Autor: admin

  • Eingetragenes Warenzeichen

    VANCOUVER // Das Unternehmen Taat hat seit Ende März seinen gleichnamigen Markennamen in acht globalen Märkten schützen lassen, einschließlich den USA, wo aktuell die Taat-Produkte „Original“, „Smooth“ und „Menthol“ in rund 2500 Geschäften verkauft werden.

    Mit dem eingetragenen Warenzeichen auf internationalem Parkett setzen die Kanadier ihre Strategie fort, in der globalen Tabakindustrie Fuß zu fassen und zu expandierenden. Neben den USA und der Europäischen Union wurde der Markenschutz noch in Australien, Neuseeland, Israel, Indien Mexiko sowie den Philippinen gewährt.

    Robuster Eckpfeiler
    „Der Aufbau robuster Eckpfeiler an geistigem Eigentum für ein Produkt und eine Marke ist angesichts der standardmäßigen Genehmigungsfristen für das Kontrollieren und Bearbeiten von Anträgen für solche Dinge wie Warenzeichen eher ein Marathon denn ein Sprint. In der Konsumgüterindustrie sind Warenzeichen nicht nur für die langfristige Rentabilität einer bestimmten Marke, sondern auch für den Schutz des Verbrauchers unglaublich wichtig“, sagt Joe Deighan, Gründer von Taat. In Märkten wie dem Vereinigten Königreich seien gefälschte Zigaretten ein allgegenwärtiges Problem. Wenn Zigaretten unbekannter Qualität unter bekannten Markennamen verkauft werden, schade, dass letztlich dem einzelnen Raucher am meisten. „Durch rechtliche Mechanismen, zum Beispiel den Handelsmarken, sind Firmen der Tabakindustrie wie Taat überhaupt in der Lage, die scheinbar unvermeidlichen Produktpiraterie-Versionen ihrer Waren, die auf den Markt gespült werden, zurückzudrängen“, so Deighan weiter.

    Darüber hinaus böte das eingetragene Warenzeichen einen breiteren Schutz für die Marke über das rauchbare Produkt hinaus, zum Beispiel in der Kategorie Merchandise. „Es ist ein Meilenstein für uns, dass die Marke Taat in den USA und in mehreren Märkten jetzt ein eingetragenes Warenzeichen ist, da wir in Zukunft in diese eintreten wollen“, so Deighan weiter.

    Ein weiterer Antrieb für die Kanadier liegt darin, dass Tabakmarken in vielen internationalen Märkten wegen der restriktiven Vorschriften für den Konsum und den Markenauftritt unter Druck stünden. „Als tabakfreies Produkt ist Taat in der Regel von solchen Vorschriften ausgenommen. Damit können wir am Verkaufsort das Logo, die Markenbotschaft und die entsprechenden Produktfarben platzieren. Schließlich ist der Markenauftritt ein entscheidender Teil der öffentlichen Präsenz unseres Produkts. Der Schutz der eingetragenen Marke in den USA und den sieben weiteren Märkten wird langfristig das Wachstum unserer Firma fördern“, heißt es aus dem Unternehmen.

    red

  • Tabaksteuer stabil

    WIESBADEN // Für die Staatskasse in Deutschland war der Februar in Sachen Tabaksteuer ein starker Monat. Die aktuelle Statistik weist ein Plus von fast 70 Prozent aus. Das ist allerdings ein ähnlicher Zuwachs wie 2021, als die Einnahmen des Bundes sogar um gut 78 Prozent stiegen. Das liegt insbesondere an Nachholeffekten.

    Im Februar 2022 beliefen sich die Erlöse aus der Tabaksteuer bei Zigaretten auf knapp 734,0 Millionen Euro (gegenüber Januar 2022 plus 68,2 Prozent, gegenüber Februar 2021 minus 17 Prozent). Auch der Feinschnitttabak ging vermehrt über die Ladentische (plus 82,9 Prozent / plus 5,3 Prozent). Beim Pfeifentabak kassierte der Fiskus gut 1,4 Millionen Euro, nachdem diese Warengruppe im Januar ein buchhalterisches Minus von 350 000 Euro eingefahren hatte; das lag daran, dass Wasserpfeifentabak und Sticks für Tabakerhitzer in eigene Kategorien ausgegliedert worden waren.

    Gute Aussichten im März
    Für Wasserpfeifentabak wies die Steuerstatistik im Februar einen Netto-Steuerwert an bezogenen Steuerzeichen von etwas mehr als sechs Millionen Euro aus. Andere Daten sind nicht verfügbar (DTZ berichtete).

    Die Absatzmenge für März dürfte dann – trotz des recht guten Wetters – wieder etwas schwächer ausfallen. Darauf weist das geringere Nettovolumen bezogener Steuerzeichen hin. Insgesamt sank der Betrag um 5,1 Prozent auf knapp 883 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahresmonat war das ein Zuwachs um knapp 3,3 Prozent.


    red

  • Kein Stress beim Verkauf von E-Liquids

    MAINZ // Aufregung im Handel: Bei einigen Geschäftsinhabern, die Liquids für E-Zigaretten verkaufen, herrscht aktuell Unsicherheit, welche Ware bis wann verkauft werden darf. DTZ nennt die Fakten.

    Als Mitte August des vergangenen Jahres die neuen Steuerregeln für alle Flüssigkeiten verkündet wurden, die in E-Zigaretten verdampft werden, kritisierten das sowohl Hersteller als auch Händler und Konsumenten. Denn: Die zu erwartenden Preissteigerungen sind enorm – allerdings vor allem im letzten Steuerschritt, der 2024 in Kraft tritt. Doch schon ab 1. Juli dieses Jahres wird Dampfen teurer, sowohl bei nikotinhaltigen als auch bei nikotinfreien Flüssigkeiten (DTZ berichtete).

    Dabei regelt das Gesetz klar, welche Fristen gelten. Bis zum 30. Juni 2022 dürfen die Produzenten sämtliche Liquids noch steuerfrei herstellen. Diese steuerfreien Altbestände dürfen aktuell noch unbefristet weiterverkauft werden.

    Ab Juni neue Liquids mit Steuerbanderole
    Bislang gibt es kein gesetzliches Ende dieser Übergangsfrist. Doch das Bundesfinanzministerium will den Handel mit unversteuerten Flüssigkeiten bis einschließlich 13. Februar 2023 begrenzen. Fest steht: Alle Hersteller sind verpflichtet, ab 1. Juli 2022 neue Liquids nur mit aufgebrachter Steuerbanderole herzustellen.

    Aber: Alle Basen und Liquids, die im ersten Halbjahr des Jahres produziert wurden, können auch nach dem 1. Juli 2022 weiter legal ohne Steuerbanderole verkauft werden. Das gilt sowohl für die Hersteller als auch für den Handel.

    Falls das Finanzministerium sich mit der Frist durchsetzen kann, dürfen ab 13. Februar 2023 nur noch versteuerte Produkte in die Geschäfte kommen und dort verkauft werden. Steffen Kahnt, Geschäftsführer beim Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), weist darauf hin: „Wenn ab 13. Februar 2023 bei Liquids nur noch Ware mit Steuerzeichen verkaufbar ist, muss jeder Unternehmer seine Bestände rechtzeitig überprüfen und entsprechend abverkaufen. „Noch ist unklar, wie mögliche Verstöße geahndet werden könnten, da die meisten Verkäufe unter der Bagatellgrenze liegen dürften.

    Steuerfreier Ware
    Zurzeit wichtiger ist jedoch die Frage, wie sich Einzelhändler verhalten sollten. Branchenkenner meinen, es sei sinnvoll, sich jetzt mit steuerfreier Ware einzudecken und in der Zeit bis 13. Februar 2023 abzuverkaufen. Das bringe all den Händlern einen Wettbewerbsvorteil, die dann günstiger verkaufen können als ihre Konkurrenten, die nur noch auf versteuerte Produkte zugreifen können. Kein Wunder, dass viele Hersteller bereits auf Hochtouren produzieren. So sagt zum Beispiel Stephan Endler von Nikoliquids: „Wir möchten dem Handel unsere breite Palette an Liquids und Basen zu günstigen, steuerfreien Preisen anbieten. Daher füllen wir seit Monaten unsere Lager mit steuerfreier Ware.“

    Denn die Differenz zwischen unversteuerter und versteuerter Neuware beim Einkauf wird nach dem ersten Steuerschritt erheblich sein: Auf ein Liquid im Zehn-Milliliter-Fläschchen werden ab 1. Juli 2022 jeweils 1,60 Euro Tabaksteuer fällig, das macht einschließlich der dann höheren Mehrwertsteuer einen Aufschlag von rund 1,90 Euro.


    max

  • „Vielfältiges Programm“

    MAINZ / DORTMUND // Im September soll erstmals seit drei Jahren wieder die InterTabac stattfinden. DTZ fragte dazu Sabine Loos, Hauptgeschäftsführerin der Messe Westfalenhallen.

    Frau Loos, gibt es positive Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie?
    Sabine Loos: Innovative Kommunikationskanäle und digitale Meetings sind durch Corona eine Selbstverständlichkeit geworden. Wir haben uns intensiv Gedanken darüber gemacht, wie wir „Messe“ in dieser Zeit neu denken können. Ein Ergebnis ist „Business Insights“, eine digitale Plattform für alle Akteure der Tabakbranche.

    DTZ ist auch dabei …
    Loos: Stimmt. Jedenfalls können über diese Plattform können Hersteller, Groß- und Einzelhandel das ganze Jahr über ihre Geschäftsbeziehungen ausbauen. Darüber hinaus präsentieren wir hier regelmäßig neue, wichtige Insights aus der Branche: Dabei handelt es sich um News, aber auch um Hintergrundgespräche mit Top-Akteuren – in Text-, Video- oder Podcast-Form. Wir sind stolz darauf diese neue Informations- und Austauschplattform geschaffen zu haben und mit ihr eine interaktive Brücke zur eigentlichen Messe im September zu schlagen.

    Wie sieht diese Brücke aus?
    Loos: Was wir auf „Business Insights“ präsentieren, wird auf dem Messeduo InterTabac und InterSupply im Herbst aufgegriffen und im Rahmenprogramm vertieft. Ein Ausblick: Nach zwei Jahren Pause haben wir noch mehr informative Seminare, Impulsvorträge und Konferenzen zu den wichtigsten Themen geplant. Wir liefern ein vielfältiges Programm, das von vielen renommierten Branchenakteuren und -experten mitgestaltet und dadurch viele Mehrwerte liefern wird.

    Was erwarten oder wünschen Sie sich für 2022?
    Loos: Der Wunsch nach einem physischen Treffen ist nach über zwei Jahren Coronapandemie bei allen Akteuren der Branche groß: Hersteller, Zulieferer und Händler wollen wieder auf der InterTabac und der InterSupply dabei sein, sie schätzen das Messeduo als unverzichtbare Dialog-, Informations- und Orderplattform. Das sehen wir auch an der aktuellen Buchungslage – sie ist in allen Segmenten wirklich gut. Zudem wollen viele Branchenexperten wieder nach Dortmund kommen und sind gespannt, was die Messen in diesem Jahr zu bieten haben. Allein das sind zwei starke Signale, die mein Team und mich voller Tatendrang und Vorfreude ans Werk gehen lassen. Und wir wünschen uns natürlich, dass wieder zwei tolle Messen stattfinden.

    Worauf freuen Sie sich zum Comeback der InterTabac besonders?
    Loos: Zwei Jahre lang fehlte der Branche der weltgrößte Treffpunkt, um sich vor Ort auszutauschen und Geschäftsabschlüsse umzusetzen. Kontakte zwischen Herstellern, Groß- und Einzelhandel waren extrem erschwert. Natürlich kann das alles bis zu einem gewissen Maße im digitalen Raum stattfinden. Aber auf Dauer brauchen tragfähige Geschäftsbeziehungen den direkten, „echten“ Kontakt. Einen neuen Businesspartner möchte man beispielsweise in der Regel persönlich und nicht über ein Zoom-Meeting kennenlernen.

    Was liegt Ihnen diesbezüglich am Herzen?
    Loos: Als Hauptgeschäftsführerin einer Messegesellschaft möchte ich den Wunsch der Tabakfamilie nach einem physischen Treffen erfüllen und erfolgreiche und pulsierende Messen am Standort Dortmund stattfinden lassen. Ich freue mich darauf, dass wir der Branche wieder eine informative, lebendige und vor allem internationale Fachmesse anbieten können.

    max

  • Zigarren-Talk

    DORTMUND // Die Liefersituation bei kubanischen Zigarren ist auch im dritten Jahr der Pandemie weiterhin angespannt.

    In der neusten Ausgabe von „InterTabac Meets …“, erklärt Christoph A. Puszkar, Marketing und PR-Leiter von 5th Avenue, mit welchen Herausforderungen Hersteller, Importeure und Händler der Premium-Zigarren aktuell zu kämpfen haben. 5th Avenue ist offizieller Alleinimporteur von Havanna Zigarren in den Märkten Deutschland, Österreich und Polen.

    Nachfrage ungebrochen
    „Die Nachfrage nach kubanischen Zigarren ist beim Konsumenten ungebrochen groß“, sagt Puszkar im Interview, allerdings sei die Produktionssituation im Land noch immer nicht so, wie vor der Pandemie: „Kuba ist wie die gesamte Welt von Corona betroffen. Wichtige Manufakturen konnten aus Hygieneschutz nur mit halber Belegschaft arbeiten. Dazu hatten viele der Tabak-Rollerinnen auch persönlich mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen, etwa wenn die Kinderbetreuung ausgefallen ist. Allerdings wurde uns in Aussicht gestellt, dass sich die Situation vor Ort in der zweiten Jahreshälfte verbessert“, so Puszkar.

    Das Interview auf der Online-Plattform „Business Insights" der InterTabac befasst sich mit der momentanen Situation auf Kuba sowie mit einem Ausblick auf Live Events wie den „Habanos Days“, dem „Festival de Habanos“ sowie der „InterTabac“.

    Zum Interview geht es [link|https://business-insights.intertabac.de/media-center#InterTabacmeets1]hier[/link].

    pi

  • China: Neue Regeln für E-Zigaretten

    MAINZ // In China treten zum 1. Mai 2022 neue Regeln betreffend E-Zigaretten in Kraft. Die Änderungen wirken sich auch auf den deutschen Markt aus. Die Maßnahmen betreffen alle Unternehmen, die in China E-Zigaretten herstellen und beziehen sich auf sämtliche Produktformen. Tabakerhitzer sind von diesen ausgenommen.

    Im Wesentlichen geht es darum, dass alle Unternehmen der Branche sich registrieren lassen, eingetragene Marken verwenden, die Vorschriften für Etiketten und Warnhinweise verwenden und sich regelmäßig als auch unangekündigt kontrollieren lassen müssen.

    Lizenz für E-Produkte
    Auch Großhändler benötigen eine Lizenz, wenn sie E-Produkte exportieren möchten. Dabei gilt die Regel, dass die für den Export hergestellten Produkte den Normen und Vorschriften des Importunternehmens und damit des Importlandes entsprechen müssen. Verfügten Importeur und Zielland nicht über einschlägige Normen und Vorschriften, so gälten für die Produkte stattdessen die chinesischen Vorgaben, heißt es in dem Gesetz.

    Insgesamt sind im neuen Maßnahmenkatalog die Anforderungen für Exportware etwas gelockert worden. So müssen sich Firmen, die ausschließlich für den Export bestimmte Produkte herstellen, nicht mehr registrieren lassen. Für die Einhaltung aller Maßnahmen ist Chinas staatliche Tabakmonopolverwaltung (STMA) zuständig.

    Beobachter gehen davon aus, dass die chinesische E-Zigarettenbranche durch den rechtlichen Rahmen eine gesicherte Existenzberechtigung erhält. Befürchtungen, die Industrie könnte wie in anderen asiatischen Staaten verboten werden, sind damit vom Tisch.

    red

  • Tabakhandel ohne Wachstum

    WIESBADEN // Der Einzelhandelsumsatz in Deutschland ist im Januar gegenüber dem Vormonat real um 2,0 Prozent gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat lag das Plus bei 10,3 Prozent.

    Allerdings stammen diese Zahlen aus der Zeit vor dem russisch-ukrainischen Krieg. Zudem weist das erhebende Statistische Bundesamt darauf hin, dass der starke Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahresmonat mit dem Teil-Lockdown im Januar 2021 sowie mit dem Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuersenkung im Dezember 2020 zusammenhängt.

    Bei „Lebensmitteln, Getränken, Tabakwaren“ gab es gegenüber dem Vormonat einen Rückgang um 5,6 Prozent.

    pi

  • Streit um „Smokytheken“

    KÖLN/LUXEMBURG // Der (Rechts-)Streit um die Verdeckung von Bildwarnhinweisen durch Warenautomaten (sogenannte Smokytheken) geht in die nächste Runde. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) hin.

    In dem von der Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei geführten Prozess gegen zwei Münchner Supermärkte sind nach Einschätzung des Verbandes die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantworteten Vorlagefragen bisher nicht der Schlüssel zur Klärung des Falles.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor kurzem verkündet, dem EuGH noch einmal die zwei der insgesamt vier Fragen vorlegen zu wollen, die der EuGH in der Rechtssache C-370/20 am 9. Dezember 2021 nicht beantwortet hatte.

    Hintergrund des Falles war die Anschuldigung, die vorgeschriebenen Warnhinweise für Tabakwaren seien auf den Warenautomaten nicht erkennbar (DTZ berichtete).

    Warnhinweise nicht erkennbar?
    Bisher hat der BGH unter Berücksichtigung der Auslegungskriterien des EuGH unter anderem noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob es sich bei den Abbildungen auf dem streitgegenständlichen Warenautomaten aufgrund ihrer Gestaltung hinsichtlich Umrissen, Proportionen und Markenlogo um „Abbilder von Packungen“ handelt.

    Mit diesem Schritt widerspricht der BGH der Auffassung des EuGH, dass die Vorlage-fragen zur Lösung des Sachverhalts hinreichend beantwortet seien.

    Ob und inwiefern sich der EuGH zu den beiden unbeantworteten Vorlagefragen äußern wird, ist laut BDTA aktuell nicht einzuschätzen.

    vi

  • Konsumenten bleiben zurückhaltend

    BERLIN // Die Verbraucherstimmung hat sich im März weiter eingetrübt. Das HDE-Konsumbarometer sank –geringfügig – den vierten Monat in Folge. Daher bleibt ein Aufschwung beim privaten Konsum in den kommenden drei Monaten voraussichtlich aus. Mit Blick auf die wegen der Pandemie und des Krieges in der Ukraine dynamische Situation kann sich jedoch die weitere Entwicklung des Stimmungsbildes schnell verändern.

    Immerhin: Die Anschaffungsneigung der Verbraucher steigt wieder. Erstmals seit drei Monaten wächst die Bereitschaft, Geld auszugeben, etwas. Trotzdem befindet sich die Anschaffungsneigung nach ihrem starken Einbruch im Vormonat weiter auf niedrigem Niveau. Selbst beim Aufheben pandemiebedingter Einschränkungen im Handel sind daher nur mäßige Impulse bei der Planung von Anschaffungen zu erwarten.

    Obwohl Lockerungen der Corona-Maßnahmen bevorstehen und sich der Arbeitsmarkt als stabil erweist, verschlechtern sich die Konjunkturerwartungen der Verbraucher. Auch ihre Einkommenserwartungen gehen leicht zurück. Gleichzeitig rechnen die Befragten unter dem Eindruck der hohen Inflationsrate mit Preissteigerungen. Diese Faktoren drücken auf die Verbraucherstimmung und tragen zu einer wohl verhaltenen Entwicklung des privaten Konsums in den nächsten Monaten bei.

    vi

  • Neue Registrierung

    BERLIN // Bereits seit fast einem Jahr gibt es das „Lucid Behördenportal“ der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Zum 1. Juli 2022 tritt nun endgültig die Registrierungspflicht in Kraft. Über Lucid müssen sich alle Hersteller verpackter Ware dort registrieren, sonst „darf verpackte Ware in Deutschland nicht mehr vertrieben werden“.

    In einer aktuellen Mitteilung heißt es, ab diesem Termin müssten auch „nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ erfasst werden. Aufgelistet werden:

    [bul]Transportverpackungen
    [bul]Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
    [bul]Verkaufs- und Umverpackungen, für die eine Systembeteiligung nicht möglich ist
    [bul]Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
    [bul]Mehrwegverpackungen
    [bul]Einweggetränkeverpackungen mit Pfandpflicht.

    Als System werden dabei die Dualen Systeme bezeichnet, die für das Recycling zuständig sind. Ziel der Registrierung ist es, die Hersteller an den Entsorgungskosten zu beteiligen.

    red