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  • Aus für XXL-Softdrinks

    NEW YORK (DTZ/red). Der New Yorker Gesundheitsausschuss will den Verkauf übergroßer Softdrinks in Restaurants, in Kinos und Theatern in der US-Metropole verbieten. Die Verordnung soll am 12. März 2013 in Kraft treten und die Fettleibigkeit in der Bevölkerung bekämpfen helfen.

    Die neue Regelung schreibt vor, dass Getränke künftig nur noch in Portionen, die nicht mehr als 16 Unzen (0,47 Liter) fassen, verkauft werden dürfen. Bei Verstößen sollen Geldbußen von 200 Dollar (155 Euro) fällig werden.

    Mit dieser Entscheidung folgt der Ausschuss einer Initiative von Bürgermeister Michael Bloomberg, der bereits im Frühjahr 2012 dafür plädiert hat, die übergroßen Softdrink-Becher abzuschaffen.

    Der Getränkeverkauf in Supermärkten und Convenience-Shops wird von der Regelung nicht beeinflusst. Das gilt auch für Diät-Getränke, Alkohol und Fruchtsäfte, die von der neuen Maßnahme ausgeschlossen sind.

    Theater- und Kino-Betreiber kritisieren das Vorhaben. Der Verkauf zuckerhaltiger Softgetränke nimmt mit rund 25 Prozent einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen ein.

    Michael Bloomberg begrüßt den Beschluss. Er sieht darin einen weiteren Schritt in seiner Gesundheitspolitik. Zwei Drittel der Erwachsenen und ein Drittel der Kinder in den USA sind fettleibig oder übergewichtig.

    (DTZ 38/12)

  • EU hält am Snus-Verbot fest

    BRÜSSEL (DTZ/red). Die EU-Kommission will am Verkaufsverbot für Snus festhalten. Nach Informationen des „Wall Street Journals“ will Brüssel an seiner mittlerweile 20-jährigen Regelung nicht rütteln.

    Snus darf zwar in Schweden, seit 1992 nicht aber in 27-Mitglieds- Ländern der Europäischen Union verkauft werden.

    Die schwedische Handelsministerin Ewa Björling betont im Gespräch mit der Zeitung die Vorteile des Snus gegenüber Zigaretten hat, und dass er eine „sicherere Alternative“ zu anderen Tabakprodukten sei.

    (DTZ 38/12)

  • Ausnahmen für NRW-Rauchverbot?

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen schließt eine Lockerung des absoluten Rauchverbots offensichtlich nicht mehr aus.

    Grund für diese Annahme sind Äußerungen von Abgeordneten der SPD und der Grünen, die über eine Lockerung des Gesetzes laut nachdenken. So hat sich Grünen-Fraktionschef Reiner Priggen im Landtag offen für Änderungen gezeigt, berichtet „Die Welt“ vergangene Woche.

    Im Gespräch seien Ausnahmen für geschlossene Veranstaltungen in Kneipen und für Festzelte. Am Rauchverbot für Eckkneipen sowie am Aus für die Raucherclubs werde aber nicht gerüttelt, heißt es aus Kreisen der SPD und der Grünen.

    (DTZ 38/12)

  • Tabaksteuer floss auch im August mit beachtlicher Konstanz

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Die Tabaksteuereinnahmen haben im August 2012 das bisher beste Ergebnis für den Fiskus im laufenden Jahr erbracht. Mit 1,285 Mrd. Euro netto lagen diese um 7,9 Prozent höher als im Vergleichsmonat des Vorjahres.

    Vor allem die Zigarette (plus 6,7 Prozent) und der Feinschnitt (plus 18,0 Prozent) spülten mehr in die Kassen des Fiskus als im Vorjahresmonat. Durch den schwachen Start zu Jahresbeginn aufgrund vorverlegter Produktionen im alten Jahr ergibt sich für die Tabaksteuereinnahmen mit kumuliert 8,360 Mrd. Euro in den ersten acht Monaten 2012 dennoch bisher ein leichtes Minus von 0,8 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.

    Beim Banderolenbezug zeigt die Statistik im August einen leichten Einbruch. Bei der Zigarette wurden Steuerzeichen für 6,891 Mrd. Stück bezogen; das waren 2,9 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Der Kleinverkaufswert dieser Zigarettenbanderolen bezifferte sich auf 1,683 Mrd. Euro (minus 0,7 Prozent). Kumuliert für den Zeitraum Januar bis August 2012 ergibt sich ein Steuerzeichenbezug für 53,017 Mrd. Zigaretten; das sind doch immerhin 6,3 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Kleinverkaufswert der Zigaretten in diesem Zeitraum lag bei 12,919 Mrd. Euro, also 2,5 Prozent niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die unterschiedlichen Rückgangsraten zwischen Menge und Wert zeigen die Auswirkung der steuerinduzierten Preisanhebung.

    Deutlich besser war die aktuelle Entwicklung beim Feinschnitt: Im August stieg der Steuerzeichenbezug hier um 49,1 Prozent auf 2 413,7 Tonnen und der Kleinverkaufswert um plus 60,8 Prozent auf 296,7 Mio. Euro. Die hohen Steigerungsraten lagen allerdings nicht an der aktuellen Entwicklung (eher stabil) als vielmehr an sehr schwachen Zahlen des Vergleichsmonats in 2011. Kumuliert für die ersten acht Monate 2012 wurden beim Feinschnitt 17 470,1 Tonnen versteuert; das war auch in diesem Bereich ein wenn auch leichter Rückgang um 1,2 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Durch die steuerbedingten kräftigeren Preisanhebungen stieg allerdings der Wert in diesem Zeitraum um 10,9 Prozent auf kumuliert 2,142 Mrd. Euro.

    Bei den Zigarren und Zigarillos bezifferte sich der Banderolenbezug im August 2012 auf 358,2 Mio. Stück (minus 3,6 Prozent) im Wert von 69,8 Mio. Euro (minus 3,2 Prozent). Im Acht-Monats-Zeitraum waren es 2,552 Mrd. Stück (minus 7,3 Prozent) im Wert von 512,4 Mio. Euro (plus 7,0 Prozent). Bei Zigarren/Zigarillos ebenso wie beim Feinschnitt führte die deutliche Steuermehrbelastung also zu höheren Fiskaleinnahmen trotz sinkender versteuerter Mengen.

    Beim Pfeifentabak wurden im August Banderolen für 108,9 Tonnen (plus 3,4 Prozent) im Wert von 10,6 Mio. Euro (plus 2,5 Prozent) bezogen.

    (DTZ 38/12)

  • Inter-tabac meldet Besucherplus

    DORTMUND (DTZ/red). Bereits im Vorfeld hatte die diesjährige Inter-tabac mit einem Ausstellerplus und der Erweiterung um eine zusätzliche Halle für Schlagzeilen gesorgt.

    Die Fachbesucher nahmen das Angebot der Messegesellschaft Westfalenhallen Dortmund bereitwillig an. Über 8.600 Messegäste passierten die Tore – 7,6 Prozent mehr als im Vorjahr.

    „Damit haben wir die Position der Inter-tabac als internationale Leitmesse erfolgreich ausgebaut“, sagte Sabine Loos, Hauptgeschäftsführerin der Messegesellschaft.

    Die Herbstmesse bleibt ein Magnet der Branche mit zunehmender weltweiter Anziehungskraft. 36 Prozent der Besucher (2011: 29 Prozent) reisten in diesem Jahr aus dem Ausland an – unter anderem aus Indien, China, Russland, dem Libanon und Island. Das ergab die Befragung durch ein unabhängiges Messe-Markforschungsinstitut.

    21,2 Prozent der Besucher reisten aus 25 bis 100 Kilometern Entfernung an, 24,6 Prozent aus 100 bis 300 Kilometern und 47,9 Prozent aus über 300 Kilometern. Auch diese Zahlen belegen die große Bedeutung der Fachmesse über Nordrhein-Westfalen und Deutschland hinaus.

    Die Fachbesucher waren mehrheitlich sehr zufrieden. 94,3 Prozent gaben an, der Besuch der Inter-tabac habe sich für sie gelohnt. Etwa die Hälfte der Fachbesucher bewertete die Inter-tabac 2012 als noch besser im Vergleich zur Vorjahresmesse. Für ein Viertel war sie genauso gut. 8,1 Prozent der Besucher hatten sich noch kein Urteil gebildet.

    Angenommen wurde laut Messegesellschaft auch die Halle 6, die in diesem Jahr erstmals in die Inter-tabac integriert war. Fast zwei Drittel der Fachbesucher hatten die neue Halle zum Zeitpunkt der Befragung bereits besucht. 72,9 Prozent sagten, der in Halle 6 angesiedelte und ebenfalls neue Inter-tabac Buyer’s Club sei „eine gute, neutrale Kommunikationsplattform, um sich mit Geschäftspartnern zu treffen“.

    Thomas Schäfer, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes Nordrhein-Westfalen, Fachbereich Tabakwaren, ideeller Träger der Inter-tabac: „Die Erweiterung um eine zusätzliche Halle ist gut für die Inter-tabac. In Halle 6 fand sich ein Angebotsspektrum, das für den Fachhandel interessant ist, neben Tabakwaren und Raucherbedarfsartikeln zum Beispiel Ladeneinrichtungen und Presseprodukte.“

    Als Leitmesse bot die Dortmunder Inter-tabac auch 2012 wieder den richtigen Rahmen, um die Neuheiten und Erfolge der Tabakwarenbranche zu präsentieren. Begehrte Preise wie die „Inter-tabac Stars“ für die interessantesten Produktneuheiten der Messe wurden auf der Inter-tabac übergeben.

    Auf der Inter-tabac präsentierte sich eine Branche, die zurzeit wirtschaftlich solide dasteht. Die Aussagen der Aussteller sind dementsprechend positiv. Stellvertretend für die auf der Messe vertretenen Unternehmen sieht Peer Lorenzen, Vertriebsleiter bei der Joh. Wilh. von Eicken GmbH, die 2012er-Ausgabe in der guten Tradition der Vorjahre. Wolfgang Specht, zuständig für Customer Communicaton bei British American Tobacco Deutschland, zeigte sich auch mit der Organisation der Inter-tabac und der Betreuung durch die Messeleitung sehr zufrieden.

    Das Wachstum der Inter-tabac und das Angebot auf der diesjährigen Messe hat die Fachbesucher offensichtlich überzeugt, auch 2013 wiederzukommen. Neun von zehn Besuchern sagten bereits, dass sie Herbstmesse auch im nächsten Jahr besuchen wollen. 2013 findet die Inter-tabac vom 20. bis 22. September statt.

    (DT/ 38/12)

  • E-Zigarettenhändler vor Gericht

    FRANKFURT (DTZ/red). Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat als erste deutsche Strafverfolgungsbehörde einen Unternehmer angeklagt, der mit elektronischen Zigaretten handelt.

    Dem 45-jährigen Unternehmer, der einen Onlineversand mit Sitz in Schwelm in Nordrhein-Westfalen betreibt, wird Medienberichten zufolge ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen.

    In der Anklage heißt es, dass er zwischen November 2012 und Februar 2012 in 135 Fällen E-Zigaretten, nikotinhaltige Liquids und entsprechendes Zubehör aus China über den Frankfurter Flughafen eingeführt haben soll. Der Zoll hatte im Vorfeld rund 400 Packungen mit Flüssignikotin am Frankfurter Flughafen beschlagnahmt, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ).

    Die juristische Einschätzung zu nikotinhaltigen Liquids ist bundesweit unterschiedlich.

    Im April hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass es sich bei der E-Zigarette um ein Genussmittel handele. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hält sie allerdings für Arzneimittel und deshalb für apothekenpflichtig.

    (DTZ 37/12)

  • „Talsohle scheint noch nicht erreicht“

    BADEN-BADEN (DTZ/red). Der Presse-Grosso-Umsatz fiel in der ersten Jahreshälfte 2012 im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent oder 10 Mio. Euro bei einem Gesamtumsatz von 1,28 Mrd. Euro.

    Ursache des moderaten Schwunds waren Zusatzgeschäfte im Nebensortiment anlässlich der diesjährigen Fußball-EM. Hier sorgten insbesondere Sammelbilder für zusätzliche Einnahmen.

    Im Kerngeschäft, dem Großhandel mit Presseerzeugnissen, ging der Umsatz dagegen um knapp 30 Mio. Euro auf 1,23 Mrd. Euro oder um 2,2 Prozent zurück. „Der Eindruck eines moderaten Umsatzrückgangs täuscht.

    Die Entwicklung unseres Kerngeschäfts ist nach wie vor besorgniserregend – die Talsohle scheint noch nicht erreicht zu sein“, fürchtet Frank Nolte, Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso.

    Auch mit Blick auf verkaufte Zeitungen und Zeitschriften setzt sich der Trend der Vorjahre fort: Der Presseabsatz sank im Betrachtungszeitraum um 71,6 Millionen Stück (minus 5,6 Prozent) auf insgesamt 1,17 Milliarden Stück. Hintergrund des im Vergleich zur Absatzentwicklung weniger deutlich ausgeprägten Umsatzrückgangs waren Preiserhöhungen der Verlage für Zeitungen und Zeitschriften.

    Unterdessen ergab eine Umfrage des Bundesverbandes Presse-Grosso unter den 51 Mitgliedsunternehmen, dass der Strukturwandel in den kommenden Jahren weiter vorangetrieben werden müsse. In Kooperationen und Unternehmenszusammenschlüssen sehen zahlreiche Grossisten geeignete strategische Instrumente zur Bündelung der Kräfte, um den Herausforderungen eines sich veränderten Printmarkts zu begegnen.

    „Das deutsche Presse-Grosso geht alles andere als fatalistisch in die Zukunft. Unsere Branche agiert zukunftsoffen und entschlussfähig“, fasste Nolte die Schlüssel¬erkenntnis der Umfrage zusammen.
    (DTZ 37/12)

  • Fachhändler gehen auf die Barrikaden

    PARIS (DTZ/red). Die französische Regierung plant mit drastischen Maßnahmen den Tabakkonsum im Land einzudämmen. Ab 1. Oktober müssen Raucher 40 Cent, rund sechs Prozent, mehr für ein Päckchen Zigaretten zahlen. Doch die Preiserhöhung ist nur die Spitze des Eisbergs.

    Gesundheitsministerin Marisol Touraine erwägt Medienberichten zufolge außerdem die Einführung einheitlicher Packungen für Tabakprodukte nach australischem Vorbild. Darüber hinaus will sie die bisherigen Warnhinweise vergrößern und die Nichtraucherbereiche in Restaurants, Unternehmen und Verwaltung ausweiten.

    Die neuen Anti-Tabak-Pläne lösen einen Sturm der Entrüstung im Handel und in der Industrie aus. Zumal die Ministerin auch ein Präsentationsverbot für Tabakwaren wie es zurzeit in der EU diskutiert wird, nicht ausschließt.

    Das wiederum hat viele Händler derart empörte, dass sie vergangenen Donnerstag ihre Tabak- und Zigarettenauslagen mit weißen Tüchern verhängten, um auf diese Weise auch ihren Kunden die potenziellen Anti-Tabak-Pläne Frankreichs und der EU zu demonstrieren.

    (DTZ 37/12)

  • EU-Kommissar Dalli konkretisiert Pläne zur Tabak-Überregulierung

    BRÜSSEL (DTZ/pnf/fok). Einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ zufolge hat EU-Gesundheitskommissar John Dalli einen Entwurf zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie fertig gestellt, der sich derzeit noch im Abstimmungsprozesse mit dem juristischen Dienst der Kommission befindet.

    In diesem Papier wird laut „Welt“ auf fünf Feldern Regulierungsbedarf gesehen. Drastische Vergrößerung der Warnhinweise, Zugangsbeschränkungen zu Zigarettenautomaten (in Deutschland de facto bereits erfolgt), neue Regelungen für den Umgang mit Kautabak und tabaklosen Kräuterzigaretten, neue Regeln für die Präsentation am PoS und Regulierung von Produkt- und Packungsdesign sowie Inhaltsstoffen.

    Danach soll in dem Entwurf vorgeschlagen werden, bei Zigaretten europaweit nur noch einen Mindestinhalt von 20 Zigaretten pro Packung zuzulassen, Packungszuschnitt und -gestaltung genau vorzugeben (z.B. keine Round Corner Packungen mehr). Auch die Zigarettenform will Dalli normen im Durchmesser (keine Slims mehr), in zylindrischer Form (keine ovalen Zigaretten mehr).

    Das Zigarettenpapier in weißer Farbe soll keine Aufdrucke mehr tragen dürfen ebenso wie die Filterummantelung (keine Kork-Optik mehr).

    Diese „Einheitszigarette“ soll in Packungen angeboten werden, die eine Bildwarnhinweis von 75 Prozent tragen sollen. Mit den weiteren Pflichtangaben zu Trace & Tracking sowie dem Platz für die Steuerbanderole verblieben für die Hersteller dann nur noch 10 Prozent des Platzes der Packung, um diese als eigenständige Marke zu präsentieren.

    Unterscheidungsmerkmale zwischen den Marken sollen also weitestgehend entfallen, selbst für ein totales Plain Packaging will sich der Kommissar die Tür offen halten, indem er hier wie in vielen weiteren Punkten der Richtlinie fordert, diese zu einem späteren Zeitpunkt ohne Mitwirkungsrecht des EU-Parlaments und mit nur noch eingeschränkter Mitwirkung des Ministerrats verändern und verschärfen zu können.

    Als weitere geplante Einschränkungen wird in dem 125seitigen Entwurfspapier das Verbot von Werbeaussagen vorgeschlagen, die den Eindruck erweckten, der Tabak sei natürlich oder biologisch. Auch Zusatzstoffe wie Menthol sollen untersagt werden. Besonders hart für den Handel ist der Vorschlag im Entwurf, in den Geschäften jeweils nur eine Packung pro Marke zeigen zu dürfen.

    (DTZ 37/12)

  • Steuerzeichenstelle informiert über Terminierung für Banderolenbezug

    BÜNDE(DTZ/fnf/fok). Die Steuerzeichenstelle in Bünde hat in einem Schreiben an die Verbände der Tabakwirtschaft Informationen zur Kennzeichnung der Warengattungen und zur Terminierung des Steuerzeichenbezugs im Zusammenhang mit dem dritten Schritt der fünfstufigen Tabaksteuererhöhung vermittelt.

    Zum 1. Januar 2013 wird der Steuertarif bei Zigaretten dahingehend geändert, dass der Steuersatz auf 9,44 Cent je Stück (derzeit 9,26 Cent) steigt und der darüber hinaus erhobene spezifische Steuersatz bei 21,80 Prozent des Kleinverkaufspreises (derzeit 21,87 Prozent) liegen wird.

    Die Mindeststeuer steigt dann auf 18,881 Cent je Stück (bisher 18,518 Cent) abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette. Beim Feinschnitt lautet der neue Steuertarif ab 1. Januar 2013:
    45,00 Euro je Kilogramm (bisher 43,31 Euro) und 14,51 Prozent des Kleinverkaufspreises (bisher 14,41 Prozent), mindestens 88,20 Euro je Kilogramm (bisher 84,89 Euro) abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises des zu versteuernden Feinschnitts. Zigarren und Zigarillos sowie Pfeifentabak unterliegen zum Jahreswechsel keiner Steueränderung.

    Die Steuerzeichenstelle weist darauf hin, dass die neuen Steuerwerte voraussichtlich ab dem 12. September 2012 mit ihr abgeglichen werden können.

    Für die einzelnen Tabakwarengattungen gibt es folgende Kennzeichnungen:

    [bul]Zigarren/Zigarillos seit dem 1. Januar 2012 (derzeit unbefristet) den Buchstaben I für die Regelsteuer und die Buchstaben B+I für die Mindeststeuer;
    [bul]Zigaretten vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 den Buchstaben O für die Regelsteuer und die Buchstaben N+O für die Mindeststeuer;
    [bul]Feinschnitt vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 den Buchstaben L für die Regelsteuer und die Buchstaben C+L für die Mindeststeuer;
    [bul]Pfeifentabak, der keiner Änderung unterliegt, hat seit dem 1. Januar 2011 die Kennzeichnung G für die Regelsteuer und A+G für die Mindeststeuer.

    Der Restbedarf an Steuerzeichen für den Bezugszeitraum bis einschließlich 31.12.2012 sollte laut Steuerzeichenstelle rechtzeitig, spätestens jedoch bis zum 16. November 2012 und nur im erforderlichen Maß angemeldet bzw. mit Steueranmeldung bestellt werden (§32 Abs. 4 TabStV).

    Ebenso soll der Bedarf an neuen Steuerzeichen für die Zeit ab dem 1. Januar 2013 rechtzeitig angemeldet bzw. mit Steueranmeldung bestellt werden. Die neuen Steuerzeichen können frühestens ab dem 1. November 2012 bezogen werden, wobei die Bestellfristen des § 32 TabStV zu beachten sind.

    Die Steuerzeichenstelle bittet, alle Steueranmeldungen bzw. Bedarfsanmeldungen für neue Steuerzeichen (Zigaretten; Feinschnitt) gültig ab 1. Januar 2013 bis zum 31. 12. 2012 deutlich mit „NEU“ zu kennzeichnen. Alle übrigen Steueranmeldungen/Bedarfsanmeldungen sollen deutlich mit „ALT“ gekennzeichnet werden. Damit soll die Wahrscheinlichkeit von Verwechslungen nahezu ausgeschlossen werden.

    Im Rahmen der Umsetzung der dritten Stufe des Steuermodells wird bei Zigarettensteuerzeichen noch eine optische Änderung am Preis-/Inhaltsfeld vorgenommen.

    (DTZ 37/12)