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  • Die Kosten des Rauchens für die Gesellschaft

    DORTMUND // Das Rauchen belastet nicht, sondern entlastet eher die Sozialversicherten und Steuerzahler. Das sagt Florian Steidl, der an der Hochschule Rhein Main lehrt. Steidl referierte zu diesem Thema auf der diesjährigen MUT-Mitgliederversammlung, zu der der Vorsitzende und Geschäftsführer Horst Goetschel gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Cay Uwe Vinke und Marco Schum nach Dortmund eingeladen hatte. DTZ druckt nachfolgend eine Zusammenfassung des Vortrags von Steidl ab.

    Mithilfe einer Längsschnittbetrachtung von Querschnittsdaten werden bei der Untersuchung erstmals die extern anfallenden Nettokosten des Rauchens in Deutschland saldiert. Die Berechnung ist ausgabenorientiert und berücksichtigt die gegebenen institutionellen Rahmenbedingungen. Sie basiert weitgehend auf Datenmaterial für Deutschland. Im Ergebnis führt Rauchen netto eher zu einer Entlastung als zu einer Belastung von Sozialversicherten und Steuerzahlern.

    Funktion einer Pigou-Steuer
    Weitere Tabaksteuererhöhungen lassen sich daher aus bloßer Kostenperspektive schwer rechtfertigen. In Deutschland hat die Tabaksteuer aufgrund ihrer Aufkommensstärke von zuletzt etwa 14 Milliarden Euro im Jahr große fiskalische Bedeutung. Die Tabaksteuer wird freilich nicht nur zu Einnahmezwecken erhoben, sie soll daneben eine gesundheitspolitische Lenkungsfunktion übernehmen. Tabakrauchen führt nicht nur zu Krankheiten, sondern auch zu einem vorzeitigen Tod. Beide Effekte lösen sowohl Kosten als auch Ersparnisse in den Systemen der sozialen Sicherung und der Beamtenversorgung aus, die im Allgemeinen nicht den Rauchern individuell angelastet werden, sondern der Gemeinschaft der Versicherten und den Steuerzahlern. Die Tabaksteuer übernimmt daher auch die Funktion einer Pigou-Steuer. Sie preist die externen Kosten des Tabakkonsums ein, sprich: jene Kosten, die nicht von den Rauchern selbst getragen werden.

    Raucher wälzen über die Sozialversicherung und die Beamtenversorgung die fiskalischen Folgekosten erhöhter Sterblichkeit auf die Nie-Raucher ab. Allerdings entstehen durch die durchschnittlich kürzere Lebenserwartung von Rauchern auch Ersparnisse in der Sozialversicherung und der Beamtenversorgung. Die Saldierung dieser Kosten und Ersparnisse ergibt die externen Nettokosten des Rauchens. Die bisherige Forschung berücksichtigt nicht die verkürzte Lebenszeit der Raucher und überschätzt mithin die Kosten des Rauchens.

    Welche Effekte des Tabakkonsums sind unter Beachtung der institutionellen Gegebenheiten in Deutschland extern? Wie hoch ist das externe Kosteninkrement bei Berücksichtigung der Frühsterblichkeit von Rauchern? Welche Schlüsse ergeben sich daraus für die Ausgestaltung einer Tabaksteuer?

    Lebenserwartung von Rauchern
    Eingebettet in einen wohlfahrtsökonomischen Referenzrahmen werden die Bestandteile einer Externalitätenrechnung unter Beachtung der institutionellen Ausgestaltung des Sozialversicherungssystems und der Beamtenversorgung in Deutschland identifiziert. Die Berechnung der tabakkonsumbedingten Sterblichkeit ergibt 99 000 Todesfälle pro Jahr. Rauchen verkürzt die Lebenserwartung der Männer um durchschnittlich 5,6 Jahre. Bei Frauen sind es 4,4 Jahre.

    Der gewählte Modellansatz simuliert aufgrund der schwierigen Datenlage einen Lebenszyklus, bei dem der Bevölkerungsquerschnitt des Basisjahres 2011 auf einen Längsschnitt umgelegt wird. Für jedes Altersjahr der gegebenen Realbevölkerung aus Aktiv-, Ex- und Nie-Rauchern (Status-quo-Bevölkerung) sowie der strukturell identischen Modellpopulation aus Nie-Rauchern werden Einzelbarwerte der jeweils über den Restlebenszyklus anfallenden Ausgaben für medizinische Leistungen, gesetzliche Renten und Beamtenpensionen ermittelt und über alle Alter kumuliert. Die Differenz der Gesamtbarwerte der Status-quo-Bevölkerung und der Nie-Raucher-Bevölkerung ergibt die abgezinsten externen Nettokosten des Rauchens. Die Ergebnisse sind indikativ und gelten unter den im Jahr 2011 herrschenden institutionellen Rahmenbedingungen, den getroffenen Modellannahmen sowie den verfügbaren Daten. Der kumulierte Barwert der externen Nettokosten des Rauchens beider Geschlechter beläuft sich auf -36,4 Milliarden Euro.

    Zusätzliche Aufwendungen
    Rauchen führt demnach zu negativen externen Nettokosten, das heißt Einsparungen aus der Perspektive der Steuer- und Beitragszahler. Darin enthalten sind auf der Kostenseite insbesondere medizinische Mehrkosten in Höhe von 65,2 Milliarden Euro, 18,5 Milliarden Euro Zusatzaufwendungen an Erwerbsminderungsrente sowie 53,0 Milliarden Euro an Witwenrenten.

    Die Nettoersparnisse an Altersrenten und Ruhegehältern belaufen sich auf 158,4 beziehungsweise 35,5 Milliarden Euro. Dieser auch als „Death benefit“ bezeichnete Effekt überkompensiert die Summe aller Kostenkomponenten. Männliche Raucher verursachen unter dem Strich knapp acht Mal höhere Einsparungen als weibliche Raucher. Der Barwert aller Tabaksteuereinnahmen beträgt 375,7 Milliarden Euro und übersteigt die Summe der aggregierten externen Nettokosten des Rauchens bei weitem. Tabaksteuern lassen sich demnach aus einer an den externen Nettokosten des Rauchens orientierten Perspektive nur schwer motivieren.

    Das ist auch dann der Fall, wenn statt rationalen Rauchern ein Verhalten unterstellt wird, das keinem zeitkonsistenten Konsumplan unterliegt. Raucher rauchen dann stets mehr als geplant. Abhilfe schafft eine Tabaksteuer, die neben den externen Nettokosten auch einen Teil der privaten Kosten internalisiert. Der absolute Unterschied zwischen den externen Nettokosten und den Tabaksteuereinnahmen ist jedoch so groß, dass die Einnahmen die Summe aus externen Kosten und den individuellen Schäden, die der zeitinkonsistente Teil der Raucherschaft nicht ins Kalkül zieht, übersteigen dürften. Die Variation der gewählten Parameter in einer Sensitivitätsanalyse bestätigen die Ergebnisse. red

    (DTZ 18/19)

  • Nächste Runde in der Verbotspolitik wartet bereits

    DORTMUND // Der neue CEDT-Präsident Peter Schweinschwaller wartete auf der MUT-Tagung in Dortmund mit einigen Daten und Zahlen auf, wobei er zum Teil auf Erhebungen von Euromonitor International aus dem Jahr 2017 zurückgriff. Mit 150 .000 Mitgliedern ist die Conféderation Européene des Détaillants en Tabac (CEDT) nach Angaben von Schweinschwaller der größte Einzelhandelsverband in Europa.

    Schweinschwaller rechntete vor, dass es weltweit 3,5 Millionen Tabakbauern gibt, die rund 15 Millionen Menschen beschäftigen. Der CEDT-Präsident verdeutlichte, dass in einigen Entwicklungsländern, etwa in Afrika, Tabakanbau und Tabakwirtschaft wichtige Einnahmequellen sind, um das Einkommen der Menschen zu sichern.

    Schweinschwaller zufolge rauchen rund um den Globus 19,7 Prozent der Erwachsenen. Fast 90 Prozent des Verkaufs von Tabakerzeugnissen entfällt auf Zigaretten. Den globalen Zigarettenkonsum pro Jahr bezifferte er auf 5,4 Billionen Stück mit einem Umsatzvolumen von 699 Milliarden US-Dollar (619 Milliarden Euro). „Jährlich wächst der weltweite Zigarettenmarkt inklusive China um 2,8 Prozent, ohne China sind es 2,1 Prozent“, berichtete der CEDT-Präsident. Den Durchschnittspreis für die 20-Stück-Packung gab er mit 2,58 Dollar (2,28 Euro) an.

    Raucherquoten in Europa
    Die höchste Raucherquote in Europa hat Griechenland mit einem Anteil von 38 Prozent, gefolgt von Bulgarien (35 Prozent), Kroatien (33 Prozent) und Frankreich mit einem Anteil von 32 Prozent. Deutschland liegt mit einem Raucheranteil von 27 Prozent etwa auf dem EU-Durchschnitt von 26 Prozent. Die wenigsten Raucher gibt es mit elf Prozent in Schweden und 19 Prozent in Finnland. Das hängt aber damit zusammen, dass in Skandinavien der rauchlose Snus weit verbreitet ist.

    Als erfreulich bezeichnete es Schweinschwaller, dass die Welt des Tabaks inzwischen größer und vielfältiger geworden sei. Zu den klassischen Tabakerzeugnissen und Raucheraccessoires hätten sich alternative Produkte gesellt, zum Beispiel E-Zigaretten, Tabakerhitzer, Shishas oder auch legale Cannabisprodukte. Während die verbrennbaren Tabakerzeugnisse, allen voran Zigaretten, in der Europäischen Union pro Jahr zirka zwei Prozent beim Absatzvolumen verlieren würden, könnten alternative Nikotinprodukte deutliche Zuwächse verzeichnen.

    Rentabler Zigarettenschmuggel
    Ein Problem sei der illegale Handel mit Zigaretten. Als Vertretung der Familienunternehmen des Tabakwareneinzelhandels unterstützt die CEDT gesetzliche Initiativen gegen Schmuggel und Schwarzhandel. Zigarettenschmuggel ist rentabler als Drogenhandel“, sagte Schweinschwaller und konstatierte, dass der Zoll personell zu schwach besetzt sei, um dem illegalen Zigarettenhandel ernsthaft einen Riegel vorzuschieben.

    Näher ging Schweinschwaller auf das Thema „EU-Tabakproduktrichtlinie“ ein. Laut Europe Economics mit Daten vom Mai 2018 hatte die Einführung von Plain Packaging (Einheitspackungen) in Großbritannien keinen statistisch signifikanten Einfluss auf die Prävalenz des Rauchens und auf den Tabakkonsum. Auch in Frankreich habe Plain Packaging nicht zu einem Absatzrückgang geführt. „Leider stieg 2016 der offizielle Verkauf von Zigaretten an“, musste die französische Gesundheitsministerin Agnès Buzyn feststellen.

    Mögliche zukünftige Verbote
    „Dennoch ist auf der politischen Bühne bereits TPD  3 ein Thema“, erklärte Schweinschwaller. In der Diskussion seien unter anderen ein Verbot von Aromen und von Slim-Zigaretten, strengere Regulierungen von E-Zigaretten, eindämmende Maßnahmen bei Zigarettenresten sowie eine Verschärfung der Messmethoden und Abrauch-Normen. Auch EU-weite Bildwarnhinweise auf Zigarren- und Zigarillopackungen seien denkbar. Hier wies Schweinschwaller auf die Drei-Prozent-Regelung hin. Diese besagt: Wenn der Marktanteil einer Produktgruppe die Drei-Prozent-Grenze überschreitet, müsse damit gerechnet werden, dass die EU in allen Mitgliedsländern Schockbilder auf den Packungen vorschreibt. In die Berechnung dürfte die EU-Administration nicht nur klassische Zigarren- und Zigarilloerzeugnisse, sondern womöglich auch Ecozigarillos einbeziehen.

    In der anschließenden Diskussion informierte Schweinschwaller, dass die Mitglieder der CEDT traditionell aus den Tabakmonopolländern stammen, er aber Mitglieder aus anderen Ländern gewinnen will. „Ich vertrete als CEDT-Präsident derzeit 40 Prozent der Tabakeinzelhändler in Europa. Mein Ziel ist eine Quote von 50 Prozent.“ da

    (DTZ 18/19)

  • Im Strudel der Bürokratie

    MAINZ // In knapp drei Wochen ist es soweit: Dann läuft die Frist für die Einführung eines EU-weiten elektronischen Rückverfolgungssystems, kurz Track & Trace (T & T), ab. Wer am 20. Mai seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, läuft Gefahr aus der Lieferkette herauszufallen.

    Das Thema betrifft nicht nur Industrie und Handel, sondern auch die 28 EU-Mitgliedsstaaten im Besonderen: „Verzögert sich der T&T-Zeitplan bei einem oder mehreren Mitgliedern, ist die Funktionalität des gesamten Projekts in Gefahr und die Ware kann die Landesgrenzen nicht passieren. Nehmen Sie einen Hersteller in Polen, der den Auftrag eines deutschen Großhändlers erhält“, erläutert ein Brancheninsider gegenüber dem Netzportal Euractiv: „Vorausgesetzt, dass das T&T-System in Deutschland erfolgreich installiert ist, muss die Ware durch Tschechien nach Deutschland transportiert werden. Ist Tschechien nicht kompatibel mit dem System, kann die Ware den Hersteller nicht verlassen. Die Lieferkette wird in diesem Fall zum Erliegen kommen und den Binnenmarkt stören.“ Vor diesem Hintergrund würden die EU-Mitglieder nicht nur Steuergelder aus dem Verkauf der Tabakwaren verlieren, sondern die Konsumenten würden sich verstärkt im illegalen Tabakhandel versorgen.

    Faktenlage lange klar
    Dabei liegen die Fakten schon seit April 2014 auf dem Tisch und spätestens mit der Umsetzung der TPD 2 im Mai 2016 tickt in Deutschland die Uhr: Ab dem Stichtag dürfen Zigaretten- und Feinschnittpackungen nur noch mit einem individuellen Verpackungscode, dem Unique Identifier (UI), und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal hergestellt werden. Jeder Standort, jedes Lager, jedes Geschäft, jeder Kiosk und jeder Automat muss darüber hinaus über einen Facility Identifier (FID) identifiziert werden können.

    Jeder, der mit Tabak handelt, ob Hersteller oder Händler, muss sich als Economic Operator außerdem mit einer Economic Operator ID (EOID) registrieren lassen. Das sind allein in Deutschland rund 90  000 Händler mit bis zu 400  000 Standorten. In Deutschland übernimmt die Bundesdruckerei die Rolle der zentralen Ausgabestelle der Codes. Die Händler müssen aber nicht nur bei der Bundesdruckerei registriert sein, sondern auch in die IT-Systeme der Hersteller und Großhändler eingepflegt werden. Das kostet Zeit.

    Packungen, die vor dem 20. Mai hergestellt wurden, können noch bis Mai 2020 verkauft werden. Für alle anderen Tabakerzeugnisse wie Pfeifentabak, Zigarren sowie E-Zigaretten-Liquids oder Tabaksticks für Tabakerhitzer – auch mit Nikotin – gilt die Regelung erst ab dem 20. Mai 2024.

    Das System schien gut aufgestellt – zumindest auf dem Papier. Wie sich jetzt zeigt, hinkt es in der Praxis weit hinterher. Industrie und Handel reagieren mit massiver Kritik. Neben der Tabakbranche geht auch der Lebensmittelhandel auf die Barrikaden.

    Rolle der Bundesdruckerei
    Erst am 12. April hat der Bundestag dem Gesetzgebungsvorschlag des Bundestages zugestimmt. Laut Mitteilung des Bundesrates soll das System den Behörden zeitnah zur Verfügung stehen. Ein konkreter Zeitpunkt wurde nicht genannt. In Deutschland habe es im Vorfeld viele Unklarheiten zwischen dem Bund und den Ländern gegeben, was die Zuständigkeit der Überwachungsbehörden betreffe, sagt die EU-Abgeordnete Renate Sommer (CDU) auf DTZ-Anfrage. In diesem Zusammenhang wird auch die Rolle der Bundesdruckerei hinterfragt. Diese hat sich vom ursprünglichen Zeitplan verabschiedet: Statt im April werden die Codes erst ab 10. Mai ausgegeben. Und erst dann lässt sich auch testen, ob das System überhaupt funktioniert.

    „Diese kurze Umsetzungszeit sorgt natürlich für Unsicherheit bei den Herstellern“, sagt Sommer: „Nach wie vor gibt es große Unsicherheiten entlang der Lieferkette, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Frage ist nämlich, ob und wie diese Unternehmen ab dem Stichtag ihrem geregelten Betrieb überhaupt weiter nachgehen können.“

    Ähnlich kritisch beobachtet der Deutsche Zigarettenverband (DZV) die Entwicklung. „Nach wie vor stehen die Beteiligten unter einem enormen Zeitdruck“, sagt DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. Aufgrund von Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren und kurzfristigen Änderungswünschen der EU-Kommission an der Code-Struktur sei nicht sicher, ob die technische Umsetzung bis zum Stichtag überhaupt funktioniere.

    Praxistauglichkeit fraglich
    Bei diesem Thema steht zudem der Betreiber der EU-weiten sekundären Datenbank (Secondary Repository) im Fokus: die Dentsu-Aegis Agentur-Gruppe. EU-Abgeordnete Renate Sommer stellt dabei die Frage, ob dieses System überhaupt praxistauglich sei: „Eine zentrale Datenbank zum Austausch und zur Speicherung für die Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten gibt es auf nationaler Ebene noch nicht. Über eine sekundäre Datenbank sollen die EU-Mitgliedstaaten sowie die EU-Kommission Zugriff auf Informationen über alle europaweiten Bewegungen von Tabakprodukten haben. Die Kommission hat aber mitgeteilt, dass die sekundäre Datenbank erst frühestens zum 10. Mai in Betrieb gehen wird. Auch hier ist ein Vorlauf von lediglich zehn Tagen einfach zu knapp bemessen, denn Dienstleister und Unternehmen müssen ihre Prozesse auf das neue System einstellen.“

    Seitens der Industrie seien alle notwendigen Anstrengungen unternommen worden, damit das T & T-System fristgerecht funktioniere, betont Mücke: „Die Bundesdruckerei wollte ursprünglich mindestens sechs Wochen vor dem 20. Mai mit der Registrierung beginnen und bereits vor dem offiziellen Termin Codes vergeben, ist aber genauso wie die Hersteller und der Handel von dem rechtzeitigen Funktionieren der technischen Schnittstellen des EU-weiten Datenbankbetreibers abhängig. Die gleichen Probleme stellen sich nicht nur für Deutschland, sondern auch für alle anderen EU-Länder.“

    Keinen Grund zur Aufregung sieht man dagegen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Von dort heißt es: „In Deutschland hat am 12. April der Bundesrat den deutschen Umsetzungsrechtsakten zum europäischen Rückverfolgbarkeitssystem Track & Trace zugestimmt. Damit steht das Umsetzungsverfahren kurz vor seinem Abschluss. Das BMEL ist daher zuversichtlich, dass der Start des Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse in Deutschland rechtzeitig zum 20. Mai 2019 erfolgen kann“. kes

    (DTZ 18/19)

  • Frust und Meinungsvielfalt

    BERLIN // Was wird denn nun aus dem Tabakwerbeverbot? Fest steht: So viel Hin und Her war selten. Immer neue Beteiligte melden sich zu Wort, und die Politik wird sich nicht einig. DTZ bringt Sie auf den aktuellen Stand.

    „Dampfen mit Nikotin und Tabak führt in die Abhängigkeit, genau wie bei herkömmlichen Zigaretten. Deshalb fordern wir ein umfassendes Werbeverbot für Tabak, Zigaretten und für E-Zigaretten.“ Das postulierte jüngst Andreas Storm, Chef der Krankenkasse DAK. Ins gleiche Horn stößt auch Marlene Mortler (CSU): Das Werbeverbot müsse E-Zigaretten einschließen, so die Drogenbeauftragte der Bundesregierung.

    Doch ob mit oder ohne Next Generation Products (NGP) – schon in Sachen Tabak sind sich die Parteien nicht einig und häufig sogar innerhalb der Fraktionen unterschiedlicher Meinung. Beispiel CDU/CSU: Während der gesundheitspolitische Flügel ein weitgreifendes Verbot anstrebt, sträuben sich die Wirtschaftspolitiker. Werbung in Fachgeschäften, Kinowerbung vor Filmen ab 18 und andere Punkte könnten daher ausgeklammert werden. Dem „Spiegel“ sagt ein „Insider“: „An diese Themen traut sich kein Gesundheitspolitiker in der Union ernsthaft ran; die innerparteilichen Widerstände wären zu groß.“

    Hüh und hott
    Beispiel SPD: Noch am 3. April machte sie in einer Stellungnahme deutlich, bei der E-Zigarette verdampfe eine Flüssigkeit, dies habe mit der Zigarette, an der gezogen werde, um Sauerstoff hineinzubringen, nichts zu tun; die Fraktion habe sich jedoch klar für ein Verbot der Außenwerbung für Tabakprodukte positioniert. Dagegen setzt sich der zuständige Berichterstatter der SPD, Rainer Spiering, vehement für ein umfassendes Werbeverbot ein, das auch E-Zigaretten und Liquids einschließen soll.

    Bündnis 90 / Die Grünen möchten in einem neuen Gesetz „Regelungen für die E-Zigarette“ enthalten wissen. Das stellt sich die Fraktion der Linken anders vor. Sie möchte zunächst die Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation WHO umgesetzt wissen, bevor über die E-Zigarette gesondert diskutiert werden könne.

    Rolle der Branchen-Verbände
    Dass die Verbände der Tabakwirtschaft, allen voran der Deutsche Zigarettenverband und der Verband der Rauchtabakindustrie sowie für E-Zigaretten das Bündnis für Tabakfreien Genuss und der Verband des E-Zigarettenhandels, sich zumindest für zurückhaltende Eingriffe der Politik einsetzen, liegt auf der Hand. Sie verweisen unter anderem auf ein im Februar vorgelegtes Gutachten der Kanzlei Redeker / Sellner / Dahs, dass ein Tabakwerbeverbot verfassungswidrig sei. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat dazu eine Gegenexpertise verfasst, die zum gegenteiligen Schluss kommt.

    Auch der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft, der Markenverband sowie der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde setzen sich laut „Spiegel“ für die Belange der Industrie ein. max

    (DTZ 18/19)

  • Neue Herausforderungen

    FRECHEN // Die Lekkerland Deutschland GmbH & Co. KG hat Peter Ganghof für die Leitung des Foodservice-Bereichs in Deutschland gewonnen.

    Als Vice President Foodservice verantwortet der 49-Jährige seit dem 1. April die Weiterentwicklung des Service- und Produktportfolios rund um Snacks und Heißgetränke für den Unterwegskonsum.

    Er hat die Position übernommen von Frank Fleck, Senior Vice President Corporate Strategy & Business Development der Lekkerland Gruppe. Dieser hatte die Leitung des Foodservice-Bereichs interimsweise und zusätzlich zu seiner Verantwortung für die Bereiche Strategie und neue Geschäftsmodelle inne.

    pi

    (DTZ 17/19)

  • Zigarren-Kompetenz am Airport

    FRANKFURT / MAINZ // Ab sofort trägt Heinemann Duty Free in Frankfurt den „Habanos Specialist“-Status. Der ausgezeichnete Duty Free-Shop wird von Frankfurt Airport Retail (FAR) betrieben, einem Joint Venture zwischen Gebr. Heinemann und der Flughafen-Betreibergesellschaft Fraport. Der Shop in Frankfurt ist der erste und bisher einzige deutsche Flughafenstandort, der diese Auszeichnung erhält.

    „Wir sind sehr stolz darauf, die hohen Standards von Habanos zu erfüllen und nun ein ausgewählter Partner in ihrem internationalen Spezialisten-Netzwerk zu sein. Das Siegel ist ein sichtbares Zeichen der Differenzierung für unsere Kunden und zeigt die Leidenschaft und Kompetenz, mit der wir uns dem Verkauf hochwertiger Tabakwaren in unserem Shop widmen“, sagt Dirk Mörchen, Managing Director von Frankfurt Airport Retail.

    5th Avenue Products, der offzielle Alleinimporteur von Habanos in Deutschland, Österreich und Polen, vergibt das Siegel an Händler, die sich durch ihr Habanos-Sortiment, deren Präsentation, Kunden-Service und Beratungskompetenz auszeichnen. Die Händler müssen dafür verschiedene Anforderungen erfüllen: Es muss sich um einen exquisiten Shop mit passendem Humidor handeln, das Personal muss speziell geschult werden, mehr als 50 Prozent der Premium-Zigarren müssen Habanos sein, das übrige Sortiment muss zu den Habanos passen und die Topseller des jeweiligen Landes beinhalten.

    Gütesiegel und exzellenter Service
    Im Gegenzug bietet 5th Avenue den zertifizierten Händlern Vorteile wie spezielle Schulungen, Integration in die Habanos-Website und eine Kaufoption für neue Produkte, Raritäten und spezielle Markteinführungen. Dank des Gütesiegels genießen Passagiere am Frankfurt Airport neben einem großen Sortiment und einem exzellenten Service nun auch eine deutlich bessere Verfügbarkeit von Waren. „Besonders wenn schlechte Ernten zu Lieferengpässen bei den hochwertigen Produkten führen, können wir unseren Kunden dank des Siegels immer noch die besten Habanos anbieten“, so Georg Fuhrmann, Managing Director von Frankfurt Airport Retail.

    Der begehbare, rund 16 Quadratmeter große Humidor mit dem „Habanos Specialist“ Siegel befindet sich in Terminal 2 Non Schengen. Im Jahr 2018 verzeichnete das Terminal rund 3,5 Millionen Passagiere. Die stärkste Kundengruppe für kubanische Zigarren sind Reisende aus Südostasien; sie machen den Großteil des Umsatzes bei Frankfurt Airport Retail aus.

    pi

    (DTZ 17/19)

  • Mehreinnahmen durch Tabaksteuer

    WIESBADEN // Der deutsche Staat hat im ersten Quartal 11,6 Prozent mehr Geld durch die Tabaksteuer eingenommen als im Vorjahreszeitraum. Die Produzenten forderten in den ersten drei Monaten Steuerzeichen im Wert von 3,62 Milliarden Euro an, teilte das Statistische Bundesamt mit.

    Die Menge der produzierten Zigaretten legte um 10,6 Prozent auf 18,6 Milliarden Stück zu. Für Pfeifentabak lag die Steigerung sogar bei 58 Prozent, weil hier die Wasserpfeifentabake besonders nachgefragt wurden.

    Das bedeute aber nicht zwingend, dass auch mehr geraucht werde, erklärten die Statistiker. Es werde nur der Bezug der Steuerzeichen durch die Hersteller registriert. Wann die Waren in den Verkauf kommen, sei unklar. Schwankungen seien üblich.

    red

    (DTZ 17/19)

  • Neuer Vorstand

    BERLIN // Der Verband Deutscher Bahnhofsbuchhändler (VDBB) hat im Rahmen seiner Jahreshauptversammlung in Berlin Torsten Löffler, Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Dr. Eckert, zum neuen Vorsitzenden gewählt.

    Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Thomas Wiesel, CEO Lagardère Travel Retail Deutschland, bestimmt.

    Löffler war zuvor stellvertretender Vorsitzender des VDBB und Vorsitzender der Betriebswirtschaftlichen Kommission. Zur von ihm geführten Unternehmensgruppe Dr. Eckert gehören bundesweit mehr als 300 Geschäfte in den Bereichen Presse, Buch, Tabak und Convenience. Thomas Wiesel hatte sich bereits seit 2006 als Mitglied im Beirat des VDBB für die Interessen des Bahnhofs- und Flughafenbuchhandels eingesetzt. Als CEO von Lagardère Travel Retail Deutschland ist er verantwortlich für rund 130 Einzelhandels- und Gastronomieeinheiten an elf Flughäfen und 50 Bahnhöfen.

    In seinem Amt als Schatzmeister bestätigt wurde Daniel Seidl, Geschäftsführer Hollmann Buch und Presse. Das Unternehmen betreibt am Flughafen Düsseldorf sieben Filialen. Drei weitere Filialen werden unter dem Label Your Present geführt.

    pi

    (DTZ 16/19)

  • Politiker lehnen Verbot ab

    BERLIN // Mit ihrem Antrag auf ein umfassendes Tabakwerbeverbot, greift Die Linke ein Thema auf, das seit 2016 die Berliner Politik wiederholt beschäftigt hat – bisher allerdings ohne entsprechende Beschlussfassung.

    Daran ändert auch der aktuelle Vorstoß nichts. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat vor kurzem mit den Stimmen von CDU / CSU, SPD, AfD und FDP und gegen die Stimmen von Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen den Antrag abgelehnt und eine entsprechende Beschlussempfehlung (19/9116) an den Bundestag ausgesprochen. In ihrem Antrag forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs der WHO, kurz FCTC, in Deutschland umzusetzen und jegliche Tabakwerbung in Kino- und Außenwerbung, Abgabe von Tabakprodukten, Sponsoring und Werbung, die auf Jugendliche zielt, zu verbieten.

    Entsprechend scheiterte auch der Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes in derselben Beschlussempfehlung im Ausschuss. In ihrer Begründung betonen CDU / CSU, dass man auf Freiwilligkeit setze, wenn es um Tabakkonsum gehe. Allerdings sehe man durchaus Handlungsbedarf, wenn es um den Jugendschutz gehe. Der Antrag der Linken und der Gesetzentwurf der Grünen gingen „durchaus in die richtige Richtung“.

    Die SPD wiederum verweist auf die Eigenverantwortung der Konsumenten. „Das ist die Frage der Liberalität in einer Demokratie.“ Die Politik habe jedoch Verantwortung gegenüber Minderjährigen. Die FDP führt an, dass es eine Vielzahl von Möglichkeiten gebe, Tabak zu konsumieren. „Deswegen werde eine passgenaue Regulierung gebraucht.“ Und: „Wenn über Tabakverbote gesprochen wird, muss konsequenterweise auch über Zucker- und Alkoholwerbeverbote gesprochen werden.“

    kes

    (DTZ 16/19)

  • Weitere Verbote werfen ihre Schatten voraus MUT-Tagung

    DORTMUND // Die Vermeidung eines totalen Tabakwerbeverbots war das Hauptthema auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der Organisation MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft), die am 9. April in Dortmund stattfand.

    Horst Goetschel, Vorsitzender und Geschäftsführer von MUT, machte deutlich, welche Konsequenzen es habe, wenn die Werbung für Tabak weiter eingeschränkt werden sollte. Auch der Fachhandel könnte direkt betroffen sein, wenn etwa Samplings und Tabakwerbung am Shop verboten würden.

    Goetschel begrüßte als Referenten Peter Schweinschwaller, den neuen Präsidenten des europäischen Verbandes der Tabakeinzelhändler. Die Confédération Européene des Détaillants en Tabac (CEDT) vertritt 150 000 Tabakwareneinzelhändler und ist damit laut Schweinschwaller der größte Einzelhandelsverband in Europa.

    Der CEDT-Präsident wartete in Dortmund mit einigen Daten und Zahlen auf. So erfuhren die Tagungsteilnehmer, dass der Anteil der Raucher in Europa 26 Prozent beträgt. Deutschland liegt mit einem Anteil von 27 Prozent leicht über dem EU-Durchschnitt. Wesentlich höher ist die Raucherquote in Griechenland mit 38 Prozent, deutlich geringer mit elf Prozent hingegen in Schweden. „Das liegt vor allem daran, weil in Schweden der Snus stark verbreitet ist“, erklärte Peter Schweinschwaller.

    Seinen Worten zufolge gingen die Gedanken auf der politischen Bühne derzeit in Richtung einer TPD 3. Hier sei mit weiteren Verschärfungen und Verboten zu rechnen.

    Als zweiten Referenten hieß MUT-Chef Goetschel Florian Steidl willkommen, der an der Hochschule Rhein Main lehrt. Sein Thema: „Die Kosten des Rauchens in Deutschland“. Dabei kam Steidl zu dem Schluss, dass das Rauchen im Ergebnis netto eher zu einer Entlastung als zu einer Belastung von Sozialversicherten und Steuerzahlern führt.

    Ausführlicher Bericht folgt in einer späteren DTZ-Ausgabe.

    da

    (DTZ 16/19)