Autor: admin

  • Betreiber von Shisha-Cafés klagen

    Münchner Kanzlei vertritt 500 Gastronomen

    MÜNCHEN (DTZ/vi). Im Auftrag mehrerer Betreiber von Shisha-Cafés in Bayern und in Abstimmung mit dem Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) hat eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht und beantragt, das Gesetz für nichtig zu erklären.

    In der Klageschrift heißt es, die Gäste besuchten Shisha-Cafés nur, um Wasserpfeifen zu rauchen. Sie würden durch das bayerische Totalrauchverbot in ihrer Freiheit eingeschränkt, die Betreiber seien in ihrer Existenz bedroht. Und noch ein Punkt ist entscheidend: Das Nichtrauchergesetz will die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren schützen. „In Shisha-Bars kann aber gar nicht passiv geraucht werden“, erklärte einer der Betreiber.

    (DTZ 32/10)

  • Blühende Landschaften für Schmuggel & Co.

    Weiterer Anstieg im 2. Quartal 2010

    BERLIN (DTZ/vi/fok). Ob Ex-Kanzler Helmut Kohls Vision von den blühenden Landschaften in den neuen Bundesländern jemals Realität werden, ist fraglich. Tatsache ist jedoch, dass in den ostdeutschen Bundesländern der Zigarettenschmuggel blüht und auch die Gelegenheit des Einkaufs von Zigaretten jenseits der Grenzen intensiv genutzt wird.

    Die seit 2005 im Auftrag der deutschen Zigarettenindustrie durchgeführte und vom TÜV kontrollierte Entsorgungsstudie, die vom Dualen System Deutschland gesammelt Zigarettenpackungen analysiert, stellt für das zweite Quartal 2010 erneut einen Anstieg der nicht in Deutschland versteuerten, aber hierzulande konsumierten Zigaretten fest. Und gerade im Osten Deutschlands stieg der ohnehin schon extrem hohe Anteil weiter. Die Kombination aus niedrigeren Durchschnittseinkommen, hoher Arbeitslosigkeit und der Grenznähe zu Nachbarländern mit deutlich niedrigerem Zigarettenpreisniveau ist offensichtlich ein guter Nährboden für den Kauf nicht in Deutschland versteuerter und damit deutlich billigerer Zigaretten.

    Ostdeutschen wohl nur mit geringerem Markenbewusstsein
    Hinzu kommt das nach der Wende entstandene Vertriebsnetz über die organisierte Kriminalität, das den Verkauf von legal erworbenen Zigaretten immer mehr ins Hintertreffen kommen lässt. Möglicherweise spielt auch eine Rolle, dass die Bürger der neuen Bundesländer ein geringeres Markenbewusstsein entwickeln.

    Bundesweit bezifferte sich der Anteil nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten am Konsum im 2. Quartal 2010 auf 21,5 Prozent und damit einen Prozentpunkt höher als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Das war der höchste Anteil seit Beginn der Studie im Jahre 2005.

    Der jüngste Anstieg ist besonders in den neuen Bundesländern recht drastisch ausgefallen. Dort kletterte der Anteil der „Nichtversteuerten“ von 40,8 auf 44,7 Prozent. Auffällig ist, dass die Spitzenwerte aus dem 1. Quartal 2010 in den besonders betroffenen Regionen Oder-Spree, Dresden, Hof und Berlin nicht mehr erreicht wurden, während offensichtlich andere Regionen Ostdeutschlands einen starken Anstieg von „Schmuggel & Co.“ zu verzeichnen hatten.

    Ruhrgebietler rauchen am Häufigsten Schwarzware
    In den alten Bundesländern ist ebenfalls eine Steigerung des Anteils nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten am Konsum zu registrieren; er erhöhte sich von 13,0 auf aktuell 14,5 Prozent. Eines der Schwerpunktgebiete bleibt das Ruhrgebiet, für das die Studie einen Anteil von 15,1 Prozent ermittelt. Für München nennt die Studie keinen aktuellen Wert, weil sich die zuständige Entsorgungsstation geändert hatte.

    Insgesamt gibt die Entwicklung Anlass zur Sorge, weil der Markt langsam, aber stetig dem Zugriff des deutschen Fiskus wie auch der Beteiligung des legalen Handels und der Hersteller entgleitet.

    Die Absicht der Bundesregierung, gegenüber etlichen osteuropäischen Niedrigpreisländen eine Mengenbegrenzung von 300 Stück für die Privateinfuhr einzuführen, macht Sinn. Dass dies auf Grund der EU-Abmachungen erst ab 2014 der Fall sein kann, ist allerdings mit Blick auf die aktuelle Entwicklung zu bedauern.

    (DTZ 32/10)

  • Bundeskabinett hat Umsetzung der EU-Tabaksteuerrichtlinie beschlossen

    Definitionsänderungen bei Zigarillos und Zigaretten

    BERLIN (DTZ/fok). Die Bundesregierung hat am 14. Juli 2010 den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen beschlossen und damit die Umsetzung geänderter EU-Verbrauchsteuerrichtlinien in Angriff genommen, darunter auch die Änderung der Tabaksteuerrichtlinie. Das parlamentarische Abstimmungsverfahren über den Gesetzentwurf wir im Herbst beginnen.

    Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, ist Deutschland von den in der Tabaksteuerrichtlinie vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der EU-weiten Mindestkriterien zu den Steuersatzstrukturen und den EU-weiten Mindeststeuern nicht betroffen, weil die bestehenden Regelungen diesen Anforderungen bereits genügen; auch einer Änderung der nationalen Steuersätze bedürfe es im Rahmen des Gesetzes nicht.

    Bei der Umstellung den Unternehmen entgegen kommen
    Änderungen sieht der Entwurf jedoch bei einigen Definitionen vor: So sollen Zigarren und Zigarillos, die von ihrer Form und Aufmachung her Zigaretten ähneln (sogenannte Eco-Cigarillos) künftig wie Zigaretten besteuert werden. Allerdings sieht der Entwurf hier eine Übergangsfrist bis Ende 2014 vor, um bei den betroffenen Unternehmen wirtschaftliche Probleme zu vermeiden. Weiter beinhaltet der Entwurf eine erweiterte Definition für Feinschnitt vor: Rauchtabak gilt künftig bis zu einer Schnittbreite von 1,5 mm (bisher 1,0 mm) als Feinschnitt.

    Eine Definitionsänderung für Zigaretten soll den heute bestehenden Steuervorteil für überlange Zigaretten mit einer Länge von knapp 180 mm entfallen lassen.

    Da über die Normallänge von 8 cm hinaus künftig jede weitere 3 cm Tabakstrang als zu versteuernde Zigarette gilt, ist damit ein Verschwinden der langen Tabakstränge, die der Raucher individuell in Teilstücken konsumiert, vorprogrammiert.

    Jedermann-Einfuhren
    Schließlich greift die Gesetzesänderung auch die im Rahmen der Tabaksteuerrichtlinie ermöglichte Begrenzung der Jedermann-Einfuhren aus EU-Ländern mit niedrigem Preisniveau auf. Allerdings erst ab 1.Januar 2014 sollen danach Zigaretten, die Privatpersonen in Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen oder Rumänien für den Eigenbedarf erwerben und steuerfrei nach Deutschland einführen, auf eine Menge von 300 Stück begrenzt werden.

    Neben etlichen kleineren redaktionellen Änderungen sieht der Entwurf auch vor, dass zur Verwaltungsvereinfachung ein Mindestbetrag vorgeschrieben werden kann, ab dem der Erlass oder die Erstattung für Tabakwaren oder Steuerzeichen beantragt werden kann.

    (DTZ 32/10)

  • Termin der BTWE-Tagung 2011 steht fest

    KÖLN (DTZ/vi). Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) hat den Termin seiner Jahrestagung 2011 bekannt gegeben. Die Delegiertenversammlung (interner Teil) und einige Programmpunkte des BTWE-Branchendialogs sowie der BTWE-Treff werden am Sonntag, den 29. Mai 2011, stattfinden. Am Montag, den 30. Mai 2011, schließt sich die Hauptveranstaltung des BTWE-Branchendialogs an. Veranstaltungsort ist, wie bereits in den Vorjahren, das Geno-Hotel in Rösrath.

    (DTZ 31/10)

  • JTI spendet für soziale Projekte

    Trierer und Kölner karitative Einrichtungen profitieren

    TRIER/KÖLN (DTZ/red). Zigarettenhersteller Japan Tobacco International (JTI) überreichte dem Stiftungszentrum des Bistums Trier einen Scheck über 5.500 Euro. Das Geld soll im Rahmen der Stiftung „Menschen in Not“ für notleidende ältere Menschen eingesetzt werden. Der gleiche Spendenbetrag ging an den Caritasverband in Köln, wo ein Projekt der Nachbarschaftshilfe unterstützt wird.

    Auslöser der Spende war eine JTI-Fragenbogenaktion unter den Beschäftigten in Trier und in der Kölner Niederlassung. Für jeden ausgefüllten Fragebogen stellte die Firma sieben Euro für soziale Aufgaben zur Verfügung. Insgesamt kamen so 11.000 Euro zusammen.

    (DTZ 31/10)

  • Tora?o ernennt Lewis zum Vizepräsidenten

    Branchenexperte will neue Verkaufs- und Marketingstrategien entwickeln

    MIAMI (DTZ/schu). Premiumzigarrenhersteller Tora?o Family Cigar Company hat Bruce M. Lewis zum Vizepräsidenten Verkauf und Marketing bestellt. Der Australier blickt auf 20 Jahre Berufserfahrung in der Zigarrenbranche zurück. „Mein Ziel ist es, das Traditionsunternehmen in den kommenden Jahren mit neuen Verkaufs- und Marketingstrategien voran zu bringen“, sagte Lewis bei seiner Vorstellung Ende Juli.

    Lewis begann seine Karriere 1990 als Abteilungsleiter einer kleinen Zigarrenhandlung in Sydney, arbeitete danach für Dunhill als Verkaufsberater und wechselte anschließend zu General Cigar International, New York.

    (DTZ 31/10)

  • JTI behauptet

    Kerngeschäft im Plus

    TOKYO (DTZ/pi). Im Kerngeschäft steigerte Japan Tobacco International (JTI) im ersten Halbjahr den Umsatz vor Steuern um 9,2 Prozent auf 4,97 Mrd. US-$ (3,76 Mrd. Euro), meldete der Tabakkonzern Ende vergangener Woche.

    Der Zigarettenabsatz ging um 5,2 Prozent auf 204,7 Milliarden Stück (Vorjahreszeitraum: 216,1 Mrd.) zurück. Die Stückzahl der Global Flagship Brands (Winston, Camel, Mild Seven, Benson & Hedges, Silk Cut, LD, Sobraine und Glamour) verminderte sich um 2,5 Prozent auf 118,3 Mrd. Stück (Vj.: 121,3 Mrd.).

    (DTZ 31/10)

  • BAT steigert sich

    Halbjahreszahlen vorgelegt

    LONDON (DTZ/red). British American Tobacco (BAT) hat die Zahlen für das erste Halbjahr 2010 präsentiert. Der Umsatz habe um 8 Prozent auf 7,3 Mrd. GBP (8,7 Mrd. Euro) zugelegt, das operative Ergebnis habe sich um 8 Prozent auf 2,27 Mrd. GBP (3,3 Mrd. Euro) verbessert und das Nettoergebnis sei auf 1,53 Mrd. GBP (1,8 Mrd. Euro) vorangekommen.

    Mit 348 Milliarden Stück sei das Zigarettenvolumen gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben, was vor allem auf die Übernahme des indonesischen Konkurrenten PT Bentoel Internasional Investama Tbk im Juni 2009 zurückgeführt wurde. Auch wenn BAT seinen Anteil an den Hauptmärkten vergrößern konnte, schrumpfte das Volumen abseits von Bentoel um 3 Prozent vor allem durch Marktrückgänge in Rumänien, Japan, Pakistan und in der Türkei. Die Marken Dunhill, Lucky Strike, Pall Mall legten im Absatz zu, während das Geschäft mit Kent zurück ging. Stärkste Marke: Dunhill.

    (DTZ 31/10)

  • Tabakbranche braucht positive Anstöße

    Und die gibt’s auch – zum Beispiel aus Neustadt

    NEUSTADT (DTZ/fok). „Da kann man ja depressiv werden, nix als schlechte Nachrichten“, meinte ein Gesprächspartner am Telefon der DTZ. In Bayern sperren sie die Raucher aus, in Karlsruhe geben sie noch ihren richterlichen Segen dazu. In NRW wollen sie das Rauchen in Einkaufszentren verbieten und in Brüssel brüten sie über Display Ban, Plain Packs und Zusatzstoffverbote.

    Eine Mischung aus Wut und Hilflosigkeit legt sich wie Mehltau über unsere einstmals „königliche“ Branche, vor allem im Fachhandel versteht man die Welt nicht mehr. Und doch gibt es auch immer wieder mal gute Nachrichten, Meldungen von Händlern, die sich nicht unterkriegen lassen, und damit auch Erfolg haben.

    Bauchladen mit Tabakprodukten
    Zum Beispiel Thomas Hallier, Betreiber einer Tabakbörse in Neustadt/Holst. Dort findet am 6. August das Europäische Folklorefestival statt, mit Besuchern aus ganz Europa und sogar aus Südamerika. Eine prima Chance, diese Besucher per Bauchladen mit Tabakprodukten zu versorgen, sagte sich Hallier und beantragte eine entsprechende Genehmigung bei der Stadtverwaltung.

    Im Gespräch mit dem Amtsleiter bot er an, zusätzlich kostenlose Taschenaschenbecher zu verteilen, um zur Sauberkeit der Stadt beizutragen. Die Erlaubnis bekam er ohne Wenn und Aber und brauchte dafür keine Cent zahlen. Und der Tabak Zeitung schrieb Hallier: „Ich möchte andere Händler dazu animieren, auch in ihrer Stadt weiterhin für unsere Produkte einzustehen.“

    (DTZ 31/10)

  • Bundesverfassungsgericht weist Beschwerden gegen Bayerns Gastrorauchverbot ab

    Kurzer Prozess: Karlsruher Richter sehen Gesetz als verfassungskonform an

    KARLSRUHE (DTZ/pnf). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Beschwerden gegen das aufgrund eines Volksentscheids erlassene und am 1. August 2010 in Kraft getretene Gesetz für ein totales Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie abgewiesen. Nach dem am Montag dieser Woche getroffenen Beschluss wurde die von zwei Gaststätteninhaberinnen sowie einer Raucherin eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen die neue Rechtslage nicht zur Entscheidung angenommen.

    Die Raucherin hatte argumentiert, sie besuche mehrmals wöchentlich Gaststätten und werde durch das jetzt geltende absolute Rauchverbot in ihren Grundrechten unverhältnismäßig beeinträchtigt. Eine der Gastwirtinnen legte Beschwerde ein, weil sie in ihrem Betrieb einen erheblichen Teil ihrer Umsätze mit geschlossenen Gesellschaften mache, die in abgetrennten Räumen stattfinden, und durch das Rauchverbot wirtschaftlich stark gefährdet werde.

    Dies gilt auch für die dritte Klägerin, die Betreiberin eines „Pilslokals“ mit weniger als 75 qm Fläche, die geltend machte, dass ihre Mitarbeiter alle Raucher sind und auch nur rauchende Gäste eingelassen werden. Das neue Gesetz verstoße gegen die Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Berufsfreiheit, hatten die Klägerinnen argumentiert.

    Richter zeigen kein Verständnis
    Die 2. Kammer des Bundesverfassungsgerichts zeigte jedoch für die Belange der Beschwerdeführer kein Verständnis. Es sah weder eine grundsätzliche Bedeutung noch sei die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung der Grundrechte der Klägerinnen angezeigt.

    Dabei verwies die Kammer auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008, das einerseits Ausnahmen vom Gastrorauchverbot für die Kleingastronomie zuließ, um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen, andrerseits aber auch den Landesgesetzgebern das Recht zubilligte, ein totales Gastrorauchverbot zu erlassen. Mit Blick auf die zweite Alternative betonten die Verfassungsrichter jetzt, dass der Gesetzgeber von der Verfassung nicht gehindert sei, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot zu verhängen.

    Existenzgefährung kein Argument
    So heißt es in der Beschluss-Begründung: „Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätte einlassen, zu denen Nichtraucher keinen Zutritt erhalten. Auch eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten – bis hin zu Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz – ist angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelungen durch hinreichende sachliche Gründe nicht gerechtfertigt und zwingt daher nicht zu einer Ausnahmeregelung.“

    Auch eine Unverhältnismäßigkeit mit Hinweis auf die heute bereits zahlreichen rauchfreien Gastronomiebetriebe in Bayern sah das Gericht nicht.

    Kleingastronomie vor schweren Zeiten
    Aus dem Blickwinkel der betroffenen Wirte, ihrer rauchenden Gäste sowie der Tabakbranche ist die Abweisung der Beschwerde ganz klar zu bedauern. Umsatzeinbußen werden viele Betriebe, vor allem der Kleingastronomie, in ihrer Existenz gefährden.

    Besonders betroffen sind Fachgeschäfte , die den Verkauf ihrer hochwertigen Tabakwaren mit einer Lounge unterstützen, wie die Nürnbeger Fachhändlerin Christine Klever mit ihrer Casa del Habano. Mit einer Klage will sie erreichen, dass ihre Casa nicht mehr unter das Gaststättengesetz fällt, weil dort 80 Prozent der Umsätze auf den Verkauf von Zigarren entfallen und die gastronomischen Leistungen nur eine marginale Rolle spielen.

    (DTZ 31/10)