Autor: admin

  • Zigarettenauslieferungen zeigen im April deutliche Bremsspuren

    MAINZ (DTZ/fok). Im April 2012 sind die Auslieferungen der Zigarettenhersteller an den deutschen Handel deutlich niedriger als im Vergleichsmonat des Vorjahres ausgefallen.

    Mit einem Volumen von 6,567 Mrd. Stück (vorläufige Schätzzahl) lag der Absatz um 10,4 Prozent bzw. 766 Mio. Stück unter dem im April 2011. Allerdings waren die Auslieferungen im Frühjahr 2011 sehr hoch gewesen, da damals der erste Schritt der Tabaksteuererhöhungen noch bevorstand und deshalb teilweise die Lagerbestände im Handel aufgestockt worden waren.

    Von den im April 2012 ausgelieferten Fabrikzigaretten entfielen 5,802 Mrd. Stück auf Industriemarken (minus 8,7 Prozent) und ca. 764 Mio. Stück auf Handelsmarken. Für letztere war der Rückgang mit minus 18,8 Prozent deutlich überproportional.

    Bezogen auf die ersten vier Monate 2012 zeigt der Zigarettenmarkt aber ein unverändert stabiles Bild: In diesem Zeitraum bezifferten sich die Auslieferungen auf 26,610 Mrd. Fabrikzigaretten. Das waren 0,5 Prozent weniger als im Vergleichstertial des Vorjahres. Hier lag die Markenzigarette mit 23,363 Mrd. Stück fast genau auf dem Niveau im vergleichbaren Vorjahreszeitraum, während die Auslieferungen von Handelsbilligzigaretten mit ca. 3,247 Mrd. Stück um 3,5 Prozent zurückgegangen waren.

    Etwas besser als die Fabrikzigaretten entwickelte sich der Feinschnitt: Im April 2012 wurden insgesamt 2 210 Tonnen an den Handel geliefert; das waren 2,3 Prozent weniger als im April 2011. Dabei setzten sich innerhalb des Feinschnittmarktes der bereits seit Monaten zu Tage tretende Trend fort: Der klassische Feinschnitt bleibt zwar mit 1 157 Tonnen das größte Segment, das Absatzvolumen der „Klassischen“ ging jedoch um 8,8 Prozent gegenüber dem Vorjahres-April zurück. Auch schnittoptimierte Tabake wurden mit einer Absatzmenge von 516 Tonnen deutlich weniger ausgeliefert (minus 20,5 Prozent). Gewinner sind die expandierten Volumentabake mit 538 Tonnen, was einem Zuwachs von 55,5 Prozent entspricht.

    In den ersten vier Monaten 2012 kumuliert gab es für den gesamten Feinschnittmarkt noch ein minimales Wachstum von 1,4 Prozent auf 8 580 Tonnen. Der klassische Feinschnitt war in diesem Tertial um 4,5 Prozent auf 4 528 Tonnen zurückgegangen, der schnittoptimierte Feinschnitt verlor bei den Auslieferungen in Relation zum Vergleichszeitraum des Vorjahres 15,4 Prozent und kam noch auf einen Absatz von 2 067 Tonnen.

    Volumenoptimierter Feinschnitttabak erzielte in den ersten vier Monaten 2012 eine Auslieferungsmenge von 1 986 Tonnen, was einem Zuwachs von 55,0 Prozent entspricht.

    Zurückgegangen sind die Auslieferungen von Ecocigarillos. Diese beliefen sich im April 2012 auf 223 Mio. Stück (minus 9,7 Prozent) und im Zeitraum Januar bis April 2012 insgesamt auf 861 Mio. Stück (minus 6,8 Prozent). Davon waren ca. 533 Mio. Stück Industriemarken (minus 2,0 Prozent) und ca. 328 Mio. Stück Handelseigenmarken (minus 13,7 Prozent).

    (DTZ 19/12)

  • Tabak&co meldet für 2012 überdurchschnittliches Umsatzplus

    FRECHEN (DTZ/fnf). Mit einem Umsatzplus von 11,04 Prozent ist das Franchisesystem „Tabac&co“ von DTV Einzelhandelssysteme auch in 2011 deutlich stärker gewachsen als der Marktdurchschnitt.

    Heinz Huckebrink, Geschäftsführer DTV Einzelhandelssysteme beschreibt das Erfolgsgeheimnis seiner Gruppe mit den Begriffen „Starke Franchisepartner“ und „Wille gemeinsam zu wachsen“. Dabei schließe DTV Einzelhandelssysteme nahtlos an die erfolgreiche Entwicklung der Großhandelsgruppe DTV Tabak an, die den Umsatz 2011 sogar um 16 Prozent steigern konnte.

    „Tabac&co“ ist auf einem funktionierenden Geschäftsfeld Tabakwaren aufgebaut. Hier wurde mit 11,05 Prozent Steigerung zum Vorjahr auch der Grundstein für den Gesamterfolg gelegt. „Die Warengruppe Tabak sorgt für sichere Umsätze und für mehr als stabile Erträge“, so Huckebrink. Sehr erfreulich seien aber auch die Entwicklungen bei den anderen Sortimenten und Serviceangeboten von „Tabac&co“ gewesen. Die wohl stärkste positive Überraschung steuerte das Lottogeschäft bei.

    Hier stieg der Umsatz der Gruppe sogar um 11,82 Prozent. Daneben nahm sich vor dem Markthintergrund das wirklich gute Ergebnis bei Prepaid (plus 7,06 Prozent) schon fast bescheiden aus.

    Die Orientierung am lokalen Kunden ist ein weiteres Prinzip des Franchisekonzepts. In enger Zusammenarbeit mit den Partnern vor Ort wird um das Standardsortiment jedes „Tabac&co“-Geschäfts ein Genuss- oder Convenience-Angebot aufgebaut. Zusammen mit dem Frequenzbringer Tabakwaren und Lotto entwickelten sich diese standortbezogenen Sortimente, die die Systempartner individuell bestimmen, vorzüglich. Dieser Teil des Geschäfts konnte umsatzmäßig um über zehn Prozent ausgebaut werden.

    „Solche Entwicklungen lassen sich nur in einer durch Partnerschaft und Vertrauen geprägten Gruppe anstoßen“, betonte Heinz Huckebrink. Auf der Jahrestagung von „Tabac&co“ bestätigten die teilnehmenden Franchisepartner ausdrücklich den besonderen Zusammenhalt in der Gruppe und die intensive Unterstützung, die sie durch das Team von DTV Einzelhandelssysteme erfahren.

    Ziel ist der Ausbau der führenden Stellung im Markt, hebt Heinz Huckebrink hervor. Die Expansion habe Priorität. Mittelfristig soll ein flächendeckendes Netz an „Tabac&co“-Shops aufgebaut werden, wobei die Ansprüche an Service und Sortimentsangebot unverändert hoch blieben. Dies gelte speziell für neue Shops und neue Partner.

    „Das Potenzial für eine weitere Expansion ist“, so Heinz Huckebrink, „noch lange nicht ausgeschöpft. Da setzen wir konsequent an und erweitern energisch das Partnernetz. Auf Grund unserer soliden Kriterien für die Auswahl von Standorten und Partnern können wir ein nachhaltiges Wachstum vorweisen. Es ist eben eine sichere Basis, mit uns das Geschäft zu betreiben. Systemkunden und Einzelunternehmer der Gruppe haben diese Erfahrung gemacht. So sind wir fast immer erste Wahl als Mieter, wenn lukrative Standorte frei werden.“

    (DTZ 19/12)

  • Lekkerland stoppt negativen Umsatztrend.

    FRECHEN (DTZ/fnf). Die Lekkerland AG & Co. KG erzielte im Geschäftsjahr 2011 einen Umsatz von europaweit 12,319 Mio. Euro, ein Prozent mehr als im Vorjahr. Das Konzernjahresergebnis ging um 13 Mio. Euro auf 51 Mio. Euro zurück. In Deutschland, auf das rund 55 Prozent der Gesamtumsätze der Gruppe entfallen, wurde der Umsatz um 2,2 Prozent auf 6,809 Mrd. Euro gesteigert und damit die rückläufige Tendenz der Vorjahre gestoppt. [p][/p]Das Betriebsergebnis (EBIT) war hier mit 77,0 (Vorjahr 78,8) Mio Euro knapp stabil. Mit Abstand wichtigste Vertriebslinie bleiben für Lekkerland Deutschland die Tankstellen, auf die 2011 ein Umsatz von 4,346 Mrd. Euro entfiel (plus 3,1 Prozent). Um 3,7 Prozent auf 961 Mio. Euro wuchs das Geschäft mit Systemkunden, während das Regionalkundengeschäft um 0,9 Prozent auf 1,501 Mrd. Euro schrumpfte. [p][/p]
    Bei stabilem Marktverlauf stieg aufgrund der Tabaksteuererhöhung der Tabakwarenumsatz von Lekkerland in Deutschland um 2,5 Prozent auf 5,592 Mrd. Euro. Das Unternehmen beklagt in diesem Zusammenhang die relativ geringen Margen, die durch nach wie vor steigende Nachfrage nach preisgünstigen Marken und Großpackungen weiter belastet werde. Positiv bewertet das Unternehmen das leichte Umsatzwachstum des Sortimentsbereichs Food/Non-Food um 1,6 Prozent auf 1,154 Mrd. Euro. Hier sind es vor allem die Bereiche Frische und Foodservice, die im vergangenen Jahr gewachsen sind und dabei deutlich bessere Gewinnmargen als z.B. die klassischen Süßwaren erbrachten. Um 6 Prozent auf insgesamt 62,3 Mio. Euro rückläufig waren die Provisionen auf Electronic Value/Sonstiges. [p][/p]
    „Mit dieser Entwicklung sind wir zufrieden“, sagte Michael Hoffmann, Vorstandsvorsitzender der Lekkerland Gruppe. „Besonders erfreulich ist, dass wir wichtige Kundenverträge erfolgreich verlängern konnten.“ Hierzu zählt z.B. die Belieferung von Aral, die jetzt auch Backwaren, Tiefkühlprodukte und Impulseis umfasst.[p][/p]
    Um im bröckelnden Regionalkundengeschäft wieder zu punkten, hat Lekkerland Deutschland mit dem Programm „Lekkerland Flex“ neue flexible Bestell- und Lieferlösungen entwickelt und liefert beispielsweise per Paket. „So können unsere Kunden nun häufiger, in kleineren Mengen und mit kürzerer Vorlaufzeit bestellen. Das ist gerade für Kioskbetreiber, die kaum Lagermöglichkeiten haben, ein großer Vorteil“, erläutert Stefan Punke, Geschäftsführer der Lekkerland Deutschland GmbH &. Co. KG.[p][/p]

    DTZ 18/12

  • Mut fragt bei CDU nach

    MAINZ (DTZ/red/fh). Die NRW-Landtagswahl am 13. Mai wird von der Tabakwirtschaft und der Gastronomie besonders aufmerksam beobachtet. Wobei die Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes durch Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand. MUT, die Initiative Mittelständischer Unternehmen der Tabakwirtschaft hat ähnlich wie zur Bundestags- und Europawahl (2009) den Parteien Fragen gestellt, die auch auf die spezifischen Bedürfnisse der Branche eingehen. Im Folgenden veröffentlicht die Tabak Zeitung (DTZ) die Äußerungen der CDU:[p][/p]
    „Die CDU-geführte Landesregierung hat 2008 erstmals einen gesetzlichen Nichtraucherschutz eingeführt, der sich bewährt hat.
    Die Minderheitsregierung hatte geplant, das geltende Nichtraucherschutzgesetz zu novellieren und ein uneingeschränktes Rauchverbot festzusetzen. Die Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte und Raucherclubs sollten aufgehoben werden. Die Einrichtung von Raucherräumen sollte nicht mehr möglich sein.
    Das Thema Nichtraucherschutz wird emotional debattiert. Umso wichtiger ist, dass klar ist, worüber gestritten wird und worüber nicht.[p][/p]
    Nicht gestritten wird über die Gesundheitsschädlichkeit von Tabakrauch. Sie ist bewiesen. Die Liste von Krankheiten, auch von Krankheiten zum Tod, die auf Rauchen zurückgehen, ist bekannt und lang. Deshalb wird auch nicht gestritten über den Vorrang des Nichtraucherschutzes. Der Schutz der Menschen vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen hat Vorrang vor der Ermöglichung von Angeboten für Raucher in Gaststätten. Kein Nichtraucher soll vor der Alternative stehen, entweder auf den Besuch einer Gaststätte zu verzichten oder gesundheitsschädlichen Tabakrauch einatmen zu müssen. Das war der Grund für das Nichtrauchschutzgesetz von 2008. Über den Vorrang des Nichtraucherschutzes waren sich alle Fraktionen im Landtag einig. [p][/p]
    Strittig war eine andere Frage: Soll der vorrangige Nichtraucherschutz durch ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten durchgesetzt werden? Das ist der Weg, den die Minderheitsregierung einschlagen wollte. Oder soll der vorrangige Nichtraucherschutz einhergehen mit der nachrangigen und deshalb ausnahmsweisen Möglichkeit von Rauchgelegenheiten in bestimmten Gaststätten oder bei bestimmten Anlässen? Das ist der Weg des Gesetzes von 2008, den die CDU unverändert für richtig hält.[p][/p]
    Ein Nichtraucherschutzgesetz soll gewährleisten, dass Nichtraucher uneingeschränkt am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ohne sich gegen ihren Willen einer Gesundheitsgefährdung durch Tabakrauch auszusetzen. Wenn es ausreichende Möglichkeiten für Nichtraucher gibt, in Gaststätten ohne Rauchbelästigung zu essen und zu trinken, dann ist in der Gastronomie dieses Ziel erreicht. Und genau dieses Ziel ist mit dem Gesetz von 2008 erreichbar. Darum geht es.[p][/p]
    Das Nichtraucherschutzgesetz zielt nicht auf ein Tabakverbot oder auf Suchtbekämpfung bzw. Umerziehung von Rauchern. Es geht nicht einmal darum, Raucher vor sich selbst zu schützen. Das Gesetz von 2008 lässt zu, dass auch Raucher – etwa 30 Prozent der Bevölkerung – eine Kneipe finden, in der sie sich eine Zigarette anzünden können.[p][/p]
    Wenn die Regierung Kraft diese Möglichkeit durch ein striktes Rauchverbot abschaffen wollte, dann hätte sie einen Schritt getan, der zum Nichtraucherschutz nicht erforderlich ist. Und deshalb sollte dieser Schritt auch nicht getan werden. Zum Nichtraucherschutz würde es ausreichen, für eine nach Geist und Buchstaben strikte Einhaltung des Gesetzes von 2008 zu sorgen. Das Argument, das Gesetz von 2008 sei wegen der Ausnahmen nicht umsetzbar, ist ein fadenscheiniger Vorwand. Die Wahrheit ist: Die Regierung Kraft wollte es gar nicht umsetzen. Sie wollte nicht nur Nichtraucher schützen. Sie wollte Rauchern die Möglichkeit nehmen, zu rauchen. Das ist ein anderes Ziel als der Nichtraucherschutz. Damit sollte hier ein Weg der Bevormundung beschritten werden, den der Gesetzgeber nicht beschreiten sollte.[p][/p]
    Wenn es Menschen gibt, die abends bei einem Bier in der Eckkneipe gerne eine Zigarette rauchen und wenn sie damit keinen Nichtraucher belästigen und keinem Nichtraucher einen Gaststättenbesuch unmöglich machen, dann mag man sagen: Sie tun etwas Unvernünftiges und Gesundheitsschädliches, was sie besser nicht tun sollten. Aber es ist nicht Sache des Parlaments, sie per Nichtraucherschutzgesetz zu erziehen.
    Das ausgewogene Gesetz von 2008 bleibt richtig. Es muss richtig umgesetzt werden.“[p][/p]

    DTZ 18/12

  • Millionengeschäft mit Schmuggelware

    MAINZ (DTZ/ergü). 43 Hauptzollämter (HZA) gibt es im Bundesgebiet. Von 14 liegen die Jahresbilanzen vor, wobei die Prioritäten unterschiedlich gesetzt sind. Während die Erfolge bei der Bekämpfung von Rauschgift- und Arzneimittelschmuggel sowie der Markenpiraterie überall benannt werden, spielt die Zigarettenkriminalität in einigen Amtsbereichen eine untergeordnete Rolle. So wird sie in Oldenburg, Augsburg und Schweinfurt nicht erwähnt. Andere HZA belassen es bei Feststellungen wie „Der Zigarettenschmuggel ist rückläufig“ oder „Nach wie vor blüht der Zigarettenschmuggel.“ [p][/p]
    Das HZA Frankfurt (Oder) betont in seiner Bilanz: „Ein Schwerpunkt der Überwachungs- und Kontrolltätigkeit ist die Bekämpfung des Zigarettenschmuggels. Die mobilen Kontrolleinheiten sind täglich rund um die Uhr in Ostbrandenburg präsent.“[p][/p]
    2011 kontrollierten die Zöllner 47 127 Fahrzeuge und 75 748 Personen. Bei
    2 576 Feststellungen wurden 30 509 269 unversteuerte/unverzollte Zigaretten beschlagnahmt. Das sind rund fünf Millionen mehr als 2010 bei 3 246 Aufgriffen. Der Steuerschaden beträgt rund 5,8 Millionen Euro. Hinzu kommen 1 636 Kilogramm Tabak.[p][/p]
    Bei den Einnahmen des HZA rangiert die Tabaksteuer mit 1,53 Millionen Euro an dritter Stelle (Platz 1: Energiesteuer). [p][/p]
    Beim HZA Dresden gibt es fünf mobile Kontrolleinheiten Verkehrswege sowie weitere an den Flughäfen Dresden und Leipzig. „Mit rund 4,2 Millionen unversteuerter Zigaretten, die im vergangenen Jahr festgestellt wurden, bewegt sich diese Zahl im Bereich des Vorjahres.“ Steuerschaden: über 750 000 Euro. Amtsleiter Franz Horak ergänzt: „Im Zuge abgeschlossener Strafverfahren konnten mehr als elf Millionen Schmuggelzigaretten vernichtet werden.“[p][/p]
    Das HZA Bremen meldet: „Der […] verhinderte Schmuggel von insgesamt 0,5 Millionen unversteuerter Zigaretten war ein kleiner Erfolg, wenn man diesen mit der Vorjahreszahl vergleicht. Hierbei darf aber nicht übersehen werden, dass im Dezember 2010 aus zwei Seecontainern allein rund 18 Millionen Zigaretten beschlagnahmt wurden.“[p][/p]
    HZA Stralsund: Mehr als 2,1 Millionen Schmuggelzigaretten wurden sichergestellt, eine Million weniger als 2010. Dies sei auf fehlende Grossaufgriffe und den „Ameisenschmuggel“ mit einem Volumen bis 10 000 Zigaretten zurückzuführen. Diese „Kleinfall-Aufgriffe“ im Grenzbereich zu Polen sowie Dieselkraftstoff in Zusatztanks von Lkw ließen die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren auf über 4 200 ansteigen.[p][/p]
    Im Bereich des HZA Erfurt beschlagnahmten die Kontrolleinheiten rund 740 000 Zigaretten (rund 50 Prozent weniger als im Vorjahr). Besonderheit: Im Rahmen der unter Leitung des Zollkriminalamtes Köln geführten Maßnahme „Speedway“ unterstützen die Erfurter die konzertierten Aktion entlang der deutsch-tschechischen Grenze: „Von Mitte Oktober bis Anfang Dezember kontrollierten sie rund 1 100 Personen, 570 Pkw und 29 Lkw. Dabei beschlagnahmten sie 200 Gramm Crystal, rund 20 000 Zigaretten, 1 400 Feuerwerkskörper sowie 13 Gegenstände, deren Einführung nach dem Waffengesetz verboten ist.“[p][/p]
    HZA München: Bei rund 7 700 Kontrollen wurden in 232 Fällen rund acht Millionen unversteuerte Zigaretten und 42 verbotenen Gegenstände sichergestellt.[p][/p]
    Das HZA Nürnberg überprüfte knapp 7 000 Personen in 4 000 Beförderungsmitteln. Ergebnis: fast zwei Millionen Schmuggelzigaretten. „Allein in einem Fall wurden 1,4 Millionen Stück beschlagnahmt, die aufwändig in Hohlräumen von Holzlatten versteckt worden waren.“ Steuerschaden dabei: 240 000 Euro.[p][/p]
    HZA Regensburg: Die vier Kontrolleinheiten Verkehrswege konnten 3,5 Millionen Schmuggelzigaretten aus dem Verkehr ziehen.[p][/p]
    Das HZA Landshut titelt seine Bilanz mit „Durchweg positiver Trend“ und meldet unter anderem 1,6 Millionen aufgegriffene Schmuggelzigaretten.[p][/p]
    Bilanz zog auch die Bundesfinanzdirektion Südost. Demnach stellte der Zoll in Bayern und Thüringen 2011 14 Millionen unverzollte Zigaretten sicher, was einem Anstieg um knapp 15 Prozent gegenüber 2010 entspricht.[p][/p]
    DTZ 18/12

  • Über 100 Schmuggel-Marken im Angebot

    KAIRO (DTZ/red). Ägypten kämpft mit dem Zigaretten-Schwarzmarkt und den daraus resultierenden Steuerverlusten von rund 503 Millionen Euro pro Jahr.

    Geld, das der Staat Medienangaben zufolge vor allem jetzt dringend benötigt. Offiziell ist die Rede von rund 100 Zigarettenmarken, die unversteuert und offen im offiziellen ägyptischen Handel zu kaufen sind. Ein beispielloser Höhepunkt des illegalen Handels im Land, beklagen Insider.

    Ein Grund für die rasante Entwicklung des organisierten Verbrechens sei die andauernde offene Sicherheitsfrage in Ägypten und eine Reihe von plötzlichen und massiven Tabaksteuererhöhungen. Der Marktanteil der illegalen Zigaretten sei von 12,5 Prozent (2011) auf derzeit 20 Prozent gestiegen, schätzen Experten.

    Leidtragende des unfairen Wettbewerbs seien neben dem Staat vor allem die Händler, die Hersteller sowie die Konsumenten. Kritiker fordern deshalb aufeinander abgestimmte staatliche Maßnahmen.

    Für eine positive Entwicklung seien ein differenzierter Ansatz inklusive eine umsichtigen Steuerpolitik sowie wirksame Strafverfolgungsmaßnahmen und bessere Grenzkontrollen notwendig.

    (DTZ 17/12)

  • Hiobsbotschaften für Titel der Bild-Gruppe

    MAINZ (DTZ/red). Das erste Quartal 2012 bot insgesamt kaum Grund zur Freude: 70 Prozent der Publikumszeitschriften blieben unter Vorjahresniveau.

    Zu den wenigen wachsenden Presserubriken zählen Wohn- und Gartentitel sowie die Esszeitschriften. Dafür ist das Wachstum von „LandLust“ & Co. Verantwortlich; bei den Leib- und Magen-Titeln macht sich vor allem ein Auflagenplus bei „Lust auf Genuss“ (plus 36 Prozent) und „Essen & Trinken“ (plus 10 Prozent) bemerkbar.

    „Landlust“ packte im ersten Quartal 2012 die Millionenmarke und verkaufte sich damit öfter als zum Beispiel der „Spiegel“ (933 400 Exemplare). Viele Objekte der „Bild“-Familie aus dem Springer-Verlag stehen gehörig unter Druck, teilweise stehen deutliche zweitstellige Minusraten zu Buche.

    Im ersten Quartal waren der IVW-Auflagenkontrolle insgesamt 389 Zeitungen (368 Tages- und 21 Wochenzeitungen), 883 Publikumszeitschriften und 1 142 Fachtitel, 23 Supplements, 80 Kundenzeitschriften, zwei Offertenblätter, 32 Handbücher und 266 Telekommunikationsverzeichnisse unterstellt.

    (DTZ 17/12)

  • 5th Avenue übernimmt Habanos-Vertrieb für Österreich

    WALDSHUT (DTZ/fnf). 5th Avenue, offizieller Alleinimporteur von Habanos für Deutschland, übernimmt ab sofort zusätzlich auch den Vertrieb der Habanos in Österreich.

    Mit dem bisherigen Importeur Tobaccoland, Wien, wird 5th Avenue dabei partnerschaftlich zusammenarbeiten. Nach sieben erfolgreichen Jahren ist dies ein weiterer Schritt, um die Marktposition der Habanos in Österreich auszubauen, so tobaccoland-Geschäftsführer Manfred Knapp: „Im Wettbewerb sind wir als Marktführer besonders gefordert – sowohl von Seiten der Trafikanten als auch seitens der Industrie. Darum ist diese Kooperation mit 5th Avenue ein wichtiger Meilenstein auf unserem weiteren Weg.“

    Ein auf Habanos spezialisierter Außendienst von 5th Avenue mit zunächst zwei Personen wird vor allem die Tabakwarenfachgeschäfte unter den so genannten Trafiken intensiv betreuen. Diese Verkaufsrepräsentanten führt Thomas Hammer als neuer Verkaufsleiter für Österreich. Er übernimmt diese Aufgabe zusätzlich neben seiner Funktion als Key Account Manager und Betreuer der Habanos Academy.
    Der Einkauf der Habanos für Österreich erfolgt zentral über Waldshut-Tiengen. Hier liegen auch die Zuständigkeiten für Vertrieb und Marketing.

    Das Absatzvolumen von Habanos in Österreich bietet nach Einschätzung von 5th Avenue noch ein erhebliches Potenzial für Steigerungen. Ino Mühlmann, Vertriebsleiter bei 5th Avenue, zu den Hintergründen der Kooperation: „Die Liefersituation der Originalprodukte aus Cuba ist heute besser denn je und wir können diese Produkte unter Idealbedingungen bei uns in Waldshut-Tiengen lagern und konfektionieren.

    Darum rechnen wir mit zweistelligem Wachstum in den nächsten Jahren. Mit unserem Außendienst werden wir die tobaccoland-Kunden optimal unterstützen.“

    Der Tabakwarenmarkt in Österreich unterliegt traditionell sehr starken Regulierungen, da das staatliche Tabakwarenmonopol ursprünglich die Versorgung von Kriegsversehrten sicherstellen sollte. Dieser Ansatz wirkt sich bis in die heutige Zeit aus. 5th Avenue geht aber davon aus, dass die in Deutschland entwickelten Konzepte, wie Habanos Specialist oder Habanos Academy, für den Fachhandel in Österreich besonders attraktiv sind und wird diese Erfahrungen speziell anpassen.

    (DTZ 17/12)

  • Juristische Schlappe für NRW-Gesundheitsministerin

    MÜNSTER (DTZ/pnf). Mit Beschluss vom 23. April 2012 hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster dem Land Nordrhein-Westfalen durch einstweilige Anordnung (Az 13 B 127/12) die in einer „Pressemeldung“ vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E-Zigaretten untersagt.

    In dieser „Pressemeldung“ hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien und der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E Zigaretten strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die nach seiner Meinung bestehende Rechtslage.

    Nikotin sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die E-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz. Der Erlass wurde auch allen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein zur Kenntnis gegeben und zwar mit dem Zusatz „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen“.

    Die Antragstellerin, die E Zigaretten produziert und vertreibt, beantragte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Ministerium diese Äußerungen im Wege einer einstweiliger Anordnung zu untersagen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf zunächst ab.

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem eingangs erwähnten Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und dem Antragsbegehren im Wesentlichen stattgegeben.

    Zur Begründung hat es ausgeführt: Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit zu überprüfen, vielmehr habe das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vorzunehmen.

    Danach seien die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterlägen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Er ist in Kürze in der [link|http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php ]Rechtsprechungsdatenbank NRWE[/link] zu finden.

    (DTZ 17/12)

  • Sondereffekte beeinflussen Steuerzeichenbezüge im 1. Quartal

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Das Statistische Bundesamt meldet für das erste Quartal 2012 einen deutlichen Rückgang der Tabaksteuereinnahmen.

    Netto, also unter Berücksichtigung von Erlass/Erstattungen von Steuerzeichen, vereinnahmte der Fiskus in diesem Zeitraum 2,302 Mrd. Euro aus der Tabaksteuer. Das waren 20,5 Prozent bzw. 593 Mio. Euro weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

    Ausschlaggebend war jedoch keine ungewöhnliche Schwäche des Marktes, sondern Sondereffekte, die sich aus den beiden Tabaksteuererhöhungen ergaben. Die erste zum 1. Mai 2011 führte zu hohen Vorproduktionen im Vorfeld, so dass das 1. Quartal 2011 deutlich über den Normalzahlen lag. Und der zweite Steuerschritt zum 1. Januar 2012 führte ebenfalls zu den Vorproduktionen, die noch in das alte Jahr 2011 fielen, während durch den dann folgenden Ausverkauf der altpreisigen Ware im 1. Quartal 2012 weniger neue Steuerzeichen benötigt wurden.

    Dass es sich hierbei Verlagerungen vor allem in der Zeitschiene handelt, wird deutlich bei der Analyse des Steuerzeichenbezugs: Bei Zigaretten und Feinschnitt lagen in Januar und Februar 2012 aus den bereits genannten Gründen die Banderolenbezüge deutlich unter den Zahlen der Vergleichsmonate im Vorjahr. Im März 2012 fand jedoch bereits eine Erholung statt. Kumuliert für das komplette 1. Quartal 2012 ergibt sich dennoch bei der Zigarette ein Rückgang in der Menge von minus 20,9 Prozent auf 18,220 Mrd. Stück im Kleinverkaufswert von 4,408 Mrd. Euro (minus 16,8 Prozent). Auch beim Feinschnitt lag der Banderolenbezug in der Menge mit 5 643,7 Tonnen (minus 26,9 Prozent) im Kleinverkaufswert von 686,5 Mio. Euro (minus 13,6 Prozent) deutlich unter Vorjahr.

    Aus den unterschiedlichen Prozentzahlen für Menge und Wert wird gleichzeitig auch deutlich, dass die steuerinduzierte Preisanpassung bei der Fabrikzigarette moderat vorgenommen wurde, während beim Feinschnitt ein kräftiger Preisschritt erfolgte. Zu berücksichtigen ist dabei aber auch, dass die Verlagerung auf besonders ergiebige Feinschnittangebote mit relativ hohen Kilopreisen sich ebenfalls auf die Preis-Mengen-Entwicklung auswirkt.

    Völlig anders verlief die Entwicklung des Banderolenbezugs bei Zigarren/Zigarillos mit einem sehr starken Beginn im Januar 2012 und einem eher schwachen Februar und einem sehr schwachen März. Kumuliert wurden im 1. Quartal 2012 Steuerzeichen für 1,037 Mrd. Zigarren und Zigarillos bezogen, 7,2 Prozent weniger als im Vorjahresquartal. Aufgrund der Mindeststeuererhöhung zum 1. Januar 2012 stieg jedoch der Kleinverkaufswert dieser Ware deutlich überproportional um 15,8 Prozent auf 206,4 Mio. Euro.

    Einen kräftigen Anstieg des Banderolenbezugs gab es beim Pfeifentabak. Hier wurden im 1. Quartal 2012 insgesamt 246,2 Tonnen versteuert (plus 23,4 Prozent), der Wert stieg um 22,3 Prozent auf 26,9 Mio. Euro. Nach Aussage des Verbandes der Rauchtabakindustrie war der Anstieg vor allem durch ein erhöhtes Volumen an Wasserpfeifentabaken bedingt, während der klassische Pfeifentabak seine Absatzmenge nur knapp verteidigen konnte. Dies wird auch von der Steuerzeichenstelle Bünde bestätigt.

    Nach Einschätzung von Experten signalisiert der Anstieg der Wasserpfeifenversteuerung nicht einmal zwangsläufig ein höheres Absatzvolumen im Markt, sondern möglicherweise auch nur ein stärkere Legalisierung der Importe, die zuvor oft unversteuert auf den deutschen Markt gelangten. Dies habe oft gar nicht mal überwiegend fiskalische Gründe gehabt, sondern hing mit dem in Deutschland vorgeschriebenen geringeren Wassergehalt zusammen, dem die orientalischen Originalprodukte meist nicht genügen konnten. Durch den verstärkten Verfolgungsdruck der Zollbehörden ist der Schmuggel nun zurückgegangen.

    (DTZ 17/12)