Autor: admin

  • „Das Beste draus machen“

    KÖLN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im ersten Teil der DTZ-Serie kommt Steffen Kahnt vom BTWE Handelsverband Tabak, Köln, zu Wort.

    Keine Frage: Das Jahr 2019 hat die Tabakbranche besonders in Atem gehalten:
    [bul]Das größte Produkt-Nachverfolgungssystem aller Zeiten (Track & Trace) wurde im Mai scharf gestellt.
    [bul]Der US-Skandal um verseuchte Liquids warf die E-Zigaretten-Umsätze auch in Deutschland schmerzlich zurück.
    [bul]In Berlin fallen beim Thema Tabakwerbeverbot die letzten Hemmungen.

    Aber: Die Branche hat zusammengehalten und das Beste aus allen Herausforderungen gemacht. Und was kommt 2020?

    Ruhigeres Fahrwasser

    Das war „eine Menge Holz“: eine ausgefallene offizielle Testphase beim neuen Track & Trace-System, mangelhafte Codes und viele offene Fragen. Die IT- und Logistik-Experten des Handels im Arbeitskreis der Fachverbände BTWE und BDTA hatten 2019 Gegenwind. Sie haben aber viele Alltags-Herausforderungen engagiert und konstruktiv gemeistert. Es gibt immer noch genug zu tun – wahrscheinlich lässt der Druck in 2020 aber etwas nach.

    Schwere Zeiten für Tabakwerbung: Der BTWE hat immer gesagt: Für legale Produkte darf auch legal geworben werden. Das sah die politische Mehrheit in Berlin früher ebenfalls so. Doch die politischen Gewichte in Berlin haben sich verschoben. Selbst für risikoreduzierte Produkte soll nun perspektivisch ein Werbeverbot kommen. Schade: Schaut man sich die aktuellen Pläne an, schüttet Berlin derzeit das Kind mit dem Bade aus. Schlauer wäre es – wie in Großbritannien – im Sinne des Gesundheitsschutzes, den risikoreduzierten Alternativen eine Chance zu geben.

    „Comeback“ der E-Zigarette: Wer hoch fliegt, kann auch tief fallen? Nach dem Hype um Verdampfer war der Skandal um verunreinigte Schwarzmarktprodukte in den USA ein herber Rückschlag. Zumal wir in Europa bisher scheinbar alles richtig gemacht haben … Nach allem, was wir wissen, gibt es keinen Grund für die Medien, bei der E-Zigarette weiter in Hysterie zu „schwelgen“. Wer risikoreduzierten Alternativen eine Chance geben will, sollte jetzt wieder zur Vernunft zurückkehren. Nur am Rande: Schön, dass sich auch Niko Liquids und Juul wieder vertragen.

    Ein Lob auf die Klassiker

    Im Übrigen: Der Handel verdient immer noch 95 Prozent seines Geldes vor allem mit klassischen Sortimenten. Zigaretten, Rauchtabak, Pfeifentabak, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen und Raucherbedarfsartikel sind die Stars in unseren Geschäften. Diese Stars sollten wir hoffieren, dieses Sortiment sollten wir hegen und pflegen. Die InterTabac ist deshalb auch im Jahr 2020 ein Pflichttermin für alle, die keinen Trend verpassen wollen.

    Keine Tabaksteuererhöhung: Auch wenn das Thema immer mal wieder medial aufschlägt – es ist schwer vorstellbar, dass die Große Koalition in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode noch das Fass „Tabaksteuererhöhung“ aufmacht. Zwei Prämissen sind aber klar: Mehrstufige marktschonende kleine Schritte haben sich grundsätzlich bewährt. Und: Wenn die Besteuerung von E-Zigaretten kommt, muss sie europäisch angepackt werden.

    Händler bleibt Inspirator

    Alles in allem: Der Tabakwaren-Fachhandel wird auch im Jahr 2020 einen guten Job machen. Er bleibt der Experte für Genuss, Qualität und Service und unerlässlich für seine Kunden, die Tabakwaren, Lotto, Presse sowie alle angebotenen Zusatzsortimente kaufen.

    Egal, ob neue Produkte, neue EU-Verordnung oder nationale Gesetzgebung – der Tabakwaren-Fachhandel ist und bleibt der Garant für den legalen Verkauf von legalen Genussmitteln. Der Handelsverband Tabak (BTWE) hält seinen Mitgliedsfirmen – im Schulterschluss mit allen Partnerverbänden der Tabakwirtschaft – den Rücken frei und setzt sich bei der Politik in Berlin und Brüssel für praxisorientierte Lösungen ein.

    vi

    (DTZ 01/02/20)

  • Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr

    Wir bedanken uns bei Ihnen, unseren Lesern und Geschäftspartnern, für einen lebendigen und intensiven Dialog im Jahr 2019.
    Haben Sie ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr.
    Wir freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.

  • „Dampfen-statt-rauchen.de“

    BERLIN // Der Branchenverband Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) war bis Ende des Jahres mit der bundesweiten Aufklärungskampagne „Dampfen statt Rauchen“ auf Plakaten, Flyern und in den Social-Media-Kanälen präsent. Die BfTG-Aktion geht in zwei zeitlich voneinander getrennten Aussendungen an den Start.

    Während die erste Phase von Mitte bis Ende Dezember angesetzt war, ist die zweite Kampagnen-Phase vom 10. bis zum 23. Januar 2020 geplant, teilt der BfTG auf DTZ-Anfrage mit.
    „E-Zigaretten sind bis zu 95 Prozent weniger schädlich als Tabak“, erklärt der Verband in einer Mitteilung. Eine Information, die bei zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland nicht präsent sei. „Es wird dringend Zeit, dass sich das ändert“, so der BfTG.

    Mit der Kampagne „Dampfen statt Rauchen“ soll die E-Zigarette als risikoärmeres Produkt im Bewusstsein der Bevölkerung präsent werden, heißt es. Ein wesentliches Ziel sei die Aufklärung über die Ursachen für die Krankheits- und Todesfälle in den USA. „Mit den E-Zigaretten und Liquids, so wie sie in Deutschland erhältlich sind, haben diese Vorfälle nichts zu tun“, so der BfTG.

    Dazu geht der Berliner Verband mit
    [bul]der Website [link|https://www.tabakfreiergenuss.org/]„Dampfen-statt-rauchen.de“[/link],
    [bul]einer bundesweiten Plakatwerbung in über 100 Städten, mit Flyern und Plakaten für Unterstützer,
    mit Videos sowie
    [bul]einer Social-Media-Kampagne in die Öffentlichkeit.

    „Wir starten diese Kampagne, damit möglichst viele Menschen vom Potenzial der E-Zigarette erfahren“, erklärt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG. Die elektrische Zigarette gebe es seit zwölf Jahren in Deutschland und die Wissenschaft sei sich einig, dass sie deutlich weniger schädlich sei als die Tabakzigarette. „Es ist alarmierend, dass nur ein Drittel der Bevölkerung diese Fakten kennt. Das muss endlich geändert werden und dafür arbeiten wir“, betont BfTG-Sprecher Dahlmann.

    pi

    (DTZ 52/19)

  • Kassen-Bon-Pflicht

    KÖLN // Die Kassenbonpflicht ab 1. Januar 2020 bewegt die Politik seit einigen Wochen und wird auch in den Medien kontrovers aufgegriffen. Der BVS-Dachverband HDE hat zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft dem Bundesfinanzministerium ein gemeinsames Schreiben vorgelegt.

    Darin wird dargelegt, warum eine Bonausgabepflicht die Unternehmen übermäßig belastet und deshalb entfallen muss.

    Bis diese politischen Bemühungen zum Erfolg führen, gibt der Bundesverband Technik im Einzelhandel (BVT) folgende Verhaltensempfehlung für Handelsunternehmer:

    [bul]Ab 1. Januar 2020 muss auf jeden Fall bei jedem Kaufvorgang ein Kassenbon an den Kunden ausgegeben werden.
    [bul]Kassen müssen über eine elektronische Aufzeichnungsfunktion mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) und eine automatische Bonausgabe verfügen. Kassen, die nicht über diese Technische Sicherheitseinrichtung verfügen, dürfen dank eines Nichtbeanstandungserlasses maximal bis zum 30. September 2020 ohne Nachrüstung weiterbetrieben werden.
    [bul]Ab 1. Januar 2020 dürfen die Hersteller von Kassenbon-Thermopapier dem Einzelhandel kein Papier mehr verkaufen, das Bisphenol A enthält. Einzelhändler sollten sich beim Einkauf ihrer Kassenrollen eine entsprechende Zusicherung des Lieferanten geben lassen.

    pi

    (DTZ 52/19)

  • Bonpflicht – sehr viel Holz

    KÖLN // Die ab 1. Januar 2020 geltenden neuen Vorschriften für elektronische Registrierkassen zur Verhinderung von Manipulation stoßen auf Kritik. Während der Einzelhandel über noch mehr Bürokratie wettert, ist die mit den neuen Auflagen einhergehende Bonpflicht auch aus Umweltschutzgründen ein Unding. Denn der Verbrauch von Bonpapier wird sich erhöhen, weil ab nächstem Jahr, wie DTZ bereits berichtete, Händler ihren Kunden die Kassenbelege aushändigen müssen.

    Durch zusätzliche verpflichtende Informationen auf den Kassenzetteln wird jeder Bon deutlich länger, und zwar um durchschnittlich zwölf Zentimeter. Bei knapp 20 Milliarden Transaktionen im deutschen Handel bedeutet das pro Jahr knapp 2,4 Millionen Kilometer beziehungsweise 5,7 Millionen Kilogramm zusätzliches Kassenpapier, heißt es beim EHI Retail Institute in Köln. Zur Herstellung des Papiers werden dem EHI zufolge etwa 12,5 Millionen Kilogramm Holz verbraucht. Das entspricht pro Jahr zirka 8500 Fichten mit einer Höhe von 25 Metern und einem Durchmesser von 40 Zentimetern. Oder einem gefällten Baum pro Stunde.

    „Während der Handel über die Reduzierung von Papierbons nachdenkt, sorgt die Politik nun für noch mehr Müll“, kritisiert Michael Gerling, Geschäftsführer des EHI.

    pi

    (DTZ 52/19)

  • Jahresende in Bünde

    BÜNDE // Die Steuerzeichenstelle in Bünde informiert über den Steuerzeichenbezug zum Jahreswechsel. Der letzte Versand von Steuerzeichen vor dem Jahreswechsel findet am 18. Dezember statt. Die Abholung von Steuerzeichen bei der Steuerzeichenstelle in Bünde ist bis Freitag, 20. Dezember, möglich. Der normale Dienstbetrieb in der Steuerzeichenstelle ist dann wieder ab 2. Januar 2020.

    Für die Grundlage der Mindeststeuerberechnung für Zigarette und Feinschnitt wird am 2. Januar 2020 anhand der Statistik des Jahres 2019 der durchschnittliche gewichtete Kleinverkaufspreis für jeweils beide Gattungen ermittelt. Diese Durchschnittswerte sind dann Grundlage für die Mindeststeuerberechnung ab 15. Februar 2020. Augenblickliche Tendenz ist sowohl bei Zigarette als auch bei Feinschnitt, dass es durch angestiegene durchschnittliche Kleinverkaufspreise eine höhere Mindeststeuer geben wird. Die Steuerzeichen für Zigarette und Feinschnitt, die der Mindeststeuer unterliegen, werden ab 15. Februar 2020 geänderte Kennbuchstaben aufweisen.

    Sobald die Bemessungsgrundlagen ermittelt und durch das Bundesministerium für Finanzen bestätigt worden sind, werden der Branche entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf Änderung der Mindeststeuer bittet die Steuerzeichenstelle darum, sich nur im erforderlichen Maße mit „alten“ Steuerzeichen für Zigarette und Feinschnitt zu bevorraten.

    red

    (DTZ 52/19)

  • Auf Erholungskurs

    BERLIN // Erfreuliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Im November lagen die Einnahmen bei der Tabaksteuer erneut auf sehr hohem Niveau. Insgesamt nahm der Bund gut 1,3 Milliarden Euro ein, davon entfielen fast 1,18 Milliarden Euro auf Zigaretten.

    Gegenüber dem Vorjahresmonat bedeutet das insgesamt einen Zuwachs um 13,3 Prozent, bei Zigaretten lag das Plus bei 13,4 Prozent. Beim Feinschnitt verzeichneten die Statistiker erstmals seit Mai wieder einen Zuwachs (plus 17,1 Prozent auf 161,4 Millionen Euro). Das Steueraufkommen bei Zigarren/Zigarillos nahm um 11,1 Prozent ab, beim Pfeifentabak waren es sogar 17,4 Prozent – allerdings war das das erste Minus seit Juni.

    Unterm Strich bauen die Hersteller ihre Produktionsrückstände nach der Umstellung auf das Track & Trace-System im Mai damit weiter ab.

    red

    (DTZ 52/19)

  • „Bevormundende Symbolpolitik“

    BERLIN // Die CDU / CSU-Bundestagsfraktion hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember mehrheitlich für ein faktisch vollständiges Verbot der Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten gestimmt. Betroffene Verbände zeigten sich enttäuscht über das Votum.

    Verfassungsrechtliche Hürden
    Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), verwies auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden, die einem Verbot entgegenstehen: „Das geplante Nutzungsverbot aller medialen Werbeplattformen bedeutet für die betroffenen Unternehmen faktisch ein Kommunikationsverbot in der allgemeinen Öffentlichkeit. Für diese beispiellosen Einschränkungen der Grundrechte der Meinungs- und Berufsfreiheit des Grundgesetzes fehlt eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung.“

    Mücke kritisierte zudem, dass die Außenwerbung für potenziell risikoreduzierte Produkte wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer ebenfalls verboten werden solle: „Diese Verbote wären nicht nur ein verfassungsrechtlich fragwürdiger Eingriff in die Grundregeln freier Märkte. Das geplante Außenwerbeverbot für E-Zigaretten und Tabakerhitzer bedeutet zugleich einen gesundheitspolitischen Rückschritt. Die Verbraucher können zukünftig kaum noch über die geringere Schädlichkeit dieser Produkte informiert werden.“


    Verbotspolitik

    Angesichts der Tragweite der Entscheidung müsse nun die Werbe-, Tabak- und E-Zigarettenwirtschaft ihre Argumente gegen die geplanten Verbote vorbringen können. Die Abgeordneten hätten ein Recht darauf, sich vor einer Abstimmung ein umfassendes Bild zu machen. Es sei insbesondere zu befürchten, dass die neue Verbotspolitik nicht bei Tabak und E-Zigaretten halt machen werde und zu weiteren Werberestriktionen führen werde – etwa für alkoholische Getränke.

    Der Beschluss der CDU / CSU-Bundestagsfraktion sieht vor, die Außenwerbung für Tabakprodukte ab 2022 zu verbieten. Für Tabakerhitzer und E-Zigaretten soll das Außenwerbeverbot ein beziehungsweise zwei Jahre später in Kraft treten. Zudem ist ein faktisches Verbot der Kinowerbung und der kostenlosen Abgabe zu Werbezwecken von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen geplant.

    Symbolpolitik mit falschen Nebenwirkungen
    Kritik kam auch von der FDP. Die Werbeverbote für Tabak und E-Zigaretten in Deutschland seien Folge einer „bevormundenden Symbolpolitik mit falschen Nebenwirkungen“, sagte FDP-Fraktionsvize Frank Sitta. Die Zahl minderjähriger Raucher sei signifikant zurückgegangen. Ein komplettes Werbeverbot erschwere zudem „risikoärmeren Innovationen“ den Zugang zum Markt.

    Die E-Zigaretten-Branche meldete ebenfalls schwere Bedenken an. Bei der Diskussion rund um das Tabakwerbeverbot zeichne sich ab, dass bei der geplanten Ausweitung der Werbeverbote die E-Zigarette unter die Räder der Regulierung geraten solle. Dabei handele es sich um zwei Produktgruppen, die unterschiedlicher nicht sein könnten, hieß es beim Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Der Gesetzgeber beabsichtige, die Fehlvorstellung der Bevölkerung in Sachen Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten zu zementieren, indem er beim Werbeverbot Tabak und E-Zigaretten gleichbehandeln wolle, sagte Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH.


    Starke Verunsicherung der Verbraucher

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG), pflichtete bei: „Unsere jüngst durchgeführte Branchenumfrage ergab, dass 88 Prozent der E-Zigaretten-Händler in Deutschland über teils massive Umsatzeinbrüche aufgrund starker Verunsicherung der Verbraucher klagen. In der Folge kehren Nutzer wieder verstärkt zur Tabakzigarette zurück. Die sachgrundlose Gleichbehandlung der E-Zigarette mit der Tabakzigarette wird diese Verunsicherung und den fatalen Trend nur noch weiter anfachen.“

    „Werbung ermöglicht es, die Öffentlichkeit aufzuklären. Dass dies auf verantwortungsvolle Weise geschehen muss, versteht sich von selbst. Solange öffentliche Stellen nichts unternehmen, um erwachsene Raucher zum Um- und Ausstieg zu motivieren, muss es der Branche möglich bleiben, genau dies zu tun“, ergänzte Dobrajc.

    Trotz aller Kritik bekräftigen beide Verbände ihre Bereitschaft zu einem konstruktiven Dialog und so eine Regulierung mit Augenmaß zum Wohle der Verbrauchergesundheit zu erreichen.

    red

    (DTZ 52/19)

  • Keine Änderungen

    BERLIN // Die FDP-Fraktion im Bundestag hatte vor einigen Wochen eine Kleine Anfrage mit Blick auf „unterschiedliche Steuersätze für Tabakprodukte und nachhaltige Regulierung“ an die Bundesregierung gestellt. Nun liegen die Antworten vor.

    Von Interesse sind dabei unter anderem die Stellungnahme auf die Frage, ob die Bundesregierung „weitere Werbeverbote für brennbare Tabakprodukte“ plane. Darin wird auf den im April 2016 vorgelegten Gesetzentwurf verwiesen, der „aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in den Koalitionsfraktionen nicht behandelt wurde und der Diskontinuität unterfiel“. Eine Diskussion über eine Ausweitung dauere in der aktuellen Legislaturperiode noch an.

    Wie es mit der Besteuerung von E-Zigaretten weitergeht, richtet sich laut Bundesregierung nach den Ergebnissen einer Studie auf EU-Ebene, die frühestens Ende 2019 zur Verfügung stehen sollen. Vor 2021 ist mit konkreten Vorschlägen offenbar nicht zu rechnen. Im Übrigen plant die Bundesregierung keine Veränderungen bei der Tabaksteuer, auch nicht bei Tabakerhitzern, die wie Pfeifentabak besteuert werden.

    red

    (DTZ 50/19)

  • Niko Liquids und Juul einigen sich

    ESSEN / HAMBURG // Die beiden E-Zigaretten-Unternehmen Juul Labs Germany und Niko Liquids haben ihre juristischen Auseinandersetzungen beigelegt. Das geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung hervor, die die Firmen vor wenigen Tagen verschickten.

    In den Streitigkeiten ging es unter anderem um fehlerhafte Kennzeichnungen von Produkten, die unterlassene Anmeldung von Liquids für den deutschen Markt sowie nicht zutreffende Nikotinstärken. Nach DTZ-Informationen hatten sich die Streithähne seit September gegenseitig mit Unterlassungsverfügungen überzogen.

    In der aktuellen Pressemitteilung heißt es: „Juul Labs Germany und die Niko-Liquids-Gruppe geben bekannt, dass sie eine außergerichtliche Einigung zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten zwischen ihren Unternehmen erzielt haben.“ Die Einigung sehe unter anderem vor, dass alle wechselseitigen Rechtsstreitigkeiten mit sofortiger Wirkung beigelegt und alle anstehenden Gerichtstermine aufgehoben werden.

    Nach DTZ-Informationen standen noch zwei Verhandlungstermine an, die nun jedoch hinfällig geworden sind. Ob und in welcher Höhe ein finanzieller Ausgleich gezahlt wurde, teilten die betroffenen Unternehmen nicht mit.

    Niko will Juul listen
    Für den Handel sei entscheidend, dass Juul Labs ab sofort wieder seine derzeitigen Pods in den Markt ausliefern könne, da das Verkaufsverbot für diese Kapseln mit sofortiger Wirkung aufgehoben sei, heißt es in der Mitteilung. Überraschende Ergänzung: Die Juul-Produkte werden außerdem ab Januar 2020 in den Shops von Niko Liquids gelistet.

    Dass die Unternehmen alle Streitigkeiten beigelegt haben, wird auch aus der Formulierung deutlich, dass Juul Labs und die Niko-Liquids-Gruppe darüber hinaus vereinbart haben, künftig partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.

    In einer gemeinsamen Stellungnahme kommentierten Markus Kramer, Geschäftsführer von Juul Labs Deutschland, und Stephan Endler, Gründer der Niko-Liquids-Gruppe, die Einigung mit den Worten: „Wir freuen uns, dass wir die juristischen Auseinandersetzungen zwischen unseren beiden Unternehmen nun ein-vernehmlich beilegen konnten. Wir können uns jetzt wieder mit ganzer Kraft darauf konzentrieren, erwachsenen Rauchern eine Umstiegsoption zu bieten – ganz im Sinne unserer Mission, das Leben der weltweit einen Milliarde erwachsenen Raucher zu verbessern.“

    Die Auseinandersetzungen, die öffentlichkeitswirksam ihren Ausgangspunkt auf der InterTabac 2019 hatten, trafen die Beteiligten ebenso wie die gesamte Branche zu einem äußerst unglücklichen Zeitpunkt. Neben dem zunehmend diskutierten Werbeverbot auch für E-Zigaretten verunsicherten Meldungen über Erkrankungen und Todesfälle in Folge des Konsums von E-Zigaretten die Verbraucher. Nur sehr langsam setzte sich die Erkenntnis durch, dass die Ursache dieser Erkrankungen in gepanschten, illegalen Liquids lag.


    Umsatz eingebrochen

    Die Branche klagt über massive Umsatzeinbrüche: Einzelne Vape-Shops verkauften bis zu 80 Prozent weniger. Beobachter erwarten denn auch eine deutliche Bereinigung – sowohl im Handel als auch bei den Herstellern. Betroffen waren vor allem offene Systeme. Auch das Argument der Lebensverbesserung für Nikotinnutzer zog nicht mehr: Raucher stiegen praktisch gar nicht mehr um.

    pi / max

    (DTZ 50/19)