Autor: admin

  • Davidoff Tour Gastronomique klingt stilecht aus

    BAD DOBERAN // Im Zeichen einer „very british Gentlemen’s and Ladies night“ endete die 2015er-Ausgabe der „Davidoff Tour Gastronomique“.

    Veranstaltungsort war das Grand Hotel Heiligendamm, wo Chefkoch Ronny Siewert prominente Unterstützung aus London erhalten hatte und zusammen mit Star-Koch Anton Mosimann, der bereits 2011 das Hochzeitsmahl von Prinz William und Herzogin Catherine Middleton zubereitete, ein herbstliches Menü zusammenstellte.

    Weiterer Höhepunkt des Abends bildete die Gesprächsrunde mit Mosimann und Randolph Churchill. Der Urenkel von Sir Winston Churchill, dem zu Ehren Davidoff eine nach ihm benannte Zigarrenreihe widmete, berichtete Amüsantes und Kurioses aus dem Leben des damaligen englischen Premierministers. Von Mosimann erfuhren die Gäste außerdem die eine oder andere Anekdote aus der Welt des Adels. red

    (DTZ 44/15)

  • IVW meldet Silberstreif am Auflagen-Horizont

    BERLIN // Für die Gesamtauflagen deutscher Zeitungen und Zeitschriften sind laut Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) im dritten Quartal 2015 gegenüber dem Vorquartal nur noch leicht rückläufige bis leicht ansteigende Auflagen zu verzeichnen. Die Abwärtskurve der Tageszeitungen verlaufe flacher, bei den Publikumszeitschriften sei seit geraumer Zeit wieder ein leichter Anstieg der Gesamtauflage zu verzeichnen.

    Tageszeitungen
    Von den deutschen Tageszeitungen wurden einschließlich der Sonntagsausgaben und aktuellen Sonntagszeitungen im dritten Quartal des laufenden Jahres durchschnittlich pro Erscheinungstag 18,5 Millionen Exemplare verkauft. Die Tagespresse verliert damit gegenüber dem Vorquartal 1,5 Prozent ihrer verkauften Auflage (2/2015: 18,8 Millionen Exemplare), im Jahresvergleich beträgt der Rückgang noch 4,4 Prozent (3/2014: 19,4 Millionen Exemplare). Weiter ansteigend sind hingegen die Verkäufe der ePaper, deren Anteil am Gesamtergebnis der Tagespresse sich innerhalb eines Jahres um knapp 200 000 auf aktuell 770 000 Ausgaben erhöht hat.

    Wochenzeitungen
    Die Auflagen der wöchentlich erscheinenden Zeitungen zeigen sich im zurückliegenden Quartal bei 1,7 Millionen durchschnittlich pro Woche verkauften Exemplaren stabil, nachdem das Vorquartal durch die Einstellung eines Titels verzerrt war. Der Vorjahresvergleich ergibt durch diesen Effekt einen Rückgang um 4,3 Prozent (3/2014: 1,7 Millionen Exemplare).

    Publikumszeitschriften
    Die verkaufte Gesamtauflage der Publikumszeitschriften liegt im dritten Quartal um 1,8 Prozent über dem Ergebnis des Vorquartals und weist mit 98,8 Millionen Exemplaren durchschnittlich pro Ausgabe seit geraumer Zeit wieder eine positive Entwicklung auf. Der Jahresvergleich ergibt mit einem Minus von 3,6 Prozent eine deutlich abflachende Kurve (3/2014: 102,6 Millionen Exemplare). Der Anteil der Digitalausgaben legte mit rund 6,0 Prozent auf 650 000 verkaufte Nutzungsrechte auch hier deutlich zu.

    Ein Blick auf die drei auflagenstärksten Nachrichtenmagazine Spiegel, Stern und Focus zeigt eine anhaltend rückläufige Entwicklung. So hat der Stern fast 12 Prozent an Verkaufsauflage im Einzelverkauf verloren, das sind durchschnittlich 27 413 Exemplare. Laut IVW gingen im dritten Quartal noch knapp 209 000 Exemplare je Folge über den Ladentisch. Auch der Wettbewerber Spiegel meldete im Einzelverkauf ein Minus von 4,4 Prozent und damit noch rund 249 000 Exemplare, die abgesetzt wurden. Beim Focus waren es im Einzelverkauf fast 76 000 Exemplare, 9,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Sonstige Verkauf von Focus schrumpfte um 29,4 Prozent auf 8 076.

    Dass es auch anders geht, sieht man beispielsweise beim Magazin Landidee, das auch in diesem Quartal wieder positiv hervorsticht. kh

    (DTZ 44/15)

  • Glücksspiel: Generalanwalt betont nationale Kompetenz

    LUXEMBURG // Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat seine Schlussanträge vorgelegt. Es ging darum, wie die vom Amtsgericht Sonthofen aufgeworfenen Bedenken gegen die vorgesehene Höchstgrenze von maximal 20 Sportwetten-Anbieter und das hierzu vorgesehene Auswahlverfahren zu beurteilen sind.

    Die Sonthofener Richter sollten über die Strafbarkeit eines Unternehmens urteilen, das ohne erforderliche Erlaubnis Sportwetten anbot und damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verstieß. In der Anfrage der Amtsrichter an den EuGH hatten die Juristen aber versäumt zu begründen, ob die vom Verteidiger erhobenen europarechtlichen Einwendungen gegen den GlüStV überhaupt zutreffen und welche Konsequenzen sich daraus für die Rechtslage in Deutschland ergeben.

    Der EuGH-Generalanwalt macht nun das Versäumnis zum Kern seines Entscheidungsvorschlags. Die Amtsrichter müssten selber feststellen, ob ein Verstoß des GlüStV gegen Europarecht vorliege. Sollte das der Fall sein, verweist der Generalanwalt auf die selbstverständlichen Grundsätze des Europarechts.

    Im Deutschen Lotto- und Totoblock sieht man sich darin bestätigt, dass das Entscheidungsrecht über die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrage bei den nationalen Gerichten liegt. Insbesondere die Klarstellung, dass die Regeln über das grundsätzliche Verbot nicht erlaubter Glücksspiele und die Vorschriften über das Sportwettenmonopol keiner Notifizierung durch die Kommission bedürfen, sei erfreulich. da

    (DTZ 44/15)

  • Pfälzer Bauern ernten weniger Tabak

    HERXHEIM // Der lange, heiße Sommer hat sich negativ auf die Tabakernte in der Pfalz ausgewirkt. Nach Abschluss der Tabakernte ist nach Angaben des Landesverbands der Tabakpflanzer der Ertrag rund 1000 Tonnen Tabak geringer als gewöhnlich.

    Hauptgrund für die Einbuße sei die durch den Sommer verursachte Trockenheit gewesen, die den Tabakpflanzen stark zugesetzt habe, zumal viele Landwirte in der Südpfalz ihre Felder nicht bewässern. Dadurch sei die Qualität der Sorte Virgin schlechter als gewöhnlich. Der Zigarettentabak ist mittlerweile die einzige Sorte aus der Region kommt, nachdem der Geudertheimer seit diesem Jahr nicht mehr angebaut wird. red

    (DTZ 44/15)

  • Michael Kaib koordiniert Markt-Aktivitäten

    HAMBURG // Zigarettenproduzent Reemtsma hat einen Experten an die Spitze der Markt-Aktivitäten des Konzerns beordert, der seit mehr als 30 Jahren bei Reemtsma Cigarettenfabriken und in der Imperial Tobacco Group tätig ist.

    Michael Kaib verantwortet seit kurzem als neuer Market Manager alle Marktaktivitäten des Unternehmens und damit die Performance von Reemtsma im deutschen Tabakwarenmarkt. Sein Team umfasst dazu mehr als 300 Mitarbeiter. Der 57-Jährige berichtet an Luc Hyvernat, General Manager Deutschland/Schweiz. Davor war Kaib seit 2012 Sales & Trade Marketing Director Deutschland bei dem Hamburger Traditionsunternehmen.

    Hyvernat über die wichtige Personalie: „Wir gratulieren Michael Kaib zu seiner neuen Position als Market Manager. Er kennt die Tabakbranche und ihre Bedürfnisse seit mehr als drei Jahrzehnten und hat sich den besonderen Blick für Potentiale und innovative Wege im Vertrieb bewahrt. Gemeinsam mit seinem Team wird Michael Kaib die insbesondere regulativen Herausforderungen der kommenden Monate für und mit dem Handel kraftvoll lösen.“ Und Michael Kaib erklärt: „Schon immer versteht sich Reemtsma als zuverlässiger und starker erster Partner des Handels. Diese Position werden wir ab sofort mit unserer neuen, noch mehr auf Exzellenz in der Umsetzung ausgerichteten, Marktorganisation weiter stärken.“ red

    (DTZ 44/15)

  • Noch mehr Auswahl für Aficionados

    WALDSHUT-TIENGEN // Seit dieser Woche gibt es einen weiteren Teilnehmer am Habanos-Point-Konzept von 5th Avenue: die T.H.Kleen-Filiale am Hauptbahnhof.

    Die Auszeichnung wurde verliehen von Norbert Schelkle, dem nationalen Key-Account-Manager des Habanos-Distributeurs und Außendienstrepräsentant Matthias Hümbs. "Wir freuen uns, Habanos Point zu werden, um der steigenden Nachfrage nach cubanischen Cigarren künftig noch besser zu entsprechen.", meint Monika Patzack, die die seit 2009 bestehende Filiale gemeinsam mit Frank Dettmer leitet. Insgesamt sind in diesem Geschäft sieben Mitarbeiter tätig, das ein umfangreiches Sortiment von Tabakwaren und Zubehör bietet. Das Herzstück für Aficionados ist der begehbare Klimaraum für edle Longfiller.

    Habanos Point ist ein Fachhandelskonzept für Tabakwarenfachgeschäfte in Deutschland, das im Jahr 2011 ins Leben gerufen wurde und seitdem von Habano S.A., Havanna, weltweit umgesetzt wird. Neben den „La Casa del Habano“ und den „Habano Specialist“ werden mit dem Titel „Habanos Point“, bestimmte Geschäfte ausgezeichnet, die durch ihr Sortiment, ihre Kompetenz und ihr Engagement für die Habanos überzeugen.
    pi

    (DTZ 43/15)

  • Facebook nimmt Zensur gegen E-Zigaretten zurück

    MAINZ // Facebook nimmt Zensur für den E-Zigaretten-Dokumentation „A Billion Lives“ zurück.

    Das soziale Netzwerk hatte Medieninformationen zufolge die Werbung für den Film zensiert und erst nach heftigen öffentlichen Protesten wieder zurückgenommen.
    Zur Begründung für die Ablehnung der Anzeige gab das Unternehmen das Verbot der Förderung von Tabak oder tabakbezogenen Produkten, einschließlich der E-Zigaretten, an.
    Jetzt hätten die Verantwortlichen ihre Meinung geändert und das Verbot zurückgenommen, heißt es.

    Weniger kritisch geht das US-amerikanische Unternehmen mit rassistischen und volksverhetzenden Kommentaren auf seinen Seiten um.
    Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Facebook. Ein Würzburger Anwalt hat Anzeige erstattet. Seiner Ansicht nach machen sich die Facebook-Manager „wegen der Verbreitung und Zugänglichmachung volksverhetzender Inhalte strafbar“, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ). Für den Anwalt ist es nicht hinnehmbar, dass in Deutschland die „Community Standards“ (deutsch: Gemeinschaftsstandards) eines Unternehmens mehr gälten als das Grundgesetz.

    Die Firma halte rassistischen Postings (deutsch: Beiträge, z.B. in sozialen Netzwerken) für vereinbar mit ihren Standards, schreibt die SZ. Eine Entfernung verstoße laut Facebook gegen die Meinungsfreiheit.
    red

    (DTZ 43/15)

  • Erholung auf dem Zigarettenmarkt

    WIESBADEN // Ein minimales Plus in der versteuerten Menge und eine deutlichere Steigerung beim Verkaufswert meldet das Statistische Bundesamt (Destatis) bei Zigaretten für das dritte Quartal 2015.

    Gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum stieg die Menge der versteuerten Zigaretten um 0,3 Prozent auf 21592 Millionen Stück an, während der versteuerte Verkaufswert um 4,4 Prozent auf 5823,2 Millionen Euro wuchs.

    Wie Destatis in Wiesbaden weiter mitteilt, verzeichnete Pfeifentabak inklusive Wasserpfeifentabak einen massiven Anstieg von 50,6 Prozent auf 515 Tonnen in der Menge und einen Zuwachs von 42,6 Prozent auf 47,5 Millionen Euro beim Wert. Dagegen sanken im Vergleich zum Vorjahresquartal die Menge des versteuerten Feinschnitts um 3,1 Prozent auf 6693 Tonnen sowie der Absatz von Zigarren und Zigarillos um 8,6 Prozent auf 932 Millionen Stück. Beim versteuerten Verkaufswert legte Feinschnitt aber um 2,2 Prozent auf 973,4 Millionen Euro zu. Bei Zigarren und Zigarillos betrug das wertmäßige Minus 1,1 Prozent auf 210,4 Millionen Euro.

    Insgesamt wurden im dritten Quartal 2015 Tabakwaren im Kleinverkaufswert von 7,1 Milliarden Euro versteuert. Das waren 281 Millionen Euro beziehungsweise 4,1 Prozent mehr als im dritten Quartal des Vorjahres. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Steuerzeichenbezug von Herstellern und Händlern nach Abzug von Steuererstattungen für zurückgegebene Steuerzeichen (Nettobezug).

    Auch der Fiskus kann sich freuen: Der Steuerwert ging um 2,4 Prozent auf 3971,7 Millionen Euro nach oben.
    red

    (DTZ 43/15)

  • VGH kippt Verfahren für Sportwetten-Konzessionen

    KASSEL // Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit Entscheidung vom 16. Oktober das im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) festgeschriebene Konzessionsverfahren zur Vergabe von Sportwetten-Lizenzen gestoppt.

    Die Richter in Kassel haben die Beschwerde des Landes Hessen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 5. Mai 2015 zurückgewiesen und die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Nach dem Erfolg seiner Einstweiligen in Wiesbaden hat der österreichische Wettanbieter Betkick nun auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel Recht bekommen.

    Das Konzessionsverfahren bezeichnete das Gericht als fehlerhaft und intransparent. Darüber hinaus sei die der Auswahlentscheidung zugrunde gelegte Bewertungsmatrix fehlerhaft.

    Der VGH stellte außerdem fest, dass die im Staatsvertrag für das Glücksspielkollegium als zentrale Instanz der Glücksspielregulierung definierten weitreichenden Befugnisse der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes widersprechen und weder verfassungskonform noch demokratisch legitimiert sind. Zudem verletze die Ausübung von Hoheitsgewalt durch das Kollegium das Demokratieprinzip. Darüber hinaus würde dieses Gremium in einem aufsichtsfreien Raum agieren; es sei nicht gewährleistet, dass das Vergabe-Verfahren transparent, objektiv und diskriminierungsfrei geführt werde.

    Nach der Entscheidung des Hessischen VGH steht die Glücksspielregulierung nun faktisch wieder zur Disposition beziehungsweise vor einem Neuanfang.
    red

    (DTZ 43/15)

  • Italien schränkt Online-Handel mit e-Zigaretten ein

    ROM // In Italien soll der Tabakkonsum im Auto künftig verboten werden, wenn Minderjährige und Schwangere anwesend sind. Doch das ist nur ein Teil des umfassenden Maßnahmen-Katalogs.

    Anfang der Woche hat die Regierung von Ministerpräsident Matteo Renzi einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Darin heißt es auch, dass das Rauchen im Freien vor Krankenhäusern untersagt wird, berichtet die österreichische Tageszeitung „Der Standard“ in ihrer Online-Ausgabe.
    Die Zigarettenindustrie wird verpflichtet, Bildwarnhinweise auf Packungen zu drucken. Die Geldbuße für den Verkauf von Tabakprodukten an Minderjährige soll von 1000 auf 4000 Euro angehoben werden.
    Die Regierung will, dass die automatische Alterskontrolle bei Zigarettenautomaten intensiver als bisher durchgeführt wird.
    Weiterhin soll der grenzüberschreitende Online-Handel mit Tabakwaren und elektronischen Zigaretten verboten und die Qualitätsstandards für E-Produkte strikter kontrolliert werden.
    red

    (DTZ 42/15)