Pfalz haben die Verantwortlichen auch den Trend eines Online-Angebots bedient. Knapp 36,2 Millionen Euro wurden über die Internetseite www.lotto-rlp.de generiert – ein Plus von gut zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

    Sport, Kunst und Kultur
    Den knapp 200 Sponsoringpartnern bleibt Lotto Rheinland-Pfalz auch weiter treu. „Wir haben in der Corona-Pandemie bewiesen, dass wir auch in Krisenzeiten fest an der Seite unserer Werbepartner stehen, denn es ist uns wichtig, Sport, Kunst und Kultur in Rheinland-Pfalz weiter zu unterstützen, damit sie auch in Zukunft zur Bekanntheit und zum positiven Image unseres Unternehmens beitragen können“, betont Häfner, der ergänzt: „Mit den 163 Mitarbeitern unseres Unternehmens, den sieben Bezirksdirektionen sowie den rund 6300 Arbeitskräften in den rund 900 Annahmestellen werden wir auch 2022 alles dafür tun, das staatliche, seriöse und sichere Glücksspielangebot in Rheinland-Pfalz zu stärken.“

    vi

  • 2G-Regel im bayerischen Einzelhandel gekippt

    MÜNCHEN // Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Zugangsbeschränkung vorläufig gekippt. Laut Staatsregierung wird 2G im Handel nun komplett ausgesetzt.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit gaben die Richter dem Eilantrag der Inhaberin eines Lampengeschäfts aus dem Landkreis Freising statt.

    Bayerische Verordnung indifferent
    Ende des Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof schon festgehalten, dass die 2G-Regel nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern gelten dürfe, da sie genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der „Deckung des täglichen Bedarfs" dienten. Bereits vor Weihnachten durften Spielzeugläden die 2G-Schilder abhängen.

    Maßnahme gekippt
    Vor kurzem haben die Richter die komplette Regelung gekippt: Zwar sehen sie im Infektionsschutzgesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage für 2G-Beschränkungen im Einzelhandel. Aus der bayerischen Verordnung müsse aber klar und abschließend hervorgehen, für welche Geschäfte die Regelung konkret gelte. Diesen Anforderungen würden die bayerischen Vorgaben nicht gerecht: Die Aufzählung von Ausnahmen sei nicht abschließend, Läden mit „Mischsortimenten" würden uneinheitlich behandelt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gibt es keine Rechtsmittel.

    2G komplett ausgesetzt
    Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) kündigte an, Bayern werde 2G im Handel komplett aussetzen und damit für eine „schnelle und praktikable Umsetzung" der Entscheidung sorgen. Die bayerische Staatsregierung habe mit der Einführung der 2G-Regel im Handel im vergangenen Jahr einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. „Wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative", sagte der CSU-Politiker. Er fügte hinzu: „Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz."

    red

  • Steuer bleibt stabil

    BERLIN // Das Statistische Bundesamt hat jetzt die vorläufigen Zahlen für das Tabaksteueraufkommen 2021 vorgelegt. Unterm Strich resultiert ein leichtes Plus.


    Absatz von Zigaretten

    Der Absatz von Zigaretten betrug im abgelaufenen Jahr 71,8 Milliarden Stück. Das waren 2,8 Prozent weniger als 2020, als 73,8 in Deutschland versteuerte Zigaretten geraucht wurden. Auch Feinschnitt zum Selbstdrehen oder Selbststopfen lag 5,6 Prozent unter dem Vorjahresergebnis.

    Der Absatzrückgang hatte keine gravierenden Auswirkungen auf die Einnahmen durch die Tabaksteuer für den Bund, wie der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mitteilt, denn: Die Tabaksteuer wird auf die Menge und auf den Preis erhoben. Etwa 97 Prozent des gesamten Tabaksteueraufkommens werden über die Produkte Zigaretten und Feinschnitt generiert. Die Steuereinnahmen lagen 2021 stabil bei 14,7 Milliarden Euro – 0,5 Prozent mehr als 2020.

    Die Pandemie beeinflusst weiter das Kaufverhalten der Verbraucher. Sie kaufen seltener ein, greifen aber dabei vermehrt zu Großpackungen. Der überwiegende Teil der Konsumenten von Tabakwaren zeigt eine hohe Preissensibilität und zieht die preisgünstigeren XXL-Packungen vor.

    Neuartige Produkte ab 2022 teurer
    Vom Feinschnitt, der geringer als Zigaretten besteuert wird, wurden im vergangenen Jahr 24 854 Tonnen abgesetzt. Das waren 1474 Tonnen weniger als 2020. Das erste Corona-Jahr 2020 hatte mit einem satten Plus von zehn Prozent gegenüber 2019 einen Feinschnitt-Boom hervorgebracht. Weiteres Wachstum wurde 2021 nicht erzielt, obwohl die Tabakverbraucher nach wie vor preissensibel sind. „Den Konsumenten steht eine Vielfalt von Waren zur Verfügung; vor allem neuartige Produkte bieten potenziell gesundheitsrisikoreduzierte Alternativen für Raucher. Umso bedauerlicher ist es, dass neuartige Produkte ab 2022 durch das Tabaksteuermodernisierungsgesetz deutlich teurer werden“, erklärt BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.


    Zigarren und Zigarillos

    Bei Zigarren und Zigarillos gab es einen leichten Anstieg von 1,4 Prozent auf ein Volumen von 2,780 Milliarden Stück gegenüber 2,742 Milliarden im vorvergangenen Jahr. Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ): „Grundsätzlich zeigt der traditionelle Markt klassischer Zigarren- und Zigarilloprodukte seit über fünf Jahren einen stabilen bis leicht rückläufigen Trend. Die Versteuerungsstatistik, die den Bezug von Steuerzeichen durch die Unternehmen abbildet, entspricht nie genau den Entwicklungen des Markts. Wir gehen davon aus, dass im Monat Dezember noch vermehrt Steuerzeichen bezogen wurden, da im Januar 2022 eine nicht unerhebliche Steuererhöhung auf Zigarren und Zigarillos durch die Anhebung der Mindeststeuer erfolgt ist. Mittelfristig wird sich das 2022 ausgleichen. Durch die Erhöhung der Mindeststeuer zum Januar 2022 und zum Januar 2023 geht der Bundesverband der Zigarrenindustrie von einem weiteren Rückgang im niedrigpreisigen Segment aus“.


    Der langfristige Trend

    Wesentlich aussagekräftiger ist der langfristige Trend der Statistik, der zeigt, dass diverse fiskalpolitische Instrumente, insbesondere zwei Änderungen bei der steuerrechtlichen Definition und die Einführung einer Mindeststeuer, dazu geführt haben, dass sich der Markt seit 2007 mehr als halbiert hat. Dieser Trend wird sich durch die erneute Anhebung der Mindeststeuer fortsetzen.

    Absatz von Pfeifentabak
    Der Absatz von Pfeifentabak einschließlich Wasserpfeifentabak und Tabak-Sticks stieg um 40,0 Prozent auf 8387 Tonnen. Dieser Trend hat sich in der Corona-Krise verstärkt. Der klassische Pfeifentabak spielt dabei keine Rolle. Treiber des Wachstums sind Shisha-Tabak und die Sticks für Tabakerhitzer.

    red

  • Festival fällt aus

    MAINZ // Das Unternehmen Habanos hat vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass es auch im Jahr 2022 kein „Festival del Habano“ geben wird. Grund der Absage ist die weltweite Corona-Pandemie.

    Damit fällt das Event nun bereits zum zweiten Mal aus. Traditionell kommen zu dieser Veranstaltung rund 2000 Zigarrenliebhaber aus aller Welt zusammen, um eine Woche lang in Kubas Hauptstadt Havanna die vollständig von Hand gefertigten kubanischen Zigarren zu feiern. Das „Festival del Habano“ ist nicht nur die größte, sondern auch die älteste Zigarrenveranstaltung dieser Art. Es fand 1999 erstmalig statt.

    Alternative virtuelle Veranstaltung
    Als Alternative haben die Organisatoren eine virtuelle Veranstaltung angekündigt, die im vergangenen Jahr unter dem Titel „Habanos World Days“ erstmalig stattgefunden hat und an der rund 9000 Aficionados aus aller Welt teilgenommen haben.

    Hersteller Habanos wird bei dieser Gelegenheit im Februar auch wieder die wichtigsten neuen Habano-Produkte vorstellen. Weitere Informationen folgen in wenigen Tagen.

    pi

  • Neuer Drogenbeauftragter

    BERLIN // Burkhard Blienert ist der neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Der SPD-Politiker, der bereits im Bundestag gesessen hat und drogenpolitischer Sprecher seiner Fraktion war, wurde auf Vorschlag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vom Kabinett bestätigt. Der 55-Jährige folgt damit auf Daniela Ludwig (CSU).


    Regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene

    Blienert gilt als Verfechter eines neuen Umgangs mit Cannabis. Auf seiner Homepage schreibt er: „Wie Alkohol ist auch Cannabis eine gesellschaftliche Realität, mit der wir einen adäquaten politischen Umgang finden müssen. Verbote und Kriminalisierung haben den Konsum nicht gesenkt, sie stehen einer effektiven Suchtprävention und Jugendschutz entgegen und binden enorme Ressourcen bei Justiz und Polizei. Eine regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene soll in Modellprojekten von Ländern und Kommunen erprobt werden können, begleitet durch Maßnahmen der Prävention, Beratung und Behandlung im Jugendsektor. Zudem werden wir bundeseinheitlich regeln, dass der Besitz kleiner Mengen von Cannabis strafrechtlich nicht mehr verfolgt wird. Ziel ist die legale kontrollierte und regulierte Abgabe von Cannabis.“ Dieses Ziel ist auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP festgehalten.

    red

  • Juristische Schritte gegen „Disposables“

    BERLIN // Aktuell gibt es am deutschen E-Zigarettenmarkt einen starken Trend zu Einwegprodukten, so genannten „Disposables“, teils auch als „Shisha To Go“ bezeichnet, die besonders außerhalb des Fachhandels angeboten werden.

    „Auch wenn man diese Einweg-E-Zigaretten aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes kritisch betrachten muss, so sind sie ein niederschwelliges Angebot an Tabakraucher, die laut Public Health England um 95 Prozent weniger schädliche und laut renommierten Studien für den Rauchausstieg doppelt so erfolgreiche E-Zigarette auszuprobieren. Voraussetzung ist, dass sie dem geltenden Regulierungsrahmen entsprechen, was laut unserer Beobachtung in vielen Fällen nicht zutrifft“, sagt Michal Dobrajc, zweiter Vorsitzender des Verbands des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Verstoß gegen gesetzliche Anforderungen
    Beim VdeH beobachtet man mit Sorge, dass eine Vielzahl der auf dem Markt angebotenen Waren teilweise eklatant gegen gesetzliche Anforderungen verstoßen, etwa gegen die Produktregistrierungs- und Kennzeichnungspflichten. Zudem enthalten sie dem Gesetz nach unzulässige Inhaltsstoffe wie Vitamine und Koffein. Selbstverständlich müssen auch Disposables allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, inklusive des Abgabeverbots an Minderjährige, und dürfen in Online-Medien demnach nicht beworben werden.

    Derzeit konsumieren laut der vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Debra-Studie (Deutsche Befragung zum Rauchverhalten) weniger als ein Prozent der Jugendlichen in Deutschland E-Zigaretten. Die Branche ist laut VdeH zudem geprägt von hohen Jugendschutzstandards. Der Verband will sich für deren Einhaltung auch in Zukunft einsetzen.


    Branche nimmt Vorgaben ernst

    „Die Branche nimmt die gesetzlichen Vorgaben ernst und kann es nicht dulden, wenn einzelne Akteure ihr durch gesetzeswidrige Angebote, die teilweise sogar die Schwelle der Strafbarkeit überschreiten, derart schaden. Wir gehen daher vehement mit allen Rechtsmitteln gegen solche Anbieter vor“, so Dobrajc weiter.

    In mehreren Fällen hat der VdeH nun erfolgreich Einstweilige Anordnungen mit einem Vertriebsverbot solch gesetzeswidriger Angebote vor Gericht erwirkt und sich in anderen Fällen mit den Inverkehrbringern außergerichtlich durch Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung geeinigt. Der VdeH ist in der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände beim Bundesjustizamt eingetragen und darf wettbewerbsrechtliche Verstöße verfolgen.

    Rechtliche Rahmenbedingungen
    Die festgestellten Verstöße können laut VdeH für die Anbieter gravierende Folgen haben: Neben einem Vertriebsverbot wird auch der Rückruf bereits im Markt befindlicher Ware durchgesetzt. Daneben kommt teilweise eine strafrechtliche Haftung in Betracht. Händler sollten unbedingt auf das Einhalten der rechtlichen Rahmenbedingungen achten, falls sie beabsichtigen, diese Produkte einzulisten, und ihre Vorlieferanten diesbezüglich gewissenhaft prüfen.

    vi

  • „Corona-Pandemie hält an“

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im vierten Teil der Reihe äußert sich Oliver Pohland, Geschäftsführer beim Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Fachgeschäfte für E-Zigaretten betroffen
    Wie nahezu alle Einzelhandelsgeschäfte waren auch die Fachgeschäfte für E-Zigaretten durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie stark betroffen. Nicht nur die Einschränkungen durch 2 G, 3 G beziehungsweise durch Lockdown-Maßnahmen haben sich negativ auf den Umsatz ausgewirkt. Vor allem die anhaltenden Probleme bei Lieferketten und Transportlogistik haben einen großen Teil dazu beigetragen, dass sich der Umsatz nicht wie ursprünglich erwartet entwickeln konnte.

    Dies spiegelt sich auch in der eher verhaltenen Einschätzung etablierter Fachhandelsgeschäfte wider, die neben der verschärften Regulierung und Besteuerung vor allem auch die Corona-bedingten Einschränkungen als existenzbedrohende Herausforderung sehen.

    Zudem sind durch die Corona-Auflagen bei Veranstaltungen und im internationalen Reiseverkehr im Jahr 2021 nahezu alle für die Branche relevanten Messen und Events ausgefallen oder wurden als Online-Veranstaltung durchgeführt.

    Ausweitung des Tabakwerbeverbots
    Durch das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes wurde im Jahr 2020 sowohl eine Ausweitung des Tabakwerbeverbots auf E-Zigaretten sowie eine Gleichstellung nikotinhaltiger mit nikotinfreien Liquids beschlossen. Die Werbeverbote umfassen inzwischen sowohl die E-Zigaretten-Hardware als auch sämtliche Produkte mit Flüssigkeiten (Liquids, Shortfills, Longfills, Aromen, Pods) – und dies unabhängig vom Nikotingehalt.

    Dadurch ist inzwischen nahezu jegliche Werbung für E-Zigaretten verboten, und der Branche wurde es praktisch unmöglich gemacht, erwachsene Raucher auf die Vorteile der E-Zigarette beim Umstieg von der Tabakzigarette aufmerksam zu machen.

    Social Media betroffen
    Da von den Werbeverboten ebenfalls die zuvor stark genutzten Kanäle auf Social Media wie Instagram, Facebook und Youtube betroffen sind, wurden mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes viele Internetpräsenzen von den Betreibern gelöscht. Hierdurch ist der Branche eine weitere wichtige Möglichkeit genommen worden, um über neue Produkte, Entwicklungen und Innovationen sowie über den wissenschaftlichen Sachstand in Bezug auf E-Zigaretten zu informieren.

    Organisationen und Institute in Deutschland, deren Aufgabe es eigentlich wäre, sachlich und faktenbasiert auf die gesundheitspolitische Chance, die die E-Zigarette bietet, aufmerksam zu machen und Raucher zum Umstieg zu bewegen, betreiben stattdessen zum Teil einen ideologisch geprägten Kampf gegen risikoreduzierte Alternativen und ignorieren dabei wissenschaftliche Erkenntnisse und Studien.


    Im Eilverfahren verabschiedet

    Auch die Modernisierung des Tabaksteuergesetzes, die noch vor Ende der letzten Legislaturperiode im Eilverfahren verabschiedet wurde, ist eine finanzielle und logistische Herausforderung für die gesamte Branche.

    Bereits im Gesetzgebungsprozess hat der VdeH die Besteuerung scharf kritisiert. Die unverhältnismäßig hohe Steuerlast und die Entscheidung, zukünftig sogar nikotinfreie E-Zigarettenliquids in die Besteuerung einzubeziehen, bergen nicht nur die Gefahr eines boomenden Schwarzmarkts, sondern haben auch das Potenzial, zahlreiche kleine und mittelständische Existenzen in der Branche zu vernichten.

    Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Branche
    Einzelne Anbieter, die Lebensmittelaromen vertreiben, unterlaufen die Vorschriften bereits jetzt. Mit Wirksamwerden der Steuer im Sommer des laufenden Jahres wird das zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen führen und die – trotz der massiven Kommunikationseinschränkungen – bereits erreichten Ziele beim Verbraucherschutz aufs Spiel setzen.

    Durch die Einführung der Steuer werden sich Angebotsvielfalt und Sortiment in den Fachgeschäften zwangsläufig verändern. In welcher Weise dies geschehen wird, welche Produkte an Bedeutung gewinnen, welche womöglich komplett verschwinden und wie stark sich diese Veränderungen negativ auf den Umsatz auswirken, ist aus heutiger Sicht unsicher.

    Neuste Ergebenisse der Debra-Studie
    Neueste Ergebnisse der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (Debra) zeigen deutlich, dass der Anteil Jugendlicher, die E-Zigaretten konsumieren, nochmals deutlich zurückgegangen ist und mit zuletzt 0,5 Prozent einen historischen Tiefststand erreicht hat. Die Zahl der erwachsenen Konsumenten in Deutschland ist hingegen relativ konstant geblieben, wenngleich die Nachfrage nach neuen Produkten spürbar gesunken ist.

    Vor dem Hintergrund der drastischen regulatorischen Herausforderungen haben die zusätzlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie dazu geführt, dass viele E-Zigaretten-Fachgeschäfte dauerhaft schließen mussten. Es ist zu befürchten, dass der Trend noch einige Zeit anhält; dementsprechend sind die Umsatzprognosen eher verhalten und der VdeH rechnet mit einem erneuten Umsatzrückgang.

    Es bleibt zu hoffen, dass die Ampel-Koalition sich in den kommenden Jahren stärker für wissenschaftliche Fakten interessiert, als das bei der vorherigen Regierung der Fall war. Künftige regulatorische Maßnahmen sollten die Rolle der E-Zigarette bei der Schadensreduzierung (Harm Reduction) stärker einbeziehen.

    Der VdeH, der sich mit Till von Hoegen als neuem ersten Vorsitzenden und Oliver Pohland als Geschäftsführer 2021 komplett neu aufgestellt hat, wird sich im Jahr 2022 auf politischer Ebene für eine maßvolle und faktenbasierte Regulierung von E-Zigaretten einsetzen und dabei gezielt die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen verfolgen. Hierbei steht allen Beteiligten ein arbeitsreiches und spannendes Jahr 2022 bevor.

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