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  • Mehr Jobs gegen den Klau

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Einigung der Regierungschefs von Bund und Ländern für einen „Pakt für den Rechtsstaat“ als wichtigen Beitrag zur effizienteren Bekämpfung des Ladendiebstahls.

    Die Regierungschefs hatten sich Anfang des Jahres auf eine deutlich verbesserte personelle Ausstattung der Justiz verständigt. Konkret sollen nach der Verabredung der Länder bis zum Jahr 2021 insgesamt 2000 zusätzliche Stellen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften neu besetzt und damit die bestehenden personellen Defizite in der Justiz beseitigt werden. „Die unzureichende Personalausstattung in der Strafjustiz stellt nach unserer Einschätzung eine wesentliche Ursache für die von vielen Einzelhändlern als nicht hinreichend konsequent wahrgenommene Strafverfolgung von Ladendiebstählen dar“, erläutert ein HDE-Rechtsexperte. „Im Einzelhandel ist in den vergangenen Jahren der Eindruck entstanden, dass insbesondere die Staatsanwaltschaften mitunter Strafverfahren wegen Ladendiebstahls einstellen, weil sie überlastet sind.“ Eine solche Praxis gefährde die Akzeptanz des Rechtsstaats.

    Mit den nun konkretisierten Verbesserungen wurden Forderungen des HDE umgesetzt. Die Strafverfolgungsbehörden sollten wegen der bestehenden Probleme überproportional von dem Stellenaufbau profitieren, so Schröder. Nach dem Jahr 2021 werde der HDE eine Bewertung der praktischen Erfolge bei der Strafverfolgung des Ladendiebstahls vornehmen.

    vi

    (DTZ 13/19)

  • Schwacher Monat

    BERLIN // Die ersten beiden Monate des Jahres haben bei Zigarren (+17,5 Prozent im Januar und +3,3 Prozent im Februar) sowie Pfeifentabak (98,7 Prozent / 57,9 Prozent) für höhere Tabaksteuereinnahmen gesorgt. Weniger erfreulich fiel die Zwischenbilanz bei Zigaretten (-37,6 / -2,8 Prozent) und Feinschnitt (-15,1 / -0,9 Prozent) aus. Unterm Strich sanken die Tabaksteuererträge des Fiskus im Februar um 2,2 Prozent.

    Hoffen lässt der Blick auf den Netto-Bezug von Steuerzeichen. Er legte im Februar bei Zigaretten um 17,9 Prozent zu. Bei Feinschnitt allerdings resultierte ein Rückgang um 7,4 Prozent (Januar: +6,9 Prozent).

    red

    (DTZ 13/19)

  • JTI gewinnt den „tip Award“

    KÖLN // Seit 2003 nennen die über 15 000 Einzelhandelskunden von DTV Tabak jährlich die Industrieunternehmen der Tabakbranche, die mit ihren Beiträgen und Leistungen wesentlich zum Erfolg des Einzelhandelsgeschäfts beigetragen haben.

    Die Umfrage zum Jahr 2018 stellte den unmittelbaren Kontakt im Tagesgeschäft zwischen Händlern und Herstellern in den Mittelpunkt. „Für unsere Einzelhandelskunden sind die Besuche durch Industrievertreter eine wesentliche Quelle für Informationen und den direkten Austausch“, betonte Bernd Eßer, Geschäftsführer der DTV Tabak-Gruppe, „deshalb haben wir mit der Umfrage zum Jahr 2018 diesen Kontakt zum Thema gemacht.“

    1053 Händler – ausreichend für ein repräsentatives Bild – haben sich an der Abstimmung beteiligt. Ein Dutzend der insgesamt 29 zur Wahl stehenden Industriepartner erreichten mehr als 2400 der maximal möglichen Zahl von 6318 Punkten. Kleinere Industrieunternehmen mit wenigen Außendienstmitarbeitern schnitten in der Bewertung wegen geringer Kontaktfrequenz fast zwangsläufig schlechter ab – wobei Ausnahmen die Regel bestätigten.

    Über 3600 Kontaktpunkte erreichten die drei Erstplatzierten im Wettstreit um den Titel „Bester Partner“ 2018 und wurden mit dem „tip Award“ ausgezeichnet:
    [bul]Platz 1: JTI Deutschland – 3917 Punkte;
    [bul]Platz 2: Reemtsma – 3893 Punkte;
    [bul]Platz 3: Pöschl Tabak – 3675 Punkte.

    „Die Umfrage hat gezeigt, dass der Kontakt zum Einzelhandel von der Industrie wichtig genommen wird“, freute sich Eßer „Deutlich wurde, dass – auch wenn sich Einzelhändler mehr Industriekontakt wünschen – die Branche insgesamt aktiv den Handel unterstützt.“


    DTV legt gute Zahlen vor

    DTV nutzte den Anlass, um die Bilanz fürs abgelaufene Geschäftsjahr zu präsentieren. Die Nummer 1 unter den Tabakwarenfachgroßhandlungen Deutschlands meldete für 2018 ein Umsatzwachstum von 2,5 Prozent auf 3,4 Milliarden Euro. Umsatzsteigerungen wurden sowohl im Rechnungsgeschäft (plus 2,6 Prozent) wie auch beim Automatenumsatz (plus 2,1 Prozent) erreicht.

    Die DTV Tabak-Gruppe mit ihren zwölf regional führenden Fachgroßhandlungen (über 15 000 Einzelhandelskunden und rund 92 000 Automaten) ist mit Abstand Marktführer und stärkster Partner des deutschen Einzelhandels im Tabakgeschäft. Eßer: „Unsere Kunden profitieren von unserer Leistungsfähigkeit und unserer Nähe im Tagesgeschäft. Wir kennen uns eben am besten aus, wenn es darum geht, im Einzelhandel bestmögliche Erträge zu erzielen.“

    1700 Vollzeitmitarbeiter beschäftigt die Gruppe – darunter 32 DTV-Berater, die regional im Einsatz sind. 908 eigene Lieferfahrzeuge versorgen die Kunden, ermöglichen die Reduktion der Lagerhaltung und mindern die Kapitalbindung bei den Kunden. Mit monatlichen Sonderaktionen von DTV Tabak können Kunden bis zu einem Monat Zusatzertrag und mehr erzielen.

    2019 sieht Eßer optimistisch: „Der Erlös aus dem Verkauf von Tabakwaren wird für unsere Kunden auch 2019 ein stabilisierender Faktor bei den Erträgen sein. Wir werden wieder alles geben, das Vertrauen in uns zu rechtfertigen.“ Aktuell freut sich die Gruppe darüber, mit den Star-Tankstellen der Orlen-Gruppe einen weiteren Systemkunden von ihrer Kompetenz überzeugt und als Partner gewonnen zu haben.

    red

    (DTZ 13/19)

  • Deutsche sehr fleißig

    NÜRNBERG // Rund 61,1 Milliarden Stunden arbeiteten die Erwerbstätigen im Jahr 2018 in Deutschland. Das entspricht einem Plus von 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1991 wurde die Schwelle von 61 Milliarden Stunden überschritten, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Der bisherige Höchststand lag bei 60,3 Milliarden Stunden im Jahr 1991.

    Die Zahl der Erwerbstätigen nahm im Jahr 2018 um 1,3 Prozent zu und hat mit 44,8 Millionen ebenfalls einen neuen Höchststand erreicht. „Im Jahr 2018 verzeichnen wir die meisten Erwerbstätigen und das höchste Arbeitsvolumen seit der Wiedervereinigung. Die Arbeit geht uns wahrlich nicht aus, auch wenn das oft behauptet wird“, erklärt Enzo Weber vom IAB.

    Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit der Erwerbstätigen lag 2018 bei 1363 Stunden und stieg damit um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Selbstständige und mithelfende Familienangehörige waren 2018 durchschnittlich 1915 Stunden erwerbstätig, beschäftigte Arbeitnehmer 1287 Stunden. Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer arbeiteten 2018 durchschnittlich 1647 Stunden, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer 728 Stunden.

    Die Beschäftigten bauten 2018 durchschnittlich zwei Stunden Guthaben auf ihren Arbeitszeitkonten auf. Sie machten zudem im Durchschnitt 26,5 unbezahlte Überstunden – so viel wie 2017.

    fnf

    (DTZ 12/19)

  • Track & Trace wird jetzt Ländersache

    BERLIN // Der Bundesrat hat am 15. März (nach Redaktionschluss der Ausgabe DTZ 12/19) die geplante Abstimmung über das Gesetz zur Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen, das der Bundestag am 17. Januar verabschiedet hatte, kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Es benötigt die Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft zu treten.

    Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung könnte das Gesetz in einer der nächsten Bundesratssitzungen behandelt werden. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist für den 12. April angesetzt.

    Der Bundesrat hatte den Bundestag gebeten, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem den Zoll- und Finanzbehörden des Bundes zu übertragen, da diese schon für die Steuerzeichen zuständig sind und daher über die erforderliche Sach- und Fachnähe verfügen, zudem über weitreichende polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Befugnisse. Bundesregierung und Bundestag haben dieses Anliegen jedoch abgelehnt – sie sehen die Zuständigkeit bei den Marktüberwachungsbehörden der Länder. Damit wird deutlich, dass die Überwachung nicht dem Zoll – Vorschlag des Bundesrates – sondern der Lebensmittelüberwachung – Vorschlag der Bundesregierung – obliegen wird.

    Ursprünglich war die Beratung des Gesetzes für den 15. Februar geplant – an diesem Tag wurde die Vorlage jedoch kurzfristig abgesetzt. Da die Frist für die – im Februar vom Agrar- und Verbraucherschutzausschuss empfohlene – Anrufung des Vermittlungsausschusses verstrichen ist, geht es bei der Abstimmung ausschließlich um die Frage der Zustimmung zum Gesetz.

    red

    (DTZ 12/19)

  • Lekkerland baut Sortiment aus

    FRECHEN // Der Tabakmarkt verändert sich – daher passt auch Lekkerland sein Angebot kontinuierlich an. Nun hat das Unternehmen nach eigenen Angaben die Produktauswahl für seine Kunden sowohl im klassischen Bereich als auch bei den sogenannten Next Generation Products (NGPs) ausgeweitet – konkret bei Tabak-Zubehör und bei E-Zigaretten.

    Bei Tabakzubehör bietet Lekkerland Feuerzeuge, Aschenbecher und Grinder. Sie ergänzen das bestehende Sortiment der sogenannten Raucherbedarfsartikel, dessen Schwerpunkt bisher Zigarettenhülsen, -blättchen und Feinschnitt-Stopfer bildeten. Mehr als 300 zusätzliche Produkte stehen den Kunden zur Verfügung. Ermöglicht wird das durch eine Kooperation mit dem Fachhändler Tröber, der unter anderem auf Raucherbedarfsartikel spezialisiert ist. Tröber übernimmt die Lagerung und den schnellen Paketversand der Artikel, die Abrechnung erfolgt über Lekkerland.

    „Raucherbedarfsartikel sind für unsere Kunden eine wichtige Produktkategorie, denn die Nachfrage ist hoch – und das trifft in vielen Fällen auch auf die Margen zu“, sagt Peter Pütz, Director Category Tobacco bei Lekkerland in Deutschland.

    Besonders praktisch ist die Bestellung der erweiterten Auswahl an Raucherbedarfsartikeln über „Lekkerland24“: Auf der Web-Plattform ist jederzeit das aktuelle Angebot einsehbar, mit Bildern und kurzen Beschreibungen zu allen Artikeln. Eine Bestellung ist auch auf den üblichen weiteren Kanälen möglich.

    Stark gefragt sind aktuell E-Zigaretten und Heat-not-burn-Produkte. Lekkerland überprüft und erweitert daher regelmäßig sein Sortiment in diesem Bereich. Nun hat das Unternehmen Produkte der Anbieter Innocigs und Juul aufgenommen. Lekkerland-Kunden steht damit eine größere Auswahl an E-Zigaretten, Liquids und Zubehör-Artikeln zur Verfügung.

    pi

    (DTZ 12/19)

  • BZgA: Umstrittene Warnung

    BERLIN // Vor dem Hintergrund der Einführung neuer nikotin-haltiger E-Produkte in den deutschen Markt warnt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vor den Risiken des Konsums dieser Produkte, insbesondere für Jugendliche.

    Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erklärt: „Die Inhalation des Dampfs nikotinhaltiger E-Produkte birgt einerseits das Risiko der Entwicklung einer Abhängigkeit von Nikotin, andererseits belastet Nikotin als Zellgift den Körper nachhaltig und schafft erhebliche gesundheitliche Risiken, vor allem für das Herz-Kreislauf-System. Darüber hinaus steht Nikotin im Verdacht, die Entstehung und das Wachstum von Krebszellen zu fördern. Vom Konsum nikotinhaltiger E-Produkte ist daher unbedingt abzuraten. Diese gehören aufgrund des hohen Abhängigkeitspotenzials von Nikotin vor allem nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.“

    „Deutschland noch am Anfang“

    Die süßen Aromen der nikotinhaltigen Liquids der E-Zigaretten in Geschmacksrichtungen wie Mango, Bubble Gum oder Cola könnten den Eindruck vermitteln, es handle sich um harmlose Lifestyle-Produkte. In Deutschland ist Minderjährigen der Konsum von E-Zigaretten gemäß Jugendschutzgesetz grundsätzlich verboten. Studienergebnisse der BZgA aus dem Jahr 2016 zeigten aber, dass rund 13 Prozent der 12– bis 17-Jährigen in ihrem Leben bereits E-Zigaretten ausprobiert hätten.

    „Eine von der BZgA initiierte Studie konnte belegen, dass Jugendliche, die E-Zigaretten konsumieren, eher dazu neigen, mit dem Rauchen von Tabakzigaretten zu beginnen. Aktuell liegt die Raucherquote bei Jugendlichen bundesweit auf dem historischen Tiefstand von 7,4 Prozent. Diesen Präventionserfolg gilt es vor dem Hintergrund und den Versuchungen der stets neuen Nikotin-Produkte im Markt nicht zu gefährden“, betont Thaiss in einer aktuellen Pressemitteilung.

    Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) macht in diesem Zusammenhang auf die Chancen von E-Zigaretten aufmerksam. E-Zigaretten seien bis zu 95 Prozent weniger schädlich als Tabakzigaretten. Zahlreiche aktuelle Studien stützten diese Argumentation und bescheinigten die hohe Erfolgsquote beim Umstieg von Tabak- auf E-Zigaretten, die rund doppelt so hoch liege wie bei der Verwendung anderer Nikotinersatzpräparate wie Kaugummi oder Pflaster. So sei eine italienische Studie Anfang des Jahres zu dem Ergebnis gekommen, dass E-Zigaretten ein probates Mittel zur Tabakentwöhnung seien. Eine gemeinsame Untersuchung englischer, amerikanischer, kanadischer und australischer Wissenschaftler komme zum gleichen Ergebnis. Auch der Drogen- und Suchtbericht 2018 der Bundesregierung weise darauf hin, dass die E-Zigarette das bevorzugte Mittel von Rauchern bei der Tabakentwöhnung und im Vergleich zu Rauchtabak weniger schädlich sei.

    E-Zigaretten seien ein Produkt für erwachsene Raucher, die eine weniger gesundheitsschädliche Alternative zur Tabakzigarette suchen, so der VdeH. In Großbritannien ist die E-Zigarette als Mittel zur Tabakentwöhnung bereits soweit akzeptiert, dass es demnächst einen Modellversuch geben soll, in dem Apotheken kostenlose „Vape-Kits“ an erwachsene Raucher ausgeben, die mit dem Rauchen aufhören möchten.

    „Im Vergleich dazu befinden wir uns in Deutschland noch am Anfang. Auch hier sollten E-Zigaretten als effektive Alternative zur Unterstützung des Rauchausstiegs eingesetzt werden“, sagt Michal Dobrajc, Erster Vorsitzender des VdeH, „eine beständige Kommunikation der aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse durch alle relevanten Akteure sollte dabei das Potenzial der E-Zigarette aufzeigen. Es ist höchst bedauerlich, dass die BZgA dort abwegige Risiken sieht, wo die Chancen überwiegen, die zu einer Verbesserung der Gesundheit erwachsener Raucher führen."

    max

    (DTZ 12/19)

  • Handel nur mit eindeutiger ID

    HAMBURG // Der Konsum gefälschter und geschmuggelter Zigaretten dürfte im vergangenen Jahr 8,7 Prozent des Gesamtkonsums in der EU ausgemacht haben. Das entspricht 44,7 Milliarden Zigaretten. Die Dunkelziffer des weltweiten illegalen Zigarettenhandels wird auf 6,0 bis 8,5 Prozent geschätzt.

    Track & Trace soll am 20. Mai in Kraft treten. Das System betrifft Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen. Spätestens 2024 sollen weitere Tabakprodukte unter die Richtlinie fallen. Ziel ist ein hoher Gesundheitsschutz für die europäische Bevölkerung. Zusätzlich soll die Gesetzgebung es ermöglichen, Schmuggel effektiver zu bekämpfen.

    Das schreibt die Richtlinie vor:
    [bul]Alle Wirtschaftsbeteiligten müssen die TPD  2 einhalten: Hersteller, Importeure, Großhandel, Vertriebsunternehmen, Merchandiser, mobile Fahrverkaufsunternehmen und Einzelhandel.

    [bul]Alle Produktbewegungen müssen aufgezeichnet werden, damit jede Packung einzeln in der gesamten Lieferkette zurückverfolgt und die Einhaltung der Richtlinie überwacht und durchgesetzt werden kann.

    [bul]Um die Unabhängigkeit und Transparenz der Rückverfolgung zu gewährleisten, müssen Hersteller Datenspeicherungsverträge mit unabhängigen Dritten schließen.

    [bul]Jeder Hersteller oder Importeur von Tabakprodukten muss außerdem eine Datenbank („primäres Repository“) einrichten, in der alle Daten in Bezug auf jede einzelne Packung gespeichert werden. Außerdem müssen alle Daten in einer EU-weiten Datenbank („sekundäres Repository“) gespeichert werden.

    [bul]Durch die Möglichkeit, sämtliche Bewegungen zu verfolgen, können alle Wirtschaftsbeteiligten in der Lieferkette einen Prüfpfad der exakten Bewegungen jedes einzelnen Produkts erfassen, vom Hersteller bis in den Handel.

    [bul]Jede Tabakproduktpackung muss mit einer eindeutigen ID versehen sein, Sicherheitsmerkmale als Fälschungsschutz vorhanden sein.

    Einige Unternehmen verwenden bereits Systeme zur Lagerverwaltung und womöglich auch für Lagerprozesse. Ihnen fehlt jedoch die Möglichkeit, einzelne Artikel-IDs zu scannen und zu erfassen, die Daten abzurufen und sie außerhalb des Unternehmens zu teilen. Die Anwender müssen dafür sorgen, dass die Bewegungen aller Tabakprodukte durch die gesamte Lieferkette gescannt und aufgezeichnet werden – von der Herstellung bis zur Verteilung an die Verkaufsstellen. Ganz gleich, ob mobiler Fahrverkauf, Verkaufsautomat oder Logistikdienstleister für den Einzelhandel – bei jedem Schritt muss die Compliance sichergestellt sein.

    Vorteile der Rückverfolgbarkeit nutzen
    Damit sich Wirtschaftsbeteiligte effektiv auf die Richtlinie einstellen können, müssen sie mit externen Partnern zusammenarbeiten, die ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen haben und Hardware und Software integrieren können und in der Erfassung und Aggregation von Daten versiert sind.

    Transparente Produktbewegungen sind bald Pflicht. Daher sollten Unternehmen diese Chance ergreifen, um die Vorteile der Rückverfolgbarkeit zu nutzen.

    Ab dem 20. Mai dürfen Hersteller Zigaretten beziehungsweise Tabakprodukte nur noch auf den Markt bringen, wenn diese serialisiert sind. Ohne eindeutigen Identifikator darf kein Handel stattfinden. Das wird sich auf die gesamte Lieferkette auswirken. Der Termin für das Inkrafttreten der Richtlinie rückt rasant näher. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Compliance-Projekte anzustoßen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Weitere Informationen finden Interessenten unter [linkn|https://www.zetes.com/de]www.zetes.com/de[/link]. Olivier Frère, Zetes

    (DTZ 11/2019)

  • „Aufklärung dringend nötig“

    BERLIN // Eine neue repräsentative Umfrage belegt: Raucher haben nur wenig Wissen zum Thema E-Zigarette. Die Studie wurde vom Meinungsforschungsinstitut Civey im Auftrag von Juul durchgeführt.

    Sechs wesentliche Aspekte haben die Wissenschaftler erhoben. So ging es etwa darum, ob erwachsene Raucher sich vorstellen könnten, mit dem Rauchen aufzuhören. Dabei antworteten 24,3 Prozent mit „auf jeden Fall“, 28,1 Prozent mit „eher ja“, während ein Ausstieg für 29,9 Prozent nicht in Frage kommt.

    17,1 Prozent der Befragten haben in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal versucht, mit dem Rauchen aufzuhören, weitere 7,8 Prozent sogar bis zu dreimal. Dabei gaben die potenziellen Aussteiger zu knapp zehn Prozent an, die E-Zigarette sei das wichtigste Mittel zur Rauchentwöhnung. Andere setzten auf Nikotinpflaster oder Akupunktur, während 28,8 Prozent psychische und physische Aspekte wie Sport und wenig Stress als wichtigste Faktoren für einen erfolgreichen Rauchstopp nannten.

    „Mindestens so gesundheitsschädlich wie Tabakzigaretten“
    29 Prozent der Studienteilnehmer sind überzeugt, dass die E-Zigarette sie beim Rauchstopp unterstützen kann; 56,6 Prozent allerdings glauben nicht daran. Dabei halten 58,7 Prozent der Befragten E-Zigaretten für mindestens ebenso gesundheitsschädlich wie Tabakzigaretten.

    Wenig erstaunlich, dass Juul auch danach hat fragen lassen, was Raucher am ehesten davon abhalten würde, von herkömmlichen auf E-Zigaretten umzusteigen. Dabei erklärten 11,1 Prozent, sie würden den Geschmack und Geruch von Tabak lieber mögen. 25,9 Prozent sagten, E-Zigaretten könnten Tabakzigaretten nicht ersetzen, für 5,5 Prozent sind E-Zigaretten in der Anschaffung zu teuer und 3,8 Prozent finden den Umstieg zu umständlich. Fast ein Drittel (31,6 Prozent) der Befragten glauben nicht, dass das Dampfen gesünder ist.

    Mehr über die Rolle innovativer Nikotinprodukte
    Dazu sagt der Suchtforscher Heino Stöver von der Frankfurt University of Applied Sciences: „Die Aufklärung der Öffentlichkeit zu den Potenzialen, aber auch Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten wird den aktuellen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung nicht gerecht. Diese Fehleinschätzungen haben enorme Folgen für die öffentliche Diskussion zur Rolle innovativer Nikotinprodukte bei der Rauchentwöhnung.“

    Markus Kramer, Chef von Juul Deutschland, fordert: „Wir brauchen eine breite und differenzierte Aufklärung zu weniger gesundheitsschädlichen Alternativen, die Rauchern helfen, ihren Tabakkonsum zu überwinden.“ red

    (DTZ 11/2019)

  • Handel zeigt sich besorgt

    KÖLN // Mit Sorge blicken der BTWE Handelsverband Tabak und der BDTA (Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller) auf die Entwicklung in Sachen Track & Trace. Nun haben die Branchenvertretungen ihre Kritik in einem gemeinsamen Schreiben an die Industrie geäußert.

    Hintergrund: Die beteiligten Hersteller von Tabakprodukten haben das Schweizer Unternehmen SGS beauftragt, bei der Umsetzung von Track & Trace als „Single Point of Contact“ (SPoC) zu agieren, also als zentrale Anlaufstelle für alle Wirtschaftsteilnehmer, die mit Tabakerzeugnissen zu tun haben. Eine Aufgabe von SGS soll es sein, die Branche „bei der Ausrüstung mit der Software und Hardware zu unterstützen, die diese zum Lesen und Übermitteln der aufgezeichneten Daten an das entsprechende Daten Respository benötigen“, teilt SGS mit.

    „Erhebliche Bedenken“
    Dagegen haben die Handelsverbände „erhebliche Bedenken“. So beanstanden sie einerseits die Datenschutzbestimmungen des Schweizer Konzerns, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union nicht entspreche. So fehlten verschiedene Angaben, die nach EU-Recht Pflicht sind.

    Des Weiteren benachteiligten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SGS den Nutzer, zum Beispiel durch die Wahl des Gerichtsstandes oder durch den Ausschluss weitergehender Ansprüche.

    Keine Empfehlung für Kostenerstattung
    Bei diesem Verzicht geht es um einen Einmalbetrag, den SGS im Auftrag der Tabakindustrie errechnet und an die Händler ausschüttet. Damit sollen die Kosten der Einrichtung, des Betriebs und der Wartung gedeckt werden. Die „Lebensmittel Zeitung“ will von einem Betrag in Höhe von 1200 Euro erfahren haben. Allerdings, so BTWE und BDTA, sei nicht nachvollziehbar, wie diese Summe errechnet werde; die Verbände sprechen in diesem Zusammenhang von einer „Black Box“. Auch wie die Erstattung bewilligt werde, sei unklar. Daher könnten Nutzer, die sich dem SPoC-System anschließen wollten nicht durch das Akzeptieren der AGB von vornherein auf etwaige weitergehende Ansprüche verzichten. In dem Schreiben, das DTZ vorliegt, heißt es: „Auch unter der Annahme einer wohlwollenden Berechnung der Erstattung erscheint dies nicht hinnehmbar.“ Und weiter: „Aufgrund der bestehenden massiven Bedenken können wir unseren Mitgliedern nicht empfehlen, die angebotene Kostenerstattung durch den SPoC in Anspruch zu nehmen.“

    Der Handel hofft nun auf eine Nachbesserung und appelliert an die Hersteller, das „partnerschaftliche Verhältnis zwischen Industrie und Handel in Deutschland“ zu berücksichtigen. Eine angepasste Lösung solle mit nationalen und unionsrechtlichen Vorgaben zum Datenschutz konform sein, auf deutschem Recht basieren, eine Rechtsschutzmöglichkeit auf Augenhöhe für beide Partner bieten, es dem Nutzer ermöglichen, den Erstattungsbetrag im Einzelfall zu prüfen oder selbst zu errechnen sowie eine angemessene Erstattung vorsehen.

    Die Zeit drängt – schließlich muss das Track & Trace-System in rund zwei Monaten in Betrieb gehen. Von den zuständigen Industrieverbänden gab es bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe keine Stellungnahmen. max

    (DTZ 11/2019)