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  • Auf Raucher ist Verlass: Schäuble präsentiert Rekordeinnahme

    BERLIN/ESSEN (DTZ/pnf). Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble konnte Ende vergangener Woche bei der Präsentation der Zoll-Bilanz 2011 ein sehr positives Ergebnis vorlegen: Mit 123,3 Mrd. Euro nahm der Zoll fast 12 Mrd. Euro mehr ein als im Vorjahr.

    [pic|329|r|||Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (m.) zeigte sich mit der Arbeit des Zolls sehr zufrieden.|Foto: Jörg Rüger/BMF||]
    Der Löwenanteil fiel mit 66,8 Mrd. Euro auf die besonderen Verbrauchsteuern. Nach der Energiesteuer (40,0 Mrd. Euro) war die Tabaksteuer mit 14,4 Mrd. Euro die zweitgrößte Steuerquelle bei den besonderen Verbrauchsteuern, mit deutlichem Abstand vor der Stromsteuer (7,2 Mrd. Euro). Die 14,4 Mrd. Euro sind, so der Finanzminister, der absolut höchste Wert, der bei den Tabaksteuereinnahmen in Deutschland jemals erzielt wurde.

    Dies zeige, dass der Anteil der Raucher, die ihre Zigaretten legal versteuert kaufen, bundesweit weiterhin stabil bleibe. Die Menge der ordnungsgemäß versteuerten Zigaretten war 2011 allein bei den Zigaretten laut Steuerstatistik um 4,8 Prozent gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr nahm der Fiskus rund 900 Mio.Euro mehr an Tabaksteuern ein. Damit hatte die erste Stufe der im letzten Jahr gestarteten fünfstufigen Tabaksteuererhöhung ihr fiskalisches Ziel deutlich übererfüllt, denn insgesamt sind Mehreinnahmen von einer Mrd. Euro für den kompletten 5-Jahres-Zeitraum, also 200 Mio. Euro pro Jahr, anvisiert. Allerdings sind die Mehreinnahmen teilweise auch durch jahresübergreifende Sonderfaktoren, wie verstärkte Banderolenbezüge im Vorfeld von Steuererhöhungen, mit beeinflusst.

    Andererseits zeigt die Zoll-Bilanz aber auch, dass der Schmuggel von Zigaretten nach wie vor erhebliche Ausmaße hat. So konnte der Zoll im vergangenen Jahr insgesamt rund 160 Millionen Schmuggelzigaretten sicherstellen. Im Jahr zuvor waren es 157 Mio. Stück gewesen. Dass es sich hierbei aber nur um die „Spitze des Eisbergs“ handelt, zeigen die Aussagen des Zollkriminalamts, dass im Jahr 2011 erstmals mehr als eine Milliarde Schmuggelzigaretten nachgewiesen werden konnten, so etwa aufgrund von Aussagen Beschuldigter bei Ermittlungen des Zolls.

    Gegenüber dem Vorjahr war das ein Plus von 40 Prozent. Dass diese riesigen Mengen geschmuggelter Zigaretten (die Entsorgungsstudie ermittelte einen Anteil von über 20 Prozent nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten, davon ein hoher Prozentsatz Schmuggelware) nicht nur in den neuen Bundesländern, sondern auch im Westen Deutschlands ein echtes Probleme für Wirtschaft und Fiskus sind, unterstrich Wolfgang Schmitz, Sprecher des Zollkriminalamtes, gegenüber der „Neuen Rhein Zeitung“: „Der Rhein-Ruhr-Raum ist ein riesiger Absatzmarkt.“ Die zu einem hohen Prozentsatz gefälschten Zigaretten stammten aus China, Polen oder Griechenland und würden über osteuropäische Banden über Verteilzentren in Ostbelgien eingeschmuggelt.

    Bundesfinanzminister Schäuble sieht insbesondere die internationale Kooperation als maßgeblich für die erfolgreiche Arbeit des Zolls. Der deutsche Zoll arbeite, ebenso wie in anderen Deliktbereichen, auch bei der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels eng mit den Partnerverwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und weiteren internationalen Institutionen wie z.B. Europol zusammen. Nur so ließen sich kriminelle Strukturen grenzüberschreitend aufdecken und unabhängig vom betroffenen EU-Mitgliedstaat verfolgen.

    (DTZ 12/12)

  • Lotto-Block sieht grünes Licht von EU

    BRÜSSEL (DTZ/vi). Die EU-Kommission hat am 20. März 2012 schriftlich zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag Stellung genommen.

    Nach Aussage von Erwin Horak, Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks, hat die EU-Kommission damit dem Ende letzten Jahres von 15 der 16 Ministerpräsidenten unterzeichneten Vertragswerk grünes Licht gegeben. Horak erläuterte diese Einschätzung anhand etlicher Aussagen der Kommission.

    Die private Glücksspielindustrie wertete das Schreiben aus Brüssel jedoch anders und behauptet, die Kommission habe weiteren Prüfungsbedarf angemeldet.

    (Lesen Sie die ausführliche Berichterstattung in der Printausgabe der akutellen DTZ 12/12)

  • Gastroregelungen: Was passiert in NRW und im Saarland?

    DÜSSELDORF/SAARBRÜCKEN (DTZ/pnf). In zwei Bundesländern stehen demnächst vorgezogene Landtagswahlen an: Am 25. März im Saarland und am 13. Mai in Nordrhein-Westfalen.

    War es im Saarland die tiefe Zerstrittenheit der beteiligten Parteien und Personen, die die Regierungskoalition platzen ließ, verursachte die Ablehnung eines Teiletats durch das Landesparlament das Ende der rot-grünen Minderheitsregierung in NRW. In beiden Ländern wurde und wird das Thema Rauchverbot in der Gastronomie heiß diskutiert, allerdings mit unterschiedlicher Stoßrichtung.

    Im Saarland geht es um eine mögliche Lockerung des derzeit rigorosen Gastrorauchverbots ohne Ausnahmen, das die Grünen nach der Wahl 2009 durchgedrückt hatten, wobei ihr Koalitionspartner CDU und FDP nicht gerade einen souveränen Eindruck gemacht hatten. Nach derzeitigem Stand wollen die FDP und die Linke, die unter Oskar Lafontaine im Saarland durchaus eine Macht ist, die Regelung auf jeden Fall liberalisieren. Die CDU und die Piraten wollen sich in dieser Thematik nicht festlegen und die SPD setzt sich für einen Bürgerentscheid ein, der klären soll, ob künftig in Nebenräumen und Eckkneipen das Rauchen wieder erlaubt wird.

    Aktuelle Prognosen rechne mit einem Kopf-an-Kopf-Rennen von CDU und SPD und einer großen Koalition.
    Auch in Nordrhein-Westfalen waren es die Grünen, die einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Gastronomieregelung mit ausnahmslosem Rauchverbot bis zum Kabinettsbeschluss durchpaukten; die jetzige Neuwahl des Parlaments stoppte das Vorhaben. Doch gilt als sicher, dass in Falle einer künftigen Regierungsbeteiligung der Grünen das Thema sofort wieder aufgegriffen wird. CDU und FDP haben sich klar gegen eine Änderung des derzeitigen Gesetzes mit seinen Ausnahmen ausgesprochen. Bei der SPD gibt es an der Basis etlicher Ortsvereine Protest gegen das von der SPD-Spitze favorisierte totale Gastrorauchverbot.

    Aktuelle Wahlprognosen sehen in NRW eine absolute Mehrheit für Rot-Grün, die Hoffnung würde in diesem Fall also vor allem auf der verbotskritischen SPD-Basis liegen.

    (DTZ 12/12)

  • FDA darf Warnhinweise vorschreiben

    CINCINNATI (DTZ/red). Ein US-Bundesberufungsgericht hat am Montag in Cincinnati die Ansprüche der US-Regierung bestätigt Tabakprodukte zu kontrollieren und die Bildwarnhinweise auf Zigarettenpackungen zu verschärfen.

    Die Entscheidung des sechsten Bezirksgerichts in Cincinnati (Ohio) unterstützt den gesetzlichen Auftrag der FDA (Arznei- und Lebensmittelbehörde; engl. Food and Drug Administration), berichtet diese Woche das „Wall Street Journal“ (WSJ) in seiner Online-Ausgabe. Die Verordnung verletzte nicht das Recht der Zigarettenindustrie auf freie Meinungsäußerung, heißt es.

    Das aktuelle Urteil in Cincinnati hält fest, dass die Schockbilder 50 Prozent im oberen Bereich der Vorder- und Rückseite der Zigarettenpackung bedecken sollen. Es trifft den Angaben zufolge keine Entscheidung über die von der FDA vorgeschlagenen neun Bild-Warnhinweisen, sondern hat das US-Tabakgesetz im Allgemeinen, inklusive der Warnhinweise, erörtert.

    Vor einem Monat kam ein Bundesrichter in Washington D.C. in einem davon unabhängigen Prozess zu einem gegenteiligen Urteil und lehnte eine entsprechende Verordnung ab. Der Richter sah darin eine Verletzung auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die US-Regierung ging in Berufung. Dieser Fall konzentriert sich auf die Text- und Bildwarnhinweise wie sie von der FDA vorgeschlagen werden.

    Die US-Behörde FDA soll seit 2009 die Anti-Tabak-Richtlinien der USA umsetzen. Für landesweite Kritik sorgte die FDA-Verordnung, die der Zigarettenindustrie im ab September 2011 neun Text- und Bildwarnhinweise auf die Vorder- und Rückseite der Packungen diktieren wollte. Die Umsetzung der Verordnung wurde verschoben, da ein US-Richter sie als verfassungswidrig eingestuft hat.
    Demgegenüber stehen die zurzeit üblichen schwarz-weisen Textwarnhinweise, die ein einem separaten kleinen Kasten auf die Packung gedruckt werden, so das WSJ.

    Die Tabakindustrie klagt gegen die FDA-Verordnung und sieht in den von der FDA vorgeschlagenen Text- und Bildwarnhinweisen eine Verletzung des ersten Zusatzartikels der amerikanischen Verfassung, der das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet.

    Beobachter vermuten, dass der Oberste Gerichtshof der USA das letzte Wort im Fall der gesetzlichen Tabak-Regulierungen haben werde.

    (DTZ 12/12)

  • Niedersachsen erlaubt E-Zigarette

    HANNOVER (DTZ/red). In Niedersachsen ist der Konsum von E-Zigaretten vorerst erlaubt. Das Landesgesundheitsministerium schließt Medieninformationen zufolge zurzeit ein Verbot aus.

    Das gelte auch für Behörden, heißt es. Das Land schreibe nicht vor, dass sie in den Büros die E-Zigarette verbieten sollen.

    Das Ziel der Landesregierung sei die Einhaltung des Jugendschutzes. Letztlich wirklich sinnvoll sei jedoch eine bundesweit einheitliche Lösung. Auf der nächsten Konferenz der Gesundheitsminister im Frühjahr, soll nach Medieninformationen beschlossen werden, dass E-Zigaretten unter das Arzneimittelrecht fallen. Das hätte zur Folge, dass sie nur noch in Apotheken an Erwachsene verkauft werden dürfen.

    Die SPD in Niedersachsen fordert laut jüngsten Pressemeldungen ein Verbot der E-Zigarette, solange Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können.

    (DTZ 12/12)

  • Dr. Horst Wiethüchter verstorben

    HAMBURG (DTZ/fok). Dr. Horst Wiethüchter, langjähriger Vorstandsvorsitzender von Reemtsma und im Anschluss Gründer der Firma Bentley Pipe Company, ist am 7. März 2012 im Alter von 83 Jahren gestorben.

    Von 1975 bis 1984 stand Dr. Wiethüchter an der Spitze von Reemtsma – Jahre, in denen das Unternehmen zunächst noch komplett im Besitz der Familie Reemtsma stand und später mehrheitlich von der Familie Herz übernommen wurde. In diese Jahre fiel auch die erste massive Anhebung der Tabaksteuer in 1982, in deren Folge die Handelsmarken stark anwuchsen und Reemtsma als Gegenreaktion mit der neu positionierten West den Markt durcheinander wirbelte. Dabei schob sich das Unternehmen wieder in die Position des absatzstärksten Zigarettenherstellers in Deutschland.

    Dr. Wiethüchter war ein Vollbluttabaker, persönlich ein begeisterter Pfeifenraucher, der den Genussaspekt des Rauchens stark in den Vordergrund stellte und sich auch für die Ästhetik schöner Raucheraccessoires begeistern konnte. Gleichzeitig reizte es ihn, mit einem kleinen engagierten Team unternehmerisch noch einmal tätig zu werden. Folgerichtig daher seine Entscheidung, sich nach dem Ausscheiden bei Reemtsma nun in diesem Bereich geschäftlich zu engagieren. 1986 erwarb er die Bru-Bru-Werke AG in der Schweiz und gestaltete diese sehr traditionelle Pfeifen- und Stockfabrik in eine Produktionsstätte für hochwertige Bruyèrepfeifen um.

    Mit dem Dänen Holger J. Nielsen, der schon damals unter dem Markennamen „Former“ exquisite Pfeifen schuf, holte er einen der besten Pfeifenspezialisten in das Werk und entwickelte unter der Marke Bentley die konsequente dänische Pfeifenlinie Bentley Former's Design. Später zog das Unternehmen nach Lauenburg / Elbe, Former kehrte samt der Pfeifenfertigung nach Dänemark zurück. In Lauenburg wurde Bentley als Kompetenzzentrum für Tabakherstellung, Zigarre und Pfeifen etabliert. Gerade der Ausbau der Marke Bentley auch als Zigarre brachte neue Anstöße und neue Kunden. Für Dr. Wiethüchter war es wichtig, diesen Teil seines Lebenswerks auch dauerhaft zu sichern. Deshalb wurde die Bentley Pipe Company bereits im Sommer 2010 nach Bünde verlegt, Martin und Oliver Schuster übernahmen die Geschäftsführung.

    Mit Dr. Wiethüchter hat die Tabakbranche eine Persönlichkeit verloren, die sich geradlinig und ehrlich dafür einsetzte, den Tabak als traditionsreiches Kulturgut auch für die Zukunft zu erhalten.

    (DTZ 12/12)

  • Hanebüchene „Studie“ der DAK zum Thema Gastrorauchverbote

    MAINZ (DTZ/fok). „Rauchverbot rettet Tausende Leben“ – unter dieser oder ähnlichen Überschriften berichtete die Presse dieser Tage über eine von der Krankenkasse DAK initiierte Untersuchung über die angeblich so positiven Auswirkungen der Gastrorauchverbote auf die Gesundheit ihrer Kassenmitglieder.

    Ein Team unter dem Studienauto Reiner Hanewinkel hatte für die rund 3,7 Mio. über 30 Jahre alten DAK-Mitglieder die Zahl der stationären Behandlungen wegen Angina pectoris und wegen Herzinfarkts für den Zeitraum von 2004 bis 2008 ermittelt. So weit, so gut.

    Doch dann konstruierten die Studienmacher eine unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zahl der Krankenhaus-Einweisungen und den zwischen August 2007 und Juli 2008 durch die Bundesländer ausgesprochenen Rauchverboten in der Gastronomie. Die Feststellung, dass die Einweisungen wegen Angina Pectoris um 1 430 Fälle bzw. 13 Prozent und wegen Herzinfarkten um 450 Fälle bzw. 8 Prozent zurückgegangen sind, wird in unmittelbare Verbindung mit den damals eingeführten Rauchverboten gestellt, obwohl es zahlreiche andere Einflussfaktoren gibt, die einen wesentlich größeren Einfluss auf die Entwicklung der Fallzahlen haben können, wie etwa medizinischer Fortschritt und Früherkennung der Koronarerkrankungen.

    450 Fälle auf 3,7 Mio. Versicherte, das sind ganze 0,12 Prozent, da mag das Ergebnis auch schon fast in den Schwankungsbreiten des Zufalls liegen. Seriös ist die Unterstellung eines solch monokausalen Zusammenhangs jedenfalls nicht.

    Unverständlich deshalb, dass der DAK-Vorstandsvorsitzende Herbert Rebscher mit den Ergebnissen dieser wenig soliden Untersuchung öffentlich hausieren geht, nun komplette Rauchverbote fordert und damit in den Auseinandersetzungen um die Verschärfung von Gastrorauchverboten, wie sie derzeit vor allem in Nordrhein-Westfalen und Hamburg zur Diskussion stehen, Partei ergreift.

    Dabei ist die Argumentation in diesem Punkt auch ohne die bereits angeführten Gründe nicht überzeugend, denn die von der Studie unterstellte rückläufigen Fallzahlen wären ja dann zustande gekommen, obwohl die große Mehrheit der Bundesländer Ausnahmen von den Gastrorauchverboten zulassen. Als wissenschaftliche Basis für die Diskussion um eine Verschärfung der Rauchverbote bzw. ein totales Gastrorauchverbot ist die DAK-Untersuchung jedenfalls nicht geeignet.

    (DTZ 11/12)

  • Milliarden-Forderungen an die Tabakindustrie

    MONTREAL (DTZ/red). Die Forderungen an die Zigarettenhersteller sind enorm: Insgesamt rund 27 Milliarden Dollar (CAD), umgerechnet rund 21 Mrd. Euro, sollen Imperial Tobacco Canada, Rothmans Benson & Hedges und JTI-Macdonald Corp. an Schadenersatzzahlungen leisten.

    Die Sammelklage, die von den Anwälten der knapp zwei Millionen Kläger formuliert wurde, wird seit Anfang der Woche am Obersten Gerichtshof in Montreal in der kanadischen Provinz Quebec verhandelt.

    Den Tabakkonzernen wird vorgeworfen die betroffenen Raucher über die Gefahren des Rauchens nicht ausreichend informiert und damit das Leben, die Sicherheit und die Unversehrtheit der Bürger gefährdet zu haben.

    Weiterhin kündigen die Kläger Medienberichten zufolge an, dass sie, sollten sie den Prozess gewinnen, Millionen von bisher unveröffentlichten Firmen-Dokumenten der Öffentlichkeit zugänglich machen. Darin seien Ausführungen von „ungeheuerlichem Zynismus“ festgehalten.

    Im größten Zivilprozess in der kanadischen Geschichte sind Verfahren aus den kanadischen Provinzen Quebec, British Columbia, New Brunswick, Neufundland und Labrador zusammengefasst. Die individuellen Forderungen der einzelnen Betroffenen bewegen sich Medienberichten zufolge zwischen 8.000 (rd. 6.200 Euro) und 80.000 CAD (rd. 62.000 Euro) pro Kläger.

    Die Zigarettenindustrie zeigt sich zuversichtlich. Chris Koddermann von Rothmans Benson & Hedges, einer Tochter von Philip Morris International, betont im Gespräch mit der kanadischen Tageszeitung „Toronto Sun“, dass die Öffentlichkeit seit den 1950er Jahren über die Gefahren des Rauchens aufgeklärt sei.

    Ähnlich äußern sich Sprecher von Imperial Tobacco Canada, einem Unternehmen von British American Tobacco und JTI-Macdonald Corp, das zu Japan Tobacco International gehört.

    (DTZ 11/12)

  • EU schreibt neue Warnhinweise vor

    BRÜSSEL (DTZ/fok). Die EU-Kommission hat Mitte vergangener Woche verkündet, dass die für Tabakprodukte seit 2003 in der jetzigen Aufmachung und Größe vorgeschriebenen Textwarnhinweise künftig in neuen Formulierungen vorgeschrieben werden.

    Derzeit müssen die Packungen jeweils mit einem von drei allgemeinen Warnhinweisen und einem von 16 ergänzenden Warnhinweisen versehen werden. Diese 16 ergänzenden Warnhinweise werden künftig durch 14 neue ersetzt. Als Begründung führt die EU-Kommission an, es sei generell nötig, dass die Warnstrategie von Zeit zu Zeit überarbeitet werde, um effektiv zu bleiben.

    Die neuen Warnhinweise greifen teilweise die Inhalte der bisherigen auf, etwa bei der Thematik von Krebserkrankungen, teils warnen sie auch vor Risiken, die bisher nicht im Fokus standen, weil hier andere Risikofaktoren eine erheblich höhere Bedeutung als das Rauchen haben, wie der Gefahr zu erblinden oder Zahnschäden zu erleiden. U.a. wird auch davor gewarnt, dass rauchende Eltern eine Vorbildfunktion für ihre Kinder haben. Im Vordergrund steht für die EU-Kommission der Abschreckungseffekt: Durch die Warnhinweise soll der Zigarettenkonsum möglichst unattraktiv dargestellt werden. Die 14 neuen Warnhinweise müssen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

    Ausgesucht wurden die neue Warnhinweise auf Basis einer Studie von Eurobarometer, mit der in den jeweiligen EU-Mitgliedsländern bei Bürgern abgefragt wurde, welche Warnhinweise die am stärksten abschreckende Wirkung hätten.

    Die EU-Kommission weist im Rahmen der Bekanntgabe der neuen Warnhinweise darauf hin, dass neben den verpflichtenden Textwarnungen auch abschreckende Bildwarnhinweise möglich sind, allerdings nicht verpflichtend. Dies sei in neun Mitgliedsländern der Fall.

    (DTZ 11/12)

  • Drogenbeauftragte lehnt E-Zigaretten ab

    BERLIN (DTZ/pnf). Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, hält den Konsum von E-Zigaretten für gesundheitlich bedenklich und warnt deshalb vor deren Konsum.

    Gegenüber der Presse bezeichnete sie das vom Gesundheitsministerium in NRW ausgesprochene Verkaufsverbot für richtig, weil die Liquids unter das Arzneimittelgesetz fielen und daher vor der Zulassung entsprechend geprüft und genehmigt werden müssten.

    Allerdings räumte Dyckmans auch ein, dass sie E-Zigaretten nicht für die Entwöhnung geeignet halte. Genau das sagen aber auch die meisten Hersteller dieser Produkte, weshalb aus deren Sicht auch eine Einstufung als Arzneimittel keinen Sinn macht.

    (DTZ 11/12)