Autor: admin

  • Zoll-Zentrale feiert

    KÖLN // Das Zollkriminalamt feierte vor kurzem mit zahlreichen Gästen aus dem In- und Ausland am Hauptsitz in Köln sein 25jähriges Bestehen.

    Das Zollkriminalamt (ZKA) ist Zentralstelle des deutschen Zollfahndungsdienstes, dessen Hauptaufgabe die Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und Organisierten Zollkriminalität ist. Hierzu zählen vor allem die Bekämpfung des Zigarettenschmuggels sowie des Schmuggels von Waffen, illegaler Arzneimittel oder artengeschützter Tiere und Pflanzen und der Rauschgiftkriminalität.

    Die Behörde geht aus dem bereits im Jahr 1952 errichteten Zollkriminalinstitut hervor, das im Juli 1992 in das ZKA überführt wurde. Sie ist Teil der deutschen Sicherheitsarchitektur und gehört zur Generalzolldirektion. Der Vizepräsident der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas würdigte das ZKA: „Das Zollkriminalamt verfügt über in der deutschen und internationalen Behördenlandschaft einmalige Zuständigkeiten, Befugnisse und Kontakte. Die Aufgaben und die Verantwortung des ZKA für unsere Sicherheit sind immens und nehmen im aktuellen Umfeld stetig zu.“ red

    (DTZ 1/18)

  • Neue Steuerzeichen

    BÜNDE // Die Steuerzeichenstelle in Bünde weist darauf hin, dass Zigarettenpackungen, die nicht den Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) entsprechen, sich nach Ablauf der Übergangsfrist ab 20. Mai 2019 nicht mehr im Handel befinden dürfen.

    Dabei wird 2018 ein geändertes Steuerzeichenformat für Zigaretten eingeführt, das die Abmessungen 18 mal 42 Millimeter hat.

    Die Einführungs-/Übergangsphase für das neue Steuerzeichenformat beginnt am 1. Juni 2018 und endet zum 19. Mai 2019. Bis dahin muss „alte“ Ware abverkauft sein.

    red

    (DTZ 50/17)

  • Steuer: Zigaretten legen zu

    WIESBADEN // Rund 13,5 Milliarden Euro an Tabaksteuereinnahmen hat der Fiskus bis Ende November verbucht. Damit ist das Steueraufkommen gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert geblieben.

    Dabei spülten Zigaretten mit gut 10,6 Milliarden knapp 270 Millionen Euro mehr in die Staatskassen. Die Steuer auf Feinschnitt ging dagegen um etwa 61 Millionen Euro auf nicht ganz 1,7 Milliarden Euro zurück.

    Der Nettobezug von Steuerzeichen lag im gleichen Zeitraum bei 13,4 Milliarden Euro – das ist ein Zuwachs um immerhin fast 380 Millionen. Das Plus lag bei Zigaretten bei fast 417 Millionen Euro; bei Feinschnitt und Zigarren/Zigarillos ging der Steuerzeichenbezug leicht zurück.

    Bei den Kleinverkaufspreisen legten Zigaretten netto von durchschnittlich 26,33 Cent pro Stück bis Ende November auf 27,36 Cent zu. Zigarren und Zigarillos stiegen von 20,57 auf 23,13 Cent. Gering war der Preiszuwachs beim Feinschnitt: Hier kostete das Kilogramm im Januar 144,29 Euro, im November waren 145,11 Euro fällig.

    max

    (DTZ 50/17)

  • Missverständnisse, Logikbrüche

    BERLIN // Das Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR), ein Zusammenschluss verschiedener Organisationen vom Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit bis zum Deutschen Krebsforschungszentrum, haben vor wenigen Tagen das Positionspapier „Für eine konsequente Tabakprävention“ vorgelegt. Ziel ist es, die Mitglieder des neuen Bundestages aufzufordern, sich stärker gegen Tabakwaren zu engagieren. DTZ hat sich den Forderungskatalog genauer angesehen.

    Man wolle, schreiben die Verfasser des Papiers, den Einstieg in das Rauchen verhindern, den Ausstieg aus dem Rauchen fördern und vor Passivrauch schützen. Das ist gut gemeint. Allerdings ist „gut gemeint“ nicht halb so viel wert wie „gut gemacht“. Sind die Appelle des ABNR gut gemacht? Wir werden sehen.
    Sieben „politische Forderungen“ hat das Bündnis zusammengetragen. Sie beginnen mit

    Nichtraucherschutz verbessern und vereinheitlichen.
    Dafür sei es erforderlich, das Rauchen in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in allen Arbeitsstätten und in Pkw zu verbieten. Nun könnte man lange darüber diskutieren, wie viele Gesetze man biegen müsste, um das alles so hinzubekommen, angefangen bei Artikel 14 des Grundgesetzes, der Bestand und Freiheit des Eigentums gewährleistet und so eine Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung schützen soll. Wie das mit einem Rauchverbot im eigenen Auto in Einklang gebracht werden könnte, ist zumindest schwer erkennbar. Dass, wie das Papier ohne Nennung einer Quelle behauptet, 87 Prozent der Bevölkerung für ein Rauchverbot sind, wenn Kinder im Fahrzeug sitzen, lässt sich so nicht verifizieren. Laut Debra-Studie der Heinrich-Heine-Universität sind es 71,6 Prozent. Und dass fünf Prozent der Befragten angaben, sie stimmten überhaupt nicht zu, bedeutet nicht, dass sie den Nachwuchs auf Teufel komm raus zuqualmen würden. Viel näher liegt der Verdacht, sie hätten etwas gegen eine (weitere) staatliche Bevormundung.
    Dass auch und gerade in Arbeitsstätten die gegenseitige Rücksichtnahme von Rauchern und Nichtrauchern ein wichtiges Thema ist, liegt auf der Hand. Wieso besonders in Friseursalons die Beschäftigten nicht ausreichend vor Tabakrauch geschützt sein sollen, erläutern die Autoren des Positionspapiers nicht. Und bitte: Wenn schon in der Einleitung die „entschlossene Tabakprävention“ in anderen EU-Ländern so gelobt wird, sollte man auch anführen, dass der Anteil der von Passivrauch Betroffenen in deutschen Unternehmen um 7,4 Prozentpunkte unter den Vergleichswerten des europäischen Auslands liegt, wie eine Studie des Imperial College in London belegt.
    Ach ja, die bundeseinheitlichen Rauchverbote in öffentlichen Räumen. Brauchen wir wirklich ein Bundesgesetz? Ja – dann dürfen wir uns aber auch nicht beklagen, wenn der Nanny-Staat uns mit Blick auf Alkoholgenuss, Zuckerkonsum, zu wenig sportliche Betätigung, zu viel sportliche Betätigung und so fort ebenfalls gängelt. Da ist mir der Kodex für rücksichtsvolle Raucher, wie ihn das Forum Rücksichtsvoll Rauchen aufgestellt hat (unter anderem: Niemals vor Kindern rauchen. Nur dort rauchen, wo es erlaubt ist.) wesentlich lieber. Und ja: Mir ist klar, dass hinter dieser Aktion die Branchenorganisation Verband der Rauchtabakindustrie steckt.

    Werbung, Promotion und Sponsoring für Tabakprodukte und E-Zigarette in jeder Form verbieten.
    „Die Bundesrepublik muss in der nächsten Legislaturperiode (…) ein Gesetz zu einem vollständigen Tabakwerbeverbot erlassen“, heißt es unter diesem Punkt. Denn nicht zuletzt nutze die Tabakindustrie Zigarettenverpackungen als wichtige Werbefläche. Klar: Ein solches Verbot würde verschiedene Grundrechte verletzen, etwa das am geistigen Eigentum. Dass für ein legales Produkt nicht mehr geworben werden dürfte, widerspräche zudem dem gesunden Menschenverstand. Zugleich aber machen die Verfasser des Papiers deutlich, dass die sogenannten „Schockfotos“ nichts taugen – wie sonst könnte der verbleibende Raum für Botschaften an den Konsumenten und Noch-nicht-Konsumenten verwendet werden? Zudem bezweifeln Medienpsychologen immer wieder, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und Kaufimpuls gibt. Im Eurobarometer „Attitudes of Europeans Towards Tobacco (Verhältnis der Europäer gegenüber Tabak)“ von 2012 befragten die Autoren Konsumenten, warum diese mit dem Rauchen begonnen hätten. 79 Prozent gaben an, weil ihre Freunde rauchten, bei 21 Prozent waren es die Eltern, 19 Prozent mochten den Geschmack oder Geruch von Tabak (bis zu drei Nennungen möglich). Werbung tauchte in dieser Liste nicht auf.
    Vollends unglaubwürdig wird dieser Punkt des Forderungskataloges durch den ausdrücklichen Verweis auf den „kausalen Faktor für die Initiierung des Rauchens im Kinder- und Jugendalter“. So schreibt das Bündnismitglied Deutsche Krebsgesellschaft auf seiner Homepage: „Die Zahl der Raucher in Deutschland ist weiter rückläufig – vor allem bei den Jugendlichen.“
    Dass ausdrücklich E-Zigaretten in die Forderung aufgenommen wurden, zeigt, wie voreingenommen argumentiert wird. So ist es dem Bündnis zwar ein Anliegen, den Ausstieg aus dem Rauchen zu fördern. Dass der Dachverband Sucht nun durchaus zur E-Zigarette rät, wenn andere Entwöhnungshilfen nicht griffen, und dass etwa im sonst als Vorreiter gelobten Großbritannien staatliche Stellen in der jährlichen Aktion „Stoptober“ die E-Zigarette an erster Stelle der Ausstiegshilfen nennen, bleibt unerwähnt.


    Marc Reisner, Chefredakteur

    Lesen Sie den vollständigen Leitartikel in der Printausgabe DTZ 50/17.

  • Tod einer Legende

    ESTELÍ // Der gebürtige Kubaner José Orlando Padrón ist am 5. Dezember im Alter von 91 Jahren gestorben. Das teilte die Familie des legendären Zigarren-Machers mit.

    Padrón flüchtete aus Kuba unter Fidel Castro und gelangte über Umwege nach Miami, Florida, wo er den Grundstein seines Unternehmens legte: Am 8. September 1964 startete Padrón mit Piloto Cigars. 200 Zigarren stellte er anfangs pro Tag her, für 25 US-Cent verkaufte er sie vor allem an die Bars und Kneipen der Umgebung. Die Firma wuchs: Sechs Jahre später eröffnete sie einen Betrieb in Estelí in Nicaragua. Trotz harter Rückschläge – Betriebsgebäude brannten nieder, es gab terroristische Anschläge – blieb Padrón seinem Ziel treu: hochwertige Zigarren zu produzieren und dabei die gesamte Wertschöpfungskette abzudecken.

    Der 1926 geborene Philanthrop konnte auf ein erfülltes, erfolgreiches und abwechslungsreiches Leben zurückblicken, das er in seiner vor wenigen Monaten erschienenen Autobiographie „Memorable Moments In My Life“ beschrieb.

    Die Zigarrenwelt verliert mit Padrón einen Grandseigneur. Immerhin: Sein Sohn Jorge ist längst in seine Fußstapfen getreten.

    red

    (DTZ 49/17)

  • Desaster down under

    ARLINGTON // Am 1. Dezember 2012 trat in Australien das weltweit erste Markenverbot für Zigarettenschachteln ein. Laut Frederik Roeder, Geschäftsführer des Consumer Choice Centers (CCC), hatte diese Maßnahme zwar durchaus gute Absichten, verpasst es aber, die Raucherrate zu verringern.

    Die gescheiterte Politik der Einheitsverpackungen sollte anderen Ländern als Warnung gelten ähnliche Maßnahmen nicht auszuprobieren. Roeder: „Die Reduzierung von Tabakkonsum ist ein hehres Ziel. Nach fünf Jahren Einheitsverpackungen in Australien lässt sich allerdings summieren, dass diese Politik nicht funktioniert. Trotz der Einführung von Plain Packaging ist die Raucherrate in Australien stabil geblieben. Die Anzahl an Jugendlichen, die rauchen, hat sich sogar erhöht.“

    In einer Mitteilung des CCC heißt es weiter, die Einheitsverpackung sei deutlich leichter zu fälschen, zudem habe die australische Regierung die Tabaksteuer stufenhaft angehoben. Als Folge sei der Anteil gefälschter Zigaretten am Gesamtkonsum auf 30 Prozent gestiegen. Dies führte nicht nur zu Ausfällen bei der Tabaksteuer in Höhe von umgerechnet über einer Milliarde Euro, sondern auch dazu, dass fast jeder dritte australische Raucher unsichere gefälschte Zigaretten rauche, die vermutlich ein deutlich höheres Gesundheitsrisiko mit sich brächten. Zum Vergleich: Dem deutschen Staat entgehen jährlich über vier Milliarden Euro Steuereinnahmen aufgrund gefälschter und geschmuggelter Zigaretten.

    Auch eine andere Studie kommt zum Schluss, dass der Tabakkonsum in Australien zunimmt, die Einheitspackung also ins Leere läuft. Die australische Criminal Intelligence Commission (ACIC), untersucht dafür stichprobenartig die Abwässer von Haushalten. Laut ACIC werden so auch Tabakwaren vom Schwarzmarkt einberechnet. Andere Erhebungen allerdings, die einen Rückgang der Raucherquote von 16.1 im Jahr 2011 auf 14.5 Prozent im Jahr 2015 feststellen, beziehen sich nur auf offizielle Verkaufszahlen.

    red

    (DTZ 49/17)

  • Neuer Referent beim VdR

    BERLIN // Christian Puck (Foto), seit 2011 Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Büroleiter im deutschen Bundestag, ist zum 1. Dezember zum Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) gewechselt. „Wir freuen uns sehr, mit Herrn Puck einen höchst kompetenten Referenten bei uns zu begrüßen“, sagt Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des VdR.

    Puck (43) war in der abgelaufenen Legislaturperiode Büroleiter der CSU-Bundestagsabgeordneten Iris Eberl. Insgesamt war Puck im Deutschen Bundestag sechs Jahre für die Bundestagsabgeordneten Philipp Lengsfeld (CDU), Cemile Giousouf (CDU) sowie Iris Eberl (CSU) als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Büroleiter tätig. Er folgt auf Inga Vogt, die den Verband auf eigenen Wunsch verlässt und eine neue Herausforderung annimmt.

    Beim VdR berichtet Puck direkt an den Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster. „Herr Puck wird unseren Mitgliedern eine exzellente rechtliche Beratung bieten“, so von Foerster, „aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung im Bundestag bringt er ein ausgeprägtes Verständnis für die Gesetzgebung und für politische Zusammenhänge mit, um besonders die rechtlichen Interessen unserer Mitgliedsunternehmen und die Herausforderungen des Verbandes im Bereich der Tabakregulierung vertreten zu können.“

    vi

    (DTZ 49/17)

  • Aldi steigt ins Lottogeschäft ein

    MÜLHEIM / BRILON // Aldi Süd mit Zentrale in Mülheim an der Ruhr will die Lottowelt erobern. Seit 1. Dezember bietet der Discounter auf seiner Website Lotterien an.

    Unter www.aldi-lotto.de können die beliebtesten Lotterien des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), also Lotto 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale sowie die Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6 gespielt werden. Der Lebensmittel-Konzern wirbt dabei mit den deutschlandweit günstigsten Spielscheingebühren in Höhe von 20 Cent. Bei einem gesamten Schein für Lotto 6aus49 in einer Höhe von 11,99 Euro werde keine weitere Gebühr erhoben.

    Dem Vernehmen nach ist Aldi Süd die erste Lebensmittelkette, die über mehrere Bundesländer hinweg online mit Spielangeboten des DLTB am Start ist. Kooperationspartner dabei ist die Lottowelt AG im sauerländischen Brilon. Dieses Unternehmen ist ein offziell zugelassener Lotterievermittler in Deutschland und steht in Wettbewerb mit Lotto.de, dem Internet-Angebot des DLTB. Die Spieleinnahmen von Lottowelt werden allerdings an die staatlichen Lotteriegesellschaften in jenen Bundesländern abgeführt, in denen der jeweilige Tipper seinen Wohnsitz hat.

    „Durch die staatliche Lizenz der Lottowelt AG und die Erfüllung der strengen gesetzlichen Vorgaben machen wir Online-Lottospielen für die Teilnehmer genauso sicher wie das Tippen am Kiosk – nur einfacher und günstiger“, behauptet Vittorio ‧Rotondo, der bei Aldi Süd verantwortlich für Service-Angebote ist. Scheinabgabe rund um die Uhr, Speicherung der Spielscheine, Gewinnbenachrichtigung per E-Mail und automatische Gewinngutschrift seien nur einige der Vorteile.

    Wer bei dem Discounter online Lotto spielen will, muss sich zunächst auf der Plattform www.aldi-lotto.de mit seiner in Deutschland gemeldeten Adresse registrieren lassen. Nach der Altersverifizierung kann der Kunde einen Spielschein ausfüllen und bezahlen. Lottowelt gibt diesen Spielschein dann über eine Online-Schnittstelle bei der jeweils zuständigen Landeslotteriegesellschaft ab.

    „Wir sehen in Deutschland ein Potenzial von 20 Millionen Lottospielern, die regelmäßig bei Aldi Süd einkaufen“, erklärt der Geschäftsführer von Lottowelt, Tom Schröder, nach dessen Einschätzung der Online-Lotterie-Markt über ein hohes Potenzial verfügt. Schröder ist überzeugt davon, dass Aldi die besten Voraussetzungen erfüllt, um zu einem führenden Anbieter für Lotterien aufzusteigen.

    red

    (DTZ 49/17)

  • DTZ-Special: Deutschlands Zigarillo-Renner

    MAINZ // Während Premiumzigarren in der Gunst von Aficionados ganz oben stehen, haben Zigarillos beim Absatz eindeutig die Nase vorne.

    Denn mehr als 90 Prozent des deutschen Zigarren- und Zigarillo-Marktes entfallen auf die kleinen Pendants der großen Formate. Dabei stechen einige Absatzrenner hervor, aber auch Marken, die sich gerade im Fachhandel großer Beliebtheit erfreut. DTZ hat sich auf dem Markt umgeschaut.

    da

    (DTZ 48/17)

  • Widerstand gegen Track & Trace

    BERLIN // Nachdem der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR) bereits in der vergangenen Woche darauf hingewiesen hatte, dass die EU-Kommission regulieren wolle, „wo es nichts zu regulieren gibt“, legt der Verband in dieser Woche noch einmal nach.

    Das Rückverfolgungssystem für Tabakprodukte „Track & Trace“, das die EU-Kommission unter Federführung der DG Santé vorgelegt hat, stößt beim VdR auf scharfen Widerstand. So habe die EU-Kommission bis heute kein technisches Konzept für ein derartiges IT-Überwachungssystem ausgearbeitet, das sowohl den Anforderungen des Datenschutzes als auch der Daten- & Cybersicherheit entspreche.

    „Allein deswegen“, so VdR-Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster, „ist die Umsetzung der Direktive bis zum 20. Mai 2019 zeitlich unmöglich. Es fehlt an einer sicherheitstechnischen Zertifizierung, zum Beispiel nach den entsprechenden Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.“ Aber auch die zu erwartenden hohen Kosten für den Aufbau eines solchen Systems seien für die einzelnen Staaten bisher nicht überschaubar.

    Von Foerster: „Der VdR fordert die Verabschiedung einer technisch ausgereiften und anerkannten Lösung, die dem gemeinsamen Ziel entspricht, den Schmuggel zu bekämpfen. Dabei ist auch die Komplexität eines solchen Systems zu berücksichtigen, die sich in einem realistischen Zeitrahmen widerspiegeln muss.“

    Abgesehen von der bislang ungelösten sicherheitstechnischen Komponente weise Track & Trace einen grundlegenden Denkfehler auf, der die Sinnhaftigkeit der Direktive insgesamt massiv in Frage stelle. Von Foerster: „Auch Herstellung und Vertrieb von Pfeifen- und Schnupftabak, Feinschnitt sowie Zigarren/Zigarillos sollen im Rahmen von ‚Track & Trace‘ künftig aufwändig erfasst werden. Einzig: Keines dieser Produkte wird geschmuggelt!“

    Track & Trace sieht vor, dass Zigaretten und Feinschnitt ab 2019 durch einen Code auf der Verpackung erfasst werden, ab 2024 sind auch Pfeifen- und Schnupftabak sowie Zigarren und Zigarillos betroffen. Die Ware soll jederzeit aufgespürt und ihre Herkunft nachvollzogen werden können. Nach Berechnungen des VdR kommen dabei allein auf den deutschen Mittelstand Kosten in dreistelliger Millionenhöhe zu. Ein enormer Aufwand für eine praxisfremde Regelung, die gerade kleine Betriebe vor schier unlösbare Herausforderung stellt: Denn sie produzieren keine Massenware, sondern bieten individuelle Tabakprodukte in unterschiedlichen Verpackungsgrößen an.

    vi

    (DTZ 48/17)