Autor: admin

  • Arnold André wieder ganz in Familienhand

    BÜNDE // Die Arnold André GmbH & Co. KG, The Cigar Company, mit Hauptsitz im nordrhein-westfälischen Bünde, ist wieder zu 100 Prozent im Besitz der Familie André. Nach einer Minderheitsbeteiligung von 40 Prozent des schwedischen Tabakkonzerns Swedish Match im Jahre 1988 hat Axel-Georg André die Anteile zurück erworben.

    Mit dem Rückkauf hat André die Weichen für die Zukunft von Deutschlands größtem Zigarrenhersteller neu gestellt. „Und dass ich dies im Jubiläumsjahr unseres Unternehmens realisieren konnte“, so Axel-Georg André, „macht mich besonders glücklich. So schließt sich für mich ein Kreis in unserer 200-jährigen Geschichte. Ich konnte damit eine meiner Visionen verwirklichen: Die Pflege der Tradition und die Gestaltung der Zukunft als Familienunternehmen kann nun fortgesetzt werden.“

    Es sei, so Axel-Georg André weiter, 1988 die richtige Entscheidung seines Vaters gewesen, im Zuge der Internationalisierung die Verbindung mit dem schwedischen Konzern einzugehen. Für beide Seiten eine erfolgreiche Maßnahme: Für Arnold André habe sich dadurch die Expansion auf internationale Märkte wesentlich erleichtert, im Gegenzug unterstützten die Bünder Swedish Match bei der Erschließung des deutschen Marktes. Im Übrigen habe seine Familie nie beabsichtigt, das Unternehmen über eine Minderheitsbeteiligung hinaus in andere Hände zu geben. Seit seiner Übernahme der Verantwortung für das Unternehmen, so André, sei es aber sein größter Wunsch und sein Ziel gewesen, Arnold André wieder als hundertprozentiges Familienunternehmen in die Zukunft zu führen.

    Arnold André wurde 1817 gegründet. Das Unternehmen beschäftigt weltweit 850 Mitarbeiter. Die Produkte werden in über 80 Ländern vermarktet.

    pnf

    (DTZ 43/17)

  • BdZ nimmt Stellung

    BONN // Im Nachgang zur sogenannten Tabakproduktrichtlinie hat die EU-Kommission die Entwürfe für ein System der Rückverfolgbarkeit von Tabakwaren vorgelegt. Für die Zigarrenindustrie bedeuten diese Vorschläge nicht nur eine extreme finanzielle Belastung, sondern sie sind zudem vollkommen sinnlos. Darauf weist der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) in einer aktuellen Stellungnahme hin.

    Der BdZ erklärt, das Rückverfolgbarkeits-System solle Tabakschmuggel bekämpfen, aber dieser finde im Marktsegment der Zigarren und Zigarillos überhaupt nicht statt. Somit werde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der die Basis für jedes Gesetz bilden sollte, mehr als verletzt.

    Die seit einigen Wochen veröffentlichten und in der Zwischenzeit leicht überarbeiteten Entwürfe der Durchführungsrechtsakte für ein System der Rückverfolgbarkeit bei Tabakwaren gingen weit über die Forderungen der verabschiedeten Tabakproduktrichtlinie hinaus. Besonders für die meist mittelständischen familiengeführten Zigarren- und Zigarillohersteller in Deutschland, aber auch in der restlichen EU und in Drittstaaten wie der Karibik, stellen die Vorschläge zur Bekämpfung des Tabakschmuggels eine massive Bedrohung dar.

    Obwohl es bei Zigarren und Zigarillos keinerlei Schmuggel gibt, werden diese Produkte einem sehr aufwendigen, kostenintensiven System der Rückverfolgbarkeit unterworfen. „Die EU-Kommission greift mit diesen Maßnahmen massiv in den Wettbewerb auf dem Tabakmarkt ein“, so Peter Wörmann, Zigarrenhersteller aus Ostwestfalen und BdZ-Vorsitzender. „Die Anwendung dieses Systems der Rückverfolgbarkeit in unseren Unternehmen ist weder wirtschaftlich noch technisch umzusetzen.“

    Der BdZ appelliert daher mit Nachdruck an die Entscheidungsträger in Deutschland und in der EU, die Durchführungsrechtsakte so zu gestalten, dass sie für die Zigarrenindustrie umsetzbar sind. „Es gibt durchaus Spielraum für Ausnahmen von den strengen Regeln für die Zigarrenindustrie. Selbstverständlich bejaht der BdZ die Pläne der Kommission, Tabakschmuggel zu bekämpfen. Aber es ist für unsere Mitgliedsfirmen nicht nachzuvollziehen, dass wir mit nicht bezahlbaren Anforderungen konfrontiert werden, obwohl es in unserem speziellen Bereich keinerlei Schmuggel gibt“, so Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des BdZ, „die EU-Kommission wird durch solche Maßnahmen die großen internationalen Konzerne weiter stärken, während die mittelständischen Unternehmen finanziell ruiniert werden.“

    Vor diesem Hintergrund setzt sich der BdZ weiter dafür ein, dass die Durchführungsrechtsakte an die besonderen Gegebenheiten der Zigarrenindustrie angepasst werden.

    vi

    (DTZ 43/17)

  • Churchills Nachlass

    BOSTON // Eine halbgerauchte Zigarre von Winston Churchill hat für mehr als 12.000 Dollar, umgerechnet rund 10.000 Euro, den Besitzer gewechselt.

    Ein stolzer Preis für einen kubanischen Longfiller, der bereits 1947, so die Angaben, vom britischen Politiker in Paris angeraucht, allerdings nie fertig geraucht wurde.

    Die Zigarre wurde bei einer Online-Versteigerung von einem anonymen Käufer ersteigert, informierte das Bostoner „RR Auction“-Auktionshaus.

    Der Zigarrenfan Churchill hatte sich, so das Auktionshaus, die Corona am 11. Mai 1947 auf dem Flughafen Le Bourget in Frankreich angezündet und einige Züge getan. Er war gemeinsam mit seiner Frau Clementine von England nach Paris und wieder zurück nach Northolt geflogen. Die halbgerauchte Zigarre wurde von Corporal William Alan Turner, einem britischer Flieger, aufbewahrt. Was sich im Nachhinein als Glücksfall erweisen sollte. Als er an Bord des Flugzeuges gekommen sei, habe Churchill die Zigarre in einen Aschenbecher gelegt, zitiert das Auktionshaus den Corporal. „Ich habe die Zigarre in meine Obhut genommen“, so Turner. Eine clevere Entscheidung, bescheinigt auch Bobby Livingston, von RR Auction. Die zehn Zentimeter lange Zigarre der Marke La Corona wurde von einem Sammler aus Palm Beach im Bundesstaat Florida gekauft. Quasi als Zugabe erhält der neue Besitzer auch eine, die Winston Churchill im Gespräch mit französischen Sicherheitsleuten auf dem Flughafen zeigt.

    Ähnlich kurios: Bereits 2015 wurde ein Zigarrenrest von Churchill für 2000 Pfund, rund 2250 Euro, von einem britischen Auktionshaus versteigert.

    red

    (DTZ 42/17)

  • Fiskus kassiert kräftig ab

    WIESBADEN // Ein starkes drittes Quartal und einen sehr guten September aus Sicht des Fiskus verbuchen die Statistiker für die Tabaksteuer.

    Mit 1,164 Milliarden Euro allein bei der Zigarette lagen die monatlichen Einnahmen höher als in allen anderen Monaten des laufenden Jahres. Im dritten Quartal kamen über alle Tabakarten hinweg 3,864 Milliarden Euro zusammen; aufs Jahr gerechnet sind es aktuell 10,127 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im TPD 2-Jahr 2016 waren es trotz Vorzieheffekten zur gleichen Zeit knapp 9,866 Milliarden Euro.

    Eher unbeständig zeigte sich die Entwicklung bei Zigarren und Zigarillos, bei denen die Höhe des Steueraufkommens von Monat zu Monat stark schwankt. Feinschnitt zeigt bislang einen stabilen bis leicht steigenden Trend. Und deutliche Zuwächse gibt es beim Pfeifentabak, wobei insbesondere der Wasserpfeifentabak dafür gesorgt hat, dass das Steueraufkommen vom ersten Quartal (19,647 Millionen Euro) übers zweite Quartal mit 24,183 Millionen Euro auf 29,541 Millionen Euro im dritten Quartal geklettert ist.

    Der Netto-Bezug von Steuerzeichen über alle Produktgruppen hinweg lässt auf ein starkes Gesamtjahr hoffen: Insgesamt bestellten die Unternehmen bis einschließlich September Steuerzeichen im Wert von 10,913 Milliarden Euro, im Vorjahr waren es zu diesem Zeitpunkt 10,560 Milliarden Euro.


    max

    (DTZ 42/17)

  • NRW-Landtag lehnt Gesetzesänderung ab

    DÜSSELDORF // Im nordrhein-westfälischen Landtag ist vor wenigen Tagen ein Gesetzentwurf abgeschmettert worden, der das Rauchen in Gaststätten unter bestimmten Bedingungen wieder erlauben sollte.

    darin hieß es zum Beispiel, Rauchverbote sollten nicht gelten, falls Nebenräume vollständig abgetrennt und „in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet“ seien. Außerdem sollten Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche ausgenommen werden, falls „keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht“ würden, Personen erst ab 18 Jahren Zutritt hätten und die Gaststätte am Eingang ausdrücklich als „Rauchergaststätte gekennzeichnet“ sei.

    Mit diesem Vorstoß hatte die Fraktion der AfD versucht, eine Änderung des Paragraphen 3 herbeizuführen, in den ein neuer Absatz 3 – eben mit den beschriebenen Vorschlägen – eingefügt werden sollte. Zur Begründung teilte die AfD mit, das Rauchverbot in der Gastronomie stelle „einen unverhältnismäßig schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht der Gastwirte dar“. Eine große Mehrheit der anderen Bundesländer habe in vergleichbaren Gesetzen Ausnahmen für Kleinstgaststätten und Gastronomiebetriebe mit separaten Raucherräumen vorgesehen und machte damit gute Erfahrungen.

    Laut AfD hat dagegen das in Nordrhein-Westfalen geltende „Radikalverbot“ unerwünschte Begleiterscheinungen. So gebe es ein Kneipensterben, dass die Betriebe massive Umsatzverluste verbuchen müssten. In dem Antrag wird die Dehoga mit der Aussage zitiert, vier Fünftel der Schank- und Tanzbetriebe hätten seit Einführung des Totalverbots im Jahr 2013 Umsatzeinbußen verzeichnet, zwei Drittel der Unternehmen über zehn Prozent. Außerdem würden unbeteiligte Anwohner durch Raucher belästigt, die die Gaststätten zum Rauchen verlassen müssten.

    Mit der Ablehnung des Antrags wird es wohl vorerst keinen neuen Vorstoß in dieser Richtung geben. Nach Ansicht von Beobachtern hatte der neue Gesetzentwurf schon deshalb keine Aussicht auf Erfolg, da er von der AfD-Fraktion vorgelegt wurde.


    red

    (DTZ 42/17)

  • Abschied von der Lotto-Familie

    MÜNCHEN // Gabriele Grasser beendet ihre Vorstandstätigkeit im Bayerischen Toto- und Lottoverband. Ihre Kollegen bedankten sich für ihre engagierte Arbeit mit einem festlichen Dinner im Bayerischen Hof in München.

    Fast 20 Jahre lang stand Gabriele Grasser an der Spitze des Bayerischen Toto- und Lottoverbands. Und als Zweite Vorsitzende lenkte sie zusammen mit Hubert Schmid die Geschicke der Lotto-Toto-Vertriebsgemeinschaft in Bayern. Jetzt hat Grasser beide Ämter abgegeben.

    Mit einem Abendessen im Münchner Grandhotel Bayerischer Hof wurde Gabriele Grasser von Freunden, Kollegen und Mitstreitern der bayerischen Lottobranche verabschiedet. Unter den Gästen waren auch Vertreter des Bundesverbands der Lotto-Toto-Verkaufsstellen, allen voran der Vorstandsvorsitzende Tobias Fraas sowie der bayerische Landtagsabgeordnete Ernst Weidenbusch.

    Gute und professionelle Zusammenarbeit
    Die Präsidentin der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern, Friederike Sturm, begrüßte die „Lotto-Familie“ und betonte Grassers hohes Verständnis für Annahmestellen und Kunden. In einem Grußwort überbrachte Judith Steiner, Ministerialdirigentin im bayerischen Finanzministerium und Leiterin der Abteilung Staatliche Beteiligungen, den Dank von Finanzminister Markus Söder für die gute und professionelle Zusammenarbeit.

    In seiner Rede griff Hubert Schmid, Erster Vorsitzender der Lotto-Toto-Vertriebsgemeinschaft in Bayern, das Wort von der „Lotto-Famile“ auf und wandte sich augenzwinkernd an „Mama Friederike“ (Sturm) und die anderen Familienmitglieder, die alle dafür sorgten, dass im Lotto-Geschäft auch „Papa Staat gut fährt“. Bei Gabriele Grasser bedankte sich Schmid für die umfangreiche Verbandsarbeit, die diese „immer in aller Ruhe“ erledigt habe, auch bei kurzfristigen Terminen und Verpflichtungen. Er hob Grassers stark ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und ihr Engagement für die Annahmestellenleiter und Ladenbesitzer hervor.

    Eine Karikatur von Grasser im Dirndl auf einem Fahrrad, die Schmid seiner scheidenden Vorstandskollegin überreichte, stand sinnbildlich für das Abschiedsgeschenk: ein E-Bike. Die Staatliche Lotterieverwaltung steuerte passend dazu ein Navigationsgerät bei. Gabriele Grasser bedankte sich für die Geschenke, aber vor allem für die vielen Jahre guter Zusammenarbeit. Sie erinnerte ihre Verbandskollegen daran, auch in Zeiten der Veränderung das Bewährte nicht zu vergessen, darauf aufzubauen und immer zusammenzuhalten: „Nur so kann man erfolgreich sein.“

    Nachfolgerin kommissarisch im Amt
    Fast 37 Jahre lang betrieb Gabriele Grasser ihr Geschäft mit Lottoannahmestelle im Münchner Olympiaeinkaufszentrum. 1991 wurde sie in den Vorstand des Annahmestellenverbands gewählt, drei Jahre später übernahm sie den stellvertretenden Vorsitz. 1997 rückte sie nach dem überraschenden Rücktritt ihres Vorgängers an die Verbandsspitze. Weil ihr Mietvertrag nicht verlängert wurde, gab Grasser im Juni dieses Jahres ihr Geschäft auf. Damit endete satzungsgemäß ihre Vorstandstätigkeit im Toto-Lotto-Verband.

    Nachfolgerin von Gabriele Grasser ist Nicole Spatzl-Kalczyk. Sie hat das Amt kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung 2018 übernommen. Dass sie sich dann auch zur Wahl stellt, ist mehr als wahrscheinlich. Spatzl-Kalczy betreibt eine Annahmestelle im oberbayerischen Traunstein, die sie 2003 von ihren Eltern übernommen hat.

    the

    (DTZ 42/17)

  • TJI Campus präsentiert Industry 4.0

    MAINZ // Der TJI Campus wird dieses Jahr zum Treffpunkt der Industrie 4.0. Der Kongress des Tobacco Journal International (TJI) thematisiert vom 2. bis 3. November die Vernetzung von Menschen, Maschinen und Produkten.

    In Mainz treffen die Teilnehmer auf Fachleute wie Bernd Pape, Leiter der Digitalisierung bei Hauni Maschinenbau. Der international tätige deutscher Hersteller von Maschinen und Anlagen für die Tabakindustrie (Zigarettenmaschinen) hat sich schon lange auf die Industrie 4.0 vorbereitet. Auf dem Campus wird Pape über seine Erfahrungen referieren.

    Diskutieren Sie mit, und nutzen Sie die Chance, sich über aktuelle Trends der Industrie 4.0 zu informieren, lassen Sie sich zeigen, was Vernetzung für die gesamte Wertschöpfungskette bedeutet.
    Weiter Informationen finden Sie im Internet auf der Homepage [link|http://www.tji-campus.com]www.tji-campus.com[/link].

    red

    (DTZ 41/17)

  • Neue Struktur bei Villiger

    PFEFFIKON // Mit Wirkung zum 1. Oktober hat die Villiger-Gruppe die Führung des Unternehmens umstrukturiert: Corina Villiger-Christ, die älteste Tochter von Heinrich Villiger, wurde neu in die Verwaltungsräte der Villiger Söhne Holding AG und der Villiger Söhne AG berufen.

    Damit entfällt die bisherige Position eines CEO, die in den Händen von Robert Suter lag. Suter war am 1. März 2016 als CEO bei der Villiger-Gruppe angetreten.

    Zu den Veränderungen erklärt Heinrich Villiger, Präsident der beiden Verwaltungsräte: „Ich freue mich, dass meine Tochter Corina dazu bereit ist, wieder in den Führungsgremien unserer Unternehmen mitzuwirken. Sie war früher bereits während mehrerer Jahre im Verwaltungsrat der Villiger Söhne AG tätig und kann auf ein wertvolles Know-how zurückgreifen. Damit stößt ein weiteres Familienmitglied in aktiver Funktion zur Firma. Hauptberuflich wird sie weiter ihrer Profession als Ärztin nachgehen.“

    Im weiteren Management ergeben sich keine Änderungen. Die Villiger-Gruppe entwickele sich in einem schwierigen Umfeld als unabhängiges und der Qualität verpflichtetes Familienunternehmen weiterhin positiv. Die Gruppe beschäftigt weltweit rund 1600 Mitarbeiter und erzielt einen Jahresumsatz von rund 200 Millionen Schweizer Franken (174 Millionen Euro).

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    (DTZ 41/17)

  • Deutschland hinkt bei Sofortlotterien hinterher

    LEIPZIG // Anders als etwa bei Lotto 6 aus 49, Spiel 77 und Super 6 oder der Glücksspirale gibt es bei den Sofortlotterien keine bundesweiten Angebote des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks (DLTB).

    Die Geschäftsführer sämtlicher 16 Landeslotteriegesellschaften haben deshalb die Arbeitsgemeinschaft „Bundesweite Sofortlotterien“ gebildet. Ihr Auftrag: Die Möglichkeiten deutschlandweiter – also gepoolter – Sofortlotterien auszuloten. Es geht auch bei den Rubbellosen um die Erfüllung des Kanalisierungsauftrages. Federführend in dieser Sache ist die Sächsische Lotteriegesellschaft, die mit den Rubbellosen „Platin 7“ und „Goldene 7“ zwei heiße Eisen im Feuer hat. DTZ sprach mit Dr. Siegfried Bohring, dem stellvertretenden Geschäftsführer von Sachsenlotto.

    Bohring berichtet über eine positive Entwicklung bei Sofortlotterien in Deutschland. Lag der Marktanteil 2010 noch bei nur 3,7 Prozent am Gesamtumsatz des DLTB, so ist er im vergangenen Jahr bereits auf sechs Prozent gestiegen. Dass weitere Marktchancen bestehen, zeigen die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern, wo Bayern mit der regionalen Besonderheit eines Losbrief-Angebots Spitzenreiter ist.

    Gerade auch die Entwicklung von Platin 7 bei Sachsenlotto zeige, welches Potenzial vorhanden sei. Dieses hochpreisige Rubbellos (zehn Euro) hatte 2016 immerhin einen Anteil von 20 Prozent am gesamten Rubbellosumsatz des staatlichen Lotterieanbieters mit Zentrale in Leipzig.


    Nachholbedarf bei Sofortlotterien

    Trotzdem besteht in Deutschland bei Sofortlotterien noch Nachholbedarf. Das zeigen die Erfolge illegaler Internetanbieter auf dem deutschen Markt, aber auch der Blick ins Ausland. Während etwa hierzulande der Einsatz für Sofortlotterien pro Kopf und Jahr 2016 bei bescheidenen vier Euro lag, waren es beim internationalen Spitzenreiter Italien 149 Euro. Und in Österreich zum Beispiel waren es mit 18 Euro immer noch viereinhalb mal so viel wie in Deutschland.

    „Der DLTB muss also auf die Marktentwicklung reagieren und ebenso attraktive, aber zugleich auch sozialverträgliche Angebote unterbreiten“, sagt Bohring. Und er mahnt: „Wenn wir das nicht tun, stoßen weiter illegale Anbieter im Internet in diese Lücke.“

    Seiner Ansicht nach sind mit dem bereits in elf Bundesländern angebotenen Rubbellos Platin 7 und der Goldenen 7, die in fünf Bundesländern gespielt werden kann, erfolgversprechende Anfänge gemacht.

    Die Arbeitsgemeinschaft Sofortlotterien erarbeitet derzeit neue Vorschläge und will diese den Gremien im DLTB vorstellen. Am 18. und 19. Oktober findet außerdem in Leipzig eine Fachtagung statt, zu der sich Repräsentanten aller 16 bundesdeutschen Lotteriegesellschaften sowie Vertreter ausländischer Glücksspielunternehmen angemeldet haben.

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    (DTZ 41/17)

  • Urteil: Niederlage für Pöschl

    KARLSRUHE // Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 5. Oktober sein Urteil in Sachen Pöschl Tabak verkündet. Das Unternehmen hatte im Herbst 2014 auf der Startseite seiner Website (www.poeschltobacco.com) ein Foto abgebildet, welches vier Personen während oder vor dem Konsum von Tabakprodukten zeigte. Dagegen hatten Verbraucherschützer geklagt.

    Zwar hatte Pöschl das Foto nach einer informellen Beanstandung durch das Landratsamt Landshut entfernt. Trotzdem hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände im Nachgang Klage wegen unzulässiger Werbung erhoben.

    Gemäß herrschender Gesetzgebung (Paragraph 19 Absatz 3 des Tabakerzeugnisgesetzes) ist es verboten, für Tabakerzeugnisse in „Diensten der Informationsgesellschaft“ zu werben. In dem Verfahren haben die Parteien darüber gestritten, ob hierunter auch die Website eines Tabakherstellers fällt. Dies war bislang höchstrichterlich nicht geklärt.

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage nach der mündlichen Verhandlung vom 29. Juni geklärt und nun sein Urteil (Aktenzeichen I ZR 117/16) verkündet. Nach Auffassung des BGH ist die Website eines Unternehmens, auf der für dessen Produkte geworben wird, ein „Dienst der Informationsgesellschaft“. Die weltweit unbeschränkt aufrufbare Startseite eines Unternehmens wende sich an die breite Öffentlichkeit und werde deshalb von dem Verbot der Tabakwerbung in Diensten der Informationsgesellschaft erfasst.

    Der BGH bestätigte allerdings gleichzeitig die Zulässigkeit von Tabakwerbung in Magazinen und Zeitschriften, welche sich nicht an die breite Öffentlichkeit wenden.

    Pöschl Tabak bedauerte diesen Ausgang des Verfahrens, da es nach Auffassung des Unternehmens diverse Gründe gab und gibt, welche einen anderen Spruch zugelassen hätten. Maßgeblich steht in diesem Zusammenhang die Frage im Raum, ob eine Unternehmens-Website nicht ein (virtuelles) Geschäftslokal ist, welches von einem Interessenten bewusst und freiwillig aufgesucht werden muss, und in dem Werbung für Tabakprodukte seit jeher und aus guten Gründen gestattet ist.


    „Notorische Bevormunder"

    Patrick Engels, geschäftsführender Gesellschafter der Pöschl Tobacco Group in der vierten Generation: „Als Verfechter des Rechtsstaates nehmen wir das Urteil des BGH mit dem diesem gegenüber gebotenen Respekt zur Kenntnis. Gleichzeitig ist allerdings festzuhalten: Tabakprodukte sind legale Konsumprodukte für erwachsene Bürger und müssen daher auch weiterhin wie alle anderen legalen Produkte in verantwortungsvoller und gesetzeskonformer Art und Weise beworben werden dürfen.“

    Engels führte weiter aus: „Speziell die nun auch höchstrichterlich als zulässig erklärte Möglichkeit von Ausnahmeregelungen ist sehr zu begrüßen, belegt sie doch, dass das Recht noch immer über dem wie auch immer motivierten Willen notorischer Verbotsanhänger und Bevormunder steht. Dass dies auch von großen Teilen der Bevölkerung so gesehen wird, zeigt die überwältigende Zahl an positiven Rückmeldungen von Mitbürgern während aller Instanzen.“

    Pöschl Tabak will sich nach eigenem Bekunden auch in Zukunft schon aus Gründen der Prinzipien des Rechtsstaates, der freien Marktwirtschaft sowie des Informationsrechtes und des Mündigkeitsrechtes der Bürger für eine offene und zugleich verantwortungsvolle Kommunikation zum Thema „Tabak“ innerhalb des herrschenden Rechtsrahmens einsetzen.

    red

    (DTZ 41/17)