Autor: admin

  • Hygiene auf Knopfdruck

    MAINZ // Sollten Kunden für ihren Einkauf keine Maske zur Hand haben oder sich gerne die Hände desinfizieren wollen, gibt es für den Handel Automaten-Lösungen.

    Sofort verfügbar
    Das Ausgabegerät „Harting Prevent” der Harting Technologiegruppe bietet diverse Hygieneartikel für den Sofortbedarf, die auf Knopfdruck ausgewählt und kontaktlos bezahlt werden können. „Ohne eine sofortige Verfügbarkeit wichtiger Hygieneartikel wird Infektionsschutz an Orten mit hohem Publikumsverkehr nicht funktionieren”, meint Peter Weichert, Geschäftsführer von Harting Systems.

    Tuch- und Maskenspender
    Vom Desinfektionsmittel- bis hin zum Tuch- und Maskenspender: Auch das österreichische Ladenbauunternehmens Umdasch hat eine Hygiene-Station in verschiedenen Ausführungen entwickelt. Die Self Service-Funktion steht als Standalone- oder in Kombination mit Zutrittsmanagement-Optionen zur Verfügung. Ziel ist nicht nur, das Sicherheitsbedürfnis der Kunden zu erfüllen, sondern auch, die Mitarbeiter zu entlasten und das Hygiene Management automatisch zu steuern.

    pi

  • BfTG startet Umfrage

    BERLIN // Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat vor kurzem seine Branchenumfrage 2020 online gestellt.

    Unter dem Link [link|https://www.surveymonkey.de/r/R87VD2M]www.surveymonkey.de/r/R87VD2M[/link] können Händler und Hersteller ihre Angaben und Einschätzungen abgeben.

    Im Vergleich zum Vorjahr hat das Bündnis eigenen Angaben zufolge einige Ergänzungsfragen im Zusammenhang mit US-Vorfällen und Corona-Krise mit aufgenommen. Damit will das BfTG die Entwicklung nach „EVALI“ und im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beziehungsweise dem Corona-Lockdown besser auswerten.

    Ergebnisse
    „Mit dieser Umfrage wollen wir ein genaueres Bild davon bekommen, wie sich die Entwicklungen der letzten Monate auf die E-Zigaretten-Branche ausgewirkt haben. Daher ist es von großer Bedeutung, dass möglichst viele Händler und Hersteller von E-Zigaretten und Zubehör mitmachen. Die Ergebnisse sind wichtig für unsere zielgerichtete Ansprache von Politik und Medien", sagt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG.

    Die Teilnahme ist noch bis zum 28. Juni möglich.

    red

  • Einheitsverpackung entspricht Regeln des Welthandels

    GENF // Das Berufungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) entschied vor kurzem, dass die strengen australischen Gesetze für Tabakverpackungen, das Plain Packaging, gerechtfertigt seien, und lehnte damit Beschwerden von Honduras und der Dominikanischen Republik ab.

    Ihren Vorwurf, dass es sich um unfaire Handelsbeschränkungen handele, wiesen die Richter zurück.

    WTO-Gremium
    Ein WTO-Gremium hatte 2018 über einen Fall entschieden, den Kuba, die Dominikanische Republik, Honduras und Indonesien gegen Australien wegen seiner Vorschriften für Tabakverpackungen eingereicht hatten. Sie hatten gegen die Einführung des Plain Packaging in Australien geklagt. Andere Länder, darunter Großbritannien, Frankreich, Neuseeland und Uruguay, haben seither ähnliche Regeln eingeführt.

    Handelshemmnis
    Die Beschwerdeführer argumentierten, dass das australische Gesetz ein ungerechtfertigtes Handelshemmnis darstelle, das WTO-Gremium stellte jedoch fest, dass die Maßnahmen Australiens gerechtfertigt waren.

    Honduras und die Dominikanische Republik wandten sich an das Streitschlichtungsgremium der WTO und legten Berufung ein.

    Schlussfolgerungen
    Das Berufungsgremium erklärte jetzt, es habe keine Fehler in den Schlussfolgerungen des früheren Gremiums festgestellt und den Antrag der Beschwerdeführer auf Änderung der Verpackungsregeln durch Australien abgelehnt.

    Die [link|https://www.wto.org/english/news_e/news20_e/435_441abr_e.htm]Entscheidung[/link] war die vorerst letzte der WTO-Berufungsinstanz, das als oberstes Gericht für internationale Handelsstreitigkeiten fungiert. Seine Funktion ist ausgesetzt, da die USA die Ernennung neuer Richter blockieren. Das wiederum führt dazu, dass die in Genf ansässige WTO nicht mehr effektiv Handels-Streitigkeiten beilegen kann.

    red

  • Arbeitszeit sinkt

    NÜRNBERG // „Die Covid-19-Pandemie hat bereits im ersten Quartal 2020 deutlich auf die Arbeitszeit gedrückt“, sagt Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigem lag im ersten Quartal bei 349,8 Stunden und sank damit um 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Damit wurde pro Erwerbstätigem so wenig gearbeitet wie noch nie in einem ersten Quartal seit der Wiedervereinigung“, sagt Weber.

    Niedrigster Zuwachs
    Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal mit 0,3 Prozent nur noch wenig und lag bei rund 45 Millionen Personen. Das war der niedrigste Zuwachs gegenüber dem Vorjahr seit zehn Jahren. Gegenüber dem Vorquartal gab es saison- und kalenderbereinigt gar keinen Zuwachs mehr. Bis Februar wuchs die Erwerbstätigkeit zwar noch, aber im März ging die Zahl der Erwerbstätigen dann zurück.

    Weniger Überstunden
    Insgesamt arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland im ersten Quartal gut 15,7 Milliarden Stunden. Das bedeutet ein Minus von 1,3 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. „Weniger Überstunden, Abbau der Guthaben auf den Arbeitszeitkonten, Freistellungen, vorgezogene Urlaubstage und Kurzarbeit – die Covid-19-Pandemie wirkte sich bereits im ersten Quartal massiv auf das Arbeitsvolumen in Deutschland aus“, erklärt Weber.

    Arbeitszeitkonten
    Die bezahlten und unbezahlten Überstunden je Arbeitnehmer sanken im ersten Quartal 2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,6 beziehungsweise 0,4 Stunden. Die Beschäftigten machten im ersten Quartal im Durchschnitt 5,2 bezahlte und 5,5 unbezahlte Überstunden. Zusätzlich wurden im Schnitt je Arbeitnehmer zwei Stunden Guthaben auf den Arbeitszeitkonten abgebaut. Die Zunahme bei den Freistellungen und beim genommenen Urlaub betrug zusammengerechnet fünf Stunden pro Arbeitnehmer im Vergleich zum Vorjahresquartal. Der Kurzarbeitereffekt belief sich im Schnitt auf zwei Stunden – er lag damit im ersten Quartal eine Stunde höher als im ersten Quartal 2019.

    Shutdown
    Weber: „Da der wirtschaftliche Shutdown erst in den letzten zwei März-Wochen begann und sich Erwerbstätigkeit wie Arbeitsvolumen in Deutschland vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie auf einem Rekordhoch befanden, wird sich die volle Wucht der wirtschaftlichen Einschränkungen erst in den Zahlen für das zweite Quartal zeigen.“

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    und, haben Sie sie schon auf Ihr Handy geladen, die neue Corona-Warn-App? Bis gestern Abend – kurz bevor das System für iOS- und Android-Geräte freigeschaltet werden sollte – gab es noch eine ganze Reihe offener Fragen.

    Oxford-Studie
    Auf jeden Fall wird das Tool erfolgreich sein, denn während es bislang in Auswertung einer Studie aus Oxford immer hieß, mindestens 60 Prozent der Smartphone-Nutzer müssten mitmachen, damit eine Pandemie eingedämmt werden könne, ist die Sprachregelung nun: Die App ist nur eine von mehreren Maßnahmen und trägt dadurch auf jeden Fall dazu bei, vor Infektionen zu warnen und so die Verbreitung zu begrenzen. Allerdings gilt meines Erachtens dasselbe wie beim berühmt-berüchtigten R-Wert: Je kleiner die Datenbasis (ob an bekannten Infizierten oder Nutzern der App) ist, desto geringer ist die Aussagekraft der Informationen. In Australien, einem Vorreiter in Sachen Warn-App, wurde laut „The Guardian“ im ersten Monat genau eine Kontaktperson tatsächlich gewarnt.

    Deutsche Warn-App
    Ach ja: Die deutsche Warn-App hat rund 20 Millionen Euro gekostet, monatlich kommen 2,5 bis 3,5 Millionen für den Betrieb dazu. Aber Geld spielt ja aktuell keine Rolle. Wir haben es ja – also: eigentlich nicht, aber wir borgen es uns. Die Nettokreditaufnahme 2020 dürfte sich nach aktuellen Prognosen und unter Einbeziehen des zweiten Nachtragshaushaltes auf 218,5 Milliarden Euro belaufen. Falls nichts mehr obendrauf kommt. Der gigantische Betrag entspricht übrigens fast der Gesamtneuverschuldung der Jahre 2005 bis 2019 (was besonders dramatisch klingt, aber die „Nullerjahre“ 2014 bis 2019 einschließt – allerdings waren auch die Finanzkrisenjahren 2008 und 2009 enthalten). Die Schuldenquote – also das Verhältnis zwischen Gesamtschulden und Bruttoinlandsprodukt – in Deutschland wird von 60 auf rund 77 Prozent steigen. Der Abbau der Schulden wird die Bundesrepublik ab 2023 eine Milliarden Euro pro Jahr (20 Prozent) mehr kosten.

    Mehrwertsteuersenkung
    Aber wir haben ja die Mehrwertsteuersenkung, die ab 1. Juli Geld in die Kassen der Händler und in die Taschen der Konsumenten spülen wird. Blöd nur, dass die (doppelte) Umstellung auch Einiges kosten wird. Und viele Fragen gerade rund um die Preisbindung sind nicht abschließend geklärt. Fest steht: Die Mehrwertsteuer auch auf Tabakwaren wird ebenfalls auf 16 Prozent reduziert. Der bisherige Satz von 19 Prozent wird lediglich zur Berechnung der Mindeststeuer herangezogen. Allerdings können Händler den Steuernachlass praktisch nicht an ihre Kunden weitergeben. Wir werden weiter berichten.

    Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Tag. Unseren nächsten Newsletter erhalten Sie am kommenden Freitag.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Luxemburg liegt vorn

    WIESBADEN // In vier Staaten der Europäischen Union gilt ein höherer Mindestlohn als in Deutschland.

    Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) vor kurzem mitteilte, steht an der Spitze Luxemburg, wo ein Vollzeitbeschäftigter einen gesetzlichen Mindestlohn von 2142 Euro brutto im Monat verdient. In Deutschland liegt der entsprechende Monatslohn bei 1 584 Euro – und wird übertroffen von Irland (1656 Euro), den Niederlanden (1636 Euro) sowie Belgien (1594 Euro).

    Osteuropa
    Insgesamt haben 21 der 27 EU-Staaten einen landesweiten und branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn. Dabei verzeichnen die osteuropäischen EU-Staaten vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 650 Euro brutto im Monat. Am unteren Ende der Skala liegen Bulgarien mit 312 Euro, Lettland mit 430 Euro und Rumänien mit 466 Euro Mindestlohn.

    Deutschland
    Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft des Geldes relativieren sich die vergleichsweise niedrigen Mindestlöhne in den osteuropäischen Staaten ein wenig, informiert Destatis. Im Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsverdienst der Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn in Deutschland im Vergleich zu den anderen Staaten eher im unteren Bereich.

    red

  • BAT-Tabakerhitzer „Glo“ in Deutschland ab sofort verfügbar

    HAMBURG // Tabakerhitzer sind weltweit ein expandierendes Segment und verzeichnen auch in Deutschland kontinuierliches Wachstum. Der Zigarettenhersteller British American Tobacco (BAT) forscht seit geraumer Zeit an der Entwicklung von potenziell risikoreduzierten Produkten (PRRP).

    Jetzt hat der Konzern den Tabakerhitzer „Glo“ mit den dazugehörigen „Neo“-Tabak-Sticks in Deutschland eingeführt.

    Der batteriebetriebene Glo verbrennt den Tabak nicht – durch Induktion werden in dem Gerät die Neo-Sticks je nach Modus (Standard oder Boost) auf bis zu 270 Grad erhitzt. Dabei entsteht Tabakdampf, der Nikotin enthält. Der Geruch dieses Dampfes haftet nicht an Händen und der Kleidung.

    Den ausführlichen Bericht lesen Sie in der kommenden DTZ.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    weiter beherrschen irrationale Risikobewertungen in Sachen Corona viele Menschen. Das liegt nicht zuletzt an der verbreitet selektiven Wahrnehmung der Fakten. In Sachsen hat eine Grundschullehrerin (vergeblich) dagegen geklagt, wieder unterrichten zu müssen. Sie sah ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, weil sie sich womöglich mit dem Virus anstecken könnte.

    Panikmache aus Berlin
    So ähnlich sah es eine Verkäuferin, mit der ich ins Gespräch kam, und die von Tausenden Toten schwadronierte; für sie war eine Infektion gewissermaßen gleichbedeutend mit einem Todesurteil. Immerhin: Vor wenigen Tagen hat der Virologe Hendrik Streeck in einem Interview versucht, Einiges zurechtzurücken. Doch die erfolgreiche Panikmache aus Berlin, tatkräftig unterstützt durch viele Medien, wirkt nachhaltig.

    Kursmassaker
    In den USA hat die Notenbank erklärt, sie rechne nicht mit einer V-förmigen Erholung der Wirtschaft und denke deshalb nicht daran, die Zinsen zu erhöhen. Das wiederum stürzte die Börsianer in tiefe Zweifel, ein Kursmassaker war die Folge, obwohl Präsident Donald Trump umgehend die glorreichen Folgequartale beschwor. Wenn an den Märkten Realismus einkehrt, leiden die Notierungen.

    Mehrwertsteuer
    Apropos Realismus: Experten rechnen im dritten Quartal mit einer Welle – an Privatinsolvenzen. Dann schlägt der Lockdown auch auf Ebene der Konsumenten durch. Für den Handel sind das wenig erfreuliche Aussichten. Immerhin: Wie es aussieht, bleibt dem Tabakwarenfachhandel die Mehrwertsteuersenkung erspart. Denn der Aufwand wäre unverhältnismäßig. Mehr dazu lesen Sie in der kommenden Ausgabe von DTZ.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Lockdown für Mehrwertsteuer

    BERLIN // 130 Milliarden Euro will die Bundesregierung ausgeben, um die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. DTZ geht der Frage nach, wie insbesondere die Mehrwertsteuersenkung sich auf den Fachhandel auswirkt.

    Binnennachfrage
    Die Aussage ist klar: Die Regierung möchte „die Konjunktur stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln“. Dabei soll unter anderem der Mehrwertsteuersatz vom 1. Juli bis zum 31. Dezember von 19 auf 16 beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent reduziert werden. Diese „Stärkung der Binnennachfrage“ lässt Berlin sich 20 Milliarden Euro kosten.

    Positiv sieht denn auch der Handelsverband Deutschland (HDE) das Maßnahmenbündel: „Es werden wichtige Konjunkturimpulse gesetzt, die auch den Handel wieder in Schwung bringen können“, sagt Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zudem wirke eine reduzierte Mehrwertsteuer in diesem Umfeld tendenziell preissenkend.

    Förderpotenzial
    Das Förderpotenzial ist denn auch wenig umstritten. Allerdings stellen sich Beobachter die Frage, ob der Steuernachlass tatsächlich beim Konsumenten ankommt und wie das schnelle Umstellen funktionieren soll. Denn für den Handel stellt eine Umpreisung für alle Artikel einen immensen Mehraufwand dar.

    Nebensortimente
    Noch deutlicher wird die Situation mit Blick auf Nebensortimente wie Presse und Buch. Für sie muss der Händler den Umsatzsteuersatz zahlen, der beim Versandbeginn gilt. Für ein Buch, das am 30. Juni das Logistikzentrum verlässt, ist somit der alte Steuersatz fällig, einen Tag später der reduzierte Satz.

    Neue Berechnung
    Spannend wird es im Laden, denn, erläutert Ralf Klein von der Essener Steuerberatungsgesellschaft FRTG: „In Deutschland gilt die Buchpreisbindung für den Brutto-, also den Ladenpreis. Der Bruttobetrag muss neu berechnet werden, auch wenn der Einkauf zum alten Steuersatz erfolgte.“ Bleibt die Frage, ob der Handel ein Buch, das bislang 19,90 Euro gekostet hat, tatsächlich für dann 19,53 Euro verkauft. Schließlich unterliegen Bücher, Zeitungen und Zeitschriften der Preisbindung. Damit darf der aufgedruckte Preis nicht unterschritten werden – eigentlich. Es drohen zudem Abmahnungen. Den praktikablen Weg, auf großen Schildern auf die temporär ermäßigten Steuersätze hinzuweisen, verbietet zudem die Preisangabenverordnung. Die Möglichkeit, einfach die alten Preise zu kassieren und die gesparte Mehrwertsteuer im Handel zu behalten, verbietet sich aufgrund drohender Imageschäden.

    Tabakfachhandel
    Einfacher haben es reine Tabakwarenhändler, denn im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz heißt es: „Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember gilt für Zwecke der Berechnung der Mindeststeuer (…) weiter der zum 1. Januar 2020 gültige Steuersatz von 19 Prozent.“ Der Grund: „Eine Änderung der Mindeststeuerberechnung hätte umfassende Auswirkungen auf den gesamten Tabaksteuertarif und zwangsläufig den Druck und die Bestellung neuer Steuerzeichen, die Vernichtung von alten Steuerzeichen und bereits mit alten Steuerzeichen versehenen Tabakwaren sowie gegebenenfalls den Rückruf bereits im Handel befindlicher Ware zur Folge.

    Insgesamt bleibt jedoch das Problem, dass die Umstellung aufgrund der kurzen Frist in einer juristischen Grauzone erfolgen muss.

    max

  • Drogenbeauftragte gegen niedrigere Mehrwertsteuer auf Tabak und Alkohol

    BERLIN // Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, hat kurz vor dem geplanten Kabinettsbeschluss die Koalition aufgefordert, Tabak und Alkohol von der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer auszunehmen.

    Falsches Signal
    Eine Preissenkung konterkariere alle Bemühungen, den Tabak- und Alkoholkonsum zu senken und sei das falsche Signal, sagte die CSU-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag). Sie habe daher die Fraktionsführungen von Union und SPD in einem Brief gebeten, die Senkung noch einmal kritisch zu überprüfen.

    Konjunkturpaket
    Das Bundeskabinett will an diesem Freitag Teile des Konjunkturpakets auf dem Weg bringen, darunter auch die Senkung der Mehrwertsteuer für das zweite Halbjahr. Konkret soll der Steuersatz vom 1. Juli bis zum 31. Dezember statt 19 Prozent nur noch 16 Prozent betragen. Dieser gilt auch für Alkohol und Tabakerzeugnisse. Der ermäßigte Satz, der für viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gilt, soll von 7 auf 5 Prozent reduziert werden.

    red