Schlagwort: Raucherclubs

  • Verbot gilt auch für Raucherclubs

    KARLSRUHE // Auch für öffentlich zugängliche Veranstaltungen von Raucherclubs gilt ein Rauchverbot. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe festgestellt und die Verfassungsbeschwerde des Vereins zur „Förderung der arabischen und asiatischen Gastronomiekultur“ nicht zur Entscheidung angenommen.

    Der Verein war nach der Einführung eines totalen Rauchverbots in der bayerischen Gastronomie gegründet worden. Für einen Jahresbeitrag von einem Euro konnten die Mitglieder in seiner Shisha-Bar rauchen. Gegen den Betreiber der Shisha-Bar wurde im Mai 2011 ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro verhängt. Der Verein legte daraufhin in Karlsruhe Beschwerde ein. Diese wurde vom Gericht jedoch wegen fehlender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen.
    (red)

    (DTZ 44/14)

  • Raucherclubs im Aus

    DÜSSELDORF/KÖLN/HAMBURG (DTZ/red). Für 400 Raucherclubs in Köln ist diese Woche der Anfang vom Ende ihrer raucherfreundlichen gastronomischen Existenz gekommen: Mit blauen Briefen fordert die Stadtverwaltung die Wirte auf, das Rauchen in ihrem Lokal zu verbieten.

    Medienberichten zufolge haben die Gastronome zwei Wochen Zeit eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben und an die Stadt zurückzuschicken. Bei Weigerung steht das Ordnungsamt vor der Tür und mit ihm die Androhung eines Zwangsgeldes von 2 000 bis 5 000 Euro. In Düsseldorf sind es Pressemeldungen bis zu 1 000 Euro und – sollte das nicht wirken – droht im nächsten Schritt sogar der Entzug der Lizenz.

    Hintergrund ist das Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Münster. Im Gegensatz dazu gibt es im Norden der Republik mehr Toleranz für Raucher, schreibt die „Welt“. In Hamburg registriert das dafür zuständige Bezirksamt „deutlich weniger Anzeigen wegen Verstößen gegen das Rauchverbot“, heißt es.

    Waren es Mitte Anfang 2010 noch 30 Beschwerden pro Monate, meldeten im April 2011 nur drei Gaststättengäste Verstöße. Weniger Wirte zeigten sich gegenseitig an und das Rauchen werde zunehmend wieder toleriert, heißt es als Erklärung.

    (DTZ 21/11)

  • Durch alle juristischen Instanzen gehen

    AUGSBURG (DTZ/pi/red). Zum zweiten Mal kämpft ein Unternehmer aus dem Landkreis Neu-Ulm laut Presseberichten vor dem Verwaltungsgericht gegen ein Rauchverbot in seinen Spielhallen. Beim ersten Verfahren scheiterte er bereits. Es sei „unüblich“, dass derjenige, der Geburtstag hat, nicht an seiner Party teilnehme, sagte Nikolaus Müller, Vorsitzender der Ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg, am 15. März.

    Dieser Hinweis galt dem Kläger: Der Betreiber von mehreren Spielhallen aus dem Kreis Neu-Ulm hatte an seinem Standort Mindelheim mehrfach „Geburtstagsfeiern“ veranstaltet, ohne, dass der angebliche Jubilar anwesend war. Der Hintergrund ist folgender: Private Feste gelten als geschlossene Gesellschaften; und die sind nicht vom für die Gastronomie geltenden Rauchverbot betroffen. „Aber wo kein Jubilar, da keine geschlossene Gesellschaft“, sagte das Landratsamt Unterallgäu und verbot das Rauchen. Der Mann klagte und verlor.

    Derzeit steht seine Frau vor Gericht, wobei es diesmal um zwei Spielhallen im Kreis Neu-Ulm geht, in denen das Unternehmer-Paar denselben Trick angewandt hatte. Immerhin gibt es einen abgetrennten Bereich in der Spielhalle; Zugang hat mit einer Chipkarte nur, wer vorher ein Formular ausfüllt. In diesem wird darauf hingewiesen, dass in dem Club-Raum geraucht werde und die Gefahr des Passivrauchens bestehe. Zusätzlich wird in einem Aushang informiert, in dem Raum finde eine „geschlossene Gesellschaft“ statt – ein Schlupfloch im bis Mitte 2010 in Bayern geltenden Nichtraucherschutzgesetz.

    Seit August gilt im Freistaat allerdings der bundesweit schärfste Nichtraucherschutz – und zwar auch für Spielhallen. Raucherclubs sind demnach nicht mehr erlaubt. So jedenfalls lautet die augenscheinlich einhellige Auffassung der Landratsämter. Auch im Kreis Neu-Ulm, erklärt Landratsamt-Juristin Karen Beth. Nachdem bei Kontrollen festgestellt worden war, dass in den Spielhallen des besagten Unternehmens das rauchen nicht unterbunden wurde, hatte die Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Bußgelder verhängt.

    Damit war die rechtliche Vorgehensweise eine andere als die des Landratsamtes Unterallgäu, das mit einer Untersagungsverfügung, also einem Verbot des Raucherclubs, reagiert hatte. Im Kreis Neu-Ulm legte das Unternehmer-Paar Widerspruch gegen das Bußgeld ein, bezahlte also nicht, weshalb ein Verfahren vor dem Amtsgericht Neu-Ulm anhängig ist. Die Firma erhob sogar eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg mit dem Tenor, dass das Nichtraucherschutzgesetz auf Spielhallen nicht anwendbar sei.

    Das Landratsamt wäre in den Augen des Klägers also nicht berechtigt, zu kontrollieren, ob in den Räumen geraucht wird. Entsprechende Eilanträge hätten sowohl das VGA wie auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof München bereits zurückgewiesen, so Karen Beth vom Landratsamt. Das Unternehmer-Paar wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Anzunehmen ist jedoch , dass die Argumentation dieselbe sein wird wie am 15. März. Damals hatte der Spielhallenbetreiber argumentiert, der Passus für Freizeiteinrichtungen im aktuellen Gesetz sei identisch mit dem, was vorher galt , wonach Clubs zulässig waren.

    Der Richter argumentierte jedoch, dass Spielhallen nicht explizit erwähnt werden, beweise nichts. Der Kläger betonte, er kämpfe für die Freiheit des Einzelnen, räumte auf Nachfrage des Richters aber auch ein, dass es ihm auch um wirtschaftliche Interessen geht: Besonders im Grenzbereich zu Baden-Württemberg, wo laxere Verbote gelten, sei der Umsatz massiv eingebrochen. Der Spielhallenbetreiber zeigt sich entschlossen, das Problem einmal durch alle Instanzen zu treiben.

    Zunächst wolle er die Zulassung der Berufung beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. Letztlich müsse wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Beth will und kann ihm wenig Hoffnung machen, denn alle Urteile, die sie kenne, hätten gelautet: Das Nichtraucherschutzgesetz gilt auch für Spielhallen, ein Raucherclub ist keine echte geschlossene Gesellschaft. Bei der Organisation der bayerischen Spielhallenbetreiber, dem Automatenverband, begrüßt man den Kampf des Mitglieds, unterstreicht Vorsitzender Andy Meindl aus Gmund am Tegernsee. „Was er macht, ist völlig richtig. Der Verband sieht der Entscheidung mit Interesse entgegen.“

    (DTZ 18/11)

  • Irritationen beim Thema Gastrorauchverbote

    DÜSSELDORF/BERLIN (DTZ/pnf). Die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Die Grünen) hat das Angebot des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), sich aktiv an der angekündigten Diskussion mit Verbänden und Interessengruppen über des Novellierung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes zu beteiligen, brüsk abgelehnt.

    Der DZV werde keine Einladung zum Gespräch erhalten, sagte Steffens, „es käme ja auch keiner auf die Idee, mit der Automobilindustrie über die Erweiterung von Fußgängerzonen zu reden“. Das Gespräch will sie mit direkt Betroffenen wie den Gastwirten führen. In einem Bericht an den Landtag hat Steffens sich in Bezug auf die bestehenden Regelungen zur Einschränkung des Rauchens in der Gastronomie dafür ausgesprochen, die Ausnahme vom Gastrorauchverbot für Raucherclubs, von denen es rund 4 900 in NRW gebe, aufzuheben.

    Als Argument führt sie vor allem Probleme mit der Kontrolle an. Auch die Ausnahme für Festzelte stellt sie in Frage. Die Ausnahmen für die Kleingastronomie will Steffens jedoch weiter bestehen lassen. Weiter plädiert die Ministerin dafür, die im bisherigen Gesetz genannte Möglichkeit des technischen Nichtraucherschutzes (Luftreinigungsanlagen) entfallen zu lassen.

    In ihrem Fazit erwähnt sie auch die Einführung eines totalen Gastrorauchverbots als Alternative. Auf Bundesebene zeigte sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen offen für die Prüfung eines fraktionsübergreifenden Vorstoßes von Bundestagsabgeordneten, ein totales Gastrorauchverbot über die Regelung des Arbeitsschutzes bundesweit durchzudrücken.

    (DTZ 07/11)

  • NRW-Grüne wollen mehr Rauchverbote

    DÜSSELDORF (DTZ/pnf). Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) will einen bundesweit einheitlichen Nichtraucherschutz. Der föderale Flickenteppich in der Ländergesetzgebung sei so nicht hinzunehmen und deshalb ein Bundesgesetz von Nöten.

    Außerdem fordert sie in einem Brief EU-Kommissar John Dalli dazu auf, das Thema Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz in das Arbeitsprogramm der Kommission für das kommende Jahr aufzunehmen.

    Auch der neue Vorsitzende der Grünen in Nordrhein-Westfalen, Sven Lehmann, wendet sich gegen den „Wildwuchs von Raucherclubs“ und bezeichnet das geltende Nichtraucherschutzgesetz im Land als „Flickenteppich“. Das berichtete die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“, Essen. Lehmann spricht sich für eine Volksabstimmung in NRW zu Rauchverboten in der Gastronomie aus. Seine Partei würde nach dem Vorbild Bayerns ein entsprechendes Volksbegehren unterstützen.

    (DTZ 42/10)

  • Rauchverbot: Rot-Grün macht ernst

    DÜSSELDORF (DTZ/red). SPD und Grüne wollen das Rauchverbot in NRW ausweiten und in der Gastronomie noch konsequenter durchsetzen, meldet „Der Westen“ über die Koalitionsverhandlungen der avisierten Minderheitsregierung.

    Laut Grüne sollen weniger Ausnahmen vom Rauchverbot zugelassen werden. Zudem werde Rot-Grün den „Wildwuchs von Raucherclubs” in Kneipen beenden. Über die Ziele gibt es Konsens mit der SPD, die bereits ein besseres „Passivraucherschutzgesetz” erarbeitet hatte.

    (DTZ 25/10)