Schlagwort: Staatsvertrag

  • Glücksspiel wird reformiert

    BERLIN // Die Regierungschefs der Bundesländer wollen das Glücksspielwesen in Deutschland reformieren. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. März in Berlin unterzeichneten sie die geänderte Fassung des Glücksspiel-Staatsvertrags.

    Noch im laufenden Jahr soll das Vertragswerk von den Parlamenten der 16 Bundesländer ratifiziert und zum Jahresbeginn 2018 in Kraft treten. Ein wichtiger Eckpunkt ist die Neuregelung bei den Sportwetten. Die bisherige Begrenzung auf bundesweit höchstens 20 Sportwetten-Konzessionen wird aufgehoben. In Zukunft sollen alle, die sich um eine Lizenz bewerben, eine Konzession erhalten, wenn sie die festgelegten Mindeststandards erfüllen.

    Die übrigen Spielangebote des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks (DLTB), zum Beispiel Lotto 6 aus 49 oder Eurojackpot, bleiben weiterhin ausschließlich in staatlicher Hand. Online-Casino-Spiele sind unverändert verboten.

    Der DLTB begrüßt die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags: „Mit der Unterzeichnung des Änderungsgesetzes haben die Regierungschefs der Länder vor kurzem ein wichtiges Signal für die Neuordnung des umkämpften Glücksspielmarktes gesetzt. Das verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Glücksspiel wird dadurch gestärkt“, betont Torsten Meinberg. Er ist gemeinsam mit Michael Heinrich Federführer des DLTB. Beide sind zugleich Geschäftsführer der Lotto Hamburg GmbH. Michael Heinrich, ergänzt: „Wir erwarten, dass die beschlossenen Gesetzesänderungen zu einer Beruhigung auf dem Glücksspielmarkt beitragen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die gesetzgeberischen Möglichkeiten auf allen politischen Ebenen konsequent umgesetzt werden.“

    Besonders befürworten die DLTB-Verantwortlichen die Absicht der Länder, den illegalen Online-Casino-Markt konsequent zu bekämpfen: „Online-Casino-Spiele bergen eine hohe Spielsuchtgefahr“, mahnt Meinberg und fügt hinzu: „Sie müssen daher verboten bleiben. Eine Liberalisierung dieses Segments kann auch wirtschaftlich große Folgeprobleme nach sich ziehen: Das Betrugs-, Manipulations- und Geldwäscherisiko ist hoch.“

    Meinberg appelliert an die Politik, für einen effizienteren und konsequenteren Vollzug der bestehenden Gesetze auf allen Ebenen zu sorgen. „Der Schwarzmarkt der Online-Casinos und der illegalen Schwarzlotterien im Internet muss endlich ausgetrocknet werden“, sagt er und unterstreicht eine zentrale Forderung des DLTB an die Politik: „Wichtig ist, dass die Glücksspiel-Aufsichten der Länder finanziell und personell so schlagkräftig ausgestattet werden, dass sie den um sich greifenden Wildwuchs im Glücksspielmarkt künftig wirkungsvoller eindämmen können.“

    Die DLTB-Chefs unterstreichen, dass bei den staatlichen Lotteriegesellschaften die Gemeinwohlorientierung im Mittelpunkt steht. Das Lotteriemonopol sichere eine gesellschafts- und sozialverträgliche Durchführung von Lotterien, sei manipulationssicher und habe sich bewährt. „Der Schutz der Bevölkerung vor Spielsucht und gefährlichen Glücksspielen hat für uns oberste Priorität“, betont Heinrich.
    red

    (DTZ 13/17)

  • Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag ändert die Welt der Sportwetten

    MAINZ (DTZ/da). „Der neue Glücksspieländerungs-Staatsvertrag ist eine Chance für Lotto Rheinland-Pfalz.“ Davon zeigt sich der rheinland-pfälzische Finanzstaatssekretär und Lotto-Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Salvatore Barbaro überzeugt.

    Kernziele des am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen und bis zum 30. Juni 2021 geltenden neuen Staatsvertrages seien nach wie vor die Verhinderung von Spielsucht und die Gewährleistung des Jugendschutzes, betonte er auf einer Pressekonferenz von Lotto Rheinland-Pfalz am 2. Juli in der Mainzer Coface-Arena, dem Stadion von Fußball-Erstbundesligist Mainz 05.

    Auch mit dem neuen Staatsvertrag, dem sich bislang 14 der 16 Bundesländer angeschlossen haben, bleibt es im Lotteriebereich beim Monopol der staatlichen Lotteriegesellschaften. Allerdings wird sich die Welt bei den Sportwetten in Deutschland verändern, denn dieser Bereich wird erstmals liberalisiert. Dazu werden insgesamt 20 Konzessionen vergeben. Das bedeute mit anderen Worten, dass sich neben dem staatlichen Oddset 19 private Wettanbieter um Lizenzen bewerben können. „Wir stellen uns diesem Wettbewerb gerne“, so Barbaro.

    „Das Gegeneinander von Oddset und den bislang im Internet operierenden illegalen Anbietern wird nun endlich zu gleichen Bedingungen legal werden. So wird sich zeigen, dass unsere Mitbewerber nicht besser sind, sondern bislang nur die besseren Bedingungen hatten.“ Künftig wird die Steuer auf Sportwetten fünf Prozent betragen und liegt damit eher auf einem international konkurrenzfähigen Niveau als bisher, wo von den staatlichen Anbietern mehr als 30 Prozent an Steuern und Abgaben abgeführt wurden.

    Der rheinland-pfälzische Finanz-Staatssekretär dankte Hans-Peter Schössler, dem Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz, für sein Engagement in den zurückliegenden zwei Jahren für den Staatsvertrag. Gleichzeitig hob er die Bedeutung der Annahmestellen hervor, die in Sachen Glücksspiele die entscheidenden Bezugspunkte für die Menschen im Land seien. In diesem Zusammenhang würdigte Barbaro auch den Einsatz von Günter Bonn, dem Vorsitzenden des Verbandes der Verkaufsstellen für Toto-Lotto in Rheinland-Pfalz (VDV).

    Hans-Peter Schössler ging vor allem auf zwei wesentliche Änderungen ein, die der neue Glücksspieländerungs-Staatsvertrag mit sich bringt: Die Liberalisierung der Sportwetten mit der Vergabe von 20 Konzessionen und die Möglichkeit für die Lotteriegesellschaften, ihre Spiele wie Lotto, Glücksspirale, Eurojackpot etc. wieder im Internet anzubieten.

    Der Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz rechnet damit, dass im Gesamtjahr 2013 bundesweit zehn bis 25 Prozent der Spieleinsätze über das Internet getätigt werden. Dies würde jedoch nicht zu Lasten der Annahmestellen gehen, denn die Internet-Spielteilnehmer seien ein völlig anderes Klientel. „Das Internet ist ein zweiter Vertriebsweg, der den Annahmestellen nicht die Kunden wegnehmen, sondern die Online-Lottospieler, die bislang bei illegalen Anbietern gespielt haben, wieder zurück in die Legalität holen wird“, ist Schössler überzeugt. Mit dem Internet müsse nun etwas zurückgewonnen werden, was über Jahre an die Illegalen verloren worden sei. Die große Stärke des Unternehmens aber liege im terrestrischen Vertrieb der zurzeit 1 090 Annahmestellen überall in Rheinland-Pfalz.

    Als sehr wichtige Änderung im neuen Staatsvertrag bezeichnete auch Schössler die Freigabe der Sportwetten. Positiv sei, dass nun alle, auch die 19 privaten Wettanbieter, fünf Prozent vom Umsatz an die Länder abführen müssten, womit endlich ein Wettbewerb unter gleichen Bedingungen stattfinden könne. Das staatliche Oddset werde geradezu „rebellisch“ versuchen, verlorenes Terrain wieder zurück zu gewinnen, meinte Schössler. Seinen Worten zufolge ging der Umsatz von Oddset, der Sportwette von Lotto, bundesweit von rund 600 Millionen Euro im Jahr 2006 auf knapp 160 Mio. Euro in 2011 zurück. Künftig wird es auch wieder möglich sein, für die Sportwetten Werbung zu machen. Oddset wird deshalb unter anderem Werbepartner von Fußball-Bundesligisten wie zum Beispiel Borussia Dortmund, Mainz 05, Eintracht Frankfurt, FC Augsburg und 1. FC Kaiserslautern.

    Oddset wird es auch in Zukunft bei allen knapp 1 100 Lottoverkaufsstellen des Landes geben. Schössler: „Wichtig für uns in Rheinland-Pfalz ist auch, dass wir für die einjährige Laufzeit der Konzessionsvergabe für die Sportwette Oddset weiterhin über alle unsere Annahmestellen verkaufen können. Das ist nicht in allen Ländern so.“

    Schössler zufolge beginnt jetzt die Ausschreibung für die 20 Konzessionen. Dabei ist die spannende Frage, ob sich die großen internationalen Wettanbieter wie zum Beispiel bwin, die in den vergangenen Jahren illegal auf dem deutschen Markt aktiv gewesen sind, sich um eine Konzession bewerben werden.

    (DTZ 27/12)

  • Nicht am Oddset-Vertriebsnetz rütteln!

    FRANKFURT AM MAIN (DTZ/da). „Wir appellieren dringend an die Verantwortlichen, das ,gewaltige Pfund´ des Lotto- und Oddset-Vertriebswegs mit rund 23.000 Annahmestellen und über 100.000 gut ausgebildeten Beschäftigten nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Wir fordern, dass alle 23000 Annahmestellen auch in Zukunft Oddset anbieten können.“

    Das erklärt Hermann Teckenburg. Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD) spricht gemeinsam mit dem BLD-Geschäftsführer Günther Kraus im DTZ-Interview über Chancen und Risiken für die Lotto- und Toto-Annahmestellen, die der neuen Glücksspieländerungs-Staatsvertrag mit sich bringt.

    „Dass in Zukunft ein Teil der Annahmestellen keine Sportwette Oddset mehr wird verkaufen dürfen, ist hoffentlich nur ein Gerücht, die Gefahr sehen wir aber schon“, so Teckenburg weiter. Günther Kraus macht deutlich, dass im geänderten Glücksspiel-Staatsvertrag, den 15 der 16 Ministerpräsidenten Mitte Dezember unterzeichnet haben, von Begrenzung, aber nicht von Verkleinerung des Vertriebsnetzes die Rede ist. Deshalb rechne der BLD nicht mit einer deutlichen Reduzierung.

    (DTZ 04/12)

  • Bundesländer öffnen den Sportwettenmarkt

    BERLIN (DTZ/vi/da). Auf ihrer Ministerpräsidenten-Konferenz am 15. Dezember 2011 haben 15 der 16 Länderchefs einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag unterzeichnet. Schleswig-Holstein hat sich nicht angeschlossen.

    Das nördlichste Bundesland will seinen Glücksspiel-Markt noch weiter öffnen und hat im September 2011 im Kieler Landtag ein liberaleres Glücksspielgesetz beschlossen, das keine Begrenzung bei der Lizenzvergabe für Sportwetten, weniger Beschränkungen bei der Lotto-Werbung und die Erlaubnis für Online-Glücksspiele wie Poker vorsieht.

    Der von den 15 Ministerpräsidenten verabschiedete neue Staatsvertrag regelt für die kommenden Jahre das Glücksspiel in Deutschland. Wie bisher werden Lotto, die GlücksSpirale und die weiteren traditionellen Produkte von Lotto unter ein staatliches Monopol gestellt.

    Dieses wird weiter in erster Linie dem Spielerschutz und dem Jugendschutz zu dienen haben. Völlig neu ist die Liberalisierung des Marktes der Sportwetten. Hier wollen die Länder im Laufe des Jahres 2012 zwanzig Konzessionen an staatliche und private Wettanbieter vergeben.

    Nach der Unterschrift der 15 Ministerpräsidenten bedarf der neue Staatsvertrag der Legitimierung durch die Länderparlamente. Die Zustimmung soll jedoch erst nach der Prüfung durch die EU-Kommission erfolgen, denn Brüssel hatte sich im Sommer schon einmal kritisch zu einem im April 2011 von den 15 Ministerpräsidenten unterzeichneten Staatsvertragsentwurf geäußert. Diesmal rechnen die Regierungschef jedoch mit einer positiven Reaktion der EU-Kommission.

    (DTZ 51/11)

  • Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag nicht unterzeichnet

    BERLIN (DTZ/da). Eigentlich wollten die Ministerpräsidenten den Entwurf für den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag, der am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, auf ihrer Sitzung am 9. Juni unterzeichnen. Doch überraschend haben die Regierungschefs die Unterschrift für die von vielen Seiten aus unterschiedlichen Gründen heftig kritisierte Neuregelung auf Oktober verschoben.

    Begründet wird die Verschiebung laut Medienberichten offiziell damit, dass der Staatsvertrags-Entwurf erst noch von der EU-Kommission geprüft werden müsse. Nach langem hin und her hatten sich 15 Ministerpräsidenten am 6. April 2011 auf eine Neuregelung des Glücksspiel-Staatsvertrags verständigt. Schleswig-Holstein schloss sich nicht an.

    Mittlerweile gibt es auch in anderen Bundesländern wie etwa in Bayern, Hessen, Niedersachsen oder Sachsen Vorbehalte gegen die ausgearbeitete Neuregelung. Laut dem im April vorgelegten Entwurf soll der neue Glücksspiel-Staatsvertrag eine Laufzeit von sieben Jahren haben. Im Gegensatz zum derzeit noch geltenden Staatsvertrag soll der Internetvertrieb wieder zugelassen werden und auch wieder mehr Freiräume in der Marketing-Kommunikation und Werbung möglich sein.

    Während für Lotterien weiterhin ein staatliches Monopol bestehe, werde der Bereich der Sportwetten liberalisiert und sieben Lizenzen vergeben. Eine Experimentierklausel sieht die befristete Vergabe von sieben Sportwettenlizenzen vor, auf die sich als Novum auch private Wettanbieter bewerben könnten.

    Annahmestellen besorgt um Toto- und Oddset-Umsätze Pro Lizenz werde ein einheitlicher Abgabensatz von 16,67 Prozent auf den Sportwettenumsatz erhoben. Die sieben Lizenzinhaber sollen laut dem im April vorgelegten Entwurf das Recht erhalten, Sportwetten im Internet zu veranstalten und zu vermitteln und ihre Produkte außerdem bundesweit über jeweils bis zu 350 terrestrische Vertriebsstellen anzubieten. Diese Begrenzung des Vertriebsnetzes würde vor allem auch die zirka 23 000 Lotto- und Toto-Annahmestellen treffen. Denn die ganz große Mehrheit von ihnen würde somit die Sportwetten Oddset und Toto verlieren.

    „Der gesamte Sportwetten-Bereich würde nahezu aus den Annahmestellen verschwinden“, gab deshalb Hermann Teckenburg, der Vorsitzende des Bundesverbands der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD) in einer Stellungnahme an die Ministerpräsidenten (siehe auch DTZ-Ausgabe 20/11 vom 20. Mai) zu bedenken. Und BLD-Geschäftsführer Günther Kraus warnte vor dem Abdrängen von Millionen von Spielteilnehmern in die Anonymität des Internets.

    Auch im Deutschen Lotto- und Toto-Block regt sich Widerstand gegen eine Reduzierung auf 350 Sportwetten-Annahmestellen. „Gegen die Zerschlagung unseres Verkaufsstellen-Netzes werden wir uns wehren, notfalls auch mit juristischen Schritten“, sagt etwa Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von Lotto Hessen. Man darf nun gespannt sein, ob in diesem und anderen für die Lotto- und Toto-Annahmestellen wichtigen Punkten nachgebessert wird und was außerdem von dem im April vorgelegten Staatsvertrags-Entwurf bis Oktober auf den Prüfstand kommt.

    (DTZ 24/11)

  • Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag drängt Lotto-Annahmestellen ins Abseits

    FRANKFURT/MAIN (DTZ/da). Um den zirka 2000 illegalen Wettvermittlungsstellen nach der geplanten teilweisen Liberalisierung des Sportwettenmarkts einen Riegel vorzuschieben, wollen die Bundesländer das Vertriebsnetz begrenzen. „Damit treffen sie aber genau die zirka 23000 Lotto- und Toto-Annahmestellen ins Mark, also jene, die zuverlässig die staatlichen Anforderungen an den Wettmarkt umsetzen“, geben Hermann Teckenburg und Günther Kraus vom Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland zu bedenken.

    Toto, das Spiel für den „kleinen fußballbegeisterten Mann“ gibt es bereits seit 1948 in Deutschland. Genau so wie das Zahlenlotto 6 aus 49 wurde und wird Toto damals wie auch heute überwiegend in kleinen Zeitschriften- und Tabakwarenläden angeboten. Ohne sie und das Engagement ihres Personals wäre der Erfolg dieser beiden „Volksspielarten“ undenkbar gewesen.

    Doch ausgerechnet der Vertriebsweg über die Lotto- und Toto-Annahmestellen könnte demnächst auf der Strecke bleiben. Dabei ist es nicht eine übermächtige Konkurrenz, die die überwiegend mittelständischen Annahmestellen aus dem Rennen stößt, sondern eine Passage im Entwurf des neuen Glücksspiel-Staatsvertrags, der nach den Vorstellungen von 15 der 16 Bundesländer ab 2012 in Kraft treten soll.

    Die Ministerpräsidenten wollen die Zahl der Vermittlungsstellen von Sportwetten, wozu neben der Toto Auswahlwette 6 aus 45 und der Ergebniswette auch Oddset zählt, auf maximal 350 pro Lizenznehmer begrenzen. Bei den sieben Konzessionen, die vergeben werden sollen, wären dies also insgesamt höchstens 2 450 Sportwetten-Verkaufsstellen. Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Liberalisierung des Glücksspielmarkts ist diese Einschränkung eigentlich dazu gedacht, ein mögliches Anheizen der Spielsucht zu vermeiden, weil nach Einschätzung der Länder neue Wettvermittlungsstellen der privaten Glücksspielindustrie in großer Zahl auf den Markt drängen könnten.

    Getroffen werden mit § 10a Abs. 5 des künftigen Staatsvertrags jedoch zuallererst die rund 23000 Lotto- und Toto-Annahmestellen mit ihren insgesamt zirka 100000 Beschäftigten, die seit Jahrzehnten seriöser Vermittler der Produkte des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks sind. „Für unseren Vertrieb hätte dies schwerwiegende Folgen. So müssen wir davon ausgehen, dass der gesamte Sportwetten-Bereich aus den Annahmestellen nahezu verschwindet“, befürchtet der Vorsitzende des Bundesverbands der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland e. V. (BLD), Hermann Teckenburg, in einer Stellungnahme an die Ministerpräsidenten der Länder.

    Zwar sei der Anteil von Sportwetten am Glücksspiel-Umsatz wegen der Konkurrenz des illegalen Sportwettenangebots auf nur noch 3,5 Prozent zurückgegangen, doch würden in der schwierigen finanziellen Situation viele Annahmestellen auch diese Umsätze schmerzlich vermissen. Und nicht nur dies: „Sinkende Umsatzzahlen sind verbunden mit abnehmenden Kundenfrequenzen, welche sich wiederum nachteilig auf die Restsortimente auswirken“, so Teckenburg.

    Des Weiteren sei zu bedenken, dass in vielen Verkaufsstellen der mit Sportwetten getätigte Umsatzanteil deutlich über 3,5 Prozent liege. Der BLD-Vorsitzende schließt vor diesem Hintergrund auch eine Servicereduzierung des Angebots in den Annahmestellen zu Lasten der Kunden nicht aus. Günther Kraus, Geschäftsführer des BLD, warnt indes vor den Auswirkungen auf einen Teil der Kundschaft der Lotto- und Toto-Annahmestellen. „Millionen Spieler nutzen das seriöse, normale Sportwetten-Angebot in den Annahmestellen.

    Diese Spielteilnehmer werden in die Anonymität des Internets gedrängt, einen Vertriebsweg, den diese Kunden in der Vergangenheit bewusst abgelehnt haben. Gerade in überwiegend ländlichen Bereichen könnten wir jenen Kunden kein für sie spielbares Wettangebot mehr unterbreiten.“ Mangels vorhandener Vermittlungsstellen sei ein seriöses legales Angebot damit nicht mehr gegeben, obwohl die notwendige Infrastruktur vorhanden und funktionsfähig sei.

    „Eine für unsere Kunden letztlich inakzeptable Entwicklung, deren Auswirkungen mit dem Auftrag zu einem flächendeckenden Angebot unseres Spielangebotes unvereinbar sind. Hinzu kommt, dass der nach Expertenmeinung gefährlichste Teil unseres Produktangebots, eben die Sportwetten, völlig in den gefährlichsten Vertriebsweg, ins Internet, abgeschoben wäre“, erklärt Kraus weiter. Es sei tatsächlich nur schwer verständlich, warum zum einen mit dem Internet ein Vertriebsweg eröffnet werde, der 24 Stunden am Tag in der heimischen Anonymität zur Verfügung stehe, dazu aber eine terrestrische Ergänzung gewählt werde, die durch die Begrenzung auf eine Zahl von 350 Vermittlungsstellen ein flächendeckendes Angebot verhindere.

    Fachleute gehen davon aus, dass mittelfristig 25 Prozent der Spieleinsätze über Internet getätigt werden. Die BLD-Spitze rechnet deshalb durch die umfassende Freigabe der Internetvermittlung von Sportwetten mit erheblichen negativen Auswirkungen für die überwiegend mittelständisch geprägten 23000 Lotto- und Toto-Annahmestellen in Deutschland. „Für viele wäre das der Beginn vom Ende“, prophezeien Kraus und Teckenburg, die beide selbst Annahmestellen betreiben. Sie sehen den stationären Vertrieb als den großen Verlierer bei der Neufassung des Staatsvertrags.

    (DTZ 20/11)

  • Regierungschefs einigen sich bei Sportwetten

    BERLIN (DTZ/vi/da). Auf ihrer Sonderkonferenz am 6. April in Berlin haben sich 15 Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Neuregelung des Glücksspiel-Staatsvertrags verständigt. Die Regierungschefs haben sich auf eine Öffnung des Sportwetten-Marktes in Form eines Konzessionsmodells im Rahmen einer Experimentierklausel geeinigt.

    Konkret ist an die bundesweite Vergabe von sieben Lizenzen für private Sportwettenanbieter ab 2012 gedacht. Schleswig-Holstein überlegt, ob es sich dem Kompromiss anschließen will. „Die Länder stellen sicher, dass inländische Sportwettenanbieter gegenüber ausländischen – insbesondere im Hinblick auf die Steuer- und Abgabenbelastung – nicht benachteiligt werden“, sagte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Vorgesehen ist eine Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent vom Spielumsatz.

    (DTZ 14/11)

  • Ministerpräsidenten beraten über Zukunft des Glücksspiels

    BERLIN (DTZ/da). Die Ministerpräsidenten der Länder beraten am 15. Dezember 2010 in Berlin über einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag. Der derzeitige Staatsvertrag läuft Ende 2011 aus.

    Auf der Tagung wird über drei stark voneinander abweichende Staatsvertrags-Entwürfe verhandelt.

    [bul]Modell 1 sieht eine Modifizierung des bisherigen Staatsvertrags mit einem strengen Spielerschutz vor. Kontrolliertes Spielen über das Internet soll nach diesem Entwurf wieder möglich sein. Zur Bekämpfung der Spielsucht soll es diesem Entwurf zufolge für sämtliche Glücksspiele eine zentrale Sperrdatei geben, an die suchtgefährdete Spieler gemeldet werden. Bei den Spielcasinos gibt es das ja bereits.

    In den Annahmestellen besteht für stärker suchtgefährdende Spielarten wie zum Beispiel „Keno“ die Kundenkarten-Pflicht. Mit der Sperrdatei soll verhindert werden, dass die Einsätze eines Spielteilnehmers insgesamt 500 Euro im Monat überschreiten. Die Lotterie- und Wettveranstalter müssten ihre Umsätze sowie die Namen, Geburtsdaten und Adressen all ihrer Kunden zentral melden.

    [bul]Der zweite Entwurf für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag ist komplett konträr zur ersten Variante und schlägt eine Freigabe der Sportwetten und Lotterien (mit Ausnahme von Zahlenlotto 6 aus 49) in Form eines Lizenzmodells vor, bei dem ausgewählte private Anbieter zugelassen werden könnten.

    [bul]Modell 3 präferiert eine zeitlich befristete Liberalisierung von Sportwetten, wobei an eine begrenzte Zahl privater Wettanbieter Konzessionen vergeben werden könnten. Bei dem Entwurf soll nach eineinhalb Jahren die Auswirkung der Freigabe des Wettmarktes überprüft werden. Dieser Staatsvertrag würde nach sieben Jahren außer Kraft treten, wenn sich nicht mindestens 13 Bundesländer für eine Verlängerung aussprächen.

    Unterschiedliche Auffassungen in den Bundesländern
    Für welchen Entwurf sich die Ministerpräsidenten der Länder am 15. Dezember entscheiden werden oder ob womöglich zwei Modelle zu einem neuen Entwurf verschmolzen werden, ist derzeit völlig offen. So mancher in der Lotterie- und Wettbranche schließt nicht aus, dass die Ministerpräsidenten die Angelegenheit auf die Zeit nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg im Frühjahr 2011 vertagen werden.

    Denn in den Bundesländern herrscht keine Einigkeit. Verschiedene CDU/FDP-regierte Bundesländer neigen zu einer Öffnung des Glücksspielmarkts. Schleswig-Holstein zum Beispiel drängt bereits seit längerem auf eine Glücksspielregelung, die auch private Wettanbieter zulässt.

    Für den Fall, dass sich die Ministerpräsidenten nächste Woche nicht auf einen Konsens verständigen, will die CDU/FDP-Regierungskoalition in Kiel einen entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag einbringen. Von SPD-regierten Ländern werden derartige Pläne abgelehnt.

    So hat etwa der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier, die Haltung der von schwarz-gelben Länderregierungen zum staatlichen Glücksspielmonopol kritisiert. Stadelmaier warnt: „Die Aufgabe des staatlichen Monopols, wie sie von CDU/FDP-Koalitionen geführte Länder fordern, würde zu drastischen Einnahmeverlusten in vielfacher Millionenhöhe für den Sport in Rheinland-Pfalz führen.“ Stadelmaier sprach sich dafür aus, den jetzigen Glücksspielstaatsvertrag vorsichtig weiterzuentwickeln.

    (49/10)

  • Rheinland-Pfalz schließt Lotto-Verkaufsstellen

    Gesetz sieht Reduzierung auf 1 150 bis 2011 vor

    MAINZ (DTZ/red). Rheinland-Pfalz ändert verschiedene Paragraphen seines Landesglücksspielgesetzes. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Reduzierung der Zahl der Annahmestellen. Bis zum 31. Dezember 2011 soll es landesweit nicht mehr als 1 150 Annahmestellen geben.

    Die Begrenzung des Verkaufsstellen-Netzes ist vor dem Hintergrund des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen und von allen Bundesländern verabschiedeten Glücksspiel-Staatsvertrags zu sehen, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVG) umsetzt.

    Jugendschutz in der Verfassung
    Die Karlsruher Richter hatten mit ihrem Urteil vom 28. März 2006 entschieden, dass ein staatliches Wettmonopol nur dann verfassungsgemäß ist, wenn es sich am Jugendschutz und der Bekämpfung der Spiel- und Wettleidenschaft ausrichtet.

    Vertrieb in Nähe der Kunden
    Das BVG hatte u. a. beanstandet, dass die Vertriebswege für die Sportwette Oddset sich nicht an einer Bekämpfung von Suchtgefahren und Wettleidenschaft orientiere. Vielmehr finde der Vertrieb in einer Vielzahl von Annahmestellen in bewusster Nähe zum Kunden statt.

    Damit werde das Produkt zu einem allerorts verfügbaren Gut des täglichen Lebens. Die Bundesländer hatten deshalb eine Begrenzung der Zahl der Annahmestellen in den Glücksspiel-Staatsvertrag aufgenommen.

    Zuvor war in Rheinland-Pfalz bereits auf der Grundlage der BVG-Entscheidung die Zahl der Annahmestellen von 1 312 im April 2006 auf 1 252 bis zum Jahresende 2007 reduziert worden. Derzeit gibt es in Rheinland-Pfalz 1 208 Annahmestellen.

    Sozialverträgliche Schließung
    Bei der Schließung der rund 60 Annahmestellen bis Ende 2011 werde die Lotto Rheinland GmbH sozialverträglich vorgehen, erklärt der Geschäftsführer des Unternehmens, Hans-Peter Schössler. Angesichts der prekären wirtschaftlichen Lage vieler Einzelhändler mit Tabakwaren, Presse und Lotto schließt Schössler ein Annahmestellen-Sterben in den nächsten Jahren nicht aus.

    Er befürchtet deshalb, dass die Zahl der Verkaufsstellen sogar unter die gesetzliche Vorgabe von 1 150 sinken könnte. Und dies ohne das Zutun der Lottozentrale. „Und ohne dass wir das wollen“, so Schössler.

    Keine Trennung von Glücksspiel und Einzelhandel
    Das rheinland-pfälzische Landesglücksspielgesetz sieht übrigens keine durchgehende Trennung des Lotto- und Wettgeschäfts vom übrigen Einzelhandels-Sortiment vor. Das bedeutet konkret: Neben dem Spielangebot dürfen z.B. auch Süßwaren verkauft werden. Wie es in der Begründung heißt, seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Annahmestellen in Fragen des Jugendschutzes und der Suchtprävention geschult und entsprechend sensibilisiert.

    Neben der sozialen Kontrolle bestehe ein weiterer Vorteil des Verbundbetriebs mit anderen Produkten darin, dass die Annahmestellen aufgrund der Sortimentsvielfalt nicht ausschließlich vom Lotterie- und Wettgeschäft abhängig seien und deshalb weniger in Gefahr geraten könnten, den Abschluss von Spielverträgen zu forcieren.

    (DTZ 51/52/08)