ESSEN / BERLIN // Streit zwischen dem Essener E-Zigaretten-Spezialisten Niko Liquids und dem Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG). Hintergrund ist eine Abmahnung, die Niko Liquids gegen den Wettbewerber Flavourtec – einem Mitgliedsunternehmen des BfTG – erwirkt hat. Es geht um das Verwenden des Begriffs „Shake ‚n‘ Vape“, den Niko Liquids sich hat schützen lassen.
In einer Mitteilung von Niko Liquids heißt es: „,Shake ‚n‘ Vape‘ sowie ,Shake and Vape‘ sind sowohl als Wort- als auch als Wort-Bild-Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt auf Niko Liquids eingetragen. Die damit stets verbundene markenrechtliche Prüfung in der Widerspruchsfrist ergab keine Beanstandungen.“ Daher sehe man den vom BfTG angekündigten Schritt – einen Antrag auf Löschung der Marken – gelassen.
Von Seiten des Verbandes sagt dazu der Vorsitzende Dustin Dahlmann, der Begriff „Shake ‚n‘ Vape“, der auf deutsch „Schütteln und Dampfen” heißt, beschreibe eine Konsumform beziehungsweise eine Produktgruppe. Es handele sich um nikotinfreie und überaromatisierte Liquids, zu denen der Verbraucher selbst nikotinhaltiges Liquid hinzu mischt. Dahlmann weiter: „Der Begriff wird weltweit in der E-Zigaretten-Branche genutzt. Googelt man ‚Shake and Vape‘, so erhält man über 600.000 Treffer.“
Das sieht Niko Liquids anders: Für die unter der Marke „Shake ‚n’ Vape“ seit 2016 etablierte Produktlinie sei man 2017 mit dem „IntertabacStar“ der DTZ ausgezeichnet worden. Spätestens seit diesem Zeitpunkt sei die Markennutzung branchenweit bekannt. Zudem hätten in den vergangenen Monaten andere Marktteilnehmer mehrfach vergeblich versucht, die Marke „Shake ‚n’ Vape“ ebenfalls zu registrieren.
„Potenzielle Abmahngefahr“
Weitere Abmahnungen gab es jedoch bislang offenbar nicht. „Aber“, warnt BfTG-Mann Dahlmann, „,Shake and Vape‘ wird von nahezu jedem Marktteilnehmer verwendet. Es kann nicht sein, dass jeder Marktteilnehmer mit der potenziellen Gefahr leben muss, wegen dieses Begriffs abgemahnt zu werden.“ Deshalb wolle sein Verband den Begriff löschen lassen.
Niko Liquids begründet die Abmahnung übrigens nicht nur mit Markenrechten. Man fühle sich höchster Produktqualität verpflichtet. Dazu unterhalte man ein eigenes hochmodernes analytisches Labor mit mehreren Chemikern, in dem regelmäßig auch Produkte von Marktteilnehmern analysiert würden. Niko Liquids teilt mit: „Gerade im Bereich der von TPD2 und Tabakerzeugnisgesetz bislang unregulierten nikotinfreien Shortfill- und Overdosed-Liquids wurden und werden hier immer wieder Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten, die Deklaration von Inhaltsstoffen (zum Beispiel Allergene) und die einschlägigen Vorschriften hinsichtlich der zugelassenen Inhaltsstoffe festgestellt.“ Insbesondere bei kleineren Herstellern sowie Produzenten in Übersee scheine es wenig bekannt zu sein beziehungsweise ignoriert zu werden, dass die fehlende Regulierung durch die TPD2 und deren Umsetzung in Deutschland nicht von der Einhaltung der chemikalienrechtlichen Vorschriften entbindet. So seien im Labor bei manchen Liquids zum Teil hochgradig allergene und sogar gesundheitlich bedenkliche Stoffe gefunden worden. Dies könne die gesamte E-Zigaretten-Branche in Verruf bringen.
Gemeinsames Gütesiegel
Es sei richtig, dass einige Liquid-Hersteller noch Defizite bei der Kennzeichnung hätten, gesteht auch das BfTG ein. Aber die Hersteller, die Großhändler und die Verbände arbeiteten daran, dass auch kleinere Hersteller diese Anforderungen erfüllen würden. Die Gesetzeslage sei eben für die junge Branche lange unklar gewesen. Dahlmann weiter: „Weiterhin behauptet Niko Liquids, dass man in einigen Produkten gesundheitsschädliche Stoffe gefunden habe. Dabei gibt das Unternehmen aber nicht an, in welchem Produkt, wann, was und wie gefunden wurde.“
Niko Liquids allerdings steht auf dem Standpunkt, dass unzureichende „E-Erzeugnisse“ den Ruf der gesamten Branche beschädigen könnten. Vor diesem Hintergrund beobachte man mit Sorge, dass der Begriff „Shake ’n‘ Vape“ von verschiedenen Produzenten und Distributoren auch für bedenkliche, unter Umständen nicht verkehrsfähige Produkte verwendet werde. Eine Qualitätsoffensive der Essener soll es richten: „Wir bieten interessierten Marktteilnehmern an, den Begriff ‚Shake ’n’ Vape‘ als gemeinsames Gütesiegel zu etablieren. Eine entsprechende Lizenzierung setzt die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Inhaltsstoffen, Kennzeichnung und so weiter sowie die Bereitschaft zu einem nachhaltigen Qualitätsmanagement voraus.“ Interessenten könnten entsprechende Informationen bei dem Unternehmen anfordern.
Einem solchen Gütesiegel erteilt Dahlmann allerdings eine klare Absage: „Der Begriff ‚Shake and Vape‘ beschreibt eine Produktgruppe beziehungsweise eine Konsumform. Damit ist er für ein Gütesiegel vollkommen ungeeignet.“
max
In Kürze: Shake ‚n‘ Vape
Beim „Schütteln und Dampfen“ kauft der Konsument ein Fläschchen mit – oft etwas höherdosiertem – Aroma-Liquid. Dann fügt er einen sogenannten Nikotin-Shot hinzu. Nach dem Vermischen der beiden Flüssigkeiten erhält er ein nikotinhaltiges Liquid.
(DTZ 41/18)